18. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Neuntes Kapitel
Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
1. Ermittlung des Potenzials an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Die von den Anstalten vorgelegten Wirtschaftlichkeitsnachweise bilden ihr eigenständig ermitteltes Potenzial an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ab, das sie bei der Finanzbedarfsanmeldung bereits als finanzbedarfsmindernd berücksichtigt haben. Die Kommission prüft, ob das Volumen an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und die gemeldeten Maßnahmen als ausreichend anerkannt werden können.
Tz. 503
Der Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist als zusammenfassende Darstellung der für die
anstehende Periode angemeldeten finanzbedarfsmindernden Maßnahmen der Anstalten integraler
Bestandteil der Feststellung ihres künftigen Finanzbedarfs und damit der Höhe des Rundfunkbeitrags.
Tz. 504
Der Wirtschaftlichkeitsnachweis der Anstalten folgt dem von Kommission und Anstalten gemeinsam
entwickelten und zum 11. Bericht erstmals angewendeten Indexgestützten Integrierten Prüfungs-
und Berechnungsverfahren - IIVF - (vgl. 11. Bericht, Tz. 442, und 14. Bericht, Anlage 1), das
fortlaufend aktualisiert und verfeinert wird.
Danach orientieren sich die Anstalten für die Fortschreibung des für die vorherige Periode festgestellten
Bestandes im Sinne einer Indexierung zunächst an den für ihre verschiedenen Aufwandsarten
(insbesondere Programm-, Personal- und sonstigen Sachaufwand) ermittelten und seitens
der Kommission zu überprüfenden spezifischen Fortschreibungsraten. Den sich daraus ergebenden
Finanzbedarf mindern sie um die Differenz zu den - regelhaft geringeren - Ergebnissen, die eine
ebenfalls der Überprüfung seitens der Kommission unterworfene Finanzplanung nach dem modifizierten
liquiditätsorientierten Verfahren ergibt. In diesen Verfahrensschritt sind beabsichtigte
Maßnahmen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzubeziehen, denn von den Anstalten wird
erwartet, dass sie - wie jedes andere Unternehmen auch - laufend ihre Wirtschaftlichkeit verbessern,
um Produktivitätsfortschritte und weitere Aufwandsminderungen zu erreichen.
Der sich regelhaft ergebenden Differenz aus der Summe der Planung nach dem IIVF und der
insbesondere wegen berücksichtigter Maßnahmen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit niedrigeren
Summe nach herkömmlicher Planung kommt die Funktion einer Orientierungsgröße für
das tatsächlich gegebene Potenzial an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu. Diese wird allerdings
z.B. dann von der Kommission korrigiert, wenn die nach dem IIVF ermittelten Fortschreibungswerte
auf Grund aktueller Einschätzungen nicht als repräsentativ für die kommenden Jahre angesehen
werden können (vgl. 14. Bericht, Tz. 332) oder die Kommission weiteres nicht ausgeschöpftes Potenzial
an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erkennt. Entsprechend ihrem Auftrag, den Finanzbedarf
der Gesamtveranstaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu ermitteln, sind auch Vergleiche
zwischen den Anstalten ein notwendiges Erkenntnisinstrument der Kommission.
Die Anstalten melden einen Teil ihres ermittelten Potenzials an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
für Anpassungen oder Ausweitungen des Bestands wieder an. Auch Art und Maß dieser Wiederverwendung
werden seitens der Kommission überprüft. Das sich nach alledem ergebende Netto-Potenzial
an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird der Feststellung des Finanzbedarfs zugrunde gelegt.
Tz. 505
Das Netto-Potenzial an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit reduziert den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten,
der sich - nach Abzug der Erträge - aus
- der Fortschreibung des Bestandes,
- dem Aufwand für anerkannte Projekte der Fortentwicklung des Rundfunks sowie
- der Auffüllung der verfahrensbedingt in früheren Jahren aufgelaufenen Fehlbeträge beim Deckungsvermögen für die betriebliche Altersversorgung der Mitarbeiter der ARD (vgl. dazu 11. Bericht, Tzn. 260 ff.).
Maßgebliche Größe für die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der laufenden und damit auch Ausgangswert für die kommende Periode bleibt das anhand konkret nachgewiesener Maßnahmen zu erzielende (Netto-) Einsparvolumen. Dieses verändert sich auch dann nicht, wenn einzelne von den Anstalten angemeldete Maßnahmen von der Kommission nicht als solche der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit anerkannt werden können (etwa bloße Umschichtungen).
Tz. 506
Die Kommission ist sich der Problematik bewusst, dass es sich mangels Rückgriffsmöglichkeit auf
einen allgemeinen (auch private Anbieter einbeziehenden) rundfunkspezifischen Produktivitätsfaktor
bei dem angewandten Verfahren um ein bloßes Näherungsverfahren handelt. Eine weitere Besonderheit
besteht darin, dass das Verfahren auf dem Abgleich von zwei unterschiedlich ermittelten
Sollgrößen basiert (Ermittlung nach dem IIVF einerseits und nach dem modifizierten liquiditätsorientierten
Verfahren andererseits). Nach dieser Systematik ist die Identifizierung möglicher Maßnahmen
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit den Betroffenen selbst zugewiesen. Die Kommission
nutzt im Wirtschaftlichkeitsbericht im Wesentlichen pauschale Ausgleichsmechanismen.
Für den 19. Bericht strebt sie an, das Fehlen eines rundfunkspezifischen Produktivitätsfaktors
dadurch zu relativieren, dass die Anstalten ihren Produktivitätsfortschritt ermitteln und als Anteil
ihrer gemeldeten Maßnahmen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit angeben. Dazu bietet es sich
an, diese Maßnahmen danach zu unterscheiden, ob sie als bloße Sparmaßnahmen im Ergebnis zu
Abstrichen bei der Leistung führen (etwa Verzicht auf ein Sendeformat, an dessen Stelle Wiederholungen
treten) oder als Produktivitätsfortschritt bei geringerem Aufwand als bisher dieselbe bzw.
eine vergleichbare Leistung bewirken (etwa durch Einsatz einer kostengünstigeren Technik). Eine
dahingehende Differenzierung soll deutlich und vergleichbar machen, inwieweit die Anstalten
tatsächlich Produktivitätsfortschritte erzielen oder mit geringerem Aufwand zugleich Abstriche bei
ihrer Leistung bewirken. Die ARD hat dazu methodische Vorbehalte geäußert.
Tz. 507
Die Anmeldungen folgen vereinbarungsgemäß den Kategorien
- Einsparungen:
- dauerhafte Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen (strukturelle Maßnahmen, die über die
Planungsperiode hinaus zu einer Verringerung des Finanzbedarfs führen), sowie
- vorübergehende Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen (Maßnahmen, die nur innerhalb
der nächsten Planungsperiode wirken),
- dauerhafte Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen (strukturelle Maßnahmen, die über die
Planungsperiode hinaus zu einer Verringerung des Finanzbedarfs führen), sowie
-
Mehrbedarf:
- Wiederverwendung von Einsparungen für Anpassungen und Ausweitungen des Bestandes (die allerdings nur insoweit auf die Erschließung von Wirtschaftlichkeit angerechnet werden können, als sie nicht bloße Umschichtungen darstellen).
Das von den Anstalten vorgelegte Material entspricht im Grundsatz dieser Kategorisierung; in der Zuordnung der Maßnahmen zu den einzelnen Kategorien und in den zugrunde gelegten Basisjahren verfahren die Anstalten aber immer noch nicht einheitlich nach dem IIVF (vgl. dazu auch Tz. 511). Die Kommission bekräftigt deshalb ihre Forderung, in Zukunft konsequent von den vereinbarten Grundlagen auszugehen.
Tz. 508
Wie in § 14 Abs. 4 RStV vorgesehen, wird die Kommission seit Mitte 2010 von den Landesrechnungshöfen
über die Ergebnisse der Prüfungen der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios
einschließlich deren Beteiligungen unterrichtet. Bisher sind der Kommission 12 Prüfungsberichte
zugegangen.
Soweit sich aus diesen Berichten einschließlich der dazu eingegangenen Stellungnahmen konkrete
Anhaltspunkte für die mangelnde Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzelner Anstalten ergeben,
führen diese ggf. zu Kürzungen des Finanzbedarfs (vgl. Tz. 586). Generelle Erkenntnisse gehen in
die Erwägungen zu einem Wirtschaftlichkeitsabschlag ein.
