18. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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6.Kapitel
Erträge
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Bis zum 31. Dezember 2012 schuldet die Grundgebühr, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum
Empfang bereithält. Für das Bereithalten eines Fernsehgerätes ist zusätzlich die Fernsehgebühr
zu entrichten (Gerätebezug, § 2 Abs. 2 RGebStV).
-
Nach Berücksichtigung der Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2009 fielen die Gebührenerträge
in den Jahren 2009 und 2010 im Ist dennoch um insgesamt 17,5 Mio. € geringer aus als im
16. Bericht angenommen. Dies ist insbesondere auf die im Vergleich zur Planung niedrigeren
ertragsrelevanten Gerätebestände sowie geringere nacherhobene Gebühren zurückzuführen,
die nur teilweise durch geringere Belastungen aus Forderungsausfällen kompensiert wurden.
Die Arbeitsgruppe Planung geht für die Jahre 2011 und 2012 von einer Beschleunigung dieser
Entwicklung aus. Auf Basis der Ist-Entwicklung der Anmeldungen, Gebührenbefreiungen und
Forderungsausfälle seit dem vierten Quartal 2010 teilt die Kommission diese Erwartung jedoch
nicht und geht deshalb für die Jahre 2011 und 2012 von insgesamt um 70 Mio. € (69 Mio. € ohne
LMA-Anteile) höheren Erträgen aus als von den Anstalten angemeldet.
-
Die Länder sind zu der Überzeugung gelangt, dass das bisherige geräteabhängige Finanzierungssystem
nicht mehr zukunftsfähig sei. Mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wird zum
1. Januar 2013 der Wechsel von einem gerätebezogenen zu einem geräteunabhängigen Finanzierungsmodell
vollzogen. Der Gesetzgeber stellt nunmehr im Wesentlichen auf Wohnungen,
Betriebsstätten und Kfz als Anknüpfungspunkte ab.
-
Für die Planung der Beitragserträge ab dem Jahr 2013 bedeutet dies, dass die neuen Anknüpfungspunkte
im Planungsmodell abgebildet werden müssen. Bei der Abschätzung der Auswirkungen
der Novellierung auf den zu erwartenden Beitragsertrag ist zu berücksichtigen, dass die
der Arbeitsgruppe Planung als Basis zur Verfügung stehenden Daten bei zahlreichen relevanten
Faktoren nur sehr bedingt valide Schlüsse auf die Ertragsentwicklung zulassen. Aus diesen
Gründen wurde für einzelne Beitragstatbestände eine Kombination verschiedener verfügbarer
statistischer Quellen herangezogen, und es wurden prognostische Annahmen getroffen. Die
Kommission ist sich der erheblichen Unsicherheiten der Beitragsprognose für die Periode 2013-
2016 bewusst.
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Trotz der mit dem Modellwechsel beabsichtigten Ertragsstabilisierung gehen die Anstalten für
die Periode 2013-2016 von einem Ertragsrückgang gegenüber der laufenden Periode um rd.
75,2 Mio. € auf kumuliert 29.231.8 Mio. € (ohne Andere Erträge und LMA-Anteile sowie vor KEFZuschätzungen)
aus. Die Kommission erwartet wegen der positiveren Aussichten beim Anmeldeverhalten,
bei den Gebührenbefreiungen und Forderungsausfällen für 2011 und 2012 höhere
Erträge und geht davon aus, dass sich diese günstige Entwicklung auch in der Periode 2013-2016
fortsetzen wird. Sie setzt daher einen um 120 Mio. € (117,6 Mio. € ohne LMA-Anteil) höheren
Prognosewert an.
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Aufgrund der aus dem Modellwechsel resultierenden Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit
der Ertragsplanung ist eine spätere Überprüfung der Plan-Ist-Abweichungen und ggf. eine Plananpassung
im Rahmen des 19. KEF-Berichts unabdingbar.
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Auf Basis der seit Ende 2010 beobachteten deutlichen Umsatzsteigerungen in der gesamten
Rundfunkwerbung rechnet die Kommission damit, dass die von den Anstalten angemeldeten
Werbeerträge übertroffen werden. Bei der ARD setzt sie für die Periode 2009-2012 einen um
6,5 Mio. € und für die Periode 2013-2016 einen um 13,5 Mio. € höheren Ertrag an als angemeldet.
Beim ZDF geht die Kommission für die Periode 2009-2012 von rd. 2,0 Mio. € und für die
Periode 2013-2016 von rd. 11,0 Mio. € höheren Werbeerträgen aus als angemeldet.
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Sonstige Erträge:
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Sponsoring: Ab dem Jahr 2013 werden die Zeitfenster für Sponsoring an die Zeitfenster für
Werbung angeglichen, d.h. Fernsehsponsoring findet dann nach 20.00 Uhr sowie an Sonntagen
und im ganzen Bundesgebiet anerkannten Feiertagen nicht mehr statt, mit der Ausnahme
bestimmter Sportgroßereignisse. Auch nach Berücksichtigung der Reduzierung der verfügbaren
Zeitfenster geht die Kommission von höheren Sponsoringerträgen aus als von den
Anstalten angemeldet.
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Finanzerträge: Der aktuellen Zinsentwicklung folgend hat die Kommission mit den Anstalten
Einvernehmen erzielt über eine Absenkung der Renditesätze für die Jahre 2011 und 2012 und
für die kommende Periode 2013-2016.
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Die Bedeutung der Sonstigen betrieblichen Erträge und Kostenerstattungen für die Finanzierung
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bleibt weiterhin erheblich. Die Zuschätzungen hat
die Kommission im Wesentlichen auf der Basis der Entwicklung der letzten Jahre vorgenommen.
- Beteiligungserträge: Das Beteiligungsengagement der Rundfunkanstalten wird im Rahmen der Ermittlung der Rundfunkgebühr wie eine gewöhnliche Finanzanlage betrachtet, die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu tätigen ist. Für die Beteiligungserträge wird eine Mindestrendite von derzeit 5 % nach Steuern festgelegt, die Grundlage der Anpassungen ist, soweit die Beteiligungsunternehmen nicht tatsächlich höhere Beteiligungserträge erzielt haben oder erzielen werden.
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Sponsoring: Ab dem Jahr 2013 werden die Zeitfenster für Sponsoring an die Zeitfenster für
Werbung angeglichen, d.h. Fernsehsponsoring findet dann nach 20.00 Uhr sowie an Sonntagen
und im ganzen Bundesgebiet anerkannten Feiertagen nicht mehr statt, mit der Ausnahme
bestimmter Sportgroßereignisse. Auch nach Berücksichtigung der Reduzierung der verfügbaren
Zeitfenster geht die Kommission von höheren Sponsoringerträgen aus als von den
Anstalten angemeldet.
- Die von der Kommission vorgenommen Ertragsanpassungen belaufen sich auf insgesamt 175,4 Mio. € für die laufende Periode 2009-2012 sowie 405,6 Mio. € für die Periode 2013-2016; davon entfallen 146,4 Mio. € bzw. 313,9 Mio. € auf die ARD, 26,1 Mio. € bzw. 87,1 Mio. € auf das ZDF und 2,9 Mio. € bzw. 4,6 Mio. € auf das Deutschlandradio.
1. Erträge aus Teilnehmergebühren/-beiträgen
1.1 Rechtliche Grundlagen
Tz. 325
Bis zum 31. Dezember 2012 richten sich die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung von Rundfunkgebühren
nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) in der Fassung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags
(RÄndStV) vom 1. Juni 2009. Mit Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
(RBeiStV) (Art. 1 des 15. RÄndStV vom 15.-21.12.2010) am 1. Januar 2013 wird die
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt und
ein Wechsel hin zu einem geräteunabhängigen Finanzierungsmodell vollzogen werden.
Tz. 326
Nach derzeitiger Rechtslage schuldet die Grundgebühr, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum
Empfang bereithält; bei Bereithalten eines Fernsehgerätes ist zusätzlich die Fernsehgebühr zu
entrichten (§ 2 Abs. 2 RGebStV). Seit 1. Januar 2009 betragen die Grundgebühr 5,76 € und die
Fernsehgebühr 12,22 € monatlich, zusammen 17,98 € pro Monat (§ 8 RFinStV). § 6 RGebStV enthält
bundesweit einheitliche Tatbestände zur Befreiung von der Gebührenpflicht. Zum Nachweis der
Befreiung genügt gemäß § 6 Abs. 2 RGebStV auch eine Bestätigung des Leistungsträgers. Dies
dient unter anderem der Verringerung des Aufwands der GEZ (vgl. amtl. Begr. zu Art. 5 Nr. 1 des
10. RÄndStV).
Tz. 327
Seit dem 1. Januar 2007 sind neuartige Empfangsgeräte (kurz NEG) im Grundsatz gebührenpflichtig.
Mit Zustimmung der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Oktober 2006 haben die Rundfunkanstalten
ihrer Gebührenpraxis eine Auslegung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags zugrunde
gelegt, nach der für neuartige Rundfunkempfangsgeräte einstweilen lediglich die Grundgebühr
erhoben wird (vgl. näher 17. Bericht, Tz. 295). Ungeachtet der Tatsache, dass die Rundfunkgebühr
für neuartige Rundfunkempfangsgeräte im Fall des Vorliegens der Voraussetzungen des § 5 Abs. 3
RGebStV nicht erhoben wird, und ungeachtet der Tatsache, dass in der Gebührenperiode ab
1. Januar 2009, soweit die Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte besteht, nur
die Grundgebühr erhoben wird, ist in einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten vor Verwaltungsgerichten
die Einstufung von internetfähigen Personalcomputern (PC) als gebührenpflichtige neuartige
Empfangsgeräte bestritten worden. Diesbezüglich liefern die erst- und zweitinstanzlichen
Entscheidungen ein heterogenes Bild 1.
Tz. 328
Mittlerweile hat das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Revisions-Urteil vom 27. Oktober
2010 2 für eine höchstrichterliche Klärung im Hinblick auf die Frage der Gebührenpflicht bezüglich
internetfähiger PC gesorgt (BVerwG, Az. 6 C 12.09) und judiziert, ein PC, der einen funktionsfähigen
Internetanschluss besitze, der es ermögliche, die im Internet abrufbaren Ton- bzw. Bilddateien
von Rundfunksendungen mittels Audio- oder Video-Streaming auf den PC zu laden, stelle ein
gebührenpflichtiges neuartiges Rundfunkempfangsgerät dar (ebd., Tz. 29). Das Gericht erblickt in
dieser Auslegung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags auch keinen Verstoß gegen Grundrechte
von Besitzern internetfähiger PC, insbesondere der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG)
und des Allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 GG). Allerdings führt es unter dem Gesichtspunkt
des Allgemeinen Gleichheitssatzes aus, die Rundfunkanstalten könnten an der Gebührenpflichtigkeit
von internetfähigen PC auf Dauer nur festhalten, wenn diese sich auch tatsächlich
werde durchsetzen lassen. Angesichts der Tragbarkeit und oftmals geringen Größe dieser Geräte
werde die Zurechenbarkeit zu einem Inhaber ohne dessen Mitwirkung zunehmend schwieriger. Der
Gesetzgeber müsse daher die Entwicklung genau beobachten, damit nicht am Ende die potentiell
große Zahl internetfähiger PC zum Problem für die Einlösung der Abgabengerechtigkeit und somit
zur Rechtmäßigkeitsfrage für diese Anknüpfung der Gebührenerhebung überhaupt werde (ebd.,
Tz. 52).
1 Für eine Gebührenpflicht etwa OVG Rheinland-Pfalz v. 12.3.2009, Az. 7 A 10959/08.OVG; Bayerischer VGH v. 19.5.2009, Az. 7 B 08.2922. Ablehnend
dagegen etwa Niedersächsisches OVG v. 20.11.2009, Az. 4 A 188/09; VG Wiesbaden v. 19.11.2008, Az. 5 K 243/08.WI(V); VG Gießen v. 18.01.2010, Az. 9 K
305/09.GI. Offen gelassen etwa Hessischer VGH v. 12.4.2010, Az. 10 A 2910/09. Weitere Entscheidungen behandelt Reislhuber, MMR 2010, 459 ff.
2 Veröffentlicht in MMR 2011, 258 ff.
1.2 Entwicklung der Erträge aus Teilnehmergebühren 2009-2012
Tz. 329
In der nachfolgenden Tabelle sind die Ist-Zahlen der Jahre 2009 und 2010 sowie die Plan/Vorschau-
Zahlen der Jahre 2011 und 2012 dargestellt. Die Gebührenanpassung zum 1. Januar 2009 entspricht
einer Erhöhung des Gebührenaufkommens gegenüber dem im 16. Bericht festgestellten Ertrag
um rd. 5,4 % für die gesamte Gebührenperiode 2009-2012. Im Vergleich zur Planung geringere
Gerätebestände sowie stärker sinkende nacherhobene Gebühren sind nur teilweise durch geringere
Belastungen infolge von Forderungsausfällen kompensiert worden. Demgemäß führt die Prognose
der "Arbeitsgruppe ´Gemeinsame Planung der Gebührenerträge ARD, DRadio, und ZDF` vom
13. April 2011" (nachfolgend kurz "Arbeitsgruppe Planung") 1 zu Mindererträgen von 139,1 Mio. €
(- 9,2 % im Vergleich zur Brutto-Gebührenerhöhung in Höhe von 1.511,4 Mio. €). Bei der Gegenüberstellung
mit den im 16. Bericht festgestellten Erträgen ergeben sich nachfolgend dargestellte
Abweichungen.
| 2009 Ist | 2010 Ist | 2011 Plan | 2012 Vorschau | 2009-2012 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Ist/Anmeldung 18. Bericht | 7.416,4 | 7.362,5 | 7.310,4 | 7.217,7 | 29.307,1 |
| Festgestellter Ertrag 16. Bericht | 7.036,0 | 6.999,7 | 6.966,4 | 6.932,6 | 27.934,7 |
| Abweichung | 380,4 | 362,8 | 344,0 | 285,1 | 1.372,4 |
| Abweichungsgründe: | |||||
| Gebührenerhöhung 1. Januar 2009 | 381,5 | 379,2 | 376,6 | 374,1 | 1.511,4 |
| Ertragsrelevante Geräte 4 | -16,8 | -33,5 | -51,4 | -92,7 | -194,4 |
| Forderungsausfälle | 22,1 | 39,5 | 40,4 | 41,6 | 143,6 |
| Nacherhobene Gebühren | -17,6 | -21,6 | -28,3 | -41,8 | -109,2 |
| Sonstiges | 11,3 | -0,8 | 6,7 | 3,9 | 21,1 |
| Zwischensumme | -1,1 | -16,4 | -32,6 | -89,0 | -139,0 |
| Gesamt | 380,4 | 362,8 | 344,0 | 285,1 | 1.372,4 |
3 ohne "Andere Erträge", nach Abzug "Anteil LMA", ohne "LMA-Rückflüsse"
4 Minderbestand im Vergleich zur Planung
Tz. 330
Eine Darstellung nach Anstalten ergibt folgendes Bild.
| 2009 Ist | 2010 Ist | 2011 Plan | 2012 Vorschau | 2009-2012 | |
|---|---|---|---|---|---|
| ARD | |||||
| Ist/Anmeldung 18. Bericht | 5.380,9 | 5.352,2 | 5.310,3 | 5.244,4 | 21.287,8 |
| Festgestellter Ertrag 16. Bericht | 5.141,6 | 5.118,0 | 5.096,4 | 5.074,0 | 20.430,0 |
| Gebührenerhöhung 1. Januar 2009 | 238,3 | 236,9 | 235,3 | 233,7 | 944,3 |
| Verbleibende Abweichung | 1,0 | -2,7 | -21,4 | -63,3 | -86,4 |
| ZDF | |||||
| Ist/Anmeldung 18. Bericht | 1.840,2 | 1.817,8 | 1.809,9 | 1.785,2 | 7.253,1 |
| Festgestellter Ertrag 16. Bericht | 1.714,0 | 1.701,6 | 1.690,2 | 1.679,1 | 6.785,0 |
| Gebührenerhöhung 1. Januar 2009 | 132,4 | 131,6 | 130,7 | 129,8 | 524,4 |
| Verbleibende Abweichung | -6,2 | -15,4 | -11,0 | -23,7 | -56,3 |
| DRadio | |||||
| Ist/Anmeldung 18. Bericht | 195,3 | 192,4 | 190,3 | 188,2 | 766,2 |
| Festgestellter Ertrag 16. Bericht | 180,4 | 180,1 | 179,8 | 179,5 | 719,8 |
| Gebührenerhöhung 1. Januar 2009 | 10,8 | 10,7 | 10,6 | 10,6 | 42,8 |
| Verbleibende Abweichung | 4,1 | 1,6 | -0,1 | -1,9 | 3,6 |
Tz. 331
Im 16. Bericht kam die Kommission nach Prüfung der Finanzbedarfsanmeldungen von ARD, ZDF
und Deutschlandradio für den Zeitraum 2009-2012 zu dem Ergebnis, dass zum 1. Januar 2009 eine
Anhebung der Rundfunkgebühr um 0,95 € monatlich auf 17,98 € erforderlich war. Dies wurde von
den Ländern umgesetzt und hätte bei Eintritt der Bestandsprognose zu einem Anstieg der Gebührenerträge
2009-2012 in Höhe von 1.511,4 Mio. € geführt.
Tz. 332
Gegenüber den Ansätzen der Kommission im 16. Bericht unter Berücksichtigung der Gebührenerhöhung
auf 17,98 € geht die ARD für die Gebührenperiode 2009-2012 nunmehr von Mindererträgen
von 86,4 Mio. € aus. Das ZDF erwartet Mindererträge von insgesamt 56,3 Mio. €. Lediglich
das Deutschlandradio plant für die laufende Gebührenperiode mit Mehrerträgen von 3,6 Mio. €,
insbesondere da es am deutlichen Rückgang der ertragsrelevanten Fernsehgeräte nicht partizipiert.
Tz. 332
Ferner ist im Jahr 2009 folgender Sondersachverhalt zu berücksichtigen: Aufgrund einer Unschärfe
in der Schlüsselung der Gebührenerträge auf die Rundfunkanstalten war eine nachträgliche Korrektur
der Gebührenaufteilung der Jahre 2005-2008 erforderlich. Diese wurde im Jahr 2009 vorgenommen.
Für die Anstalten ergaben sich folgende Auswirkungen:
| ARD | - 6,4 Mio. € | DRadio | +2,2 Mio. € | ZDF | + 4,2 Mio. € |
|---|
1.2.1 Ist-Entwicklung 2009 und 2010
Tz. 334
Der Bestand der angemeldeten Geräte ist in den Jahren 2009 und 2010 bei Hörfunk um rd. 385.000
Ge räte und bei Fernsehen um rd. 344.000 Geräte gesunken.
Tz. 335
Gegenüber den der Anmeldung zum 16. Bericht zugrunde liegenden Planannahmen ergaben sich im
Ist bei der Gerätezahl im Jahr 2009 unterschiedliche Entwicklungen bei Hörfunk, Fernsehen und NEG.
Im Bereich Hörfunk war die Anzahl gebührenpflichtiger Geräte im Ist größer als im 16. Bericht angenommen.
Dies ergab sich aus einer geringeren Anzahl an Befreiungen. In den Bereichen Fernsehen
und NEG blieb die Anzahl gebührenpflichtiger Geräte unter den Planwerten gemäß 16. Bericht. Der
positivere Verlauf bei den Befreiungen von Fernsehgebühren im Jahr 2009 konnte die unterplanmäßige
Entwicklung der Anmeldungen nur teilweise ausgleichen.
Tz. 336
Im Jahr 2010 blieb die Anzahl gebührenpflichtiger Geräte in allen Bereichen unter den Planwerten
gemäß 16. Bericht.
Tz. 337
Für die Jahre 2009 und 2010 ergeben sich aus den genannten Entwicklungen insgesamt Mindererträge
von kumuliert 50,3 Mio. €.
Tz. 338
Die Forderungsausfallquote blieb im Ist mit 2,208 % im Jahr 2009 bzw. 2,015 % im Jahr 2010 unter
den gemäß 16. Bericht zugrunde gelegten Planwerten von 2,620 % bzw. 2,641 %. Die entgangenen
Gebührenerträge aufgrund von Forderungsausfällen fielen mithin um 61,6 Mio. € (kumuliert über
beide Jahre 2009 und 2010) geringer aus als geplant.
Tz. 339
In den Erträgen aus Teilnehmergebühren sind neben den laufenden Gebührenerträgen als weitere
Bestandteile u.a. nacherhobene Erträge enthalten. Diese resultieren aus den Tätigkeiten des Beauftragtendienstes
sowie der Gebührenabteilungen der Landesrundfunkanstalten. Die sich hieraus ergebenden
Erträge blieben in den Jahren 2009 und 2010 um kumuliert 39,2 Mio. € unter den gemäß
16. Bericht geplanten Erträgen zurück. Die Arbeitsgruppe Planung ging bereits bei der Anmeldung
zum 17. Bericht von einem kontinuierlichen Rückgang aus. Angesichts des für diesen Zeitraum
ebenfalls erwarteten stetigen Rückgangs der Haushaltsdichte hätte die Kommission eine Intensivierung
der Tätigkeit des Beauftragtendienstes und mithin einen entsprechenden Anstieg der Erträge
aus nacherhobenen Gebühren erwartet. Eine derartige Intensivierung und entsprechende Erträge
haben sich in den Jahren 2009 und 2010 (mit Ausnahme des RBB) im Ist allerdings nicht gezeigt.
Tz. 340
Nach der Berücksichtigung sonstiger Abweichungen von kumuliert 10,4 Mio. € blieben die Erträge
aus Teilnehmergebühren in den Jahren 2009 und 2010 trotz Gebührenerhöhung zum 1. Januar
2009 um insgesamt 17,5 Mio. € unter den Planwerten gemäß 16. Bericht.
1.2.2 Plan-Entwicklung 2011 und 2012
Tz. 341
Die Anstalten haben die Ansätze für die Jahre 2011 und 2012 aus dem Bericht der Arbeitsgruppe
Planung vom 13. April 2011 mit folgenden Abweichungen verwendet:
Tz. 342
In der Finanzvorschau des ZDF liegt für das Jahr 2010 aus systematischen Gründen noch der Sollansatz zugrunde.
Für das Jahr 2011 hat das ZDF ebenfalls aus systematischen Gründen den Ansatz
gemäß festgestelltem Haushaltsplan zugrunde gelegt, der noch auf der Gebührenplanung 2010
(Prognose vom 24. März 2010) beruht und um 18,8 Mio. € unter der Gebührenplanung vom
13. April 2011 liegt.
Tz. 343
Die Arbeitsgruppe Planung (Bericht vom 13. April 2011) geht davon aus, dass sich der Bestandsabbau
angemeldeter Hörfunk- und Fernsehgeräte in den Jahren 2011 und 2012 noch beschleunigen
wird. Lediglich für NEG wird eine positive Bestandsentwicklung erwartet. Bei der Zahl der Befreiungen
plant die Arbeitsgruppe Planung mit weiteren Anstiegen im Vergleich zum Jahr 2010 und
insbesondere bei den Fernsehgeräten ein höheres Niveau als noch im 16. Bericht angenommen. Hinsichtlich
der Forderungsausfallquote geht die Arbeitsgruppe Planung von einer Stagnation auf dem
Niveau des Jahres 2010 und damit gegenüber dem 16. Bericht von einem niedrigeren Niveau aus.
Tz. 344
Aufgrund eines erwarteten beschleunigten Bestandsabbaus und einer höheren Anzahl an Befreiungen
erwartet die Arbeitsgruppe Planung im Vergleich zum 16. Bericht einen Rückgang der Gebührenerträge
von insgesamt rd. 144 Mio. € für die Jahre 2011 und 2012. Die Entwicklung der Anzahl
der Befreiungen privat genutzter Rundfunkgeräte ist in nachfolgender Abbildung dargestellt.
Abbildung 27|1: Entwicklung der Befreiungen private Rundfunkgeräte 2005-2012, angemeldete Geräte
Abbildung 27|2: Entwicklung der Befreiungen private Rundfunkgeräte 2005-2012, private befreite Rundfunkgeräte
Tz. 345
Die nun als günstiger eingeschätzte Entwicklung der Forderungsausfallquote entspricht zusätzlichen
Erträgen von kumuliert rd. 82 Mio. €. Die Entwicklung der Forderungsausfallquote ist in
nachfolgender Grafik dargestellt, die zum Vergleich auch die Forderungsausfallquoten gemäß
Anmeldung zum 16. Bericht enthält.
Abbildung 28: Entwicklung der Forderungsausfallquoten 2003-2012
Tz. 346
Bis zum Jahr 2012 plant die Arbeitsgruppe Planung eine weitere Beschleunigung des Rückgangs der
Erträge aus nacherhobenen Gebühren. Gegenüber dem 16. Bericht bedeutet dies um kumuliert rd.
70 Mio. € geringere Erträge. Die Arbeitsgruppe Planung vertritt die Auffassung, dass im Vorfeld der
Einführung des neuen Finanzierungsmodells (Rundfunkbeitrag) Beauftragtentätigkeit und Nacherhebungen
in ihrer bisherigen Form zunehmend schwieriger aufrecht zu erhalten sind.
Tz. 347
Aus der Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2009 ergeben sich Mehrerträge aus Teilnehmergebühren,
die teilweise durch die genannten Änderungen von Planannahmen der Arbeitsgruppe
Planung aufgezehrt werden. Nach der Berücksichtigung sonstiger Abweichungen von kumuliert
10,5 Mio. € geht sie in ihrer Planung vom 13. April 2011 davon aus, dass die Gebührenerträge in
den verbleibenden zwei Jahren der laufenden Gebührenperiode um 121,6 Mio. € geringer ausfallen
werden als von der Kommission im 16. Bericht angenommen.
Tz. 348
Angesichts der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und auf Basis der Ist-Entwicklung von
Oktober 2010 bis Juni 2011 teilt die Kommission die Einschätzung der Arbeitsgruppe Planung
hinsichtlich der Zahl der Anmeldungen sowie einer progressiven Erhöhung der Befreiungen nicht.
Ferner erachtet die Kommission auf Basis der Ist-Entwicklung der Vergangenheit eine Forderungsausfallquote
in Höhe von 2 % für die Jahre 2011 und 2012 als realistisch. Aufgrund eines bereits
erreichten niedrigen Niveaus der nacherhobenen Gebühren ist nach Auffassung der Kommission
nicht von einem noch weiteren kräftigen Absinken auszugehen.
Tz. 349
Auf Basis eines günstigeren Anmeldeverhaltens der Teilnehmer, geringerer Befreiungszunahmen
und niedrigerer Forderungsausfälle erwartet die Kommission für die Jahre 2011 und 2012 um insgesamt
70 Mio. € höhere Erträge als von der Arbeitsgruppe Planung geplant. Die Aufteilung auf die
Jahre und auf die Anstalten ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich.
| 2011 | 2012 | Summe | |
|---|---|---|---|
| ARD | 24,0 | 30,0 | 54,0 |
| ZDF | 5,0 | 7,3 | 12,3 |
| DRadio | 1,1 | 1,4 | 2,5 |
| LMA | 0,5 | 0,7 | 1,2 |
| Summe | 30,6 | 39,4 | 70,0 |
Tz. 350
Die Zuschätzung der Kommission wird durch eine aktuelle Ertragsprognose der GEZ auf Basis der
Ist-Daten (September 2011) bestätigt. Die Kommission stellt die Teilnehmergebühren der Anstalten
für 2011 in Höhe von insgesamt 7.340,6 Mio. € (davon ARD 5.334,3 Mio. €, ZDF 1.814,9 Mio. €,
Deutschlandradio 191,4 Mio. €) und für 2012 in Höhe von insgesamt 7.256,5 Mio. € (davon ARD
5.274,4 Mio. €, ZDF 1.792,5 Mio. €, Deutschlandradio 189,6 Mio. €) fest.
1.3 Rückflüsse (einschl. Vorabzuweisungen) aus dem Anteil der Landesmedienanstalten an der Rundfunkgebühr 2009-2012
Tz. 351
Der prozentuale Anteil der Landesmedienanstalten an der Rundfunkgebühr beträgt 1,9275 vom
Hundert des Aufkommens aus der Grundgebühr und 1,8818 vom Hundert des Aufkommens aus der
Fernsehgebühr (§ 10 Abs. 1 Satz 1 RFinStV; vgl. dazu 17. Bericht, Tz. 339).
Tz. 352
Die begrenzte Aufgabe der Kommission im Zusammenhang mit den Rückflüssen aus dem Anteil der
Landesmedienanstalten an der Rundfunkgebühr ist zuletzt in ihrem 16. Bericht ausführlich dargestellt
worden (Tzn. 334 ff.). Es ist insbesondere nicht Aufgabe der Kommission, den Finanzbedarf der
Landesmedienanstalten zu ermitteln. Sie befasst sich mit deren Finanzausstattung nur insoweit,
als diese über Rückflüsse von Gebührenanteilen Auswirkungen auf den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten
hat.
| BR | HR | MDR | NDR | RB | RBB | SR | SWR | WDR | ARD | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2009 Ist | 0 | 4,015 | 0 | 9,017 | 0 | 2,897 | 0 | 9,990 | 13,144 | 39,063 |
| 2010 Ist | 0 | 3,991 | 0,124 | 8,928 | 0,022 | 2,503 | 0 | 9,761 | 13,311 | 38,640 |
| 2011 Plan | 0 | 3,897 | 0 | 8,719 | 0 | 2,508 | 0 | 10,069 | 13,000 | 38,193 |
| 2012 Vorschau | 0 | 3,832 | 0 | 8,641 | 0 | 2,476 | 0 | 9,930 | 12,799 | 37,678 |
| Summe 2009-2012 | 0 | 15,735 | 0,124 | 35,305 | 0,022 | 10,384 | 0 | 39,750 | 52,254 | 153,574 |
Tz. 353
Nach wie vor variieren die Vorabzuweisungen an die Landesrundfunkanstalten beträchtlich. Auf
die daraus resultierenden Probleme hat die Kommission bereits in ihrem 14. Bericht (Tz. 288 f.) und
ihrem 16. Bericht (Tz. 339 f.) hingewiesen (s.a. 17. Bericht, Tz. 341).
hat.
| 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2009-2012 | |
|---|---|---|---|---|---|
| 16. Bericht | 36,832 | 36,820 | 36,794 | 36,755 | 147,201 |
| 17. Bericht | 38,736 | 38,508 | 38,165 | 37,834 | 153,243 |
| Anmeldung 18. Bericht 1 | 39,063 | 38,640 | 38,193 | 37,678 | 153,574 |
| BR | HR | MDR | NDR | RB | RBB | SR | SWR | WDR | ARD | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 16. Bericht | 0 | 15,321 | 0,400 | 33,200 | 0 | 8,896 | 0 | 39,314 | 50,070 | 147,201 |
| 17. Bericht | 0 | 15,817 | 0,400 | 35,970 | 0 | 8,800 | 0 | 40,682 | 51,574 | 153,243 |
| Anmeldung 18. Bericht | 0 | 15,735 | 0,124 | 35,305 | 0,022 | 10,384 | 0 | 39,750 | 52,254 | 153,574 |
Tz. 354
Aus dem Vergleich der mit den betreffenden Anmeldungen übereinstimmenden Feststellungen des
17. Berichts (vgl. 17. Bericht, Tz. 342) ergibt sich, dass in den Anmeldungen zum 18. Bericht in der
Gesamtsumme um 0,331 Mio. € höhere Rückflüsse der Landesmedienanstalten für den Zeitraum
2009-2012 ausgewiesen werden. Anstaltsbezogen betrachtet veranschlagen RB (+ 0,022 Mio. €),
RBB (+ 1,584 Mio. €) und WDR (+ 0,680 Mio. €) höhere Rückflüsse, während die veranschlagten
Rückflüsse an die übrigen Anstalten entweder konstant bleiben (so bei BR und SR) oder sinken (so
bei HR, MDR, NDR und SWR).
