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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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18. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

| 18. Bericht (als PDF - 958KB) |

Neuntes Kapitel
Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

1. Ermittlung des Potenzials an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

  • Die von den Anstalten vorgelegten Wirtschaftlichkeitsnachweise bilden ihr eigenständig ermitteltes Potenzial an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ab, das sie bei der Finanzbedarfsanmeldung bereits als finanzbedarfsmindernd berücksichtigt haben. Die Kommission prüft, ob das Volumen an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und die gemeldeten Maßnahmen als ausreichend anerkannt werden können.

Tz. 503
Der Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist als zusammenfassende Darstellung der für die anstehende Periode angemeldeten finanzbedarfsmindernden Maßnahmen der Anstalten integraler Bestandteil der Feststellung ihres künftigen Finanzbedarfs und damit der Höhe des Rundfunkbeitrags.

Tz. 504
Der Wirtschaftlichkeitsnachweis der Anstalten folgt dem von Kommission und Anstalten gemeinsam entwickelten und zum 11. Bericht erstmals angewendeten Indexgestützten Integrierten Prüfungs- und Berechnungsverfahren - IIVF - (vgl. 11. Bericht, Tz. 442, und 14. Bericht, Anlage 1), das fortlaufend aktualisiert und verfeinert wird.

Danach orientieren sich die Anstalten für die Fortschreibung des für die vorherige Periode festgestellten Bestandes im Sinne einer Indexierung zunächst an den für ihre verschiedenen Aufwandsarten (insbesondere Programm-, Personal- und sonstigen Sachaufwand) ermittelten und seitens der Kommission zu überprüfenden spezifischen Fortschreibungsraten. Den sich daraus ergebenden Finanzbedarf mindern sie um die Differenz zu den - regelhaft geringeren - Ergebnissen, die eine ebenfalls der Überprüfung seitens der Kommission unterworfene Finanzplanung nach dem modifizierten liquiditätsorientierten Verfahren ergibt. In diesen Verfahrensschritt sind beabsichtigte Maßnahmen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzubeziehen, denn von den Anstalten wird erwartet, dass sie - wie jedes andere Unternehmen auch - laufend ihre Wirtschaftlichkeit verbessern, um Produktivitätsfortschritte und weitere Aufwandsminderungen zu erreichen.

Der sich regelhaft ergebenden Differenz aus der Summe der Planung nach dem IIVF und der insbesondere wegen berücksichtigter Maßnahmen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit niedrigeren Summe nach herkömmlicher Planung kommt die Funktion einer Orientierungsgröße für das tatsächlich gegebene Potenzial an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu. Diese wird allerdings z.B. dann von der Kommission korrigiert, wenn die nach dem IIVF ermittelten Fortschreibungswerte auf Grund aktueller Einschätzungen nicht als repräsentativ für die kommenden Jahre angesehen werden können (vgl. 14. Bericht, Tz. 332) oder die Kommission weiteres nicht ausgeschöpftes Potenzial an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erkennt. Entsprechend ihrem Auftrag, den Finanzbedarf der Gesamtveranstaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu ermitteln, sind auch Vergleiche zwischen den Anstalten ein notwendiges Erkenntnisinstrument der Kommission.

Die Anstalten melden einen Teil ihres ermittelten Potenzials an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für Anpassungen oder Ausweitungen des Bestands wieder an. Auch Art und Maß dieser Wiederverwendung werden seitens der Kommission überprüft. Das sich nach alledem ergebende Netto-Potenzial an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird der Feststellung des Finanzbedarfs zugrunde gelegt.

Tz. 505
Das Netto-Potenzial an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit reduziert den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten, der sich - nach Abzug der Erträge - aus

  • der Fortschreibung des Bestandes,

  • dem Aufwand für anerkannte Projekte der Fortentwicklung des Rundfunks sowie

  • der Auffüllung der verfahrensbedingt in früheren Jahren aufgelaufenen Fehlbeträge beim Deckungsvermögen für die betriebliche Altersversorgung der Mitarbeiter der ARD (vgl. dazu 11. Bericht, Tzn. 260 ff.).
ergibt. Das Netto-Potenzial an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der vergangenen Periode wirkt für die kommende Periode fort, indem es aufwandsspezifisch je nach Wirkungsdauer der Einsparungen die Ausgangsbasis für die Ermittlung des Finanzbedarfs reduziert.

Maßgebliche Größe für die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der laufenden und damit auch Ausgangswert für die kommende Periode bleibt das anhand konkret nachgewiesener Maßnahmen zu erzielende (Netto-) Einsparvolumen. Dieses verändert sich auch dann nicht, wenn einzelne von den Anstalten angemeldete Maßnahmen von der Kommission nicht als solche der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit anerkannt werden können (etwa bloße Umschichtungen).

Tz. 506
Die Kommission ist sich der Problematik bewusst, dass es sich mangels Rückgriffsmöglichkeit auf einen allgemeinen (auch private Anbieter einbeziehenden) rundfunkspezifischen Produktivitätsfaktor bei dem angewandten Verfahren um ein bloßes Näherungsverfahren handelt. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass das Verfahren auf dem Abgleich von zwei unterschiedlich ermittelten Sollgrößen basiert (Ermittlung nach dem IIVF einerseits und nach dem modifizierten liquiditätsorientierten Verfahren andererseits). Nach dieser Systematik ist die Identifizierung möglicher Maßnahmen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit den Betroffenen selbst zugewiesen. Die Kommission nutzt im Wirtschaftlichkeitsbericht im Wesentlichen pauschale Ausgleichsmechanismen.

Für den 19. Bericht strebt sie an, das Fehlen eines rundfunkspezifischen Produktivitätsfaktors dadurch zu relativieren, dass die Anstalten ihren Produktivitätsfortschritt ermitteln und als Anteil ihrer gemeldeten Maßnahmen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit angeben. Dazu bietet es sich an, diese Maßnahmen danach zu unterscheiden, ob sie als bloße Sparmaßnahmen im Ergebnis zu Abstrichen bei der Leistung führen (etwa Verzicht auf ein Sendeformat, an dessen Stelle Wiederholungen treten) oder als Produktivitätsfortschritt bei geringerem Aufwand als bisher dieselbe bzw. eine vergleichbare Leistung bewirken (etwa durch Einsatz einer kostengünstigeren Technik). Eine dahingehende Differenzierung soll deutlich und vergleichbar machen, inwieweit die Anstalten tatsächlich Produktivitätsfortschritte erzielen oder mit geringerem Aufwand zugleich Abstriche bei ihrer Leistung bewirken. Die ARD hat dazu methodische Vorbehalte geäußert.

Tz. 507
Die Anmeldungen folgen vereinbarungsgemäß den Kategorien

  • Einsparungen:

    • dauerhafte Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen (strukturelle Maßnahmen, die über die Planungsperiode hinaus zu einer Verringerung des Finanzbedarfs führen), sowie

    • vorübergehende Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen (Maßnahmen, die nur innerhalb der nächsten Planungsperiode wirken),

  • Mehrbedarf:

    • Wiederverwendung von Einsparungen für Anpassungen und Ausweitungen des Bestandes (die allerdings nur insoweit auf die Erschließung von Wirtschaftlichkeit angerechnet werden können, als sie nicht bloße Umschichtungen darstellen).
Nur nachrichtlich aufzuführen sind Mehr- oder Minderbedarfe, die sich aufgrund veränderter finanzwirtschaftlicher Parameter ergeben und von den Anstalten nicht beeinflusst werden können, wie dies etwa bei Veränderungen im Zins- oder Steuerbereich der Fall ist. Solche Veränderungen erleichtern oder erschweren den Anstalten Einsparungen, können ihnen indes nicht als verantwortet zugerechnet werden.

Das von den Anstalten vorgelegte Material entspricht im Grundsatz dieser Kategorisierung; in der Zuordnung der Maßnahmen zu den einzelnen Kategorien und in den zugrunde gelegten Basisjahren verfahren die Anstalten aber immer noch nicht einheitlich nach dem IIVF (vgl. dazu auch Tz. 511). Die Kommission bekräftigt deshalb ihre Forderung, in Zukunft konsequent von den vereinbarten Grundlagen auszugehen.

Tz. 508
Wie in § 14 Abs. 4 RStV vorgesehen, wird die Kommission seit Mitte 2010 von den Landesrechnungshöfen über die Ergebnisse der Prüfungen der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios einschließlich deren Beteiligungen unterrichtet. Bisher sind der Kommission 12 Prüfungsberichte zugegangen.

Soweit sich aus diesen Berichten einschließlich der dazu eingegangenen Stellungnahmen konkrete Anhaltspunkte für die mangelnde Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzelner Anstalten ergeben, führen diese ggf. zu Kürzungen des Finanzbedarfs (vgl. Tz. 586). Generelle Erkenntnisse gehen in die Erwägungen zu einem Wirtschaftlichkeitsabschlag ein.


Letzte Aktualisierung 17.01.2012