Zur Entwicklung der Rundfunkgebühr
Die Rundfunkgebühr betrug nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland zunächst 2 DM.
Nach Einführung des Fernsehens wurde die Unterscheidung in Grundgebühr und Fernsehgebühr getroffen:
- Die Grundgebühr hat jeder zu entrichten, der ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit hält;
- die Fernsehgebühr wird zusätzlich für das Bereithalten eines Fernsehgerätes erhoben.
Die 1954 eingeführte Fernsehgebühr betrug 5 DM.
Diese Gebühr blieb 16 Jahre stabil.
1970 wurde die Grundgebühr um 50 Pf., die Fernsehgebühr um 1 DM angehoben.
Danach erfolgten die Gebührenanpassungen in kürzeren Abständen.
Im Jahre 1975 wurde die KEF gegründet, die seitdem die Gebührenvorschläge erarbeitete, zunächst als reine Empfehlung für die Ministerpräsidenten der Länder, seit 1997 nach dem auf der Grundlage des 8. Rundfunkurteils des Bundesverfassungsgerichts geschlossenen 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit hoher Verbindlichkeit.
Seit 1997 erfolgte die Gebührenanpassung in einem 4-Jahres-Turnus.
Zum 1. Januar 2009 wurde die Grundgebühr um 0,24 EUR auf 5,76 EUR, die Fernsehgebühr um 0,71 EUR auf 12,22 EUR angehoben, so dass die aktuelle Rundfunkgebühr 17,98 EUR beträgt.
