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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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18. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

| 18. Bericht (als PDF - 958KB) |

Viertes Kapitel
Bestandsbedarf

6. Verstärkungsmittel

  • Die Kommission hat allgemeine Verstärkungsmittel bei den Anstalten der ARD von 22,05 Mio. € festgestellt. 12,1 Mio. € können nicht bedarfserhöhend anerkannt werden.

  • ZDF, Deutschlandradio und ARTE weisen in ihren Haushaltsplänen und Mittelfristigen Finanzbedarfsplanungen keine allgemeinen Verstärkungsmittel aus.

6.1 Verfahren

Tz. 278
Entsprechend dem mit den Rundfunkanstalten vereinbarten Verfahren (vgl. 13. Bericht, Tz. 154) untersucht die Kommission die Verstärkungsmittel nur noch gesondert, soweit diese nicht anderen Aufwendungen konkret zugeordnet sind. Dies setzt voraus, dass die Rundfunkanstalten die Zuordnung dieser Mittelansätze in ihren Mittelfristigen Finanzbedarfsplanungen jeweils offen ausweisen.

6.2 ARD

Tz. 279
Die ARD hat zunächst 9,94 Mio. € an allgemeinen Verstärkungsmitteln angemeldet. Nach den Feststellungen der Kommission und der Abstimmung mit den Anstalten ergeben sich aus den Haushaltsplänen 2011 und den Finanzvorschauen 2012-2016 Verstärkungsmittel von 22,05 Mio. € (in Mio. €):

Allgemeine Verstärkungsmittel für 2011-2016
  BR HR MDR NDR RB RBB SR SWR WDR Summe
Anmeldung ARD  1,20 8,14   0,60    9,94
von der Kommission festgestellt  1,20 8,14   0,60 0,06 11,46 0,59 22,05
Differenz          12,11


Die Kommission sieht keinen Finanzbedarf für den Betrag in Höhe von 12,1 Mio. €. Sie geht dabei wie bisher davon aus, dass Planungsrisiken bei bestimmten Vorhaben und Maßnahmen in der Unschärfe von Planzahlen ausreichend berücksichtigt sind.

6.3 ZDF, Deutschlandradio und ARTE

Tz. 280
ZDF, Deutschlandradio und ARTE weisen in ihren mittelfristigen Finanzbedarfsplanungen 2011-2016 keine allgemeinen Verstärkungsmittel aus.


Letzte Aktualisierung 17.01.2012