Pressemitteilung
| Pressemitteilung vom 25.06.2010 als PDF downloaden |Die Kommission zur Feststellung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat in ihrer Sitzung am 25. Juni 2010 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Vor dem Hintergrund der Zuweisung von drei Programmplätzen für das Deutschlandradio in dem derzeit ausgeschriebenen bundesweiten Multiplex fasst die KEF den folgenden einstimmigen Beschluss. Sie erkennt den Finanzbedarf des Deutschlandradios für den Abschluss von Verträgen mit der Media Broadcast GmbH im Rahmen des Entwicklungsprojektes zur Einführung des digitalen terrestrischen Hörfunks und den sonstigen für das Entwicklungsprojekt angemeldeten Finanzbedarf sowie den angemeldeten Finanzbedarf für die Planungen der ARD für das "Radio der Zukunft" unter folgenden Konditionen an:
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Das Deutschlandradio wird zur Sitzung der KEF AG4 im September 2010 über den Abschluss der Verträge mit Media Broadcast und den Abschluss der Zulassungsverfahren der Landesmedienanstalten für den bundesweiten Multiplex berichten.
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Wenn es bis dahin nicht zu diesen Verträgen gekommen sein sollte, werden die derzeit vorhandenen Projektmittel sowohl der ARD als auch des Deutsch-landradios in die anrechenbaren Eigenmittel überführt.
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Der Netzausbau des Deutschlandradios wird mit den Ausbauplänen der ARD und der Privaten harmonisiert. Ein Netzausbau für das Deutschlandradio, der über den Netzausbau der ARD hinaus geht, kommt aus Gründen wirtschaftlichen Mitteleinsatzes nicht in Frage. (Anmerkung: Dieses wird zu Reduzierungen der Netzkosten gegenüber dem ursprünglich angemeldeten Rahmen führen).
ARD und Deutschlandradio werden aufgefordert, zur Sitzung der KEF AG4 im September 2010 Aussagen zur Abschaltung ihrer Lang-, Mittel- und Kurzwellen-sender zu machen. Die Kommission wird prüfen, inwieweit der Weiterbetrieb dieser Sender, insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung des Internetradios und des digitalen terrestrischen Hörfunks, noch wirtschaftlich ist.
Hintergrund
Die KEF hatte in ihrem 16. und in ihrem 17. Bericht grundsätzliche Entscheidungen zum Finanzbedarf der von ARD und Deutschlandradio beantragten Entwicklungsprojekte zum terrestrischen Digitalen Hörfunk getroffen. In ihrem 17. Bericht hatte sie formuliert: "Die Mittel für die vorliegenden Projektanträge der ARD und des Deutschlandradios zum Digitalen Hörfunk werden nicht freigegeben, weil wesentliche Teile der von ihr bereits im April 2008 benannten Kriterien nicht erfüllt sind und damit die Wirtschaftlichkeit der Projekte nicht nachgewiesen werden konnte. Die vorgesehenen Projektmittel für die digitale Zukunft des Hörfunks sind nicht gestrichen worden, sondern stehen für neue Initiativen weiter zur Verfügung."
Im Frühjahr 2010 hatten sowohl die ARD wie auch das Deutschlandradio der KEF neue Finanzierungsanträge für Entwicklungsprojekte zum Thema "Radio der Zukunft" vorgelegt. Diese Entwicklungsprojekte berücksichtigen zum einen die Entwicklung des "Radio über das Internet" wie auch die Tatsache, dass die Landesmedienanstalten einen bundesweiten Multiplex für den digitalen terrestrischen Hörfunk ausgeschrieben haben, in dem auf Beschluss der Ministerpräsidenten dem Deutschlandradio Plätze für drei Hörfunkprogramme zugewiesen worden waren.
Die KEF hatte ARD und Deutschlandradio im Februar 2010 einen aktualisierten Katalog von Kriterien vorgelegt, den sie der Bewertung des Finanzbedarfs für diese Entwicklungsprojekte zu Grunde gelegt hat.
Der am 25. Juni 2010 einstimmig gefasste Beschluss ermöglicht es dem Deutsch-landradio, die Vertragsverhandlungen mit der Media Broadcast GmbH zu führen. Sollten diese Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden können, können sowohl die ARD wie auch das Deutschlandradio die in den Projektanträgen geplanten Maßnahmen umsetzen. Da sich die KEF des Risikos bewusst ist, dass der digitale terrestrische Hörfunk von den Hörerinnen und Hörern nicht in dem von ARD und Deutschlandradio prognostizierten Maß genutzt werden wird, wird sie im Rahmen der Vorbereitung ihres 19. Berichts im Jahr 2013 die Wirtschaftlichkeit des Entwicklungsprojekts überprüfen. Sie geht außerdem davon aus, dass die Abschaltung von Lang-, Mittel- und Kurzwellensendern möglich ist, wodurch ein Beitrag zur Einsparung von Kosten der Programmverbreitung ermöglicht werden wird.
