18. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Zweites Kapitel
Der Finanzbedarf der Rundfunkanstalten
- Für den Zeitraum 2013-2016 hat die ARD einen ungedeckten Finanzbedarf von 898,3 Mio. € angemeldet. Das ZDF weist 434,5 Mio. €, das Deutschlandradio 103,5 Mio. €, ARTE 35,2 Mio. € aus. Die Anmeldung entspräche einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 88 Cent, wovon 54 Cent auf die ARD, 26 Cent auf das ZDF, 6 Cent auf das Deutschlandradio und 2 Cent auf ARTE entfallen würden. Bei Berückichtigung des Vorläufigen Ist beim ZDF reduziert sich der Zusatzbedarf um 1 Cent.
1. Die Darstellungen der Anstalten
Tz. 29
Nach § 1 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag haben ARD, ZDF und Deutschlandradio der Kommission
alle zwei Jahre ihren Finanzbedarf zu melden.
Die Finanzbedarfsanmeldungen der ARD, des ZDF, des Deutschlandradios und von ARTE sind der
KEF fristgemäß zum 30. April 2011 zugeleitet worden.
Der Planungszeitraum nach Abschluss der laufenden Gebührenperiode beginnt am 1. Januar 2013
und endet am 31. Dezember 2016. Die Planungen basieren auf den Ist-Zahlen des Jahres 2009. Als
zusätzliche Information über die aktuelle Entwicklung haben die Rundfunkanstalten das Ist-Ergebnis
2010 geliefert.
Durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird die bisherige gerätebezogene Rundfunkgebühr
durch einen Rundfunkbeitrag ersetzt, der im Wesentlichen auf Wohnungen und Betriebsstätten als
Anknüpfungspunkt der Abgabepflicht bezogen ist. Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag tritt am
1. Januar 2013 in Kraft (zum Wechsel des Finanzierungsmodells vgl. im Einzelnen Tzn. 355 ff.).
Tz. 30
Grundlage der Finanzbedarfsfeststellung ist in Übereinstimmung von Kommission und Rundfunkanstalten
die liquiditätsorientierte Planungsmethode, die wie folgt modifiziert ist:
- Anstelle des Betrages für die Bildung eines Versorgungsstocks sind die Aufwendungen der
Anstalten für die betriebliche Altersversorgung berücksichtigungsfähig in Höhe der Beträge,
die Unternehmen in Anlehnung an das HGB als Aufwand entstehen, sowie der Beiträge, die
das Unternehmen für seine Mitarbeiter an außerbetriebliche Versorgungseinrichtungen leistet.
- Anlageinvestitionen werden aus Vereinfachungsgründen im Jahr der Ausgabe berücksichtigt. Dies gilt nicht für Gebäudeinvestitionen mit einem Betrag von mehr als 25 Mio. € sowie für Großinvestitionen, die sich nicht über mehr als zwei Jahre erstrecken; diese Investitionen, die das Investitionsvolumen einzelner Jahre erheblich nach oben schnellen lassen, sollen in Form von Abschreibungen (nach steuerlichen Regelungen) berücksichtigt werden.
Tz. 31
Die ARD weist in ihrer Anmeldung darauf hin, dass die Einführung des neuen Beitragsmodells auch
mit der Erwartung eines stabilen monatlichen Beitrags verbunden sei. Im Sinne einer möglichst
hohen Akzeptanz des Modellwechsels sei diese Stabilität auch im Interesse der ARD. Mit der vorgelegten
moderaten Anmeldung schaffe die ARD hierfür eine entsprechende Voraussetzung.
Die in der Finanzbedarfsermittlung eingerechneten Kostensteigerungen blieben für den Gesamtzeitraum
2009-2016 mit jährlich 0,7 % deutlich unter dem Durchschnitt der allgemeinen Inflation,
enthielten also in erheblichem Umfang Rationalisierungs- und Kürzungsmaßnahmen. Gleichwohl ergebe
sich rechnerisch für die Periode 2013-2016 ein Fehlbetrag in Höhe von insgesamt 898,3 Mio. €.
Dieser Fehlbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
| Bestandsbedarf 2013-2016 | - 748,4 Mio. € |
|---|---|
| Entwicklungsbedarf 2013-2016 | - 209,1 Mio. € |
| Überleitung zur modifizierten Planungsmethode | - 294,7 Mio. € |
| Eigenmittelbestand zum 31.12.2009 | 499,1 Mio. € |
| Fehlbetrag 2010-2012 abzügl. nicht verbrauchte Projektmittel | - 446,2 Mio. € |
| Nichtberücksichtigung des BilMoG-Effektes | 301,0 Mio. € |
| Ungedeckter Finanzbedarf der ARD zum 31.12.2016 | - 898,3 Mio. € |
Im Laufe des Verfahrens berichtigte die ARD die Anmeldung ihrer Eigenmittel um -9,6 Mio. €.
Tz. 32
Das ZDF weist in der Anmeldung darauf hin, dass bei der geplanten Umstellung des Finanzierungssystems
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag
das Ziel verfolgt werde, dem Modellwechsel eine möglichst breite gesellschaftliche Akzeptanz
und politische Unterstützung zu sichern. Hierbei werde von Seiten des ZDF eine Beitragsstabilität
angestrebt, die durch eine äußerst moderate Finanzbedarfsanmeldung unterstützt werde, mit der
lediglich Mittel zur Aufrechterhaltung des derzeitigen Bestandes und keine neuen Projekte oder
programmliche Weiterentwicklungen angemeldet würden. Das ZDF weist aber auf große Unsicherheiten
hinsichtlich der Prognose des zukünftig erzielbaren Beitragsaufkommens hin.
Das ZDF weist einen ungedeckten Finanzbedarf von 434,5 Mio. € aus.
Dieser Fehlbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
| Ungedeckter Finanzbedarf Betriebshaushalt 2013-2016 | - 506,4 Mio. € |
|---|---|
| Überschuss aus Investitionshaushalt 2013-2016 | 64,3 Mio. € |
| Überleitung zur modifizierten Planungsmethode | - 12,6 Mio. € |
| Überschuss zum Ende der laufenden Gebührenperiode | 20,2 Mio. € |
| Ungedeckter Finanzbedarf des ZDF zum 31.12.2016 | - 434,5 Mio. € |
Der Finanzbedarf wird wegen einer Verbesserung durch das Vorläufige Ist 2010 um 23,3 Mio. € reduziert.
Tz. 33
Auch das Deutschlandradio macht deutlich, dass seine Anmeldung vor dem Hintergrund des anstehenden
Modellwechsels bei der Rundfunkfinanzierung erfolge. Die moderate Anmeldung solle zur
Akzeptanz dieses Modellwechsels beitragen.
Die Mittelfristplanung für die Periode 2013-2016 weise einen ungedeckten Finanzbedarf in Höhe
von 108,7 Mio. € aus. Bereinige man diesen Bedarf um die zusätzlichen Aufwendungen für das
neue Programm DRadio Wissen (29,4 Mio. €) und das Projekt Digitaler Hörfunk (36 Mio. € Mehraufwendungen
ggü. der laufenden Gebührenperiode), so ergebe sich ein Betrag von lediglich
43,3 Mio. €. Aufgrund einer Nachmeldung von Eigenmitteln reduziert sich der angemeldete ungedeckte
Finanzbedarf auf 103,5 Mio. €.
Der ungedeckte Finanzbedarf des Deutschlandradios setzt sich wie folgt zusammen:
| Bestandsbedarf 2013-2016 | - 42,2 Mio. € |
|---|---|
| Entwicklungsbedarf 2013-2016 | - 48,0 Mio. € |
| Überleitung von Projekten in den Bestand | - 29,4 Mio. € |
| Überleitung zur modifizierten Planungsmethode | - 6,1 Mio. € |
| Gemeldeter Eigenmittelbestand zum 31.12.2009 | 72,5 Mio. € |
| Fehlbetrag der Gebührenperiode 2009-2012 | - 66,8 Mio. € |
| Nichtberücksichtigung des BilMoG-Effektes | 11,3 Mio. € |
| Nachmeldung von Eigenmitteln | 5,2 Mio. € |
| Ungedeckter Finanzbedarf des Deutschlandradios zum 31.12.2016 | - 103,5 Mio. € |
Tz. 34
ARTE weist einen ungedeckten Finanzbedarf von 35,2 Mio. € aus.
Dieser Fehlbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
| Bestandsbedarf 2013-2016 | - 27,8 Mio. € |
|---|---|
| Entwicklungsbedarf 2013-2016 | - 11,0 Mio. € |
| Überschuss zum 31.12.2012 | 5,8 Mio. € |
| Umsatzsteuer auf Koordinationsleistungen | - 2,2 Mio. € |
| Ungedeckter Finanzbedarf von ARTE zum 31.12.2016 | - 35,2 Mio. € |
Tz. 35
Die Anmeldungen der Anstalten sind gegliedert in die Fortschreibung des Bestandes, den Entwicklungsbedarf
in Form von Projektanmeldungen, die Ertragsprognose und den Quantitativen Nachweis
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Bewertung durch die Kommission folgt dieser Gliederung.
Die Fortschreibung des Bestandes soll den zu Beginn der Periode vorhandenen Leistungsumfang
sichern. Hierzu werden für den Programm-, den Personal- und den Sachaufwand, bezogen auf das
Basisjahr 2009, unterschiedliche jährliche Preissteigerungsraten zugrunde gelegt. Zur Beurteilung
des Investitionsverhaltens wird in einem Zeitraum von acht Jahren vor einem Basisjahr eine Reinvestitionsquote
ermittelt (vgl. hierzu im Einzelnen Tz. 284).
Die Berücksichtigung des Entwicklungsbedarfs soll die Teilhabe der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
an innovatorischen Entwicklungen im Rundfunkbereich gewährleisten (vgl. § 14 Abs. 2
Rundfunkstaatsvertrag). Hierzu reichen die Anstalten Projektanmeldungen ein.
Die Ertragsprognose entzieht sich der Anwendung indexgestützter Verfahren. Hier erfolgt daher
eine Überprüfung der Anmeldungen nach Plausibilität unter Berücksichtigung der Ist- und Plan-
Erträge sowie der Aufwendungen, bei denen ein direkter Zusammenhang mit Erträgen besteht.
Die erforderlichen Nachweise der laufenden Anstrengungen der Rundfunkanstalten zur Verbesserung
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit liefern die Grundlage für die Minderung des Gebührenanstiegs.
Tz. 36
Dem angemeldeten Finanzbedarf würde eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 88 Cent entsprechen,
wovon 54 Cent auf die ARD, 26 Cent auf das ZDF, 6 Cent auf das Deutschlandradio und 2 Cent
auf ARTE entfallen würde. Dies würde zu einem Rundfunkbeitrag von 18,86 € führen. Bei Berücksichtigung
des Vorläufigen Ist vom ZDF reduziert sich der Zusatzbedarf um 1 Cent.
2. Entwicklung der Gesamtaufwendungen und Gesamterträge
Tz. 37
Die Gesamtaufwendungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio umfassen sowohl den Bestands-,
als auch den Entwicklungsbedarf. Bei der ARD erfolgte eine Bereinigung um die Finanzflüsse zwischen
den einzelnen Landesrundfunkanstalten.
Die Gesamtaufwendungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio umfassen sowohl den Bestands-,
als auch den Entwicklungsbedarf. Bei der ARD erfolgte eine Bereinigung um die Finanzflüsse zwischen
den einzelnen Landesrundfunkanstalten.
| 2008 Ist | 2009 Ist | Veränderung | 2010 Ist | Veränderung | 2011 Soll | Veränderung | 2012 Vorschau | Veränderung | 2009-2012 | Ø p.a. | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ARD | 6.195,5 | 6.221,3 | 0,4 % | 6.254,0 | 0,5 % | 6.136,5 | -1,9 % | 6.330,2 | 3,2 % | 24.942,0 | 0,5 % |
| ZDF | 1.998,9 | 1.983,4 | -0,8 % | 2.083,0 | 5,0 % | 1.975,0 | -5,2 % | 2.118,3 | 7,3 % | 8.159,7 | 1,5 % |
| DRadio | 202,3 | 211,1 | 4,4 % | 208,3 | -1,4% | 222,6 | 6,9 % | 226,3 | 1,7 % | 868,3 | 2,9 % |
| 2012 Vorschau | 2013 Vorschau | Veränderung | 2014 Vorschau | Veränderung | 2015 Vorschau | Veränderung | 2016 Vorschau | Veränderung | 2013-2016 | Ø p.a. | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ARD | 6.330,2 | 6.252,7 | -1,2 % | 6.430,3 | 2,8 % | 6.344,8 | -1,3 % | 6.548,1 | 3,2 % | 25.575,7 | 0,8 % |
| ZDF | 2.118,3 | 2.033,1 | -4,0 % | 2.195,6 | 8,0 % | 2.089,3 | -4,8 % | 2.246,3 | 7,5 % | 8.564,3 | 1,5 % |
| DRadio | 226,3 | 233,8 | 3,3 % | 233,6 | -0,1 % | 235,1 | 0,6 % | 237,1 | 0,9 % | 939,5 | 1,2 % |
Tz. 38
Der durchschnittliche Anstieg der Gesamtaufwendungen entwickelt sich im Vergleich der künftigen
Periode 2013-2016 mit der aktuellen Gebührenperiode 2009-2012 unterschiedlich. Während beim ZDF
die Steigerungsrate nach der Planung mit 1,5 % konstant bleibt, verzeichnet die ARD eine leichte Erhöhung
von 0,5 % auf 0,8 %, verbleibt dabei aber deutlich unter dem ZDF. Das Deutschlandradio reduziert
die Steigerungsrate von 2,9 % auf 1,2 %. Grund für die hohe Steigerungsrate in der Periode 2009-
2012 ist im Wesentlichen die Veranstaltung des zusätzlichen Programms DRadio Wissen, zu der das
Deutschlandradio durch die Länder im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag beauftragt wurde.
Tz. 39
Einen Anstieg der Aufwendungen verzeichnen ARD und ZDF vor allem in den geraden Jahren -
das sind die Jahre mit Sportgroßereignissen. Die höheren Ausschläge beim ZDF im Vergleich zur
ARD sind darin begründet, dass es bei diesen Sportgroßereignissen ähnlich große Aufwendungen
hat wie die ARD; bei einer geringeren Basis werden naturgemäß die Ausschläge zur einen wie zur
anderen Seite höher.
Tz. 40
Bei den Gesamterträgen weist das ZDF für die laufende Gebührenperiode einen durchschnittlichen
Anstieg von 0,7 % aus, während die ARD mit 0,1 % fast konstant bleibt und sich beim Deutschlandradio
sogar eine durchschnittliche Absenkung um 0,4 % ergibt. Für die Periode 2013-2016 rechnet die
ARD mit einem durchschnittlichen Anstieg von 0,6 %, das ZDF von 0,3 % und das Deutschlandradio
von 0,5 %.
| 2008 Ist | 2009 Ist | Veränderung | 2010 Ist | Veränderung | 2011 Soll | Veränderung | 2012 Vorschau | Veränderung | 2009-2012 | Ø p.a. | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ARD | 6.106,1 | 6.258,1 | 2,5 % | 6.320,0 | 1,0 % | 6.140,5 | -2,8 % | 6.112,8 | -0,4 % | 24.831,4 | 0,1 % |
| ZDF | 1.956,5 | 2.049,8 | 4,8 % | 2.062,3 | 0,6 % | 1.997,9 | -3,1 % | 2.013,3 | 0,8 % | 8.123,3 | 0,7 % |
| DRadio | 203,4 | 214,6 | 5,5 % | 211,8 | -1,3 % | 202,0 | -4,6 % | 199,9 | -1,1 % | 828,3 | -0,4 % |
| 2012 Vorschau | 2013 Vorschau | Veränderung | 2014 Vorschau | Veränderung | 2015 Vorschau | Veränderung | 2016 Vorschau | Veränderung | 2013-2016 | Ø p.a. | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ARD | 6.112,8 | 6.096,1 | -0,3 % | 6.180,7 | 1,4 % | 6.193,3 | 0,2 % | 6.256,0 | 1,0 % | 24.726,1 | 0,6 % |
| ZDF | 2.013,3 | 1.984,2 | -1,4 % | 2.020,2 | 1,8 % | 2.012,7 | -0,4 % | 2.040,8 | 1,4 % | 8.057,9 | 0,3 % |
| DRadio | 199,9 | 199,9 | 0,0 % | 201,7 | 0,9 % | 202,5 | 0,4 % | 203,7 | 0,6 % | 807,8 | 0,5 % |
Tz. 41
Differenziert man die Aufwendungen nach Aufwandsbereichen, werden die unterschiedlichen
Strukturen von ARD, ZDF und Deutschlandradio deutlich:
Abbildung 1: Anteile der Aufwandsbereiche bei der ARD in den Perioden 2009-2012 und 2013-2016
Abbildung 2: Anteile der Aufwandsbereiche beim ZDF in den Perioden 2009-2012 und 2013-2016
Abbildung 3: Anteile der Aufwandsbereiche beim Deutschlandradio in den Perioden 2009-2012 und 2013-2016
Tz. 42
Hörfunk hat einen höheren Personalbedarf als Fernsehen, weil es hier fast keine Fremdproduktionen
gibt. Beim Fernsehen dominieren dagegen die Programmaufwendungen, vor allem wegen
der Fremdproduktionen und der hohen Rechtekosten für Sport und Spielfilme. So verzeichnet das
Deutschlandradio als reiner Hörfunksender einen Anteil des Personalaufwands am Gesamtaufwand
von 31,9 % in der Periode 2009-2012 und 31,6 % in der Periode 2013-2016. Das ZDF als reiner Fernsehsender
hat nur einen Personalkostenanteil von 18,5 % bzw. 17,7 %.
Eine niedrigere Personalaufwandsquote geht mit einer höheren Programmaufwandsquote einher.
Bei der Programmaufwandsquote hat das ZDF mit 56,4 % in der Periode 2009-2012 und 56,8 % in
der Periode 2013-2016 bei weitem den höchsten Anteil am Gesamtaufwand, das Deutschlandradio
mit 21,9 % und 22,0 % den geringsten. Die ARD liegt mit 38,0 % und 38,3 % dazwischen.
Bei einem Vergleich mit früheren Berichten ist zu beachten, dass der Aufwand für Programmverbreitung
nunmehr als zusätzliche Kategorie dargestellt ist; diese Aufwendungen waren bisher Teil
der Programmaufwendungen.
Tz. 43
Für die Verteilung auf den Programm- bzw. den Personalaufwand gibt es noch weitere strukturelle
Gründe. Die umfangreiche Regionalberichterstattung, die die ARD in ihren Dritten Programmen leistet,
erfordert relativ mehr Personal als das ZDF für sein national ausgestrahltes Programm benötigt.
Außerdem führt ein hoher Anteil von Auftragsproduktionen zu einem relativ höheren Programmaufwand,
ein hoher Anteil von Eigenproduktionen zu einem relativ höheren Personalaufwand.
Tz. 44
Der unterschiedliche Personalkosten- bzw. Programmkostenanteil ist somit überwiegend strukturell
bedingt. Aus einem niedrigen oder hohen Personalkostenanteil im Vergleich von ARD, ZDF und
Deutschlandradio kann also nicht auf wirtschaftliches oder unwirtschaftliches Verhalten geschlossen
werden.
Tz. 45
Bei den Erträgen zeigt sich, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio weitestgehend von den Teilnehmergebühren
bzw. künftig vom Rundfunkbeitrag abhängig sind:
Abbildung 4: Anteile der Ertragsbereiche bei der ARD in den Perioden 2009-2012 und 2013-2016
Abbildung 5: Anteile der Ertragsbereiche beim ZDF in den Perioden 2009-2012 und 2013-2016
Abbildung 6: Anteile der Ertragsbereiche beim Deutschlandradio in den Perioden 2009-2012 und 2013-2016
Tz. 46
Der Anteil der Nettowerbeumsätze an den Gesamterträgen liegt bei ARD und ZDF unter 6 %. Vor
dem Auftreten der privaten Rundfunkveranstalter finanzierte sich die ARD noch zu 20 %, das ZDF
zu 40 % aus Werbung. Die Struktur bei den Erträgen unterscheidet sich bei beiden Systemen nicht
wesentlich.
Beim Deutschlandradio werden die Mittelzuweisungen des Bundes seit 2010 nicht mehr als Ertrag
gebucht, sondern aufwandsmindernd ausgewiesen (vgl. Tz. 476). Dadurch steigt der Anteil der
Gebühren- bzw. Beitragserträge am Gesamtertrag.
