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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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17. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

| 17. Bericht (als PDF - 2.293KB) |

Zehntes Kapitel
Finanzausgleich zwischen den ARD-Anstalten und Strukturausgleich für den RBB

2. Strukturausgleich RBB

Tz. 515
Zu den im 10. Kapitel des 16. Berichts angesprochenen Fragen der "Gebührenzuordnung" gehören nicht nur die Fragen des Finanzausgleichs (§ 12 Abs. 2 RStV; §§ 12 ff. RFinStV) sondern auch das Thema eines u.U. zu erwägenden Ausgleichs unter den ARD-Anstalten wegen bestimmter auffälliger Diskrepanzen bei den Gebührenbefreiungs- und Forderungsausfallquoten. Für diesen Sachverhalt wurde der Begriff des "Strukturausgleichs" aus dem MPK-Beschluss vom 12. Juni 2008 übernommen.

Tz. 516
Mit Schreiben vom 29. September 2008 schlug die KEF den Regierungschefs der Länder im Falle des RBB vor, dass der ARD-Verbund bei Eintreten der der Kommission vorgelegten ungünstigen Prognosen:

  1. bis 2012 im Bedarfsfall Liquiditätshilfen zur Verfügung stellt,

  2. bei Fortdauer der ungünstigen Entwicklung über 2012 hinaus von 2013-2016 Ausgleichszahlungen leistet und diese

  3. an ein Maßnahmenpaket zur Erschließung des Teilnehmerpotenzials in der Stadt Berlin koppelt.

Tz. 517
Auf ihrer Jahreskonferenz vom 22.-24. Oktober 2008 in Dresden drückten die Regierungschefs der Länder im Beschlusspunkt Nr. 3 zu TOP 1.3 ihre Erwartung aus, dass die o.a. Vorschläge der KEF zur Korrektur struktureller Verwerfungen, insbesondere zur Stabilisierung der finanziellen Situation des RBB, zeitnah umgesetzt werden.

Tz. 518
In Ausführung des o.a. Beschlusses der Regierungschefs der Länder haben die Intendantinnen und Intendanten am 16. Juni 2009 einen Vertrag über ein zinsloses Darlehen über 20 Mio. € geschlossen. Darlehensgeber sind BR, MDR, NDR, SWR und WDR. Darlehensnehmer ist der RBB. Weitere wichtige Konditionen sind:

  • Auszahlung in zwei Tranchen am 1. Oktober 2009 und am 1. April 2010;

  • die Entwicklung eines Maßnahmenpakets zur Erschließung des Teilnehmerpotenzials in der Stadt Berlin durch der RBB (vor Auszahlung der ersten Tranche);

  • der RBB hat sich zu einer zeitnahen Umsetzung des Maßnahmenpakets sowie jährlicher Berichterstattung verpflichtet;

  • die Rückzahlung des Darlehens erfolgt von 2016-2023 in acht gleich hohen Jahresraten jeweils zum 1. Juli.

Tz. 519
Der RBB hat mit Schreiben vom 16. September 2009 der Kommission

  • die besondere Situation des RBB im Marktumfeld Berlin skizziert;

  • die bisherigen Probleme in der Marktbearbeitung dargelegt und

  • daraus den Maßnahmenkatalog zur besseren Erschließung der Ertragspotenziale in Berlin abgeleitet.

Der Maßnahmenkatalog umfasst 80 interne und externe Einzelmaßnahmen und wurde vom RBB erarbeitet. Daneben haben sich Experten der Rundfunkgebührenabteilungen von RBB sowie — stellvertretend für die ARD — von NDR und SWR zu einem intensiven Erfahrungsaustausch getroffen. Die Ergebnisse der wechselseitigen Gesprächsrunden sind in den Maßnahmenkatalog eingeflossen. Damit hat der RBB die Bedingung für die Auszahlung der ersten Tranche (10 Mio. €) erfüllt.


Letzte Aktualisierung 25.01.2010