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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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18. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

| 18. Bericht (als PDF - 958KB) |

Neuntes Kapitel
Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

5. Bewertung im Einzelnen

5.1 Programmaufwendungen

  • ARD und ZDF planen in der Periode 2013-2016 wie bereits in den Vorjahren den erheblichen Teil ihrer gesamten Einsparungen im Programmbereich vorzunehmen. Bezieht man das Netto- Einsparvolumen auf den Programmaufwand, so kommt die ARD auf eine Rate von 5,8 % und das ZDF von 0,9 %. Bei der ARD zeigen sich zwischen den Anstalten erhebliche Unterschiede. Während kleinere Anstalten es bei der Einsparung belassen, verwenden einige größere Anstalten einen deutlich höheren Anteil für andere Zwecke.

  • Das ZDF beabsichtigt, seine Brutto-Einsparung im Programmaufwand von 0,5 Mrd. € zu einem Drittel für den Ausbau seiner digitalen Spartenkanäle zu verwenden. Das Deutschlandradio will seine Einsparungen vollständig im Programmbereich wieder einsetzen.

  • Insgesamt sollen bei der ARD 66 % und beim ZDF 8 % der Einsparungen als Netto-Effekt verbleiben, das Deutschlandradio will 62 % mehr ausgeben als es einspart.

  • Beim Kinderkanal ist aufgrund zweckwidrig verwendeter Mittel ein Einsparpotenzial in Höhe von 3,2 Mio. € festgestellt worden, bei ARTE erwartet die Kommission aufgrund festgestellter Unwirtschaftlichkeiten im Zeitraum 2013-2016 ein zusätzliches Einsparpotenzial von 8 Mio. €.
5.1.1 Darstellungen der Anstalten

Tz. 521
Die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio haben für den Zeitraum 2013-2016 folgende Daten zum Nachweis ihrer Wirtschaftlichkeit bei den Programmaufwendungen mitgeteilt:

Tab. 107 Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für den Zeitraum 2013-2016 | hier: Programmaufwendungen (in Mio. €)
  ARD ZDF DRadio
Einsparungen (brutto)
Dauerhafte Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen (ohne betriebliche Altersversorgung) 717,9 477,2 3,1
Vorübergehende Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen 135,9 61,1 0,3
Gesamte Einsparungen 853,8 538,3 3,4
Mehrbedarf
Wiederverwendung von Einsparungen für Anpassungen und Ausweitungen des Bestands -289,3 -495,4 -5,5
Verbleibende Einsparungen (netto) lt. Anmeldung 564,5 42,9 -2,1
Anteil der Netto-Einsparungen an den gesamten Einsparungen (in %) 66,1 8,0 -61,8
Angemeldeter Programmaufwand 9.788,2 4.861,4 206,6
Relation der verbleibenden Einsparungen zum angemeldeten Programmaufwand (in %) 5,8 0,9 -1,0

Tz. 522
Durch die geänderte Systematik des IIVF wird eine deutlich geringere Wirtschaftlichkeit bei den Programmaufwendungen gezeigt. Das für die anstehende Periode ausgewiesene Volumen an Wirtschaftlichkeit ist mit jenem der laufenden Periode nur bedingt vergleichbar.

Tz. 523
Die Wirtschaftlichkeitsmaßnahmen bei den Projekten sind hier nicht erfasst, sondern bei den jeweiligen Projektbeschreibungen dargestellt (vgl. Tzn. 301 ff.).

5.1.1.1 ARD

Tz. 524
Die ARD bleibt mit einem Brutto-Einsparvolumen von 854 Mio. € deutlich hinter dem zum 17. Bericht für die laufende Gebührenperiode gemeldeten Volumen von 1.138 Mio. € 1 zurück. Zum 18. Bericht hat die ARD für 2009-2012 Brutto-Einsparungen von nur noch 624 Mio. € gemeldet. Die Datenbasis ist allerdings nur bedingt vergleichbar (vgl. Tz. 511).

Unter Berücksichtigung von Mehraufwendungen für Anpassungen und Ausweitungen des Bestandes verbleiben für 2013-2016 finanzbedarfsmindernde Einsparungen von 565 Mio. €; das entspricht rd. 5,8 % des gesamten Programmaufwands.

1 17. Bericht: 1.540 Mio. € abzgl. Einsparungen bei der Programmverbreitung 402 Mio. €

Tz. 525
Als Gegenstand der - abweichend vom IIVF - nur z.T. mit Einzelmaßnahmen unterlegten Einsparungen wird von den Anstalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Posten genannt. Die Landesrundfunkanstalten wollen ihre Einsparungen beim Programmaufwand im Wesentlichen durch folgende Maßnahmen erzielen:

Aufwandsminderungen bei Urheber- und Leistungsvergütungen einschließlich sozialer Leistungen für freie Mitarbeiter 256,6 Mio. €
Aufwandsminderungen bei Auftragsproduktionen und Koproduktionen 42,1 Mio. €
Aufwandsminderungen bei sonstigen produktionsbezogenen Fremdleistungen 38,4 Mio. €
Aufwandsminderungen bei sonstigen Produktionen 74,8 Mio. €
Günstigere Vertragsvereinbarungen mit der GEMA und der GVL 32,2 Mio. €

Tz. 526
Mit dem beim Programmaufwand wieder eingesetzten Teil der Einsparungen sollen insbesondere Aufwendungen für die Berichterstattung von nicht jährlich (und nicht im zugrunde gelegten Basisjahr) stattfindenden Sportgroßereignissen in Höhe von 197,7 Mio. € finanziert werden.

Tz. 527
Die ARD will Einsparungen im Wesentlichen bei Urheber- und Leistungsvergütungen einschließlich sozialer Leistungen für freie Mitarbeiter vornehmen.

Tz. 528
Zu den Netto-Einsparungen tragen die einzelnen Rundfunkanstalten unterschiedlich bei:

Tab. 108 Quantitativer Nachweis von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (in Mio. €) - Programmaufwand (ohne Personalaufwand) 2013-2016
  BR HR MDR NDR RB RBB SR SWR WDR Summe
Aufwandsbereich
Einsparungen
Urheber- und Leistungsvergütungen einschl. sozialer Leistungen für freie Mitarbeiter 173,4 20,8 42,7 0,0 2,2 15,1 0,0 0,0 2,5 256,6
DEGETO 0,0 0,0 15,8 0,0 2,3 12,0 0,0 0,0 18,9 49,0
Auftragsproduktionen und Anteilskosten bei Koproduktionen 0,0 2,8 26,2 0,0 0,0 13,0 0,0 0,0 0,0 42,1
Produktionsbezogene Fremdleistungen 0,0 8,6 26,9 0,0 0,0 0,8 0,0 2,1 0,0 38,4
Sonstige Produktionen 0,0 1,2 0,0 0,0 12,2 2,5 3,3 55,6 0,0 74,8
GEMA und GVL 2,2 1,9 0,0 9,1 0,1 2,3 0,7 8,4 7,4 32,2
GSEA 0,0 3,0 0,0 0,0 0,0 6,1 0,4 0,0 3,7 13,2
Neue Technik / Digitalisierung 0,0 0,0 0,0 0,0 2,5 0,0 0,0 0,8 0,0 3,4
Sonstiges 22,7 0,8 0,0 0,0 1,3 1,5 0,0 1,3 6,1 33,5
Nicht spezifiziert 0,0 0,0 7,1 122,0 0,1 1,9 2,9 4,1 172,4 310,6
Summe Einsparungen 198,2 39,0 118,8 131,1 20,7 55,2 7,2 72,4 211,1 853,8
Mehrbedarf
Sportberichterstattung -55,6 -12,7 -14,9 -31,8 -0,6 -12,6 -1,6 -35,5 -32,3 -197,7
DEGETO -43,3 -6,0 0,0 -9,5 0,0 0,0 -0,3 -9,0 0,0 -68,1
Ausweitung der regionalen Berichterstattung 0,0 0,0 0,0 -8,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -8,0
GEMA und GVL 0,0 -1,5 -2,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -3,9
Sonstiges -0,1 -3,1 -0,6 0,0 -1,6 -4,1 0,0 -2,0 0,0 -11,5
Summe Wiederverwendung class="fett"-99,1 -23,4 -17,9 -49,3 -2,2 -16,7 -1,9 -46,5 -32,3 -289,3
Verbleibende Einsparung (netto) 99,1 15,6 100,9 81,8 18,5 38,5 5,3 25,9 178,8 564,5
Anteil der Netto-Einsparungen an den gesamten Einsparungen 50,0% 40,0% 85,0% 62,4% 89,2% 69,8% 73,5% 35,8% 84,7% 66,1%
Über-/Unterschreitung bezogen auf den ARD-Durchschnitt 1 75,6 60,6 128,5 94,4 135,0 105,5 111,2 54,1 128,1 100,0
Angemeldeter Programmaufwand 1.751,4 611,5 1.185,1 1.600,7 183,0 585,7 138,7 1.642,2 2.044,7 9.743,0
Verbleibende Einsparungen in Relation zu den angemeldeten gesamten Programmaufwendungen der jeweiligen Anstalt (nur Bestandsbedarf) 5,7% 2,6% 8,5% 5,1% 10,1% 6,6% 3,8% 1,6% 8,7% 5,8%
Über-/Unterschreitung bezogen auf den ARD-Durchschnitt 1 97,6 44,1 146,9 88,2 174,5 113,6 66,1 27,2 150,9 100,0
1 Anteil der jew. Anstalt * 100 / Anteil der ARD (Basis)

Abbildung 29|1: Einsparungen der Landesrundfunkanstalten im Programmbereich 2013-2016
Einsparungen der Landesrundfunkanstalten im Programmbereich 2013-2016

Abbildung 29|2: Einsparungen der Landesrundfunkanstalten im Programmbereich 2013-2016
Einsparungen der Landesrundfunkanstalten im Programmbereich 2013-2016

Erneut erreichen alle ARD-Anstalten einen positiven Saldo bei den verbleibenden Einsparungen. Jedoch planen insbesondere große Anstalten unterdurchschnittliche Einsparleistungen.

5.1.1.2 ZDF

Tz. 529
Das ZDF bleibt mit einem Brutto-Einsparvolumen von 538 Mio. € im Programmaufwand ebenfalls deutlich hinter dem zum 17. Bericht für die laufende Gebührenperiode gemeldeten Volumen von 968 Mio. € 1 zurück. Zum 18. Bericht hat das ZDF für die Gebührenperiode 2009-2012 sogar eine Zunahme des Bruttovolumens auf 1.011 Mio. € angekündigt.

Unter Berücksichtigung von Mehraufwendungen für Anpassungen und Ausweitungen des Bestandes verbleiben für 2013-2016 finanzbedarfsmindernde Einsparungen von nur 42,9 Mio. €; das entspricht 8 % der gesamten Einsparungen bzw. rd. 0,9 % des Programmaufwands.

1 17. Bericht: 1.107 Mio. € abzgl. Einsparungen bei der Programmverbreitung 139 Mio. €

Tz. 530
Die Einsparungen beim Programmaufwand sollen im Wesentlichen durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

Wirtschaftlichkeitserfolge und Kürzungen bei Produktionen 182,4 Mio. €
Ersatz von Erstsendungen durch Wiederholungen 47,6 Mio. €
Aufwandsminderungen bei produktionsbezogenen Fremdleistungen 65,9 Mio. €

Tz. 531
Mit den Einsparungen sollen insbesondere folgende Mehrbedarfe finanziert werden:

Aufwendungen für die Berichterstattung von nicht jährlich stattfindenden Sportgroßereignissen 286,8 Mio. €
Neugestaltung der digitalen Spartenprogramme 171,3 Mio. €

5.1.1.3 Deutschlandradio

Tz. 529
Den Einsparungen beim Deutschlandradio im Zeitraum 2013-2016 von insgesamt 3,4 Mio. € - insbesondere bei den Honoraren (1,5 Mio. €), produktionsbezogenen Fremdleistungen, Vergütungen an Verwertungsgesellschaften und die GEMA sowie bei Koproduktionen - stehen erheblich höhere Mehraufwendungen von 5,5 Mio. € gegenüber. Neben den Nachwirkungen der Umstrukturierungsmaßnahmen im Programm führen die Auswirkungen des Tarifvertrags für freie Mitarbeiter, ein 3 %iger Online-Zuschlag für freie Mitarbeiter und die Auswirkungen auf die Sozialleistungen zu diesem Ergebnis.

5.1.1.4 Bewertung durch die Kommission

Tz. 530
ARD und ZDF haben für den Zeitraum 2013-2016 in geringerem Umfang Einsparungen geplant als zum 17. Bericht für die Vorperiode gemeldet (ARD - 14,5 %; ZDF - 91,2 %). Die Datenbasis ist allerdings nur bedingt vergleichbar (vgl. Tz. 511); das ZDF beabsichtigt für die laufende Gebührenperiode eine Erhöhung seiner Einsparungen.

Die Programmaufwendungen stellen mit einem Anteil an den Gesamtaufwendungen von 38 % bei der ARD und 57 % beim ZDF bei diesen mit Abstand den größten Aufwandposten dar (die unterschiedlichen Quoten sind im Wesentlichen auf die unterschiedlichen Strukturen und Fertigungstiefen bei der Programmproduktion zurückzuführen); beim Deutschlandradio beträgt deren Anteil 22 %.

ARD und ZDF wollen in der Periode 2013-2016 ihr Einsparvolumen offenbar vor allem im Programmbereich erbringen, das Deutschlandradio zu 16 %. ARD und ZDF wollen in erheblichem Umfang und ähnlicher Größenordnung Mittel zusätzlich für die Sportberichterstattung wiederverwenden. Das ZDF will zudem einen erheblichen Teil der Einsparungen im Hauptprogramm zur Finanzierung seiner digitalen Spartenprogramme (insbesondere ZDFneo) verwenden. Es macht damit deutlich, dass Einsparungsmöglichkeiten dann intensiv genutzt werden, wenn eigene strategische Überlegungen dies wünschenswert erscheinen lassen. Offensichtlich sind nach Auffassung der Anstalten Sparmaßnahmen leichter beim Programmaufwand als beim Personalaufwand oder beim Sachaufwand zu realisieren. Die Kommission sieht aber neben der Daueraufgabe der Verbesserung der organisatorischen Gestaltung der Produktionsabläufe auch weitere Einsparmöglichkeiten bei den Verwaltungskosten.

Tz. 535
Von den Programmaufwendungen des Kinderkanals entfielen in den letzten Jahren jährlich etwa 0,8 Mio. € auf fingierte Rechnungen. Diese Mittel sind nicht für die Programmproduktion eingesetzt worden und waren damit nicht notwendig.

Im Finanzbedarf des Kinderkanals für die laufende Periode 2009-2012 sind die nicht notwendigen Mittel berücksichtigt. Da dieser Minderbedarf nicht über die vorgenommene Basiskorrektur erfasst werden konnte (vgl. Tz. 98), ist er im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsabschlages anteilig für ARD und ZDF mit jeweils 0,4 Mio. € pro Jahr zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich ein Abschlag von jeweils 1,6 Mio. €.

Tz. 536
Die Rechnungshöfe von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben im Juli 2011 die Haushaltsund Wirtschaftsführung von ARTE für die Geschäftsjahre 2006-2008 geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass ein aus Sicht der Rechnungshöfe zu hoher Anteil der erworbenen Senderechte nicht genutzt wird und erworbene Exklusivitätsrechte verfallen. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass für häufige Lieferverzögerungen keine Vertragsstrafen vereinbart seien, vergleichsweise ein großes Programmvermögen vorliege und im Vergleich teuer produziert werde.

Aus Sicht der Kommission sind damit unwirtschaftliche Ausgaben getätigt worden. Sie veranschlagt diese mit einem Einsparpotenzial für die Periode 2013-2016 in Höhe von 8 Mio. €.

Tz. 537
Im Rahmen der Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Bereich des Programmaufwandes betrachtet die Kommission eine Reihe von Kennzahlen 1. Die Kommission nutzt diese Daten, um über Vergleiche zwischen den Rundfunkanstalten, aber auch über Zeitreihenvergleiche Erkenntnisse über die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Programmbereich zu gewinnen. Darüber hinaus dienen die Zahlen dazu, besondere Auffälligkeiten zu identifizieren und die Rundfunkanstalten ggfs. um Stellungnahmen zu bitten.

Die Auswertungen dieser Kennzahlen ergeben unter Berücksichtigung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten keine direkten Anhaltspunkte zu möglichen Wirtschaftlichkeits- oder Sparsamkeitspotenzialen. Allerdings wird auch durch die Kennzahlen deutlich, dass die Anstalten in bestimmten Bereichen durchaus zu erheblichen Kürzungen bereit und fähig sind, wenn aus ihrer Sicht dazu Bedarf besteht, u.a. um diese Mittel an anderer Stelle wieder einzusetzen. Die Daten bestätigen damit Entwicklungen, welche die Kommission in der Vergangenheit bereits an anderer Stelle dokumentiert hat (wie etwa beim ZDF die Umschichtungen zugunsten der digitalen Programme oder etwa der Rückgang der Sendeleistung bei 3sat, vgl. 17. Bericht, Tz. 107).

1 Für das Fernsehen: Selbstkosten je Erst- und Gesamtsendeminute nach Rundfunkanstalten, Programmen sowie Produktionsarten, Durchschnittliche Kosten je hergestellter Sendeminute und schließlich Programmvorräte. Für den Hörfunk: Selbstkosten und Sendeminuten sowie durchschnittliche Produktionskosten. Generell: Anteil des Programmaufwands am Gesamtaufwand.

5.2 Programmverbreitung

  • Die Kosten der Programmverbreitung sinken seit Jahren kontinuierlich. Einen wichtigen Beitrag dazu leistet die Digitalisierung der TV-Übertragungswege. Mit dem Ziel der weiteren Kostenminderung hat die Kommission ARD und Deutschlandradio aufgefordert, die Hörfunkverbreitung über Mittel- und Langwelle einzustellen.

Tz. 538
Die Kosten der Programmverbreitung sinken seit Jahren kontinuierlich. Die von der ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE angemeldeten Kosten beliefen sich jeweils in Summe zum 14. Bericht (Tzn. 663 ff., 2005-2008) auf 2.463,1 Mio. €, zum 16. Bericht (Tzn. 524 ff., 2009-2012) auf 2.181,3 Mio. € und zum 18. Bericht (Tz. 111 ff., 2013-2016) auf 1.856,3 Mio. €. Über eine Spanne von acht Jahren entspricht dies einer Minderung um 24,6 %. Atypisch ist hier nur der Kostenverlauf beim Deutschlandradio, bei dem insbesondere die Planungen zur Einführung des Digitalradios zu Steigerungen führen.

Tz. 539
Die Kostenminderungen haben vielfältige Gründe. Einen wichtigen Beitrag leistet die Digitalisierung der TV-Übertragungswege, der sich vor allem im Umstieg vom analogen terrestrischen Fernsehen auf DVB-T und in der Beendigung der Verbreitung analoger TV-Signale per Satellit widerspiegelt. In der Periode 2013-2016 spielt der Wegfall der Kabel-Einspeisegebühren eine weitere bedeutende Rolle.

Tz. 540
Es ist der ARD und dem ZDF zu konzedieren, dass zur Realisierung der Minderungen durchaus mutige Entscheidungen beitrugen. Insbesondere der Umstieg vom analogen terrestrischen Fernsehen auf DVB-T und die Beendigung der Ausstrahlung analoger Satellitensignale waren bzw. sind Maßnahmen, die es in vergleichbarer Form in der Vergangenheit noch nie gab. Die Beendigung einer technisch überholten und teuren Form der Programmverbreitung zu Gunsten einer innovativen und kostengünstigeren Form ist in der Geschichte des Mediums Rundfunk absolutes Neuland.

Tz. 541
Parallel zur Verringerung der Kosten wächst das Angebot für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Auf dem terrestrischen Verbreitungsweg konnte die Zahl der empfangbaren öffentlichrechtlichen Programme vervielfacht werden. High Definition Television (HDTV) wird Schritt um Schritt eingeführt, der Digitale Hörfunk (DAB+) wurde gestartet und im Internet sind vielfältige Programmangebote (Livestreams, Podcasts, Mediatheken) verfügbar.

Tz. 542
Mit dem Ziel der weiteren Kostenminderung hat die Kommission ARD und Deutschlandradio aufgefordert, die Verbreitung von Hörfunkprogrammen über Lang- und Mittelwelle einzustellen. Die vollständige Umsetzung dieser KEF-Vorgabe wird (am Beispiel der für die Beitragsperiode 2013- 2016 angemeldeten Beträge) zu einer weiteren Kostenminderung von 79 Mio. € pro Beitragsperiode führen.

5.3 Personalaufwendungen

  • Für den Zeitraum 2013-2016 haben ARD und Deutschlandradio in geringerem Umfang Einsparungen geplant als für die Vorperiode; das ZDF hatte seine gemeldeten Netto-Einsparungen für die Vorperiode zum 17. Bericht reduziert, erhöht sie aber für die kommende Beitragsperiode wieder.

  • Deutschlandradio und ARD wollen ihre Einsparungen in voller Höhe bzw. überwiegend für Anpassungen und Ausweitungen wiederverwenden, das ZDF dagegen plant wiederum nur einen geringen Anteil seiner Einsparungen wieder einzusetzen.
5.3.1 Darstellung der Anstalten

Tz. 543
ARD, ZDF und Deutschlandradio haben bei den Personalaufwendungen für den Zeitraum 2013-2016 folgende Veränderungen aufgrund von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingeplant:

Tab. 109 Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für den Zeitraum 2013-2016 | hier: Personalaufwendungen (in Mio. €)
  ARD ZDF DRadio
Einsparungen (brutto)
Dauerhafte Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen (ohne betriebliche Altersversorgung) 202,0 110,8 0,9
Dauerhafte Einsparungen durch Neuregelungen bei der Altersversorgung 0 61,4 0
Vorübergehende Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen 24,2 0 0,9
Gesamte Einsparungen 226,2 172,2 1,8
Mehrbedarf
Wiederverwendung von Einsparungen für Anpassungen und Ausweitungen des Bestandes -148,2 -11,4 -3,1
Verbleibende Einsparungen (netto) lt. Anmeldung 78,0 160,8 -1,3
Anteil der Netto-Einsparungen an den gesamten Einsparungen (in %) 34,5 93,4 -72,2
Angemeldeter Personalaufwand 8.749,3 1.518,3 296,8
Relation der verbleibenden Einsparungen zum angemeldeten Personalaufwand (in %) 0,9 10,6 -0,4


Demnach will die ARD ihre Netto-Einsparungen für den Zeitraum 2013-2016 gegenüber ihren Anmeldungen zum 17. Bericht für die Vorperiode um 69 % deutlich zurückfahren, das Deutschlandradio macht sogar einen Mehrbedarf geltend. Das ZDF hingegen plant eine Erhöhung seiner Netto-Einsparung um 20 %.

5.3.2 ARD

Tz. 544
Die ARD bleibt mit einem Brutto-Einsparvolumen von 226 Mio. € deutlich hinter dem zum 17. Bericht für die laufende Gebührenperiode gemeldeten Volumen von 396 Mio. € zurück. Unter Berücksichtigung von Mehraufwendungen für Anpassungen und Ausweitungen des Bestandes verbleiben finanzbedarfsmindernde Einsparungen von 78 Mio. €.

Tz. 545
Die Landesrundfunkanstalten wollen ihre Einsparungen beim Personalaufwand im Wesentlichen durch folgende Maßnahmen erzielen:

Planstellenabbau 157,9 Mio. €
Umschichtung von Planstellen für neue Aufgaben (nur beim WDR) 26,2 Mio. €
Abbau sonstiger Beschäftigungsverhältnisse 7,0 Mio. €
Restriktive Stellenbewirtschaftung 5,1 Mio. €

Tz. 546
Mit einem Teil der Einsparungen sollen insbesondere folgende Mehrbedarfe finanziert werden:

Einführung von Zeitwertkonten (nur beim SWR) 34,5 Mio. €
Mehraufwendungen aufgrund von Tarifabschlüssen 34,6 Mio. €
Planstellen für neue Aufgaben (nur beim WDR) 26,2 Mio. €
Vorübergehende Beschäftigung freier Mitarbeiter anstelle festangestellter Mitarbeiter (nur beim SWR) 18,0 Mio. €

Tz. 547
Die wertgleiche Umschichtung von Planstellen (vgl. WDR und SWR) stellt per Saldo keine Maßnahme der Wirtschaftlichkeit oder Sparsamkeit dar, die Beschäftigung freier Mitarbeiter zum Ersatz ausgefallener festangestellter Mitarbeiter nur in Höhe einer tatsächlich damit verbundenen Netto- Einsparung. Im Übrigen will die ARD Einsparungen im Wesentlichen erneut durch Planstellenreduzierung und den Abbau sonstiger Beschäftigungsverhältnisse sowie durch restriktive Stellenbewirtschaftung erreichen.

Tz. 548
Zu den Netto-Einsparungen tragen die einzelnen Landesrundfunkanstalten unterschiedlich bei:

Tab. 110 Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Landesrundfunkanstalten der ARD für den Zeitraum 2013-2016 | hier: Personalaufwendungen (in Mio. €)
  BR HR MDR NDR RB RBB SR SWR WDR ARD
Einsparungen
Dauerhafte Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen
Personalaufwand (ohne dauerhafte Einsparungen durch Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung) 16,1 28,2 6,9 24,7 0,0 9,9 11,1 24,3 80,7 202,0
Dauerhafte Einsparungen durch Neuregelung bei der betrieblichen Altersversorgung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Summe I. 16,1 28,2 6,9 24,7 0,0 9,9 11,1 24,3 80,7 202,0
Vorübergehende Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen
Personalaufwand (ohne dauerhafte Einsparungen durch Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung) 10,4 0,0 1,2 6,1 2,2 1,5 0,0 2,8 0,0 24,2
Summe der Einsparungen 26,6 28,2 8,1 30,8 2,2 11,4 11,1 27,1 80,7 226,2
Mehrbedarf
Wiederverwendung von Einsparungen für Anpassungen und Ausweitungen des Bestandes
Personalaufwand (ohne dauerhafte Einsparungen durch Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung) -3,8 -19,6 0,0 -11,5 0,0 -17,3 -2,7 -54,4 -38,9 -148,2
Verbleibende Einsparungen (netto)
Personalaufwand (ohne dauerhafte Einsparungen durch Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung) 22,8 8,6 8,1 19,3 2,2 -5,8 8,4 -27,3 41,8 78,0
Einsparungen Altersversorgung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Summe der verbleibenden Einsparungen (netto) 22,8 8,6 8,1 19,3 2,2 -5,8 8,4 -27,3 41,8 78,0
Anteil der Netto-Einsparungen an den gesamten Einsparungen 85,7% 30,5% 100,0% 62,5% 100,0% -50,9% 75,5% -100,5% 51,8% 34,5%
Über-/Unterschreitung bezogen auf den ARD-Durchschnitt 1 248,5 88,4 289,9 181,3 289,9 -147,7 218,9 -291,4 150,3 100,0
Angemeldete Personalaufwendungen 2013-2016 bereinigt 1.283,2 845,3 639,0 1.493,3 110,3 597,7 194,9 1.719,0 1.866,6 8.749,3
Netto-Einsparungen in Relation zu den angemeldeten gesamten Personalaufwendungen der jeweiligen Anstalt (nur Bestandsbedarf) 1,8% 1,0% 1,3% 1,3% 2,0% -1,0% 4,3% -1,6% 2,2% 0,9%
Über-/Unterschreitung bezogen auf den ARD-Durchschnitt 1 198,9 114,0 142,0 144,6 223,7 -109,4 482,2 -177,8 251,3 100,0
1 Anteil der jeweiligen Anstalt * 100 / Anteil der ARD (Basis).

Abbildung 30|1: Einsparungen der Landesrundfunkanstalten im Personalbereich 2013-2016
Einsparungen der Landesrundfunkanstalten im Personalbereich 2013-2016

30|2: Einsparungen der Landesrundfunkanstalten im Personalbereich 2013-2016
Einsparungen der Landesrundfunkanstalten im Personalbereich 2013-2016

Tz. 549
In Relation zu ihren jeweiligen Personalaufwendungen haben insbesondere die kleinen Anstalten SR und RB, aber auch der WDR außergewöhnlich hohe Einsparungen bei ihren Personalaufwendungen vorgesehen. Diese Einsparungen sind z.T. durch die Übernahme von Aufgaben durch den SWR (für den SR) und den NDR (für RB) ermöglicht worden. Überproportional hohe Personalkosteneinsparungen planen auch der BR, der MDR und der NDR. Keine Einsparungen, sondern Mehrbedarfe weisen hingegen der RBB, insbesondere aber der SWR aus.

Nahezu alle Landesrundfunkanstalten bleiben z.T. deutlich hinter ihren angemeldeten Einsparungen zum 17. Bericht zurück.

5.3.3 ZDF

Tz. 550
Das ZDF hat im Zeitraum 2013-2016 mit 173 Mio. € gegenüber der Meldung zum 17. Bericht für die laufende Gebührenperiode etwa 15 % höhere Brutto-Einsparungen vorgesehen. Es will davon einen geringen Anteil (7 %) für Anpassungen und Ausweitungen seines Bestandes wieder einsetzen, so dass eine Netto-Einsparung von 161 Mio. € verbleibt.

Tz. 551
Die Einsparungen beim Personalaufwand sollen im Wesentlichen durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

Umschichtung von Planstellen für neue Aufgaben 86,6 Mio. €
Verzicht auf die weitere Anwendung der Rationalisierungsregelung 40,0 Mio. €
Auswirkungen von Neuregelungen zur betrieblichen Altersversorgung 21,4 Mio. €
Neuregelung der Arbeitszeit 8,6 Mio. €
Reduzierung der Ausbildungsvergütungen 8,0 Mio. €


Ein geringer Anteil soll für nicht näher bezeichnete Zwecke wieder eingesetzt werden.

Tz. 552
Das ZDF weist dauerhafte Wirtschaftlichkeitseffekte aufgrund von Neuregelungen der betrieblichen Altersversorgung aus.

5.3.4 Deutschlandradio

Tz. 553
Den geringen Einsparungen beim Deutschlandradio insbesondere aufgrund des Auslaufens von Projekten stehen erheblich höhere Mehraufwendungen zum Aufbau neuer Mitarbeiterkapazität infolge der Übernahme von Online-Aufgaben und temporärer Personalverstärkungen zur Durchführung des Strategieprozesses gegenüber.

5.3.5 Entwicklung des Personalbestandes der Rundfunkanstalten

Tz. 554
Wie die vorstehende Darstellung ausweist, hat der Abbau von eigenem Personal wesentlichen Anteil an den Einsparungen im Personalbereich bei den Rundfunkanstalten. Die Entwicklung der besetzten Stellen (Planstellen und sonstige Stellen) im Zeitraum 2004-2016 zeigt folgendes Bild:

Abbildung 31|1: Entwicklung der Anzahl besetzter Stellen bei den Rundfunkanstalten (besetzte Planstellen und sonstige besetzte Stellen)
Entwicklung der Anzahl besetzter Stellen bei den Rundfunkanstalten (besetzte Planstellen und sonstige besetzte Stellen)

31|2: Entwicklung der Anzahl besetzter Stellen bei den Rundfunkanstalten (besetzte Planstellen und sonstige besetzte Stellen)
Entwicklung der Anzahl besetzter Stellen bei den Rundfunkanstalten (besetzte Planstellen und sonstige besetzte Stellen)

Abbildung 31|3: Entwicklung der Anzahl besetzter Stellen bei den Rundfunkanstalten (besetzte Planstellen und sonstige besetzte Stellen)
Entwicklung der Anzahl besetzter Stellen bei den Rundfunkanstalten (besetzte Planstellen und sonstige besetzte Stellen)

31|4: Entwicklung der Anzahl besetzter Stellen bei den Rundfunkanstalten (besetzte Planstellen und sonstige besetzte Stellen)
Entwicklung der Anzahl besetzter Stellen bei den Rundfunkanstalten (besetzte Planstellen und sonstige besetzte Stellen)

Abbildung 31|5: Entwicklung der Anzahl besetzter Stellen bei den Rundfunkanstalten (besetzte Planstellen und sonstige besetzte Stellen)
Entwicklung der Anzahl besetzter Stellen bei den Rundfunkanstalten (besetzte Planstellen und sonstige besetzte Stellen)

31|6: Entwicklung der Anzahl besetzter Stellen bei den Rundfunkanstalten (besetzte Planstellen und sonstige besetzte Stellen)
Entwicklung der Anzahl besetzter Stellen bei den Rundfunkanstalten (besetzte Planstellen und sonstige besetzte Stellen)

Abbildung 31|7: Entwicklung der Anzahl besetzter Stellen bei den Rundfunkanstalten (besetzte Planstellen und sonstige besetzte Stellen)
Entwicklung der Anzahl besetzter Stellen bei den Rundfunkanstalten (besetzte Planstellen und sonstige besetzte Stellen)

31|8: Entwicklung der Anzahl besetzter Stellen bei den Rundfunkanstalten (besetzte Planstellen und sonstige besetzte Stellen)
Entwicklung der Anzahl besetzter Stellen bei den Rundfunkanstalten (besetzte Planstellen und sonstige besetzte Stellen)

31|9: Entwicklung der Anzahl besetzter Stellen bei den Rundfunkanstalten (besetzte Planstellen und sonstige besetzte Stellen)
Entwicklung der Anzahl besetzter Stellen bei den Rundfunkanstalten (besetzte Planstellen und sonstige besetzte Stellen)

Abbildung 31|10: Entwicklung der Anzahl besetzter Stellen bei den Rundfunkanstalten (besetzte Planstellen und sonstige besetzte Stellen)
Entwicklung der Anzahl besetzter Stellen bei den Rundfunkanstalten (besetzte Planstellen und sonstige besetzte Stellen)

31|11: Entwicklung der Anzahl besetzter Stellen bei den Rundfunkanstalten (besetzte Planstellen und sonstige besetzte Stellen)
Entwicklung der Anzahl besetzter Stellen bei den Rundfunkanstalten (besetzte Planstellen und sonstige besetzte Stellen)

Demnach haben bis auf das Deutschlandradio alle Rundfunkanstalten in unterschiedlichem Maße eigenes Personal abgebaut.

Hinsichtlich der absoluten Zahl der Stellen hat das ZDF mit dem Abbau von 294 besetzten Stellen den größten Anteil, um mehr als 200 besetzte Stellen mindern auch der WDR, der SWR und RB ihren Personalbestand.

In Relation zum jeweiligen für 2013-2016 geplanten Personalaufwand leistet der RB den deutlich größten Beitrag, mit Abstand gefolgt vom SR. Bei allen anderen Anstalten ist die Relation der Minderung besetzter Stellen zum gesamten Personalabbau 2005-2016 geringer als deren Anteil am gesamten Personalaufwand. Insofern bringt der BR den geringsten Beitrag, gefolgt vom NDR.

5.4 Sonstiger Sachaufwand

  • Die ARD plant, die Netto-Einsparungen in der Periode 2013-2016 bei ihren übrigen indexierbaren Aufwendungen gegenüber der laufenden Periode deutlich zu erhöhen.

Tz. 555
Die Basis des sonstigen Sachaufwands hat sich durch den Verzicht auf die Umgliederung programmbezogener Sachaufwendungen zum Programmaufwand sowie die Umgliederung der Instandhaltungsaufwendungen zu den Investitionen im Zusammenhang mit der geänderten Systematik des IIVF erheblich verändert (vgl. auch Tz. 217). Wie bisher wird der Aufwand für nicht programmbezogene GSEA an dieser Stelle nicht in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einbezogen.

5.4.1 Darstellung der Anstalten

Tz. 556
Die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio haben zum Nachweis ihrer Wirtschaftlichkeit bei den indexierbaren übrigen Aufwendungen/Geschäftsaufwendungen für den Zeitraum 2013- 2016 folgendes mitgeteilt:

Tab. 111 Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für den Zeitraum 2013-2016 | hier: Sonstiger Sachaufwand (in Mio. €)
Anmeldungen der Anstalten ARD ZDF DRadio
Einsparungen (brutto)
Dauerhafte Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen (ohne betriebliche Altersversorgung) 327,0 42,9 13,1
Vorübergehende Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen 12,6 0,0 0,0
Gesamte Einsparungen 339,6 42,9 13,1
Mehrbedarf
Wiederverwendung von Einsparungen für Anpassungen und Ausweitungen des Bestandes -32,2 -11,6 -2,2
Verbleibende Einsparungen (netto) lt. Anmeldung 307,4 31,3 10,9
Anteil der Netto-Einsparungen an den gesamten Einsparungen 90,5% 73,0% 83,2%
Indexierbarer sonstiger Sachaufwand 2.736,0 706,1 99,8
Relation der verbleibenden Einsparungen zum angemeldeten indexierbaren Sachaufwand 11,2% 4,4% 10,9%

5.4.2 Bewertung durch die Kommission

Tz. 557
Die ARD meldet Netto-Einsparungen von 11,2 % bezogen auf den mit dem BIP-Deflator (vgl. dazu Tz. 219) fortgeschriebenen indexierbaren Sachaufwand. Die Kommission hat die Einsparungen untersucht. Die Landesrundfunkanstalten wollen ihre Einsparungen beim sonstigen Sachaufwand im Wesentlichen durch folgende Maßnahmen erzielen:

Minderung bei nicht programmbezogenen Fremdleistungen 47,9 Mio. €
Aufwand für Mieten und ähnlichen Leistungen 37,5 Mio. €
Diverse Kleinmaßnahmen 108,5 Mio. €


Der größte Teil der Einsparungen - insgesamt 113,5 Mo. € - ist nicht hinreichend präzise angegeben. Von den Einsparungen sollen 10 % insbesondere zur Finanzierung von Mehrbedarfen bei Fremdleistungen und Energiekosten wieder eingesetzt werden.

Die großen Landesrundfunkanstalten beabsichtigen, in diesem Aufwandsbereich den wesentlichen Einsparbeitrag zu leisten.

Tz. 558
Das ZDF meldet Netto-Einsparungen von 4,4 % bezogen auf den mit dem BIP-Deflator (vgl. dazu Tz. 219) fortgeschriebenen indexierbaren Sachaufwand. Die Kommission hat die Einsparungen untersucht. Die Einsparungen beim sonstigen Sachaufwand sollen im Wesentlichen durch weniger Fremdleistungen (5,5 Mio. €), eine reduzierte Teilnahme an der Internationalen Funkausstellung in Berlin (3,4 Mio. €) und nicht näher spezifizierte Maßnahme in Höhe von 34,0 Mio. € erzielt werden. Rd. 27 % der Einsparungen sollen insbesondere zur Finanzierung von Marketing- und Werbemaßnahmen sowie erwarteter höherer Energiekosten wieder eingesetzt werden.

Tz. 559
Das Deutschlandradio meldet Netto-Einsparungen von 10,9 % bezogen auf den mit dem BIPDeflator (vgl. dazu Tz. 219) fortgeschriebenen indexierbaren Sachaufwand. Die Kommission hat die Einsparungen untersucht. Die Einsparungen beim sonstigen Sachaufwand sollen im Wesentlichen durch geringeren Werbeaufwand beim Frequenzmarketing (10,9 Mio. €), Einsparungseffekte durch eine Reduzierung der Verwaltungskooperation mit dem ZDF (1,2 Mio. €) und weitere Einzelmaßnahmen (1,0 Mio. €) erzielt werden. Rd. 17 % der Einsparungen sollen wieder eingesetzt werden.

Tz. 560
Bei den Aufwendungen für das Frequenzmarketing handelt es sich um Sondermittel, die die Kommission im 16. Bericht zeitlich begrenzt bewilligt hatte. Das Auslaufen dieser vorübergehend bewilligten Mehraufwendungen ist keine dauerhafte Sparmaßnahme. Auch Einsparungen durch die Verwaltungskooperation führen, bis auf Synergieeffekte, im Wesentlichen zu einer Verlagerung in die Aufwendungen für nicht programmbezogene GSEA und sind somit ebenfalls keine dauerhafte Sparmaßnahme. Die Kommission stellt daher keine dauerhaften Brutto-Einsparungen fest.

5.5 Investitionen

Tz. 561
Die ARD-Anstalten weisen für 2013-2016 nachrichtlich Einsparungen in Höhe von 21,0 Mio. € aus, die als Differenz zwischen der von der Kommission nach dem IIVF angewandten Kappungsgrenze für Investitionen und dem individuell geplanten berücksichtigungsfähigen Investitionsbedarf ermittelt ist.

Die Kommission bleibt mit Hinweis auf die ausführlichen Erläuterungen in Tz. 283 bei ihrer langjährigen Beurteilung, dass die Unterschreitung der Kappungsgrenze für sich genommen nicht als Maßnahme der Wirtschaftlichkeit anzuerkennen ist.

5.6 Ertragsverbesserungen und Ertragsrisiken

  • Das neue Finanzierungsmodell wird wesentlichen Einfluss auf das Verfahren bei der Einziehung des künftigen Rundfunkbeitrags haben. Vor diesem Hintergrund haben die Intendantinnen und Intendanten der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios mit der GEZ ein "Gesamtprojekt Rundfunkbeitrag" initiiert. Die Kommission erwartet, dass die Anstalten Struktur- und Verfahrensentscheidungen treffen, mit denen der künftige Beitragseinzug effizient und wirtschaftlich gestaltet wird und zugleich die von den Staatsvertragsländern formulierten Ziele, insbesondere Ertragsstabilität und bessere gesamtgesellschaftliche Akzeptanz des Rundfunkbeitrags erreicht werden.
  • Für die Kosten der GEZ ist in den Jahren 2011 und 2012 ein Anstieg geplant, im Wesentlichen aufgrund von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Einführung des neuen Finanzierungsmodells sowie mit der Bewertung von Rückstellungen nach BilMoG.
  • Die Anstalten haben Ergänzungen ihrer Anlagerichtlinien vorgenommen und damit in den meisten Fällen den Empfehlungen der Kommission in ihrem 17. Bericht Rechnung getragen. Die Kommission empfiehlt, die noch verbleibenden Regelungslücken zeitnah zu schließen.
5.6.1 Hebung des Ertragspotenzials bei den Rundfunkteilnehmern

Tz. 562
Mit Inkrafttreten des Rundfunkbeitragstaatsvertrages (Art. 1, 15. RÄndStV) wird der Wechsel von einem geräteabhängigen zu einem geräteunabhängigen Finanzierungsmodell vollzogen. Während die Gebührenpflicht bisher durch das Bereithalten eines Empfangsgerätes ausgelöst wird, bilden künftig die Wohnung im privaten Bereich sowie die Betriebsstätte im nicht privaten Bereich die entscheidenden Anknüpfungspunkte für die Beitragspflicht.

Tz. 563
Das neue Finanzierungsmodell wird wesentlichen Einfluss auf das Verfahren bei der Einziehung des künftigen Rundfunkbeitrags haben. Daher werden die bestehenden Arbeitsprozesse und Arbeitsstrukturen der Rundfunkgebührenabteilungen der Landesrundfunkanstalten und der GEZ den neuen Regelungen anzupassen sein, um durch geeignete Verfahren insbesondere die angestrebte Beitragsakzeptanz und Ertragsneutralität zu erreichen, das Potenzial der Beitragspflichtigen auszuschöpfen und das vorhandene strukturelle Erhebungs- und Vollzugsdefizit zu beseitigen. Dabei wird es hilfreich sein, dass nach den Übergangsbestimmungen des Staatsvertrages nicht nur vermutet wird, dass jede nach den Bestimmungen des geltenden Gebührenrechts als Rundfunkteilnehmer gemeldete natürliche oder juristische Person ab Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages auch Beitragsschuldner sein wird, sondern § 9 Abs. 1 Rundfunkbeitragstaatsvertrag den Rundfunkanstalten auch umfangreiche Auskunftsrechte einräumt, um die zur Beitragserhebung notwendigen Informationen zu erlangen. So können die Landesrundfunkanstalten von jeder Person, bei der tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner ist, Auskunft über die für eine Anmeldung bedeutsamen Daten erlangen. Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder Betriebsstätte nicht feststellen, sind die Eigentümer/der Eigentümer oder vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks verpflichtet, ihr Auskunft über den tatsächlichen Inhaber einer Wohnung oder Betriebsstätte zu erteilen. Bei Wohnungseigentums-Gemeinschaften ist auch der Verwalter zur Auskunft verpflichtet. Darüber hinaus bestehen nach § 11 Abs. 4 Rundfunkbeitragstaatsvertrag weitere Auskunftsrechte bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen. Allerdings werden diese Auskunftsrechte von den Datenschutzbeauftragten der Länder kritisiert.

Tz. 564
Vor diesem Hintergrund haben die Intendantinnen und Intendanten der Landes-rundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios mit der GEZ ein "Gesamtprojekt Rundfunkbeitrag" initiiert, das vom SWR koordiniert wird. Die Projektorganisation, zu der auch die Teilprojekte "Reform des künftigen Beitragseinzugs" und "GEZ" gehören, soll alle Facetten des künftigen Beitragseinzugs und der kommunikativen Begleitung der Umstellung des Finanzierungsmodells berücksichtigen. Im Rahmen der Projektarbeit sollen die künftige Aufgabenverteilung sowie die notwendigen Prozesse festgelegt werden. Dabei gehen die Rundfunkanstalten davon aus, dass angesichts des neuen Beitragsmodells die bisherige Tätigkeit der Beauftragten in dieser Form nicht fortgesetzt werden wird und ein Abbau der vorhandenen Beauftragtenkapazitäten zu erwarten ist. Insgesamt rechnen ARD, ZDF und Deutschlandradio damit, dass sich der Beitragseinzug im Vergleich zum Gebühreneinzug als einfacher und kostengünstiger erweist. Dementsprechend kalkuliert die ARD ab 2013 mit abnehmenden Kosten der Rundfunkgebührenabteilungen. Sie geht davon aus, dass sich diese für 2016 im Vergleich zu 2012 um ca. 31 % verringern.

Tz. 565
Die Kommission erwartet, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Rahmen ihres "Gesamtprojekts Rundfunkbeitrag" Struktur- und Verfahrensentscheidungen treffen, mit denen der künftige Beitragseinzug effizient und wirtschaftlich gestaltet wird und zugleich die von den Staatsvertragsländern formulierten Ziele, insbesondere Ertragsstabilität und bessere gesamtgesellschaftliche Akzeptanz des Rundfunkbeitrags erreicht werden.

5.6.2 Fortschreibung wichtiger Kennzahlen im Bereich Teilnehmergebühren

Tz. 566
Wichtige Kennzahlen für die Effizienz der GEZ sind deren Kosten je Teilnehmerkonto (TNK) 1 sowie der Anteil der Kosten der GEZ am Gebührenaufkommen. Die Entwicklung dieser Kennzahlen ist nachfolgend dargestellt.

1 TNK: Diese umfassen angemeldete, ruhende und abgemeldete TNK

Tab. 112 Kennzahlen der GEZ
  2008 Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Plan 2012 Vorschau
Gesamtkosten der GEZ (in Mio. €) 168,5 173,3 169,9 182,7 197,4
davon Regelgeschäft (in Mio. €) 168,5 173,3 169,9 180,2 173,8
davon Umstellungsaufwand (in Mio. €) - - - 2,5 23,6
Anzahl TNK (in Mio.) 42,5 41,9 41,9 41,8 41,6
Kosten pro TNK (in €) 3,96 4,13 4,05 4,37 4,75
wertberichtigte Gebührenerträge (in Mio. €) 1 7.260,5 7.604,2 7.545,3 7.492,2 7.397,7
Anteil GEZ-Kosten an den Gebührenerträgen (in %) 2,32 2,28 2,25 2,44 2,67
1 inkl. Andere Erträge, vor Abzug LMA

Tz. 567
Eine Fortschreibung der Kennzahlen für die Jahre ab 2013 ist nicht vorgenommen worden, da eine Vergleichbarkeit aufgrund des Wechsels des Finanzierungsmodells nur sehr eingeschränkt möglich wäre.

Tz. 568
Die Schwankungen im Ist der Jahre 2008-2010 sind auf Sondereffekte zurückzuführen (u.a. Einführung SEPA 2008, höhere Zuführungen zu Pensionsrückstellungen 2009). Die gegenüber den Vorjahren höheren Planwerte für die Jahre 2011 und 2012 sind nach Angaben der GEZ im Wesentlichen auf die Vorbereitung der Einführung des neuen Finanzierungsmodells zurückzuführen. Außerdem wirkt sich die Bewertung von Rückstellungen nach BilMoG erhöhend aus.

Tz. 569
Für die Jahre 2011 und 2012 werden GEZ-Kosten von 182,7 Mio. € und 197,4 Mio. € geplant, das bedeutet im Vergleich zum 17. Bericht Mehrkosten von 5,0 Mio. € im Jahr 2011 bzw. von 19,7 Mio. € im Jahr 2012. Die Planänderungen um 2,8 % (2011) bzw. 11,1 % (2012) begründet die GEZ wie folgt:

  • Zusatzkosten in Höhe von 2,5 Mio. € (2011) bzw. 23,6 Mio. € (2012) im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Einführung des neuen Finanzierungsmodells und damit der Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs des Modellwechsels

  • Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewertung von Rückstellungen nach BilMoG, insbesondere die Verteilung des sich auf der Basis von BilMoG ergebenden Zuführungsbetrags der Pensions- und Beihilferückstellungen auf die Jahre bis 2024.

Tz. 570
Die Veränderungen in den Kennzahlen der Jahre 2008-2012 sind nachvollziehbar, die Schwankungen bewegen sich im Rahmen der Erwartungen aufgrund der Sondereffekte.

5.6.3 Steuerung der Finanzerträge und damit verbundener Risiken-Fortschreibung

Tz. 571
In ihrem 17. Bericht, Tzn. 474 ff. hat die Kommission die Regelungen der Rundfunkanstalten zur Steuerung der Finanzerträge und damit verbundener Risiken (Anlagerichtlinien) anhand bestimmter Kriterien untersucht. Im Ergebnis gab die Kommission Empfehlungen für notwendige Ergänzungen der Anlagerichtlinien.

Tz. 572
Seit dem 17. Bericht wurde von der Mehrzahl der Anstalten eine Überarbeitung/Neufassung der Anlagerichtlinien vorgenommen und diese von den Aufsichtsgremien genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen. Die Änderungen und Ergänzungen der Anlagerichtlinien tragen in den meisten Fällen den Empfehlungen der Kommission in ihrem 17. Bericht Rechnung, mit folgenden Ausnahmen:

  • Die Regelungen zur Risikosteuerung und Diversifikation beschränken sich teilweise auf die Formulierung allgemeiner Grundsätze, ohne konkrete Vorgaben, insbesondere für die Begrenzung von Klumpenrisiken, zu machen.

  • Vorgaben zur Dokumentation der Anlagetransaktionen, zur Funktionstrennung (Genehmigung, Durchführung) sowie zum Berichtswesen, insbesondere auch zu Art, Umfang und Häufigkeit der Berichterstattung gegenüber den Aufsichtsgremien sind nicht in allen Fällen enthalten.

Tz. 573
Die Kommission empfiehlt, bestehende Regelungslücken der Anlagerichtlinien zeitnah zu schließen.


Letzte Aktualisierung 17.01.2012