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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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18. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

| 18. Bericht (als PDF - 958KB) |

Elftes Kapitel
Finanz- und Strukturausgleich zwischen den ARD-Anstalten

  • Nach wie vor ist der gegenwärtige Finanzausgleich allein nicht in der Lage, die Lebens- und Funktionsfähigkeit der kleinen Anstalten sicherzustellen.

  • Aufgrund der Aufforderung der Regierungschefs der Länder, die "Bonner Beschlüsse" zur Entlastung der im Finanzausgleich nehmenden Anstalten so fortzuentwickeln, "dass den Anforderungen an eine aufgabengerechte Finanzierung der kleinen Rundfunkanstalten Rechnung getragen wird", haben sich die Intendantinnen und Intendanten der ARD-Anstalten durch die "Hamburger Beschlüsse" vom 14./15. September 2009 darauf verständigt, die verbleibende Finanzierungslücke für RB und SR durch zusätzliche Zahlungen und vertiefte Kooperationen schließen zu wollen.

  • Im Jahr 2010 hat der Anteil der Geld- bzw. geldwerten Leistungen auf der Basis der "Bonner" und der "Hamburger Beschlüsse" am Gesamtumfang der ARD-internen Leistungen zur Gewährleistung der auftragsadäquaten Finanzausstattung der kleinen Sender (Finanzausgleich zzgl. "Bonner" und "Hamburger Beschlüsse") beim SR 17,6 % und bei RB 27,5 % betragen.

  • Die Intendantinnen und Intendanten der ARD haben am 29. November 2010 entschieden, die "Hamburger" und "Bonner Beschlüsse" bis zum Ende des Jahres 2014 zu verstetigen.

  • Das aufgrund der Vorschläge der Kommission zum Strukturausgleich dem RBB gewährte zinslose Darlehen wurde laut Schreiben der ARD vom 17. Juni 2011 vereinbarungsgemäß in zwei Tranchen am 1. Oktober 2009 und am 1. April 2010 ausgezahlt; die Rückzahlung des Darlehens soll ab dem Jahr 2016 in acht gleich hohen Jahresraten erfolgen.

  • Nach Auffassung der Kommission werden im 1. Halbjahr des Jahres 2014 die Auswirkungen des Wechsels zum geräteunabhängigen Beitragsmodell erkennbar sein. Die Landesrundfunkanstalten der ARD werden die derzeitigen Regelungen des Finanzausgleichs einschließlich der weiteren Maßnahmen nach Maßgabe der "Bonner" und "Hamburger Beschlüsse" darauf überprüfen müssen, ob eine Neujustierung bzw. Novellierung der Ausgleichsmechanismen erforderlich sein wird. Entsprechendes gilt für die bisherigen Maßnahmen des Strukturausgleichs.

1. Finanzausgleich

Tz. 594
Zu der Notwendigkeit, den Zwecken und den rechtlichen Grundlagen des Finanzausgleichs zwischen den ARD-Anstalten hat die Kommission in den zurückliegenden Berichten eingehend Stellung genommen. An ihren dort vorgenommenen Einschätzungen - insbesondere auch zu der Frage, ob der Finanzausgleich in seiner gegenwärtigen Form den staatsvertraglichen Zwecken genügen kann - hat sich nichts geändert. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird insoweit auf die früheren Darlegungen verwiesen (vgl. 14. Bericht, Tzn. 446-452; 15. Bericht, Tzn. 261-268; 16. Bericht, Tzn. 472-482, s.a. 17. Bericht, Tzn. 503-519).

Tz. 595
Seit 2006 beträgt die Finanzausgleichsmasse nach deren stufenweiser Abschmelzung auf der Basis des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrags (dazu 16. Bericht, Tz. 477) eins vom Hundert des ARD-Nettogebührenaufkommens (§ 14 Satz 1 RFinStV). In ihrem 16. Bericht war die Kommission erneut zu der Feststellung gelangt (Tz. 477), der gegenwärtige Finanzausgleich sei nicht in der Lage, die Lebens- und Funktionsfähigkeit der kleinen Anstalten sicherzustellen. Die Länder haben im Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Finanzausgleichsmasse nicht aufgestockt. Die Konferenz der Chefs der Staatskanzleien hat am 14. Februar 2008 aber die ARD aufgefordert, einen Vorschlag vorzulegen, wie die im 16. KEF-Bericht angesprochenen Fragen des Finanzausgleichs und der Gebührenzuordnung geregelt werden können (vgl. dazu 17. Bericht, Tz. 504).

Tz. 596
In ihren "Bonner Beschlüssen" vom 30. April 2008 hat die ARD zusätzliche Maßnahmen vereinbart, die darauf abzielen, die im Finanzausgleich nehmenden Anstalten (RB und SR) zu entlasten. In ihrer "Gutachtlichen Stellungnahme" vom 16. Mai 2008 hat die Kommission gegen die "Bonner Beschlüsse" der ARD wegen deren Charakter als einer Zwischenlösung keine Einwände erhoben. Die Regierungschefs der Länder sind auf ihrer Jahreskonferenz vom 22.-24. Oktober 2008 davon ausgegangen, die "Bonner Beschlüsse" ergänzten für eine Übergangszeit die geltende Finanzausgleichsregelung. Sie seien so fortzuentwickeln, dass den Anforderungen an eine aufgabengerechte Finanzierung der kleinen Rundfunkanstalten Rechnung getragen werde.

Tz. 597
Die ARD hat der Rundfunkkommission der Länder mit Schreiben vom 21. Juni 2011 mitgeteilt, die "Bonner Beschlüsse" seien zwischenzeitlich vollständig umgesetzt. Auf der Grundlage dieser Beschlüsse gilt seit dem 1. Januar 2009 zunächst folgender Fernsehvertragsschlüssel (zur vorangehenden Regelung 17. Bericht, Tz. 507):

Tab. 113 Fernsehvertragsschlüssel (in %)
BR 15,95
HR 7,40
MDR 10,85
NDR 17,60
RB 0,75
RBB 6,60
SR 1,25
SWR 18,20
WDR 21,40
Summe 100,00


Die Landesrundfunkanstalten haben dabei einen Schlüsselanteil in Höhe von 0,05 vom Hundert mit durchschnittlich 0,500 Mio. € bewertet.

Tz. 598
Weiterhin seien auch die beschlossenen Veränderungen in der Verteilung der Aufbringung der Finanzausgleichsmasse innerhalb der ARD (zu den Änderungen vgl. 17. Bericht, Tz. 508) umgesetzt worden. Demnach gelten seit dem 1. Januar 2009 folgende Aufbringungsanteile und -volumina, wobei die letzteren bei konstantem Aufbringungsanteil ausschließlich wegen im Zeitablauf eintretender Änderungen des Nettogebühren-/-beitragsaufkommens variieren:

Tab. 114 Aufbringungsanteile und -volumina der Finanzausgleichsmasse 2009-2012
  Anteil (in %) Volumen (in Mio. €)
  ab 1.1.2009 2009 Ist 2010 Ist 2011 Plan 2012 vorschau 2009-2012
BR 15,62 8,458 8,408 8,343 8,240 33,449
HR 1,95 1,054 1,048 1,040 1,027 4,169
MDR 6,83 3,700 3,678 3,650 3,604 14,632
NDR 13,10 7,091 7,050 6,995 6,909 28,045
RB 0,00 0 0 0 0 0
RBB 0,00 0 0 0 0 0
SR 0,00 0 0 0 0 0
SWR 17,99 9,741 9,684 9,608 9,490 38,523
WDR 44,50 24,089 23,949 23,762 23,469 95,269
Summe  54,133 53,817 53,398 52,739 214,087


Für die Jahre 2013-2016 werden nachfolgend die seit dem 1. Januar 2009 geltenden Aufbringungsanteile beibehalten.

Tab. 115 Finanzausgleichsvolumen 2013-2016 (in Mio. €)
  2013 Vorschau 2014 Vorschau 2015 Vorschau 2016 Vorschau 2013-2016 2009-2016
BR 8,249 8,338 8,366 8,403 33,356 66,805
HR 1,028 1,039 1,043 1,047 4,157 8,326
MDR 3,609 3,647 3,660 3,676 14,592 29,224
NDR 6,916 6,991 7,014 7,045 27,966 56,011
RB 0 0 0 0 0 0
RBB 0 0 0 0 0 0
SR 0 0 0 0 0 0
SWR 9,500 9,603 9,634 9,678 38,415 76,938
WDR 23,495 23,747 23,826 23,934 95,002 190,271
Summe 52,797 53,365 53,543 53,783 213,488 427,575

Tz. 599
Die Anteile der Empfängeranstalten an den Finanzausgleichsmittel betragen 46,24 vom Hundert zugunsten des RB und 53,76 vom Hundert zugunsten des SR (§ 14 Satz 2 RFinStV). Diese Anteile werden nachfolgend auch für die Jahre 2013-2016 zugrunde gelegt; auch insoweit gilt der Vorbehalt einer Nachprüfung.

Tab. 116 Verteilung der Erträge aus dem Finanzausgleich 2009-2016 - Teil 1
  Anteil (in %) Volumen (in Mio. €)
  ab 1.1.2009 2009 Ist 2010 Ist 2011 Plan 2012 vorschau 2009-2012
RB 46,24 25,031 24,885 24,691 24,387 98,994
SR 53,76 29,102 28,932 28,707 28,352 115,093
Summe 100,00 54,133 53,817 53,398 52,739 214,087


Tab. 116 Verteilung der Erträge aus dem Finanzausgleich 2009-2016 - Teil 2
  2013 Vorschau 2014 Vorschau 2015 Vorschau 2016 Vorschau 2013-2016 2009-2016
RB 24,413 24,676 24,758 24,869 98,716 197,710
SR 28,384 28,689 28,785 28,914 114,772 229,865
Summe 52,797 53,365 53,543 53,783 213,488 427,575

Tz. 600

Tab. 117 Veränderungen der Erträge aus dem Finanzausgleich zwischen dem 17. und 18. Bericht (in Mio. €)
  RB SR Finanzausgleichsmasse
17. Bericht - Summe 2009-2012 98,508 114,528 213,036
Anmeldungen 18. Bericht
2009 Ist 25,031 29,102 54,133
2010 Ist 24,885 28,932 53,817
2011 Plan 24,691 28,707 53,398
2012 Vorschau 24,387 28,352 52,739
2009-2012 98,994 115,093 214,087
Differenz zwischen 17. Bericht und Anmeldungen 18. Bericht + 0,486 + 0,565 +1,051

Tz. 601
Darüber hinaus sehen die "Bonner Beschlüsse" verschiedene sogenannte Leistungs- und Gegenleistungsausgleichsmaßnahmen (LGLA) vor, die nach Angaben der ARD nunmehr umgesetzt worden sind.

Tz. 602
So sind bereits bestehende Vereinbarungen bezüglich derartiger Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen Degeto-Tatorte, Tatort RB, Nordwestradio, Wellenkosten/Studio Warschau, Gebührenabteilungen/ Hörspiele und Kooperationen SWR/SR (Gebührenstelle ohne Beauftragtendienst, Revision, Abspielzentrale, Programmplanungssoftware) verstetigt worden.

Nach Angaben der ARD mit Schreiben vom 24. Juni 2011 werden diese Maßnahmen für leistende wie empfangende Anstalten wie folgt finanziell quantifiziert:

Tab. 118 "Bonner Beschlüsse", Verstetigung bestehender Vereinbarungen zum Leistungs- und Gegenleistungsaustausch (in Mio. € p.a.)
  Degeto-Tatorte Tatort RB Nordwestradio Wellenkosten/Studio Warschau Gebührenabt./ Hörspiel Kooperation SWR/SR Summe
BR -0,829      -0,829
HR +0,915      +0,915
MDR -0,564      -0,564
NDR -0,915  -3,100  -0,181  -4,196
RB +1,261 +1,300 +3,100 +0,980 +0,181  +6,822
RBB +0,957   +0,225   +1,182
SR +1,235     +0,500 +1,735
SWR -0,946     -0,500 -1,446
WDR -1,114 -1,300  -1,205   -3,619

Tz. 603
Hinzu kommen neue Vereinbarungen, die die Trailerproduktion, den Unterhaltungsanteil des SR, sonstige Produktionskooperationen sowie weitere Maßnahmen (u.a. Tatort-Unterstützung) und Barleistungen betreffen.

Nach Angaben der ARD mit Schreiben vom 24. Juni 2011 werden diese Maßnahmen für leistende wie empfangende Anstalten wie folgt finanziell quantifiziert:

Tab. 119 "Bonner Beschlüsse", neue Vereinbarungen zum Leistungs- und Gegenleistungsaustausch (in Mio. € p.a.)
  Werbung im Programm Anteil Unterhaltung sonst. Produktionen Übrige Maßnahmen Summe
BR -0,136   -0,075 -0,211
HR -0,063    -0,063
MDR -0,092    -0,092
NDR -0,149   -0,450 -0,599
RB -0,006    -0,006
RBB -0,056    -0,056
SR +0,839 +0,500 +0,500 +0,600 +2,439
SWR -0,155  -0,500 -0,075 -0,730
WDR -0,182 -0,500   -0,682

Tz. 604
Um der von der Konferenz der Regierungschefs vom 22.-24. Oktober 2008 aufgestellten Forderung nach einer Weiterentwicklung der "Bonner Beschlüsse" (vgl. Tz. 596) nachzukommen, verständigten sich die Intendantinnen und Intendanten der ARD-Anstalten durch die "Hamburger Beschlüsse" vom 14./15. September 2009 darauf, die verbleibende Finanzierungslücke für RB und SR schließen zu wollen.

Zu diesem Zweck erhalten die kleinen Anstalten im Zeitraum 2010-2012 lt. Schreiben der ARD vom 21. Juni 2011 zunächst zusätzliche Zahlungen in Höhe von insgesamt 2,2 Mio. € p.a. (brutto), davon 0,6 Mio. € für den SR und 1,6 Mio. € für RB, welche über die Degeto-Filmbeschaffung und die Sportrechteetats aufgebracht werden.

Zusätzlich zu diesen finanziellen Zuwendungen wurden vertiefte Kooperationen zwischen RB und NDR einerseits sowie SR und SWR andererseits vereinbart, die nach Auskunft der ARD im Zeitraum 2010-2012 jährlich RB um 1,0 Mio. € und den SR um 1,4 Mio. € entlasten. Die im Februar 2010 zwischen RB und NDR unterzeichnete Kooperationsvereinbarung sieht laut Schreiben der ARD vom 24. Juni 2011 u.a. Kooperationen in der Sendertechnik, der Buchhaltung, der Vertragserstellung und -abrechnung im Honorarbereich, der Revision und der Rundfunkgebührenabteilung vor, wobei es auch zu einer Übernahme von acht Mitarbeitern des RB durch den NDR komme. Die im Februar 2010 zwischen SR und SWR geschlossene Kooperationsvereinbarung umfasse eine Beteiligung an den Ausstrahlungskosten, die gemeinsame Beauftragung des Streaming der Online-Angebote, Kooperationen im IT-Bereich sowie die Übernahme der Kosten der Gebührenabteilung inkl. Beauftragtendienst.

Tz. 605
Auf der Grundlage der vorherigen Angaben kann festgehalten werden, dass im Jahr 2010 der Anteil der Geld- bzw. geldwerten Leistungen auf der Basis der "Bonner" und der "Hamburger Beschlüsse" am Gesamtumfang der ARD-internen Leistungen zur Gewährleistung der auftragsadäquaten Finanzausstattung der kleinen Sender (Finanzausgleich zzgl. "Bonner" und "Hamburger Beschlüsse") beim SR 17,6 % und bei RB 27,5 % betragen hat.

Tz. 606
Wie die ARD mit Schreiben vom 16. November 2009 gegenüber der Rundfunkkommission der Länder ausgeführt hat, erfülle die ARD mit den erläuterten Maßnahmen und Beschlüssen die Erwartungen der Regierungschefs der Länder hinsichtlich einer Fortentwicklung der "Bonner Beschlüsse". Die Konferenz der Regierungschefs der Länder vom 16. Dezember 2009 hat diese Mitteilung der ARD zur Kenntnis genommen.

Tz. 607
Die Intendantinnen und Intendanten der ARD haben am 29. November 2010 entschieden, die "Hamburger" und "Bonner Beschlüsse" zum Finanzausgleich bis zum Ende des Jahres 2014 zu verstetigen.


Letzte Aktualisierung 17.01.2012