18. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Viertes Kapitel
Bestandsbedarf
6. Verstärkungsmittel
- Die Kommission hat allgemeine Verstärkungsmittel bei den Anstalten der ARD von 22,05 Mio. €
festgestellt. 12,1 Mio. € können nicht bedarfserhöhend anerkannt werden.
- ZDF, Deutschlandradio und ARTE weisen in ihren Haushaltsplänen und Mittelfristigen Finanzbedarfsplanungen keine allgemeinen Verstärkungsmittel aus.
6.1 Verfahren
Tz. 278
Entsprechend dem mit den Rundfunkanstalten vereinbarten Verfahren (vgl. 13. Bericht, Tz. 154)
untersucht die Kommission die Verstärkungsmittel nur noch gesondert, soweit diese nicht anderen
Aufwendungen konkret zugeordnet sind. Dies setzt voraus, dass die Rundfunkanstalten die Zuordnung
dieser Mittelansätze in ihren Mittelfristigen Finanzbedarfsplanungen jeweils offen ausweisen.
6.2 ARD
Tz. 279
Die ARD hat zunächst 9,94 Mio. € an allgemeinen Verstärkungsmitteln angemeldet. Nach den Feststellungen
der Kommission und der Abstimmung mit den Anstalten ergeben sich aus den Haushaltsplänen
2011 und den Finanzvorschauen 2012-2016 Verstärkungsmittel von 22,05 Mio. € (in Mio. €):
| BR | HR | MDR | NDR | RB | RBB | SR | SWR | WDR | Summe | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anmeldung ARD | 1,20 | 8,14 | 0,60 | 9,94 | ||||||
| von der Kommission festgestellt | 1,20 | 8,14 | 0,60 | 0,06 | 11,46 | 0,59 | 22,05 | |||
| Differenz | 12,11 |
Die Kommission sieht keinen Finanzbedarf für den Betrag in Höhe von 12,1 Mio. €. Sie geht dabei wie bisher davon aus, dass Planungsrisiken bei bestimmten Vorhaben und Maßnahmen in der Unschärfe von Planzahlen ausreichend berücksichtigt sind.
6.3 ZDF, Deutschlandradio und ARTE
Tz. 280
ZDF, Deutschlandradio und ARTE weisen in ihren mittelfristigen Finanzbedarfsplanungen 2011-2016
keine allgemeinen Verstärkungsmittel aus.
