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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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17. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

| 17. Bericht (als PDF - 2.293KB) |

Zehntes Kapitel
Finanzausgleich zwischen den ARD-Anstalten und Strukturausgleich für den RBB

  • In ihrem 16. Bericht war die Kommission erneut zu der Feststellung gekommen, dass der gegenwärtige Finanzausgleich nicht in der Lage sei, die Lebens- und Funktionsfähigkeit der kleinen Anstalten sicherzustellen. Die Länder haben daraufhin die ARD aufgefordert, einen Vorschlag auszuarbeiten, wie die angesprochenen Fragen geregelt werden könnten. In ihren "Bonner Beschlüssen" hat die ARD zusätzliche Maßnahmen vereinbart, die darauf abzielen, die im Finanzausgleich nehmenden Anstalten zu entlasten. Die Kommission hat hierzu gutachterlich Stellung genommen.
  • Mit Beschluss vom 12. Juni 2008 haben die Regierungschefs der Länder die Kommission aufgefordert, konkrete Lösungsvorschläge für die Frage der Gebührenzuordnung vorzulegen. Dieser Aufforderung ist sie am 29. September 2008 mit Vorschlägen zum Finanzausgleich und Strukturausgleich nachgekommen. Die ARD sollte daraufhin nach dem Willen der Länder die "Bonner Beschlüsse" so fortentwickeln, "dass den Anforderungen an eine aufgabengerechte Finanzierung der kleinen Rundfunkanstalten Rechnung getragen wird."
  • Die ARD hat der Kommission zum 30. Juni 2009 berichtet, wie die Zusagen der "Bonner Beschlüsse" realisiert worden sind und in welcher Weise sie die "Bonner Beschlüsse" fortentwickeln will.
  • Die Vorschläge der Kommission zum Strukturausgleich zugunsten des RBB wurden am 16. Juni 2009 durch einen Vertrag der Intendantinnen und Intendanten der ARD-Anstalten über ein zinsloses Darlehen umgesetzt.

1. Finanzausgleich

Tz. 503
Zu der Notwendigkeit, den Zwecken und den rechtlichen Grundlagen des Finanzausgleichs zwischen den ARD-Anstalten hat die Kommission in den zurückliegenden Berichten umfassend und eingehend Stellung genommen. An ihren dort vorgenommenen Einschätzungen — insbesondere auch zu der Frage, ob der Finanzausgleich in seiner gegenwärtigen Form den staatsvertraglichen Zwecken genügen kann — hat sich nichts geändert. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die früheren Darlegungen verwiesen (vgl. 14. Bericht, Tzn. 446-452; 15. Bericht, Tzn. 261-268; 16. Bericht, Tzn. 472-482). Für diesen Zwischenbericht beschränkt sich die Kommission darauf, die seit dem letzten Bericht eingetretenen Entwicklungen darzustellen.

Tz. 504
In ihrem 16. Bericht war die Kommission erneut zu der Feststellung gekommen (Tz. 477), dass der gegenwärtige Finanzausgleich nicht in der Lage sei, die Lebens- und Funktionsfähigkeit der kleinen Anstalten sicherzustellen. Die Kommission verband diese Feststellung mit dem ausdrücklichen Hinweis auf ihre staatsvertragliche Verpflichtung (§ 3 Abs. 5 Satz 5 a.F. RFinStV = § 3 Abs. 8 Satz 5 n.F. RFinStV), die Länder auf die Notwendigkeit für eine Änderung des Finanzausgleichs hinzuweisen. Die Länder haben im Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Finanzausgleichsmasse nicht aufgestockt. Die Konferenz der Chefs der Staatskanzleien hat aber die ARD aufgefordert, einen Vorschlag vorzulegen, wie die im 16. KEF-Bericht angesprochenen Fragen des Finanzausgleichs

und der Gebührenzuordnung geregelt werden könnten; die Kommission wurde gebeten, sich zu diesem Vorschlag gutachtlich zu äußern. In ihren so genannten "Bonner Beschlüssen" vom 30. April 2008 hat die ARD zusätzliche Maßnahmen (zum Beispiel Änderungen des Fernsehvertragsschlüssels, Zusagen von Koproduktionen u.a.m.) vereinbart, die darauf abzielen, die im Finanzausgleich nehmenden Anstalten (RB und SR) zu entlasten (näher zur Umsetzung und Fortentwicklung der "Bonner Beschlüsse" Tzn. 506 ff.). In ihrer "Gutachtlichen Stellungnahme" vom 16. Mai 2008 hat die Kommission auf den unterschiedlichen Grad an Verbindlichkeit dieser Zusagen hingewiesen. Sie hat gegen die "Bonner Beschlüsse" der ARD wegen deren Charakter als einer Zwischenlösung keine Einwände erhoben.

Tz. 505
Mit Beschluss vom 12. Juni 2008 haben die Regierungschefs der Länder die Kommission aufgefordert, konkrete Lösungsvorschläge für die Frage der Gebührenzuordnung vorzulegen, die den in ihrem 16. Bericht enthaltenen Anforderungen entsprechen. Dieser Aufforderung ist sie mit den "Vorschlägen der Kommission zum ‚Finanzausgleich‘ und zum ‚Strukturausgleich‘ zwischen den Landesrundfunkanstalten der ARD" mit Schreiben vom 29. September 2008 nachgekommen. Für den Finanzausgleich hat die Kommission einen alternativen Vorschlag vorgelegt: Sie plädierte dafür, entweder den status quo für die Periode 2009-2012 ("Bonner Beschlüsse") beizubehalten (also 1,00 v.H. Finanzausgleichsmasse und zusätzlich Maßnahmen des "Leistungs- und Gegenleistungsausgleichs") oder die Finanzausgleichsmasse auf 1,25 v.H. zu erhöhen bei gleichzeitigem Wegfall der zugunsten der kleinen Rundfunkanstalten vereinbarten zusätzlichen Entlastungen. Die Konferenz der Regierungschefs der Länder hat auf ihrer Jahreskonferenz im Oktober 2008 an der "status- quo-Lösung" festgehalten, gleichzeitig aber die ARD-Intendanten aufgefordert, ihre "Bonner Beschlüsse" so fortzuentwickeln, "dass den Anforderungen an eine aufgabengerechte Finanzierung der kleinen Rundfunkanstalten Rechnung getragen wird."

Tz. 506
Die Kommission hat die Landesrundfunkanstalten gebeten, bis zum 30. Juni 2009 zu berichten, ob und ggf. wie die Zusagen der "Bonner Beschlüsse" realisiert worden sind und in welcher Weise sie der Aufforderung der Ministerpräsidenten nach einer Fortentwicklung der "Bonner Beschlüsse" Rechnung tragen wollen. Die ARD hat dieser Bitte mit Schreiben vom 23. Juni 2009 entsprochen.

Tz. 507
Die ARD hat zunächst mitgeteilt, der durch die "Bonner Beschlüsse" angepasste Fernsehvertragsschlüssel gelte seit dem 1. Januar 2009. Durch die diesbezügliche Umsetzung der "Bonner Beschlüsse" hat sich der Fernsehvertragsschlüssel demnach wie folgt geändert:

Tab. 90 Fernsehvertragsschlüssel
  FS-Vertragsschlüssel
ab 1.1.2007
(in %)
Veränderung
vom 14./15.4.2008
(in %-Punkten)
Neuer FS-Vertragsschlüssel
ab 1.1.2009
(in %)
BR 15,60 +0,35 15,95
HR 7,40 +0,00 7,40
MDR 11,05 -0,20 10,85
NDR 17,50 +0,10 17,60
RB 1,00 -0,25 0,75
RBB 6,85 -0,25 6,60
SR 1,30 -0,05 1,25
SWR 18,00 +0,20 18,20
WDR 21,30 +0,10 21,40
Summe ARD 100,00 0,00 100,00


Die Landesrundfunkanstalten haben dabei einen Schlüsselanteil von 0,05 % mit durchschnittlich 500.000 € bewertet.

Tz. 508
Weiterhin hat die ARD mitgeteilt, auch die beschlossenen Veränderungen in der Verteilung der Aufbringung der Finanzausgleichsmasse seien umgesetzt worden. Die Veränderungen stellen sich demnach wie folgt dar:

Tab. 91 Änderungen der Aufbringungsanteile
  Anteil
alt
(in %)
Anteil
neu
(in %)
Anteil
Änderung
(in %-Punkten)
Volumen Finanzausgleich
alt (in T€)
Vorschau 2009
Volumen Finanzausgleich
neu (in T€)
Vorschau 2009
Änderung Volumen
Finanzausgleich
(in T€)
BR 12,10 15,62 +3,52 6.547 8.453 +1.906
HR 5,10 1,95 -3,15 2.759 1.053 -1.706
MDR 11,10 6,83 -4,27 6.006 3.698 -2.308
NDR 13,10 13,10 0 7.088 7.088 0
SWR 14,10 17,99 +3,89 7.629 9.736 +2.107
WDR 44,50 44,50 0 24.077 24.077 0
RBB 0,00 0,00 0 0 0 0
Summe    54.105 54.105 

Tz. 509
Die Anteile der Empfängeranstalten an den Finanzausgleichsmitteln sind durch die Bonner Beschlüsse nicht verändert worden (RB: 46,24%, SR: 53,76%).

Tz. 510
Die in den "Bonner Beschlüssen" enthaltene prinzipielle Zusage von NDR und WDR, den bisher erbrachten Leistungs- und Gegenleistungsausgleich mit dem RB bis zum Ende der kommenden Gebührenperiode zu verstetigen, sind im Schreiben vom 23. Juni 2009 durch die Darlegung bestimmter vereinbarter Kooperationsleistungen konkretisiert worden.

Tz. 511
Die bereits in den "Bonner Beschlüssen" bezeichneten Maßnahmen des Leistungs- und Gegenleistungsausgleichs zugunsten des SR sind im Schreiben vom 23. Juni 2009 wiederholt worden. Soweit in den "Bonner Beschlüssen" die Prüfung der Durchführung bestimmter Maßnahmen angekündigt worden ist, liegen hinsichtlich der in Aussicht genommenen Maßnahmen konkrete Vereinbarungen noch nicht vor.

Tz. 512
Zur Fortentwicklung der "Bonner Beschlüsse" hat die ARD mitgeteilt, diesbezüglich würden zwischen NDR und RB einerseits sowie SWR und SR andererseits seit Anfang des Jahres 2009 Sondierungsgespräche (fort-)geführt. Abschließend habe das Thema bisher jedoch nicht behandelt werden können. Im Rahmen eines Zwischenberichts ist ausgeführt worden, die Gespräche zwischen NDR und RB konzentrierten sich insbesondere auf nicht-programmliche Maßnahmen. Konkret vereinbart worden seien bislang eine "kleinere Kooperation im technischen Bereich" sowie eine "Zusammenarbeit zwischen dem NDR und der Bremedia Produktion GmbH zur Ausbildung von Mediengestaltern Bild und Ton". Das finanzielle Volumen dieser Kooperationen wurde nicht beziffert. Zwischen dem SWR und dem SR würden auf der Leitungs- und der Arbeitsebene Gespräche über denkbare Kooperationen geführt. Zwischenzeitlich seien zwischen dem SWR und dem SR über die bereits bestehenden Kooperationen hinaus technische und administrative Entlastungsmaßnahmen vereinbart worden, die in den Jahren 2009 und 2010 die sich aus den "Bonner Beschlüssen" ergebenden Verpflichtungen um jeweils 150 bis 180 T€ übererfüllten.

Tz. 513
Abschließend hat die ARD in ihrem Schreiben vom 23. Juni 2009 ausgeführt, die bilateralen Gespräche zwischen NDR und RB sowie zwischen SWR und SR zur Fortentwicklung der "Bonner Beschlüsse" würden fortgesetzt. Darüber hinaus werde sich die ARD insgesamt dem Feld der Kooperationen widmen.

Tz. 514
Die Landesrundfunkanstalten haben für die Jahre 2009-2012 folgende Zahlen über den Finanzausgleich mitgeteilt, die zu Anpassungen durch die Kommission keinen Anlass geben:

Tab. 92 ARD-Finanzausgleichsmasse/Nehmende Anstalten (in Mio. €)
  RB SR Finanzausgleichsmasse
16. Bericht 2009 24,007 27,911 51,918
2010 23,937 27,830 51,767
2011 23,824 27,698 51,522
2012 23,680 27,531 51,211
Summe 2009-2012 95,447 110,970 206,417
 
Anmeldung 17. Bericht 2009 25,018 29,087 54,105
2010 24,774 28,803 53,577
2011 24,508 28,493 53,001
2012 24,208 28,145 52,353
Summe 2009-2012 98,508 114,528 213,036
 
Differenz zwischen 16. Bericht und Anmeldung 17. Bericht +3,061 +3,558 +6,619


Zur Weiterentwicklung der "Bonner Beschlüsse" haben die Intendanten der Landesrundfunkanstalten am 14./15. September 2009 eine Einigung erzielt, die eine ausreichende Finanzierung von RB und SR bis 2012 sicherstellen soll.


Letzte Aktualisierung 25.01.2010