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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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18. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

| 18. Bericht (als PDF - 958KB) |

Viertes Kapitel
Bestandsbedarf

5. Telemedien und Webchannels

  • Die Kosten für Telemedien und Webchannels sind im Bestandsbedarf für Programm-, Personal-, Sach- und Verbreitungsaufwendungen enthalten.

  • Die Kosten hierfür betragen bei ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE für die Jahre 2009-2012 633,7 Mio. € und für 2013-2016 720,7 Mio. €.

  • Die Kostensteigerungen sind vor allem auf die verstärkte Inanspruchnahme der Angebote durch On-Demand-Nutzer zurückzuführen. Zusätzlich wirken sich Preisveränderungen bei Abschluss neuer Verträge mit Netzbetreibern sowie der Ausbau der Angebote aus.

5.1 Telemedien

Tz. 265
Es gehört zum Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Telemedien anzubieten (§11 d RStV). Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten neben ihren Fernseh- und Hörfunkprogrammen bereitgestellt werden. Dazu gehört insbesondere das Angebot der Anstalten, Sendungen zeitversetzt abrufen zu können. Weiter gehören dazu sendungsbezogene und nichtsendungsbezogene Angebote, die zum Teil befristet, zum Teil unbefristet von den Anstalten angeboten werden können.

Nicht zu den Telemedien zählt die lineare und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Ausstrahlung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen (Rundfunk bzw. Livestreaming).

Die Telemedienangebote haben 2009/2010 den vorgeschriebenen Drei-Stufen-Test durchlaufen. Mit der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörden und Veröffentlichung in den amtlichen Verkündungsblättern erfüllen sie die Anforderungen des Staatsvertrags.

Tz. 266
Webchannels haben das gleiche Verfahren durchlaufen, obwohl sie aufgrund der staatsvertraglichen Definition nicht den Telemedien zuzuordnen sind.

Tz. 267
Die KEF sieht es als ihre Aufgabe, für den Bereich der Telemedien und Webchannels eine umfassende und transparente Aufwandsdarstellung vorzunehmen. Die Telemedienkosten werden aus diesem Grund mit einer von den Rundfunkanstalten und der KEF erarbeiteten Methodik (Leitfaden) erhoben. Dabei wird nach den Kostenblöcken Personalaufwand, Sachaufwand und Verbreitungsaufwand differenziert.

5.2 Gesamtüberblick über die Telemedienkosten inklusive Webchannels

Ein Überblick über die Telemedienkosten für den Zeitraum 2009-2016 wird im Folgenden gegeben:

Tab. 65 Kosten für Telemedien ARD, ZDF, Deutschlandradio, ARTE und Webchannels (in Mio. €)
  Summe 2009-2012 Durchschnittliche Veränderung 2010-2012 pro Jahr Summe 2013-2016 Durchschnittliche Veränderung 2013-2016 pro Jahr
ARD 451,4 8,1% 505,4 1,0%
ZDF 156,6 8,1% 180,8 0,5%
DRadio 10,8 14,8% 13,3 1,0%
ARTE 13,7 9,1% 19,4 8,7%
Zwischensumme Telemedien 632,4 8,2% 719,0 1,1%
WebChannels 1,3 14,2% 1,7 1,7%
Summe 633,7 8,2% 720,7 1,1%


Abbildung 18|1: Telemedienkosten ARD, ZDF, Deutschlandradio, ARTE und Webchannels
Telemedienkosten ARD, ZDF, Deutschlandradio, ARTE und Webchannels

Abbildung 18|2: Telemedienkosten ARD, ZDF, Deutschlandradio, ARTE und Webchannels
Telemedienkosten ARD, ZDF, Deutschlandradio, ARTE und Webchannels

5.3 Detaillierte Übersichten über die Telemedienkosten

Detaillierte Übersichten über die Anmeldungen der Anstalten für die Kosten der Telemedien und Webchannels 2009 und 2010 im Ist und die geplanten Kosten für 2011-2016 sind in der Anlage 2 enthalten.

5.3.1 Aufwand für Telemedien (Bestand)

Tz. 268
Die von den Anstalten gemeldeten Zahlen werden zur Verbesserung der Transparenz nach den Aufwandsbereichen Personalaufwand, Sachaufwand und Verbreitungskosten unterteilt.

Tz. 269
Für die Jahre 2013 und 2016 verteilen sich die Kostenbereiche wie folgt:

Abbildung 19: Kostenbereiche
Kostenbereiche

Tz. 270
Der Zugang zu den Angeboten der Anstalten erfolgt über elektronische Portale (§ 11 d Abs. 4 RStV). Die nachstehende Grafik veranschaulicht die Gesamtaufwendungen der Portale verteilt auf die einzelnen Landesrundfunkanstalten.

Abbildung 20|1: Telemedienkosten Portale ARD-Anstalten
Telemedienkosten Portale ARD-Anstalten

Abbildung 20|2: Telemedienkosten Portale ARD-Anstalten
Telemedienkosten Portale ARD-Anstalten

Daneben planen die ARD-Anstalten für Gemeinschaftsauftritte, für ihre Digitalkanäle und für den Kinderkanal noch folgende Aufwendungen:

Abbildung 21|1: Telemedienkosten ARD-GSEA, ARD-Digitalkanäle und KiKa
Telemedienkosten ARD-GSEA, ARD-Digitalkanäle und KiKa

Abbildung 21|2: Telemedienkosten ARD-GSEA, ARD-Digitalkanäle und KiKa
Telemedienkosten ARD-GSEA, ARD-Digitalkanäle und KiKa

Tz. 271
Die aufgegliederten Planwerte für ZDF, Theaterkanal, 3sat und Phoenix finden Ausdruck in der anschließenden Grafik:

Abbildung 22: Telemedienkosten ZDF
Telemedienkosten ZDF

Tz. 272
Der von Deutschlandradio geplante Gesamtaufwand verteilt sich wie folgt:

Abbildung 23: Telemedienkosten Deutschlandradio
Telemedienkosten Deutschlandradio

Tz. 273
ARD und ZDF planen für Radio und Videotext mit folgendem Aufwand:

Abbildung 24|1: Telemedienkosten Radio und Videotext ARD und ZDF
Telemedienkosten Radio und Videotext ARD und ZDF

Abbildung 24|2: Telemedienkosten Radio und Videotext ARD und ZDF
Telemedienkosten Radio und Videotext ARD und ZDF

Abbildung 24|3: Telemedienkosten Radio und Videotext ARD und ZDF
Telemedienkosten Radio und Videotext ARD und ZDF

5.3.2 Aufwand für Webchannels (Bestand)

Tz. 274
Die Kommission hat die Anstalten gebeten, die für die Webchannels geplanten Aufwendungen gleichermaßen nach den für die Telemedien festgelegten Kriterien zu melden.

Abbildung 25: Kosten der ARD-Webchannels
Kosten der ARD-Webchannels

Tz. 275
Der WDR-Rundfunkrat hat das Telemedienkonzept zu den WDR-Webchannels zurückgewiesen. Die Diskrepanz zwischen dem Telemedienkonzept und dem tatsächlichen Online-Angebot war zu groß. Die vorliegenden Webchannels-Angebote befanden sich erst im Aufbau, so dass eine Begutachtung nach den Kriterien des Rundfunkstaatsvertrags (§11 f RStV - "Drei-Stufen-Test") und folglich eine Bestandsüberführung nicht erfolgte. Für die Jahre 2009-2016 wurden vom WDR für den 18. Bericht deshalb keine Aufwendungen für Webchannels gemeldet. Im Ergebnis führt dies zu einer Reduzierung der im 17. Bericht geplanten Aufwendungen für die Jahre 2009-2012 um 3,3 Mio. €.

5.3.3 Verbreitungskosten

Tz. 276
Nach dem Leitfaden gehören zu den Verbreitungskosten Eigenleistungen und Fremdleistungen. Bei den Eigenleistungen werden Kosten für die installierte Technik sowie den laufenden Betrieb, bei den Fremdleistungen Kosten für Providerzugänge, Domains und Hosting-Dienstleistungen erfasst. Die hier dargestellten Verbreitungskosten weichen zum Teil von den bei den Aufwendungen für die Programmverbreitung (Tzn. 211 ff.) ausgewiesenen Kosten ab. Das liegt daran, dass hier für 2009- 2012 nicht die festgestellten Plan-Zahlen des 17. Berichts, sondern Ist- und aktualisierte Plan-Zahlen aufgeführt sind. Ferner ergeben sich beim ZDF Abweichungen aufgrund der hier erfassten Eigenleistungen in allen Jahren.

Abbildung 26: Entwicklung der Verbreitungskosten von ARD und ZDF in den Jahren 2009-2016
Entwicklung der Verbreitungskosten von ARD und ZDF in den Jahren 2009-2016

5.4 Bewertung durch die Kommission

Tz. 277
Die Kosten für Telemedien und Webchannels sind im Bestandsbedarf für Programm-, Personal- Sach- und Verbreitungsaufwendungen enthalten. Die Kommission gibt hiermit einen umfassenden Überblick über die Telemedienkosten. Es werden alle mittelbaren und unmittelbaren Kosten, die mit dem Angebot zusammenhängen, und somit auch anteilige Kosten im Bereich der Redaktionen, der Informationstechnik sowie der Programmverbreitung erfasst. Zudem werden die Videotextangebote und alle Online-Angebote wie Kika.de, Phoenix.de einbezogen.

Die in den Telemedienkonzepten zu den Drei-Stufen-Tests in 2009/2010 von den Anstalten genannten Kosten entsprechen - mit geringfügigen Abweichungen - den an die Kommission gemeldeten Kosten. Sie wurden ebenfalls nach dem Leitfaden erhoben.

Zum Aufwand für Videotext haben die Anstalten darauf hingewiesen, dass die Kosten für Untertitelung und Audiodeskription von Sendungen im Zeitraum 2009-2016 für die ARD mit 23,5 Mio. € und für das ZDF mit 14,0 Mio. € enthalten sind, obwohl es sich dabei genau genommen um Kosten der linearen Verbreitung handelt. Da sie sowohl im 17. Bericht der Kommission als auch bei den Drei-Stufen-Tests erfasst wurden, sieht die Kommission für diesen Bericht von einer Bereinigung ab.

Das ZDF hat ferner darauf hingewiesen, dass sein Angebot am ehesten mit den Online-GSEA der ARD vergleichbar sei. Ein Vergleich von Gesamtsummen beinhalte deshalb auch Verzerrungen.

Rechtekosten sind in den Meldungen der Anstalten enthalten, soweit Onlinerechte tatsächlich separat erworben wurden. Der sogenannte Onlinezuschlag für Honorarempfänger ist ebenfalls berücksichtigt. Die Kommission sieht weiteren Diskussionsbedarf zur Abgrenzung der Rechtekosten der in den Telemedien bereitgestellten Programme. Mittelfristig sollte eine betriebswirtschaftliche Zuordnung aller Rechtekosten auf die partizipierenden Bereiche angestrebt werden.

In den Jahren 2010-2012 ist mit durchschnittlich 8,2 % ein erheblicher Kostenanstieg festzustellen. Zurückzuführen ist dieser Anstieg unter anderem auf die verstärkte Inanspruchnahme der Angebote durch die Nutzer. So ist zum Beispiel das Abrufvolumen beim WDR 2009 gegenüber dem Vorjahr um 30 % gestiegen. Zusätzlich wirken sich Preisveränderungen bei Abschluss neuer Verträge aus. Erkennbar ist auch ein erhöhter Personal- und Sachaufwand aufgrund des weiteren Ausbaus der Inhalte. In den Jahren 2013-2016 flacht sich der durchschnittliche Kostenanstieg auf 1,1 % ab. Zu den nutzerzahlabhängigen Streamingkosten vgl. Tz. 118.


Letzte Aktualisierung 17.01.2012