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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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17. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

| 17. Bericht (als PDF - 2.293KB) |

Viertes Kapitel
Bestandsbedarf

6. Verstärkungsmittel

  • Anstalten der ARD haben Verstärkungsmittel in Höhe von insgesamt 6,4 Mio. € eingeplant. Diese können nicht als bedarfserhöhend anerkannt werden.
  • Verstärkungsmittel für Programmmaßnahmen und Sachinvestitionen werden von der Kommission in die Untersuchungen der Programmaufwendungen und der Sachinvestitionen einbezogen.
  • Das Deutschlandradio und das ZDF weisen in ihren Mittelfristigen Finanzbedarfsplanungen 2009-2012 keine allgemeinen Verstärkungsmittel aus.

6.1 Verfahren

Tz. 236
Einige Rundfunkanstalten weisen Positionen aus, die sie z.B. als Verfügungsmittel, Deckungsreserven oder "Allgemeine Reserven" bezeichnen. Diese Positionen untersucht die Kommission unter dem Begriff Verstärkungsmittel, soweit sie nicht den gesondert untersuchten Aufwandsarten für Programmmaßnahmen und Sachinvestitionen zugeordnet sind. Der weitere unter derartigen Bezeichnungen geltend gemachte Finanzbedarf wird zusammen mit der jeweiligen Aufwandsart untersucht.

6.2 ARD

Tz. 237
Die ARD hat ergänzend zur Anmeldung für den vorliegenden Bericht folgende Verstärkungsmittel mitgeteilt:

Verstärkungsmittel 2009-2012 (in Mio. €)
Anstalt Programm Investitionen Allgem. Reserven Summe
BR     
HR  0,60 0,80 1,40
MDR 20,00  20,00
NDR 50,07  50,07
RB     
RBB 9,60 0,4010,00
SR     
SWR     
WDR 5,20  5,20
ARD 84,870,601,2086,67

Tz. 238
Nach den Feststellungen der Kommission und der Abstimmung mit den Anstalten, die zu Korrekturen geführt haben, ergeben sich aus den Haushaltsplänen 2009 und den Finanzvorschauen 2010- 2012 folgende Ansätze:

Verstärkungsmittel 2009-2012 (in Mio. €)
Anstalt Programm Investitionen Allgem. Reserven Summe
lt. KEF 116,410,636,43123,47


Die Abweichungen in den Programmverstärkungsmitteln resultieren im Wesentlichen aus nicht angemeldeten, jedoch in den Haushaltsplänen 2009 aufgeführten Verstärkungsmitteln des BR und SWR in Höhe von mehr als 31 Mio. €.

Eine Anstalt wies versehentlich 1,3 Mio. € p.a. unter den Verstärkungsmitteln für Programmmaßnahmen aus, statt sie den allgemeinen Verstärkungsmitteln zuzuordnen. Die "Allgemeinen Reserven" betragen demnach 6,4 Mio. €. Für diesen Betrag sieht die Kommission keinen zusätzlichen Finanzbedarf. Sie geht dabei wie bisher davon aus, dass Planungsrisiken bei bestimmten Vorhaben und Maßnahmen in der Unschärfe von Planzahlen ausreichend berücksichtigt sind. Verstärkungsmittel für Programmmaßnahmen und für Sachinvestitionen werden entsprechend der KEF-Systematik im Rahmen des Programmaufwands und der Sachinvestitionen beurteilt.

6.3 ZDF und Deutschlandradio

Tz. 239
ZDF und Deutschlandradio weisen in ihren Mittelfristigen Finanzbedarfsplanungen 2009-2012 keine allgemeinen Verstärkungsmittel aus.


Letzte Aktualisierung 25.01.2010