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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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18. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

| 18. Bericht (als PDF - 958KB) |

Zehntes Kapitel
Feststellung des ungedeckten Finanzbedarfs

2. Feststellung des ungedeckten Finanzbedarfs

Tz. 585
Als Ergebnis der Prüfung der Finanzbedarfsanmeldungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio durch die Kommission wird der ungedeckte Finanzbedarf der Anstalten zum 31. Dezember 2016 wie folgt festgestellt (in Mio. €):

Tab. 111 Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für den Zeitraum 2013-2016 | hier: Sonstiger Sachaufwand (in Mio. €)
  ARD ZDF DRadio
Erträge 24.994,8 8.057,9 807,8
Aufwendungen -25.689,8 -8.564,3 -862,2
Ergebnis Betriebshaushalt -695,0 -506,4 -54,4
Einnahmen 2.336,4 547,5 57,4
Ausgaben -2.389,7 -483,2 -45,2
Ergebnis Investitionshaushalt -53,3 64,3 12,2
Im Betriebshaushalt nicht enthaltender Entwicklungsbedarf -209,1   -77,4
Überleitung zur modifizierten Planungsmethode -294,8 -12,6 -6,1
Überschuss der Gebührenperiode 2009-2012 52,9 20,2 10,9
Nichtberücksichtigung des BilMoG-Effektes 301,0  11,3
Angemeldeter ungedeckter Finanzbedarf, Tzn. 31 ff. -898,3 -434,5 -103,5
Ist-Ergebnis 2010 (Abweichung von Anmeldung), Tz. 586 4,1 15,1 
Anpassung aufgrund Methodenänderung und Haushaltssystematik, Tzn. 342, 475  -11,7 
Ausgangsgrundlage für die Finanzbedarfsermittlung abzüglich Veränderungen durch die KEF: -894,2 -431,1 -103,5
Programmaufwendungen, Tzn. 104, 107  164,3 1,8
Personalaufwendungen, Tz. 171 42,0 75,0 
Aufwand für Programmverbreitung, Tzn. 117 f., 126 f. 17,7  18,3
Indexierbare übrige betriebliche Aufwendungen/Geschäftsaufwendungen, Tz. 263  5,0 1,7
Verstärkungsmittel, Tz. 279 12,1  
Erträge, Tz. 489 460,3 113,2 7,5
Anrechenbare Eigenmittel, Tz. 491, 499 115,6  3,5
Wirtschaftlichkeitsabschlag, Tz. 583 63,8 20,8 2,1
Wirtschaftlichkeitsabschlag Kinderkanal, Tz. 535 1,6 1,6 
Fehlbetrag ARTE 2013-2016, Tz. 584 -3,35 -3,35 
Zuordnung der kurzfristigen Rückstellungen bei ARTE für Programmzulieferungen, Tz. 500 1,75 1,75 
Kompensation für Finanzierung DRadio Wissen, Tz. 302 -14,6 -7,3 21,9
Veränderung des angemeldeten Finanzbedarfs durch die KEF 696,6 371,0 56,8
Von der KEF ermittelter ungedeckter Finanzbedarf -197,3 -60,1 -46,7

Tz. 586
Die Finanzplanungen der Anstalten enthielten außer beim Deutschlandradio die vorläufigen Ist- Zahlen für das Jahr 2010. Die nunmehr vorliegenden endgültigen Ist-Zahlen vermindern den Bedarf bei der ARD um 4,1 Mio. € und beim ZDF um 15,1 Mio. €. Bei ARTE zeigen die Ist-Zahlen ein negatives Ergebnis von 3,4 Mio. €.

Tz. 587
Die Kommission hat die Anmeldungen nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geprüft; sie nahm Korrekturen vor, wenn ihr die Ertragsschätzungen zu niedrig bzw. die angemeldeten Aufwendungen zu hoch erschienen. Diese Korrekturen werden in den Kapiteln 4 bis 6 des Berichts im Detail begründet. Darüber hinaus waren die zum 31. Dezember 2009 vorhandenen kurzfristig verfügbaren Mittel zu berücksichtigen (vgl. 7. Kapitel). Ferner wurden nicht ausgeschöpfte Wirtschaftlichkeitspotenziale gesehen (vgl. 9. Kapitel).

Tz. 588
Die Kommission weist darauf hin, dass Zuschätzungen bei den Erträgen nicht mit Kürzungen bei den Aufwendungen gleichgesetzt werden dürfen, da diese Mittel den Anstalten zur Verfügung stehen.

Addiert man die Zuschätzungen zum anerkannten Finanzbetrag, kann die ARD somit über 73,2 % des zusätzlichen Finanzbedarfs verfügen, das ZDF über 39,9 % und das Deutschlandradio über 52,4 %.

Tz. 589
Die ausgesprochenen Zweckbindungen für Gebühren- bzw. Beitragsanteile (Schließung der Deckungsstocklücke in der Altersversorgung, Anschubfinanzierung und die Projekte HDTV sowie Digitaler Hörfunk) bleiben bestehen (vgl. 16. Bericht, Tz. 465).

Tz. 590
Der von der Kommission ermittelte ungedeckte Finanzbedarf für die Periode 2013-2016 beträgt für die ARD 197,3 Mio. €, für das ZDF 60,1 Mio. € und für das Deutschlandradio 46,7 Mio. €. Dies entspräche einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 18,35 Cent, wovon 11,90 Cent auf die ARD, 3,63 Cent auf das ZDF und 2,82 Cent auf das Deutschlandradio entfallen würden. Gleichwohl sieht die Kommission davon ab, den Ländern eine Anhebung des Rundfunkbeitrags zu empfehlen.

Tz. 591
Wesentlicher Grund ist die große Unsicherheit über die Auswirkungen der Umstellung vom bisherigen geräteabhängigen Finanzierungssystem zum Rundfunkbeitrag, der im Wesentlichen auf Wohnungen, Betriebsstätten und Kfz abstellt. Die zur Verfügung stehenden Daten hinsichtlich zahlreicher relevanter Faktoren lassen nur sehr bedingt valide Schlüsse auf die Ertragsentwicklung zu.

Die sich seit Ende 2010 abzeichnenden positiven Entwicklungen (Anmeldungen, Befreiungen und Forderungsausfälle) hat die Kommission mit Ertragszuschätzungen von 70 Mio. € für die Jahre 2011 und 2012 sowie von 120 Mio. € für die kommende Beitragsperiode 2013-2016 angemessen berücksichtigt. Dagegen sieht sich die Kommission außerstande, die in Tzn. 417 ff. aufgeführten Chancen und Risiken der Höhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit nach sowie die eventuellen Eintrittszeitpunkte verlässlich zu bewerten. Sie hat daher insoweit von einer Korrektur der Prognosewerte 2013-2016 abgesehen. Dies trifft auch für die Auswirkungen auf wesentliche Ertragskomponenten (z.B. Zahl der Befreiungen, Höhe der Forderungsausfälle, Anzahl der Betriebsstätten) des Beitragsmodells zu, falls sich die derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland stark ändern sollten.

Tz. 592
Aufgrund der aus dem Modellwechsel resultierenden Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der Ertragsplanung ist eine spätere Überprüfung der Plan-Ist-Abweichungen und ggf. eine Plananpassung im Rahmen des 19. KEF-Berichts unabdingbar. Da sich das Verhältnis im Finanzbedarf zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio durch die Feststellungen der KEF verändert, ist eine Anpassung von § 9 RFinStV erforderlich.

Tz. 593
Nach § 3 Abs. 1 RFinStV hat die Kommission ihre Finanzbedarfsprüfung unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der Haushalte der Öffentlichen Hand durchzuführen. Dies stellt sie u.a. dadurch sicher, dass ihren Fortschreibungen bei den Programmund Sachaufwendungen der vom Bundeswirtschaftsministerium prognostizierte Deflator des Bruttoinlandsprodukts zugrunde gelegt wird. Die Fortschreibung der Personalaufwendungen orientiert sich an der Entwicklung im Öffentlichen Dienst. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in Tz. 591 verwiesen.


Letzte Aktualisierung 17.01.2012