18. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Elftes Kapitel
Finanz- und Strukturausgleich zwischen den ARD-Anstalten
3. Finanzielle Auswirkungen der Umstellung der Rundfunkfinanzierung auf den Finanz-/ Strukturausgleich
Tz. 612
Der Übergang zum geräteunabhängigen Beitragsmodell ab 1. Januar 2013 wird voraussichtlich
zu Änderungen der Ertragsanteile der einzelnen ARD-Anstalten führen und berechtigt i.Ü. zu der
Erwartung, dass die Anstalten das Ertragspotenzial besser werden erschließen können.
Tz. 613
Im Juni 2010 haben die Chefs der Staats- und Senatskanzleien die ARD gebeten, einen neuen Vorschlag
zum Finanz- und Strukturausgleich vorzulegen. Im Rahmen eines Sondierungsgesprächs im
Oktober 2010 haben Vertreter der Länder gegenüber der ARD dargelegt, der Finanzausgleich solle
fortgesetzt werden. Daraufhin haben die Intendantinnen und Intendanten am 29. November 2010
zunächst entschieden, die "Hamburger" und "Bonner Beschlüsse" zum Finanzausgleich bis zum
Ende des Jahres 2014 fortzuführen (s.o. Tz. 607). Graduelle Justierungen, die sich bis dahin aufgrund
von Sondersituationen als notwendig erweisen könnten, würden damit nicht ausgeschlossen. Eine
Neuordnung des Struktur- und Finanzausgleichs soll demgegenüber laut Schreiben der ARD vom
21. Juni 2011 frühestens im Jahr 2014 in Angriff genommen werden, da voraussichtlich erst zu diesem
Zeitpunkt auf Basis von stabilen Parametern und Erfahrungen eine valide Prognose der Verteilung
des Beitragsaufkommens möglich sei. Die Regierungschefs der Länder wollen im Oktober 2014
auf der Grundlage der Evaluation des neuen Rundfunkbeitragsmodells dazu beschließen.
Tz. 614
Die Kommission nimmt die Perpetuierung der "Bonner" und der "Hamburger Beschlüsse" bis zum
Ende des Jahres 2014 zur Kenntnis. Sobald erkennbar werden wird, welche Auswirkungen der zum
1. Januar 2013 zu vollziehende Wechsel zum geräteunabhängigen Beitragsmodell auf den Finanzausgleich
haben wird - und dies wird nach Auffassung der Kommission im ersten Halbjahr des
Jahres 2014 der Fall sein -, werden die derzeitigen Regelungen des Finanzausgleichs einschließlich
der weiteren Maßnahmen nach Maßgabe der "Bonner" und "Hamburger Beschlüsse" durch die
in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten einer Überprüfung daraufhin zu
unterziehen sein, ob eine Neujustierung bzw. Novellierung der Ausgleichsmechanismen erforderlich
sein wird. Für die Zeit nach dem Auslaufen der "Bonner" und "Hamburger Beschlüsse" zum
Ende des Jahres 2014 ist rechtzeitig sicherzustellen, dass auch die kleinen Anstalten in der Lage sein
werden, in Ausübung ihrer Programmautonomie identitätswahrend ihren Auftrag zu erfüllen (s.a.
16. Bericht, Tz. 480) und ein ausreichendes Programm zu gestalten und zu senden (vgl. § 12 Satz 2
Nr. 2 RFinStV).
Tz. 615
Was den Strukturausgleich anbelangt, sind laut Schreiben der ARD vom 27. Juni 2011 derzeit keine
weiteren Ausgleichzahlungen zugunsten des RBB vorgesehen (zu den diesbezüglichen Vorschlägen
der Kommission vgl. Tz. 609). Es ist nicht auszuschließen, dass der Wechsel des Finanzierungsmodells
auf die Entwicklung der für den Strukturausgleich relevanten Beitragsbefreiungs- und Forderungsausfallquoten
zurückwirken wird. Auch diesbezüglich wird, sobald die Auswirkungen des zum
1. Januar 2013 zu vollziehende Wechsels zum geräteunabhängigen Beitragsmodell zu erkennen
sein werden, eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung im Bereich von Strukturausgleichsmaßnahmen
zu erfolgen haben.
