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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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18. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

| 18. Bericht (als PDF - 958KB) |

Viertes Kapitel
Bestandsbedarf

7. Investitionen

  • Die angemeldeten Investitionsausgaben der ARD betragen für den Planungszeitraum 2013-2016 1.862,2 Mio. €, das ZDF meldet 400,7 Mio. € und das Deutschlandradio 76,8 Mio. €. Alle Anmeldungen werden anerkannt.

7.1 Allgemeines

Tz. 281
Investitionsausgaben betreffen alle bestandsbezogenen finanzbedarfswirksamen Investitionen nach der modifizierten Planungsmethode. Dazu zählen seit dem 18. Bericht auch die Instandhaltungsaufwendungen. Darin nicht enthalten sind gesondert angemeldete technische Innovationen und Projekte, die noch nicht in den Bestand überführt sind. Diese werden im Fünften Kapitel behandelt. Die Investitionsausgaben ergeben sich wie folgt aus den Anmeldungen der Anstalten: Die indexierbaren übrigen Aufwendungen ergeben sich wie folgt aus den Anmeldungen der ARDAnstalten:

Investitionsbedarf des jeweiligen Planungsjahres (ohne Projekte)
./. Ausgaben für Großinvestitionen
./. Barwerte der Leasinginvestitionen
+ Abschreibungen auf Großvorhaben
+ Aufwendungen für Leasingraten
= Berücksichtigungsfähige Investitionen
+ Instandhaltungsaufwendungen
= Investitionsausgaben


Die Anmeldungen zum 18. Bericht enthalten für den Planungszeitraum 2013-2016 weder Ausgaben für neue Großinvestitionen (ab 25 Mio. € Investitionsvolumen) noch neue Leasingfinanzierungen.

Tz. 282
Die Investitionsausgaben der Vergangenheit wurden um die Instandhaltungsaufwendungen erhöht, um eine uneingeschränkte Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Außerdem wurden die zum 16. Bericht vorliegenden Prognosen zu den BIP-Deflatoren durch aktuelle Werte ersetzt (vgl. dazu Tz. 219).

Tz. 283
Investitionen werden finanzwirksam, soweit diese angemessen und nachhaltig erfolgen. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in der Planungsperiode eine Kappungsgrenze nicht überschritten wird. Maßgeblich für die Ermittlung dieser Grenze ist das Investitionsverhalten der Anstalten in einem Referenzzeitraum von acht Jahren vor dem Basisjahr, welches über die laufende Gebührenperiode bis in die Planungsperiode projiziert wird. Das Investitionsverhalten wird anhand einer Reinvestitionsquote und der zeitlichen Entwicklung der Instandhaltungsaufwendungen unter Berücksichtigung der realen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung beurteilt. Die durchschnittliche Reinvestitionsquote zum Basisjahr 2009 wird aus dem Mittelwert der Quotienten aus berücksichtigungsfähigen Investitionen und den Abschreibungen im Zeitraum 2002-2009 ermittelt.

Tz. 284
Steigende oder sinkende Investitionsausgaben sind für sich gesehen kein Hinweis auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Während steigende Investitionen durch die Kappungsgrenze relativiert werden, können sinkende Investitionen ein Hinweis auf unterlassene Ersatzbeschaffungen sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Instandhaltungsmaßnahmen über die reale gesamtwirtschaftliche Entwicklung hinaus ansteigen. Das Verhältnis zwischen Investitionen und Abschreibungen kann zur Bewertung nachhaltiger Substanzerhaltung als Beurteilungsmaßstab herangezogen werden. Unter gleich bleibenden Bedingungen müsste das Verhältnis bei rd. 100 % liegen. Hinzu käme die reale Preissteigerung, so dass eine nachhaltige Reinvestitionsquote bei über 100 % läge. Aufgrund technischen Fortschritts können die Wiederbeschaffungskosten jedoch unter den historischen Anschaffungskosten liegen, so dass auch eine Reinvestitionsquote unter 100 % noch die Gewähr für eine nachhaltige Substanzerhaltung bieten kann. Letzteres insbesondere dann, wenn die Entwicklung der Instandhaltungsaufwendungen ohne Auffälligkeiten verläuft. Die Reinvestitionsquoten der Anstalten im Referenzzeitraum betragen:

Tab. 66 Reinvestitionsquoten der Anstalten im Referenzzeitraum (in %)
Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Ø 2002-2009
ARD 101,7 101,4 105,7 87,3 98,8 92,9 92,4 90,3 96,4
ZDF 73,8 66,3 73,1 72,5 87,5 119,1 156,7 126,2 94,5
DRadio 234,3 189,0 159,4 122,9 141,3 114,6 137,6 170,6 158,7

7.2 Die Anmeldungen der Anstalten

Tz. 285
Von den Rundfunkanstalten wurden für die laufende Gebührenperiode und den Planungszeitraum 2013-2016 die nachfolgend aufgeführten bestandsbezogenen Investitionsausgaben angemeldet.

Tab. 67 Angemeldete Investitionsausgaben
  2009-2012 (in Mio. €) 2013-2016 (in Mio. €) Anstieg (in %)
ARD 1.679,7 1.862,2 10,9
ZDF 432,7 400,7 -7,4
DRadio 89,0 76,8 -13,7


Die Nachmeldung des ZDF für Brandschutzmaßnahmen in Höhe von 10,0 Mio. € wurde von der Kommission berücksichtigt.

Tz. 286
Bei ARTE werden die Investitionsausgaben aus Wesentlichkeitsgründen nicht gesondert betrachtet, sondern im Sachaufwand mit behandelt (vgl. Tz. 260). Angabegemäß weist die ARTE Deutschland TV GmbH als signifikantes Anlagevermögen das Verwaltungsgebäude in Baden-Baden und dessen Ausstattung, in der Hauptsache EDV-Anlagen und Software, aus. Bei den Investitionsausgaben handelt es sich regelmäßig um Software-Erweiterungskosten und Hardware-Ersatzbeschaffungen.

7.3 ARD

Tz. 287
Die ARD-Anstalten haben nach ihren Finanzbedarfsanmeldungen insgesamt folgende bestandsbezogene Investitionsausgaben vorgesehen:

Tab. 68 Investitionsausgaben der ARD-Anstalten
  Investitionen (in Mio. €) davon Instandhaltung (in Mio. €) Veränderung (in %) Kappungsgrenze (in Mio. €) Veränderung (in %)
2008 Ist 396,4 127,4  436,4 
2009 Ist 408,5 134,8 3,05 442,5 1,40
2010 Ist 376,2 120,4 7,91 445,2 0,60
2011 Plan 451,2 122,7 19,94 450,7 1,25
2012 Vorschau 443,8 120,5 -1,64 456,4 1,25
Summe 2009-2012 1.679,7 498,4  1.794,8 
Durchschnitt   2,86  1,12
2013 Vorschau 459,8 122,1 3,61 462,1 1,25
2014 Vorschau 464,4 123,1 1,00 467,8 1,25
2015 Vorschau 478,8 124,0 3,10 473,7 1,25
2016 Vorschau 459,2 125,1 -4,09 479,6 1,25
Summe 2013-2016 1.862,2 494,3  1.883,2 
Durchschnitt   0,86  1,25
Summe 2009-2016 3.541,9 992,7  3.678,0 
Durchschnitt   1,86  1,19

Tz. 288
Die angemeldeten Investitionen belaufen sich für den Zeitraum 2013-2016 auf 1.862,2 Mio. €. Dies entspricht einer Erhöhung um 182,5 Mio. € oder 10,9 % gegenüber der laufenden Gebührenperiode von 1.679,7 Mio. €.

Tz. 289
Die durchschnittliche Reinvestitionsquote zum Basisjahr 2009 beträgt 96,4 % und liegt unterhalb der 100 %-Marke. Aus dem bisherigen Investitionsverhalten, den Anmeldungen im Planungszeitraum und der Entwicklung der Instandhaltungsaufwendungen folgert die Kommission, dass die ARD bestandserhaltend investiert (ausführlich dazu Tz. 284).

Tz. 290
In den Investitionsausgaben für den Zeitraum 2013-2016 sind Abschreibungen auf Großinvestitionen ab 25 Mio. € in Höhe von 66,8 Mio. € und Leasingraten von 97,4 Mio. € enthalten. Die angemeldeten Investitionsausgaben von 1.862,2 Mio. € liegen unterhalb der Kappungsgrenze von 1.883,2 Mio. €.

7.4 ZDF

Tz. 291
Die vom ZDF angemeldeten berücksichtigungsfähigen Investitionsausgaben im Bestand ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:

Tab. 69 Investitionsausgaben des ZDF
  Investitionen (in Mio. €) davon Instandhaltung (in Mio. €) Veränderung (in %) Kappungsgrenze (in Mio. €) Veränderung (in %)
2008 Ist 102,4 33,3  93,0 
2009 Ist 104,7 34,3 2,25 94,3 1,40
2010 Ist 103,3 27,5 -1,34 94,9 0,60
2011 Plan 112,9 38,5 9,30 96,1 1,25
2012 Vorschau 111,8 26,9 -0,96 97,3 1,25
Summe 2009-2012 432,7 127,2  382,5 
Durchschnitt   2,22  1,12
2013 Vorschau 101,9 27,3 -8,89 98,5 1,25
2014 Vorschau 105,2 27,5 3,22 99,7 1,25
2015 Vorschau 99,6 27,8 -5,26 100,9 1,25
2016 Vorschau 94,0 28,0 -5,65 102,2 1,25
Summe 2013-2016 400,7 110,6  401,3 
Durchschnitt   -4,25  1,25
Summe 2009-2016 837,6 248,1  783,8 
Durchschnitt   -1,06  1,19

Tz. 292
Die für den Zeitraum 2013-2016 gemeldeten Investitionsausgaben belaufen sich auf 400,7 Mio. €. Dies entspricht gegenüber der laufenden Gebührenperiode einem Rückgang um 32,0 Mio. € oder 7,4 %.

Tz. 293
Die Investitionen in der laufenden Gebührenperiode 2009-2012 von 432,7 Mio. € liegen deutlich über der berechneten Kappungsgrenze von 382,5 Mio. €. Ursache ist, dass das ZDF zum 16. Bericht (vgl. dort Tz. 255) einen Investitionsstau nachgewiesen hatte, worauf die Kommission die damals angemeldeten Investitionsausgaben in voller Höhe genehmigte. Die Ausgaben lagen um 19 % über der damaligen Kappungsgrenze. Gleichzeitig hatte die Kommission ein überproportionales Ansteigen der Instandhaltungsaufwendungen registriert. Von den zusätzlich genehmigten Investitionen wird das ZDF zum Ende der laufenden Gebührenperiode ausweislich der Anmeldung zum 18. Bericht rd. 63 % realisiert haben und dann die Instandhaltungsaufwendungen wieder deutlich reduzieren. Die tatsächlich realisierten Investitionen beeinflussen die Höhe der Kappungsgrenze (vgl. Tz. 283). Die Beseitigung des Investitionsstaus im laufenden Gebührenzeitraum, welche sich im Referenzzeitraum noch nicht niederschlagen konnte, und deren gebotene Berücksichtigung im Planungszeitraum bedingt eine Anhebung der maßgeblichen Fortschreibungsbasis 2009 um 7,5 Mio. €.

Tz. 294
Die durchschnittliche Reinvestitionsquote zum Basisjahr 2009 beträgt 94,5 % und liegt deutlich unterhalb der 100 %- Marke. Das ZDF hat den im 16. Bericht angezeigten Investitionsstau zu 63 % beseitigt und meldet im Planungszeitraum nur unwesentlich unterhalb der Kappungsgrenze an. Aufgrund der Anmeldungen im Planungszeitraum, dem Investitionsverhalten im laufenden Gebührenzeitraum und der Entwicklung der Instandhaltungsaufwendungen folgert die Kommission, das das ZDF wieder bestandserhaltend investiert (ausführlich dazu Tz. 284).

Tz. 295
Die Investitionsausgaben enthalten im Planungszeitraum unverändert die Abschreibungen für das Hauptstadtstudio in Höhe von 12,6 Mio. €. Die angemeldeten Investitionen von 400,7 Mio. € liegen unter der Kappungsgrenze von 401,3 Mio. €.

7.5 Deutschlandradio

Tz. 296
Die vom Deutschlandradio angemeldeten berücksichtigungsfähigen Gesamtinvestitionsausgaben ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:

Tab. 70 Investitionsausgaben des Deutschlandradios
  Investitionen (in Mio. €) davon Instandhaltung (in Mio. €) Veränderung (in %) Kappungsgrenze (in Mio. €) Veränderung (in %)
2008 Ist 19,0 7,4  23,4 
2009 Ist 21,7 7,3 14,21 23,7 1,40
2010 Ist 23,4 7,6 7,83 23,9 0,60
2011 Plan 22,7 8,7 -2,99 24,1 1,25
2012 Vorschau 21,2 9,1 -6,61 24,4 1,25
Summe 2009-2012 89,0 32,7  96,2 
Durchschnitt   2,78  1,12
2013 Vorschau 20,6 10,2 -2,83 24,7 1,25
2014 Vorschau 17,8 8,7 -13,59 25,1 1,25
2015 Vorschau 18,0 8,8 1,12 25,4 1,25
2016 Vorschau 20,4 9,0 13,33 25,7 1,25
Summe 2013-2016 76,8 36,7  100,9 
Durchschnitt   -0,96  1,25
Summe 2009-2016 165,8 69,4  197,1 
Durchschnitt   0,89  1,19

Tz. 297
Die für den Zeitraum 2013-2016 gemeldeten Investitionsausgaben belaufen sich auf 76,8 Mio. €. Gegenüber dem laufenden Gebührenzeitraum entspricht dies einem Rückgang von 12,2 Mio. € oder 13,7 %.

Tz. 298
Die durchschnittliche Reinvestitionsquote beträgt 158,7 %. Dieser hohe Wert ergibt sich im Wesentlichen aus Gebäudeinvestitionen für Brandschutz und Asbestsanierung in Köln (rd. 45 Mio. €) sowie Käufen von ursprünglich angemieteten Grundstücken in Berlin (rd. 10 Mio. €). Aus dem bisherigen Investitionsverhalten, den Anmeldungen im Planungszeitraum und der Entwicklung der Instandhaltungsaufwendungen folgert die Kommission, dass das Deutschlandradio bestandserhaltend investiert (ausführlich dazu Tz. 284).

Tz. 299
Die angemeldeten Investitionen von 76,8 Mio. € liegen unterhalb der Kappungsgrenze von 100,9 Mio. €.

7.6 Bewertung durch die Kommission

Tz. 300
Die angemeldeten Investitionen von ARD (1.862,2 Mio. €), ZDF (400,7 Mio. €) und Deutschlandradio (76,8 Mio. €) erkennt die Kommission an.


Letzte Aktualisierung 17.01.2012