17. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
| 17. Bericht (als PDF - 2.293KB) |
Viertes Kapitel
Bestandsbedarf
2. Personalaufwendungen
2.2 Betriebliche Altersversorgung
- Die Aufwendungen der Anstalten für die betriebliche Altersversorgung haben auf Grund ihres Volumens nach wie vor große Bedeutung für den Finanzbedarf. Die Aufwendungen der Rundfunkanstalten sollen sich gegenüber dem 16. Bericht um insgesamt 228,7 Mio. € erhöhen.
- Die kassenwirksamen Versorgungsleistungen steigen tendenziell weiter an, wobei die Tendenz zur Abflachung anhält.
- Die Anstalten erhalten zweckgebundene Gebührenmittel in Höhe von 0,25 Euro. Diese sind für die Schließung der Deckungsstocklücke einzusetzen. Die Kommission hält aufgrund der anstaltsindividuellen Betrachtung der Deckungsstocklücke eine kurzfristige Veränderung der Verteilung innerhalb der ARD für unverzichtbar. Dazu muss die Vereinbarung vom 25. Juni 1996, die Ausgleichszahlungen zwischen den Anstalten vorsieht, angepasst werden. Eine Weiterführung der bisherigen Praxis wird die KEF als unzulässig ansehen, da der zweckgebundene Einsatz der Gebührenmittel und die Schließung der Deckungsstocklücke bis Ende 2016 bei allen Anstalten auf dieser Basis nicht gewährleistet werden kann.
- Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) würde sich bei vollständiger Anwendung nach gegenwärtiger Einschätzung der Anstalten finanzbedarfserhöhend insbesondere bei den Rückstellungen zur Altersversorgung auswirken. Auf der Basis eines Rechungszinsfußes von 5 % und eines Gehaltstrends von 2 % würden sich nach Berechnungen der Anstalten für den Zeitraum 2010-2012 bilanzielle Mehraufwendungen in Höhe von 353,7 Mio. € ergeben. Die Mehraufwendungen würden zu einer eventuell weiteren Deckungsstocklücke in der Altersversorgung führen.
2.2.1 Plandaten der betrieblichen Altersversorgung
Tz. 142
Die Aufwendungen der Anstalten für die betriebliche Altersversorgung haben auf Grund ihres
Volumens nach wie vor große Bedeutung für den Finanzbedarf. Der Vergleich mit dem 16. Bericht
erfolgt grundsätzlich auf der Basis eines Rechnungszinsfußes von 5,25 % und ergibt folgendes
Bild. Der Rechnungszinsfuß ist eine Rechnungsgrundlage bei der Bewertung der Rückstellungen
zur Altersversorgung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Er orientiert sich an einem
objekt- und fristadäquaten Marktzins.
| 2005-2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2009-2012 | 2005-2012 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ARD (16.Bericht) | 1.827,6 | 464,5 | 473,2 | 481,4 | 512,4 | 1.931,5 | 3.759,1 |
| ARD (Anmeldung 17.Bericht) | 1.919,2 | 510,3 | 481,3 | 479,8 | 516,7 | 1.988,2 | 3.907,3 |
| Abweichung | 91,6 | 45,8 | 8,1 | - 1,6 | 4,3 | 56,7 | 148,2 |
| ZDF (16.Bericht) | 277,7 | 120,0 | 64,3 | 65,2 | 66,3 | 315,8 | 593,5 |
| ZDF (Anmeldung 17.Bericht) | 378,0 | 74,6 | 72,4 | 74,0 | 75,8 | 296,8 | 674,8 |
| Abweichung | 100,3 | - 45,4 | 8,1 | 8,8 | 9,5 | - 19,0 | 81,3 |
| DRadio (16.Bericht) | 63,0 | 17,8 | 16,9 | 17,5 | 18,0 | 70,1 | 133,1 |
| DRadio (Anmeldung 17.Bericht) | 62,5 | 18,7 | 17,5 | 16,5 | 17,3 | 70,0 | 132,3 |
| Abweichung | - 0,5 | 0,9 | 0,6 | - 1,0 | - 0,7 | - 0,2 | - 0,8 |
Tz. 143
Die Aufwendungen der Rundfunkanstalten sollen sich gegenüber dem 16. Bericht per Saldo um
228,7 Mio. € erhöhen. Die ARD prognostiziert Mehraufwendungen in Höhe von 148,2 Mio. €, das
ZDF in Höhe von 81,3 Mio. €. Das Deutschlandradio weist Minderaufwendungen in Höhe von
0,8 Mio. € aus.
Die Aufwendungen der Rundfunkanstalten sollen sich gegenüber dem 16. Bericht per Saldo um
228,7 Mio. € erhöhen. Die ARD prognostiziert Mehraufwendungen in Höhe von 148,2 Mio. €, das
ZDF in Höhe von 81,3 Mio. €. Das Deutschlandradio weist Minderaufwendungen in Höhe von
0,8 Mio. € aus.
Die Mehraufwendungen bei der ARD betreffen vor allem BR (82,9 Mio. €), RBB (21,4 Mio. €) und
WDR (79,5 Mio. €). Diese Mehraufwendungen werden insbesondere mit versicherungsmathematischen
Berechnungen und der Höhe der Tarifsteigerung begründet. Außerdem beträgt der vom
BR verwendete Rechnungszinsfuß für die Abzinsung der Altersversorgungsrückstellungen seit 2006
4,75 % und weicht damit von dem ARD-einheitlichen Abzinsungssatz von 5,25 % ab (vgl. Tz. 160).
Beim ZDF sind die Auswirkungen der Absenkung des Rechnungszinsfußes von 6 % auf 5,25 % in
Höhe von 76,9 Mio. € insbesondere in den Jahren 2007 und 2008 berücksichtigt. Das sind rd.
17 Mio. € mehr als für den 16. Bericht angekündigt. Dabei entfallen 17 Mio. € auf das Jahr 2007 und
56 Mio. € auf das Jahr 2008.
In diesen Differenzen sind bei ARD, ZDF und Deutschlandradio die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) auf den Finanzbedarf noch nicht berücksichtigt (Tz. 162).
Tz. 144
Darstellung des Nettoaufwands der Anstalten zur betrieblichen Altersversorgung
Die Kommission verfolgt stetig das Ziel, eine größere Transparenz in der Darstellung der Verwendung
der Rundfunkgebühren für die betriebliche Altersversorgung der Rundfunkanstalten zu erreichen.
Um die effektive Belastung des Gebührenzahlers auszuweisen, wird die Kommission ab dem
18. Bericht den Nettoaufwand der Anstalten zur betrieblichen Altersversorgung darstellen. Dazu
werden künftig neben den bisher berücksichtigten Aufwendungen für die Altersversorgung die
korrespondierenden Erträge einbezogen. Hierzu gehören im Wesentlichen sämtliche Erträge aus
dem Sondervermögen Altersversorgung (Deckungsstock), aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen
sowie Erstattungen aus Rückdeckungsversicherungen und Pensionskassen. Weiterhin werden
künftig die Prämien an die Baden-Badener Pensionskasse (bbp) sowie andere Versicherungsträger,
die sich finanzbedarfswirksam im Sachaufwand niederschlagen, in die Darstellung einbezogen.
Mit dieser Darstellung wird erreicht, dass künftig auf Basis einer entsprechenden Nebenrechnung
sämtliche Aufwands- und Ertragspositionen der Altersversorgung dargestellt und berücksichtigt
werden. Zudem wird eine deutlich verbesserte Vergleichbarkeit der Rundfunkanstalten untereinander
erreicht.
dem Sondervermögen Altersversorgung (Deckungsstock), aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen
sowie Erstattungen aus Rückdeckungsversicherungen und Pensionskassen. Weiterhin werden
künftig die Prämien an die Baden-Badener Pensionskasse (bbp) sowie andere Versicherungsträger,
die sich finanzbedarfswirksam im Sachaufwand niederschlagen, in die Darstellung einbezogen.
Mit dieser Darstellung wird erreicht, dass künftig auf Basis einer entsprechenden Nebenrechnung
sämtliche Aufwands- und Ertragspositionen der Altersversorgung dargestellt und berücksichtigt
werden. Zudem wird eine deutlich verbesserte Vergleichbarkeit der Rundfunkanstalten untereinander
erreicht.
| ARD | ZDF | Deutschlandradio | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aufwendungen lt. Anmeldung (in Mio. €) |
Veränderung (in %) |
Aufwendungen lt. Anmeldung (in Mio. €) |
Veränderung (in %) |
Aufwendungen (in Mio. €) |
Veränderung lt. Anmeldung (in %) |
|
| 2004 Ist | 270,0 | 74,1 | 9,5 | |||
| 2005 Ist | 347,9 | 28,9 | 76,4 | 3,1 | 8,8 | 7,4 |
| 2006 Ist | 379,3 | 9,0 | 66,8 | - 12,6 | 11,5 | 30,7 |
| 2007 Ist | 243,3 | - 35,8 | 103,0 | 54,3 | 6,5 | - 43,5 |
| 2008 Ist | 289,2 | 18,9 | 131,8 | 28,0 | 4,7 | - 27,7 |
| Summe 2005-2008 | 1.259,8 | 378,0 | 31,5 | |||
| Durchschnitt | 1,8 | 15,5 | - 16,1 | |||
| 2009 Plan | 346,0 | 19,6 | 74,6 | - 43,4 | 9,6 | 104,3 |
| 2010 Vorschau | 295,7 | - 14,5 | 72,4 | - 2,9 | 9,5 | - 1,0 |
| 2011 Vorschau | 276,9 | - 6,3 | 74,0 | 2,2 | 8,3 | - 12,6 |
| 2012 Vorschau | 301,8 | 9,0 | 75,8 | 2,4 | 8,5 | 2,4 |
| Summe 2009-2012 | 1.220,4 | 296,8 | 35,9 | |||
| Durchschnitt | 1,1 | - 12,9 | 16,0 | |||
| Summe 2005-2012 | 2.480,2 | 674,8 | 67,4 | - 1,4 | ||
| Durchschnitt | 1,4 | 0,3 | ||||
Tz. 145
Aus der Tabelle wird die tatsächliche Höhe der effektiven Belastung des Gebührenzahlers aus der
Altersversorgung unter Einbeziehung der Erträge deutlich. Insgesamt zeigt diese Darstellung aber
keinen geringeren gebührenwirksamen Finanzbedarf bei den Anstalten.
Beim ZDF entspricht der dargestellte Nettoaufwand (Tab. 30) dem angemeldeten Bruttoaufwand
(Tab. 29). In den Beträgen sind sowohl die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen als auch die
Beiträge an die Pensionskasse enthalten. Zinserträge aus dem Versorgungsstock sind im Zuführungsbetrag
zur Rückstellung bereits berücksichtigt.
Die Herleitung des Nettoaufwands bei der ARD und beim Deutschlandradio wird in der Tabelle 31
beispielhaft für die Periode 2005-2008 dargestellt.
| ARD | DRadio | |
|---|---|---|
| Zuführungen zu Pensionsrückstellungen TVA/VO | 445,5 | 9,2 |
| Zuführungen zu Pensionsrückstellungen VTV | 208,4 | - 0,03 |
| Beiträge an Pensionskassen | 23,3 | 1,0 |
| Zuführungen zu Pensionsrückstellungen VTV | 1.087,0 | 40,7 |
| Pensionszahlungen | 1.087,0 | 40,7 |
| Aufwendungen für den gesetzlichen Versorgungsausgleich | 1,9 | 0,1 |
| Zusätzliche Aufwendungen für die Altersversorgung | 12,7 | 0,3 |
| Beihilfen und Unterstützungen an Versorgungsempfänger | 112,5 | 11,2 |
| Versorgungsleistungen NWDR und NWRV (nur NDR und WDR) | 0,9 | --- |
| Aufwendungen für Vorruhestand | 26,9 | 0,0 |
| Aufwendungen für die Altersversorgung nach bisheriger KEF-Systematik | 1.919,2 | 62,5 |
| Prämien an Rückdeckungspensionskasse (bbp) | 146,7 | 3,0 |
| Verschiedene Fremdleistungen/Unterhalts- und Bewirtschaftungs- und Reparaturkosten | 12,5 | 0,0 |
| Verschiedene Fremdleistungen/Versicherungsprämien (ohne bbp) | 27,5 | 10,6 |
| Aufwendungen für die Altersversorgung im Sachaufwand | 186,6 | 13,6 |
| Aufwendungen Altersversorgung gesamt | 2.105,8 | 76,1 |
| Erträge aus Mittelzuweisungen des Bundes (nur Deutschlandradio) | 19,2 | |
| Zinserträge/Fondsausschüttungen (Deckungsstock, ohne bbp) | 466,5 | 6,3 |
| Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen (Deckungsstock, ohne bbp) | 5,8 | 0,0 |
| Erträge aus Mieten und Pachten | 33,5 | 0,0 |
| Auflösung von Pensionsrückstellungen TVA/VO | 77,4 | 0,7 |
| Erträge aus Rückdeckungsversicherung AV | 61,1 | 17,7 |
| Erträge aus der Rückdeckungspensionskasse der AV (bbp) | 193,8 | 0,2 |
| Übrige sonstige Betriebserträge | 7,9 | 0,5 |
| Erträge Altersversorgung gesamt | 846,0 | 44,6 |
| Nettoaufwendungen der Altersversorgung | 1.259,8 | 31,5 |
2.2.2 Kassenwirksame Versorgungsleistungen der Rundfunkanstalten
Tz. 146
Die kassenwirksamen Versorgungsleistungen steigen, wie in Tz. 163 des 16. Berichts ausgeführt,
tendenziell weiter an. Es ergeben sich allerdings gegenüber den Anmeldungen zum 16. Bericht
Minderausgaben in Höhe von 7,9 Mio. € bei der ARD und 1,4 Mio. € beim Deutschlandradio. Beim
ZDF ergeben sich Mehraufwendungen in Höhe von 1,2 Mio. €.
Insgesamt hält damit auch die schon in früheren Berichten festgestellte Tendenz der Abflachung
weiter an.
| ARD | ZDF | Deutschlandradio | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 16. Bericht | Anmeldung 17. Bericht | 16. Bericht | Anmeldung 17. Bericht | 16. Bericht | Anmeldung 17. Bericht | |
| 2005-2008 | 1.134,1 | 1.138,9 | 81,8 | 82,0 | 37,2 | 36,4 |
| 2009 | 303,5 | 302,1 | 23,3 | 23,5 | 10,5 | 10,4 |
| 2010 | 312,5 | 309,9 | 24,3 | 24,5 | 11,0 | 10,7 |
| 2011 | 322,0 | 318,4 | 25,4 | 25,6 | 11,3 | 11,1 |
| 2012 | 332,5 | 327,4 | 26,4 | 26,8 | 11,8 | 11,8 |
| 2009-2012 | 1.270,5 | 1.257,8 | 99,5 | 100,4 | 44,6 | 44,0 |
| 2005-2012 | 1.270,5 | 1.257,8 | 99,5 | 100,4 | 44,6 | 44,0 |
| Abweichung | - 7,9 | 1,2 | - 1,4 | |||
| 16. Bericht | Anmeldung 17. Bericht | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zahlung des ZDF | Zahlung der Pensionskasse | Insgesamt | Zahlung des ZDF | Zahlung der Pensionskasse | Insgesamt | |
| 2005-2008 | 81,8 | 161,6 | 243,4 | 82,0 | 151,5 | 233,5 |
| 2009 | 23,3 | 48,0 | 71,3 | 23,5 | 48,0 | 71,5 |
| 2010 | 24,3 | 51,5 | 75,9 | 24,5 | 51,5 | 76,0 |
| 2011 | 25,4 | 55,3 | 80,7 | 25,6 | 55,3 | 80,9 |
| 2012 | 26,5 | 59,3 | 85,8 | 26,8 | 59,3 | 86,1 |
| 2009-2012 | 99,5 | 214,2 | 313,7 | 100,4 | 214,2 | 314,6 |
| 2005-2012 | 181,2 | 375,8 | 557,0 | 182,4 | 365,7 | 548,1 |
Tz. 147
Die kassenwirksamen Versorgungsleistungen steigen von 2005-2012 bei der ARD um ca. 18 % (2005:
277,1 Mio. €), beim ZDF um ca. 40 % (2005: 19,1 Mio. €) und beim Deutschlandradio um ca. 34 %
(2005: 8,8 Mio. €).
Wie schon im 16. Bericht festgestellt, ist der Anstieg beim ZDF wesentlich höher als bei der ARD.
Zum einen steigen beim ZDF die Rentnerzahlen etwas stärker an (im Durchschnitt 3,4 %) als bei der
ARD (im Durchschnitt 2,3 %). Zum anderen wirkt sich bei der Altersstruktur der ARD die stärkere
Reduzierung der Zahl der Rentner mit höherer Versorgung und teilweise Überversorgung der
früheren Jahre kostenmindernd aus. Beim Deutschlandradio beträgt der Anstieg der Rentnerzahl
im Durchschnitt 1,3 %.
Tz. 148
Im Vergleich der kassenwirksamen Versorgungsleistungen der vergangenen Gebührenperiode
2005-2008 und der laufenden Gebührenperiode 2009-2012 ist bei den ARD-Anstalten ein Anstieg
von 10 % (118,9 Mio. €) zu verzeichnen. Das ZDF weist in diesem Vergleich unter Berücksichtigung
der durch die Pensionskasse des ZDF erfolgten Zahlungen einen Anstieg um 34,8 % (81,1 Mio. €)
aus (ohne Pensionskasse einen Anstieg von 22,5 % um 18,4 Mio. €). Die vergleichbare Steigerungsrate
beim Deutschlandradio liegt bei 21 % (7,6 Mio. €).
Tz. 149
Die dargestellten Steigerungen sind nicht zuletzt auf die bei allen Rundfunkanstalten steigende
Zahl der Versorgungsempfänger zurückzuführen.
Der Zuwachs an Versorgungsempfängern beträgt bei den ARD-Anstalten in der Gebührenperiode
2009-2012 8,7 % (1.395). Das ZDF hat zum Ende des Planungszeitraumes 14,2 % (431) mehr Versorgungsempfänger
als am Ende der Gebührenperiode 2005-2008. Für das Deutschlandradio erhöht
sich die Zahl der Versorgungsempfänger im Vergleichszeitraum um 4,2 % (36).
Vergleicht man die Zuwachsraten der kassenwirksamen Versorgungsleistungen mit denen der Versorgungsempfänger,
so ist erkennbar, dass die Zuwachsraten der Versorgungsempfänger deutlich
hinter denen der kassenwirksamen Versorgungsleistungen zurückbleiben.
Tz. 150
Bei den ARD-Anstalten bleiben die kassenwirksamen Versorgungsleistungen pro Versorgungsempfänger
von durchschnittlich 18,3 T€ in den beiden Gebührenperioden 2005-2008 und 2009-2012
konstant. Beim ZDF erfolgt für den gleichen Betrachtungszeitraum ein Anstieg von durchschnittlich
20,1 T€ auf 23,7 T€. Die Aufwendungen des Deutschlandradios steigen von 11,0 T€ auf 12,6 T€.
Die Ursachen für die höheren kassenwirksamen Versorgungsleistungen pro Versorgungsempfänger
beim ZDF liegen nach Auffassung der Kommission u.a. in einer anderen Funktions- und Vergütungsstruktur
des ZDF begründet.
Tz. 151
Die Versorgungsleistungen können bei ARD und Deutschlandradio nicht vollständig abgebildet
werden, da den Anstalten die Planungen der Leistungen anderer Träger (Presseversorgungswerk,
Direktversicherung, VDDKO, bbp) ab 2009 nicht vorliegen. In den Jahren 2005-2008 liegen dagegen
auch für ARD und Deutschlandradio die Werte inkl. der Leistungen anderer Träger vor. Durch die
Einbeziehung dieser Werte würden sich die bei der ARD dargestellten Werte um ca. 1,0 T€ erhöhen.
Beim Deutschlandradio beträgt die Erhöhung 4,2 T€.
2.2.3 Entwicklung des Deckungsgrades sowie Schließung der Deckungsstocklücke in der Altersversorgung
Tz. 152
Im 16. Bericht hat sich die Kommission eingehend mit der Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung
und der Schließung der Deckungsstocklücken bei den Rundfunkanstalten befasst. Neben
der Behandlung des zweckgebundenen Gebührenanteils von 0,25 € sind im Rahmen der Gesamtbetrachtung
der betrieblichen Altersversorgung auch andere Faktoren für den Finanzbedarf sowie die
Dotierung der Deckungsstöcke bedeutsam, die ständigen Veränderungen unterworfen sind. Diese
Faktoren sind insbesondere
- Veränderung der Altersversorgungsrückstellung auf der Basis versicherungsmathematischer Gutachten (Lebenserwartung u.ä.);
- erfolgte bzw. künftige Einschnitte in vorhandene Versorgungswerke;
- Gebührenertragsplanung der GEZ zur Ermittlung der zweckgebundenen Gebührengelder;
- Rechnungszinsfuß für die Bewertung der Rückstellungen zur Altersversorgung.
Tz. 153
Im Rahmen des 17. Berichts wird eine Analyse des erreichten Standes der Schließung der Deckungsstocklücke
vorgenommen. In diesem Zusammenhang weist die Kommission auch auf ihr Gutachten
zum Finanz- und Strukturausgleich zwischen den Landesrundfunkanstalten der ARD vom September
2008 hin.
In diesem Gutachten hat die Kommission aufgrund der anstaltsindividuellen Betrachtung der
Deckungsstocklücke und des zweckgebundenen Gebührenanteils (0,25 €) kurzfristigen Handlungsbedarf
innerhalb der ARD gesehen. Es besteht die Zielstellung, dass alle Anstalten eventuelle
Deckungsstocklücken bis zum Ablauf des Jahres 2016 vollständig schließen. Der Handlungsbedarf
besteht aus Sicht der Kommission sowohl hinsichtlich der Verteilung der zweckgebundenen Gebührengelder
für die Altersversorgung innerhalb der ARD als auch im Hinblick auf die bei allen Anstalten
notwendigen Anstrengungen zu den von der Kommission geforderten weiteren Einsparpotenzialen.
Dazu gehört auch der entsprechende zweckgebundene Einsatz der sich aus der Abzinsung
der Verteilungsbeträge ergebenden Zinserträge.
Die Kommission hat insbesondere die ARD-Anstalten aufgefordert, die vom zweckgebundenen
Gebührenanteil "profitieren", die zweckentsprechende Verwendung dieser Mittel für die ARD
insgesamt auch für den Prognosezeitraum sicherzustellen.
Tz. 154
Der seit 1997 bereitstehende Gebührenanteil von 0,25 € ist von den Anstalten zweckgebunden zur
Schließung der seinerzeit identifizierten Deckungsstocklücke einzusetzen und darf nicht zur Globaldeckung
dienen. Er sollte entsprechend der von den Anstalten erarbeiteten Regelung denjenigen
Anstalten zugeführt werden, die ihre Deckungsstöcke noch auffüllen müssen. Die Zweckbindung
der KEF für die Altersversorgung ist von den Ländern zwar nicht in den Rundfunkstaatsvertrag
aufgenommen worden. Jedoch wurde in einer Protokollerklärung aller Länder zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
1996 zum Ausdruck gebracht, dass im Rahmen künftiger Gebührenfestsetzungsverfahren
die von der Kommission aufgezeigten Rationalisierungspotenziale in möglichst
großem Umfang zur Schließung der Lücken in den Deckungsstöcken verwendet werden sollen, um
den angenommenen Auffüllungszeitraum zu verkürzen.
Ausführungen einzelner Anstalten (MDR), dass eine Zweckbindung für den Gebührenanteil von
0,25 € nicht besteht, kann die KEF nicht akzeptieren. Die Kommission hat vor Beginn der Gebührenperiode
1997-2000 den Finanzbedarf für die Schließung der Deckungsstocklücke für den Zeitraum
1997-2016 nur unter der Voraussetzung anerkannt, dass der Gebührenanteil von 0,25 € für diesen
Zweck eingesetzt wird. Eine Anerkennung dieses Finanzbedarfs für andere Zwecke ist damals und
auch später nicht erfolgt.
Tz. 155
Die Erträge aus dem zweckgebundenen Gebührenanteil fließen den Anstalten in Abhängigkeit von
den Teilnehmergebühren zu. Die daraus resultierende unterschiedliche Höhe des zweckgebundenen
Gebührenaufkommens sowie die unterschiedlich hohen Deckungsstocklücken bei den einzelnen
ARD-Anstalten machen Ausgleichszahlungen unter den ARD-Anstalten erforderlich. Dies wird
insbesondere dadurch deutlich, dass aufgrund der bestehenden Abhängigkeit von den Teilnehmergebühren
der zweckgebundene Gebührenanteil auch Anstalten zufließt, die keine Deckungsstocklücke
bei ihrer Altersversorgung haben (SR, MDR und bis 30. April 2003 ORB).
Die ARD-Anstalten haben aufgrund dessen und auf Forderung der Kommission am 25. Juni 1996
eine "Vereinbarung über den Ausgleich der zweckgebundenen Mittel zur Schließung der Deckungslücke
bei der Altersversorgung per 31.12.1996" getroffen. Nach dieser Vereinbarung leisten die im
Rahmen des Ausgleichs zur Zahlung verpflichteten "gebenden" Anstalten Ausgleichszahlungen, so
dass die "nehmenden" Anstalten ihre Lücken früher schließen können, als es ihr Gebührenzufluss
erlaubt. Die gebenden Anstalten (BR, MDR, SR und WDR) zahlen an die nehmenden Anstalten (HR,
NDR, RB, SWR und RBB) derzeit jährlich einen Ausgleich in Höhe von 8,74 Mio. €. Für die Gebührenperiode
2005-2008 ergab sich somit ein Ausgleichsvolumen in Höhe von 34,96 Mio. €.
In dieser Betrachtung sind Zinserträge, die sich aus der Abzinsung des ermittelten Barwertes der
jeweils zum 1. Januar des jeweiligen Jahres erfolgten Zahlungen ergeben, nicht enthalten.
| "gebende" Anstalten (in Mio. €) | "nehmende" Anstalten (in Mio. €) | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| BR | MDR | SR | WDR | HR | NDR | RB | RBB | SWR | |
| 1,193 | 5,812 | 0,631 | 1,104 | 2,472 | 2,303 | 1,432 | 0,226 | 2,307 | |
| Gesamt | 8,74 | 8,74 | |||||||
Auswirkungen Rechnungszinsfuß
a) Absenkung des Rechnungszinsfußes von 6 % auf 5,25 %
Tz. 156
Die Anstalten haben im 16. Bericht die Auswirkungen einer Absenkung des Rechnungszinsfußes
von 6 % auf 5,25 % wie folgt angemeldet (Mio. €):
| 2005-2008 | 2009-2012 | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| ARD | 324,3 | 39,9 | 364,2 |
| ZDF | 60,01 | 60,01 | |
| DRadio | 5,4 | 1,5 | 6,9 |
| Gesamt | 329,7 | 101,4 | 431,1 |
Die Kommission hat ausdrücklich anerkannt, dass durch die Absenkung des Rechnungszinsfußes dem handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip stärker Rechnung getragen wird. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sie in der Vergangenheit eine 100 %ige Deckung der bestehenden Altersversorgungsverpflichtungen durch entsprechende Deckungsstöcke anerkannt hat, obwohl es sich um nicht insolvenzfähige Anstalten handelt.
Die Kommission hat den zusätzlichen Finanzbedarf für die Gebührenperiode 2009-2012 bei allen Anstalten nicht anerkannt. Weiterhin wurden bei der ARD für die Gebührenperiode 2005-2008 insgesamt 200 Mio. € als anrechenbare Eigenmittel für die Gebührenperiode 2009-2012 finanzbedarfsmindernd berücksichtigt.
Durch die Absenkung des Rechnungszinsfußes von 6 % auf 5,25 % und der in diesem Zusammenhang zum 16. Bericht von der Kommission getroffenen Entscheidung ist eine neue Deckungsstocklücke in Summe für alle Anstalten von rd. 320 Mio. € entstanden.
Die Kommission hat bei dieser Entscheidung im 16. Bericht berücksichtigt, dass die Schließung der vorhandenen Deckungsstocklücke bei den ARD-Anstalten auf der Basis eines Rechnungszinsfußes von 6 % grundsätzlich bereits vorzeitig im Laufe des Jahres 2014 erfolgen könnte. Zu dieser Auffassung ist die Kommission aufgrund der von den ARD-Anstalten im Rahmen der Anmeldungen zum 16. Bericht vorgenommenen Darstellungen sowie im Zusammenhang mit dem Gutachten der Kommission zum Finanz- und Strukturausgleich im Jahr 2008 gekommen. Nach Auffassung der Kommission soll der zweckgebundene Gebührenanteil in Höhe von 0,25 € ab 2014 für die Deckung des aus der Absenkung des Rechnungszinsfußes entstehenden zusätzlichen Finanzbedarfs zur Schließung der neuen Deckungsstocklücke bei allen Anstalten — auch ZDF und Deutschlandradio — verwendet werden (16. Bericht, Tz. 162).
Über die Verwendung der für die Schließung der Deckungsstocklücke zweckgebundenen Gebührenanteile ist ein qualifizierter Nachweis sowohl für die ursprüngliche als auch für die neue Deckungsstocklücke zu führen, aus dem hervorgeht, wann und wie bei jeder Anstalt die Lücke bei den Deckungsstöcken bis zum Jahr 2016 geschlossen werden soll.
Tz. 157
Von 1997-2008 sind der ARD aus dem zweckgebundenen Gebührenanteil 1.227,7 Mio. € zugeflossen.
Nach derzeitiger Schätzung werden in den Jahren 2009-2016 noch 804,1 Mio. € zufließen. Ende
1996 wiesen die ARD-Anstalten auf Basis eines Rechnungszinsfußes von 6 % eine Deckungsstocklücke
in der Altersversorgung in Höhe von 1.927,4 Mio. € (3.769,7 Mio. DM) aus.
Die Deckungsstocklücke bei der ARD hat sich gegenüber den Anmeldungen der Anstalten vom
17. Juli 2008 zum Gutachten der Kommission zum Finanz- und Strukturausgleich und den Anmeldungen
zum 17. Bericht wie folgt entwickelt:
| Anmeldung zum Gutachten der KEF (17. Juli 2008) | Anmeldung 17. Bericht | Abweichung | |
|---|---|---|---|
| BR | 35,2 | 22,4 | - 12,8 |
| HR | 32,1 | 55,1 | 23,0 |
| MDR | ab 1997 0 | ab 1997 0 | 0 |
| NDR | 0,3 | 0,8 | 0,5 |
| RB | 8,9 | 17,7 | 8,8 |
| RBB | 14,0 | 8,3 | - 5,7 |
| SR | ab 1997 0 | ab 1997 0 | 0 |
| SWR | 0,3 | 59,6 | 59,3 |
| WDR | ab 2015 0 | ab 2014 0 | 0 |
| Summe | 90,8 | 163,8 | 73,0 |
Bei der Bewertung der ARD ist zu berücksichtigen, dass insbesondere für den Prognosezeitraum 2013-2016 Unsicherheiten bestehen, die im Wesentlichen folgende Ursachen haben:
- Die ARD ist bei ihren Berechnungen davon ausgegangen, dass die 25 Cent Altersversorgungsmittel grundsätzlich der ARD in vollem Umfang zur Verfügung stehen.
-
Eine abgestimmte Gebührenertragsplanung liegt lediglich bis einschließlich 2012 vor. Die
Entwicklung der zweckgebundenen Gebührengelder 2013-2016 wurde nach fachlicher Abstimmung
mit der GEZ auf der Basis des derzeitigen Gebührenmodells fortgeschrieben.
- 2009 - 2012 durchschnittlich 102,7 Mio. €
- 2013 - 2016 durchschnittlich 98,3 Mio. €
- Für den Zeitraum 2013-2016 liegen größtenteils noch keine Gutachten über die zu erwartenden Veränderungen bei den Altersversorgungsrückstellungen vor.
Die Veränderung der Höhe der neuen Deckungsstocklücke gegenüber dem Gutachten aus dem Jahr 2008 hat die ARD mit der anstaltsindividuellen Zuordnung der von der Kommission im Rahmen des 16. Berichts vorgenommenen Kürzungen begründet.
Tz. 158
Die ARD hat zwar im Rahmen der Anmeldung zum 17. Bericht bis 2012 die vollständige Zuführung
des zweckgebundenen Gebührenanteils zum Deckungsvermögen Altersversorgung vorgenommen,
jedoch ergeben sich bei einer anstaltsindividuellen Betrachtung nach Berücksichtigung der gemäß
Vereinbarung zwischen den Anstalten vorgenommenen Umverteilung erhebliche anstaltsindividuelle
Unterschiede bei der Höhe des Deckungsgrades sowie beim Zeitpunkt der Schließung der
Deckungsstocklücken.
Nach dieser Darstellung der ARD werden bei einer Gesamtbetrachtung des Zeitraums 1997-2016
entgegen der Zweckbindung Erträge aus dem zweckgebundenen Gebührenanteil durch einige
Anstalten für andere Aufwendungen verwendet werden (Tab. 34). Einige Anstalten haben andere
Gebührenerträge dem Deckungsvermögen Altersversorgung zugeführt, was allerdings im Prognosezeitraum
nicht im gleichen Umfang fortgesetzt werden soll (Tab. 35). Dies alles führt dazu,
dass nach derzeitigen Planungen die Deckungsstocklücke bis 2016 nicht bei allen ARD-Anstalten
geschlossen wird.
| 1997-2000 Ist | 2001-2004 Ist | 2005-2008 | 2009-2012 Hochrg. | 2013-2016 Hochrg. | 1997-2016 gesamt | nachrichtl. Deckungsstocklücke 2016 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| BR | 6.825 | - 11.744 | 16.252 | 4.935 | - 1.009 | 15.258 | 22,4 Mio. € |
| MDR | 23.254 | 22.512 | 25.920 | 28.674 | 18.961 | 119.320 | ab 1997 0 |
| RBB | - 2.607 | 13.394 | - 2.385 | - 7.524 | 0 | 881 | 8,3 Mio. € |
| SR | 2.485 | 2.718 | 3.072 | 3.236 | 2.253 | 13.764 | ab 1997 0 |
| WDR | 1 | - 89.667 | 6.472 | 45.968 | 49.809 | 12.535 | ab 2014 0 |
| Gesamt | 29.958 | - 62.787 | 49.286 | 75.289 | 70.014 | 161.759 |
| 1997-2000 Ist | 2001-2004 Ist | 2005-2008 | 2009-2012 Hochrg. | 2013-2016 Hochrg. | 1997-2016 gesamt | nachrichtl. Deckungsstocklücke 2016 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| HR | 211 | - 18.064 | 25.543 | - 9.154 | - 1.668 | - 3.133 | 55,1 Mio. € |
| NDR | - 70.216 | 27.526 | - 12.589 | - 25.763 | 0 | - 81.043 | 0,8 Mio. € |
| RB | - 1.678 | - 15.467 | 3.916 | - 5.021 | 42 | - 18.207 | 17,7 Mio. € |
| SWR | - 1.971 | - 715 | - 26.379 | - 2.405 | - 1.019 | - 32.489 | 59,6 Mio. € |
| Gesamt | - 73.654 | - 6.720 | - 9.509 | - 42.343 | - 2.645 | - 134.871 | |
| gesamt 163,8 Mio. € | |||||||
Sofern die ARD-interne Vereinbarung aus dem Jahr 1996 bis 2016 so weiter praktiziert wird und sich bezogen auf die dargestellten unsicheren Prognosefaktoren keine Änderungen ergeben, würde die Deckungsstocklücke nach ARD-Angaben zum 31. Dezember 2016 rd. 163,8 Mio. € (entspricht einem Deckungsgrad von 97,0 %) betragen. Diese Aussage gilt für die ARD insgesamt. Bezogen auf die einzelnen Anstalten ergeben sich jedoch Abweichungen.
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die für die Finanzierung der niedrigeren Zinssätze (BR 4,75 %, MDR 4 %) aufgewendeten Beträge (BR 34,5 Mio. €, MDR 3,0 Mio. €) ebenfalls zu einer Reduzierung der derzeit noch dargestellten Deckungsstocklücke beitragen (vgl. Tz. 160).
Allerdings sind für die Dotierung der Deckungsstöcke auch andere Faktoren bedeutsam, die ständigen Veränderungen unterworfen sind (vgl. Tz. 152).
Tz. 159
In dieser Betrachtung sind Zinserträge, die sich in Folge der Abzinsung der ARD-internen Verteilungsbeträge
ergeben, nicht berücksichtigt. Diese sind ebenfalls zweckgebunden.
Im Anforderungsschreiben zu den Finanzbedarfsanmeldungen für den 17. Bericht hat die Kommission
die ARD gebeten, eine Darstellung der Ausgleichszahlungen aus dem zweckgebundenen
Gebührenanteil für die Altersversorgung (0,25 €) zwischen den ARD-Anstalten einschließlich der
Zinserträge, die sich aus der Abzinsung des Barwertes der Ausgleichszahlungen ergeben (Ziffer 2
der Vereinbarung über den Ausgleich der zweckgebundenen Mittel zur Schließung der Deckungsstocklücke
vom 25. Juni 1996), vorzunehmen.
Die ARD hat im Schreiben vom 12. Mai 2009 zu diesem Themengebiet darauf hingewiesen, dass es
bislang keine weiteren dezidierten Untersuchungen innerhalb der ARD gegeben hat. Zur Begründung
führt die ARD aus, dass es zwischen den Anstalten unterschiedliche methodische Auffassungen
gibt, die zunächst noch zu klären sind.
Die ARD hat gegenüber der Kommission trotz nochmaliger Aufforderung keine Angaben zu diesen
Zinserträgen gemacht. Bei Berücksichtigung der Zinserträge würde sich das anstaltsindividuelle Bild
verändern.
Tz. 160
Die Kommission weist darauf hin, dass zwischen den ARD-Anstalten unterschiedliche Zinssätze
verwendet werden, die vom ARD-einheitlichen Abzinsungssatz von 5,25 % abweichen (BR 4,75 %,
MDR 4 %) — vgl. Tz. 158.
Um eine stärkere Orientierung am Kapitalmarkt und an den für die Berechnung von Pensionsrückstellungen
nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen maßgeblichen Zinssatz zu
erreichen, hat der BR zum 31. Dezember 2006 einen Rechnungszins von 4,75 % (im Vorjahr 5,25%)
zugrunde gelegt. Der Effekt gegenüber dem ARD-einheitlichen Zinssatz von 5,25 % beträgt
34,5 Mio. €.
Der MDR ist von der alten Versorgungsordnung TVA/VO in nur geringem Umfang betroffen. Der
MDR zinst die AV-Rückstellung TVA/VO bereits seit 1993 mit 4 % ab. Der Effekt gegenüber dem
ARD-einheitlichen Zinssatz von 5,25 % beträgt etwa 3,0 Mio. €.
Die ARD hat gegenüber der Kommission trotz nochmaliger Aufforderung keine Angaben zu diesen
Zinserträgen gemacht. Bei Berücksichtigung der Zinserträge würde sich das anstaltsindividuelle Bild
verändern.
Bewertung durch die Kommission
Tz. 161
Die Kommission hält es für unverzichtbar, dass die ARD kurzfristig Veränderungen der Verteilung
der zweckgebundenen Mittel vornimmt. Dazu muss die Vereinbarung vom 25. Juni 1996, die
Ausgleichszahlungen zwischen den Anstalten vorsieht, angepasst werden. Eine Weiterführung der
bisherigen Praxis wird die Kommission als unzulässig ansehen, da der zweckgebundene Einsatz der
Gebührenmittel und die Schließung der Deckungsstocklücke bis Ende 2016 auf dieser Basis nicht
gewährleistet werden können. Dazu gehört auch der entsprechende zweckgebundene Einsatz der
sich aus der Abzinsung der Verteilungsbeträge ergebenden Zinserträge.
Die Kommission fordert nochmals insbesondere die ARD-Anstalten auf, die von den zweckgebundenen
Gebühren "profitieren" (Tz. 158, Tab. 34), die zweckentsprechende Verwendung dieser Mittel
für ihre Anstalt und für die ARD insgesamt auch für den Prognosezeitraum sicherzustellen. Die Anstalten,
die diese zweckgebundenen Mittel benötigen, sollten diese auch entsprechend einfordern.
Die Kommission geht weiterhin davon aus, dass sowohl die seit 1996 bestehende alte als auch die
neue Deckungsstocklücke auf Basis des Rechnungszinsfußes von 5,25 % unter Beachtung dieser
Faktoren bis zum Ablauf der nächsten Gebührenperiode im Jahr 2016 bei allen ARD-Anstalten
vollständig geschlossen werden kann. Sie erkennt insoweit die eigenen Anstrengungen einzelner
Anstalten (NDR) ausdrücklich an.
Die Kommission geht weiterhin davon aus, das auf dieser Grundlage auch die entsprechenden
Beträge aus dem zweckgebundenen Gebührenanteil für das ZDF (76,9 Mio. €) sowie das Deutschlandradio
(1,5 Mio. €) zur Verfügung stehen.
Tz. 162
Die Kommission hält es für unverzichtbar, dass die ARD kurzfristig Veränderungen der Verteilung
der zweckgebundenen Mittel vornimmt. Dazu muss die Vereinbarung vom 25. Juni 1996, die
Ausgleichszahlungen zwischen den Anstalten vorsieht, angepasst werden. Eine Weiterführung der
bisherigen Praxis wird die Kommission als unzulässig ansehen, da der zweckgebundene Einsatz der
Gebührenmittel und die Schließung der Deckungsstocklücke bis Ende 2016 auf dieser Basis nicht
gewährleistet werden können. Dazu gehört auch der entsprechende zweckgebundene Einsatz der
sich aus der Abzinsung der Verteilungsbeträge ergebenden Zinserträge.
Die Kommission fordert nochmals insbesondere die ARD-Anstalten auf, die von den zweckgebundenen
Gebühren "profitieren" (Tz. 158, Tab. 34), die zweckentsprechende Verwendung dieser Mittel
für ihre Anstalt und für die ARD insgesamt auch für den Prognosezeitraum sicherzustellen. Die Anstalten,
die diese zweckgebundenen Mittel benötigen, sollten diese auch entsprechend einfordern.
Die Kommission geht weiterhin davon aus, dass sowohl die seit 1996 bestehende alte als auch die
neue Deckungsstocklücke auf Basis des Rechnungszinsfußes von 5,25 % unter Beachtung dieser
Faktoren bis zum Ablauf der nächsten Gebührenperiode im Jahr 2016 bei allen ARD-Anstalten
vollständig geschlossen werden kann. Sie erkennt insoweit die eigenen Anstrengungen einzelner
Anstalten (NDR) ausdrücklich an.
Die Kommission geht weiterhin davon aus, das auf dieser Grundlage auch die entsprechenden
Beträge aus dem zweckgebundenen Gebührenanteil für das ZDF (76,9 Mio. €) sowie das Deutschlandradio
(1,5 Mio. €) zur Verfügung stehen.
b) Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf den Finanzbedarf
Tz. 162
Bundestag und Bundesrat haben am 26. März 2009 bzw. am 3. April 2009 dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) zugestimmt. Das Gesetz vom 25. Mai 2009 hat auch Auswirkungen auf
die Rundfunkanstalten und wirkt sich insbesondere bei den Rückstellungen zur Altersversorgung
und somit bei den Personalaufwendungen insgesamt aus. Altersversorgungsverpflichtungen sind
entsprechend des BilMoG zukünftig mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz einheitlich abzuzinsen.
Zusätzlich ist der wahrscheinliche Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen anzusetzen.
Nach gegenwärtiger Einschätzung kann davon ausgegangen werden, dass hinsichtlich der Bilanzierung
der Altersversorgungsrückstellungen künftig ein Rechnungszinsfuß von 5 % sowie ein
Gehaltstrend von 2 % zu berücksichtigen ist. Allerdings stehen die konkreten Beträge noch nicht
fest, da Auswirkungen erst ab dem Jahr 2010 auf der Basis der dann geltenden Bedingungen zu
berücksichtigen sind. Insofern stehen die nachfolgend dargestellten Beträge für 2010-2012 unter
dem Vorbehalt der Berechnung aus heutiger Sicht. Die nach dem BilMoG mögliche Verteilung der
Mehraufwendungen auf 15 Jahre ist dabei bereits berücksichtigt.
Auf dieser Basis würden sich folgende Mehraufwendungen (in Mio. €) ergeben:
| 2010-2012 | ARD | ZDF | Deutschlandradio |
|---|---|---|---|
| AV-Rückstellungen | 256,9 | 74,7 | 5,6 |
| Abzinsungssatz | 5 % | 5 % | 5 % |
| langfristiger Gehaltstrend | 2 % p. a. | 2 % p. a. | 2 % p. a. |
| Beihilferückstellungen | 8,2 | 1,8 | 6,5 |
| Kostentrend | 0 bzw. 2 % p. a. | 2 % p. a. | 5 % p. a. |
| Gesamt | 265,1 | 76,5 | 12,1 |
Bewertung durch die Kommission
Tz. 163
Nach Auffassung der Kommission sind die Auswirkungen des BilMoG gesondert zu betrachten.
Der entsprechend dem BilMoG zugrunde zu legende Zinssatz ist bisher nicht bekannt. Sofern ein
Zinssatz unter 5,25 % und ein Gehalts- und Rententrend von 2 % zu berücksichtigen sind, würden
bilanzielle Mehraufwendungen entstehen. Diese Mehraufwendungen würden zu einer eventuell
weiteren Deckungsstocklücke der Altersversorgung führen. Die Kommission ist der Auffassung, dass
diese mögliche zusätzliche Lücke frühestens nach Schließung der bisherigen alten Deckungsstocklücke
bei allen Anstalten (auf Basis 5,25%) geschlossen werden sollte.
2.2.4 Einsparpotenziale bei der betrieblichen Altersversorgung
Tz. 164
Die Kommission ist der Auffassung, dass die jetzt erreichte Annäherung an das Versorgungsniveau
des Öffentlichen Dienstes auch für die Zukunft sichergestellt werden muss. Sofern die gegenwärtig
stattfindenden Verhandlungen zum Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der
Beschäftigten im Öffentlichen Dienst (Tarifvertrag Altersversorgung — ATV) zu Leistungseinschränkungen
bei der VBL führen, erwartet die Kommission, dass die Anstalten zeitnah den sich daraus
ergebenden Handlungsbedarf prüfen.
2.2.5 RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20. April 2007
Tz. 165
Die Kommission hat die Anstalten im 16. Bericht aufgefordert, durch Übernahme des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes
vom 20. April 2007 (Erhöhung des Rentenalters auf 67) Optimierungspotenziale
zu erschließen und diese für die Verringerung der neuen Deckungsstocklücke einzusetzen.
Die Anstalten haben die Tarifverhandlungen dazu im Wesentlichen abgeschlossen. Insgesamt werden
folgende Einsparungen prognostiziert:
ARD
Die Einsparungen durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz haben die meisten ARD-Anstalten
im Geschäftsjahr 2008 verbucht (BR und SR 2007). Das führt zu einmaligen Einsparungen bei der
ARD in Höhe von 68,5 Mio. €. Beim MDR und bei RB liegen keine entsprechenden gutachterlichen
Werte vor.
Ab 2012 werden sich, soweit Mitarbeiter aufgrund der höheren Kürzungen bei vorzeitigem Rentenbeginn
erst später in Rente gehen, Einsparungen aus der verkürzten Rentenzahldauer und aus der anzurechnenden
höheren SV-Rente aufgrund längerer Beitragszahlung ergeben. Diese Einsparungen
ab 2012 sind allerdings nicht zu prognostizieren, weil sie von der individuellen Entscheidung
des Mitarbeiters abhängig sind.
ZDF
Das ZDF weist für das Jahr 2008 einen Einmaleffekt in Höhe von 10 Mio. € aus und prognostiziert
Einsparungen ab 2012 in Höhe von 0,7 Mio. € jährlich. Abschläge der gesetzlichen Rentenversicherung
bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand werden uneingeschränkt dem Rentenempfänger
belastet.
Deutschlandradio
Beim Deutschlandradio werden sich aufgrund des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes Einsparungen
bei den Rückstellungen in Höhe von rd. 2,3 Mio. € ergeben. Diese Einsparungen sind in
der Anmeldung zum 17. Bericht bereits berücksichtigt. Der Grundsatztarifvertrag 2005 stellt das
Deutschlandradio von Mehrbelastungen bei den Alt-Gesamtversorgungsordnungen frei.
Bewertung durch die Kommission
Tz. 166
Die Kommission nimmt den von den Anstalten erreichten Stand zur Kenntnis und erwartet, dass die
Anstalten weiterhin zeitnah sich ergebenden Handlungsbedarf prüfen und umsetzen.
