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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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18. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

| 18. Bericht (als PDF - 958KB) |

Viertes Kapitel
Bestandsbedarf

4. Übrige Aufwendungen/Geschäftsaufwendungen

  • Die angemeldeten indexierbaren übrigen Aufwendungen/Geschäftsaufwendungen belaufen sich für den Planungszeitraum 2013-2016 auf 2.736,0 Mio. € bei der ARD, 706,1 Mio. € beim ZDF, 99,8 Mio. € beim Deutschlandradio und 17,7 Mio. € bei ARTE.

  • Von den Anmeldungen erkennt die Kommission beim ZDF 5,0 Mio. € und beim Deutschlandradio 1,7 Mio. € nicht an.

  • Die Kommission erkennt für den Anmeldungszeitraum 2013-2016 gesondert fortzuschreibende "nicht indexierbare Aufwendungen" an, und zwar bei der ARD 619,4 Mio. €, beim ZDF 11,8 Mio. € und bei Deutschlandradio 64,5 Mio. €.

  • Die Werte des Basisjahres 2009 werden im laufenden Gebührenzeitraum 2009-2012 durchschnittlich mit 1,12 % fortgeschrieben. Im Planungszeitraum 2013-2016 wird mit 1,25 % fortgeschrieben.

4.1 Allgemeines

Tz. 217
Nach der KEF-Systematik handelt es sich um die Aufwandskategorien "sonstiger Sachaufwand" und "nicht indexierbarer Sachaufwand" sowie den anteiligen "Aufwand für die nicht programmbezogenen Gemeinschaftseinrichtungen und -aufgaben (GSEA)". ARD und Deutschlandradio bilden diese Aufwandsarten als übrige betriebliche Aufwendungen, ARTE als Geschäftsaufwendungen und das ZDF als Geschäftsaufwendungen und Andere Aufwendungen in ihren Anmeldungen ab. Die Aufwendungen der Anstalten sind mit den Aufwandskategorien der Kommission nicht von vornherein in Übereinstimmung; diese wird durch entsprechende Zu- und Abrechnungen (Bereinigungen) erreicht, die die Anstalten in gesonderten Überleitungsrechnungen liefern. Anschließend erfolgt die Aufteilung in indexierbare und nicht indexierbare Bestandteile. Die Kommission bezeichnet die indexierbaren Bestandteile bei ARD und Deutschlandradio als indexierbare übrige Aufwendungen und bei ZDF und ARTE als indexierbare Geschäftsaufwendungen. Inhalt und Indexierung dieser Aufwendungen sind trotz der unterschiedlichen Bereinigungsverfahren und Bezeichnungen bei allen Anstalten vergleichbar.

Tz. 218
Basisjahr für die Indexierung ist bei allen Anstalten einheitlich das Jahr 2009. Die Kommission überprüft den Wert des Basisjahres, ob er für den Zeitraum der Anmeldung repräsentativ ist. Gegebenenfalls wird der Wert korrigiert.

Tz. 219
Die realen BIP-Deflatoren für die Jahre 2009 und 2010 betragen 1,4 % und 0,6 %, die prognostizierten BIP-Deflatoren laut Finanzplan des Bundes 1,25 % ab 2011 bis 2015. Da die Kommission sowie die Anstalten in der Vergangenheit stets auf die Anwendung möglichst aktueller Werte bestanden haben, legt die Kommission für die Fortschreibung des Sachaufwands ab 2011 die Rate von 1,25 % zugrunde. Damit ergibt sich für den Zeitraum 2009-2012 ein Mittelwert (geometrisches Mittel) von 1,12 % und für den Zeitraum 2013-2016 ein Mittelwert von 1,25 %. Diese Werte berücksichtigen die reale gesamtwirtschaftliche Entwicklung.

4.2 Die Anmeldungen der Anstalten

Tz. 220
Der Kommission wurden von den Rundfunkanstalten die nachfolgenden Meldungen über die geplanten indexierbaren Aufwendungen für den Zeitraum 2013-2016 abgegeben. Als Referenzen dienen der Finanzbedarf der laufenden Periode 2009-2012 mit dem zum 16. Bericht festgestellten Finanzbedarf unter Berücksichtigung aktueller Fortschreibungsraten einerseits und der aktuellen Mittelfristigen Finanzbedarfsplanungen 2009-2016 zum 18. Bericht andererseits. Die nicht indexierbaren Aufwendungen sind in der folgenden Übersicht nicht enthalten, da diese von den Anstalten nur bedingt beeinflusst werden können.

Tab. 53 Indexierbare übrige Aufwendungen/Geschäftsaufwendungen
  16. Bericht
2009-2012 (in Mio. €)
Veränderung
(in %)
18. Bericht
2009-2012 (in Mio. €)
Veränderung
(in %)
18. Bericht
2013-2016 (in Mio. €)
ARD 2.835,1 -4,2 2.716,2 0,7 2.736,0
ZDF 675,3 -1,6 664,8 6,2 706,1
DRadio 98,3 -4,6 94,9 6,4 99,8
ARTE 16,5 2,8 16,9 4,3 17,6

Tz. 221
Die Angaben zum 16. Bericht wurden an die für die Anmeldung zum 18. Bericht vorgenommenen geänderten Zuordnungen der Aufwandsarten angepasst, um eine uneingeschränkte Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Außerdem wurden die zum 16. Bericht vorliegenden Prognosen zu den BIP-Deflatoren durch aktuelle Werte ersetzt (vgl. Tz. 219).

4.3 ARD

Tz. 222
Gemäß ihren Erläuterungen haben die ARD-Anstalten in der Mittelfristigen Finanzbedarfsplanung 2013-2016 für den indexierbaren übrigen Aufwand jährliche Steigerungsraten von 0,5 % zugrunde gelegt und melden daher unterhalb der prognostizierten gesamtwirtschaftlichen Preisentwicklung von 1,25 % an.

Tz. 223
Die indexierbaren übrigen Aufwendungen ergeben sich wie folgt aus den Anmeldungen der ARDAnstalten:

übrige betriebliche Aufwendungen
./. Instandhaltungsaufwendungen
./. Leasingraten
./. Aufwendungen für Ausgleichszahlungen zwischen den Anstalten
./. weiterberechnete nicht programmbezogene GSEA
./. Einstellungen in den MDR-Sonderposten nach § 2 RFinStV a.F.
+ Zinsen und sonstige Steuern
= bereinigte übrige betrieblichen Aufwendungen
./. nicht indexierbarer Aufwand
= indexierbarer übriger Aufwand

Tz. 224
Die in der Finanzbedarfsplanung angegebenen "übrigen betrieblichen Aufwendungen" werden wie in der Abbildung dargestellt modifiziert. Auf eine ausführliche tabellarische Darstellung der Bereinigungen, die im Ergebnis zu den "bereinigten übrigen betrieblichen Aufwendungen" führen, wird im Folgenden verzichtet. Eine weitere Bereinigung erfolgt mit dem Abzug der nicht indexierbaren Sachaufwendungen. Letztere beinhalten u.a. die in Vorberichten als "Sonderposten" anerkannten Prämien zur Rückdeckung der Altersversorgung, weil diese nicht der allgemeinen Preissteigerung unterliegen. Die nicht indexierbaren Aufwendungen werden von den ARD-Anstalten separat ermittelt und von der Kommission individuell anerkannt. Die programmbezogenen Reiseund Fahrtkosten sowie ebensolche Mieten, Pachten und Leihgebühren werden anders als bisher nicht mehr in den Programmaufwand umgruppiert.

Tz. 225
Die ARD melden die folgenden bereinigten übrigen betrieblichen Aufwendungen an:

Tab. 54 Bereinigte übrige betriebliche Aufwendungen der ARD-Anstalten
  bereinigte übrige betriebliche Aufwendungen (in Mio. €) davon Anteil nicht programmbezogene GSEA (in Mio. €) abzgl. nicht indexierbare Aufwendungen (in Mio. €) indexierbare übrige Aufwendungen (in Mio. €)
2008 Ist 984,5 73,2 280,6 703,9
2009 Ist 850,0 48,4 163,8 686,2
2010 Ist 839,8 40,0 163,0 676,8
2011 Plan 821,4 58,8 147,3 674,0
2012 Vorschau 828,0 47,9 148,8 679,2
Summe 2009-2012 3.339,1 195,1 622,9 2.716,2
2013 Vorschau 826,6 57,6 150,6 676,0
2014 Vorschau 835,6 53,5 152,7 682,8
2015 Vorschau 840,5 57,9 156,4 684,2
2016 Vorschau 852,7 49,1 159,7 693,0
Summe 2013-2016 3.355,4 218,1 619,4 2.736,0
Summe 2009-2016 6.694,5 413,2 1.242,3 5.452,2

Tz. 226
Die nicht indexierbaren Aufwendungen hat die Kommission untersucht. Diese liegen für den Zeitraum 2013-2016 um 3,5 Mio. € oder 0,6 % unter dem Betrag der laufenden Periode. Im Rahmen dieser Anmeldung wurden im Basisjahr 2009 Aufwendungen in Höhe von 16,7 Mio. € in die nicht indexierbaren Aufwendungen umgegliedert, da die ARD diese als einmalige Aufwendungen des Basisjahres (Sonderfaktoren) nicht fortgeschrieben hatte. Der auffallend hohe Referenzbetrag in 2008 betrifft im Wesentlichen Umsatzsteuernachzahlungen (vgl. dazu Tz. 205 zum 17. Bericht).

Tz. 227
Die nicht indexierbaren Aufwendungen in Höhe von 619,4 Mio. € im Zeitraum 2013-2016 setzen sich wie folgt zusammen: Finanzierungsanteil ARTE 327,4 Mio. €, Aufwandszinsen 4,2 Mio. €, sonstige Steuern 6,0 Mio. €, Versicherungsprämien zur Rückdeckung von Altersversorgungszusagen 265,5 Mio. € (vgl. Tzn. 174 f.), MDR-Medienförderung 16,4 Mio. €.

Tz. 228
Folgende indexierbare übrige betriebliche Aufwendungen melden die ARD an:

Tab. 55 Indexierbare übrige Aufwendungen der ARD-Anstalten
  indexierbare übrige Aufwendungen (in Mio. €) Veränderung (in %) 16. Bericht Fortschreibung (in Mio. €) Veränderung (in %)
2008 Ist 703,9  689,4 1,00
2009 Ist 686,2 -2,51 699,0 1,40
2010 Ist 676,8 -1,37 703,2 0,60
2011 Plan 674,0 -0,41 712,0 1,25
2012 Vorschau 679,2 0,77 720,9 1,25
Summe 2009-2012 2.716,2  2.835,1 
Durchschnitt  -0,89  1,12
2013 Vorschau 676,0 -0,47 729,9 1,25
2014 Vorschau 682,8 1,01 739,1 1,25
2015 Vorschau 684,2 0,21 748,3 1,25
2016 Vorschau 693,0 1,29 757,7 1,25
Summe 2013-2016 2.736,0  2.975,0 
Durchschnitt  0,50  1,25
Summe 2009-2016 5.452,2  5.810,1 
Durchschnitt  -0,19  1,19

Tz. 229
Der Wert 686,2 Mio. € im Basisjahr 2009 liegt 12,8 Mio. € unter dem durch die Kommission im 16. Bericht anerkannten Betrag von 699,0 Mio. € (vgl. dazu Tz. 220).

Tz. 230
Die angemeldeten Aufwendungen belaufen sich für den Zeitraum 2009-2012 auf 2.716,2 Mio. €. Dies entspricht einer Absenkung um 118,9 Mio. € oder 4,2 % gegenüber dem im 16. Bericht in Höhe von 2.835,1 Mio. € anerkannten Bedarf.

Tz. 231
Die Tabelle 55 macht deutlich, dass die Fortschreibung des Basisjahres lt. Anmeldung nicht mit dem prognostizierten BIP-Deflator übereinstimmt. Die ARD-Anstalten melden in der laufenden Gebührenperiode 2009-2012 und dem Anmeldungszeitraum 2013-2016 insgesamt betrachtet im Durchschnitt um 0,2 % sinkende Aufwendungen an. Die angemeldeten Steigerungsraten der indexierbaren übrigen Aufwendungen liegen im Zeitraum 2009-2012 bei durchschnittlich - 0,9 % und im Planungszeitraum 2013-2016 bei + 0,5 %. Demgegenüber betragen die einer realen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung entsprechenden Preissteigerungsraten 1,12 % bzw. 1,25 % (vgl. Tz. 219).

Tz. 232
Außer Einsparungen gibt es einen weiteren Sachverhalt, der die Steigerungsraten der übrigen betrieblichen Aufwendungen im angegebenen Planungszeitraum beeinflusst. Die ARD bleibt bei den von ihr vorgelegten Planwerten für die sonstigen betrieblichen Erträge sowie die sonstigen Kostenerstattungen (z.T. deutlich) hinter den erzielten Ist-Erträgen zurück. Als Begründung für diese Planung hat die ARD ausgeführt, bei verschiedenen Ertragspositionen sei eine Planung der Erträge aufgrund fehlender Planungsgrundlagen problematisch, weshalb die ARD hier quasi eine "Nettoplanung" vornehme. Hierbei würden weder die jeweiligen Erträge noch die dazugehörigen Aufwendungen geplant.

Tz. 233
Die Kommission ist dieser Auffassung nicht gefolgt und hat entsprechende finanzbedarfsmindernde Zuschätzungen bei den sonstigen betrieblichen Erträgen im Zeitraum 2011-2016 vorgenommen. Auf eine Nachmeldung von Aufwendungen hat die ARD gleichwohl verzichtet. Im Ergebnis fehlen auf der Aufwandsseite im Planungszeitraum quantifizierbare Aufwendungen, die mit den Zuschätzungen korrespondieren. Hierdurch kommt es zu scheinbar niedrigen Steigerungsraten beim Vergleich der Planwerte mit den Ist-Werten. Die Kommission sieht allerdings keine Veranlassung, nicht angemeldete Aufwendungen zu berücksichtigen. Die ARD hat angekündigt, im 19. Bericht sowohl Erträge als auch Aufwendungen vollumfänglich zu planen.

Tz. 234
Die ARD begründet die niedrigen Steigerungsraten auch mit erheblichen Einsparungen im Zeitraum 2009-2016. Da sie weder zu den nicht geplanten Aufwendungen noch zu den Einsparungen Angaben macht, hat die Kommission den Wert des Basisjahres auf Auffälligkeiten im Hinblick auf die angemeldeten Beträge im Planungszeitraum 2013-2016 untersucht (vgl. dazu ausführlich Tzn. 96 ff. zur Basisrepräsentativität bei den Programmaufwendungen). Die Kommission stellte fest, dass der Wert im Basisjahr für den gesamten Betrachtungszeitraum nicht repräsentativ ist, und zwar auch nach der bereits erfolgten Umgliederung in den nicht indexierbaren Aufwand (vgl. Tz. 226). Sowohl in Relation zu den Planwerten als auch zu den Referenzwerten der Vorjahre 2005-2008 (selbst unter Berücksichtigung ebenfalls signifikanter Abweichungen in den Jahren 2008 und 2010) beträgt die Abweichung von der Trendlinie, die auf Grundlage der mittelfristigen Planungen der Anstalten ermittelt wurde, 2,4 %. Damit ergibt sich eine Basiskorrektur im Jahre 2009 um weitere 15,3 Mio. € auf 670,9 Mio. € nach unten. Dieser Wert wird entsprechend der realen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (vgl. Tz. 219) fortgeschrieben.

Tz. 235
Die Gegenüberstellung der Anmeldung mit dem nach Verfahrenshandbuch fortgeschriebenen Basiswert ergibt folgende Referenzwerte:

Tab. 56 Mit 1,25 % fortgeschriebene Indexierbare übrige Aufwendungen der ARD-Anstalten nach Basiskorrektur
  indexierbare übrige Aufwendungen (in Mio. €) Veränderung (in %) Fortschreibung (in Mio. €) Veränderung (in %)
2008 Ist 703,9   
2009 Ist 686,2 -2,51 670,9 1,40
2010 Ist 676,8 -1,37 674,9 0,60
2011 Plan 674,0 -0,41 683,4 1,25
2012 Vorschau 679,2 0,77 691,9 1,25
Summe 2009-2012 2.716,2  2.721,1 
Durschnitt  -0,89  1,12
2013 Vorschau 676,0 -0,47 700,6 1,25
2014 Vorschau 682,8 1,01 709,3 1,25
2015 Vorschau 684,2 0,21 718,2 1,25
2016 Vorschau 693,0 1,29 727,2 1,25
Summe 2013-2016 2.736,0  2.855,2 
Durschnitt  0,50  1,25
Summe 2019-2016 5.452,2  5.576,3 
Durschnitt  -0,19  1,19

Tz. 236
Die für den Zeitraum 2013-2016 von der ARD angemeldeten indexierbaren übrigen Aufwendungen in Höhe von 2.736,0 Mio. € liegen unterhalb des Referenzwertes von 2.855,2 Mio. €, der sich unter Zugrundelegung einer realen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gemäß dem nach Verfahrenshandbuch fortgeschriebenen Basiswert ergibt.

4.4 ZDF

Tz. 237
Das ZDF hat nach eigenen Erläuterungen in der Mittelfristigen Finanzvorschau für den Zeitraum 2013-2016 eine jährliche Steigerungsrate von 1,0 % zugrunde gelegt und liegt damit unter dem prognostizierten BIP-Deflator von 1,25 %.

Tz. 238
Die indexierbaren Geschäftsaufwendungen ergeben sich wie folgt aus den Anmeldungen des ZDF:

Geschäftsaufwendungen und Andere Aufwendungen
./. Abschreibungen
./. Ertragsteuern
./. produktionsbezogene Fremdleistungen
./. nicht abzugsfähige Vorsteuern auf Aufwendungen, die nicht zu den Geschäftsaufwendungen zählen
./. Aufwand für Gebühreneinzug
./. Aufwand für Projekte
./. Instandhaltungsaufwendungen
= bereinigte Geschäftsaufwendungen
./. nicht indexierbarer Aufwand
= indexierbarer Geschäftsaufwand

Tz. 239
Die in der Finanzbedarfsplanung angegebenen Geschäftsaufwendungen und Anderen Aufwendungen werden wie vorstehend dargestellt modifiziert. Die Korrekturen zur Ermittlung der bereinigten Geschäftsaufwendungen werden im Weiteren nicht tabellarisch dargestellt. Die darüber hinaus erfolgte Bereinigung um den nicht indexierbaren Anteil hingegen wird erläutert, da diese vom ZDF separat ermittelt und von der Kommission individuell anerkannt wird. Die Aufwendungen für ZDF-Enterprises GmbH, der Anteil von 42,7 % an den programmbezogenen Sachaufwendungen und die nicht programmbezogenen Aufwendungen der Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben der Rundfunkanstalten (GSEA) werden anders als bisher nicht mehr in Abzug gebracht. Dadurch wird eine unmittelbare Vergleichbarkeit mit den anderen Anstalten hergestellt.

Tz. 240
Das ZDF meldet die folgenden bereinigten Geschäftsaufwendungen an:

Tab. 57 Geschäftsaufwendungen des ZDF (in Mio. €)
  bereinigte Geschäftsaufwendungen davon Anteil nicht programmbezogene GSEA abzgl. nicht indexierbare Aufwendungen indexierbare Geschäftsaufwendungen
2008 Ist 153,6 6,1 1,3 152,3
2009 Ist 167,8 6,1 3,1 164,7
2010 Ist 166,5 6,1 2,9 163,6
2011 Plan 169,0 6,2 1,9 167,1
2012 Vorschau 172,8 6,4 3,4 169,4
Summe 2009-2012 676,1 24,7 11,3 664,8
2013 Vorschau 181,5 6,4 3,2 178,3
2014 Vorschau 173,0 6,5 3,0 170,0
2015 Vorschau 183,9 6,6 2,8 181,1
2016 Vorschau 179,4 6,7 2,7 176,7
Summe 2013-2016 717,9 26,2 11,8 706,1
Summe 2019-2016 1.394,0 50,9 23,1 1.370,9

Tz. 241
Die Kommission hat die nicht indexierbaren Aufwendungen im Zeitraum 2013-2016 untersucht. Hierbei handelt es sich um Zinsaufwendungen von 11,8 Mio. €, im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Finanzierung des Großprojekts Hauptstadtstudio. Der Betrag liegt 0,5 Mio. € unter dem Betrag der laufenden Periode.

Tz. 242
Folgende indexierbare Geschäftsaufwendungen meldet das ZDF an:

Tab. 58 Indexierbare Geschäftsaufwendungen des ZDF
  indexierbare Geschäftsaufwendungen (in Mio. €) Veränderung (in %) 16. Bericht Fortschreibung (in Mio. €) Veränderung (in %)
2008 Ist 152,3  164,2 
2009 Ist 164,7 8,14 166,5 1,40
2010 Ist 163,6 -0,67 167,5 0,60
2011 Plan 167,1 2,14 169,6 1,25
2012 Vorschau 169,4 1,38 171,7 1,25
Summe 2009-2012 664,8 1,10 675,3 
Durschnitt    1,12
2013 Vorschau 178,3 5,25 173,9 1,25
2014 Vorschau 170,0 -4,66 176,0 1,25
2015 Vorschau 181,1 6,53 178,2 1,25
2016 Vorschau 176,7 -2,43 180,5 1,25
Summe 2013-2016 706,1  708,6 
Durschnitt  1,06  1,25
Summe 2019-2016 1.370,9  1.383,9 
Durschnitt  1,08  1,19

Tz. 243
Der Wert 164,7 Mio. € im Basisjahr 2009 liegt 1,8 Mio. € unter dem durch die Kommission im 16. Bericht anerkannten Betrag von 166,5 Mio. € (vgl. dazu Tz. 221). Im 17. Bericht wird unter Tz. 208 auf Mehraufwendungen in den Jahren 2008 und 2009 hingewiesen. Diese Mehraufwendungen betrafen jedoch nach der neuen Berechnungsmethode vorweg eliminierte Instandhaltungsaufwendungen, die ab dem 18. Bericht nicht mehr im Sachaufwand enthalten sind (vgl. Tz. 238). Insofern sieht die Kommission keinen Anlass für eine Änderung.

Tz. 244
Die indexierbaren Geschäftsaufwendungen des Zeitraums 2009-2012 liegen mit 664,8 Mio. € um 10,5 Mio. € oder 1,6 % unterhalb des zum 16. Bericht anerkannten Bedarfs von 675,3 Mio. €.

Tz. 245
Die Kommission schreibt die Basis 2009 entsprechend der realen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (vgl. Tz. 219) durchschnittlich mit 1,12 % p.a. für den Zeitraum 2009-2012 fort.

Tz. 246
Die Steigerungsraten der indexierbaren Geschäftsaufwendungen liegen im Anmeldungszeitraum 2013-2016 durchschnittlich bei 1,06 %. Die Kommission schreibt den indexierbaren Aufwand mit einer jährlichen Preissteigerungsrate von 1,25 % fort (vgl. Tz. 219). Die Gegenüberstellung der Anmeldung mit dem nach Verfahrenshandbuch fortgeschriebenen Basiswert ergibt folgende Referenzwerte:

Tab. 59 Mit 1,25 % fortgeschriebene indexierbare Geschäftsaufwendungen des ZDF
  indexierbare Geschäftsaufwendungen (in Mio. €) Veränderung (in %) Fortschreibung (in Mio. €) Veränderung (in %)
2008 Ist 152,3   
2009 Ist 164,7 8,14 164,7 1,40
2010 Ist 163,6 -0,67 165,7 0,60
2011 Plan 167,1 2,14 167,8 1,25
2012 Vorschau 169,4 1,38 169,9 1,25
Summe 2009-2012 664,8  668,0 
Durschnitt  1,10  1,12
2013 Vorschau 178,3 5,25 172,0 1,25
2014 Vorschau 170,0 -4,66 174,2 1,25
2015 Vorschau 181,1 6,53 176,4 1,25
2016 Vorschau 176,7 -2,43 178,5 1,25
Summe 2013-2016 706,1  701,1 
Durschnitt  1,06  1,25
Summe 2019-2016 1.370,9  1.369,1 
Durschnitt  1,08  1,19

Tz. 247
Die für den Zeitraum 2013-2016 vom ZDF angemeldeten indexierbaren Geschäftsaufwendungen liegen um 5 Mio. € oberhalb des Referenzwertes von 701,1 Mio. €.

4.5 Deutschlandradio

Tz. 248
Das Deutschlandradio schreibt lt. eigenen Angaben die übrigen betrieblichen Aufwendungen mit einer durchschnittlichen negativen Steigerungsrate von 0,5 % fort. Ursächlich dafür ist die niedrigere Anmeldung im nicht indexierbaren Sachaufwand. Die in der Mittelfristigen Finanzbedarfsplanung angemeldeten Aufwendungen für den Zeitraum 2009-2016 wurden vorweg um die Instandhaltungsaufwendungen bereinigt, die im Zusammenhang mit den Sachinvestitionen untersucht werden und daher in den folgenden Tabellen nicht dargestellt werden. Die weitere Bereinigung um die nicht indexierbaren Aufwendungen wird erläutert.

Tz. 249
Das Deutschlandradio hat folgende bereinigte übrige betriebliche Aufwendungen angemeldet:

Tab. 60 Bereinigte übrige betriebliche Aufwendungen des Deutschlandradios
  bereinigte übrige betriebliche Aufwendungen (in Mio. €) davon Anteil nicht programmbezogene GSEA (in Mio. €) abzgl. nicht indexierbare Aufwendungen (in Mio. €) indexierbare übrige Aufwendungen (in Mio. €)
2008 Ist 40,2 2,0 14,5 25,7
2009 Ist 41,1 2,5 19,2 21,9
2010 Ist 44,3 2,7 20,6 23,7
2011 Plan 42,4 3,1 17,7 24,7
2012 Vorschau 42,3 2,9 17,7 24,6
Summe 2009-2012 170,1 11,2 75,2 94,9
2013 Vorschau 41,0 2,8 16,3 24,7
2014 Vorschau 40,8 2,9 15,9 24,9
2015 Vorschau 41,1 2,8 16,1 25,0
2016 Vorschau 41,4 2,9 16,2 25,2
Summe 2013-2016 164,3 11,4 64,5 99,8
Summe 2009-2016 334,4 22,6 139,7 194,7

Tz. 250
Die Kommission hat die nicht indexierbaren Aufwendungen im Anmeldungszeitraum 2013-2016 untersucht. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Prämienaufwendungen für Lebensversicherungen und Pensionskassen 15,3 Mio. €, Aufwendungen für die Rundfunk Orchester und Chöre Berlin GmbH 49,2 Mio. €. Die Anmeldung liegt 10,7 Mio. € oder 14,2 % unter dem Betrag der laufenden Periode. Dies ist die wesentliche Ursache für die vom Deutschlandradio angegebene Absenkungsrate.

Tz. 251
Die folgenden indexierbaren übrigen Aufwendungen wurden vom Deutschlandradio angemeldet:

Tab. 61 Indexierbare übrige Aufwendungen des Deutschlandradios 2009-2016
  indexierbare übrige Aufwendungen (in Mio. €) Veränderung (in %) 16. Bericht Fortschreibung (in Mio. €) Veränderung (in %)
2008 Ist 22,9  23,9 1,00
2009 Ist 21,9 -4,37 24,2 1,40
2010 Ist 23,6 7,76 24,4 0,60
2011 Plan 24,8 5,08 24,7 1,25
2012 Vorschau 24,6 -0,81 25,0 1,25
Summe 2009-2012 94,9  98,3 
Durschnitt  1,81  1,12
2013 Vorschau 24,7 0,41 25,3 1,25
2014 Vorschau 24,9 0,81 25,6 1,25
2015 Vorschau 25,0 0,40 25,9 1,25
2016 Vorschau 25,2 0,80 26,3 1,25
Summe 2013-2016 99,8  103,1 
Durschnitt  0,60  1,25
Summe 2019-2016 194,7  201,4 
Durschnitt  1,20  1,19

Tz. 252
Basis für die Bestandsfortschreibung ist vereinbarungsgemäß das Ist des Jahres 2009 in Höhe von 21,9 Mio. €. Das Deutschlandradio hat für die Fortschreibung den Ist-Wert um 1,3 Mio. € abgesenkt und das mit einmaligen Effekten begründet. Da jedoch in dieser Korrektur nicht indexierbare Aufwendungen von 2,4 Mio. € enthalten sind, ergibt sich per Saldo eine Erhöhung um 1,1 Mio. €. Mit 23,0 Mio. € liegt dieser Wert immer noch 1,2 Mio. € unter dem im 16. Bericht anerkannten Bedarf von 24,2 Mio. € (vgl. Tz. 221). Insofern sieht die Kommission keine Veranlassung zur Korrektur.

Tz. 253
Die Aufwendungen belaufen sich für den Zeitraum 2009-2012 auf 94,9 Mio. €. Dies entspricht einer Verringerung um 3,4 Mio. € oder 3,5 % gegenüber dem im 16. Bericht in Höhe von 98,3 Mio. € anerkannten Bedarf.

Tz. 254
Die Kommission schreibt die erhöhte Basis 2009 unter Berücksichtigung der realen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (vgl. Tz. 219) mit durchschnittlich 1,12 % p.a. für den Zeitraum 2009-2012 fort.

Tz. 255
Die Steigerungsraten der indexierbaren übrigen Aufwendungen liegen im Anmeldungszeitraum 2013-2016 durchschnittlich bei 0,6 %. Die Kommission schreibt die indexierbaren übrigen Aufwendungen mit einer jährlichen Preissteigerungsrate von 1,25 % fort (vgl. Tz. 219). Die Gegenüberstellung der Anmeldung mit dem nach Verfahrenshandbuch fortgeschriebenen Basiswert ergibt folgende Referenzwerte:

Tab. 62 Mit 1,25 % fortgeschriebene indexierbare übrige Aufwendungen des Deutschlandradios 2009-2016
  indexierbare übrige Aufwendungen (in Mio. €) Veränderung (in %) Fortschreibung (in Mio. €) Veränderung (in %)
2008 Ist 22,9 22,7 
2009 Ist 21,9 -4,37 23,0 1,40
2010 Ist 23,6 7,76 23,2 0,60
2011 Plan 24,8 5,08 23,5 1,25
2012 Vorschau 24,6 -0,81 23,8 1,25
Summe 2009-2012 94,9  93,5 
Durschnitt  1,81  1,12
2013 Vorschau 24,7 0,41 24,1 1,25
2014 Vorschau 24,9 0,81 24,4 1,25
2015 Vorschau 25,0 0,40 24,7 1,25
2016 Vorschau 25,2 0,80 25,0 1,25
Summe 2013-2016 99,8  98,1 
Durschnitt  0,60  1,25
Summe 2019-2016 194,7  191,6 
Durschnitt  1,20  1,19

Tz. 256
Die für den Zeitraum 2013-2016 vom Deutschlandradio angemeldeten indexierbaren übrigen Aufwendungen liegen oberhalb des Referenzwertes von 98,1 Mio. €.

4.6 ARTE

Tz. 257
Die von ARTE angemeldeten Geschäftsaufwendungen werden um Abschreibungen und Aufwendungen für Gebühreneinzug und die nicht indexierbaren Aufwendungen (sonstige Steuern) bereinigt und bestehen aus Aufwendungen für Programmbeobachtung, Öffentlichkeitsarbeit, Sonstige Kommunikationsaufwendungen, Sachkosten Internet und übrige Aufwendungen. In letzteren sind aus Gründen der Wesentlichkeit auch die Investitionsausgaben enthalten.

Tab. 63 Indexierbare Geschäftsaufwendungen von ARTE
  indexierbare Geschäftsaufwendungen (in Mio. €) Veränderung (in %) 16. Bericht Fortschreibung (in Mio. €) Veränderung (in %)
2008 Ist 3,9   4,0 1,00%
2009 Ist 4,1 4,79 4,1 1,40
2010 Ist 4,2 0,51 4,1 0,60
2011 Plan 4,3 3,68 4,1 1,25
2012 Vorschau 4,3 -0,07 4,2 1,25
Summe 2009-2012 16,9  16,5 
Durschnitt  2,21  1,12
2013 Vorschau 4,3 0,51 4,2 1,25
2014 Vorschau 4,4 1,45 4,3 1,25
2015 Vorschau 4,4 1,02 4,3 1,25
2016 Vorschau 4,5 0,92 4,4 1,25
Summe 2013-2016 17,6  17,3 
Durschnitt  0,98  1,25
Summe 2019-2016 34,6  33,7 
Durschnitt  1,59  1,19

Tz. 258
Von den für den Zeitraum 2013-2016 gemeldeten Aufwendungen entfallen 81,1 % auf die Programmbeobachtung bzw. Öffentlichkeitsarbeit. Zum 16. Bericht hatte diese Relation für den Zeitraum 2009-2012 82,9 % betragen. Maßstäbe für die Angemessenheit dieser Aufwendungen bestehen nicht. Die Aufwendungen belaufen sich für den Zeitraum 2009-2012 auf 16,9 Mio. €. Sie liegen damit um 0,4 Mio. € geringfügig oberhalb des im 16. Bericht anerkannten Betrags (vgl. Tz. 221). Die Kommission sieht darin keinen Anlass zur Korrektur.

Tz. 259
Die Kommission schreibt die Basis 2009 entsprechend der realen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (vgl. Tz. 219) mit p.a. 1,12 % für den Zeitraum 2009-2012 fort.

Tz. 260
Die Steigerungsraten der indexierbaren Geschäftsaufwendungen liegen in der Periode 2013-2016 durchschnittlich bei 1,0 %. Die Kommission schreibt den bereinigten Aufwand mit einer jährliche Preissteigerungsrate von 1,25 % fort (vgl. Tz. 219). Die Gegenüberstellung der Anmeldung mit dem nach Verfahrensheft fortgeschriebenen Basiswert ergibt folgende Referenzwerte:

Tab. 64 Mit 1,25 % fortgeschriebene indexierbare Geschäftsaufwendungen von ARTE 2009-2016
  indexierbare Geschäftsaufwendungen (in Mio. €) Veränderung (in %) Fortschreibung (in Mio. €) Veränderung (in %)
2008 Ist 3,9 4,1 
2009 Ist 4,1 4,79 4,1 1,40
2010 Ist 4,2 0,51 4,2 0,60
2011 Plan 4,3 3,68 4,2 1,25
2012 Vorschau 4,3 -0,07 4,3 1,25
Summe 2009-2012 16,9  16,8 
Durschnitt  2,21  1,12
2013 Vorschau 4,3 0,51 4,3 1,25
2014 Vorschau 4,4 1,45 4,4 1,25
2015 Vorschau 4,4 1,02 4,4 1,25
2016 Vorschau 4,5 0,92 4,5 1,25
Summe 2013-2016 17,6  17,6 
Durschnitt  0,98  1,25
Summe 2019-2016 34,6  34,4 
Durschnitt  1,59  1,19

Tz. 261
Die für den Zeitraum 2009-2012 von ARTE angemeldeten indexierbaren übrigen Aufwendungen von 17,6 Mio. € entsprechen dem Referenzwert.

4.7 Bewertung durch die Kommission

Tz. 262
Von den indexierbaren Anteilen an den übrigen betrieblichen Aufwendungen/Geschäftsaufwendungen erkennt die Kommission den angemeldeten Bedarf von ARD (2.736,0 Mio. €) und ARTE (17,6 Mio. €) an. Zur Herstellung der Basisrepräsentativität korrigiert die Kommission den Wert des Basisjahres 2009 bei der ARD um 15,3 Mio. € nach unten. Dies führt zu keinen Konsequenzen für den Finanzbedarf.

Tz. 263
Der vom ZDF angemeldete Betrag von 706,1 Mio. € wird in Höhe von 5,0 Mio. € nicht anerkannt. Das Deutschlandradio meldet 99,8 Mio. € an. Davon werden von der Kommission 1,7 Mio. € nicht anerkannt. Die Kürzungen entsprechen beim ZDF 0,7 % der Anmeldung und beim Deutschlandradio 1,7 %.

Tz. 264
Die Kommission erkennt die für den Planungszeitraum 2013-2016 gemeldeten, nicht indexierbaren Anteile der übrigen betrieblichen Aufwendungen/Geschäftsaufwendungen der Anstalten an. Diese betragen bei der ARD 619,4 Mio. €, beim ZDF 11,8 Mio. € und beim Deutschlandradio 64,5 Mio. €.


Letzte Aktualisierung 17.01.2012