KEF empfiehlt Absenkung des Rundfunkbeitrags um 73 Cent auf 17,25 € monatlich

1. Die Kommission hat festgestellt, dass die Umstellung der Rundfunkfinanzierung von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf den geräteunabhängigen Beitrag für die Periode 2013 bis 2016 zu erheblichen Mehreinnahmen führen wird. Für die vier Jahre werden insgesamt Mehreinnahmen in Höhe von 1.145,9 Mio. € prognostiziert (vgl. Zusatzinformation 1). Neue Zahlen bestätigen die Entwicklung. Die KEF empfiehlt daher eine Absenkung des Rundfunkbeitrags um 73 Cent auf 17,25 € monatlich. In die Berechnung ist nur die Hälfte der erwarteten Mehreinnahmen eingeflossen. Die darüber hinausgehenden Mehreinnahmen müssen einer Rücklage zugeführt werden und dürfen von den Anstalten nicht verausgabt werden.

 

2. Die Rundfunkanstalten haben für die Beitragsperiode 2013 bis 2016 einen ungedeckten Finanzbedarf von 325,4 Mio. € angemeldet. Die Kommission reduziert die angemeldeten Bedarf um 914,7 Mio. €. Daraus ergibt sich für die vier Jahre ein Überschuss von 589,3 Mio. €. In diesen Zahlen sind die erwarteten Mehreinnahmen bei den Teilnehmerbeiträgen nur zur Hälfte eingerechnet. Bei der ARD beträgt der Überschuss 514,5 Mio. €, beim ZDF 83,2 Mio. €. Beim Deutschlandradio ergibt sich ein Fehlbedarf von 8,4 Mio. € (vgl. Zusatzinformation 2). 

 

In die Ermittlung der Überschüsse von ARD und ZDF sowie des Defizits beim Deutschlandradio sind auch weitere durch die KEF prognostizierte Mehrerträge eingeflossen; abgesenkt werden hingegen die erwarteten Finanzerträge wegen der aktuellen Entwicklungen des Finanzmarktes. Außerdem werden die von der KEF gegenüber den Anmeldungen der Anstalten vorgenommenen Aufwandskürzungen berücksichtigt. Schließlich ergeben sich Anpassungen aus der Überprüfung der von den Anstalten angemeldeten Eigenmittel.

 

3. In den Ertragskategorien neben den Teilnehmerbeiträgen werden per Saldo Zuschätzungen in Höhe von 108,7 Mio. € vorgenommen (ARD 104,0 Mio. €, ZDF 4,7 Mio. €). Die von ARD und ZDF angemeldeten Werbe- und Sponsoringerträge werden anerkannt. Bei den Sonstigen betrieblichen Erträgen gibt es Zuschätzungen von 126,2 Mio. €. Die Beteiligungserträge werden um 14,3 Mio. € höher angesetzt. Dagegen werden die Finanzerträge wegen der Zinssituation am Markt um 31,9 Mio. € abgesenkt.

 

4. Bei den Aufwendungen sind deutliche Umschichtungen vom Programm- und Sachaufwand in den Personalaufwand erkennbar. Bei der Programmverbreitung setzt sich die Tendenz zu sinkenden Kosten fort. Bei den angemeldeten Aufwendungen nimmt die Kommission Kürzungen um insgesamt 160,4 Mio. € vor (ARD 130,9 Mio. €, ZDF 28,2 Mio. €, Deutschlandradio 1,3 Mio. €). Die Kommission hält es für erforderlich, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz entstandene weitere Deckungsstocklücke bei der betrieblichen Altersversorgung abzudecken (vgl. Zusatzinformation 3). Diese soll weiterhin aus dem zweckgebundenen Beitragsanteil von 25 Cent stufenweise aufgefüllt werden.

 

5. Beim Entwicklungsbedarf haben die Anstalten Mittel für die Fortführung der Projekte HDTV und Digitaler Hörfunk (DAB+) angemeldet. Da zu DAB+ von ARD und Deutschlandradio noch keine Aussagen über die Gesamtlaufzeit und die Kosten gemacht wurden, sieht sich die Kommission nicht in der Lage, eine Entscheidung über das Projekt zu treffen. Sie gibt dennoch die zum 18. Bericht für die Beitragsperiode angemeldeten Mittel frei (vgl. Zusatzinformation 4). Sie vermindert aber den Finanzbedarf des Deutschlandradios um 7,2 Mio. €, da sie den geplanten Anstieg der Verbreitungskosten in der angemeldeten Höhe nicht anerkennen kann. Im 20. Bericht wird eine intensive Befassung mit dem Gesamtprojekt erfolgen.

 

6. Der 19. Bericht enthält ein eigenes Kapitel zur Herstellung einer besseren Kostentransparenz. In Sonderuntersuchungen werden die Beteiligungen und Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben der Rundfunkanstalten betrachtet sowie gesondert der Beitragsservice (vgl. Zusatzinformation 5). Im Programmbereich werden die Spartenkanäle, die Produktionsbetriebe Hörfunk und Fernsehen und die Programmvorratshaltung untersucht. Außerdem werden einzelne Sendungen und Wellen verglichen (vgl. Zusatzinformation 6).

 

7. Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten sind staatsvertraglich ermächtigt und verpflichtet, einen angemessenen Finanzausgleich durchzuführen. Der Finanzausgleich für RB und SR ist ein notwendiges Element des auf einer Gesamtbedarfsermittlung beruhenden Finanzierungssystems der ARD. Die ARD hat sich im September 2013 auf Vorschläge zum Finanzausgleich für RB und SR geeinigt und deren strukturelle Unterfinanzierung anerkannt. Die Kommission ist der Auffassung, dass eine dauerhafte Lösung des Finanzausgleichs nur durch eine Neufestsetzung des Prozentsatzes der Finanzausgleichsmasse möglich ist. Solange dies nicht geschehen ist, wird die Kommission eine Zweckbindung vornehmen (vgl. Zusatzinformation 7).

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