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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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18. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

| 18. Bericht (als PDF - 958KB) |

5.Kapitel
Entwicklungsbedarf/Projekte

3. Projekte der ARD

3.1 Digitaler Hörfunk (DAB+)

Tz. 303
Die KEF hatte in ihrem 16. Bericht der Überzeugung Ausdruck verliehen, dass der damals von ihr konstatierte Misserfolg der Digitalisierung des terrestrischen Hörfunks mittels DAB nicht bedeuten muss, dass der terrestrische Hörfunk analog bleibt. Um einen erfolgreichen Neustart der Digitalisierung zu ermöglichen, erkannte die Kommission für den Fall, dass die Landesrundfunkanstalten der ARD die DAB-Ausstrahlungen nicht aus Mitteln des Programmaufwands fortsetzen wollen, für die Gebührenperiode 2009-2012 ein Projektbudget in Höhe von 30 Mio. € für einen derartigen Neustart an. Die Freigabe dieser Mittel knüpfte die Kommission an die Vorlage eines neuen Projektantrags, mit welchem 12 von ihr definierte Kriterien erfüllt werden mussten. Die daraufhin sowohl von der ARD wie auch vom Deutschlandradio im Februar 2009 vorgelegten Anträge erfüllten diese Kriterien nicht. Daraufhin fasste die Kommission im Juli 2009 den folgenden Beschluss: "Die Mittel für die vorliegenden Projektanträge der ARD und des Deutschlandradios zum Digitalen Hörfunk werden nicht freigegeben, weil wesentliche Teile der von ihr bereits im April 2008 benannten Kriterien nicht erfüllt sind und damit die Wirtschaftlichkeit der Projekte nicht nachgewiesen werden konnte. Die vorgesehenen Projektmittel für die digitale Zukunft des Hörfunks sind nicht gestrichen worden, sondern stehen für neue Initiativen weiter zur Verfügung."

Tz. 304
Im Frühjahr 2010 hatten sowohl die ARD wie auch das Deutschlandradio der KEF Finanzierungsanträge für Entwicklungsprojekte zum Thema "Radio der Zukunft" vorgelegt. Diese Entwicklungsprojekte berücksichtigten zum einen die Entwicklung des "Radio über das Internet" wie auch die Tatsache, dass die Landesmedienanstalten einen bundesweiten Multiplex für den digitalen terrestrischen Hörfunk ausgeschrieben hatten, in dem auf Beschluss der Ministerpräsidenten dem Deutschlandradio Plätze für drei Hörfunkprogramme zugewiesen worden waren. Die Kommission hatte ARD und Deutschlandradio im Februar 2010 einen aktualisierten Katalog von Bewertungskriterien vorgelegt, den sie der Bewertung des Finanzbedarfs für diese Entwicklungsprojekte zu Grunde legte. Im Ergebnis ihrer Sitzung am 25. Juni 2010 veröffentlichte sie den folgenden Beschluss:

"Vor dem Hintergrund der Zuweisung von drei Programmplätzen für das Deutschlandradio in dem derzeit ausgeschriebenen bundesweiten Multiplex fasst die KEF den folgenden einstimmigen Beschluss: Sie erkennt den Finanzbedarf des Deutschlandradios für den Abschluss von Verträgen mit der Media Broadcast GmbH im Rahmen des Entwicklungsprojektes zur Einführung des digitalen terrestrischen Hörfunks und den sonstigen für das Entwicklungsprojekt angemeldeten Finanzbedarf sowie den angemeldeten Finanzbedarf für die Planungen der ARD für das "Radio der Zukunft" unter folgenden Konditionen an:

  1. Das Deutschlandradio wird zur Sitzung der KEF AG 4 im September 2010 über den Abschluss der Verträge mit Media Broadcast und den Abschluss der Zulassungsverfahren der Landesmedienanstalten für den bundesweiten Multiplex berichten.

  2. Wenn es bis dahin nicht zu diesen Verträgen gekommen sein sollte, werden die derzeit vorhandenen Projektmittel sowohl der ARD als auch des Deutschlandradios in die anrechenbaren Eigenmittel überführt.

  3. Der Netzausbau des Deutschlandradios wird mit den Ausbauplänen der ARD und der Privaten harmonisiert. Ein Netzausbau für das Deutschlandradio, der über den Netzausbau der ARD hinaus geht, kommt aus Gründen wirtschaftlichen Mitteleinsatzes nicht in Frage. (Anmerkung: Dieses wird zu Reduzierungen der Netzkosten gegenüber dem ursprünglich angemeldeten Rahmen führen).

  4. Mit den Anmeldungen zum 19. Bericht der KEF werden ARD und Deutschlandradio über den Erfolg des Projektes berichten. Die KEF wird zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich über die Anerkennung von Projektmitteln für die Zeit ab 2015 entscheiden."

Tz. 305
Nachdem der beschlossene Termin im September 2010 nicht haltbar schien, stellte das Deutschlandradio am 24. September 2010 den Antrag, die Frist bis zum 15. Dezember 2010 zu verlängern. Am 28. September 2010 beschloss die Kommission, dem Antrag stattzugeben. Sie hielt bis auf die Terminverschiebung ihren Beschluss vom 25. Juni 2010 aufrecht.

Tz. 306
Am 23. Februar 2011 fasste sie sodann den folgenden Beschluss:

"Die Kommission nimmt die Berichte des Deutschlandradios und der ARD zum Sachstand des Entwicklungsprojekts "Radio der Zukunft" zur Kenntnis. Die zuletzt mit Beschlüssen vom 25. Juni und 28. September 2010 formulierten Voraussetzungen für eine hinreichende Erfolgsaussicht der Projekte sind nach derzeitiger Sachlage erfüllt (insbesondere die Beteiligung privater Rundfunkanbieter am Multiplex). Die im 16. Bericht für ein Projekt "Digitaler Hörfunk" bereitgestellten Mittel können in Höhe der in den Projektanträgen 2010 genannten Beträge (ARD 23,75 Mio. €, Deutschlandradio 12 Mio. €) eingesetzt werden. Soweit Kriterien der Kommission die künftige Entwicklung der Projekte betreffen, sind diese weiterhin zu beachten. Die Kommission weist ferner darauf hin, dass die Mittel nur projektbezogen verwendet werden dürfen und dies für den 19. Bericht nachgewiesen werden muss."

Tz. 307
Mit den Anmeldungen zum 18. Bericht meldet die ARD für den Rest der Gebührenperiode, also bis zum Jahresende 2012, einen Bedarf von 23,8 Mio. € an. Für die Periode 2013-2016 beabsichtigt sie, einen Betrag von 34,0 Mio. € einzusetzen. Davon sollen 2,0 Mio. € für Marketing und 32,0 Mio. € für den Betrieb der Sendernetze für den Digitalen Hörfunk (DAB+) eingesetzt werden. Für die Periode 2017-2020 prognostiziert die ARD für den Weiterbetrieb des Netzes Kosten von 8,0 Mio. € jährlich. Für den Fall des Ausbaus des Netzes mit dem Ziel, 90% der Bevölkerung mit DAB+ zu versorgen, rechnet sie mit Kosten von 10,0 Mio. € jährlich.

Tz. 308
Die Kommission sieht keinen Anlass zu Korrekturen an der Anmeldung für die Jahre 2013-2016. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf die Aussagen im Kapitel 4.2 (Tz. 116). Sollte es sich erweisen, dass mit den Anmeldungen zum 19. Bericht ein klarer Markterfolg des Digitalen Hörfunks (DAB+) erkennbar werden wird, wird sie von der ARD die Vorlage eines Kosten- und Zeitplans für den Gesamtprozess der DAB+-Einführung und Aussagen zu einer eventuellen Kostenminderung für die UKW-Ausstrahlung verlangen.

3.2 High Definition Television (HDTV)

Tz. 309
Die Landesrundfunkanstalten der ARD haben mit den Olympischen Winterspielen 2010 in Vancouver begonnen, das Fernsehen hoher Darstellungskraft (High Definition TeleVision - HDTV) einzuführen.

Tz. 310
Die Kommission hatte das entsprechende Entwicklungsprojekt in ihrem 16. Bericht mit einem Finanzbedarf von insgesamt maximal 307 Mio. € anerkannt. Sie geht davon aus, dass es eine Gesamtlaufzeit von längstens acht Jahren haben und spätestens zum Ende der Gebührenperiode 2013-2016 in den Bestand überführt werden wird. Sie geht ebenfalls davon aus, dass die Phase des Simulcast auf 10 Jahre begrenzt werden kann, dass also die SDTV-Ausstrahlungen (SDTV: Standard Definition TeleVision) per Satellit mit dem Jahr 2019 zu Ende gehen werden.

Tz. 311
Für die Gebührenperiode 2009-2012 hatte die Kommission einen Finanzbedarf von 133,4 Mio. € anerkannt. Mit den Anmeldungen zum 18. Bericht beziffert die ARD den Gesamtbedarf für die HDTV-Einführung auf 297,3 Mio. €. Davon wurden in der Phase 2009-2012 122,2 Mio. € (und als Vorlaufkosten im Jahr 2008, also außerhalb der Gebührenperiode 9,5 Mio. €) eingesetzt. Die ursprüngliche Anmeldung der ARD hatte für die Periode 2009-2012 einen Betrag in Höhe von 123,9 Mio. € genannt, welcher nach Vorliegen der Ist-Zahlen für das Jahr 2010 mit Schreiben vom 1. August 2011 auf 122,2 Mio. € reduziert wurde. In der Periode 2013-2016 sollen weitere 175,1 Mio. € ausgegeben werden. Die ARD bestätigt mit den Anmeldungen die von der Kommission geforderte Überführung in den Bestand zum Jahresende 2016. Zu der Dauer des Simulcast zwischen SDTV und HDTV macht sie keine Aussagen. Hierzu bekräftigt die Kommission, dass der Simulcast maximal 10 Jahre dauern darf und die SDTV-Ausstrahlungen per Satellit damit spätestens zum Jahresende 2019 beendet werden. Die nachfolgende Tabelle dokumentiert die Projektfinanzierung. Alle Angaben erfolgen in Mio. €.

Summe anerkannter Bedarf für das Gesamtprojekt gemäß 16. Bericht 307,0
Summe anerkannter Bedarf für 2009-2012 133,4
Mittelabfluss in 2009-2012 gemäß Anmeldungen zum 18. Bericht nach Veränderung vom 1. August 2011 122,2
Geplanter Mittelabfluss in 2013-2016 gemäß Anmeldungen zum 18. Bericht 175,1
Gesamtbedarf gemäß Anmeldungen zum 18. Bericht 297,3

Tz. 312
Die Kommission sieht keinen Anlass zu Korrekturen.


Letzte Aktualisierung 17.01.2012