18. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Zehntes Kapitel
Feststellung des ungedeckten Finanzbedarfs
2. Feststellung des ungedeckten Finanzbedarfs
Tz. 585
Als Ergebnis der Prüfung der Finanzbedarfsanmeldungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio
durch die Kommission wird der ungedeckte Finanzbedarf der Anstalten zum 31. Dezember 2016
wie folgt festgestellt (in Mio. €):
| ARD | ZDF | DRadio | |
|---|---|---|---|
| Erträge | 24.994,8 | 8.057,9 | 807,8 |
| Aufwendungen | -25.689,8 | -8.564,3 | -862,2 |
| Ergebnis Betriebshaushalt | -695,0 | -506,4 | -54,4 |
| Einnahmen | 2.336,4 | 547,5 | 57,4 |
| Ausgaben | -2.389,7 | -483,2 | -45,2 |
| Ergebnis Investitionshaushalt | -53,3 | 64,3 | 12,2 |
| Im Betriebshaushalt nicht enthaltender Entwicklungsbedarf | -209,1 | -77,4 | |
| Überleitung zur modifizierten Planungsmethode | -294,8 | -12,6 | -6,1 |
| Überschuss der Gebührenperiode 2009-2012 | 52,9 | 20,2 | 10,9 |
| Nichtberücksichtigung des BilMoG-Effektes | 301,0 | 11,3 | |
| Angemeldeter ungedeckter Finanzbedarf, Tzn. 31 ff. | -898,3 | -434,5 | -103,5 |
| Ist-Ergebnis 2010 (Abweichung von Anmeldung), Tz. 586 | 4,1 | 15,1 | |
| Anpassung aufgrund Methodenänderung und Haushaltssystematik, Tzn. 342, 475 | -11,7 | ||
| Ausgangsgrundlage für die Finanzbedarfsermittlung abzüglich Veränderungen durch die KEF: | -894,2 | -431,1 | -103,5 |
| Programmaufwendungen, Tzn. 104, 107 | 164,3 | 1,8 | |
| Personalaufwendungen, Tz. 171 | 42,0 | 75,0 | |
| Aufwand für Programmverbreitung, Tzn. 117 f., 126 f. | 17,7 | 18,3 | |
| Indexierbare übrige betriebliche Aufwendungen/Geschäftsaufwendungen, Tz. 263 | 5,0 | 1,7 | |
| Verstärkungsmittel, Tz. 279 | 12,1 | ||
| Erträge, Tz. 489 | 460,3 | 113,2 | 7,5 |
| Anrechenbare Eigenmittel, Tz. 491, 499 | 115,6 | 3,5 | |
| Wirtschaftlichkeitsabschlag, Tz. 583 | 63,8 | 20,8 | 2,1 |
| Wirtschaftlichkeitsabschlag Kinderkanal, Tz. 535 | 1,6 | 1,6 | |
| Fehlbetrag ARTE 2013-2016, Tz. 584 | -3,35 | -3,35 | |
| Zuordnung der kurzfristigen Rückstellungen bei ARTE für Programmzulieferungen, Tz. 500 | 1,75 | 1,75 | |
| Kompensation für Finanzierung DRadio Wissen, Tz. 302 | -14,6 | -7,3 | 21,9 |
| Veränderung des angemeldeten Finanzbedarfs durch die KEF | 696,6 | 371,0 | 56,8 |
| Von der KEF ermittelter ungedeckter Finanzbedarf | -197,3 | -60,1 | -46,7 |
Tz. 586
Die Finanzplanungen der Anstalten enthielten außer beim Deutschlandradio die vorläufigen Ist-
Zahlen für das Jahr 2010. Die nunmehr vorliegenden endgültigen Ist-Zahlen vermindern den Bedarf
bei der ARD um 4,1 Mio. € und beim ZDF um 15,1 Mio. €. Bei ARTE zeigen die Ist-Zahlen ein negatives
Ergebnis von 3,4 Mio. €.
Tz. 587
Die Kommission hat die Anmeldungen nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
geprüft; sie nahm Korrekturen vor, wenn ihr die Ertragsschätzungen zu niedrig bzw. die angemeldeten
Aufwendungen zu hoch erschienen. Diese Korrekturen werden in den Kapiteln 4 bis 6
des Berichts im Detail begründet. Darüber hinaus waren die zum 31. Dezember 2009 vorhandenen
kurzfristig verfügbaren Mittel zu berücksichtigen (vgl. 7. Kapitel). Ferner wurden nicht ausgeschöpfte
Wirtschaftlichkeitspotenziale gesehen (vgl. 9. Kapitel).
Tz. 588
Die Kommission weist darauf hin, dass Zuschätzungen bei den Erträgen nicht mit Kürzungen bei den
Aufwendungen gleichgesetzt werden dürfen, da diese Mittel den Anstalten zur Verfügung stehen.
Addiert man die Zuschätzungen zum anerkannten Finanzbetrag, kann die ARD somit über 73,2 % des
zusätzlichen Finanzbedarfs verfügen, das ZDF über 39,9 % und das Deutschlandradio über 52,4 %.
Tz. 589
Die ausgesprochenen Zweckbindungen für Gebühren- bzw. Beitragsanteile (Schließung der
Deckungsstocklücke in der Altersversorgung, Anschubfinanzierung und die Projekte HDTV sowie
Digitaler Hörfunk) bleiben bestehen (vgl. 16. Bericht, Tz. 465).
Tz. 590
Der von der Kommission ermittelte ungedeckte Finanzbedarf für die Periode 2013-2016 beträgt für die
ARD 197,3 Mio. €, für das ZDF 60,1 Mio. € und für das Deutschlandradio 46,7 Mio. €. Dies entspräche
einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 18,35 Cent, wovon 11,90 Cent auf die ARD, 3,63 Cent auf
das ZDF und 2,82 Cent auf das Deutschlandradio entfallen würden. Gleichwohl sieht die Kommission
davon ab, den Ländern eine Anhebung des Rundfunkbeitrags zu empfehlen.
Tz. 591
Wesentlicher Grund ist die große Unsicherheit über die Auswirkungen der Umstellung vom bisherigen
geräteabhängigen Finanzierungssystem zum Rundfunkbeitrag, der im Wesentlichen auf
Wohnungen, Betriebsstätten und Kfz abstellt. Die zur Verfügung stehenden Daten hinsichtlich zahlreicher
relevanter Faktoren lassen nur sehr bedingt valide Schlüsse auf die Ertragsentwicklung zu.
Die sich seit Ende 2010 abzeichnenden positiven Entwicklungen (Anmeldungen, Befreiungen und
Forderungsausfälle) hat die Kommission mit Ertragszuschätzungen von 70 Mio. € für die Jahre 2011
und 2012 sowie von 120 Mio. € für die kommende Beitragsperiode 2013-2016 angemessen berücksichtigt.
Dagegen sieht sich die Kommission außerstande, die in Tzn. 417 ff. aufgeführten Chancen
und Risiken der Höhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit nach sowie die eventuellen Eintrittszeitpunkte
verlässlich zu bewerten. Sie hat daher insoweit von einer Korrektur der Prognosewerte
2013-2016 abgesehen. Dies trifft auch für die Auswirkungen auf wesentliche Ertragskomponenten
(z.B. Zahl der Befreiungen, Höhe der Forderungsausfälle, Anzahl der Betriebsstätten) des Beitragsmodells
zu, falls sich die derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik
Deutschland stark ändern sollten.
Tz. 592
Aufgrund der aus dem Modellwechsel resultierenden Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der
Ertragsplanung ist eine spätere Überprüfung der Plan-Ist-Abweichungen und ggf. eine Plananpassung
im Rahmen des 19. KEF-Berichts unabdingbar. Da sich das Verhältnis im Finanzbedarf zwischen
ARD, ZDF und Deutschlandradio durch die Feststellungen der KEF verändert, ist eine Anpassung von
§ 9 RFinStV erforderlich.
Tz. 593
Nach § 3 Abs. 1 RFinStV hat die Kommission ihre Finanzbedarfsprüfung unter Berücksichtigung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der Haushalte der Öffentlichen Hand
durchzuführen. Dies stellt sie u.a. dadurch sicher, dass ihren Fortschreibungen bei den Programmund
Sachaufwendungen der vom Bundeswirtschaftsministerium prognostizierte Deflator des Bruttoinlandsprodukts
zugrunde gelegt wird. Die Fortschreibung der Personalaufwendungen orientiert
sich an der Entwicklung im Öffentlichen Dienst. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in Tz. 591
verwiesen.
