KEF empfiehlt Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) stellt in ihrem 22. Bericht für 2021 bis 2024 einen ungedeckten Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von 1.525,4 Mio. € fest. Sie empfiehlt daher ab Januar 2021 eine Anhebung des monatlichen Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 €.

Am 20. Februar 2020 übergab der Vorsitzende der KEF, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, den 22. Bericht in Berlin an die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 haben ARD, ZDF und Deutschlandradio einen ungedeckten Finanzbedarf von insgesamt 3.035,4 Mio. € angemeldet. Dies würde einem Rundfunkbeitrag von monatlich 19,24 € entsprechen.

Die Kommission hat die Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten im Rahmen ihres Verfahrens nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geprüft. Sie kommt zu einer Verringerung des Finanzbedarfs um 1.510,0 Mio. €. Davon entfallen 719,6 Mio. € auf Aufwandsreduzierungen, 583,3 Mio. € auf Ertragszuschätzungen und 207,1 Mio. € auf Korrekturen bei den anrechenbaren Eigenmitteln.

In einer Gesamtschau erkennt die Kommission für 2021 bis 2024 Gesamtaufwendungen von 38.668,6 Mio. € an und stellt Gesamterträge von 35.650,8 Mio. € fest. Bei der ARD betragen die Gesamtaufwendungen 27.595,4 Mio. €, beim ZDF 10.017,2 Mio. € und beim Deutschlandradio 1.056,0 Mio. €. Die Gesamterträge belaufen sich bei der ARD auf 25.435,0 Mio. €, beim ZDF auf 9.260,1 Mio. € und beim Deutschlandradio auf 955,7 Mio. €.

Die anerkannten Gesamtaufwendungen für 2021 bis 2024 liegen um rund 1,8 Mrd. € über dem jetzt angemeldeten Betrag für 2017 bis 2020. Sie stehen den Anstalten zusätzlich zur Verfügung, um ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Das ist ein Anstieg von 4,8 % bzw. 1,2 % p.a.

Die Kommission stellt nach Abzug der verfügbaren Mittel von 1.492,4 Mio. € für 2021 bis 2024 einen ungedeckten Finanzbedarf von insgesamt 1.525,4 Mio. € fest. Bei der ARD beträgt der Fehlbetrag 858,0 Mio. €, beim ZDF 600,8 Mio. € und beim Deutschlandradio 66,5 Mio. €.

Von der daraus resultierenden Beitragserhöhung um 86 Cent entfallen 47 Cent auf die ARD, 33 Cent auf das ZDF und 4 Cent auf das Deutschlandradio. 2 Cent der Erhöhung entfallen auf den Anteil der Landesmedienanstalten. Die Finanzbedarfsfeststellung macht eine neue prozentuale Aufteilung der Anteile von ARD, ZDF und Deutschlandradio am Rundfunkbeitragsaufkom­men erforderlich.

Weiterführende Informationen enthalten die nachfolgenden Zusatzinformationen 1 bis 6 zur Pressemitteilung zum 22. Bericht:

Zusatzinformation 1:
Behauptungen zur Beitragsempfehlung und Klarstellungen durch die Kommission

Zusatzinformation 2:
Gutachten zum Vergütungsniveau der Anstalten

Zusatzinformation 3:
Betriebliche Altersversorgung

Zusatzinformation 4:
Erträge aus Rundfunkbeiträgen

Zusatzinformation 5:
Strukturprojekte von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Zusatzinformation 6:
Sonderuntersuchung Wetterberichterstattung

Der 22. KEF-Bericht steht hier zum Download zur Verfügung. Eine Zusammenfassung findet sich auf S. 17 ff.

Diese Pressemitteilung finden Sie hier als Download.

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