18. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Zwölftes Kapitel
Ausgewählte Bereiche
3. Verwaltungskosten
-
Die Verwaltungskosten von ARD und ZDF bleiben konstant. Das Deutschlandradio erhöht seine
Verwaltungskostenquote leicht um 0,1 %.
- Im Bereich Honorare und Lizenzen werden die Synergieeffekte zwischen den Anstalten aufgrund fortschreitender integrativer Arbeitsprozesse und systemübergreifender Entwicklungen zunehmend genutzt.
Tz. 646
| Jahr | ARD | ZDF | DRadio | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 2007 | 3,8 | 3,1 | 4,5 | ||
| 2008 | 3,7 | 3,0 | 4,3 | ||
| gesamt 17. Bericht | 3,8 | 3,1 | 4,5 | ||
| 2009 | 3,8 | 3,1 | 4,6 | ||
| 2010 | 3,7 | 3,0 | 4,5 | ||
| gesamt 18. Bericht | 3,7 | 3,1 | 4,6 | ||
3.1 Darstellung der Anstalten
Tz.647
Die ARD weist im Hinblick auf die Quotenermittlung darauf hin, dass bei den Verwaltungskosten
strukturelle Unterschiede zwischen Hörfunk und Fernsehen bestehen (vgl. hierzu auch 15. Bericht,
Band 2, Tz. 608).
Das Deutschlandradio weist darauf hin, dass der Sachaufwand der Verwaltung 2009 aufgrund vertraglicher
Anpassungen durch Verwaltungskooperationen leicht angestiegen ist.
3.2 Anstaltsübergreifendes Benchmark Honorare und Lizenzen
Tz.648
Seit dem 17. Bericht wurden die integrativen Prozesse der EDV-gestützten Organisation für die
Bearbeitung der Honorare und Lizenzen weiterentwickelt.
3.2.1 Hörfunkdatenbank, Mediendokumentation
Die ARD-Anstalten haben mit den Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung der Musikmeldungen für die Nutzung beim Fernsehen verabredet. NDR und SWR haben dafür die Voraussetzungen geschaffen. Die Kooperation wird auf weitere Anstalten ausgedehnt; erster Partner ist der SR.Mit der gemeinsamen Hörfunkdatenbank wird ein Instrumentarium geschaffen, das Recherche und Zugriff auf digitale Inhalte bei allen Audio-Archivbeständen der Landesrundfunkanstalten, des Deutschlandradios, der Deutschen Welle und des Deutschen Rundfunkarchivs ermöglicht. WDR und MDR, die ihre eigenen Systeme weiter betreiben und nicht direkt an dem Projekt teilnehmen, haben allerdings Interesse an der Nutzung dieser ARD-"Crossrecherche" angemeldet. Grundlage dafür ist unter anderem das neu konzipierte "Regelwerk Mediendokumentation", welches die Standards für die Dokumentation der Metadaten vereinheitlicht. Die dazu geschaffene Datenbank dient dabei der Normierung dieser Metadaten und deren Validierung. Die Hörfunkdatenbank ist seit Sommer 2009 beim SWR in Betrieb. Alle beteiligten Rundfunkanstalten und das Deutsche Rundfunkarchiv planen, bis Mitte 2012 den Umstieg zu realisieren.
3.2.2 Honorarabwicklung und -abrechnung
Bei sieben Anstalten wird seit längerem die Honorarabrechnung SAP-basierend vorgenommen. Auch wenn anstaltsspezifische Ausprägungen zu berücksichtigen sind, kann von den gleichen Grundkonstellationen ausgegangen werden. Dies erleichtert die Lösung aktueller Problemstellungen wie auch die Umsetzung komplexer Projekte.NDR und RB kooperieren u.a. im Bereich Honorare inzwischen so weit, dass der NDR das anfallende Honorarstandardgeschäft von Radio Bremen mit bearbeitet.
RB steht dabei kurz vor Abschluss eines Projekts mit dem Ziel, hausweit die elektronische Bearbeitung von Honorarvorschlägen einzuführen.
3.2.3 Rechteinformation, Rechtedatenbank und Lizenzmanagement
Das Projekt Rechteinformation Phase 1 wurde im Frühjahr 2010 erfolgreich realisiert. Aktuelle Rechteinformationen können nun anstaltsübergreifend für eine erste Rechteauskunft zur Verfügung gestellt werden. Auch der WDR, der über eine eigene Archivanwendung verfügt, hat dieses Projekt mitgetragen. Die Phase 2 des Projektes, die sich auf spezielle Sequenzen ausdehnt, wird sich anschließen.Weiterhin wird intensiv an der gemeinsamen Entwicklung einer Rechtedatenbank zwischen NDR und SWR gearbeitet.
Der WDR hat in einem Projekt "Lizenzmanagement" mit der Einführung einer Standardsoftware für die Vertrags- und Rechtebestandsverwaltung sowie die Bearbeitung von Lizenzabrechnungen begonnen.
Beim HR ist sukzessiv eine Anwendung um die spezifischen Anforderungen einer öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalt erweitert worden, die auch auf den WDR übertragen wird. Von dieser Kooperation werden hohe Synergieeffekte erwartet.
Bei den Vertragsgestaltungen wird sowohl beim HR wie auch beim WDR darauf geachtet, dass die Weitergabe der Rechte aller rundfunkspezifischen Anpassungen an andere Rundfunkanstalten möglich ist. So können diese Systemanpassungen zukünftig in Form eines sog. "ARD-Templates" anderen interessierten ARD-Anstalten oder auch dem ZDF zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
3.2.4 Interner Datenaustausch
Beim BR wird mittel- bis langfristig angestrebt, den internen Datenaustausch zwischen den Prozessen der Produktions-, Sende-, Achivierungs-, Honorierungs- und des Rechtemanagements zu beschleunigen. Dazu wurde ein Projekt aufgesetzt das bei entsprechendem Erfolg die Einbeziehung anderer Rundfunkanstalten, zumindest aber eine Systemvereinheitlichung, möglich macht.3.3 Bewertung durch die Kommission
Tz.649
Die Kommission erkennt in den erneuten Stellungnahmen der Rundfunkanstalten zum "Benchmark
Honorare und Lizenzen" die Bestrebungen, umfangreiche integrative Prozesse weiter voranzubringen.
Angesichts der immer komplexer werdenden Aufgaben hält sie den Weg, die bestehenden Kooperationen
der ARD untereinander und mit den anderen Rundfunkanstalten weiter zu entwickeln, für
unverzichtbar. Gerade bei Vertragsgestaltungen mit den Entwicklungspartnern hält sie die Zielsetzung,
dass die Anstalten die gleichen Instrumente anwenden, für wirtschaftlich notwendig.
Auch wenn die ständigen Weiterentwicklungen großer EDV-Projekte und Kooperationen zunächst
hohe Investitionen erfordern, geht die Kommission davon aus, dass mit einer abgestimmten Vorgehensweise
die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Bereiche Honorare und Lizenzen weiter verbessert
werden kann.
