18. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Viertes Kapitel
Bestandsbedarf
5. Telemedien und Webchannels
- Die Kosten für Telemedien und Webchannels sind im Bestandsbedarf für Programm-, Personal-,
Sach- und Verbreitungsaufwendungen enthalten.
- Die Kosten hierfür betragen bei ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE für die Jahre 2009-2012
633,7 Mio. € und für 2013-2016 720,7 Mio. €.
- Die Kostensteigerungen sind vor allem auf die verstärkte Inanspruchnahme der Angebote durch On-Demand-Nutzer zurückzuführen. Zusätzlich wirken sich Preisveränderungen bei Abschluss neuer Verträge mit Netzbetreibern sowie der Ausbau der Angebote aus.
5.1 Telemedien
Tz. 265
Es gehört zum Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Telemedien anzubieten
(§11 d RStV). Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die
von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten neben ihren Fernseh- und Hörfunkprogrammen
bereitgestellt werden. Dazu gehört insbesondere das Angebot der Anstalten, Sendungen zeitversetzt
abrufen zu können. Weiter gehören dazu sendungsbezogene und nichtsendungsbezogene
Angebote, die zum Teil befristet, zum Teil unbefristet von den Anstalten angeboten werden können.
Nicht zu den Telemedien zählt die lineare und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Ausstrahlung
von Hörfunk- und Fernsehprogrammen (Rundfunk bzw. Livestreaming).
Die Telemedienangebote haben 2009/2010 den vorgeschriebenen Drei-Stufen-Test durchlaufen.
Mit der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörden und Veröffentlichung in den amtlichen
Verkündungsblättern erfüllen sie die Anforderungen des Staatsvertrags.
Tz. 266
Webchannels haben das gleiche Verfahren durchlaufen, obwohl sie aufgrund der staatsvertraglichen
Definition nicht den Telemedien zuzuordnen sind.
Tz. 267
Die KEF sieht es als ihre Aufgabe, für den Bereich der Telemedien und Webchannels eine umfassende
und transparente Aufwandsdarstellung vorzunehmen. Die Telemedienkosten werden aus
diesem Grund mit einer von den Rundfunkanstalten und der KEF erarbeiteten Methodik (Leitfaden)
erhoben. Dabei wird nach den Kostenblöcken Personalaufwand, Sachaufwand und Verbreitungsaufwand
differenziert.
5.2 Gesamtüberblick über die Telemedienkosten inklusive Webchannels
Ein Überblick über die Telemedienkosten für den Zeitraum 2009-2016 wird im Folgenden gegeben:
| Summe 2009-2012 | Durchschnittliche Veränderung 2010-2012 pro Jahr | Summe 2013-2016 | Durchschnittliche Veränderung 2013-2016 pro Jahr | |
|---|---|---|---|---|
| ARD | 451,4 | 8,1% | 505,4 | 1,0% |
| ZDF | 156,6 | 8,1% | 180,8 | 0,5% |
| DRadio | 10,8 | 14,8% | 13,3 | 1,0% |
| ARTE | 13,7 | 9,1% | 19,4 | 8,7% |
| Zwischensumme Telemedien | 632,4 | 8,2% | 719,0 | 1,1% |
| WebChannels | 1,3 | 14,2% | 1,7 | 1,7% |
| Summe | 633,7 | 8,2% | 720,7 | 1,1% |
Abbildung 18|1: Telemedienkosten ARD, ZDF, Deutschlandradio, ARTE und Webchannels
Abbildung 18|2: Telemedienkosten ARD, ZDF, Deutschlandradio, ARTE und Webchannels
5.3 Detaillierte Übersichten über die Telemedienkosten
Detaillierte Übersichten über die Anmeldungen der Anstalten für die Kosten der Telemedien und Webchannels 2009 und 2010 im Ist und die geplanten Kosten für 2011-2016 sind in der Anlage 2 enthalten.
5.3.1 Aufwand für Telemedien (Bestand)
Tz. 268
Die von den Anstalten gemeldeten Zahlen werden zur Verbesserung der Transparenz nach den
Aufwandsbereichen Personalaufwand, Sachaufwand und Verbreitungskosten unterteilt.
Tz. 269
Für die Jahre 2013 und 2016 verteilen sich die Kostenbereiche wie folgt:
Abbildung 19: Kostenbereiche
Tz. 270
Der Zugang zu den Angeboten der Anstalten erfolgt über elektronische Portale (§ 11 d Abs. 4 RStV).
Die nachstehende Grafik veranschaulicht die Gesamtaufwendungen der Portale verteilt auf die
einzelnen Landesrundfunkanstalten.
Abbildung 20|1: Telemedienkosten Portale ARD-Anstalten
Abbildung 20|2: Telemedienkosten Portale ARD-Anstalten
Daneben planen die ARD-Anstalten für Gemeinschaftsauftritte, für ihre Digitalkanäle und für den
Kinderkanal noch folgende Aufwendungen:
Abbildung 21|1: Telemedienkosten ARD-GSEA, ARD-Digitalkanäle und KiKa
Abbildung 21|2: Telemedienkosten ARD-GSEA, ARD-Digitalkanäle und KiKa
Tz. 271
Die aufgegliederten Planwerte für ZDF, Theaterkanal, 3sat und Phoenix finden Ausdruck in der
anschließenden Grafik:
Abbildung 22: Telemedienkosten ZDF
Tz. 272
Der von Deutschlandradio geplante Gesamtaufwand verteilt sich wie folgt:
Abbildung 23: Telemedienkosten Deutschlandradio
Tz. 273
ARD und ZDF planen für Radio und Videotext mit folgendem Aufwand:
Abbildung 24|1: Telemedienkosten Radio und Videotext ARD und ZDF
Abbildung 24|2: Telemedienkosten Radio und Videotext ARD und ZDF
Abbildung 24|3: Telemedienkosten Radio und Videotext ARD und ZDF
5.3.2 Aufwand für Webchannels (Bestand)
Tz. 274
Die Kommission hat die Anstalten gebeten, die für die Webchannels geplanten Aufwendungen
gleichermaßen nach den für die Telemedien festgelegten Kriterien zu melden.
Abbildung 25: Kosten der ARD-Webchannels
Tz. 275
Der WDR-Rundfunkrat hat das Telemedienkonzept zu den WDR-Webchannels zurückgewiesen. Die
Diskrepanz zwischen dem Telemedienkonzept und dem tatsächlichen Online-Angebot war zu groß.
Die vorliegenden Webchannels-Angebote befanden sich erst im Aufbau, so dass eine Begutachtung
nach den Kriterien des Rundfunkstaatsvertrags (§11 f RStV - "Drei-Stufen-Test") und folglich eine
Bestandsüberführung nicht erfolgte. Für die Jahre 2009-2016 wurden vom WDR für den 18. Bericht
deshalb keine Aufwendungen für Webchannels gemeldet. Im Ergebnis führt dies zu einer Reduzierung
der im 17. Bericht geplanten Aufwendungen für die Jahre 2009-2012 um 3,3 Mio. €.
5.3.3 Verbreitungskosten
Tz. 276
Nach dem Leitfaden gehören zu den Verbreitungskosten Eigenleistungen und Fremdleistungen. Bei
den Eigenleistungen werden Kosten für die installierte Technik sowie den laufenden Betrieb, bei
den Fremdleistungen Kosten für Providerzugänge, Domains und Hosting-Dienstleistungen erfasst.
Die hier dargestellten Verbreitungskosten weichen zum Teil von den bei den Aufwendungen für die
Programmverbreitung (Tzn. 211 ff.) ausgewiesenen Kosten ab. Das liegt daran, dass hier für 2009-
2012 nicht die festgestellten Plan-Zahlen des 17. Berichts, sondern Ist- und aktualisierte Plan-Zahlen
aufgeführt sind. Ferner ergeben sich beim ZDF Abweichungen aufgrund der hier erfassten Eigenleistungen
in allen Jahren.
Abbildung 26: Entwicklung der Verbreitungskosten von ARD und ZDF in den Jahren 2009-2016
5.4 Bewertung durch die Kommission
Tz. 277
Die Kosten für Telemedien und Webchannels sind im Bestandsbedarf für Programm-, Personal-
Sach- und Verbreitungsaufwendungen enthalten. Die Kommission gibt hiermit einen umfassenden
Überblick über die Telemedienkosten. Es werden alle mittelbaren und unmittelbaren Kosten, die
mit dem Angebot zusammenhängen, und somit auch anteilige Kosten im Bereich der Redaktionen,
der Informationstechnik sowie der Programmverbreitung erfasst. Zudem werden die Videotextangebote
und alle Online-Angebote wie Kika.de, Phoenix.de einbezogen.
Die in den Telemedienkonzepten zu den Drei-Stufen-Tests in 2009/2010 von den Anstalten genannten
Kosten entsprechen - mit geringfügigen Abweichungen - den an die Kommission gemeldeten
Kosten. Sie wurden ebenfalls nach dem Leitfaden erhoben.
Zum Aufwand für Videotext haben die Anstalten darauf hingewiesen, dass die Kosten für Untertitelung
und Audiodeskription von Sendungen im Zeitraum 2009-2016 für die ARD mit 23,5 Mio. €
und für das ZDF mit 14,0 Mio. € enthalten sind, obwohl es sich dabei genau genommen um Kosten
der linearen Verbreitung handelt. Da sie sowohl im 17. Bericht der Kommission als auch bei den
Drei-Stufen-Tests erfasst wurden, sieht die Kommission für diesen Bericht von einer Bereinigung ab.
Das ZDF hat ferner darauf hingewiesen, dass sein Angebot am ehesten mit den Online-GSEA der
ARD vergleichbar sei. Ein Vergleich von Gesamtsummen beinhalte deshalb auch Verzerrungen.
Rechtekosten sind in den Meldungen der Anstalten enthalten, soweit Onlinerechte tatsächlich
separat erworben wurden. Der sogenannte Onlinezuschlag für Honorarempfänger ist ebenfalls
berücksichtigt. Die Kommission sieht weiteren Diskussionsbedarf zur Abgrenzung der Rechtekosten
der in den Telemedien bereitgestellten Programme. Mittelfristig sollte eine betriebswirtschaftliche
Zuordnung aller Rechtekosten auf die partizipierenden Bereiche angestrebt werden.
In den Jahren 2010-2012 ist mit durchschnittlich 8,2 % ein erheblicher Kostenanstieg festzustellen.
Zurückzuführen ist dieser Anstieg unter anderem auf die verstärkte Inanspruchnahme der Angebote
durch die Nutzer. So ist zum Beispiel das Abrufvolumen beim WDR 2009 gegenüber dem Vorjahr
um 30 % gestiegen. Zusätzlich wirken sich Preisveränderungen bei Abschluss neuer Verträge
aus. Erkennbar ist auch ein erhöhter Personal- und Sachaufwand aufgrund des weiteren Ausbaus
der Inhalte. In den Jahren 2013-2016 flacht sich der durchschnittliche Kostenanstieg auf 1,1 % ab.
Zu den nutzerzahlabhängigen Streamingkosten vgl. Tz. 118.
