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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Pressemitteilung

| Pressemitteilung vom 17.01.2012: Dr. Heinz Fischer-Heidlberger als KEF-Vorsitzender wiedergewählt » als PDF downloaden | Pressemitteilung vom 17.01.2012: Neuer Rundfunkbeitrag ab 2013 kann stabil bleiben » als PDF downloaden | Zusatzinformation 1 » als PDF downloaden | Zusatzinformation 2 » als PDF downloaden | Zusatzinformation 3 » als PDF downloaden | Zusatzinformation 4 » als PDF downloaden | Zusatzinformation 5 » als PDF downloaden | Zusatzinformation 6 » als PDF downloaden | Zusatzinformation 7: Arbeitsgruppen und Mitglieder der KEF » als PDF downloaden |

Dr. Heinz Fischer-Heidlberger als KEF-Vorsitzender wiedergewählt

Zu Beginn der fünfjährigen Amtszeit der neu zusammengesetzten Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) der Rundfunkanstalten wurde der Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, einstimmig als Vorsitzender wiedergewählt. Zum Stellvertretenden Vorsitzenden wurde der Präsident des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt, Ralf Seibicke, einstimmig gewählt.

Mitglieder der Kommission für die Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2016 sind: Dr. Heinz Fischer-Heidlberger (Vorsitzender), Ralf Seibicke (Stellvertretender Vorsitzender), Klaus P. Behnke, Marion Claßen-Beblo, Prof. Dr. Martin Detzel, Hans- Joachim Gorsulowsky, Dr. Norbert Holzer, Ulrich Horn, Prof. Dr. Werner Jann, Dr. Helmuth Neupert, Prof. Dr. Ulrich Reimers, Horst Röper, Hubert Schulte, Dr. Tilmann Schweisfurth, Dr. Norbert Vogelpoth, Dr. Gebhard Zemke.

Zu Vorsitzenden der fünf Arbeitsgruppen wurden bestimmt: Arbeitsgruppe 1 (Erträge): Dr. Norbert Vogelpoth

Arbeitsgruppe 2 (Personalaufwendungen): Ralf Seibicke

Arbeitsgruppe 3 (Programmaufwendungen): Horst Röper

Arbeitsgruppe 4 (Sachaufwendungen, Investitionen, Programmverbreilung, technische Projekte, Eigenmittel, Kredite): Prof. Br. Ulrich Reimers

Arbeitsgruppe 5 (Methodenentwicklung): Prof. Dr. Werner Jann.

Bestehen geblieben ist auch der arbeitsgruppenübergreifende Arbeitskreis Beteiligungen.
Vorsitzender ist Hans-Joachim Gorsulowsky.

Br. Horst Wegner wurde wieder zum Geschäftsführer bestellt.

Neuer Rundfunkbeitrag ab 2013 kann stabil bleiben

  1. Die Kommission hat für die Periode 2013-2016 für die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio einen ungedeckten Finanzbedarf von rd. 304 Mio. € festgestellt. Dieser Betrag entspräche einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 18,35 Cent. Er liegt bei rd. 1 % der Gesamtaufwendungen der Anstalten auf vier Jahre gerechnet. Deshalb, und weil die Chancen und Risiken des 2013 anstehenden Modellwechsels nicht zuverlässig abzuschätzen sind, hat die Kommission davon abgesehen, eine Anpassung des Beitrags im Vergleich zur bisherigen Gebühr vorzuschlagen. Angesichts des geringen Betrages geht die Kommission davon aus, dass die Anstalten auch mit einem Rundfunkbeitrag von 17,98 € ihren Aufgaben gerecht werden können.

  2. Vom ungedeckten Finanzbedarf von rd. 304 Mio. € entiallen auf die ARD rd. 197 Mio. € (= 11,90 Cent), auf das ZDF rd. 60 Mfo. € (= 3,63 Cent) und auf das Deutschlandradio rd. 47 Mio. € (= 2,82 Cent).

  3. Die ARD hatte für den Planungszeitraum 201372016 einen ungedeckten Finanzbedarf von 898,3 Mio. € angemeldet, das ZDF von'434,5 Mio. € und das Deutschlandradio von 103,5 Mio. €, insgesamt 1.436,3 Mio. 6. Durch Korrekturen, vor allem wegen der Berücksichtigung des Ist-Ergebnisses 2010, verringerte sich der Bedarf auf 1.428,8 Mio. €. Die Kommission erwartet entgegen den Ertragsplanungen der Anstalten Mehreinnahmen in Höhe von 581 Mio. €; dlese zusätzlichen Mittel stehen den Anstalten zur Verfügung. Die Überprüfung der Anmeldungen hat zu weiteren Korrekturen in Höhe von rd. 544 Mio. € geführt, die vor allem auf Kürzungen bei den angemeldeten Aufwendungen der Anstalten zurückzuführen sind. Im Ergebnis verbleibt damit ein ungedeckter Finanzbedarf von rd. 304 Mio. €.

  4. Die Umstellung des Finanzierungssystemc von der geräteabhängigen Gebühr zum geräteunabhängigen Beitrag ist mit großen Unsicherheiten behaftet. Die Kommission hat aus ihren Ermittlungen keine weiteren Erkenntnisse gewonnen, die eine verlasclichere Prognose der Erträge aus den Beiträgen möglich machen. Eine Überprüfung der Plan-lst- Abweichungen der Beiträge soll im 19. Bericht erfolgen.

    Das neue Beitragsmodell stellt im Wesentlichen auf Wohnungen, Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge als Anknüpfungspunkte ab. Die zur Verfügung stehenden Daten hinsichtlich zahlreicher relevanter Faktoren lassen heute nur sehr bedingt zuverlässige Schlüsse auf die Ertragsentwicklung zu. Auch die mit der Umstellung des Finanzierungssystems verbundenen Chancen und Risiken können der Höhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der eventuellen Eintrittszeitpunkte nach nicht verlässlich bewertet werden (zum Modellwechsel und zur Ertragsprognose im Einzelnen vgl. Zusatzinformationen 1 | PDF und 2 | PDF).
  5. Die Kommission ermittelt den Programmaufwand mittels einer spezifischen Steigerungsrate - ausgehend von einem Basisjahr. Sie hat festgestellt, dass das Jahr 2009 als Basisjahr für die Fortschreibung des Programmaufwands nicht repräsentativ ist. Dies hat zu einer Kürzung um rd. 164 Mio. € beim ZDF, rd. 19 Mio. € bei ARTE und rd. 2 Mio. € beim Deutschlandradio geführt. Bei ARD und ZDF wurden jeweils die Zahlungen für fingierte Rechnungen beim Kinderkanal durch eine Basiskürzung bedarfsmindernd berücksichtigt.

    Die verzögerte Realisierung von Einsparungen in einer Gebührenperiode führt zu einer überhöhten Basis und dies wiederum zu überhöhten Fortschreibungen. Dies wurde sowohl durch die von der Kommission vorgenommenen Budgetabgleiche als auch durch eine Trendbetrachtung auf der Grundlage der Mittelfristigen Finanzplanungen der Anstalten bestätigt. Die Kommission hat daraufhin die Basis um drei Viertel des ermittelten Korrekturwertes reduziert, was zu Kürzungen bei ZDF, ARTE und Deutschlandradio führte. Die ARD lag mit ihren Anmeldungen unterhalb der korrigierten Fortschreibung, so dass der angemeldete Bedarf anerkannt wurde (vgl. Zusatzinformation 3 | PDF).

  6. Der angemeldete Aufwand für die Programmverbreitung liegt für die Periode 2013 bis 2016 um rd. 222 Mio. € niedriger, als für die Periode 2009- 2012 geplant ist. Die Kommission sieht weiteres Einsparpotenzial in Höhe von 36 Mio. E.

    Wegen der geringen tatsächlichen Nutzung von Mittel- und Langwelle hält die Kommission die Ausstrahlung über diese Verbreitungswege aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr für vertretbar. Sie sieht Einsparpotenzial von rd. 8 Mio. € bei der ARD und rd. 5 Mio. E beim Deutschlandradio. Für die Verbreitung der Programme über IP-Netze erkennt die Kommission lediglich den vom ZDF geplanten Zuwachs um 25 % an und kürzt somit den angemeldeten Aufwand bei der ARD um rd. 10 Mio. Euro. Vom Deutschlandradio wurde im Laufe des Verfahrens die Anmeldung für das Projekt Digitaler Hörfunk um 13 Mio. € reduziert (vgl. Zusatzinformation 4 | PDF).

  7. Die Einsparerwartungen der Kommission für die Gebührenperiode 2009- 2012 beim erweiterten Personalaufwand erfüllt die ARD zu einem Teil und das ZDF in voller Höhe nicht. Die Kommission reduziert daher bei ARD und ZDF den Basiswert 2012 für die Fortschreibung entsprechend und kürzt den Personalaufwand für die Periode 2013-2016 um 42 Mio. € bzw. 75 Mio. €.

    Die Kommission hatte zum 16. Bericht für den Gebührenzeitraum 2009-2012 bei ARD und ZDF ein nicht ausgeschöpftes Sparvolumen festgestellt und die Erwartung geäußert, dass zusätzlich bei der ARD 300 besetzte Stellen (entspricht einem Betrag von 50 Mio. E) und beim ZDF 100 besetzte Stellen (entspricht einem Betrag von 18 Mio. E) abgebaut werden sollten. Die ARD hat davon lediglich 40 Mio. E erbracht, beim ZDF gab es gar keine zusätzlichen Stelleneinsparungen. Die Kommission reduziert daher den für die Periode 2013- 2016 anzuerkennenden Personalaufwand pro Jahr um den nicht erbrachten Einsparbetrag zuzüglich darauf entfallender Tarifsteigerung (vgl. Zusatzinformation 5 | PDF).

  8. Die Projekte HDTV (ARD, ZDF, ARTE) und Digitaler Hörfunk (ARD, Deutschlandradio) werden in der Beitragsperiode weitergeführt. Der Mittelbedarf für das Entwicklungsprojekt DRadio Wissen in der laufenden Gebührenperiode wird durch Übertragung nicht verbrauchter Mittel für das Projekt Mobile Broadcast durch ARD und ZDF gedeckt.

    Das Projekt DRadio Wissen wurde im 17. Bericht von der Kommission anerkannt; da zu diesem Zeitpunkt aber keine Gebührenerhöhung mehr möglich war, sind dem Deutschlandradio keine Mittel dafür zugeflossen. Da das von ARD und ZDF angemeldete und von der Kommission anerkannte Projekt Mobile Broadcast nicht zustande gekommen ist, können dem Deutschlandradio die erforderlichen Mittel noch in dieser Periode zur Verfügung gestellt.

  9. Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit dient der Ermittlung des Wirtschaftlichkeitspotenzials, das finanzbedarfswirksam zugunsten der Gebühren-IBeitragszahler eingesetzt werden kann. Über die gemeldeten Einsparungen hinaus setzt die Kommission hierfür rd. 64 Mio. € bei der ARD, rd. 21 Mio. € beim ZDF und rd. 2 Mio. € beim Deutschlandradio an. Die zweckwidrige Mittelverwendung beim Kinderkanal wurde bei ARD und ZDF mit jeweils 1,6 Mio. € berücksichtigt, bei ARTE sieht die Kommission ein Potenzial für mehr Wirtschaftlichkeit in Höhe von 8 Mio. €.

    Über die in den Anmeldungen der Anstalten dargestellten Einsparungen hinaus hat die Kommission weitere Spar- und Wirtschaftlichkeitsreserven identifiziert. Sie ergänzt daher die Einsparungen um jeweils 0,25 % des anerkannten Gesamtaufwands bei ARD, ZDF und Deutschlandradio. Aus einem Rechnungshofbericht ergeben sich Potenziale für ein bessere Wirtschaftlichkeit bei ARTE im Programmbereich. Die Kommission hat hier mögliche Einsparungen von 8 Mio. € berücksichtigt.

  10. Für ARTE wurde zum Ende der Beitragsperiode 2012-2016 ein Fehlbetrag von 6,7 Mio. € festgestellt.

  11. Die Mitarbeiterkapazität der GEZ soll sich von 1.041 im Jahr 2009 aufgrund der Umstellung von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag auf 1.322 in den Jahren 2012-2014 erhöhen und dann bis 2016 auf 930 reduziert werden. Der Aufwand bei den Rundfunkgebührenabteilungen der Anstalten soll um 31 % reduziert werden.

    Die Mitarbeiter der GEZ werden außerhalb der Stellenpläne der Anstalten geführt und die dafür benötigten Mittel werden als Sachaufwand betrachtet. Der personelle Mehrbedarf in der Umstellungsphase des Finanzierungsmodells ist erforderlich, da alle Teilnehmerkonten überprüft und bewertet und die Daten- Sätze der Einwohnermeldeämter abgeglichen werden müssen. Nach Abschluss der Umstellung soll ein deutlicher Personalabbau bei der GEZ und den Rundfunkgebührenabteilungen der Anstalten erfolgen (vgl. Zusatzinformation 6 | PDF).

»» Zusatzinformation 7 : Arbeitsgruppen und Mitglieder der KEF | PDF


Letzte Aktualisierung 15.06.2011