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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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18. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

| 18. Bericht (als PDF - 958KB) |

Siebtes Kapitel
Anrechenbare Eigenmittel

  • Die Summe der von den ARD-Anstalten zum Stichtag 31. Dezember 2009 erklärten Eigenmittel von 489,5 Mio. € wird um 125,2 Mio. € erhöht. Es werden Eigenmittel von 614,7 Mio. € festgestellt. Unter Berücksichtigung der ARD-Nachmeldung ergibt sich ein Betrag von 115,6 Mio. €.

  • Das ZDF hat bereits einen höheren Betrag an Eigenmitteln bedarfsmindernd berücksichtigt als von der Kommission festgestellt.

  • Die Kommission erhöht beim Deutschlandradio die anrechenbaren Eigenmittel um 3,5 Mio. € auf 76,0 Mio. €.

  • Für die ARTE Deutschland GmbH werden anrechenbare Eigenmittel auf 0,5 Mio. € korrigiert.

1. Grundsätzliches

Tz. 490
Anrechenbare Eigenmittel sind Bestände an kurzfristig verfügbaren Mitteln. Zur Ermittlung werden bestimmte Vermögensteile des kurzfristigen Bereichs um bestimmte Passiva dieses Bereichs gemindert. Finanzmittel, die den einzelnen Rundfunkanstalten hieraus aufgrund eines positiven Saldos verbleiben, stehen ihnen als anrechenbare Eigenmittel zur Deckung ihres Finanzbedarfs zur Verfügung.

Die Kommission hat zur Erhebung der Eigenmittel auch die Beteiligungsgesellschaften der Rundfunkanstalten einbezogen. Die Eigenmittel von ARTE Deutschland GmbH werden gesondert dargestellt.

Zum 31. Dezember 2009 hat die Kommission den Bestand an verfügbaren Eigenmitteln der Rundfunkanstalten und von ARTE überprüft. Grundlage waren die Anmeldungen, die Jahresabschlüsse und die mittelfristigen Finanzplanungen der Anstalten sowie Unterlagen von Gesellschaften, an denen die Anstalten allein oder gemeinsam über eine Beteiligung von mindestens 50 % verfügen.

Bei mehreren Anstalten wurde festgestellt, dass Gewinne von Beteiligungsgesellschaften infolge des Wegfalls von vertraglichen Abführungspflichten teilweise erst nach dem Beurteilungsstichtag vollständig abgeführt werden. Dies hatte jedoch keinen wesentlichen Einfluss auf den Bestand der verfügbaren Eigenmittel der Anstalten.

Sonstige Rückstellungen mindern grundsätzlich die Eigenmittel zum Erhebungsstichtag. Aus den Erträgen aus der Auflösung solcher Rückstellungen in den Folgejahren ergeben sich Erkenntnisse über die gebildeten Rückstellungen zum Stichtag, die auf die Eigenmittel zum maßgeblichen Stichtag zurückwirken. Die Kommission betrachtet die Erträge aus der Auflösung der zum Stichtag gebildeten sonstigen Rückstellungen seit dem 18. Bericht daher im Rahmen der Eigenmittel (vgl. Tz. 471).

Das Verfahren zur Ermittlung der anrechenbaren Eigenmittel wird vor dem Hintergrund der Anforderungen des § 3 Abs. 2 S. 3 und 4 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag weiterentwickelt.

2. ARD

Tz. 491
Die ARD-Anstalten setzen ihre anrechenbaren Eigenmittel zur Deckung des Finanzbedarfs ein.

Ihre Bestände zum 31. Dezember 2009 ermitteln sie anhand der Jahresabschlüsse nach einheitlichem Schema.

Die ARD-Anstalten erklärten zum 31. Dezember 2009 zunächst anrechenbare Eigenmittel von 499,1 Mio. €.

Dabei minderten sie den Saldo aus bestimmten kurzfristigen Positionen der Aktiva und Passiva von 575,6 Mio. € um "übrige Korrekturen" von 76,5 Mio. €. Zu den übrigen Korrekturen gehören insbesondere die bis zum 31. Dezember 2016 nicht verbrauchten Mittel des MDR aus dem Sonderposten Anschubfinanzierung, Korrekturen für zweckgebundene Rücklagen sowie verschiedene Rückstellungen. Positionen zum Ausgleich interner Leistungen, die weder den Finanzausgleich noch den Strukturausgleich betreffen, haben sie nicht benannt.

Im Laufe des Verfahrens berichtigte die ARD die Anmeldung ihrer Eigenmittel um 9,6 Mio. €. Änderungen betreffen Sonstige Ausleihungen des SWR mit 27,1 Mio. € und eine Reduzierung der Korrektur des SWR um 36,7 Mio. €.

Die zum 31.12.2009 von der ARD erklärten anrechenbaren Eigenmittel betragen somit 489,5 Mio. €.

Diese setzen sich wie folgt zusammen (in Mio. €):

  Summe Aktiva Summe Passiva Saldo Übrige Korrekturen Eigenmittel lt. Anmeldung
BR 282,033 174,686 107,347 -40,457 66,890
HR 198,317 186,416 11,901 18,982 30,883
MDR 463,019 166,763 296,256 -89,490 206,766
NDR 95,945 174,401 -78,456 42,148 -36,308
RB 8,611 22,388 -13,777 5,553 -8,224
RBB 75,068 83,192 -8,124 21,052 12,928
SR 25,936 30,665 -4,729 4,898 0,169
SWR 331,951 195,360 136,591 -101,420 35,171
WDR 527,555 371,775 155,780 25,441 181,221
Summe 2.008,435 1.405,646 602,789 -113,293 489,496


Diesen Bestand zum Erhebungsstichtag haben die Anstalten um einen errechneten Bedarf von 464,0 Mio. € für den restlichen Zeitraum bis zum Ende der laufenden Gebührenperiode gemindert.

Tz. 492
Die Kommission hat die Anmeldung zum Erhebungsstichtag anhand der Jahresabschlussunterlagen 2009 untersucht.

Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen und Einwendungen der Anstalten kommt die Kommission zu einem Mehrbetrag an Eigenmitteln von 125,2 Mio. €. Dieser reduziert sich durch die Nachmeldung des SWR auf 115,6 Mio. €.

  angemeldete Eigenmittel Änderungen der KEF Eigenmittel lt. KEF
BR 66,9 12,7 79,6
HR 30,9 -21,3 9,6
MDR 206,8 67,3 274,1
RBB 12,9 2,6 15,5
SR 0,2 1,4 1,5
SWR 35,2 17,6 52,8
WDR 181,2 43,2 224,4
Summe positiv 534,0 123,5 657,5
NDR -36,3 1,4 -34,9
RB -8,2 0,3 -7,9
Summe negativ -44,5 1,7 -42,8
Summe 489,5 125,2 614,7


Im Folgenden werden die Abweichungen bei Aktiva, Passiva und Korrekturen erläutert.

Tz. 493
Von den ARD-Anstalten erklärte Aktiva in Höhe von 2.008,435 Mio. € wurden von der Kommission um 34,311 Mio. € reduziert. Dies beruht auf folgenden Feststellungen:

Ausleihungen des WDR an verbundene Unternehmen in Höhe von 0,689 Mio. € erhöhen die Eigenmittel.

Wertpapiere des Anlagevermögens des HR in Höhe von 35 Mio. € waren nicht den anrechenbaren Eigenmitteln zuzurechnen, da sie erst nach 2016 fällig werden.

Tz. 494
Die Verminderung der kurzfristigen Positionen der Passivseite durch die Kommission von 1.405,646 Mio. € um 67,431 Mio. € auf 1.338,215 Mio. € hat folgende Gründe:

Tz. 495
Sonstige Rückstellungen der ARD-Anstalten von

  BR HR MDR NDR RB RBB SR SWR WDR
Mio. € 5,855 7,469 0,963 0,923 0,337 1,750 0,210 1,433 14,948


sind nicht Eigenmittel mindernd anzusetzen

Tz. 496
Die beim HR gebildete Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen betrifft auch einen Verbrauch nach 2016. Ein darauf entfallender Anteil von rechnerisch 6,244 Mio. € wird nicht Eigenmittel mindernd anerkannt.

Folgende Rückstellungen mindern nicht die Eigenmittel, weil sie nicht liquiditätswirksam oder nach der Planungsmethode der Kommission den Personalaufwendungen zugeordnet werden:

  • Urlaubsansprüche von Aushilfen des NDR in Höhe von 0,082 Mio. €,

  • Beihilfeverpflichtungen von RB in Höhe von 1,123 Mio. €,

  • Überstunden, Mehrarbeit und Zulagen von RB in Höhe von 0,095 Mio. €,

  • Ausgleichszahlungen an Bremedia von RB in Höhe von 0,089 Mio. €,

  • Zeitwertkonten des SR in Höhe von 1,17 Mio. € und des SWR in Höhe von 8,484 Mio. €,

  • arbeitsrechtlich schwierige Fälle des SWR in Höhe von 7,6 Mio. €

  • die Altersversorgung freier Mitarbeiter des SWR in Höhe von 0,03 Mio. €
Rückstellungen für Aufbewahrungsfristen des WDR in Höhe von 0,718 Mio. € betreffen nicht den Planungszeitraum und mindern daher die Eigenmittel nicht.

Der Rechnungsabgrenzungsposten des SWR für die Sendeanlage Adenau wird um 0,1 Mio. € gekürzt. Insoweit betrifft er nicht den Planungszeitraum.

Der Rechnungsabgrenzungsposten für nicht verbrauchte Mittel für ARTE des RBB in Höhe von 0,808 Mio. € mindert nicht die Eigenmittel. Es handelt sich hierbei um Ausgleichsbeträge für gegebenenfalls kostenintensivere Produktionen in den Folgejahren. Solche Kosten werden nach der Planungsmethode der Kommission den Programmaufwendungen zugeordnet.

Tz. 497
Die Änderungen der Kommission zu den "übrigen Korrekturen" in Höhe von 92,0 Mio. € setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:

  • Sonderposten des MDR für die Anschubfinanzierung:

    Der MDR kürzt seinen Eigenmittelbestand wie in den vorangegangenen Jahren um den Sonderposten. Nach Berechnungen der Anstalt beträgt er zum Ende der Gebührenperiode 96,1 Mio. €.

    Die Kommission hat es seit dem 12. Bericht (vgl. Tz. 168) akzeptiert, dass die Mittel des Sonderpostens Anschubfinanzierung nicht zur Deckung des übrigen Finanzbedarfs herangezogen werden, sondern separat zur Finanzierung der Leasingaufwendungen für die Bauvorhaben der Funkhäuser in Halle, Dresden, Erfurt und Magdeburg herangezogen werden.

    Der MDR weicht bei der Berechnung des Sonderpostens seit dem Jahr 2001 von der im 12. Bericht vereinbarten Berechnungsmethode ab. Die Kommission erkennt nur eine Zuführung in Höhe der durchschnittlichen Zinserträge der Finanzanlagen (vgl. 16. Bericht, Tz. 381) und keine Sonderzuführungen (vgl. 15. Bericht, Tz. 111) an. Nach der Methodik der Kommission ist der Sonderposten zum 31. Dezember 2016 mit 36,7 Mio. € anzusetzen. Die Korrektur des MDR vermindert sich dementsprechend um 59,4 Mio. €.

    Der MDR wiederholt seine Einwände zu diesem Verfahren, die zuletzt im 17. Bericht (Tz. 394) ausführlich dargestellt wurden.

    Die Anstalten der ARD machen geltend, das bisherige Verfahren könne nicht aufrecht erhalten werden, weil der Ablauf der Leasingverträge heranrücke und dann erhebliche finanzielle Belastungen auf den MDR zukämen. Dies müsste im Interesse einer Generationengerechtigkeit schon gegenwärtig berücksichtigt werden.

    Dem folgt die Kommission nicht. Sie weist darauf hin, dass sie die Mittel aus der Anschubfinanzierung auf Wunsch der Anstalt von Beginn an gesondert betrachtet hat. Wenn die von der Anstalt in die von ihr gewahlte Finanzierungsart gesetzten Erwartungen nicht eintreten, konnen die damit verbundenen Probleme nicht zu Lasten der Gebuhrenzahler behoben werden. Es ist auch zu berucksichtigen, dass der MDR uber einen erheblichen Bestand an Eigenmitteln verfugt.

    Zur Finanzierung des Erwerbs des Landesfunkhauses Sachsen-Anhalt in Magdeburg wurde im Leasingvertrag ein Mieterdarlehen vereinbart. Die Summe der Zahlungen fur das Mieterdarlehen dient bei Ablauf der Vertragslaufzeit dazu, den bei Wahrnehmung der Kaufoption fur das Objekt falligen Restkaufpreis abzudecken. Es hat zum Bewertungsstichtag einen Stand von 15,3 Mio. € erreicht und soll bis 2016 ca. 24 Mio. € betragen.

    Da dieses Darlehen nicht aus Mitteln der Anschubfinanzierung finanziert worden ist, ware es in der zum Stichtag bestehenden Hohe von 15,3 Mio. € Eigenmittel erhohend zu berucksichtigen. Um den Interessen der Anstalt gleichwohl entgegen zu kommen, sieht die Kommission von ihrer im 12. Bericht (Tz. 168) dargestellten Behandlungsweise und der entsprechenden Erhohung der verfugbaren Mittel bezuglich des Mieterdarlehens ab. Dadurch soll dem MDR Raum geschaffen werden, seine Leasingobjekte ohne zusatzlichen Finanzbedarf bis 2020 abzulosen. "X Weitere Veranderungen von 32,6 Mio. € ergeben sich "X durch die Verminderung der zweckgebundenen Rucklagen in Hohe von 6,8 Mio. € beim BR, "X aus der Korrektur beim NDR fur seinen Anteil am Gemeinschaftsvermogen Phoenix in Hohe von 0,4 Mio. €, da dieser in den Verbindlichkeiten bereits enthalten ist,
  • Weitere Veränderungen von 32,6 Mio. € ergeben sich
    • durch die Verminderung der zweckgebundenen Rücklagen in Höhe von 6,8 Mio. € beim BR,
    • aus der Korrektur beim NDR für seinen Anteil am Gemeinschaftsvermögen Phoenix in Höhe von 0,4 Mio. €, da dieser in den Verbindlichkeiten bereits enthalten ist,
    • bei Versorgungsrückstellungen für Gemeinschaftseinrichtungen der ARD des RB in Höhe von 1,4 Mio. €, die doppelt berücksichtigt waren und
    • bei den Sonderrücklagen des WDR in Höhe von 26,8 Mio. €.
Die Kommission stellt die anrechenbaren Eigenmittel in Höhe von 614,7 Mio. € fest.

3. ZDF

Tz. 498
Das ZDF hat zum Stichtag Eigenmittel von 96,2 Mio. € angemeldet. Die Kommission ermittelte einen positiven Bestand an Eigenmitteln in Höhe von 102,4 Mio. €.

Die beim ZDF Eigenmittel mindernd angesetzten Verbindlichkeiten gegenüber Phoenix in Höhe von 9,6 Mio. € sind nur hälftig dem ZDF zuzurechnen. Sonstige Rückstellungen sind um 1,4 Mio. € zu mindern (vgl. Tz. 495).

  Summe Aktiva Summe Passiva angemeldete Eigenmittel Änderungen der KEF Eigenmittel lt. Anmeldung
ZDF 264,4 168,2 96,2 6,2 102,4


Die Eigenmittel werden allerdings nicht bedarfsmindernd in Ansatz gebracht, weil die Anstalt diese Mittel in einer Rücklage von 108,88 Mio. € erfasst, um die sie ihren Finanzbedarf kürzt.

4. Deutschlandradio

Tz. 499
Das Deutschlandradio hat anhand seines Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 näher bezeichnete Vermögensteile des kurzfristigen Bereichs um bestimmte Passiva gemindert und einen Bestand an anrechenbaren Eigenmitteln von 72,5 Mio. € erklärt. Diesen Bestand zum Erhebungsstichtag hat es um den errechneten Bedarf von 66,8 Mio. € für die laufende Gebührenperiode gemindert.

Die Kommission kommt zum Erhebungsstichtag zu einem Mehrbetrag von 3,5 Mio. € bei den Sonstigen Rückstellungen (vgl. Tz. 495).

  Summe Aktiva Summe Passiva Eigenmittel Änderungen der KEF Eigenmittel lt. Anmeldung
DRadio 102,5 30,0 72,5 3,5 76,0


Die Eigenmittel von 76,0 Mio. € sind um den Fehlbetrag der restlichen Jahre des laufenden Gebührenzeitraums von 61,6 Mio. € auf den Beginn der Gebührenperiode fortzuschreiben (vgl. Tz. 33).

5. ARTE

Tz. 500
Die ARTE Deutschland GmbH legte keine den Anforderungen der KEF entsprechende Berechnung ihrer Eigenmittel vor. Die Kommission ermittelte aus den Bilanzunterlagen zum 31. Dezember 2009 anrechenbare Eigenmittel von 4,0 Mio. €.

Zusätzlich sind die von ARTE gebildeten kurzfristigen Rückstellungen für Programmzulieferungen von den ARD-Anstalten und dem ZDF von 3,5 Mio. € zu berücksichtigen. Sie werden über den Finanzbedarf der ARD-Anstalten und dem ZDF in Höhe von jeweils 1,75 Mio. € angesetzt (vgl. Tz. 585).

Bei ARTE verbleiben damit Eigenmittel von 0,5 Mio. €.

Darüber hinaus belaufen sich die Rückstellungen der Gesellschafter zum 31. Dezember 2009 auf 29,3 Mio. €, die Forderungen an die Gesellschafter bei ARTE betragen 24,7 Mio. €. Bei der Differenz handelt es sich um ARTE zustehende, von den Gesellschaftern noch nicht abgerufene, Gebührenanteile. ARTE hat diese finanzbedarfsmindernd berücksichtigt.


Letzte Aktualisierung 17.01.2012