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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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18. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

| 18. Bericht (als PDF - 958KB) |

Viertes Kapitel
Bestandsbedarf

3. Personalaufwendungen

3.1 Personalaufwendungen ohne Altersversorgung und Vorruhestand

  • Bei der ARD sollen sich die Personalaufwendungen von 2013-2016 um durchschnittlich 1,5 % p.a. erhöhen. Das ZDF plant eine Steigerung von durchschnittlich 2,2 % p.a., das Deutschlandradio von durchschnittlich 1,0 % p.a.

  • Die ARD-Anstalten und das Deutschlandradio haben der Prognose der Personalkostensteigerungen für die Jahre 2013-2016 eine Tarifsteigerung von jährlich 2,0 %, das ZDF von jährlich 1,5 % zugrunde gelegt. Die Steigerungsraten liegen im Rahmen des Vergleichsmaßstabes der prognostizierten mengenbereinigten Erhöhungen der Bundesländer.

  • Reduzierungen der besetzten Stellen (Planstellen und sonstige Stellen) sind bei der ARD und beim ZDF mit durchschnittlich 0,5 % p.a. und beim Deutschlandradio mit durchschnittlich 0,4 % p.a. geplant.

  • In die Gesamtdarstellung Personal hat die Kommission neben den Planstellen und Sonstigen Stellen der Rundfunkanstalten insbesondere die freien Mitarbeiter sowie Mitarbeiterkapazitäten bei Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben (GSEA, ohne GEZ) einbezogen. Die jährlichen Steigerungsraten der entsprechenden "Gesamtaufwendungen für Personal" sollen von 2013-2016 im Durchschnitt bei der ARD 1,3 %, beim ZDF 1,9 % und beim Deutschlandradio 1,0 % betragen.
  • Die Aufwendungen für Mitarbeiter bei GSEA werden den Aufwandsarten bei ARD und ZDF unterschiedlich zugeordnet (bei der ARD auf drei Aufwandsarten verteilt). Dies erschwert eine vergleichende Analyse. Die Kommission fordert wie bisher (vgl. u.a. 17. Bericht, Tz. 185) eine Bereinigung und einen kostenartengerechten Ausweis mit entsprechenden Korrekturen auch bei den Programm- und Sachaufwendungen, um die erforderliche Vergleichbarkeit herzustellen.

  • Die GEZ wurde bisher wegen ihrer besonderen nicht programmbezogenen Aufgaben außerhalb des Betriebs der Rundfunkanstalten (GSEA) nicht in den Personalaufwand und in die Gesamtdarstellung Personal einbezogen. Die Mitarbeiter der GEZ werden außerhalb der Stellenpläne der Anstalten geführt. Eine Darstellung zum Gebühren- und Beitragseinzug vor dem Hintergrund des Wechsels vom Gebühren- zum Beitragsmodell erfolgt in Tzn. 634 ff.

  • Die Gesamtdarstellung Personal des ZDF zum 18. Bericht zeigt 2012 308 mehr besetzte Stellen als bei der Darstellung im Rahmen der Anmeldung zum 17. Bericht. Das ZDF erklärt dies mit der Übernahme von 127 freien Mitarbeitern in Festanstellungen sowie dem Abschluss von Zeitverträgen (abgebildet als Sonstige Stellen) für rund 80 Funktionen. Außerdem hat das ZDF die Einsparauflage der Kommission aus dem 16. Bericht (100 Stellen) aufwandsmäßig, nicht jedoch bei den besetzten Stellen umgesetzt.

  • Die Einsparerwartungen der Kommission für die Gebührenperiode 2009-2012 beim erweiterten Personalaufwand erfüllt die ARD zu einem Teil und das ZDF in voller Höhe nicht. Die Kommission reduziert daher bei ARD und ZDF den Basiswert 2012 für die Fortschreibung entsprechend und kürzt den Personalaufwand für die Periode 2013-2016 um 42 Mio. € bzw. 75 Mio. €.
3.1.1 Anmeldungen der Anstalten (Personalaufwendungen ohne Altersversorgung und Vorruhestand)

Tz. 132
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Personalaufwendungen von 2008-2016 nach den Anmeldungen der Anstalten.

Tab. 29 Personalaufwendungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio 2008-2016 (Bestands- und Entwicklungsbedarf ohne Altersversorgung und ohne Rückstellungen für Altersteilzeit)
  ARD ZDF DRadio
  Aufwendungen (in Mio. €) Veränderung (in %) Aufwendungen (in Mio. €) Veränderung (in %) Aufwendungen (in Mio. €) Veränderung (in %)
2008 Ist 1.421,1  274,0  48,2 
2009 Ist 1.447,0 1,8 286,6 4,6 49,7 3,1
2010 Ist 1.476,2 2,0 292,0 1,9 51,6 3,9
2011 Plan 1.524,3 3,3 279,6 -4,2 54,86,1
2012 Vorschau 1.541,7 1,1 275,8 -1,4 55,9 2,0
Summe 2009-2012 5.989,3  1.134,0  212,0 
Ø p.a.  2,1  0,2  3,3
2013 Vorschau 1.563,4 1,4 288,1 4,5 56,4 1,0
2014 Vorschau 1.587,2 1,5 292,4 1,5 57,0 1,0
2015 Vorschau 1.611,7 1,5 296,8 1,5 57,5 1,0
2016 Vorschau 1.633,9 1,4 301,2 1,5 58,1 1,0
Summe 2013-2016 6.396,3  1.178,5  229,1 
Ø p.a.  1,5  2,2  1,0
Summe 2009-2016 12.385,5  2.312,5  441,1 
Ø p.a.  1,8  0,2  1,4

Tz. 133
Bei der ARD werden sich die Personalaufwendungen in der laufenden Gebührenperiode (2009- 2012) voraussichtlich um durchschnittlich 2,1 % p.a. erhöhen.

Zur Umsetzung des von der KEF im 16. Bericht angesetzten pauschalen Wirtschaftlichkeitsabschlags von 50 Mio. € (rechnerisch rd. 300 Stellen) vgl. Abschnitt 3.1.5.

Der Budgetabgleich 2009-2012 zeigt in den Anmeldungen zum 18. Bericht um 100,3 Mio. € (1,7 %) höhere Personalaufwendungen als in den Anmeldungen zum 16. Bericht (ohne den von der KEF vorgenommenen Wirtschaftlichkeitsabschlag).

Die Erhöhung von 100,3 Mio. € gegenüber dem 16. Bericht fällt bei der ARD vor allem beim BR (+ 36,1 Mio. €), beim MDR (+ 40,0 Mio. €) und beim SWR (+ 40,9 Mio. €) an. Die Ursachen beruhen im Wesentlichen auf der Konkretisierung und Aktualisierung der Planung (Tarifabschlüsse, Stellenentwicklung, Aufhebung der vorgesehenen Absenkung des Personalaufwandes und Vorziehen von Stellensteigerungen, Überführung freier Mitarbeiter in Festanstellungen, teilweise mit Ausgleich im Programmaufwand u.a.)

Im Betrachtungszeitraum 2013-2016 plant die ARD Erhöhungen der Personalaufwendungen um durchschnittlich 1,5 % p.a. Dabei soll sich auch auswirken, dass die Kosten der Rundfunkgebührenabteilungen (Beauftragten- und Innendienst) von 59,9 Mio. € im Jahr 2009 zunächst auf bis zu 66,5 Mio. € im Jahr 2011 ansteigen sollen, bevor dann bis 2016 eine Reduzierung auf 45,3 Mio. € geplant ist.

Tz. 134
Für den laufenden Gebührenzeitraum (2009-2012) weist das ZDF eine Erhöhung der Personalaufwendungen von durchschnittlich 0,2 % aus.

Zur Umsetzung des von der KEF im 16. Bericht angesetzten pauschalen Wirtschaftlichkeitsabschlags von 18 Mio. € (entsprechend rd. 100 Stellen) vgl. Abschnitt 3.1.5.

Der Budgetabgleich 2009-2012 zeigt in den Anmeldungen zum 18. Bericht um 15,0 Mio. € (1,4 %) höhere Personalaufwendungen als in den Anmeldungen zum 16. Bericht (ohne den von der KEF vorgenommenen Wirtschaftlichkeitsabschlag). Die Überschreitung ergibt sich im Wesentlichen aus dem Ist-Wert 2009.

Das ZDF plant im Zeitraum 2013-2016 eine Steigerung der Personalaufwendungen um durchschnittlich 2,2 % p.a., allerdings liegt die Steigerung für die Periode 2009-2016 im Verhältnis nur bei 1,2 %. Ursache für den Anstieg im Betrachtungszeitraum 2013-2016 ist vor allem die Erhöhung um 4,5 % im Jahr 2013 gegenüber 2012, dem eine Reduzierung der Personalaufwendungen im Jahr 2012 gegenüber 2011 um 1,4 % voranging. Das ZDF verweist hinsichtlich der atypischen Steigerung des Jahres 2012 auf 2013 außerdem auf eine Umgliederung von 10 Mio. € Rationalisierungsaufwand in den Personalaufwand ohne Altersversorgung bei gleichzeitiger Herausnahme des Betrages aus dem Versorgungsaufwand.

Tz. 135
Für den laufenden Gebührenzeitraum 2009-2012 plant das Deutschlandradio eine Erhöhung um durchschnittlich 3,8 %. Die relativ niedrigen Aufwendungen in den Jahren 2009 und 2010 resultieren daraus, dass - außer dem Projekt DRadio Wissen - eine Reihe anderer Projekte erst ab 2011 aufwandswirksam werden.

Der Budgetabgleich 2009-2012 zeigt in den Anmeldungen zum 18. Bericht um 5,5 Mio. € (2,6 %) geringere Personalaufwendungen als in den Anmeldungen zum 16. Bericht.

Das Deutschlandradio hat für den Zeitraum 2013-2016 eine Erhöhung der Personalaufwendungen um durchschnittlich 1,0 % p.a. angemeldet. Dieser geringe Anstieg soll durch zusätzliche Rationalisierung erreicht werden. Zudem würden in den nächsten Jahren viele ältere Mitarbeiter ausscheiden und durch jüngere und weniger kostenintensive Mitarbeiter ersetzt werden.

Tz. 136
Nach Auslaufen der jeweils gültigen Tarifabschlüsse im Laufe des Jahres 2010 planen die ARD-Anstalten bis 2016 grundsätzlich mit Tariferhöhungen von 2,0 % p.a. MDR, NDR, SR, SWR und WDR haben bis Ende September 2011 neue Tarifverträge abgeschlossen, die insgesamt bei Laufzeiten von bis zu 24 Monaten Tariferhöhungen in den Jahren 2011 und 2012 von rd. 4 % vorsehen. Beim BR sind die Verhandlungen mit den Gewerkschaften noch nicht abgeschlossen.

Das ZDF sieht für den Zeitraum 2013-2016 eine allgemeine Personalkostensteigerungsrate von 1,5 % p.a. (Tarifsteigerung, turnusmäßige Steigerungen und Stellenanhebungen) vor. Der aktuelle Tarifabschluss für 2011 und 2012 sieht neben einer Einmalzahlung im Wesentlichen Steigerungen von 1,9 % zum 1. Juli 2011 sowie von 1,8 % zum 1. Januar 2012 vor.

Das Deutschlandradio setzt für den Zeitraum 2013-2016 eine Tarifsteigerungsrate von 2,0 % p.a. an. Die Laufzeit des bisherigen Tarifvertrags des Deutschlandradios endete am 31. März 2011. Die neue Tarifeinigung sieht eine Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31. März 2013 vor und steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung. Er sieht Festbeträge und Steigerungsraten von 2 % vor.

3.1.2 Stellenentwicklung und Entwicklung der Stellenbesetzung

Tz. 137
Die Stellenentwicklung ist neben der Tarifentwicklung ein wesentlicher Bestimmungsfaktor für die Höhe der Personalaufwendungen ohne Altersversorgung. In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung der Stellen von 2008-2016 dargestellt. Die Stellen umfassen Planstellen für fest angestellte Mitarbeiter und Sonstige Stellen für Mitarbeiter mit Zeitverträgen bei den Anstalten (vgl. Tz. 145).

Tab. 30 Entwicklung der Stellen und der besetzten Stellen 2008-2016
  ARD ZDF DRadio
  Stellen Veränderung (in %) Besetzte Stellen Veränderung (in %) Stellen Veränderung (in %) Besetzte Stellen Veränderung (in %) Stellen Veränderung (in %) Besetzte Stellen Veränderung (in %)
2008 Ist 21.273  20.299 1  3.556  3.456  702  662 
2009 Ist 21.219 -0,3 20.242 -0,3 3.706 4,2 3.574 3,4 728 3,7 685 3,5
2010 Ist 21.172 -0,2 20.227 -0,1 3.666 -1,1 3.593 0,5 730 0,3 693 1,2
2011 Plan 21.100 -0,3 20.160 -0,3 3.751 2,3 3.676 2,3 722 -1,1 695 0,3
2012 Vorschau 20.991 -0,5 20.047 -0,6 3.711 -1,1 3.636 -1,1 721 -0,1 695 0,0
Veränd. 2012 ggü. 2008 -281 -1,3 -253 -1,2 155 4,4 180 5,2 19 2,7 33 5,0
2013 Vorschau 20.917 -0,4 19.925 -0,6 3.691 -0,5 3.617 -0,5 721 0,0 692 -0,4
2014 Vorschau 20.837 -0,4 19.854 -0,4 3.671 -0,5 3.597 -0,6 719 -0,3 688 -0,6
2015 Vorschau 20.725 -0,5 19.751 -0,5 3.651 -0,5 3.578 -0,5 716 -0,4 684 -0,6
2016 Vorschau 20.601 -0,6 19.638 -0,6 3.631 -0,5 3.558 -0,6 716 0,0 684 0,0
Veränd. 2016 ggü. 2012 -390 -1,9 -409 -2,0 -80 -2,2 -78 -2,1 -5 -0,7 -11 -1,6
Veränd. 2016 ggü. 2008 -671 -3,2 -662 -3,3 75 2,1 102 3,0 14 2,0 22 3,3
2013-2016 Ø p.a. (in %)  -0,5  -0,5  -0,5  -0,5  -0,2  -0,4
1 Erhöhung ggü. 17. Bericht durch Systemwechsel im Personalberichtswesen des BR

Tz. 138
Bis zum Ende des laufenden Gebührenzeitraums (2012) sollen bei der ARD die besetzten Stellen gegenüber 2008 um 253 Stellen (-1,2 %, nach Korrektur des Ist-Anstiegs durch Systemwechsel beim BR von 32 Stellen: 285 Stellen, entsprechend -1,4 %) verringert werden. Im 16. Bericht wurde ein entsprechender Rückgang um 176 Stellen (-0,9 %), im 17. Bericht um 160 Stellen (-0,8 %) geplant. Diese Planungswerte sollen also um 77 bzw. 93 Stellen (nach Korrektur um den Systemwechsel beim BR 109 bzw. 125 Stellen) übertroffen werden, was zumindest teilweise seine Ursache in dem von der Kommission vorgenommenen Wirtschaftlichkeitsabschlag haben dürfte.

Die ARD-Anstalten planen im Betrachtungszeitraum 2013-2016 eine Reduzierung der besetzten Stellen um durchschnittlich 0,5 % p.a., entsprechend jährlich rund 100 Stellen. Dabei weisen SWR und WDR absolut die größten Verringerungen aus.

Tz. 139
Beim ZDF sollen sich bis zum Ende des laufenden Gebührenzeitraums die besetzten Stellen gegenüber 2008 um 180 Stellen (5,2 %) erhöhen. Im 16. Bericht wurde demgegenüber ein Rückgang um 59 Stellen (- 1,7 %), im 17. Bericht um 128 Stellen (- 3,7 %) geplant. Die Planungswerte zeigen also eine Steigerung von 239 bzw. 308 besetzten Stellen (vgl. Tz. 149).

Zur Veränderung der Plandaten des ZDF in den Anmeldungen vom 16. bis zum 18. KEF-Bericht vgl. Tz. 149.

Die Zahl der besetzten Stellen des ZDF soll im Betrachtungszeitraum 2013-2016 dann um durchschnittlich 0,5 % p.a. reduziert werden. Nach Angaben des ZDF ist diese Reduzierung "im Wert von jeweils 20 Funktionen vorgesehen, um die im Rahmen der durch die Digitalprogramme und den Transformationsprozess sich ergebenden Zusatzbedarfe zu erwirtschaften." Die angegebene Reduzierung stellt demnach keine "echte Reduzierung", sondern eine Umschichtung bei den besetzten Stellen dar.

Tz. 140
Bis zum Ende des laufenden Gebührenzeitraums sollen sich beim Deutschlandradio im Wesentlichen durch den Personalaufbau des Projekts DRadio Wissen die besetzten Stellen gegenüber 2008 um 33 Stellen (+ 5,0 %) erhöhen. Demgegenüber wurde im 16. Bericht ein Rückgang um 13 Stellen (- 1,9 %) geplant. Im 17. Bericht wurde eine Erhöhung um 24 Stellen (3,6 %) geplant. Dieser Planungswert soll um 9 besetzte Stellen überschritten werden. Die neben DRadio Wissen verbleibende Abweichung in den Planungen ist auf eine leichte Lockerung der Wiederbesetzungssperre beim Deutschlandradio nach Erfüllung der Selbstverpflichtung zurückzuführen.

Im Betrachtungszeitraum 2013-2016 plant das Deutschlandradio durch den weiter kontinuierlichen Abbau der Sendertechnik eine Reduzierung der besetzten Stellen um durchschnittlich 0,4 % p.a.

3.1.3 Personalaufwendungen und Planstellenentwicklung bei ARTE

Tz. 141
Tab. 31 Entwicklung der Personalaufwendungen ohne Altersversorgung 2008-2016
  ARTE Deutschland TV GmbH ARTE G.E.I.E. (50% Anteil ARTE Deutschland TV GmbH)
  Aufwendungen (in Mio. €) Veränderung ggü. Vorjahr (in %) Aufwendungen (in Mio. €) Veränderung ggü. Vorjahr (in %)
2008 Ist 2,6  16,2 
2009 Ist 2,7 2,8 16,8 3,8
2010 Ist 2,9 8,3 16,8 0
2011 Plan 2,9 1,6 17,4 3,5
2012 Vorschau 3,0 1,9 17,8 2,4
Summe 2009-2012 11,5  68,8 
Ø p.a.  3,7  2,4
2013 Vorschau 3,0 1,4 18,5 4,2
2014 Vorschau 3,1 1,5 19,0 2,3
2015 Vorschau 3,1 1,5 19,4 2,4
2016 Vorschau 3,2 1,5 19,9 2,4
Summe 2013-2016 12,4  76,9 
Ø p.a.  1,5  2,8
Summe 2009-2016 24,0  145,7 
Ø p.a.  2,5  2,6

Bei ARTE Deutschland TV GmbH erhöhen sich die Personalaufwendungen in der Periode 2013-2016 um durchschnittlich 1,5 % p.a.

ARTE G.E.I.E. plant für die Periode 2013-2016 eine Steigerung der Personalaufwendungen um durchschnittlich 2,8 % p.a.

Tz. 142
Die ARTE Deutschland TV GmbH geht im Zeitraum 2013-2016 von einer gegenüber dem Jahr 2009 ab 2010 um eine Stelle erhöhten Planstellenzahl von 40,3 aus. Der Mehrbedarf geht auf die Ausweitung des Online-Angebots zurück.

ARTE G.E.I.E. plant im Zeitraum 2013-2016 eine gegenüber 2009 um 18,5 Stellen bzw. gegenüber 2012 um 10 Stellen erhöhte Planstellenzahl von 432. Die Planstellenerhöhungen stehen vor allem im Zusammenhang mit Basiserhöhungen im Internet- und Programmbereich.

Tz. 143
Den Steigerungen der Personalaufwendungen liegen bei ARTE Deutschland TV GmbH angenommene jährliche Tarifsteigerungen von 1,5 % zugrunde.

Tz. 144
Die Aufwendungen für Altersversorgung liegen bei der ARTE Deutschland TV GmbH im Betrachtungszeitraum 2013-2016 bei 0,6 Mio. € p.a. und bei ARTE G.E.I.E. bei jährlich 1,1 Mio. € (2013) bzw. 1,2 Mio. € (2013-2016) als 50 %-Anteil der ARTE Deutschland TV GmbH.

3.1.4 Gesamtdarstellung Personal - Grundlagen der Personalwirtschaft

Tz. 145
Die Rundfunkanstalten setzen zur Erbringung ihrer Leistungen unterschiedliche Personengruppen mit unterschiedlichen Anteilen an der Leistungserbringung ein:

  • fest angestellte Mitarbeiter,
  • eigene Mitarbeiter mit Zeitverträgen,
  • Aushilfen,
  • freie Mitarbeiter,
  • Mitarbeiter bei GSEA,
  • Mitarbeiter in Projekten und
  • (indirekt) Mitarbeiter bei Beteiligungsunternehmen.
Der Einsatz dieser Personengruppen ist im Wesentlichen vom Geschäftsmodell der jeweiligen Anstalt (Hörfunk national/regional, Fernsehen national/regional, Anteil Eigenproduktion bzw. Fremdbezug) abhängig.

Die von den genannten Personengruppen verursachten Aufwendungen werden teilweise unterschiedlichen Aufwandsarten zugeordnet:
  • Personalaufwand (fest angestellte Mitarbeiter, eigene Mitarbeiter mit Zeitverträgen, Aushilfen; ZDF: Mitarbeiter bei GSEA; ARD: teilweise Mitarbeiter bei GSEA);

  • Programmaufwand (Leistungsvergütungen für freie Mitarbeiter, Mitarbeiter bei Beteiligungsunternehmen, ARD: teilweise Mitarbeiter bei GSEA);

  • Sachaufwand (Mitarbeiter bei Beteiligungsunternehmen, ARD: teilweise Mitarbeiter bei GSEA).
Die Kommission hat die Kriterien und Einflussfaktoren in die Gesamtdarstellung Personal einfließen lassen, die zuletzt im 15. Bericht, Tzn. 432 ff. ausführlich dargestellt wurde, und die Gesamtdarstellung im 17. Bericht, Tzn. 183 ff. weitergeführt.

Eine Weiterentwicklung der Gesamtdarstellung Personal und die Einbeziehung von bisher nicht erfasstem Leihpersonal (Mitarbeiterüberlassung) ist vorgesehen. Außerdem soll die Gesamtdarstellung um eine strukturelle Analyse (Veränderungen des Aufgabenspektrums, Zusammensetzung des Aufwandes etc.) erweitert werden.

In den folgenden Tabellen zur Personalwirtschaft werden die Personalstruktur und die entsprechenden Aufwendungen für ARD, ZDF und Deutschlandradio dargestellt und Relationen zum Gesamtaufwand aufgeführt. Die Tabellen umfassen Bestand und Entwicklung (anerkannte Projekte).

In die Analyse werden die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung nicht einbezogen, da die Besonderheiten der betrieblichen Altersversorgung einen Vergleich und eine einheitliche Bewertung der Planzahlen erschweren. Über die Altersversorgung wird gesondert in Abschnitt 3.2. berichtet.

Tz. 146
In der folgenden Tabelle der ARD werden neben Phoenix, ARD-Hauptstadtstudio und ARD-aktuell auch die GSEA ausgewiesen, an denen nur ARD-Anstalten beteiligt sind. An Phoenix ist außer der ARD das ZDF beteiligt. Die Personalaufwendungen für GSEA werden von der ARD teilweise auch im Programm- und Sachaufwand ausgewiesen.

Die anderen GSEA (mit mehreren Beteiligten) sind in den Tabellen nicht enthalten. Diese Aufwendungen werden bei den ARD-Anstalten und beim Deutschlandradio im Programm- oder Sachaufwand, beim ZDF im Personalaufwand ausgewiesen.

Die unterschiedliche Zuordnung der Aufwendungen für Mitarbeiter bei GSEA (bei der ARD auf drei Aufwandsarten) erschwert eine vergleichende Analyse. Die Kommission hatte im 17. Bericht (vgl. Tz. 185) eine Bereinigung gefordert und zum Ausdruck gebracht, dass sie für den 18. Bericht einen kostenartengerechten Ausweis der Aufwendungen dieser GSEA mit entsprechenden Korrekturen auch bei den Programm- und Sachaufwendungen erwartet, um die erforderliche Vergleichbarkeit herzustellen. Die ARD hat eine Übersicht zur kostenartengerechte Zuordnung der Personalaufwendungen der GSEA Phoenix, ARD-Hauptstadtstudio und ARD-aktuell vorgelegt. Diese Zuordnung außerhalb der Anmeldung zum 18. Bericht und ohne Korrekturen der Anmeldungen bei den verschiedenen Aufwandsarten geht in die richtige Richtung, stellt allerdings noch nicht die geforderte Bereinigung mit kostenartengerechtem Ausweis der Aufwendungen dar. Die Kommission hält ihre Forderung nach einem kostenartengerechten Ausweis für die Anmeldung der Anstalten zum 19. Bericht aufrecht.

Tab. 32 Gesamtdarstellung Personal ARD (in Mio. € bzw. Stellen) inkl. Kostenartengerechter Ausweis (Teil 1)
  2012 Vorschau 2009-2012 1 2013 Vorschau 2014 Vorschau 2015 Vorschau 2016 Vorschau 2013-2016 2009-2016
Personalaufwand ohne Altersversorgung 1.541,8 5.989,3 1.563,4 1.587,2 1.611,7 1.633,9 6.396,3 12.385,6
+ GSEA (ARD-aktuell, ARD-Hauptstadtstudio, Phoenix) 31,4 123,6 32,0 32,6 33,2 33,8 131,6 255,2
  1.573,2 6.112,9 1.595,4 1.619,8 1.644,9 1.667,7 6.527,8 12.640,7
Steigerungsrate 1,1 % 2,1 %1,4 % 1,5 % 1,5 % 1,4 % p.a. 1,5 % p.a. 1,8 %
davon entfallen auf:
Bestandsbedarf 1.541,7 5.989,0 1.563,4 1.587,2 1.611,7 1.633,9 6.396,3 12.385,3
+ GSEA (ARD-aktuell, ARD-Hauptstadtstudio, Phoenix) 31,4 123,6 32,0 32,6 33,2 33,8 131,6 255,2
  1.573,1 6.112,6 1.595,4 1.619,8 1.644,9 1.667,7 6.527,9 12.640,5
Entwicklungsbedarf 0,1 0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,3
nachrichtlich:
Aufwendungen für Altersversorgung 2 575,6 2.277,8 589,3 581,2 577,5 583,2 2.331,1 4.609,0
+ GSEA (ARD-aktuell, ARD-Hauptstadtstudio, Phoenix) 3,0 10,7 3,3 3,2 3,2 3,2 12,9 23,6
  578,6 2.288,5 592,6 584,4 580,7 586,3 2.344,0 4.632,6
Aufwendungen für Altersteilzeit 2 9,0 57,2 8,7 5,1 4,2 3,8 21,8 79,0
Personalaufwand inkl. Altersversorgung 3 2.160,9 8.458,7 2.196,7 2.209,3 2.229,7 2.257,9 8.893,6 17.352,3
Personalaufwand der GSEA (innerhalb ARD und Phoenix) 48,4 189,3 49,5 50,3 51,2 52,0 203,0 392,3
- GSEA (ARD-aktuell, ARD-Hauptstadtstudio, Phoenix) -31,4 -123,6 -32,0 -32,6 -33,2 -33,8 -131,6 -255,2
  17,0 65,7 17,5 17,7 18,0 18,2 71,4 137,1
Gesamtpersonalaufwand ohne Alterversorgung 1.590,2 6.178,6 1.612,8 1.637,5 1.662,9 1.685,9 6.599,3 12.777,8
Leistungsvergütungen für freie Mitarbeiter 500,2 2.011,1 499,0 507,0 509,4 519,3 2.034,8 4.045,9
Gesamtaufwendungen für Personal 2.090,4 8.189,7 2.111,9 2.144,5 2.172,3 2.205,3 8.634,0 16.823,7
Veränderungsrate (in %) 1,1  1,0 1,5 1,3 1,5 1,3 p.a. 
Bereinigter Gesamtaufwand 6.330,7 24.975,1 6.252,8 6.430,2 6.344,9 65.48,2 25.576,1 50.551,2
Anteil am Gesamtaufwand:
Personalaufwand 24,4 % 24,0 % 25,0 % 24,7 % 25,4 % 25,0 % 25,0 % 24,5 %
Personalaufwand der GSEA 0,8 % 0,8 % 0,8 % 0,8 % 0,8 % 0,8 % 0,8 % 0,8 %
Gesamtpersonalaufwand 25,1 % 24,7 % 25,8 % 25,5 % 26,2 % 25,7 % 25,8 % 25,3 %
Leistungsvergütungen 7,9 % 8,1 % 8,0 % 7,9 % 8,0 % 7,9 % 8,0 % 8,0 %
- Gesamtaufwendungen für Personal 33,0 % 32,8 % 33,8 % 33,4 % 34,2 % 33,7 % 33,8 % 33,3 %

1 2009 (Ist), 2010 (Ist), 2011(Plan), 2012 (Vorschau); 2 betreffen nur Bestandsbedarf, 3 betreffen Bestands- und Entwicklungsbedarf

Tab. 32 Gesamtdarstellung Personal ARD (in Mio. € bzw. Stellen) inkl. Kostenartengerechter Ausweis (Teil 2)
  2012 Vorschau 2009-2012 1 2013 Vorschau 2014 Vorschau 2015 Vorschau 2016 Vorschau 2013-2016 2009-2016
Planstellen 20.433  20.365 20.285 20.173 20.049  
+ GSEA (ARD-aktuell, ARD-Hauptstadtstudio, Phoenix) 448  448 448 448 448  
  20.881  20.813 20.733 20.621 20.497  
davon entfallen auf:
Bestandsbedarf 20.432  20.365 20.285 20.173 20.049  
GSEA (ARD-aktuell, ARD-Hauptstadtstudio, Phoenix) 448  448 448 448448  
Entwicklungsbedarf 1  0 0 0 0  
Sonstige Stellen 558  552 552 552 552  
+ GSEA (ARD-aktuell, ARD-Hauptstadtstudio, Phoenix) 4  4 4 4 4  
Stellen 21.443  22.369 21.289 21.177 21.053  
Besetzte Planstellen 19.489  19.373 19.302 19.199 19.086  
+ GSEA (ARD-aktuell, ARD-Hauptstadtstudio, Phoenix) 431  431 431 432 432  
  19.920  19.804 19.733 19.631 19.518  
davon entfallen auf:
Bestandsbedarf 19.488  19.373 19.302 19.199 19.086  
GSEA (ARD-aktuell, ARD-Hauptstadtstudio, Phoenix) 431  431 431 432 432  
Entwicklungsbedarf 1  0 0 0 0  
Stellenbesetzungsquote Planstellen 95,4 %  95,1 % 95,2 % 95,2 % 95,2 %  
Besetzte Sonstige Stellen 558  552 552 552 552  
+ GSEA (ARD-aktuell, ARD-Hauptstadtstudio, Phoenix) 4 4 4 4 4  
Besetzte Stellen 20.482  20.356 20.289 20.187 20.074  
Veränderungsrate (in %) -0,6  -0,6 -0,4 -0,5 -0,6 -0,5 p.a. 
Mitarbeiterkapazität der GSEA (innerhalb ARD; ohne ARDaktuell, ARD-Hauptstadtstudio, Phoenix) 231  231 231 231 231  
Besetzte Gesamtstellen 20.713  20.591 20.520 20.418 20.305  
Veränderungsrate (in %) -0,5  -0,6 -0,3 -0,5 -0,6 -0,5 p.a. 
Nachrichtlich: Wirtschaftlichkeitsmaßnahmen (Umschichtungen) durch Verzicht auf Personaleinstellungen für neue Aufgaben im Bestand
Stellen 153 646 139 139 139 139 554 1.200

1 2009 (Ist), 2010 (Ist), 2011(Plan), 2012 (Vorschau)

Tz. 147
Bei der ARD erhöhen sich die Gesamtaufwendungen für Personal (einschließlich GSEA und freie Mitarbeiter) im Zeitraum 2013-2016 um durchschnittlich 1,3 % p.a. Die besetzten Stellen (Anstalten und GSEA) sollen sich um 0,5 % p.a. (insgesamt um 408 besetzte Stellen) verringern.

Außerdem beabsichtigt die ARD von 2013-2016 insgesamt 554 Stellen aufgrund unterschiedlicher Rationalisierungsmaßnahmen zu erwirtschaften und durch Umschichtungen für neue Aufgaben zur Verfügung zu stellen.

Tab. 33 Gesamtdarstellung Personal ZDF (in Mio. € bzw. Stellen)
  2012 Vorschau 2009-2012 1 2013 Vorschau 2014 Vorschau 2015 Vorschau 2016 Vorschau 2013-2016 2009-2016
Personalaufwand ohne Altersversorgung 275,8 1.134,0 288,1 292,4 296,8 301,2 1.178,5 2.312,5
Steigerungsrate -4,5 % 0,2 % 4,5 % 1,5 % 1,5 % 1,5 % 2,2 % 1,2 %
davon entfallen auf:
Bestandsbedarf 275,8 1.134,0 288,1 292,4 296,8 301,2 1.178,5 2.312,5
Entwicklungsbedarf 00 0 0 0 000
nachrichtlich:
Aufwendungen für Altersversorgung 81,5 372,2 79,3 81,7 86,8 92,2 339,9 712,1
Personalaufwand inkl. Altersversorgung 357,4 1.506,2 367,4 374,1 383,5 393,4 1.518,3 3.024,5
Personalaufwand der GSEA im Personalaufwand des ZDF enthalten
Gesamtpersonalaufwand ohne Altersversorgung 275,8 1.134,0 288,1 292,4 296,8 301,2 1.178,5 2.312,5
Leistungsvergütungen für freie Mitarbeiter 97,7 383,9 99,1 100,6 102,1 103,7 405,5 789,4
Gesamtaufwendungen für Personal 373,5 1.517,9 387,2 393,0 398,9 404,9 1.584,0 3.101,9
Veränderungsrate (in %) -0,6  3,7 1,5 1,5 1,5 1,9 p.a. 
Gesamtaufwand 2.118,3 8.021,7 2.033,1 2.195,6 2.089,3 2.246,3 8.564,3 16.586,0
Anteil am Gesamtaufwand
  Personalaufwand 1,0 % 14,1 % 14,2 % 13,3 % 14,2 % 13,4 % 13,8 % 13,9 %
  Leistungsvergütungen 4,6 % 4,8 % 4,9 % 4,6 % 4,9 % 4,6 % 4,7 % 4,8 %
  Gesamtaufwendungen für Personal 17,6 % 18,9 % 19,1 % 17,9 % 19,1 % 18,0 % 18,5 % 18,7 %
Planstellen 3.631  3.631 3.631 3.631 3.631  
davon entfallen auf:
  Bestandsbedarf 3.631  3.631 3.631 3.631 3.631  
  Entwicklungsbedarf 0  0 0 0 0  
Sonstige Stellen 80  60 40 20 0  
Stellen 3.711  3.691 3.671 3.651 3.631  
Besetzte Planstellen 3.558  3.558 3.558 3.558 3.558  
davon entfallen auf:
  Bestandsbedarf 3.558  3.558 3.558 3.558 3.558  
  Entwicklungsbedarf 0 0000  
Stellenbesetzungsquote Planstellen 98,0 %  98,0 % 98,0 % 98,0 % 98,0 %  
Besetzte Sonstige Stellen 78  59 39 20 0  
Mitarbeiterkapazität der GSEA in besetzte Stellen des ZDF enthalten
Besetzte Stellen/Gesamtstellen 3.636  3.617 3.597 3.578 3.558  
Veränderungsrate (in %) -1,1  -0,5 -0,6 -0,5 -0,6 -0,5 p.a. 
Wirtschaftlichkeitsmaßnahmen (Umschichtungen) durch Verzicht auf Personaleinstellungen für neue Aufgaben im Bestand
Stellen 0 0 30 30 30 30 120 120

1 2009 Ist, 2010 Ist, 2011 Vorschau, 2012 Vorschau

Tz. 148
Beim ZDF sollen die Gesamtaufwendungen für Personal (einschließlich Aufwendungen für freie Mitarbeiter) im Zeitraum 2013-2016 um durchschnittlich 1,9 % p.a. ansteigen. Die beim ZDF (einschließlich ihrer GSEA) besetzten Stellen sollen sich nach der Anmeldung zum 18. Bericht in dieser Zeit um 0,5 % p.a. verringern.

Ursache für die im Betrachtungszeitraum über der ARD liegende Steigerung der Gesamtaufwendungen für Personal des ZDF ist vor allem der Anstieg im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2012, in dem ein Rückgang dieser Aufwendungen um 0,6 % erwartet wird. Außerdem weist das ZDF u.a. auf Kostenentlastungen bei der ARD hin, die so beim ZDF nicht zu verzeichnen seien, z.B. durch die Kostenreduzierungen im Zusammenhang mit dem Gebühren- bzw. Beitragseinzug.

Zur Verbesserung der Vergleichbarkeit hat das ZDF für seine Einrichtungen, die den bei der ARD genannten GSEA Hauptstadtstudio, ARD-aktuell und Phoenix entsprechen, Personalkapazitäten und Aufwendungen angegeben. Entsprechend verringert sich z.B. der Anteil der Personalkosten am Gesamtaufwand um durchschnittlich 1,3 %-Punkte. Das ZDF weist darauf hin, dass die Bedeutung dieser Einrichtungen beim ZDF in Relation zum Gesamtvolumen größer ist als bei der ARD.

Für die Jahre 2013-2016 beabsichtigt das ZDF nunmehr, insgesamt 120 Stellen/Funktionen zu erwirtschaften und durch Umschichtungen für neue Aufgaben zur Verfügung zu stellen.

Tz. 149
Beim ZDF weist die Anmeldung zum 18. Bericht erhebliche Abweichungen in der Stellenentwicklung gegenüber dem 16. und 17. Bericht aus:

Tab. 34 ZDF - Entwicklung der besetzten Stellen sowie der Leistungsvergütungen für freie Mitarbeiter im 16., 17., 18. Bericht (Teil 1)
  2004 Ist 2005 Ist 2016 Soll 2007 Soll 2008 Vorschau Veränderung 2008 ggü. 2004 2009 Vorschau 2010 Vorschau 2011 Vorschau 2012 Vorschau Veränderung 2012 ggü. 2008
16. Bericht
Besetzte Planstellen 3.572 3.581 3.558 3.558 3.558 -14 3.558 3.558 3.558 3.558 0
Besetzte Sonstige Stellen 280 225 145 67 -73 -353 -88 -103 -117 -132 -59
Besetzte Stellen 3.852 3.806 3.703 3.625 3.485 -367 3.470 3.455 3.441 3.426 -59
Leistungsvergütungen für freie Mitarbeiter 79,9 79,9 83,0 83,0 83,3 3,4 86,5 88,2 90,0 91,8 8,5
17. Bericht
Besetzte Planstellen 3.572 3.5813.504 3.513 3.529 -43 3.558 3.558 3.558 3.558 29
Besetzte Sonstige Stellen 280 225 143 66 -73 -353 -113 -152 -191 -230 -157
Besetzte Stellen 3.852 3.806 3.647 3.579 3.456 -396 3.445 3.406 3.367 3.328 -128
Leistungsvergütungen für freie Mitarbeiter 79,9 79,9 83,0 83,0 84,7 4,8 86,4 88,1 89,9 91,7 7,0
18. Bericht
Besetzte Planstellen 3.572 3.581 3.504 3.513 3.529 -43 3.501 3.558 3.558 3.558 29
Besetzte Sonstige Stellen 280 225 143 66 -73 -353 73 35 118 78 151
Besetzte Stellen 3.852 3.806 3.647 3.579 3.456 -396 3.574 3.593 3.676 3.636 180
Leistungsvergütungen für freie Mitarbeiter 79,9 79,9 83,0 83,0 86,4 6,5 92,5 94,3 96,2 97,7 11,3


Tab. 34 ZDF - Entwicklung der besetzten Stellen sowie der Leistungsvergütungen für freie Mitarbeiter im 16., 17., 18. Bericht (Teil 2)
  2004 Ist 2005 Ist 2016 Soll 2007 Soll 2008 Vorschau Veränderung 2008 ggü. 2004 2009 Vorschau 2010 Vorschau 2011 Vorschau 2012 Vorschau Veränderung 2012 ggü. 2008
Veränderung 17. ggü. 16. Bericht
Besetzte Planstellen 0 0 -54 -45 -29 -29 0 0 0 0 29
Besetzte Sonstige Stellen 0 0 -2 -1 0 0 -25 -49 -74 -98 -98
Besetzte Stellen 0 0 -56 -46 -29 -29 -25 -49 -74 -98 -69
Leistungsvergütungen für freie Mitarbeiter 0 0 0 0 1,4 1,4 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 -1,5
Veränderung 18. ggü. 17. Bericht
Besetzte Planstellen 0 0 0 0 0 0 -57 0 0 0 0
Besetzte Sonstige Stellen 0 0 0 0 0 0 186 187 309 308 308
Besetzte Stellen 0 0 0 0 0 0 129 187 309 308 308
Leistungsvergütungen für freie Mitarbeiter 0 0 0 0 1,7 1,7 6,1 6,2 6,3 6,0 4,3
Veränderung 18. ggü. 16. Bericht
Besetzte Planstellen 0 0 -54 -45 -29 -29 -57 0 0 0 29
Besetzte Sonstige Stellen 0 0 -2 -1 0 0 161 138 235 210 210
Besetzte Stellen 0 0 -56 -46 -29 -29 104 138 235 210 239
Leistungsvergütungen für freie Mitarbeiter 0 0 0 0 3,1 3,1 6,0 6,1 6,2 5,9 2,8


Die Veränderung der Plandaten des ZDF vom 16. bis zum 18. Bericht in der Gesamtdarstellung Personal ist ohne detaillierte Erläuterung nicht nachvollziehbar. Die Kommission hatte bereits im 17. Bericht darauf hingewiesen, dass für die Beurteilung durch die Kommission die insgesamt besetzten Stellen (besetzte Planstellen abzüglich negative Sonstige Stellen) maßgeblich sind, und erklärt, dass sie vom ZDF im 18. Bericht eine veränderte und damit transparentere Darstellung zur Stellenreduzierung erwartet. Das ZDF hatte entsprechende Informationen und Unterlagen trotz der gravierenden Veränderungen mit der Anmeldung zum 18. Bericht nicht zur Verfügung gestellt. Die der Kommission vom ZDF auf Nachfrage überlassenen Informationen, Unterlagen und Erläuterungen haben ihr dann die folgende Darstellung ermöglicht:

Bei der Anmeldung zum 16. und 17. Bericht für die Gesamtdarstellung Personal hatte das ZDF auch sog. "Negativstellen" bei den Sonstigen Stellen angesetzt, die ihren Ursprung im Wesentlichen in der Selbstverpflichtung und der Einsparvorgabe der KEF hatten. Zu diesen negativen Sonstigen Stellen hatte das ZDF seinerzeit ausgeführt, dass das ZDF keine Entscheidung der Gremien zur Planstellenreduzierung - verbunden auch mit einer konkreten Zuordnung zu Organisationseinheiten, Aufgaben und Funktionen - herbeiführen wollte. Es sei noch nicht absehbar, wie die Einsparungen und die Einsparvorgabe der KEF vom 16. Bericht realisiert werden sollten. Zur zahlenmäßigen Darstellung wurden deshalb u.a. zunächst entsprechende Minusstellen ausgewiesen. Die Minusposition (von 2008 mit - 73 Stellen ansteigend bis 2012 mit - 230 Stellen, jeweils ohne zusätzliche Einsparvorgabe der KEF) würde sich im Laufe der Gebührenperiode 2009-2012 konkretisieren. Am Ende der Gebührenperiode 2009-2012 sollte ein Ausgleich zwischen Planstellen und Sonstigen Stellen - möglicherweise durch eine entsprechende Absenkung des Stellenplans - vorgenommen werden.

Ende 2009/Anfang 2010 habe sich nach Angaben des ZDF herausgestellt, dass entsprechende Stellenreduzierungen einschließlich der Einsparvorgabe der Kommission auch vor dem Hintergrund vielfältiger neuer Aufgaben nicht realisiert werden konnten. Beispielhaft werden ein über drei Jahre währender Doppelbetrieb des Nachrichtenstudios, die personelle Ausstattung der Digitalprogramme sowie "online" mit allein rund 250 festen und freien Mitarbeitern genannt. Ein Personalabbau im Umfang der kalkulatorischen Negativstellen sei deshalb nicht möglich gewesen, im Gegenteil sei es erforderlich gewesen, z.B. für die neuen Aufgabenstellungen, die durch Staatsvertrag und Gremienvorgaben zu erfüllen waren, rund 80 neue Zeitverträge befristet im Zusammenhang mit der Einrichtung der Digitalkanäle einzurichten.

Außerdem habe das ZDF in den Jahren ab 2009 auch eine grundlegende Strukturanpassung bei der freien Mitarbeit durchgeführt (neue Tarifverträge sowie elf Dienstvereinbarungsanpassungen etc.). In diesem Zusammenhang wurden 127 eingesparte Planstellenbesetzungen für eine entsprechende Anzahl kontinuierlich beschäftigter freier Mitarbeiter herangezogen. Eine entsprechende Aufwandsminderung ist bei den Leistungsvergütungen für freie Mitarbeiter eingetreten. Sie wurde allerdings durch andere aufwandserhöhende Einflüsse (Umwidmung von Fremdleistungen in freie Mitarbeit mit Entlastung beim Programm- und Sachaufwand) mehr als ausgeglichen.

Vor diesem Hintergrund sei es zur Gewährleistung der geplanten Einsparungen im Personalaufwand erforderlich gewesen, auf andere Einsparmöglichkeiten im Personalaufwand als den ursprünglich geplanten (Netto-) Stellenabbau zurückzugreifen. U.a. seien in den Jahren 2009 und 2010 beim Rationalisierungsaufwand Einsparungen von rd. 4 Mio. € bzw. 23,5 Mio. € (davon 13,5 Mio. € Auflösung von Rückstellungen, ausgewiesen unter Erträgen) realisiert worden. Auch für die Jahre 2011 und 2012 wurden jeweils 10 Mio. € Rationalisierungsaufwand nicht angesetzt. Für die Jahre 2013-2016 sollen die Rationalisierungsaufwendungen - insgesamt 40 Mio. € - vollständig gestrichen werden. Sie sind deshalb zum 18. Bericht anders als zum 16. und 17. Bericht nicht mehr als Bedarf angemeldet.

Bei der Anmeldung zum 18. Bericht hat das ZDF den Abschluss von Zeitverträgen (abgebildet als Sonstige Stellen) für rund 80 Funktionen sowie die Übernahme von 127 freien Mitarbeitern in Festanstellungen berücksichtigt. Außerdem hat das ZDF die Einsparauflage der Kommission (100 Stellen) kostenmäßig im Personalaufwand, nicht jedoch direkt bei den besetzten Stellen umgesetzt. Zur aufwandsmäßigen Erfüllung der Einsparziele und der Auflage der Kommission seien entsprechende aufwandsmindernde Maßnahmen ergriffen und realisiert worden. Die Einsparvorgabe der Kommission von 100 besetzten Stellen sei durch die Übernahme von freien Mitarbeitern in Festanstellungen und den Abschluss neuer Zeitverträge mehr als ausgeglichen worden. Zur aufwandsmäßigen Erfüllung der Einsparziele und der Auflage der Kommission habe das ZDF entsprechende aufwandsmindernde Maßnahmen eingeleitet und realisiert. Durch die genannten strukturellen Maßnahmen habe sich die Zahl der insgesamt besetzten Stellen (Planstellen und Sonstige Stellen außerhalb des Stellenplans verrechnet mit Minusstellen) entsprechend erhöht. Soweit sich die Umgliederungen erhöhend auf den Personalaufwand auswirken, sind entsprechende Aufwandsminderungen im Programmaufwand (freie Mitarbeit) und im Sachaufwand (Arbeitnehmerüberlassung) sowie im Personalaufwand für Altersversorgung vorgenommen worden.

Im Ergebnis weist die Gesamtdarstellung Personal für das ZDF zum 18. Bericht 2012 308 mehr besetzte Stellen aus als zum 16. und zum 17. Bericht. Entsprechend hätten sich auf Basis der Gesamtdarstellung Personal zum 16. und 17. Bericht wesentlich höhere Steigerungsraten für das erste Jahr des neuen Betrachtungszeitraumes 2013-2016 ergeben.

Tab.35 Gesamtdarstellung Personal Deutschlandradio (in Mio. € bzw. Stellen)
  2012 Vorschau 2009-2012 1 2013 Vorschau 2014 Vorschau 2015 Vorschau 2016 Vorschau 2013-2016 2009-2016
Personalaufwand ohne Altersversorgung 55,9 212,0 56,4 57,0 57,5 58,1 229,1 441,1
Steigerungsrate 2,0% 3,8% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 2,4%
davon entfallen auf:
  Bestandsbedarf 54,3 207,0 54,8 55,3 55,9 56,4 222,5 429,5
  Entwicklungsbedarf 1,6 5,0 1,6 1,6 1,7 1,7 6,6 11,6
nachrichtlich:
Aufwendungen für Altersversorgung und Rückstellungen für Altersteilzeit 2 16,0 65,0 16,1 16,6 17,3 17,7 67,7 132,7
Personalaufwand inkl. Altersversorgung 71,8 277,0 72,5 73,6 74,8 75,8 296,8 573,8
Personalaufwand der GSEA (nur DRadio) 0 0 0 0 0 0 0 0
Gesamtpersonalaufwand ohne Altersversorgung 55,9 212,0 56,4 57,0 57,5 58,1 229,1 441,1
Leistungsvergütungen für freie Mitarbeiter 2 10,6 39,1 10,7 10,8 11,0 11,1 43,6 82,7
Gesamtaufwendungen für Personal 66,5 251,1 67,1 67,8 68,5 69,2 272,7 523,8
Veränderungsrate (in %) 2,4  0,9 1,0 1,0 1,0 1,0 p.a. 
Gesamtaufwand 226,3 868,3 233,7 233,6 235,1 237,1 939,5 1.807,8
Anteil am Gesamtaufwand
  Personalaufwand 24,7% 24,4% 24,1% 24,4% 24,5% 24,5% 24,4% 24,4%
 Leistungsvergütungen 4,7% 4,5% 4,6% 4,6% 4,7% 4,7% 4,6% 4,6%
  Gesamtaufwendungen für Personal 29,4% 28,9% 28,7% 29,0% 29,1% 29,2% 29,0% 29,0%
Planstellen 721  721 719 716 716  
davon entfallen auf:
  Bestandsbedarf 693  693 691 688 688  
  Entwicklungsbedarf 28  28 28 28 28  
Sonstige Stellen 0  0 0 0 0  
Stellen 721  721 719 716 716  
Besetzte Planstellen 695  692 688 684 684  
davon entfallen auf:
  Bestandsbedarf 667  664 660 656 656  
  Entwicklungsbedarf 28  28 28 28 28  
Stellenbesetzungsquote Planstellen 96,4%  96,0% 95,7% 95,6% 95,6%  
Besetzte Sonstige Stellen 0  0 0 0 0  
Mitarbeiterkapazität der GSEA (nur DRadio) 0  0 0 0 0  
Besetzte Stellen/Gesamtstellen 695 692 688 684 684  
Veränderungsrate (in %) 0,0  -0,4 -0,6 -0,6 0,0 -0,4 p.a. 
Nachrichtlich: Wirtschaftlichkeitsmaßnahmen (Umschichtungen) durch Verzicht auf Personaleinstellungen für neue Aufgaben im Bestand
Stellen 25 100 25 25 25 25 100 200

1 2009 Ist, 2010 Ist, 2011 Vorschau, 2012 Vorschau
2 nur Bestandsbedarf

Tz. 150
Beim Deutschlandradio steigen die Gesamtaufwendungen für Personal (einschließlich Aufwendungen für freie Mitarbeiter) im Zeitraum 2013-2016 um durchschnittlich 1,0 % p.a. an. Die besetzten Stellen verringern sich um durchschnittlich 0,4 % p.a. (insgesamt 11 Stellen).

Zur Verbesserung der Vergleichbarkeit hat das Deutschlandradio für seine Einrichtungen, die den bei der ARD genannten GSEA Hauptstadtstudio, ARD-Aktuell und Phoenix entsprechen, Personalkapazitäten und Aufwendungen angegeben. Entsprechend verringert sich z.B. der Anteil der Personalkosten am Gesamtaufwand um knapp 1,4 %-Punkte.

Außerdem beabsichtigt das Deutschlandradio von 2013-2016 neue Aufgaben - soweit wie möglich - durch Umverteilung und Verdichtung weiterhin aus dem Bestand der Mitarbeiter abzudecken. Dieser nachrichtlich ausgewiesene Wirtschaftlichkeitseffekt soll umgerechnet 25 Mitarbeiterkapazitäten pro Jahr entsprechen.

3.1.5 Umsetzung des mit dem 16. Bericht festgesetzten Wirtschaftlichkeitsabschlags im Bereich Personal

Tz. 151
Die Kommission hatte zum 16. Bericht für den Gebührenzeitraum 2009-2012 bei ARD und ZDF ein nicht ausgeschöpftes Sparvolumen festgestellt. Die Einsparquoten einzelner Landesrundfunkanstalten in Relation zum Personalaufwand lagen teils erheblich unter dem Mittelwert der ARD; die Netto-Einsparungen des ZDF blieben hinter den Anstrengungen der ARD noch zurück. Im Ergebnis äußerte die Kommission ihre Erwartung, dass bis zum Ende der Gebührenperiode 2009- 2012 zusätzlich zu den bereits angemeldeten Stelleneinsparungen

  • in der ARD und hier vor allem bei den größeren Landesrundfunkanstalten 300 besetzte Stellen und
  • beim ZDF 100 besetzte Stellen
abgebaut werden. Die Kommission hatte hierfür einen Betrag in Höhe von 50 Mio. € bei der ARD und in Höhe von 18 Mio. € beim ZDF angesetzt.

Tz. 152
Aus ihrer Anmeldung zum 18. Bericht geht hervor, dass die ARD von 2009-2012 eine Reduzierung des Personalbestandes um 252 besetzte Planstellen und sonstige Stellen realisiert hat bzw. plant.

Zum 16. Bericht hatte die ARD für diesen Zeitraum bereits die Reduzierung um 176 besetzte Stellen angemeldet, so dass sich das umzusetzende Einsparvolumen um 300 Stellen auf 476 Stellen erhöhte.

Die Stellenentwicklung und die Entwicklung der Aufwendungen werden in den Tzn. 122 ff. dargestellt.

Tab. 36 Entwicklung der besetzten Stellen bei der ARD (Planstellen und Sonstige Stellen; ohne Mitarbeiterkapazität der GSEA)
  2008 2009 2010 2011 2012 2009-2012 Veränderung
Anmeldung zum 18. Bericht 20.299 20.242 20.227 20.160 20.047 -252 -1,2%
Anmeldung zum 16. Bericht 20.391 20.295 20.255 20.237 20.215 -176 
Pauschaler Wirtschaftlichkeitsabschlag lt. 16. Bericht, Tz. 430     -300 -300 
Erwartung lt. 16. Bericht 20.391 20.295 20.255 20.237 19.915 -476 -2,3%
Abweichung vom 16. Bericht 1 -92 -53 -28 -77 132 224 

1 Wert Zeile 4 abzgl. Wert Zeile 1.

Die ARD unterschreitet demnach bei einer auf Stellen beschränkten Betrachtung die Gesamterwartung des 16. Berichts für die Periode 2009-2012 um 224 Stellen. Allerdings hatte die ARD ihre ursprüngliche Zielsetzung für die Ausgangsbasis - das Jahr 2008 - mit einem um 92 Stellen geringeren Bestand bereits übererfüllt. Diese zeitlich vorgezogenen Stelleneinsparungen müssen wegen der damit verbundenen Folgewirkungen für die laufende Gebührenperiode als Einsparleistung zugerechnet werden, so dass die ARD mithin noch um 132 Stellen hinter der Erwartung des 16. Berichts zurückbleibt.

Tz. 153
In ihrer Stellungnahme zum 16. Bericht hatte die ARD den von der Kommission erwarteten zusätzlichen Abbau von 300 Stellen unter Hinweis auf ihre Aufgaben und Programmleistungen in einer ausdifferenzierten Medienlandschaft als unrealistisch bezeichnet. Zum 17. Bericht hatte sie für 2009-2012 per Saldo keine zusätzlichen Einsparungen ausgewiesen und zur Begründung ausgeführt, sie sehe am Übergang von der analogen in die digitale Welt Grenzen für den Stellenabbau. Um die Zielvorgabe der Kommission umzusetzen, wären Eingriffe in das Programm unausweichlich.

Die ARD sagte aber zu, die von der Kommission erwartete Personalkostenreduzierung um 50 Mio. € durch entsprechende Einsparungen im "erweiterten Personalaufwand" und nach dem Verständnis der ARD damit unter Einschluss des personalrelevanten Sachaufwands, des Einsatzes von Fremdfirmen sowie weiterer personalbezogener Maßnahmen wie z.B. der Reduzierung von Aushilfskräften umzusetzen.

Tz. 154
Die Kommission sah den mit dem 17. Bericht erreichten Stand der Konkretisierung des für die Jahre 2009-2012 vorgenommenen Wirtschaftlichkeitsabschlags beim Personalaufwand als völlig unzureichend umgesetzt an. Sie brachte erneut ihre Erwartung zum Ausdruck, dass die ARD unverzüglich ernsthafte Anstrengungen zur Umsetzung unternimmt und den Nachweis im Rahmen der Gesamtdarstellung Personal und vorrangig bei den Personalaufwendungen im engeren Sinne (Personalaufwand ohne betriebliche Altersversorgung und Altersteilzeit) erbringt (vgl. 17. Bericht, Tz. 445).

Tz. 155
Entsprechend der von Anfang an geäußerten Erwartung der Kommission sollten die Einsparungen weiterhin vorrangig bei den größeren Landesrundfunkanstalten vorgenommen werden.

Die nach Anstalten differenzierte Anmeldung zum 18. Bericht zeigt im Vergleich zum 16. Bericht folgende Entwicklung:

Tab. 37 Entwicklung der besetzten Stellen (Planstellen und Sonstige Stellen; ohne Mitarbeiterkapazität der GSEA)
Anmeldung zum 18. Bericht 2008 2009 2010 2011 2012 2009-2012 Veränderung
Große Rundfunkanstalten
WDR 4.155 4.138 4.163 4.093 4.059 -96 -2,3 %
SWR 3.544 3.552 3.546 3.526 3.509 -35 -1,0 %
NDR 3.485 3.481 3.484 3.480 3.462 -23 -0,7 %
BR 3.063 3.075 3.075 3.075 3.075 12 0,4 %
Mittelgroße Rundfunkanstalten
MDR 1.883 1.912 1.916 1.924 1.920 37 2,0 %
HR 1.803 1.792 1.774 1.769 1.744 -59 -3,3 %
RBB 1.543 1.507 1.487 1.500 1.496 -47 -3,0 %
Kleine Rundfunkanstalten
SR 595 560 564 560 553 -42 -7,1 %
RB 228 225 218 233 229 1 0,4 %
ARD 20.299 20.242 20.227 20.160 20.047 -252 -1,2 %


Tab. 38 Beteiligung der Landesrundfunkanstalten an den Einsparungen besetzter Stellen (Planstellen und Sonstige Stellen; ohne Mitarbeiterkapazität der GSEA)
Anmeldung zum 18. Bericht Einsparung lt. Anmeldung 16. Bericht 2009-2012 Veränderung lt. Anmeldung 18. Bericht 2009-2012 Zusätzliche Einsparung 2008 Einsparungen insgesamt
Große Rundfunkanstalten
WDR -63 -96 0 -96
SWR 0 -35 -123 -158
NDR -28 -23 5 -18
BR -9 12 8 20
Mittelgroße Rundfunkanstalten
MDR -12 37 -8 29
HR -10 -59 10 -49
RBB -1 -47 61 14
Kleine Rundfunkanstalten
SR -44 -42 17 -25
RB -9 1 -62 -61
Wirtschaftlichkeitsabschlag -300   
ARD -476 -252 -92 -344


Die ARD bleibt mithin mit dem Abbau von 344 besetzten Stellen um 132 Stellen hinter den Erwartungen der Kommission zurück.

Abgesehen davon, dass die von der ARD erwartete zusätzliche Einsparung von 300 besetzten Stellen damit nur gut zur Hälfte erbracht werden soll, beteiligen sich als größere Anstalten der NDR und der SWR in der Gebührenperiode 2009-2012 nur unterdurchschnittlich. Der NDR und der SWR weisen darauf hin, dass sie für die beiden jeweils benachbarten Anstalten RB und SR Aufgaben übernommen und hierfür eigene zusätzliche Mitarbeiterkapazitäten aufgebaut haben bzw. vorhalten. Allein der WDR will mit der Reduzierung von 96 besetzten Stellen einen überdurchschnittlichen Beitrag leisten. Der BR weist sogar eine Steigerung an Stellen aus, obwohl er zum 16. Bericht auch die Absicht hatte, geringfügige Stelleneinsparungen zu erreichen. Die Einsparbemühungen des BR sind aus Sicht der Kommission völlig unzureichend.

Tz. 156
Zum 18. Bericht hat die ARD für die Gebührenperiode 2009-2012 trotz erreichter bzw. noch geplanter Stellenreduzierungen kontinuierlich weiter ansteigende Personalaufwendungen (ohne Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung und den Vorruhestand) von insgesamt 5.989 Mio. € gemeldet.

Im Ergebnis wird der mit dem 16. Bericht unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsabschlags von 50 Mio. € festgestellte Personalaufwand von 5.839 Mio. € um rd. 150 Mio. € (2,6 %) überschritten; gegenüber der Planung zum 17. Bericht ergibt sich eine Verringerung um 4 Mio. €.

Auch unter Einbezug der Leistungsvergütungen für freie Mitarbeiter weist die ARD mit einem Finanzbedarf von 8.000 Mio. € gegenüber dem 16. Bericht aktuell einen Mehrbedarf von 149 Mio. € aus. Dieser Mehrbedarf ist allerdings um rd. 99 Mio. € geringer als noch zum 17. Bericht erwartet.

Tz. 157
Weder der geltend gemachte Personalaufwand im engeren Sinne noch eine um die zum Programmaufwand gehörenden Leistungsvergütungen für freie Mitarbeiter erweiterte Betrachtung lassen erkennen, dass die ARD den mit dem 16. Bericht vorgenommenen Wirtschaftlichkeitsabschlag von 50 Mio. € beim insofern erweiterten Personalaufwand bis zum Jahr 2012 vollen Umfangs erbringen wird. Der Nachweis, inwieweit und an welchen Positionen im Einzelnen die ARD am so erweiterten Personalaufwand Einsparungen vorgenommen hat bzw. bis zum Ende der Gebührenperiode 2009-2012 noch beabsichtigt, um die mit dem 16. Bericht festgestellte Kürzung des Finanzbedarfs einzuhalten, ist nicht vollständig erbracht worden.

Tz. 158
Die ARD sieht demgegenüber ihre Einsparverpflichtungen im Rahmen des von ihr umfassender definierten erweiterten Personalaufwands (vgl. Tz. 153) als erfüllt an. Zwar habe sich dieser Aufwand gegenüber dem Stand vom 16. Bericht um 144,4 Mio. € erhöht. Der Mehraufwand sei durch verschiedene Faktoren bedingt, die in der Summe 172,9 Mio. € ausmachten, aber zu einem Teilbetrag von 28,5 Mio. € durch Einsparungen wieder aufgefangen würden. Dieser Teilbetrag sei auf die von der Kommission geforderte Einsparung anzurechnen. Dazu kämen Einsparungen bei den Leistungsund Urhebervergütungen in Höhe von 42,5 Mio. €, so dass die ARD im Ergebnis mit Einsparungen von insgesamt 71 Mio. € die Einsparvorgaben sogar übertroffen habe.

Als Faktoren für den o.g. Brutto-Mehraufwand von 172,9 Mio. € führt die ARD an:

  • Tarifsteigerungen durch den 2009 abgeschlossenen Tarifvertrag der Länder, der höhere Steigerungsraten mit sich gebracht habe, als die ARD bei ihren Anmeldungen zum 16. Bericht hätten berücksichtigen können. Letztlich habe dies zu für die ARD unvermeidbaren Mehraufwendungen von insgesamt 32,2 Mio. € geführt.

  • Die Regelungen zur Altersteilzeit hätten sich verteuert und einen Mehraufwand von 31,9 Mio. € bedingt.

  • Anstaltsindividuelle Sonderthemen wie z.B. eine Änderung der Planungssystematik beim BR, die Umgliederung von Leistungsvergütungen beim HR, die Reduzierung produktionsbezogener Fremdleistungen beim MDR, die Übernahme von Aufgaben von RB durch den NDR, die Übernahme von Mitarbeitern einer liquidierten Tochtergesellschaft beim SR und die Einführung von Zeitwertkonten sowie Einsparungen im Bereich Honorare beim SWR hätten in der Summe einen Mehraufwand von 108,7 Mio. € bewirkt.

Tz. 159
Die in diesem Zusammenhang geltend gemachten Mehraufwendungen von 172,9 Mio. € bzw. Einsparungen von 71 Mio. € treffen in erheblichem Umfang nicht den Kern der Erwartungen der Kommission. Die Kommission hatte den Nachweis der zusätzlichen Einsparungen im Rahmen der Gesamtdarstellung Personal (wie zuletzt im 17. Bericht, Tzn. 183 ff. benannt) und für den Zeitraum 2009-2012 erwartet. Sie vermag sich deshalb dieser Argumentation der ARD im Wesentlichen nicht anzuschließen.

Tz. 160
Die ARD sieht mit saldierten Betrachtungen der drei Aufwandsbereiche (Programmaufwand, Personalaufwand, übriger Sachaufwand) die Vorgaben der KEF als erfüllt an.

Nach Auffassung der Kommission können Einsparungen nicht als erbracht bewertet werden, wenn sie in ihrer Wirkung von anderen Entwicklungen wieder aufgezehrt werden.

Tz. 161
Tariferhöhungen über den anerkannten Finanzbedarf hinaus würden im Hinblick auf ihre notwendige Gegenfinanzierung tendenziell zu zusätzlichen Personaleinsparungen führen. Dieser Umstand taugt nicht dazu, von der Kommission festgestellte unzureichende Bemühungen um eine angemessene Reduzierung des Stellenbestandes zu rechtfertigen.

Ausgangspunkt der Einsparforderungen der Kommission im Personalaufwand war ein nicht ausgeschöpftes Sparvolumen im Personalbereich. Aufwendungen für die Altersteilzeit werden in üblicher Praxis der betrieblichen Altersversorgung zugerechnet. Sie können deshalb nicht auf die von der Kommission auferlegte Einsparverpflichtung gegengerechnet werden.

Die von der ARD genannten Einsparungen bei den Leistungs- und Urhebervergütungen in Höhe von rd. 42 Mio. € reichen über den von der Kommission eingegrenzten Begriff der Personalausgaben hinaus. Sie stellen Einsparungen beim Programmaufwand dar und mindern den "erweiterten Personalaufwand" großenteils nicht. Um Urhebervergütungen (Autorenvergütungen und sonstige) bereinigt und einschließlich eines Aufschlags für soziale Leistungen von 30 % betragen die Einsparungen nur rd. 12 Mio. €.

Das Einrechnen der weiteren geltend gemachten Faktoren vermag die Kommission nicht zu akzeptieren.

Tz. 162
Die Kommission erkennt im Ergebnis an, dass mit der teilweisen Erfüllung des Wirtschaftlichkeitsabschlags durch

  • Übererfüllung im Jahre 2008 mit dem Streichen 92 besetzter Stellen und zusätzlicher Minderung um 76 Stellen in der laufenden Gebührenperiode, d.h. der Aufgabe von insgesamt 168 besetzten Stellen (Einsparvolumen 28 Mio. €) und

  • Minderaufwand bei Leistungsvergütungen für freie Mitarbeiter (12 Mio. €)

ein zusätzliches Einsparvolumen von insgesamt rd. 40 Mio. € erbracht wird.

Tz. 163
Die ARD hat ihre Anstrengungen zur Einsparung besetzter Stellen wesentlich erhöht, bleibt aber um 132 besetzte Stellen hinter den Erwartungen der Kommission zurück.

Die unzureichende Stelleneinsparung wird durch entsprechende zusätzliche Einsparungen im Personalaufwand - ohne Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung und den Vorruhestand - und/oder durch Reduzierung der Leistungsvergütungen für freie Mitarbeiter nicht vollständig kompensiert. Im Ergebnis erreicht die ARD einen Einsparbetrag in Höhe von 40 Mio. € und damit 80 % der von der Kommission erwarteten Summe. Mit einem früheren Beginn und einer konsequenteren Umsetzung der Maßnahmen wäre ein besseres Ergebnis erzielbar gewesen. Überdies haben sich nicht - wie von der Kommission vorausgesetzt - alle größeren ARD-Anstalten im notwendigen Umfang engagiert.

Tz. 164
Das ZDF hatte zum 16. Bericht für den Zeitraum 2009-2012 die Reduzierung um 59 besetzte Stellen angemeldet; diese Zielgröße wurde von der Kommission um pauschal 100 Stellen auf mithin 159 Stellen erhöht.

Nach seiner Anmeldung zum 18. Bericht realisiert bzw. plant das ZDF für die Gebührenperiode 2009-2012 zunächst bis zum Jahre 2011 eine Erhöhung seines Personalbestandes gegenüber 2008 um 220 besetzte Planstellen und sonstige Stellen, in den Folgejahren soll der Stellenbestand dann bis 2016 etwa zur Hälfte wieder abgebaut werden.

Das ZDF unterschreitet demnach die Erwartung des 16. Berichts für die Periode 2009-2012 um 339 Stellen:

Tab. 39 Entwicklung der besetzten Stellen beim ZDF (Planstellen und sonstige Stellen)
  2008 2009 2010 2011 2012 2009-2012 Veränderung
Anmeldung zum 18. Bericht 3.456 3.574 3.593 3.676 3.636 180 5,2%
Anmeldung lt. 16. Bericht 3.485 3.470 3.455 3.441 3.426 -59 -1,7%
Pauschaler Wirtschaftlichkeitsabschlag lt. 16. Bericht, Tz. 432     -100  
Erwartung lt. 16. Bericht 3.485 3.470 3.455 3.441 3.326 -159 -2,3%
Abweichung vom 16. Bericht 1 -29 104 138 235 310 339 

1 Wert Zeile 4 abzgl. Wert Zeile 1.

Tz. 165
Das ZDF hat seine ursprüngliche Zielsetzung für die Ausgangsbasis - das Jahr 2008 - mit einem um 29 Stellen geringeren Bestand übererfüllt. Dieses zeitliche Vorziehen der Stelleneinsparungen muss als Einsparleistung zugerechnet werden, so dass das ZDF mithin noch um 310 Stellen hinter der Erwartung des 16. Berichts zurückbleibt.

Tz. 166
Im Ergebnis nimmt das ZDF die zum 16. Bericht selbst angemeldete Reduzierung um 59 besetzte Stellen, die es noch zum 17. Bericht um 69 besetzte Stellen erhöhte, nicht vor; vielmehr erweitert das ZDF die Anzahl der besetzten Stellen innerhalb der laufenden Gebührenperiode sogar um 180. Der Erwartung der Kommission, in der Gebührenperiode 2009-2012 zusätzlich rd. 100 Stellen einzusparen, wird so nicht nur nicht entsprochen, die Anzahl der besetzten Stellen wird vielmehr erheblich ausgeweitet.

Tz. 167
Das ZDF hat zum 18. Bericht für die Gebührenperiode 2009-2012 Personalaufwendungen (ohne Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung) von insgesamt 1.134 Mio. € gemeldet.

Der mit dem 16. Bericht unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsabschlags von 18 Mio. € festgestellte Personalaufwand von 1.075 Mio. € wird damit um 59 Mio. € überschritten. Gegenüber der Planung zum 17. Bericht ergibt sich noch eine Erhöhung um 54 Mio. €.

Tz. 168
Im Ergebnis wird vom ZDF der mit dem 16. Bericht vorgenommene Wirtschaftlichkeitsabschlag von 18 Mio. € bis zum Jahr 2012 durch Stelleneinsparungen nicht erbracht.

Tz. 169
Das ZDF erläutert, dass es die Einsparerwartung der Kommission in Höhe von 100 Stellen bislang nicht habe umsetzen können, denn es habe sich vorübergehender Personalmehrbedarf im Zusammenhang mit den Digitalprogrammen, dem Doppelbetrieb des Nachrichtenstudios und der Gewährleistung neuer gesetzlicher Anforderungen wie z.B. des 3-Stufen-Tests ergeben, der durch Einsparungen zusätzlich erwirtschaftet werden müsse. Um die budgetmäßigen Einsparvorgaben einzuhalten, sei 2009-2012 bei der Versorgung nachgewiesener Rationalisierungsaufwand in Höhe von insgesamt 34 Mio. € gesperrt worden.

Diese Erläuterung konkretisiert nicht zusätzliche Einsparungen im Personalaufwand, wie ihn die Kommission ihrer Erwartung zugrunde gelegt hat, sondern allenfalls im Versorgungsaufwand. Das ZDF erbringt 2009-2012 gegenüber der Feststellung zum 16. Bericht im Ergebnis keine Personaleinsparungen, sondern erhöht seinen Personalaufwand sogar. Die Vorgaben der Kommission werden damit nicht erfüllt.

Tz. 170
Das ZDF lässt nicht erkennen, dass es in der laufenden Gebührenperiode den mit dem 16. Bericht vorgenommenen Wirtschaftlichkeitsabschlag von rd. 100 besetzten Stellen bzw. 18. Mio. € bis Ende des Jahres 2012 durch Reduzierungen der besetzten Stellen, im Personalaufwand - ohne Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung und den Vorruhestand - und/oder durch Reduzierung der Leistungsvergütungen für freie Mitarbeiter erbringen wird. Vielmehr hat das ZDF seine Anzahl besetzter Stellen erheblich ausgeweitet, nachdem es noch zum 17. Bericht eine Reduzierung um 69 Stellen gegenüber den Anmeldungen zum 16. Bericht angekündigt hatte. Das ZDF hat auch nicht transparent gemacht, dass die Entwicklungen, die nunmehr eine Aufstockung der Stellen erforderlich machen sollen, zum 17. Bericht noch nicht erkennbar gewesen wären.

3.1.6 Bewertung durch die Kommission

Tz. 171
Die Kommission hatte bereits mit dem 16. Bericht den Finanzbedarf von ARD und ZDF um 68 Mio. € (50 Mio. € bei der ARD und 18 Mio. € beim ZDF) im Wege eines Wirtschaftlichkeitsabschlages im Bereich Personal gekürzt.

Nachdem die Kommission den erbrachten Stand der Einsparungen zum 17. Bericht bei der ARD als völlig unzureichend bezeichnet hatte, haben sich bei den Anmeldungen der ARD zum 18. Bericht deutliche Verbesserungen ergeben. Gleichwohl wird der vorgegebene Betrag von 50 Mio. € nur in Höhe von 40 Mio. €, d.h. 80 %, im erweiterten Personalaufwand erbracht und von der Kommission anerkannt. Als unzureichend sind die Bemühungen einzelner größerer Anstalten, insbesondere des BR, zu bewerten.

Dementsprechend reduziert die Kommission den Basiswert 2012 um die nicht erbrachte Einsparung von 10 Mio. €. Dadurch reduziert sich der in den Jahren 2013-2016 anzuerkennende Personalaufwand um jeweils 10 Mio. €, jeweils zzgl. darauf entfallender Tarifsteigerung. Die Kommission setzt daher für die Periode 2013-2016 eine Kürzung von insgesamt 42 Mio. € an.

Beim ZDF war zum 17. Bericht zunächst ein befriedigender Zwischenstand festgestellt worden, da das ZDF zu diesem Zeitpunkt 69 zusätzliche Stellen bis 2012 einsparen wollte. Zum anderen hatte das ZDF die vorgegebenen 18 Mio. € beim Personalaufwand auch tatsächlich abgesetzt. Des Weiteren hatte die Kommission den Stand der Umsetzung der Ziele als unzureichend bezeichnet.

Das nunmehr zum 18. Bericht zu verzeichnende völlig veränderte Ergebnis, das sich in einem erheblichen Stellenzuwachs und Mehraufwand beim Personalaufwand niederschlägt, ist aus Sicht der Kommission besonders kritikwürdig.

Die Kommission hat auch Zweifel, ob im 17. Bericht diese Entwicklung nicht schon erkennbar war und vom ZDF gegenüber der Kommission hätte dargelegt werden müssen.

Wegen der vollständigen Nichterbringung des Wirtschaftlichkeitsabschlages im erweiterten Personalaufwand und der nach wie vor nicht hergestellten Transparenz reduziert die Kommission den Basiswert um die nicht erbrachte Einsparung von 18 Mio. €. Durch diese Basiskorrektur reduziert sich der in den Jahren 2013-2016 anzuerkennende Personalaufwand um jeweils 18 Mio. €, jeweils zzgl. darauf entfallender Tarifsteigerung. Die Kommission setzt daher für die Periode 2013-2016 eine Kürzung von insgesamt 75 Mio. € fest.

3.2 Betriebliche Altersversorgung

  • Die Nettoaufwendungen der Rundfunkanstalten für die betriebliche Altersversorgung haben auch im Berichtszeitraum 2013-2016 mit einer Höhe von 1,5 Mrd. € allein schon wegen dieses großen Volumens eine erhebliche Bedeutung für den Finanzbedarf. Den Aufwendungen zur betrieblichen Altersversorgung in Höhe von rd. 2,8 Mrd. € (rd. 8 % des Gesamtaufwands) stehen korrespondierende Erträge in Höhe von rd. 1,3 Mrd. € gegenüber.

  • Die Kommission ist der Auffassung, dass die Annäherung an das Versorgungsniveau des Öffentlichen Dienstes auch für die Zukunft sichergestellt werden muss. Die Kommission geht davon aus, dass es bei der VBL mittelfristig zu Leistungseinschränkungen beim Versorgungsniveau und/ oder Erhöhungen der Mitarbeiterbeteiligung kommen wird. Bereits schon jetzt ist bei den Aufwendungen (Prämienniveau) ein deutlich geringeres Niveau bei der VBL als bei den Rundfunkanstalten festzustellen, was insbesondere durch die höhere Dynamisierung der laufenden Renten bei den Rundfunkanstalten begründet ist.

    Die Kommission leitet daraus mittelfristigen Handlungsbedarf bei allen Anstalten ab. Die bestehenden Kündigungsmöglichkeiten bei den Altersversorgungstarifverträgen sind offenzuhalten und ggf. rechtzeitig zu nutzen. In einer Gesamtbetrachtung der Versorgungssysteme der Anstalten ist der weitere Handlungsbedarf zu prüfen.

    Unter Ausschöpfung des rechtlich Möglichen sieht die Kommission bei einzelnen Anstalten auf Grund des nach wie vor zu hohen Versorgungsniveaus (HR, SWR) Handlungsbedarf.

  • Die ursprüngliche Deckungsstocklücke in der Altersversorgung der ARD-Anstalten (Abzinsungssatz 6 %) wird von der ARD mit den dafür seit 1997 bis einschließlich 2016 zweckgebunden zur Verfügung stehenden Mitteln von 25 Cent vor Ablauf des Jahres 2016 geschlossen. Anschließend sollen gemäß der Finanzbedarfsanmeldung der ARD die zweckgebundenen Mittel zur vollständigen Schließung der neuen Deckungsstocklücke (Abzinsungssatz 5,25 %) der ARD-Anstalten verwendet werden.

    So wie bei der ARD insgesamt, soll auch für jede einzelne ARD-Anstalt die Deckungsstocklücke auf Basis 5,25 % bis Ende 2016 vollständig geschlossen werden. Im 17. KEF-Bericht betrug die Deckungsstocklücke Ende 2016 noch 163,8 Mio. €.

    Die Kommission erwartet, dass die von der ARD dargestellten Maßnahmen zur Schließung der Deckungsstocklücke fristgerecht umgesetzt werden. Die Kommission erkennt die eigenen Anstrengungen der Anstalten dazu an.

    Sofern die Deckungsstocklücke entgegen der für den 18. Bericht von der ARD vorgenommenen Darstellung nicht bei jeder Anstalt bis 2016 geschlossen wird, würde die Kommission den Einsatz des zweckgebundenen Gebührenanteils als nicht erfüllt ansehen.

  • Die Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) werden nach derzeitigem Stand zu einer weiteren Deckungsstocklücke bei den Rundfunkanstalten führen.

    Die Kommission ist weiterhin der Auffassung, dass diese mögliche zusätzliche Lücke frühestens nach Schließung der bisherigen Deckungsstocklücken bei allen Anstalten geschlossen werden sollte. Die Kommission wird sich damit frühestens im 19. Bericht befassen.
3.2.1 Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung

Tz. 172
Die Anstalten der ARD, das ZDF und das Deutschlandradio gewähren ihren Arbeitnehmern, veranlasst durch das jeweils bestehende Arbeitsverhältnis, Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod - eine sogenannte betriebliche Altersversorgung. Die aufgrund der erfolgten Zusagen zur betrieblichen Altersversorgung der Anstalten bestehenden und in Zukunft zu erfüllenden Verpflichtungen gegenüber ihren Arbeitnehmern weisen die Anstalten in Form von Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung aus. Zuführungen zu diesen Rückstellungen werden von der Kommission grundsätzlich finanzbedarfswirksam anerkannt. Dazu wird seit dem 16. Bericht ein Rechnungszinsfuß von 5,25 % bei der Berechnung der Altersversorgung zugrunde gelegt.

Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der betrieblichen Altersversorgung sind eine Vielzahl von Faktoren für den Finanzbedarf sowie für die Dotierung der Deckungsstöcke bedeutsam, die ständigen Veränderungen unterliegen. Die Auswirkungen dieser Faktoren werden im Einzelnen in den nachfolgenden Abschnitten behandelt.

Im Zusammenhang mit dem 18. Bericht hat die Kommission des Weiteren die Heubeck AG beauftragt, eine Beschreibung der Versorgungssysteme der betrieblichen Altersversorgung bei ARD, ZDF und Deutschlandradio vorzunehmen und mit der VBL zu vergleichen. Inhalt des Gutachtens ist die Aktualisierung und Fortschreibung der früheren Gutachten (22. April 1999, 31. Juli 2003 und 20. Juli 2007) aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen in den Versorgungssystemen sowie im Hinblick auf veränderte Rahmenbedingungen.

Auf der Grundlage der im Heubeck-Gutachten vorgenommenen Beschreibungen und des Vergleichs mit der VBL leitet die Kommission nachfolgend einen erneuten Handlungsbedarf der Rundfunkanstalten in der betrieblichen Altersversorgung ab.

Der Auftrag umfasste darüber hinaus den Vergleich der kassenwirksamen Versorgungsleistungen der einzelnen Rundfunkanstalten, insbesondere die Ermittlung von Ursachen für die unterschiedlichen durchschnittlichen Versorgungsleistungen je Versorgungsempfänger (vgl. Tzn. 186 ff.). Des Weiteren sollten die aus dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20. April 2007 resultierenden Einsparungen ermittelt werden. Die Kommission geht auf diese Punkte in den Tzn. 195 ff. ein.

Der Entwurf des Gutachtens ist umfassend mit den Anstalten erörtert worden. Das aktualisierte Gutachten liegt seit dem 22. Juni 2011 vor.

3.2.2 Plandaten der betrieblichen Altersversorgung

Tz. 173
Die Aufwendungen der Rundfunkanstalten für die betriebliche Altersversorgung haben im Zeitraum 2013-2016 mit einer Höhe von 1,5 Mrd. € allein schon wegen dieses großen Volumens eine erhebliche Bedeutung für den Finanzbedarf.

Bei dem vorgenannten Betrag handelt es sich um den Nettoaufwand der Anstalten zur Finanzierung ihrer betrieblichen Altersversorgung. Der Ausweis des Nettoaufwandes erfolgt, wie im 17. Bericht unter Tz. 144 angekündigt, zum einen, um die Transparenz in der Darstellung der Verwendung der Rundfunkgebühren bzw. -beiträge für die betriebliche Altersversorgung zu erhöhen. Zum anderen wird die effektive Belastung des Gebühren- bzw. Beitragszahlers aus den Versorgungswerken der Rundfunkanstalten ausgewiesen. Zudem wird eine deutlich bessere Vergleichbarkeit der Rundfunkanstalten untereinander erreicht.

Tz. 174
Der Nettoaufwand beinhaltet sämtliche Aufwendungen und die korrespondierenden Erträge. Hierzu gehören im Wesentlichen sämtliche Erträge aus dem Sondervermögen Altersversorgung (Deckungsstock), aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen sowie Erstattungen aus Rückdeckungsversicherungen und Pensionskassen. Weiterhin sind die Prämien an die Baden-Badener Pensionskasse (bbp) sowie andere Versicherungsträger, die sich finanzbedarfswirksam im Sachaufwand niederschlagen (vgl. Tz. 227), in die Darstellung einbezogen. Den Aufwendungen zur betrieblichen Altersversorgung in Höhe von rd. 2,8 Mrd. € (rd. 8 % des Gesamtaufwands) stehen korrespondierende Erträge in Höhe von rd. 1,3 Mrd. € gegenüber. In die Darstellung sind die bilanziellen Auswirkungen des BilMoG nicht einbezogen (siehe dazu Tzn. 211 ff.)

Tab. 40 Nettoaufwendungen für die Altersversorgung der Rundfunkanstalten 2009-2016 (Abzinsungssatz 5,25%, ohne Auswirkungen des BilMoG)
  ARD ZDF DRadio
  Nettoaufwendungen (in Mio. €) Veränderung (in %) Nettoaufwendungen (in Mio. €) Veränderung (in %) Aufwendungen (in Mio. €) Nettoaufwendungen (in Mio. €)
2008 Ist 296,4  80,2  4,6 
2009 Ist 455,8 53,8 89,9 12,1 13,4 191,3
2010 Ist 298,1 -34,6 65,9 -26,7 5,2 -61,2
2011 Plan 313,4 5,1 79,9 21,3 10,5 102,0
2012 Vorschau 345,1 10,1 81,5 2,0 10,3 -1,9
Summe 2009-2012 1.412,4  317,2  39,4 
Ø p.a.  3,9  0,4  22,3
2013 Vorschau 320,5 -7,1 79,3 -2,7 10,6 2,9
2014 Vorschau 294,9 -8,0 81,7 3,0 10,5 -0,9
2015 Vorschau 283,4 -3,9 86,8 6,3 11,1 5,8
2016 Vorschau 265,4 -6,4 92,2 6,2 11,2 1,0
Summe 2013-2016 1.164,2  339,9  43,4 
Ø p.a.  -6,4  3,1  2,1
Summe 2009-2016 2.576,6  657,2  82,8 
Ø p.a.  -1,4  1,8 11,8

Tz. 175
Die Nettoaufwendungen der ARD-Anstalten sollen in der kommenden Periode 2013-2016 gegenüber der laufenden Gebührenperiode 2009-2012 insgesamt um 248,2 Mio. € sinken. Der Rückgang ist kontinuierlich und beträgt durchschnittlich 6,4 %.

Diese Entwicklung ist durch den deutlich stärkeren Anstieg der Erträge aus der Altersversorgung in der kommenden Periode gegenüber der laufenden Gebührenperiode im Vergleich mit den Aufwendungen für die Altersversorgung begründet. Insgesamt ist eine Erhöhung dieser Erträge um 227,7 Mio. € auf 1.163,6 Mio. € (24,3 %) zu verzeichnen. Dieser resultiert insbesondere aus dem Anstieg der Erträge aus Zinsen und Fondsauschüttungen aus dem Deckungsstock der Altersversorgung um 176,4 Mio. € sowie der Erträge aus der Rückdeckungspensionskasse (bbp) um 53,9 Mio. € in der kommenden Periode.

Bei den Aufwendungen tritt zum einen eine Entlastung der Periode 2013-2016 aus der Absenkung des Rechnungszinsfußes bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen von 6,0 % auf 5,25 % ein, denn der darauf zurückzuführende finanzielle Mehraufwand von 221,5 Mio. € entsteht ausschließlich in der Gebührenperiode 2009-2012.

Zum anderen entstehen den ARD-Anstalten im Prognosezeitraum 2013-2016 erhöhte Aufwendungen. So steigen die zu leistenden Rentenzahlungen der ARD-Anstalten um 124,3 Mio. €, die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen VTV um 78,3 Mio. € sowie die Prämien an die Rückdeckungspensionskasse (bbp) um 43,6 Mio. €.

Tz. 176
Die Nettoaufwendungen des ZDF zur Finanzierung der Altersvorsorge steigen im Vergleich der laufenden und der kommenden Periode um insgesamt 22,7 Mio. € an. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerung von 3,1 % jährlich. Die vergleichbare Steigerungsrate für die Gebührenperiode 2009-2012 liegt bei 0,4 %.

Tz. 177
Beim Deutschlandradio ist ebenfalls ein Anstieg der Nettoaufwendungen für die Altersversorgung gegenüber dem Gebührenzeitraum 2009-2012 zu verzeichnen. Hier beträgt die Steigerung durchschnittlich 2,1 % p.a. bzw. insgesamt 4,0 Mio. € gegenüber der laufenden Gebührenperiode. Der Nettoaufwand erreicht danach für die kommende Periode eine Gesamthöhe von 43,4 Mio. €. Der Vergleichsbetrag der vorangegangenen Periode betrug 39,4 Mio. €.

Tz. 178
Die nachstehende Tabelle zeigt die detaillierte Zusammensetzung der Nettoaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung für die Anstalten der ARD, das ZDF und das Deutschlandradio 2013-2016.

Tab. 41 Nettoaufwendungen für die Altersversorgung der Rundfunkanstalten 2013-2016 (in Mio. €) (Abzinsungssatz 5,25%, ohne Auswirkungen des BilMoG)
  ARD ZDF DRadio
Zuführungen zu Pensionsrückstellungen TVA / VO 493,4  40,4
Zuführungen zu Pensionsrückstellungen VTV 369,9  0,7
Beiträge an Pensionskassen 24,2  0,7
Pensionszahlungen 1.370,1 0,0
Aufwendungen für den gesetzlichen Versorgungsausgleich 3,3  0,2
Zusätzliche Aufwendungen für die Altersversorgung 10,7 2,2
Nachversicherungsbeiträge an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder 0,1  0,0
Beihilfen und Unterstützungen an Versorgungsempfänger 76,2  23,5
Versorgungsleistungen NWDR und NWRV (nur NDR und WDR) 0,6  0,0
Aufwendungen für Vorruhestand 0,0  0,0
Zwischensumme Aufwendungen Altersversorgung 2.348,6  67,7
Prämien an Rückdeckungspensionskasse (bbp) 251,1  8,2
Unterhalts-, Bewirtschaftungs- und Reparaturkosten 15,7  0,0
Verschiedene Fremdleistungen / Versicherungsprämien (ohne bbp) 13,5  7,1
Zwischensumme Aufwendungen Altersversorgung im Sachaufwand 280,2  15,3
abzüglich Aufwendungen durch die Anwendung der Regelungen des BilMoG 301,0  11,5
Gesamtsumme Aufwendungen Altersversorgung 2.327,8 387,7 71,5
Erträge aus Mittelzuweisungen des Bundes (nur DRadio) 0,0  0,0
Zinserträge / Fondsausschüttungen (Deckungsstock, ohne bbp) 732,2  8,9
Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen (ohne Deckungssock, ohne bbp) 8,0  0,0
Erträge aus Mieten und Pachten 39,4  0,0
Auflösungen von Pensionsrückstellungen TVA / VO 1,8  0,0
Erträge aus Rückdeckungsversicherung AV 51,5  18,4
Erträge aus Rückdeckungspensionskasse der AV (bbp) 321,1  0,9
Übrige sonstige Betriebserträge 9,6  0,0
Summe Erträge Altersversorgung 1.163,6 48,4 28,1
Nettoaufwendungen der Altersversorgung 1.164,2 339,3 43,4


Bei allen Rundfunkanstalten wächst die Zahl der Versorgungsempfänger. Hinzu treten die allgemeinen Steigerungen der Lebenserwartung und der Rentenbezüge.

Während beim ZDF und beim Deutschlandradio im Vergleich der laufenden Gebührenperiode mit der kommenden Periode durchschnittlich ein Anstieg der Nettoaufwendungen um 3,1 % bzw. 2,1 % jährlich zu verzeichnen ist, ist bei der ARD erstmalig ein Rückgang der Nettoaufwendungen festzustellen. Die unterschiedliche Entwicklung ist insbesondere auf die strukturellen Unterschiede im Hinblick auf die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung zurückzuführen.

So erfolgt beim ZDF die Finanzierung der Altersversorgung ab dem Jahr 1972 über die eigens errichtete Pensionskasse des ZDF. Daraus resultiert ein deutlich geringerer Verpflichtungsumfang aus der betrieblichen Altersversorgung beim ZDF selbst. Dieser geringere Umfang bewirkt den Ausweis eines geringeren Rückstellungsbestandes und damit auch eines sich an der Höhe der Rückstellungen orientierenden geringeren Deckungsstockes. So entfalten Ertragssteigerungen durch das ZDF aus dem Vermögen des Deckungsstockes kein vergleichbares Gewicht wie bei der ARD.

Auch beim Deutschlandradio bestehen Besonderheiten im Vergleich mit dem Altersversorgungssystem der ARD. Hervorzuheben sind hier die geschlossenen Altersversorgungen für den Deutschlandfunk und RIAS.

3.2.3 Vergleich der Rundfunkanstalten mit der VBL und sich daraus ergebender Handlungsbedarf

Tz. 179
Als Vergleichsmaßstab der Versorgungssysteme der Rundfunkanstalten wird die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes (VBL) herangezogen. Dieser Vergleichsmaßstab lag auch den früheren Gutachten zur betrieblichen Altersversorgung zugrunde.

Beim mittleren Versorgungsniveau bei Altersrentenbeginn bestehen insgesamt derzeit kaum Unterschiede zwischen VBL und Rundfunkanstalten. Das Versorgungsniveau aus den alten Versorgungstarifverträgen der Rundfunkanstalten liegt in der Regel deutlich über dem Versorgungsniveau in der VBL. Demgegenüber liegt das Versorgungsniveau bei den neuen Versorgungstarifverträgen der Anstalten (VTV) unter dem der VBL. Dies ist insbesondere auf die in der Vergangenheit vorgenommenen Veränderungen in den Versorgungstarifverträgen der Rundfunkanstalten zurückzuführen.

Tz. 180
Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabes VBL bestehen zum jetzigen Zeitpunkt gewisse Unwägbarkeiten, die bei einem Vergleich zu beachten sind:

Die Finanzierung in der VBL erfolgt über Umlagen. Der Umlagesatz beträgt 7,86 % des steuerpflichtigen Arbeitslohnes, aus dem zuvor die nicht zusatzversorgungspflichtigen Entgeltbestandteile herausgerechnet wurden. Der Mitarbeiter übernimmt derzeit ca. 18 % der Umlage (1,41 %-Punkte von 7,86 %). Durch die Eigenbeteiligung der Mitarbeiter entstehen bei der VBL zusätzliche Entlastungen für die Arbeitgeber.

Was die Leistungen der VBL betrifft, so bleiben die Auswirkungen der Mitarbeiterbeteiligung auf Prämienhöhe und Versorgungsniveau bisher unberücksichtigt. Der Mitarbeiter erwirbt durch seinen Beitrag keine eigenen Ansprüche, die anschließend auf die Gesamtleistung der VBL angerechnet werden. Es ist demnach nicht möglich, eine Aussage darüber zu treffen, welchen Anteil der Mitarbeiter an seiner individuellen VBL-Rente durch seinen Eigenbeitrag finanziert hat, zudem gibt es den Eigenbeitrag erst seit etwa 10 Jahren. Eine Zuordnung der aus Mitarbeiterbeiträgen finanzierten Leistungsanteile ist aus Sicht des Gutachters nicht möglich.

Die Berücksichtigung eines Mitarbeiterbeitrages von 18 % an der Finanzierung führt dazu, dass für die Arbeitgeber die Prämien der VBL um ca. 1 %-Punkt sinken. Die vom Arbeitgeber zu leistenden Prämien würden nicht 5,2 % - 5,6 % bzw. 4,6 % - 4,8 % sondern lediglich 4,2 % - 4,6 % bzw. 3,6 % - 3,8 % betragen und würden deutlich unter den entsprechenden Prämien bei ARD und ZDF (5,4 % - 5,9 %) liegen. Das Versorgungsniveau für die vom Arbeitgeber finanzierten Leistungen würde um ca. 6 bis 7 %-Punkte sinken.

Festgestellt werden kann, dass die letzten Kostenerhöhungen in der VBL überwiegend von den Mitarbeitern getragen wurden, unabhängig davon, wer in der VBL die Umlageerhöhungen verursacht hat.

Die Tarifverhandlungen zur Altersversorgung im Öffentlichen Dienst ruhen zurzeit. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Erhöhung der Umlagen für die Arbeitgeber
    Dies wird von den Arbeitgebern abgelehnt.

  • Erhöhung der Umlagen für die Mitarbeiter
    Dies würde zu einer weiteren Erhöhung der Eigenbeteiligung führen.
Nach Einschätzung der Kommission ist daher eine Leistungsabsenkung nicht auszuschließen.

Kostenerhöhungen wie bei der VBL gibt es auch bei ARD und ZDF, z.B. aus der Verlängerung der Lebenserwartung, was zu einer Erhöhung der Pensionsrückstellungen bzw. zu einer Ausweitung der Finanzierungskosten bei den Pensionskassen von ARD und ZDF führen kann. Diese werden jedoch regelmäßig als Finanzbedarf bei den Gebühren- bzw. Beitragsentscheidungen berücksichtigt (Ausnahme BilMoG, vgl. Tzn. 211 ff.).

Tz. 181
Ein wesentlicher Grund für das derzeit geringere Prämienniveau bei der VBL ist nach Auffassung der Kommission in der Anpassung der laufenden Renten zu sehen. In der VBL werden die Renten um 1 % p.a. angepasst. Bei den Rundfunkanstalten folgt die Erhöhung der laufenden Renten im Wesentlichen der allgemeinen Tariferhöhung, die mit 2 % p.a. angenommen wird. Ein um 1 %-Punkt höherer Rentenanpassungssatz führt zu einer um ca. 10 % höheren Prämie. Die VBLPrämie wäre bei einem Rentenanpassungssatz von 2 % anstatt von 1 % um etwa 0,5 % bis 0,6 % höher. Die Rundfunkanstalten sehen die Ursache für die höheren Prämien nicht in der Dynamisierung der laufenden Renten, sondern in den unterschiedlichen Gehaltsstrukturen der Beschäftigten der Rundfunkanstalten und denen der VBL-Versicherten.

Weitere Einsparungen bei der VBL resultieren aus den Abschlägen bei Rentenbeginn vor Erreichen der Altersgrenze, wobei die Anstalten gegenwärtig in Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften stehen, um Einsparungen zu erreichen (vgl. auch Tz. 198).

Tz. 182
Bei einer anstaltsindividuellen Betrachtung werden bei der ARD sowohl beim Vergleich des mittleren Versorgungsniveaus als auch des Prämienniveaus erhebliche Unterschiede deutlich. Der MDR hat ein deutlich geringeres Versorgungsniveau als alle übrigen Rundfunkanstalten und muss demzufolge auch wesentlich geringere Jahresprämien zur Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung aufbringen. Ursache dafür ist, dass sich die betriebliche Altersversorgung beim MDR ausschließlich nach dem neuen Versorgungstarifvertrag der ARD (VTV) richtet. Altsysteme gibt es dort nicht. Den VTV hat der MDR zum 31. Dezember 2005 gekündigt.

Weiterhin verzeichnen HR und SWR höhere Prämien bzw. Versorgungsniveaus als die anderen Rundfunkanstalten. Wie die anderen Rundfunkanstalten haben HR und SWR in den vergangenen Jahren auch Maßnahmen zur Vermeidung von Mehrbelastungen ergriffen. Die höheren Kosten der Altersversorgung sind im Wesentlichen auf Entscheidungen in der Vergangenheit zurückzuführen. Als Ende der 80er Jahre in der VBL die Überversorgung abgebaut wurde, folgten die Rundfunkanstalten der ARD, was zu einem Abbau der Überversorgung und zu Leistungsabsenkungen führte. HR und SWR führten dagegen diese Begrenzungen nicht durch, sondern behielten die Bruttogesamtversorgung mit entsprechend hohen betrieblichen Versorgungsansprüchen bei.

Tz. 183
Beim ZDF sind Dienstzeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze bis max. 50 % der Bruttoversorgung versorgungsfähig. Bei Rentenbeginn nach Vollendung des 65. Lebensjahres erhöhen sich nur beim neuen VTV die Versorgungsleistungen für jeden Monat der späteren Inanspruchnahme um 0,5 %, maximal jedoch um 18 %. Solange die für den Höchstanspruch erforderlichen Dienstjahre nicht erreicht sind, verringert sich der Zuschlag auf 0,35 % pro Monat.

Tz. 184
In ihren Stellungnahmen vom Mai 2011 zum Entwurf des Heubeck-Gutachtens haben die Anstalten auf rundfunkspezifische Besonderheiten und eine Vielzahl anderer Faktoren verwiesen, die bei einem Vergleich mit der VBL aus ihrer Sicht zu beachten sind. Beispielhaft seien genannt:

  • die unterschiedlichen Finanzierungssysteme der Altersversorgung (Umlagefinanzierung in der VBL versus Kapitaldeckungsfinanzierung der Versorgungsleistungen in den Anstalten),

  • die zu geringe Bewertung der sogenannten Startgutschriften bei der VBL,

  • die fehlende Begrenzung der versorgungsfähigen Jahre in der VBL,

  • die deutlich höhere versicherungsmathematische Kürzung des VTV bei vorzeitigem Rentenbeginn,

  • die erst mit der unbefristeten Einstellung bei den Rundfunkanstalten beginnende Finanzierung der gesamten versorgungsfähigen Zeit.
Maßgeblich für die Prämienunterschiede sind nach Ansicht der Anstalten die unterschiedlichen Gehaltsstrukturen im Öffentlichen Dienst und bei den Anstalten. Des Weiteren wurde auf laufende Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften auch zu einzelnen Punkten im Zusammenhang mit dem Renteneintritt verwiesen.

Bewertung durch die Kommission

Tz. 185
Die Kommission ist der Auffassung, dass die insgesamt erreichte Annäherung an das Versorgungsniveau des Öffentlichen Dienstes auch für die Zukunft sichergestellt werden muss. Die Kommission geht davon aus, dass es bei der VBL mittelfristig zu Leistungseinschränkungen beim Versorgungsniveau und/oder Erhöhungen der Mitarbeiterbeteiligung kommen wird. Bereits schon jetzt ist bei den Aufwendungen (Prämienniveau) ein deutlich geringeres Niveau bei der VBL als bei den Rundfunkanstalten festzustellen, was insbesondere durch die höhere Dynamisierung der laufenden Renten bei den Rundfunkanstalten begründet ist.

Die Kommission leitet daraus mittelfristigen Handlungsbedarf bei allen Anstalten ab. Die bestehenden Kündigungsmöglichkeiten bei den Altersversorgungstarifverträgen sind offenzuhalten und ggf. rechtzeitig zu nutzen. In einer Gesamtbetrachtung der Versorgungssysteme der Anstalten ist der weitere Handlungsbedarf zu prüfen. In diesem Rahmen könnte bei den alten Versorgungssystemen z.B. die bestehende Dynamisierung der Renten reduziert werden.

Unter Ausschöpfung des rechtlich Möglichen sieht die Kommission bei einzelnen Anstalten aufgrund des nach wie vor etwas zu hohen Versorgungsniveaus (HR, SWR) Handlungsbedarf.

Die Kommission erwartet zum 19. Bericht eine Darstellung der Anstalten über den erreichten Stand der Umsetzung der vorgenannten Punkte.

3.2.4 Kassenwirksame Leistungen der Rundfunkanstalten

Tz. 186
Die kassenwirksamen Versorgungsleistungen steigen in der kommenden Periode tendenziell weiter an. Es ergeben sich allerdings gegenüber den Anmeldungen zum 16. KEF-Bericht für die laufende Gebührenperiode Minderausgaben von 21,9 Mio. € bei den Anstalten der ARD und 0,9 Mio. € beim Deutschlandradio. Beim ZDF ergibt sich ein Mehraufwand in Höhe von 0,7 Mio. € gegenüber dem 16. KEF-Bericht.

Tab. 42 Kassenwirksame Versorgungsleistungen der Rundfunkanstalten 2009-2016
  ARD ZDF 1 DRadio
  Aufwendungen (in Mio. €) Veränderung (in %) Aufwendungen (in Mio. €) Veränderung (in %) Aufwendungen (in Mio. €) Veränderung (in %)
2008 Ist 292,5  22,6  9,5 
2009 Ist 300,4 2,7 23,6 4,4 10,2 7,4
2010 Ist 307,2 2,3 24,7 4,7 10,5 2,9
2011 Plan 315,3 2,6 25,4 2,8 11,2 6,7
2012 Vorschau 325,7 3,3 26,5 4,3 11,8 5,4
Summe 2009-2012 1.248,6  100,2  43,7 
Ø p.a.  2,7  4,1  5,6
2013 Vorschau 331,9 1,9 27,7 4,5 12,2 3,4
2014 Vorschau 338,0 1,8 28,9 4,3 12,6 3,3
2015 Vorschau 344,8 2,0 30,2 4,5 13,0 3,2
2016 Vorschau 352,2 2,1 31,5 4,3 13,4 3,1
Summe 2013-2016 1.366,9  118,2  51,2 
Ø p.a.  2,0  4,4 3,2
Summe 2009-2016 2.615,5  218,5  94,9 
Ø p.a.  2,3  4,2  4,4
1 Zahlungen des ZDF ohne Pensionskasse

Tz. 187
Für die Anstalten der ARD und für das Deutschlandradio bestätigt sich damit die Tendenz zur Abflachung des Anstiegs.

Der Vergleich der kassenwirksamen Leistungen der laufenden Gebührenperiode 2009-2012 und des Prognosezeitraums 2013-2016 zeigt bei den ARD-Anstalten einen Anstieg um 9,5 % (118,3 Mio. €). Die vergleichbare Steigerungsrate des Deutschlandradios liegt bei 17,2 % (7,5 Mio. €).

Damit setzt sich der Anstieg der kassenwirksamen Versorgungsleistungen, der bereits in vorangegangenen Gebührenperioden festgestellt wurde, fort.

Die Steigerungsraten liegen im Vergleich der Gebührenperiode 2005-2008 (lt. Anmeldung 17. KEF-Bericht) und der Gebührenperiode 2009-2012 (lt. Anmeldung 18. KEF-Bericht) bei den ARDAnstalten bei 9,6 % und beim Deutschlandradio bei 20,1 %.

Tz. 188
Für einen Vergleich müssen beim ZDF auch die Zahlungen der ZDF-Pensionskasse berücksichtigt werden.

Tab. 43 Versorgungsleistungen des ZDF und seiner Pensionskasse 2009-2016
  Zahlungen des ZDF (in Mio. €) Zahlungen der Pensionskasse (in Mio. €) Insgesamt (in Mio. €) Veränderung (in %)
2008 Ist 22,6 39,7 62,3 
2009 Ist 23,6 41,1 64,7 3,8
2010 Ist 24,7 42,7 67,4 4,1
2011 Plan 25,4 44,8 70,2 4,1
2012 Vorschau 26,5 45,4 71,9 2,5
Summe 2009-2012 100,2 174,0 274,2 
Ø p.a.    3,6
2013 Vorschau 27,7 46,1 73,8 2,6
2014 Vorschau 28,9 46,8 75,7 2,6
2015 Vorschau 30,2 47,5 77,7 2,6
2016 Vorschau 31,5 48,2 79,7 2,6
Summe 2013-2016 118,2 188,6 306,8 
Ø p.a.    2,6
Summe 2009-2016 218,4 362,6 581,0 
Ø p.a.    3,1


Unter Berücksichtigung der Zahlungen der ZDF-Pensionskasse wird ersichtlich, dass für die kommende Periode die Versorgungsleistungen um 11,9 % (32,6 Mio. €) ansteigen. In der laufenden Gebührenperiode beträgt die durchschnittliche Steigerung noch 3,6 % und sinkt in der kommenden Periode auf 2,6 %. Damit ist auch beim ZDF eine Tendenz zur Abflachung des Anstiegs zu verzeichnen.

Während die Zahlungen der Pensionskasse im Zeitraum 2013-2016 nur um 14,6 Mio. € steigen, erfahren die Zahlungen des ZDF einen Aufwuchs um 18,0 Mio. €. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Anteil des ZDF an den gezahlten Versorgungsleistungen inkl. der Zahlungen der Pensionskasse (306,8 Mio. €) in der kommenden Periode nur 38,5 % (118,2 Mio. €) beträgt.

Tz. 189
Das Deutschlandradio hat mit der Anmeldung zum 18. Bericht neben den eigenen kassenwirksamen Versorgungsleistungen auch die Versorgungsleistungen anderer Träger (Versorgungswerk der Presse und Direktversicherung) und der bbp für den gesamten Prognosezeitraum bis einschließlich 2016 gemeldet. Über die Ist-Werte hinaus konnten erstmals auch Planwerte der anderen Träger vorgelegt werden.

Tab. 44 Versorgungsleistungen des Deutschlandradios inkl. anderer Träger 2009-2016
  Zahlung des DRadio (in Mio. €) Zahlungen anderer Träger sowie bbp (in Mio. €) Insgesamt (in Mio. €) Veränderung (in %)
2008 Ist 9,5 3,6 13,1 
2009 Ist 10,2 3,7 13,9 6,1
2010 Ist 10,5 3,7 14,2 2,2
2011 Plan 11,2 3,7 14,9 4,9
2012 Vorschau 11,8 3,8 15,6 4,7
Summe 2009-2012 43,7 14,9 58,6 
Ø p.a.    4,5
2013 Vorschau 12,2 3,9 16,1 3,2
2014 Vorschau 12,6 4,0 16,6 3,1
2015 Vorschau 13,0 4,1 17,1 3,0
2016 Vorschau 13,4 4,2 17,6 2,9
Summe 2013-2016 51,2 16,2 67,4 
Ø p.a.    3,1
Summe 2009-2016 94,9 31,1 126,0 
Ø p.a.    3,8

Tz. 190
Die andauernde Steigerung der kassenwirksamen Versorgungsleistungen bei allen Rundfunkanstalten ist grundsätzlich auch auf die angewachsene Zahl der Versorgungsempfänger, wie in nachfolgender Tabelle dargestellt, zurückzuführen.

Tab. 45 Zahl der Versorgungsempfänger der Rundfunkanstalten 2009-2016
  ARD 1 ZDF DRadio
  Versorgungsempfänger Veränderung (in %) Versorgungsempfänger Veränderung (in %) Versorgungsempfänger Veränderung (in %)
2008 Ist 16.125  3.031  852 
2009 Ist 16.410 1,8 3.107 2,5 860 0,9
2010 Ist 16.777 2,2 3.166 1,9 856 -0,5
2011 Plan 17.155 2,3 3.307 4,5 891 4,1
2012 Vorschau 17.333 1,0 3.407 3,0 910 2,1
Ø 2009-2012 p.a.  1,8  3,0  1,7
2013 Vorschau 17.574 1,4 3.507 2,9 923 1,4
2014 Vorschau 17.809 1,3 3.607 2,9 917 -0,7
2015 Vorschau 18.117 1,7 3.707 2,8 918 0,1
2016 Vorschau 18.441 1,8 3.807 2,7 910 -0,9
Ø 2013-2016 p.a.  1,6  2,8  0,0
Ø 2009-2016 p.a.  1,7  2,9  0,8
1 ab 2010 inkl. Versorgungsempfänger der ARD-Programmdirektion

Der Zuwachs an Versorgungsempfängern beträgt bei den ARD-Anstalten in der kommenden Periode 2013-2016 6,4 % (1.108). Das ZDF hat zum Ende des Planungszeitraumes 11,7 % (400) mehr Versorgungsempfänger als am Ende der laufenden Gebührenperiode 2009-2012. Das Deutschlandradio rechnet mit einer unveränderten Anzahl an Versorgungsempfängern (910) zu Beginn und am Ende des Vergleichszeitraumes, wobei Schwankungen bei der Anzahl der Versorgungsempfänger in den einzelnen Jahren festzustellen sind.

Tz. 191
Der Tatbestand, dass die Zuwachsraten der kassenwirksamen Versorgungsleistungen der Rundfunkanstalten über den Zuwachsraten der Versorgungsempfänger liegen, bleibt, wie schon in früheren Berichten festgestellt, unverändert bestehen.

Für die höheren Zuwachsraten ist der allgemeine Anstieg der Rentenbezüge maßgeblich verantwortlich. Die Berücksichtigung dieses allgemeinen Anstieges der Rentenbezüge erfolgt dynamisch mit einer angenommenen langfristigen Steigerungsrate von derzeit 2 % p.a.

Tab. 46 Versorgungsleistungen der Rundfunkanstalten je Versorgungsempfänger 2009-2016
  ARD 1 ZDF 2 DRadio 3
  Aufwendungen (in T €) Veränderung (in %) Aufwendungen (in T €) Veränderung (in %) Aufwendungen (in T €) Veränderung (in %)
2008 Ist 18,1  20,6  15,4 
2009 Ist 18,3 0,9 20,8 1,0 16,2 5,2
2010 Ist 18,3 0,0 21,1 1,4 16,5 1,9
2011 Plan 18,4 0,4 21,3 0,9 16,8 1,8
2012 Vorschau 18,8 2,2 21,2 -0,5 17,1 1,8
Ø 2009-2012 p.a. 18,4 0,9 21,1 0,7 16,7 2,7
2013 Vorschau 18,9 0,5 21,1 -0,5 17,5 2,3
2014 Vorschau 19,0 0,5 21,1 0,0 18,1 3,4
2015 Vorschau 19,0 0,3 21,0 -0,5 18,6 2,8
2016 Vorschau 19,1 0,4 21,0 0,0 19,4 4,3
Ø 2013-2016 p.a. 19,0 0,4 21,0 -0,2 18,4 3,2
Ø 2009-2016 p.a. 18,7 0,6 21,1 0,2 17,5 2,9
1 Versorgungsleistungen der ARD ohne die Leistungen anderer Träger (Presseversorgungswerk, Direktversicherung, VDDKO, bbp)
2 Versorgungsleistungen des ZDF und seiner Pensionskasse
3 Versorgungsleistungen des DRadio inkl. der Leistungen anderer Träger (Presseversorgungswerk, Direktversicherung, bbp)


Der Zuwachs an Versorgungsempfängern beträgt bei den ARD-Anstalten in der kommenden Periode 2013-2016 6,4 % (1.108). Das ZDF hat zum Ende des Planungszeitraumes 11,7 % (400) mehr Versorgungsempfänger als am Ende der laufenden Gebührenperiode 2009-2012. Das Deutschlandradio rechnet mit einer unveränderten Anzahl an Versorgungsempfängern (910) zu Beginn und am Ende des Vergleichszeitraumes, wobei Schwankungen bei der Anzahl der Versorgungsempfänger in den einzelnen Jahren festzustellen sind.

Tz. 192
Die Versorgungsleistungen werden bei den Anstalten der ARD nicht vollständig abgebildet, da den Anstalten die Planungen der Leistungen anderer Träger (Presseversorgungswerk, Direktversicherung, VDDKO, bbp) ab 2011 nicht vorliegen. Durch die Einbeziehung dieser Werte würden sich die bei der ARD dargestellten Werte um ca. 1.000 € erhöhen.

Tz. 193
Die ARD-Anstalten verzeichnen bei den von ihnen geleisteten kassenwirksamen Versorgungsleistungen im Vergleich der laufenden und der kommenden Periode einen Anstieg um durchschnittlich 600 € pro Versorgungsempfänger. Die Aufwendungen je Versorgungsempfänger steigen auf durchschnittlich 19.000 € pro Jahr. Beim ZDF kommt es in der kommenden Periode erstmals zu keiner Steigerung der Versorgungsaufwendungen pro Versorgungsempfänger mehr. Der Wert liegt im Durchschnitt bei 21.000 € und ist damit um 100 € niedriger als in der Gebührenperiode 2009-2012. Das Deutschlandradio wird in der kommenden Periode einen Anstieg der Versorgungsleistungen je Versorgungsempfänger um 1.700 € auf 18.400 € verzeichnen.

Tz. 194
Die Unterschiede in der durchschnittlichen Höhe der Versorgungsleistungen pro Rentner bei den einzelnen Rundfunkanstalten sind u.a. auf die bereits im 16. KEF-Bericht unter der Tz. 175 genannten strukturelle Gründe zurückzuführen.

Im Vergleich der durchschnittlichen Höhe der Versorgungsleistungen pro Rentner der einzelnen Anstalten der ARD mit dem ZDF und dem Deutschlandradio ergeben sich in Einzelfällen Unterschiede von über 40 %. So betragen die Versorgungsleistungen pro Rentner beim HR 21.570 €, beim WDR 21.424 €, beim SWR 20.267 € und beim ZDF 21.363 €. Der vergleichbare Wert liegt für RB bei 15.351 €. Die Unterschiede bei den alten Versorgungssystemen der Anstalten sind sogar noch höher. Diese betragen beim HR 24.529 €, beim ZDF 23.548 €, beim WDR 23.090 € und beim SWR 22.564 €. Der vergleichbare Wert liegt bei RB bei 17.323 €. Der hauptsächliche Grund liegt in den unterschiedlichen Leistungsniveaus der Altregelungen und dem jeweiligen Umfang der Besitzstandsregelungen bei der Umstellung der Gesamtversorgungssysteme. Diese Altregelungen entfalten aufgrund der langen Rentenbezugsphase eine entsprechende Nachwirkung und dominieren die derzeitigen Rentnerbestände. Aufgrund der getroffenen Maßnahmen zum Abbau der alten teuren Versorgungsregelungen und der Regelungen im Grundsatztarifvertrag 2005 ist mittelfristig ein allmähliches Absinken der durchschnittlichen Rentenhöhen zu erwarten. Dieses wird bei den einzelnen Rundfunkanstalten - je nach Stärke der Maßnahmen und dem Zeitraum ihrer Wirksamkeit - unterschiedlich stark ausfallen. Bei den durchschnittlichen Rentenhöhen für Neurentner ab 2005 mit Gesamtversorgungssystemen ist im Wesentlichen eine Annäherung zwischen den Rundfunkanstalten zu beobachten. Allerdings wird durch den Gutachter auch dargestellt, dass der HR auch bei den Neurentnern ab 2005 über dem Niveau der übrigen Anstalten liegt.

3.2.5 RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20. April 2007

Tz. 195
Die Kommission hat die Anstalten im 16. Bericht aufgefordert, durch Übernahme des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes (Erhöhung des Rentenalters auf 67) Optimierungspotenziale zu erschließen und diese für die Verringerung der Deckungsstocklücke einzusetzen. Den erreichten Stand zur Umsetzung hat die KEF im 17. Bericht zur Kenntnis genommen und die Erwartung ausgesprochen, dass die Anstalten weiterhin zeitnah sich ergebenden Handlungsbedarf prüfen und umsetzen. Die von den Anstalten im 17. Bericht dargestellten Einsparungen betrugen einmalig 2008 für die ARD rd. 68,5 Mio. €, beim ZDF 10 Mio. € sowie 0,7 Mio. € jährlich ab 2012. Das Deutschlandradio hatte Einsparungen von 2,3 Mio. € angegeben.

Tz. 196
Durch die Einführung des Altersgrenzenanpassungsgesetzes ist zu erwarten, dass das tatsächliche Renteneintrittsalter steigen wird. Für die Rundfunkanstalten bedeutet dies, dass sich die Rentenbezugszeit des Rentenbeziehers verkürzt und die Summe der künftigen Rentenzahlungen geringer wird. Zu zusätzlichen Einsparungen führen bei den Altsystemen der betrieblichen Altersversorgung der Rundfunkanstalten die durch einen späteren Renteneintritt erhöhten Sozialversicherungsrenten.

Hinsichtlich der Einsparungen ist zu unterscheiden zwischen den bilanziellen Auswirkungen und den tatsächlichen Wirkungen. Rein bilanziell führte die Einführung des Altersgrenzenanpassungsgesetzes in den Jahren 2007 und 2008 zu Auflösungen bei den Pensionsrückstellungen (vgl. 17. Bericht, Tz. 165). Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen wird unterstellt, dass die Mitarbeiter der Rundfunkanstalten zum frühestmöglichen Zeitpunkt, zu dem eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen werden kann, die Rundfunkrente abrufen. Nach Einführung des Altersgrenzenanpassungsgesetzes ist frühestmöglicher Rentenbeginn das Alter 63.

Tz. 197
Inwieweit es tatsächlich zu Einsparungen bei den Rundfunkanstalten kommt, hängt vom künftigen tatsächlichen Rentenzugangsverhalten der Mitarbeiter ab. Einsparungen können daher nur unter gewissen Annahmen über das künftige Renteneintrittsalter der Mitarbeiter der Rundfunkanstalten ermittelt werden. In der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Regelaltersgrenze um zwei Jahre angehoben. Unterstellt man, dass sich parallel dazu auch das effektive Renteneintrittsalter um zwei Jahre erhöht, dann würde künftig das mittlere Renteneintrittsalter bei Männern bei 65,5 Jahren und bei Frauen bei etwa 64 Jahren liegen.

Das Renteneintrittsalter bei den Mitarbeitern der Rundfunkanstalten mit einer Versorgungszusage nach den neuen Versorgungstarifverträgen (VTV) ist nicht bekannt. Es ist zu vermuten, dass dies aufgrund der geringeren Rundfunkrente und aufgrund von höheren Abschlägen bei der gesetzlichen Rente höher sein wird als bei den Altversorgten bei gleichem Renteneintrittsalter. Es wird hier unterstellt, dass sich das Renteneintrittsalter bei Frauen auf 66 Jahre und bei Männern auf 67 Jahre erhöht.

Unter diesen Annahmen könnten bei allen Rundfunkanstalten insgesamt bilanzielle Einsparpotenziale von ca. 450 Mio. € bis 500 Mio. € geschätzt werden. Diese Einsparungen werden erst wirksam bei Renteneintritt der Mitarbeiter und beziehen sich auf den gesamten Zeitraum der Rentenzahlungen an die zukünftigen Rentner. Die geschätzten Einsparungen können derzeit nicht bilanziell erfasst und konkret berechnet werden, da sie vom individuellen Verrentungsverhalten der Mitarbeiter abhängen.

Tz. 198
In der VBL ist eine Angleichung an das Altersgrenzenanpassungsgesetz bereits erfolgt. Die Regelaltersgrenze in der VBL entspricht der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Rentenbeginn vor Erreichen der Altersgrenze werden die Leistungen um einen Abschlag von 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Beginns gekürzt, maximal um 10,8 %. Rentenkürzungen können somit auch bei einem Rentenbeginn ab Alter 65 erfolgen.

Bei den meisten ARD-Anstalten ist die Regelaltersgrenze derzeit noch die Vollendung des 65. Lebensjahres.

Die Anstalten stehen derzeit in Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften, um beim VTV weitergehende Einsparungen durch eine Änderung der versicherungsmathematischen Kürzung bei Rentenbeginn zu erreichen. HR, SWR und WDR haben dies für die Alt-Versorgungen schon im Rahmen der Tarifanpassung das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz umgesetzt, d. h. die Regelaltersgrenze entspricht der in der gesetzlichen Rentenversicherung. Beim ZDF entspricht die Regelaltersgrenze sowohl in den alten Versorgungstarifverträgen als auch im neuen Versorgungstarifvertrag der in der gesetztlichen Rentenversicherung.

Bewertung durch die Kommission

Tz. 199
Die Entwicklungen zum künftigen Renteneintrittsalter der Mitarbeiter werden maßgeblich durch die künftigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt werden. Diese sind gegenwärtig für den Betrachtungszeitraum nicht abschließend zu beurteilen.

Die Kommission nimmt den derzeitigen Stand zur Umsetzung des RV-Altersgrenzen-anpassungsgesetzes zur Kenntnis. Sie sieht auch weiterhin Optimierungspotenzial. In einer Gesamtbetrachtung der Versorgungssysteme der Anstalten ist der weitere Handlungsbedarf zu prüfen. Insoweit verweist die Kommission auch auf ihre Schlussfolgerungen in Tz. 185.

3.2.6 Entwicklung des Deckungsgrades sowie Schließung der Deckungsstocklücke in der Altersversorgung

Tz. 200
Die Kommission hat sich sowohl im 16. Bericht als auch im 17. Bericht eingehend mit der Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung und der Schließung der Deckungsstocklücken bei den Rundfunkanstalten befasst.

Neben der Behandlung des zweckgebundenen Gebührenanteils von 25 Cent sind im Rahmen der Gesamtbetrachtung der betrieblichen Altersversorgung auch andere Faktoren für den Finanzbedarf sowie die Dotierung der Deckungsstöcke bedeutsam, die ständigen Veränderungen unterworfen sind. Diese Faktoren sind insbesondere

  • Veränderung der Altersversorgungsrückstellungen auf der Basis versicherungsmathematischer Gutachten (Lebenserwartung u.ä.);

  • erfolgte bzw. künftige Einschnitte in vorhandene Versorgungswerke;

  • Gebühren- bzw. Beitragsertragsplanung der Anstalten zur Ermittlung der zweckgebundenen Mittel;

  • Rechnungszinsfuß für die Bewertung der Rückstellungen zur Altersversorgung.
Im Rahmen des 17. Berichts wurde eine Analyse des erreichten Standes der Schließung der Deckungsstocklücke vorgenommen. In diesem Zusammenhang hatte die Kommission auch auf ihr Gutachten zum Finanz- und Strukturausgleich zwischen den Landesrundfunkanstalten der ARD vom September 2008 hingewiesen.

Tz. 201
Die Kommission hatte es für unverzichtbar gehalten, dass die ARD kurzfristig Veränderungen der Verteilung der zweckgebundenen Mittel vornimmt.

Die Kommission hat nochmals insbesondere die ARD-Anstalten aufgefordert, die von den zweckgebundenen Gebühren "profitieren" (17. Bericht, Tz. 158, Tab. 34), die zweckentsprechende Verwendung dieser Mittel für ihre Anstalt und für die ARD insgesamt auch für den Prognosezeitraum sicherzustellen. Die Anstalten, die diese zweckgebundenen Mittel benötigen, sollten diese auch entsprechend einfordern.

Die Kommission ist weiterhin davon ausgegangen, dass sowohl die seit 1996 bestehende alte als auch die neue Deckungsstocklücke auf Basis des Rechnungszinsfußes von 5,25 % unter Beachtung dieser Faktoren bis zum Ablauf der nächsten Periode im Jahr 2016 bei allen ARD-Anstalten vollständig geschlossen werden kann.

Tz. 202
Die Darstellung der Entwicklung der Deckungsstöcke soll zum einen auf der Basis eines Rechnungszinsfußes von 6 % (ursprüngliche Deckungsstocklücke) und zum anderen auf der Basis eines Rechnungszinsfußes von 5,25 % (neue Deckungsstocklücke) erfolgen. Des Weiteren erfolgt gesondert die Darstellung der Auswirkungen der durch alle Anstalten einheitlich ab 2010 angewendeten verbindlichen Regelungen des BilMoG, dessen bilanzielle Mehraufwendungen zu einer weiteren Deckungsstocklücke führen.

Tz. 203
Diese getrennte Darstellung nimmt die Kommission im Hinblick auf den von ihr im 17. Bericht in Tz. 156 von den ARD-Anstalten geforderten qualifizierten Nachweis vor. Danach sind die ARDAnstalten gehalten, über die Verwendung der für die Schließung der Deckungsstocklücke zweckgebundenen Gebührenanteile (25 Cent) einen qualifizierten Nachweis sowohl für die ursprüngliche als auch für die neue Deckungsstocklücke zu führen, aus dem hervorgeht, wann und wie bei jeder Anstalt die Lücke bei den Deckungsstöcken bis zum Jahr 2016 geschlossen werden soll.

Darüber hinaus hat die Kommission im 17. Bericht in Tz. 163 deutlich gemacht, dass die Auswirkungen aus der Anwendung der Regelungen des BilMoG gesondert zu betrachten sind und dass eine hieraus entstehende zusätzliche Lücke frühestens nach Schließung der neuen Deckungsstocklücke (auf Basis 5,25 %) erfolgen sollte.

a) Entwicklung Deckungsstocklücke auf Basis 6,0 %

Tz. 204
Vor Beginn der Gebührenperiode 1997-2000 waren die bilanzierten Pensionsverpflichtungen der ARD-Anstalten zu rund 47 % durch dem Deckungsstock zugeordnete Wertpapiere und Bankguthaben gedeckt. Die Kommission hat die Forderungen der ARD-Anstalten auf Schließung der Deckungsstocklücke auch aus Gründen der Gleichbehandlung mit dem ZDF anerkannt. Zwischen der Kommission und den ARD-Anstalten hat Einvernehmen darin bestanden, die verbleibende Deckungsstocklücke in Höhe von rund 1.927 Mio. € nicht auf einmal, sondern über einen Zeitraum von 20 Jahren bis spätestens 2016 zu schließen.

In einer Protokollerklärung aller Länder zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag 1996 wurde zum Ausdruck gebracht, dass im Rahmen künftiger Gebührenfestsetzungsverfahren die von der Kommission aufgezeigten Rationalisierungspotenziale in möglichst großem Umfang zur Schließung der Lücken in den Deckungsstöcken verwendet werden sollen, um den angenommenen Auffüllungszeitraum zu verkürzen.

Die Deckungsstocklücke in der Altersversorgung der ARD-Anstalten, die Ende 1996 mit einem Betrag von 1.927,4 Mio. € valutierte (ursprüngliche Deckungsstocklücke), wird von der ARD mit den dafür seit 1997 bis einschließlich 2016 zweckgebunden zur Verfügung stehenden Mitteln von 25 Cent vor Ablauf des Jahres 2016 geschlossen.

Die Zuflüsse daraus betragen jährlich durchschnittlich 100 Mio. € bis 105 Mio. €.

Allein die Summe der Ist-Einnahmen bzw. prognostizierten Einnahmen aus dem zweckgebundenen Gebührenanteil 1997-2016 mit dem Betrag von 2.050,5 Mio. € übersteigt die am Ende des Jahres 1996 vorhandene Deckungsstocklücke von 1.927,4 Mio. € um 123,1 Mio. €.

Aus der Finanzbedarfsanmeldung der ARD geht hervor, dass die zweckgebundenen Mittel von 25 Cent ab dem Zeitpunkt der vollständigen Schließung der ursprünglichen Deckungsstocklücke zur vollständigen Schließung der neuen Deckungsstocklücke der ARD-Anstalten verwendet werden soll.

b) Entwicklung Deckungsstocklücke auf Basis 5,25 %

Tz. 205
Zum 16. Bericht haben die ARD-Anstalten grundsätzlich eine Reduzierung des Abzinsungssatzes von 6 % auf 5,25 % vorgenommen und hierfür einen Finanzmehrbedarf in Höhe von 364,2 Mio. € angemeldet. Dieser Finanzmehrbedarf entfällt mit 324,3 Mio. € auf die Gebührenperiode 2005- 2008 und mit 39,9 Mio. € auf die Gebührenperiode 2009-2012.

Die Kommission hat ausdrücklich anerkannt, dass durch die Absenkung des Rechnungszinsfußes dem handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip stärker Rechnung getragen wird. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sie in der Vergangenheit eine 100 %ige Deckung der bestehenden Altersversorgungsverpflichtungen durch entsprechende Deckungsstöcke anerkannt hat, obwohl es sich um nicht insolvenzfähige Anstalten handelt.

Die Kommission hat den zusätzlichen Finanzbedarf für die Gebührenperiode 2009-2012 bei allen Anstalten nicht anerkannt. Weiterhin wurden bei der ARD für die Gebührenperiode 2005-2008 insgesamt 200 Mio. € als anrechenbare Eigenmittel für die Gebührenperiode 2009-2012 finanzbedarfsmindernd berücksichtigt.

Durch die Absenkung des Rechnungszinsfußes von 6 % auf 5,25 % und die in diesem Zusammenhang zum 16. Bericht von der Kommission getroffene Entscheidung ist eine neue Deckungsstocklücke in Summe für alle Anstalten von rd. 320 Mio. € entstanden.

Tz. 206
Aufgrund der Hinweise der Kommission zu den zum damaligen Zeitpunkt nicht einheitlich verwendeten Abzinsungssätzen innerhalb der ARD haben die ARD-Anstalten im Zusammenhang mit der Anmeldung für den 18. Bericht eine Aktualisierung ihrer Berechnungen vorgenommen. Der Finanzmehrbedarf in Folge der Absenkung des Rechnungszinsfußes beträgt nunmehr 345,8 Mio. €. Das sind 18,4 Mio. € weniger als ursprünglich vorgesehen. Des Weiteren schlagen sich in dieser Summe Veränderungen im Rentenportfolio nieder.

Tz. 207
Die Schließung der Deckungsstocklücke auf Basis eines Rechnungszinsfußes von 5,25 % wird in der folgenden Tabelle dargestellt:

Tab. 47 Übersicht über die Entwicklung des Deckungsgrades sowie die Schließung der Deckungsstocklücke in der Altersversorgung der ARD-Landesrundfunkanstalten in den Jahren 1997-2016 (Basis 5,25 %, ohne Auswirkungen des BilMoG) - in T€ (Teil 1)
  1997-2000 Zw-Summe 2001-2004 Zw-Summe 2005 Ist 2006 Ist 2007 Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Plan 2012 Vorschau 2005-2012 Zw-Summe
Ruhegeldrückstellung TVA/VO incl. Beihilfe
Stand 31.12. Vorjahr   4.358.811 4.523.348 4.740.115 4.786.546 4.805.411 5.020.770 5.067.353 5.147.437 
+ Veränderung Rückstellung 428.431 298.329 164.537 216.767 46.431 18.865 215.359 46.583 80.083 105.566 894.192
= Stand 31.12. (Summe A)   4.523.348 4.740.115 4.786.546 4.805.411 5.020.770 5.067.353 5.147.437 5.253.003 
Sondervermögen Altersversorgung
Stand 31.12. Vorjahr   3.351.716 3.614.030 3.882.382 4.006.933 4.099.747 4.350.462 4.472.894 4.601.013 
+ Zuführung zum Sondervermögen AV (saldiert mit Entnahmen) 865.202 783.232 262.314 268.352 124.551 92.815 250.715 122.432 128.119 157.534 1.406.831
= Stand 31.12. (Summe B)   3.614.030 3.882.382 4.006.933 4.099.747 4.350.462 4.472.894 4.601.013 4.758.547 
Deckungsgrad/-lücke
Deckungsgrad 31.12. in %   79,9% 81,9% 83,7% 85,3% 86,6% 88,3% 89,4% 90,6% 
Fehlbetrag 31.12. zur 100%-Deckung (Summe B ./. Summe A)   -909.318 -857.733 -779.613 -705.664 -670.308 -594.459 -546.424 -494.456 
Soll-Zuführung zum Sondervermögen AV
Erträge aus dem zweckgebundenen Gebührenanteil AV (25 Cent) 393.075 414.633 103.308 105.601 105.818 105.291 104.604 103.868 103.112 101.811 833.413
+ erhaltene Ausgleichszahlungen 40.788 37.874 8.740 8.740 8.740 8.740 8.740 8.740 10.673 10.673 73.787
./. geleistete Ausgleichszahlungen -40.788 -37.874 -8.740 -8.740 -8.740 -8.740 -8.740 -8.740 -10.674 -10.675 -73.789
+ Veränderung Ruhegeldrückstellung TVA/VO inkl. Beihilfe 428.431 298.329 164.537 216.767 46.431 18.865 215.359 46.583 80.083 105.566 894.192
./. Kürzungen KEF im 16. Bericht -39.983 -39.983 -39.983 -39.983 -39.983 -39.983 -239.900
  821.506 712.962 267.846 322.368 112.265 84.173 279.980 110.467 143.211 167.392 1.487.703
Übererfüllung / Untererfüllung
Zuführung zum Sondervermögen AV (saldiert mit Entnahmen) 865.202 783.232 262.314 268.352 124.551 92.815 250.715 122.432 128.119 157.534 1.406.831
./. Soll-Zuführung zum Sondervermögen AV 821.506 712.962 267.846 322.368 112.265 84.173 279.980 110.467 143.211 167.392 1.487.703
= "Übererfüllung" (+) / "Untererfüllung" (-) 43.696 70.270 -5.532 -54.016 12.286 8.641 -29.266 11.965 -15.092 -9.858 -80.872


Tab. 47 Übersicht über die Entwicklung des Deckungsgrades sowie die Schließung der Deckungsstocklücke in der Altersversorgung der ARD-Landesrundfunkanstalten in den Jahren 1997-2016 (Basis 5,25 %, ohne Auswirkungen des BilMoG) - in T€ (Teil 2)
  2013 Vorschau 2014 Vorschau 2015 Vorschau 2016 Vorschau 2013-2016 Zw-Summe 1997-2016 Summe
Ruhegeldrückstellung TVA/VO incl. Beihilfe
Stand 31.12. Vorjahr 5.253.003 5.329.270 5.383.187 5.418.065  
+ Veränderung Rückstellung 76.268 53.917 34.878 25.593 190.656 1.811.608
= Stand 31.12. (Summe A) 5.329.270 5.383.187 5.418.065 5.443.658  
Sondervermögen Altersversorgung
Stand 31.12. Vorjahr 4.758.547 4.947.447 5.116.080 5.267.396  
+ Zuführung zum Sondervermögen AV (saldiert mit Entnahmen) 188.901 168.633 151.315 164.214 673.063 3.728.328
= Stand 31.12. (Summe B) 4.947.447 5.116.080 5.267.396 5.431.610  
Deckungsgrad/-lücke
Deckungsgrad 31.12. in % 92,8% 95,0% 97,2% 99,8%  
Fehlbetrag 31.12. zur 100%-Deckung (Summe B ./. Summe A) -381.823 -267.107 -150.670 -12.049 1
Soll-Zuführung zum Sondervermögen AV
Erträge aus dem zweckgebundenen Gebührenanteil AV (25 Cent) 101.228 102.322 102.663 103.130 409.343 2.050.464
+ erhaltene Ausgleichszahlungen 10.898 10.898 10.898 10.898 43.593 196.042
./. geleistete Ausgleichszahlungen -10.899 -10.899 -10.900 -10.899 -43.597 -196.048
+ Veränderung Ruhegeldrückstellung TVA/VO inkl. Beihilfe 76.268 53.917 34.878 25.593 190.656 1.811.608
./. Kürzungen KEF im 16. Bericht      -239.900
  177.495 156.238 137.539 128.722 599.994 3.622.166
Übererfüllung / Untererfüllung
Zuführung zum Sondervermögen AV (saldiert mit Entnahmen) 188.901 168.633 151.315 164.214 673.063 3.728.328
./. Soll-Zuführung zum Sondervermögen AV 177.495 156.238 137.539 128.722 599.994 3.622.166
= "Übererfüllung" (+) / "Untererfüllung" (-) 11.406 12.395 13.776 35.492 73.069 106.163
1 Die ausgewiesene Deckungsstocklücke von 12,0 Mio. € weicht von der ursprünglichen Darstellung der ARD in der Finanzbedarfsanmeldung zum 18. KEF-Bericht ab (0,0 € Deckungsstocklücke zum 31.12.2016). Die Abweichung ist auf die übermittelten Ist-Werte 2010 der ARD zurückzuführen, die erst nach der Finanzbedarfsanmeldung vorgelegt werden konnten. Die ARD hält unverändert an ihrer Zusage fest, die Deckungsstocklücke auf Basis eines Abzinsungsatzes von 5,25 % bis Ende 2016 bei allen Anstalten zu schließen.

So wie bei der ARD insgesamt, soll auch für jede einzelne ARD-Anstalt die Deckungsstocklücke auf Basis 5,25 % bis Ende 2016 vollständig geschlossen werden. Im 17. KEF-Bericht betrug die Deckungsstocklücke Ende 2016 noch 163,8 Mio. €, wobei insbesondere folgende Anstalten betroffen waren:

Tab. 48 Deckungsstocklücke Ende 2016 (in Mio. €)
SWR 59,6
HR 55,1
BR 22,4
RB 17,7
RBB 8,3

Tz. 208
Die Schließung der Deckungsstocklücke bei jeder Anstalt wird über folgende Instrumente erreicht:

  • Ausgleichszahlungen aufgrund der am 25. Juni 1996 getroffenen "Vereinbarung über den Ausgleich der zweckgebundenen Mittel zur Schließung der Deckungslücke bei der Altersversorgung per 31.12.1996" innerhalb der ARD-Anstalten mit einem Gesamtvolumen von 8,74 Mio. € p.a. Zusätzlich sind Zinseffekte zwischen gebenden und nehmenden Anstalten aus der Abzinsung des ermittelten Barwertes bei einer Bewertung der Ausgleichszahlungen zu berücksichtigen.

    Tab. 49 Ausgleichszahlungen innerhalb der ARD-Anstalten (in Mio. €)
      "gebende" Anstalten "nehmende" Anstalten
      BR MDR SR WDR HR NDR RB RBB SWR
      1,193 5,812 0,631 1,104 2,472 2,303 1,432 0,226 2,307
    Gesamt 8,74 8,74


  • Umverteilungen zwischen den Anstalten zugunsten des HR mit einem Volumen von 2,159 Mio. € p.a. lt. nachfolgender Tabelle:

    Tab. 50 Ausgleichszahlungen Altersversorgung zugunsten des HR 1 (in T €)
      2009 Ist 2010 Plan 2011 Plan 2012 Vorschau 2009-2012 2013 Vorschau 2014 Vorschau 2015 Vorschau 2016 Vorschau 2013-2016 2009-2019
    Gebende Anstalten
    BR 0 0 -584 -584 -1.168 -584 -584 -584 -584 -2.336 -3.504
    MDR 0 0 -583 -584 -1.167 -583 -583 -584 -583 -2.333 -3.500
    NDR 0 0 0 0 0 -225 -225 -225 -225 -900 -900
    RBB 0 0 -67 -67 -134 -67 -67 -67 -67 -268 -402
    SR 0 0 -25 -25 -50 -25 -25 -25 -25 -100 -150
    SWR 0 0 -225 -225 -450 -225 -225 -225 -225 -900 -1.350
    WDR 0 0 -450 -450 -900 -450 -450 -450 -450 -1.800 -2.700
    Summe 0 0 -1.934 -1.935 -3.869 -2.159 -2.159 -2.160 -2.159 -8.637 -12.506
    Nehmende Anstalten
    HR 0 0 1.933 1.933 3.866 2.158 2.158 2.158 2.158 8.632 12.498
    Summe 0 0 1.933 1.933 3.866 2.158 2.158 2.158 2.158 8.632 12.498
    1 Die Tabelle enthält Rundungsdifferenzen. Die Werte der gebenden und nehmenden Anstalten würden sich ohne Rundungsdifferenzen auf einen Wert von Null saldieren.

    Danach soll der HR bis 2016 zusätzlich Ausgleichszahlungen in Höhe von 12,5 Mio. € erhalten.

  • eigene Anstrengungen einzelner Anstalten zur vollständigen Schließung der Deckungsstocklücke bis 2016.

Tz. 209
Das ZDF hat zum 18. Bericht die Auswirkung aus der Absenkung des Abzinsungssatzes von 5,8 % auf 5,25 % mit einer Höhe von 77,6 Mio. € (17. Bericht 76,9 Mio. €) dargestellt und bisher nicht finanzbedarfswirksam angemeldet. Diese Auswirkung fällt mit den weiteren Effekten aus der erstmaligen und zeitgleichen Anwendung der Regelungen des BilMoG (Tz. 213) zum 1. Januar 2010 zusammen. Das ZDF macht von der nach dem BilMoG bestehenden Möglichkeit einer Verteilung dieses Betrages auf 15 Jahre Gebrauch. Danach entfällt auf die Jahre 2010-2016 ein anteiliger Betrag von 36,2 Mio. €. Entsprechende Lösungen zur Schließung der Deckungsstocklücke auf Basis 5,25 % werden im Rahmen des 19. Berichts aufgezeigt.

Das Deutschlandradio hat zum 16. Bericht eine Reduzierung des Abzinsungssatzes von 6 % auf 5,25 % vorgenommen und hierfür einen Finanzmehrbedarf in Höhe von 6,9 Mio. € angemeldet. Dieser Finanzmehrbedarf entfällt mit 5,4 Mio. € auf die Gebührenperiode 2005-2008 und mit 1,5 Mio. € auf die Gebührenperiode 2009-2012. Von der Kommission wurde im 16. Bericht der auf die Jahre 2009-2012 entfallende Mehrbedarf nicht anerkannt.

Bewertung durch die Kommission

Tz. 210
Die Kommission erwartet, dass die von der ARD dargestellten Maßnahmen zur Schließung der Deckungsstocklücke fristgerecht umgesetzt werden. Die Kommission erkennt die eigenen Anstrengungen der Anstalten dazu an. Damit sollen wesentliche Forderungen der Kommission aus dem 16. und 17. Bericht bis 2016 erfüllt werden. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag zur Generationengerechtigkeit geleistet.

Sofern die Deckungsstocklücke entgegen der für den 18. Bericht von der ARD vorgenommenen Darstellung nicht bei jeder Anstalt bis 2016 geschlossen wird, würde die Kommission den Einsatz der zweckgebundenen Mittel als nicht erfüllt ansehen.

c) Auswirkungen der Regelungen des BilMoG auf die Deckungsstöcke

Tz. 211
Die Kommission hält an ihrer Auffassung fest, die Auswirkungen aus der Anwendung der Regelungen des BilMoG auf die Finanzbedarfe und auf die Entwicklungen der Deckungsstöcke der Anstalten separat zu betrachten.

Die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio haben die sich durch die Anwendung der Regelungen des BilMoG ergebenden Mehrbedarfe dargestellt, aber gleichzeitig auf eine finanzbedarfswirksame Anmeldung dieser Beträge für die Periode 2013-2016 im 18. Bericht verzichtet.

Der Verzicht auf die finanzbedarfswirksame Anmeldung der Mehrbedarfe geht mit einer fehlenden Dotierung der entsprechenden Deckungsstöcke einher und führt zum Ausweis einer zusätzlichen Deckungsstocklücke. In diesem Zusammenhang notwendige Lösungen sollen, wie bereits von der Kommission im 17. Bericht in Tz. 163 dargelegt, erst nach Schließung der neuen Deckungsstocklücke (Basis 5,25 %), also in den Jahren nach 2016 getroffen werden.

Tz. 212
Die Rundfunkanstalten haben bei dieser Betrachtung einheitlich den von der Bundesbank zum 31. Dezember 2009 veröffentlichten maßgeblichen Zinssatz von 5,25 % angewendet. Dieser stimmt mit dem durch die ARD-Anstalten und dem vom Deutschlandradio im Rahmen der Anmeldung zum 16. Bericht berücksichtigten Abzinsungssatz überein. Zinsbedingte Mehraufwendungen zieht die Anwendung der Regelungen des BilMoG insoweit zum Umstellungszeitpunkt nicht nach sich. Die entstehenden Mehraufwendungen resultieren im Wesentlichen aus dem jetzt zu berücksichtigenden Gehalts- und Rententrend bei der Bewertung der Rückstellungen zur Altersversorgung. Für den langfristigen Kostentrend werden bei den Pensionsrückstellungen i.d.R. 2,0 % angesetzt.

Für die einzelnen ARD-Anstalten entstehen für die Jahre 2010-2016 die folgenden Mehraufwendungen:

Tab. 51 Mehraufwendungen der ARD-Anstalten durch BilMoG (in Mio. €)
  BR HR MDR NDR RB RBB SR SWR WDR ARD
Mehraufwand 5,25 % HGB-alt auf BilMoG (2010-2016) 61,0 77,5 2,9 63,4 8,0 35,1 1,3 132,9 125,0 507,0


Für den Gesamtbetrag von 507,0 Mio. € erfolgt keine Dotierung in den Deckungsstöcken der ARD-Anstalten, so dass in dieser Höhe bilanziell eine zusätzliche Deckungsstocklücke zum 31. Dezember 2016 ausgewiesen wird.

Tz. 213
Das ZDF hat die BilMoG-Mehraufwendungen für die Jahre 2010-2016 mit 185,9 Mio. € angegeben. In diesem Betrag sind die in Tz. 209 dargestellten Mehraufwendungen i.H.v. 36,3 Mio. € nicht enthalten. Bereits mit dem Jahresabschluss 2007 hat das ZDF im Vorgriff auf das BilMoG eine Reduzierung des Rechnungszinssatzes von 6 % auf 5,8 % vorgenommen. Die daraus resultierenden Mehraufwendungen im Jahr 2007 betragen 15,25 Mio. € und für 2008-2010 in Summe 1,1 Mio. €.

Tz. 214
Das Deutschlandradio beziffert den Mehrbedarf, der auf die Anwendung der Regelungen des BilMoG zurückzuführen ist und der künftig Einfluss auf den Finanzbedarf haben wird, auf jährlich 2,8 Mio. €. Für den Zeitraum 2010-2016 entspricht dies einem Gesamtbetrag von 19,8 Mio. €.

Dieser Mehrbedarf, der für die kommende Periode nicht finanzbedarfswirksam geltend gemacht wurde, führt auch beim Deutschlandradio zu einer Deckungsstocklücke. Diese beläuft sich am Ende der kommenden Periode auf 8,1 Mio. €.

Tz. 215
Dies führt bei den Anstalten zu folgenden Auswirkungen bei den Altersversorgungs- und Beihilferückstellungen:

Tab. 52 Erhöhung der Altersversorgungs- und Beihilferückstellungen durch BilMoG (in Mio. €)
  ARD ZDF DRadio
2010-2012 206,0 95,6 8,5
2013-2016 301,0 90,4 11,3
Gesamt 507,0 186,0 19,8


ARD, ZDF und Deutschlandradio verteilen den stichtagsbedingt zum 1. Januar 2010 einmalig ermittelten Mehraufwand auf 15 Jahre und damit auf die Jahre 2010-2024 (Art. 67 EGHGB). Die durch das BilMoG entstehenden Auswirkungen haben die Anstalten zum 18. Bericht nicht finanzbedarfswirksam angemeldet.

Bewertung durch die Kommission

Tz. 216
Die Auswirkungen im Zusammenhang mit dem BilMoG werden nach derzeitigem Stand zu einer weiteren Deckungsstocklücke bei den Rundfunkanstalten führen.

Die Anstalten haben in ihren Anmeldungen zum 18. Bericht dargestellt, dass diese Deckungsstocklücke nach 2016 mit Weiterführung des zweckgebundenen Gebührenanteils zur Schließung der alten Deckungsstocklücke aus dem Jahr 1996 in Höhe von 25 Cent geschlossen werden könnte.

Die Kommission ist der Auffassung, dass diese mögliche zusätzliche Lücke frühestens nach Schließung der bisherigen Deckungsstocklücken bei allen Anstalten geschlossen werden sollte. Die Kommission wird sich damit frühestens im 19. Bericht befassen.


Letzte Aktualisierung 17.01.2012