Direkt zum Text springen
Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
» Gesamtübersicht
» Startseite » Impressum
» Sie sind hier: Startseite | Berichte | 17. Bericht | 6.Kapitel - Erträge
Wählen Sie hier direkt den gewünschten Kapitel aus:

17. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

| 17. Bericht (als PDF - 2.293KB) |

6.Kapitel
Erträge

  • Durch einen günstigeren Verlauf der Forderungsausfall- und Befreiungsquoten konnten Mindereinnahmen aufgrund einer geringeren Anzahl gemeldeter Gerätebestände kompensiert werden. Damit ergaben sich für die Jahre 2007 und 2008 höhere Erträge aus Rundfunkgebühren als im 16. Bericht erwartet. Allerdings sind im Jahr 2008 die Gebührenerträge eines Jahres erstmals niedriger ausgefallen (um 37 Mio. €) als die des Vorjahres.
  • Die Gemeinsame Arbeitsgruppe von ARD, ZDF und Deutschlandradio geht in ihrer Planung vom 10. März 2009 davon aus, dass die Gebührenerträge 2009-2012 um 310 Mio. € niedriger ausfallen werden als von der KEF im 16. Bericht auf Basis einer ab 2009 gültigen Gebühr in Höhe von 17,98 € angenommen. Wenn auch die Quoten für Befreiungen und Forderungsausfälle niedriger geplant werden als noch im 16. Bericht, sieht die Kommission in der vorliegenden Prognose der Gemeinsamen Arbeitsgruppe vom 10. März 2009 Schätzreserven und Ertragspotenziale in Höhe von 200 Mio. €, die es zu heben gilt. Andererseits verkennt die Kommission nicht, dass die Gebührenprognose angesichts der Finanzmarktkrise und ihrer Auswirkungen auf die Wirtschaft, der geplanten Einführung eines neuen Rundfunkfinanzierungsmodells sowie des Hinweises auf einen Korrekturbedarf des statistischen Prognosematerials mit nicht zu vernachlässigenden Risiken behaftet ist.
  • Die Planungen der Werbeerträge der ARD liegen für die Gebührenperiode 2009-2012 über den festgestellten Erträgen im 16. Bericht. Das ZDF hat gegenüber dem 16. Bericht keine Änderungen bei den Werbeerträgen vorgenommen. Die Anstalten sehen bei den Werbeerträgen Risiken aufgrund des derzeitigen konjunkturellen Abschwungs.
  • Sonstige Erträge:
    • Die ARD hat für den Planungszeitraum die Erträge aus Sponsoring nach unten korrigiert und begründet dies u.a. mit einer Reduzierung der Sponsoringflächen im Programm. Das ZDF hat gegenüber dem 16. Bericht keine Änderungen bei den Sponsoringerträgen vorgenommen.
    • Die Finanzmarktkrise führte im Jahr 2008 zu Kurseinbrüchen und 2009 zu Zinssatzsenkungen, die nach Auffassung der Kommission über 2009 hinaus anhalten werden. Entsprechend wurden die Zinssätze für kurz- und langfristige Anlagen angepasst und zinssatzbedingt um 165 Mio. € niedrigere Finanzerträge als im 16. Bericht zum Ansatz gebracht.
    • Die geplanten Erträge aus Kostenerstattungen hat die ARD in der aktuellen Anmeldung aufgrund einer Reduzierung öffentlicher Konzerte und Veranstaltungen reduziert. Das ZDF geht weiterhin von unveränderten Werten aus, während das Deutschlandradio seine Ertragserwartungen um 0,4 Mio. € absenkt.
    • Bei den Sonstigen betrieblichen Erträgen geht die ARD nun von zusätzlich 81,5 Mio. € für die Gebührenperiode 2009-2012 aus und begründet dies mit einer geänderten Erwartungshaltung. Das ZDF erwartet höhere sonstige betriebliche Erträge von 55,1 Mio. €, während das Deutschlandradio mit Mindererträgen von 1,6 Mio. € gegenüber dem 16. Bericht rechnet.
    • ARD und ZDF gehen davon aus, dass die mit der Kommission vereinbarte Mindestrendite für Beteiligungsengagements in der kommenden Gebührenperiode 2009-2012 erreicht wird. Das Deutschlandradio plant zwar seine Beteiligungserträge auf der Basis einer Mindestrendite, wird diese aber im Ist nicht erzielen.

1. Erträge aus Teilnehmergebühren

1.1 Grundlagen

Tz. 292
Nach § 2 Abs. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag wird die Grundgebühr geschuldet, wenn ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten wird. Die Fernsehgebühr ist bei Bereithalten eines Fernsehgerätes zusätzlich zu entrichten. Seit 1. Januar 2009 betragen die Grundgebühr 5,76 € und die Fernsehgebühr 12,22 € monatlich, zusammen 17,98 € pro Monat (§ 8 RFinStV).

Tz. 293
Bereits mit Inkrafttreten des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags am 1. April 2005 wurden die Tatbestände zur Befreiung von der Gebührenpflicht bundesweit einheitlich in § 6 RGebStV geregelt, der die frühere Ermächtigungsgrundlage zugunsten der Länder zur Aufstellung jeweils eigener Rechtsverordnungen im Hinblick auf die Regelung der Befreiungsvoraussetzungen (§ 6 a.F. RGebStV) ablöste. Seit dem 16. Bericht erfuhren die Befreiungstatbestände eine Erweiterung um neue Fallgruppen, die eine den übrigen Fallgruppen entsprechende Bedürftigkeit aufweisen (vgl. amtl. Begr. zu Art. 7 Nr. 2 des 9. RÄndStV): Es handelt sich dabei zum einen gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 b) und c) RGebStV um die nicht bei den Eltern lebenden Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 99, 100 Nr. 5 SGB III oder nach dem 4. Kapitel, 5. Abschnitt SGB III und die nicht bei den Eltern lebenden Empfänger von Ausbildungsgeld nach den §§ 104 ff. SGB III. Zum anderen werden durch die Einfügung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 RGebStV nun auch Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach dem SGB VIII in einer stationären Einrichtung nach § 45 SGB VIII leben, von der Rundfunkgebühr befreit.

Zum Nachweis der Befreiung von der Gebührenpflicht bedarf es seit Inkrafttreten des Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags nicht mehr des Originals oder einer beglaubigten Kopie des entsprechenden Bescheids; vielmehr genügt gemäß § 6 Abs. 2 RGebStV nun auch eine Bestätigung des Leistungsträgers. Dies dient unter anderem der Verringerung des Aufwands der GEZ (vgl. amtl. Begr. zu Art. 5 Nr. 1 des 10. RÄndStV).

Tz. 294
Weiterhin wurde durch den Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein neuer § 10 RGebStV eingeführt, wonach zur Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsprechung im Rundfunkgebührenrecht in einem gerichtlichen Verfahren eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht auf eine Verletzung der Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags gestützt werden kann. Nach § 137 Abs. 1 VwGO kann eine (zugelassene) Revision nur darauf gestützt werden, dass das angefochtene Urteil auf der Verletzung von Bundesrecht oder einer Vorschrift des Verwaltungsverfahrensgesetzes eines Landes, die ihrem Wortlaut nach mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes übereinstimmt, beruht. Eine Revision, die sich auf die Verletzung der Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags stützte, war demzufolge unzulässig. So kam es in der Vergangenheit zu divergierenden Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte, die in den einzelnen Ländern zu einer unterschiedlichen Praxis bei den Rundfunkgebührenverfahren führte (vgl. Gall, in: Hahn/ Vesting [Hrsg.], Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl., München 2008, § 10 RGebStV, Rdnr. 1 f.).

Mit dem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurden ferner die datenschutzrechtlichen Vorgaben an die Rundfunkanstalten bzw. an die von ihnen beauftragte Stelle in § 8 Abs. 4 RGebStV hinsichtlich der Beschaffung personenbezogener Daten von nichtöffentlichen Stellen präzisiert. In diesem Zusammenhang war § 8 Abs. 4 a.F. RGebStV mit dem darin enthaltenen pauschalen Verweis auf § 28 BDSG als zunehmend problematisch angesehen worden (vgl. amtl. Begr. zu Art. 5 Nr. 2 des 10. RÄndStV). Mit der Streichung dieses Verweises wurde zudem klargestellt, dass die in § 28 Abs. 4 BDSG vorgesehene Möglichkeit eines Widerspruchs des Betroffenen gegen die Datenverwendung durch die GEZ nicht besteht (zur Änderung des § 28 BDSG vgl. Tz. 338).

Tz. 295
Seit dem 1. Januar 2007 sind alle neuartigen Rundfunkempfangsgeräte im Grundsatz rundfunkgebührenpflichtig. In Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung der Kommission (vgl. 16. Bericht, Tz. 326) haben die Rundfunkanstalten ihrer Gebührenerhebungspraxis eine Auslegung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags zugrunde gelegt, nach der für neuartige Rundfunkempfangsgeräte einstweilen lediglich die Grundgebühr erhoben wird; diese Auslegung hat die Zustimmung der Ministerpräsidentenkonferenz am 14. Februar 2008 gefunden. Sie hat ihren Grund darin, dass die Rundfunkgebühr das "Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung [Rundfunk]" ist (grundlegend BVerfGE 31, 314 ff., 330). Demzufolge muss auch über neuartige Rundfunkempfangsgeräte ein wesentlicher Teil dieser "Gesamtveranstaltung" empfangbar sein, um die Gebührenpflicht auszulösen. Dies war nur für die Grundgebühr anzunehmen. Das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen auch der Fernsehgebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte war dagegen zum damaligen Zeitpunkt (noch) zu verneinen (vgl. 16. Bericht, Tzn. 310, 326 f.).

Inzwischen zeichnet sich aber eine nachhaltige Änderung ab: Zunehmend können Fernsehprogramme der öffentlich-rechtlichen Anstalten jetzt auch über neuartige Rundfunkempfangsgeräte empfangen werden. Angesichts dieser veränderten Verhältnisse ist zu überdenken, ob die zu dem Verzicht auf die Fernsehgebühr führende Auslegung der Rundfunkstaatsverträge für die kommende Gebührenperiode aufrechtzuerhalten ist.

Tz. 296
Ungeachtet der Tatsache, dass die Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte ohnedies nur unter den einschränkenden Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 RGebStV erhoben werden kann, und ungeachtet der Tatsache, dass in der Gebührenperiode ab 1. Januar 2009 nur die Grundgebühr erhoben wird, sind bei den Verwaltungsgerichten eine Fülle von Rechtsstreitigkeiten anhängig gemacht worden, in denen die Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte prinzipiell bestritten wird. Die höchstrichterliche Klärung der Rechtslage durch das Bundesverwaltungsgericht steht noch aus. Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte bestätigen, so ist i.Ü. nicht auszuschließen, dass die Kläger auch noch das Bundesverfassungsgericht mit der Verfassungsbeschwerde anrufen werden.

Tz. 297
Vor dem Hintergrund der heftigen öffentlichen Debatte um die Gebührenpflicht neuartiger Rundfunkempfangsgeräte und allgemein um die Gerätebezogenheit des geltenden Rundfunkgebührenrechts haben die Ministerpräsidenten auf ihrer Jahreskonferenz vom 18. bis 20. Oktober 2006 die Rundfunkkommission der Länder beauftragt, alternative Lösungen zur Finanzierung des öffentlich- rechtlichen Rundfunks zu erarbeiten. Gingen die ursprünglichen Erwartungen dahin, dass ein neues Konzept der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten binnen eines Jahres erarbeitet werden könne, so gehen die Regierungschefs der Länder jetzt davon aus, dass eine veränderte Regelung frühestens zum Beginn der neuen Gebührenperiode (1. Januar 2013) realisiert werden kann.

Tz. 298
Die Kommission hat sich von Anfang an gegen ein zu optimistisches Abstecken des Zeithorizonts für eine Änderung der Rundfunkfinanzierungsstruktur gewandt. Bei einer Reform der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten muss überdies die Ertragsneutralität des neuen Abgabenmodells gewährleistet sein, damit der verfassungsrechtlichen Garantie funktionsgerechter Finanzierung der Rundfunkanstalten auch unter den neuen Bedingungen Genüge getan wird. In diesem Zusammenhang hat die Kommission davor zu warnen, ein mit erheblichen rechtlichen Risiken behaftetes Finanzierungsmodell zu konzipieren. Das von verschiedenen Protagonisten verfolgte Modell einer — nicht mehr gerätebezogenen — "Haushalts- und Betriebsstättenabgabe" wirft sowohl (finanz-)verfassungsrechtliche als auch gemeinschaftsrechtliche Probleme auf. Darauf hat die Kommission frühzeitig sowohl die Rundfunkkommission der Länder als auch die Rundfunkanstalten aufmerksam gemacht. Eine abschließende Würdigung einer "Haushalts- und Betriebsstättenabgabe" kann indes nur auf der Basis einer Konkretisierung dieses Modells unter Ausformulierung der relevanten Tatbestände — insbesondere im Hinblick auf Gebührenpflicht und -befreiung — vorgenommen werden.

Im Hinblick auf eine Reform des Finanzierungssystems ist zudem zu bedenken, dass die Rundfunkanstalten bzw. die mit der Geltendmachung ihrer Forderungen beauftragte Stelle zur störungsfreien Operationalisierung eines reformierten Modells eine gewisse Vorbereitungszeit benötigen, nicht zuletzt, um durch Umsetzungsprobleme verursachte Akzeptanzdefizite zu vermeiden. Aufgrund der vorgenannten Gesichtspunkte erscheint es sinnvoll, bei den Reformüberlegungen die Möglichkeiten einer Modifikation der gegenwärtigen gerätebezogenen Rundfunkgebühr nicht aus dem Auge zu verlieren.

Tz. 299
Mit dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist die Aufteilung des Gebührenaufkommens zwischen den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, dem ZDF, dem Deutschlandradio sowie ARTE in § 9 RFinStV verändert worden: Nach § 9 Abs. 1 RFinStV sinkt der Anteil der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten an der Grundgebühr von 93,1373 % auf 93,0219 %, der Anteil des Deutschlandradios hingegen steigt von 6,8627 % auf 6,9781 %. Nach § 9 Abs. 2 RFinStV erhöht sich der Anteil des ZDF an der Fernsehgebühr von 38,9006 % auf 39,4914 %, während der Anteil der ARD von 61,0994 % auf 60,5086 % fällt. Gemäß § 9 Abs. 3 Satz 3 RFinStV steigt der Anteil von ARTE am Gebührenaufkommen von jährlich 145,96 Mio. € auf 163,71 Mio. €.

1.2 Prognoseverfahren

Tz. 300
Die Darstellung der Erträge aus Teilnehmergebühren stützt sich auf den Bericht vom 10. März 2009 der Arbeitsgruppe "Gemeinsame Planung der Gebührenerträge ARD, Deutschlandradio und ZDF" — im Weiteren: "Gemeinsame Arbeitsgruppe" — sowie ergänzende Auswertungen und Erläuterungen durch Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale (GEZ).

Tz. 301
Die Prognosen der Gemeinsamen Arbeitsgruppe basieren primär auf den Erwartungen der Marktbearbeiter (Bottom-up-Prognoseverfahren) zur möglichen Hebung von Teilnehmer- und Gerätepotenzialen durch die Meldearten "Mailing" und "Beauftragtendienst" unter Berücksichtigung der historischen Bestandsentwicklung. Darüber hinaus wird die Entwicklung der Meldeart "Teilnehmer" auf Basis historischer Zahlen unter Berücksichtigung erwarteter zukünftiger Entwicklungen geplant. Zur Plausibilitätsprüfung wird im privaten Bereich zusätzlich die Entwicklung der Bevölkerungs- Haushaltsdichte berechnet und bewertet, und es werden die möglichen Auswirkungen von Sondersachverhalten auf das Gebührenaufkommen untersucht. Die Planung erfolgt getrennt nach privatem und nicht privatem Bereich.

Nach Darstellung der ARD gebe es bei der Planung zudem zentrale Vorgaben für die Meldeart Beauftragtendienst, und die Planung der Meldearten Mailing und Teilnehmer erfolge im Top-down- Verfahren. Auf Basis der vorliegenden Unterlagen ist dies derzeit jedoch für die Kommission nicht nachvollziehbar.

Tz. 302
Gegenüber den dem 16. Bericht zugrunde liegenden Prognosen wurde folgende Planungsparameter geändert:

  • Auf der Basis von aktuellen Erhebungen des Statistischen Bundesamtes sind seit dem Jahr 2008 nur noch 95,2 % (zuvor 95,9 %) der Haushalte mit Fernsehgeräten ausgestattet. Mithin wurde bei der Planung der Gemeinsamen Arbeitsgruppe für die Berechnung der Bevölkerungs-Haushaltsdichte nun ein Anteil von 95,2 % der Haushalte berücksichtigt.
  • In bisherigen Planungen wurden unterjährige Bestandsveränderungen von Fernsehgeräten aufgrund der Verwendung eines Ertragsfaktors von 0,00 im laufenden Jahr nicht ertragswirksam. Die GEZ kam in einer Analyse ihres Jahresabschlusses 2008 zu dem Ergebnis, dass bei Verwendung eines Ertragsfaktors von 0,64 die Plan-/Ist-Abweichung 2008 deutlich hätte verringert werden können. Die Gemeinsame Arbeitsgruppe hat deshalb den Ertragsfaktor unterjähriger Bestandsveränderungen von Fernsehgeräten nunmehr von 0,00 auf 0,64 angepasst. Aufgrund rückläufiger Gerätezahlen hätte eine Beibehaltung des Ertragsfaktors von 0,00 um 159,2 Mio €sup>1 höhere Gebührenerträge im Zeitraum 2009-2012 ergeben, da Geräteabgänge dann erst im Folgejahr ertragsmindernd gewirkt hätten.
1) Quelle: GEZ, 7. Juli 2009

1.3 Entwicklung der Erträge aus Teilnehmergebühren 2007/2008

Tz. 303
In den Jahren 2007 und 2008 lagen die Ist-Erträge aus Teilnehmergebühren über den festgestellten Erträgen gemäß 16. Bericht.

Die Planüberschreitung im Jahr 2007 ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Zahl angemeldeter Geräte größer sowie die Gebührenausfälle aufgrund von Befreiungen und Forderungsausfällen geringer ausfielen als ursprünglich angenommen.

Im Jahr 2008 lag die Zahl angemeldeter Rundfunkgeräte zwar unter dem Planansatz, dies konnte jedoch durch geringere Gebührenausfälle aufgrund von Befreiungen und Forderungsausfällen überkompensiert werden.

Tab. 55 Entwicklung der Erträge aus Teilnehmergebühren1 (in Mio. €)
  2005
Ist
2006
Ist
2007 2008 Summe
2005-2008
Festgestellter Ertrag 16. Bericht 6.947,4 7.101,8 7.088,7 7.063,3 28.201,2
Ist-Ertrag 6.947,4 7.101,8 7.114,6 7.077,9 28.241,7
Abweichung Ist vom 16. Bericht 0,0 0,0 25,9 14,6 40,5
1) ohne "Andere Erträge", nach Abzug "Anteil LMA", ohne "LMA-Rückflüsse"

Tz. 304
Die Veränderung angemeldeter Geräte (vgl. hierzu Tzn. 468 ff.) war im Jahr 2007 noch insgesamt positiv; im Jahr 2008 war diese erstmals negativ. Während 2008 bei den Hörfunkgeräten die Bestandszunahme mit 13.349 ein historisches Tief erreichte, war bei den Fernsehgeräten mit - 152.722 erstmals sogar eine deutliche Bestandsabnahme zu verzeichnen. Bei den NEG ergab sich eine Bestandszunahme von 71.296.

Tz. 305
In den Jahren 2007 und 2008 waren die Befreiungsquoten1 geringer als im 16. Bericht angemeldet:

Tab. 56 Entwicklung der Befreiungsquoten (in %)
  2005
Ist
2006
Ist
2007 2008
Hörfunk
16. Bericht 7,97 8,19 8,47 8,73
Ist 7,97 8,19 8,35 8,51
Abweichung (%-Punkte) 0,00 0,00 -0,12 -0,22
Fernsehen
16. Bericht 8,31 8,68 9,03 9,36
Ist 8,31 8,68 8,94 9,23
Abweichung (%-Punkte) 0,00 0,00 -0,09 -0,13
NEG
16. Bericht 0,00 0,00 -0,09 -0,13
Ist 0,00 0,00 1,71 2,33
Abweichung (%-Punkte) 0,00 0,00 1,71 2,33
1) Befreiungsquote = Anteil gebührenbefreiter Geräte (ohne teilbefreite Geräte) an der Gesamtzahl angemeldeter Rundfunkgeräte

Tz. 306
Die Forderungsausfallquoten fielen in den Jahren 2007 und 2008 ebenfalls geringer aus als angemeldet:

Tab. 56 Entwicklung der Befreiungsquoten (in %)
  2005
Ist
2006
Ist
2007 2008
16. Bericht 2,35 2,31 2,48 2,57
Ist 2,35 2,31 2,10 2,03
Abweichung (%-Punkte) 0,00 0,00 -0,38 -0,54

Tz. 307
Insgesamt führte der im Vergleich zur Anmeldung zum 16. Bericht günstigere Verlauf 2007 und 2008 bei den Befreiungs- und Forderungsausfallquoten zu Mehreinnahmen von 28 Mio. € im Jahr 2007 bzw. 49 Mio. € 2008 (Quelle: GEZ, 13. Juli 2009). Ein Großteil dieser Mehreinnahmen wurde jedoch durch Mindererträge infolge der geringeren Anzahl an gemeldeten Gerätebeständen aufgezehrt, so dass im Saldo für 2007 Mehrerträge von 25,9 Mio. € und für 2008 von 14,6 Mio. € verblieben. Die KEF hatte im 16. Bericht weder für 2007 noch für 2008 Zuschätzungen vorgenommen.

Tz. 308
Gemessen an den Ansätzen der Kommission im 16. Bericht verteilen sich die Mehr-/Mindergebühren der Jahre 2007 und 2008 auf die Anstalten wie folgt:

Tab. 58 Entwicklung der Erträge aus Teilnehmergebühren1 nach Anstalten (in Mio. €)
  ARD ZDF DRadio Gesamt
2007
Festgestellter Ertrag 16. Bericht 5.173,8 1.734,5 180,4 7.088,7
Ist-Ertrag 5.201,6 1.731,3 181,7 7.114,6
Mehr-/Mindergebühren 27,8 -3,2 1,3 25,9
2008
Festgestellter Ertrag 16. Bericht 5.156,2 1.726,8 180,2 7.063,2
Ist-Ertrag 5.177,4 1.718,6 181,9 7.077,9
Mehr-/Mindergebühren 21,2 -8,2 1,7 14,7
1) ohne "Andere Erträge", nach Abzug "Anteil LMA", ohne "LMA-Rückflüsse"

1.4 Erträge aus Teilnehmergebühren bis 2012

Tz. 309
Die Anstalten haben die Ansätze aus dem Bericht der Gemeinsamen Arbeitsgruppe vom 10. März 2009 mit folgender Abweichung verwendet:

Tz. 309
Die Anstalten haben die Ansätze aus dem Bericht der Gemeinsamen Arbeitsgruppe vom 10. März 2009 mit folgender Abweichung verwendet:

Tz. 310
Das ZDF hat die Ergebnisse der neuesten Gebührenschätzung (Bericht der Gemeinsamen Arbeitsgruppe vom 10. März 2009) nicht in seine Finanzvorschau 2009-2012 übernommen, sondern gibt die Ertragsminderung aus der neuesten Gebührenschätzung gegenüber der ZDF-Finanzvorschau lediglich nachrichtlich mit 105,4 Mio. € für die Gebührenperiode 2009-2012 an.

Tz. 311
Die von den Anstalten angemeldeten Erträge aus Teilnehmergebühren unter Berücksichtigung der Ertragsminderung für das ZDF gemäß neuester Gebührenschätzung sind in nachfolgender Tabelle den festgestellten Erträgen aus Teilnehmergebühren gemäß dem 16. KEF-Bericht gegenübergestellt:

Tab. 59 Prognose der Erträge aus Teilnehmergebühren1 (in Mio. €)
  2009
Plan
2010
Vorschau
2011
Vorschau
2012
Vorschau
2009-2012
Summe
Festgestellter Ertrag 16. Bericht 7.036,0 6.999,7 6.966,4 6.932,7 27.934,8
Anmeldung 17. Bericht2 7.407,8 7.330,1 7.246,0 7.152,4 29.136,3
Abweichung 371,8 330,4 279,6 219,7 1.201,5
1) ohne "Andere Erträge", nach Abzug "Anteil LMA", ohne "LMA-Rückflüsse"
2) Die Anmeldung zum 17. Bericht enthält einen geänderten unterjährigen Ertragsfaktor für Fernsehgeräte. Wir verweisen auf die Erläuterungen in Tz. 302.

Tz. 312
In der nachfolgenden Tabelle sind die Gründe für die Abweichungen anstaltsübergreifend zusammengefasst:

Tab. 60 Gründe für die Abweichungen bei Teilnehmergebühren (in Mio. €)
  2009-2012
Gebührenerhöhung 1.511,4
Veränderte Planung
Ertragsrelevante Geräte -320,5
Nacherhobene Gebühr -73,6
Forderungsausfälle 44,9
Sonstiges 39,3
Summe der Abweichungen 1.201,5

Tz. 313
Aus der Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2009 ergeben sich Mehrerträge aus Teilnehmergebühren, die teilweise durch geänderte Planannahmen der Gemeinsamen Arbeitsgruppe, insbesondere eine erwartete, rückläufige Entwicklung der ertragsrelevanten Geräteeinheiten, aufgezehrt werden. Per Saldo geht die Gemeinsame Arbeitsgruppe in ihrer Planung vom 10. März 2009 davon aus, dass die Gebührenerträge 2009-2012 um 309,9 Mio. € niedriger ausfallen werden als von der Kommission in ihrem 16. Bericht auf Basis einer ab 2009 gültigen Gebühr in Höhe von 17,98 € angenommen. Von den 309,9 Mio. € entfallen auf die ARD 204,2 Mio. €, auf das ZDF 102,3 Mio. € und auf das Deutschlandradio 3,4 Mio. €. Die Abweichungsgründe werden im Folgenden erläutert.

1.4.1 Entwicklung der Anzahl angemeldeter Rundfunkgeräte

Tz. 314
Der Planung der Gebührenerträge liegen u.a. Prognosen des Statistischen Bundesamtes sowie des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung zur Bevölkerungsentwicklung/Demographie, zur Entwicklung der Haushaltsgröße sowie zum Anteil der Haushalte, die mit Rundfunkgeräten ausgestattet sind, zugrunde. Diese gehen bis 2012 insgesamt von einer weiterhin jährlich steigenden Zahl der Haushalte aus. Dennoch hat die Gemeinsame Arbeitsgruppe bei der Planung der Gebührenerträge eine rückläufige Zahl der angemeldeten Hörfunk- und Fernsehgeräte für die Gebührenperiode 2009-2012 zugrundelegt. Es wird erwartet, dass im Jahr 2012 noch 97,8 % der Hörfunkgeräte (gesamt — privat und nicht privat) und 96,3 % der Fernsehgeräte (gesamt — privat und nicht privat) des Jahres 2008 angemeldet sind. Lediglich für NEG, die mengenmäßig weiterhin von untergeordneter Bedeutung bleiben, wird von einem Anstieg der angemeldeten Geräte von 191.594 im Jahr 2008 auf 395.964 im Jahr 2012 ausgegangen.

Tz. 315
Die Gemeinsame Arbeitsgruppe begründet die Annahme einer rückläufigen Zahl der angemeldeten Hörfunk- und Fernsehgeräte wie folgt:

  • Statistik-Korrektur des Statistischen Bundesamtes: Die tatsächliche Bevölkerung (und damit das Potenzial an Rundfunkteilnehmern) ist vermutlich um 1,3 Mio. geringer als derzeit in der Statistik ausgewiesen. Erst der neue Zensus im Jahr 2011 wird darüber Klarheit bringen.
  • Vereinfachtes Verfahren zur Gebührenbefreiung/Automatisierung der Befreiung: Ein Abgleich der Gebührenbefreiten gemäß Datenbestand der GEZ mit entsprechenden Auswertungen der Bundesagentur für Arbeit ergab, dass Anfang 2007 ca. 600.000 Empfänger von Sozialleistungen befreiungsberechtigt waren, einen entsprechenden Antrag bei der GEZ jedoch nicht gestellt hatten.
  • In den nächsten Jahren wird eine weitere Zunahme der Altersarmut in Deutschland erwartet.

Tz. 316
Aufgrund der großen Unterschiede bei den Haushaltsdichten der Sendegebiete hat die Kommission begründete Zweifel an der Effizienz der eingesetzten Instrumente zu Hebung des Gebührenpotenzials (vgl. Tzn. 460 ff.). Dies gilt insbesondere für die Sendegebiete mit signifikant unterdurchschnittlichen Haushaltsdichten sowie für Großstädte. Die Kommission empfiehlt, die Wirksamkeit der eingesetzten Instrumente sowie der Verfahrensabläufe im Gebühreneinzug zu überprüfen und erforderlichenfalls zu verbessern.

Tz. 317
Vor dem Hintergrund der einzufordernden Gebührengerechtigkeit kann die Kommission die Anstalten nur bestärken, in Sendegebieten mit niedrigeren Haushaltsdichten ihre Maßnahmen zur Hebung des Gebührenpotenzials effizienter zu gestalten. Dabei ist der Kommission die besondere Problematik in Großstädten bewusst. Bei entsprechenden Erfolgen in diesem Zusammenhang könnte der künftige Anstieg der Rundfunkgebühr gebremst werden.

Tz. 318
Angesichts der großen Bandbreite von strukturellen Belastungen einzelner Sendegebiete (u.a. durch Befreiungen) stellt sich die Frage, ob auf Dauer nicht ein Ausgleich unter den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten notwendig wird. Die Kommission begrüßt die bisher ergriffenen Maßnahmen der ARD zur Implementierung ARD-interner Ausgleichsmechanismen (vgl. Tzn. 515 ff.).

1.4.2 Gebührenbefreiung

Tz. 319
Hinsichtlich der Befreiungsquoten geht die Gemeinsame Arbeitsgruppe von einem linearen Anstieg für die Gebührenperiode 2009-2012 aus. Die Entwicklung der Befreiungsquoten ist in nachfolgender Grafik dargestellt, die zum Vergleich auch die Befreiungsquoten gemäß Anmeldung zum 16. KEF-Bericht enthält.

Tz. 320
Bei den Angaben zum 17. Bericht handelt es sich bis einschließlich 2008 um Ist-Zahlen:

Abbildung 28: Entwicklung der Befreiungsquoten
Abbildung 28: Entwicklung der Befreiungsquoten

Tab. 61 Prognose der Befreiungsquoten (in %)
  2009
Plan
2010
Vorschau
2011
Vorschau
2012
Vorschau
Hörfunk
Anmeldung 16. Bericht 8,98 9,20 9,43 9,65
Anmeldung 17. Bericht 8,74 8,97 9,19 9,41
Abweichung (%-Punkte) -0,24 -0,23 -0,24 -0,24
Fernsehen
Anmeldung 16. Bericht 9,67 9,94 10,21 10,48
Anmeldung 17. Bericht 9,57 9,90 10,23 10,56
Abweichung (%-Punkte) -0,10 -0,04 0,02 0,08
NEG
Anmeldung 16. Bericht 0,00 0,00 0,00 0,00
Anmeldung 17. Bericht 2,71 3,01 3,30 3,59
Abweichung (%-Punkte) 2,71 3,01 3,30 3,59

Tz. 321
Die Kommission ist sich bewusst, dass die konjunkturelle Belebung und die Verringerung der Arbeitslosenquote im Wesentlichen in den Jahren 2006-2008 (erstes Halbjahr) zu keiner Verringerung der Befreiungsquote geführt haben. Dies ist insbesondere auf folgende Gründe zurückzuführen:

  • Eine konjunkturelle Belebung schlägt sich erst mit zeitlicher Verzögerung in einer Verringerung der Befreiungsquoten nieder.
  • Die Altersarmut in Deutschland hat zugenommen.
  • Bisherige Gebührenzahler haben erkannt, dass sie die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen und haben entsprechende Befreiungsanträge gestellt.

Tz. 322
In Folge der in der zweiten Jahreshälfte 2008 einsetzenden Finanzmarktkrise und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft wird ein Wiederanstieg der Arbeitslosenquote und mithin der Gebührenbefreiungen erwartet; die Kommission geht jedoch davon aus, dass diese Entwicklung (ebenso wie die Entlastungen aufgrund konjunktureller Belebung) erst mit zeitlicher Verzögerung einsetzen wird. Darüber hinaus hat die Bundesregierung durch entsprechende Maßnahmen (u.a. Verlängerung der Bezugsfrist für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld auf 24 Monate) für eine Abfederung des konjunkturellen Abschwungs Sorge getragen. Die Kommission vertritt deshalb die Auffassung, dass sich ein konjunktureller Abschwung erst mit zeitlicher Verzögerung belastend auf die Entwicklung der Befreiungsquoten auswirken wird. Sie weist darauf hin, dass eine Abweichung der Befreiungsquote um 0,1 %-Punkte ab 2009 einer jährlichen Ertragsabweichung zur Planung der Gemeinsamen Arbeitsgruppe von durchschnittlich rd. 8,1 Mio. € entspricht.

Tz. 323
Angesichts der hohen Prognoseabweichungen bei den Befreiungsquoten 2007 und 2008 sowie der noch anhaltenden positiven Beschäftigungssituation in diesem Kalenderjahr (u.a. wegen der Finanzierung der Kurzarbeit in zahlreichen Branchen) erwartet die Kommission erst in der zweiten Jahreshälfte 2010 signifikante Belastungen aus sozialen Gründen. Damit werden voraussichtlich die Kurven ab 2009 flacher verlaufen als von der Gemeinsamen Arbeitsgruppe prognostiziert.

1.4.3 Forderungsausfälle

Tz. 324
Die Entwicklung der Forderungsausfallquote ist in nachfolgender Grafik dargestellt, die zum Vergleich auch die Forderungsausfallquoten gemäß Anmeldung zum 16. Bericht enthält. Bei den Angaben zum 17. Bericht handelt es sich bis einschließlich 2008 um Ist-Zahlen:

Abbildung 29: Entwicklung der Forderungsausfallquoten
Abbildung 29: Entwicklung der Forderungsausfallquoten

Tab. 62 Prognose der Forderungsausfallquoten (in %)
  2009
Plan
2010
Vorschau
2011
Vorschau
2012
Vorschau
Anmeldung 16. Bericht 2,620 2,641 2,654 2,660
Anmeldung 17. Bericht 2,345 2,409 2,407 2,405
Abweichung (%-Punkte) -0,275 -0,232 -0,247 -0,255

Tz. 325
In den Jahren 2007 und 2008 lag die Forderungsausfallquote im Ist (= 17. Bericht) deutlich unter der Erwartung der Gemeinsamen Arbeitsgruppe bei der Anmeldung zum 16. Bericht. Die Forderungsausfälle fielen im Jahr 2007 um 28,2 Mio. € und im Jahr 2008 um 40,7 Mio. € geringer aus als in der Anmeldung zum 16. Bericht angenommen. Nach Angaben der GEZ waren die Forderungsausfälle 2007 und 2008 wesentlich durch die Einführung eines maschinellen Wertberichtigungsverfahrens beeinflusst.

Tz. 326
Trotz der rückläufigen Entwicklung in den Jahren 2006-2008 erwartet die Gemeinsame Arbeitsgruppe für die Jahre 2009 und 2010 einen Anstieg und anschließend bis 2012 eine Stagnation der Forderungsausfallquote, bleibt jedoch im gesamten Betrachtungszeitraum unter dem Niveau der Anmeldung zum 16. Bericht. Die Ertragsausfälle durch Forderungsausfall sind gemäß Anmeldung zum 17. Bericht um jährlich rd. 9-13 Mio. €, bzw. 44,9 Mio. € für die gesamte Gebührenperiode, geringer angesetzt als in der Anmeldung zum 16. Bericht.

Tz. 327
Die pessimistischen Prognosen der Gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Entwicklung der Forderungsausfallquote in der abgelaufenen Gebührenperiode haben sich nicht erfüllt, daher ist der geplante sprunghafte Anstieg der Forderungsausfallquote im Jahr 2009 für die Kommission nicht nachvollziehbar. Ein Anstieg der Forderungsausfallquote infolge des konjunkturellen Abschwungs wird sich nach Auffassung der Kommission erst mit zeitlicher Verzögerung (Arbeitsmarkt, Insolvenzen) bemerkbar machen.

Tz. 328
Die Kommission geht deshalb auch bei der Prognose der Forderungsausfälle von 2009-2012 von Schätzreserven aus. Sie macht darauf aufmerksam, dass eine Abweichung der Forderungsausfallquote um 0,1 %-Punkte ab 2009 einer jährlichen Ertragsabweichung zur Planung der Gemeinsamen Arbeitsgruppe von durchschnittlich rd. 7,7 Mio. € entspricht.

1.4.4 Nacherhobene Erträge sowie Erträge aus der Wiedereinbuchung von Forderungen

Tz. 329
In den Erträgen aus Teilnehmergebühren sind neben den laufenden Gebührenerträgen als weitere Bestandteile sogenannte Erträge aus Teilnehmerkontenbereinigung, nacherhobene Erträge sowie Erträge aus der Wiedereinbuchung von Forderungen enthalten, die folgende Entwicklung zeigen:

1
Tab. 63 Nacherhobene Erträge, Erträge aus Wiedereinbuchung von Forderungen (in Mio. €)
  2005
Ist
2006
Ist
2007
Ist
2008
Ist
2005-2008
Summe
2009
Plan
2010
Vorschau
2011
Vorschau
2012
Vorschau
2009-2012
Summe
Nacherhobene Gebühren 74,9 68,2 58,5 46,7 248,3 41,0 37,9 34,7 32,2 145,8
Teilnehmerkontenbereinigung 1,7 2,4 2,0 1,7 7,8 1,7 1,7 1,7 1,7 6,8
Wiedereinbuchung von Forderungen 13,4 20,7 26,3 60,4 26,3 26,3 26,3 26,3 105,2
Teilsumme 76,6 84,0 81,2 74,7 316,5 69,0 65,9 62,7 60,2 257,8
1) nicht separat ausgewiesen

Tz. 330
Nacherhobene Gebühren resultieren aus der Tätigkeit des Beauftragtendienstes. Die Gemeinsame Arbeitsgruppe geht für die Gebührenperiode 2009-2012 von einem kontinuierlichen Rückgang aus. Angesichts des für diesen Zeitraum ebenfalls erwarteten stetigen Rückgangs der Haushaltsdichte hätte die Kommission eine Intensivierung der Tätigkeit des Beauftragtendienstes und mithin einen entsprechenden Anstieg der Erträge aus nacherhobenen Gebühren erwartet. Wir verweisen auf Tzn. 460 ff.

Tz. 331
Die Erträge aus der Wiedereinbuchung von Forderungen zeigen in der vergangenen Gebührenperiode 2005-2008 einen kontinuierlichen Anstieg. Die Gemeinsame Arbeitsgruppe geht für die Gebührenperiode 2009-2012 von einer Stagnation der Erträge aus der Wiedereinbuchung von Forderungen auf dem Niveau des Jahres 2008 aus, erwartet andererseits jedoch einen stetigen Anstieg der Forderungsausfallquote. Gemäß Definition der Gemeinsamen Arbeitsgruppe stellt die Forderungsausfallquote den Anteil der Wertberichtigungszuführung an den Sollstellungen dar. Nach Auffassung der Kommission ergibt sich aus der Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2009 ein tendenziell steigendes Niveau der Zahlungseingänge abgeschriebener Forderungen.

Tz. 332
Die Kommission sieht in den Ertragsanmeldungen zum 17. Bericht, auch soweit sie Erträge aus nacherhobenen Gebühren und Erträge aus der Wiedereinbuchung von Forderungen betreffen, gewisse Schätzreserven.

1.4.5 Andere Erträge

Tz. 333
Als Andere Erträge werden hauptsächlich Säumniszuschläge ausgewiesen, die Rundfunkteilnehmer im Mahnverfahren geleistet haben. Die KEF sieht bei diesen Erträgen keine Anhaltspunkte für Ertragsanpassungen. Die Entwicklung der Anderen Erträge ist in nachfolgender Tabelle ausgewiesen:

Tab. 64 Andere Erträge1 (in Mio. €)
  2005
Ist
2006
Ist
2007
Ist
2008
Ist
2005-2008
Summe
2009
Plan
2010
Vorschau
2011
Vorschau
2012
Vorschau
2009-2012
Summe
Festgestellter Ertrag 16. Bericht 39,2 46,5 39,1 39,1 163,9 39,1 39,0 39,0 39,0 156,1
Anmeldung 17. Bericht 39,2 46,5 46,1
(Ist)
45,2
(Ist)
177,0 45,0 45,0 45,0 45,0 180,0
Abweichung 0,0 0,0 7,0 6,1 13,1 5,9 6,0 6,0 6,0 23,9
1) ohne Anteil LMA

1.4.6 Zusammenfassende Würdigung der Prognoseergebnisse

Tz. 334
Das Gebührenaufkommen wird wesentlich bestimmt durch:

  • die Zahl der bei der GEZ gemeldeten Teilnehmer,
  • die Zahl der befreiten oder teilbefreiten Teilnehmer sowie
  • die Höhe der Forderungsausfälle.

Tz. 335
Die Haushaltsdichte gibt den Anteil der bei der GEZ erfassten privaten Haushalte an.

Tz. 336
Bemerkenswert sind die bereits seit Jahren festzustellenden Unterschiede in der Entwicklung der Haushaltsdichte sowie der Befreiungs- und Forderungsausfallquoten in den verschiedenen Sendegebieten.

Tab. 65 Höchste und niedrigste Haushaltsdichte, Forderungsausfall- und Befreiungsquote 2008 und 2012
  2008
Ist
2012
Plan
  in %1 Anstalt in %1 Anstalt
Haushaltsdichte Hörfunk2  
Niedrigste Quote 89,21 RBB 85,40 RBB
Höchste Quote 98,75 BR 96,41 MDR
Haushaltsdichte Fernsehen2  
Niedrigste Quote 87,44 RBB 82,81 RBB
Höchste Quote 96,63 MDR 94,33 MDR
Befreiungsquoten Hörfunk  
Niedrigste Quote 5,97 SWR 6,51 BR
Höchste Quote 13,03 RBB 14,93 RBB
Befreiungsquoten Fernsehen  
Niedrigste Quote 6,17 BR 6,81 BR
Höchste Quote 14,59 RBB 17,11 RBB
Forderungsausfallquoten  
Niedrigste Quote 1,135 BR 1,429 BR
Höchste Quote 3,108 RBB 3,684 RB
1) Die Quoten wurden pro Sendegebiet ermittelt, d.h. die auf ZDF und Deutschlandradio entfallenden Anteile wurden den Sendegebieten zugerechnet. Die Quoten beziehen sich auf das Gesamtaufkommen (privat und nicht privat).
2) Die Haushaltsdichte gibt den Anteil der bei der GEZ erfassten privaten Haushalte an.

Tz. 337
Die Prognosen der Gemeinsamen Arbeitsgruppe vom 10. März 2009 zu

  • den Haushaltsdichten Hörfunk und Fernsehen,
  • den Befreiungsquoten Hörfunk und Fernsehen sowie
  • zur Forderungsausfallquote
schließen nach Auffassung der Kommission erhebliche Schätzreserven ein. Anhaltspunkte hierfür bieten:
  • das bisher, insbesondere in den Großstädten, nicht ausreichend genutzte Potenzial zur Hebung der Ertragsreserven (Verbesserung der Haushaltsdichte);
  • das bisherige Ausbleiben des Anstiegs der Arbeitslosenquote mit den belastenden Auswirkungen auf die Befreiungsquoten; auch die Befreiungsquoten für 2007 und 2008 fielen günstiger aus als von der Gemeinsamen Arbeitsgruppe zum 16. Bericht prognostiziert;
  • die erheblich geringeren Belastungen aus Forderungsausfällen in den Jahren 2007 und 2008, die in den kommenden Jahren angesichts der Finanzmarktkrise und ihrer Auswirkungen auf die Wirtschaft wieder zunehmen werden, jedoch nicht in dem von der Gemeinsamen Arbeitsgruppe prognostizierten Ausmaß;
  • die Fortsetzung der rückläufigen Entwicklung der nacherhobenen Gebühren, trotz Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2009. Ferner geht die Kommission von einer Intensivierung der Tätigkeit des Beauftragtendienstes aus in Anbetracht eines ebenfalls erwarteten stetigen Rückgangs der Haushaltsdichte;
  • die konstant angenommenen Erträge aus der Wiedereinbuchung von Forderungen angesichts der Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2009.

Tz. 338
Insgesamt sieht die Kommission im günstigen Fall ein Ertragspotenzial/eine Schätzreserve bis Ende 2012 in Höhe von rd. 200 Mio. € (davon ARD: 145 Mio. €; ZDF: 49 Mio. €; Deutschlandradio: 5 Mio. €). Demgegenüber führen die Anstalten nachstehende Risiken an, die sich belastend auf die Ertragsentwicklung der Anstalten bis 2012 auswirken können:

  • Für das Jahr 2011 ist ein neuer Zensus in Deutschland vorgesehen. Daraus könnte sich eine Verminderung des Gebührenpotenzials ergeben, da erste Annahmen bereits heute davon ausgehen, dass die tatsächliche Bevölkerungszahl der Bundesrepublik Deutschland geringer ist als die derzeitige Statistik des Statistischen Bundesamtes ausweist.
  • Die derzeitige Finanzmarktkrise und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft halten möglicherweise über 2010 an und würde dann einen stärkeren Anstieg der ALG II-Befreiungen (insbesondere 2011) sowie der Forderungsausfälle bewirken als erwartet.
  • Der Anstieg der Altersarmut (Befreiungen).
  • Ferner hat die Bundesagentur für Arbeit zum 1. Juli 2009 das sogenannte Drittbescheinigungsverfahren eingeführt, d.h. mit jedem ALG II-Bewilligungsbescheid versendet die Bundesagentur automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ. Diese Bescheinigung kann direkt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung an die GEZ übersandt werden. Aufgrund dieses beschleunigten Verfahrens erwartet die GEZ, dass die Anzahl befreiter Teilnehmerkonten stärker ansteigen wird als geplant.
  • Mit der am 1. September 2009 in Kraft tretenden Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes wurde auch § 28 BDSG (Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für eigene Zwecke) geändert.
  • Sinkende Gebührenakzeptanz in der Übergangsphase zu einem neuen Rundfunkfinanzierungsmodell.
Ob und in welchem Umfang die angeführten Risiken in der Gebührenperiode 2009-2012 relevant werden, bleibt abzuwarten.

1.5 Rückflüsse (inkl. Vorabzuweisungen) aus dem Anteil der Landesmedienanstalten an der Rundfunkgebühr

Tz. 339
Wie von der Rundfunkkommission der Länder am 30. Oktober 2007 gegenüber der Kommission angekündigt, haben die Länder im Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag an der Entkoppelung des Anteils der Landesmedienanstalten von der Erhöhung der Rundfunkgebühr nicht festgehalten. Sie haben den prozentualen Anteil der Landesmedienanstalten an der Rundfunkgebühr in Höhe von 1,9275 vom Hundert des Aufkommens aus der Grundgebühr und 1,8818 vom Hundert des Aufkommens aus der Fernsehgebühr in § 10 Abs. 1 Satz 1 RFinStV fortgeschrieben, so dass auch die Landesmedienanstalten an der Erhöhung der Rundfunkgebühr teilhaben.

Tz. 340
Die begrenzte Aufgabe der Kommission im Zusammenhang mit den Rückflüssen aus dem Anteil der Landesmedienanstalten an der Rundfunkgebühr ist zuletzt in ihrem 16. Bericht ausführlich dargestellt worden (Tzn. 334 ff.). Es ist insbesondere nicht Aufgabe der Kommission, den Finanzbedarf der Landesmedienanstalten zu ermitteln. Sie befasst sich mit deren Finanzausstattung nur insoweit, als diese über Rückflüsse von Gebührenanteilen Auswirkungen auf den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten hat.

LMA-Rückflüsse i.w.S. (in Mio. €) BR HR MDR NDR RB RBB SR SWR WDR ARD
2005 Ist 0 3,848 0,196 8,561 0 2,500 0 9,422 12,425 36,952
2006 Ist 0 3,856 0,050 8,484 0 4,325 0 10,142 12,529 39,386
2007 Ist 0 3,863 0 9,791 0 3,660 0 9,569 12,630 39,513
2008 Ist 0 3,838 0 8,690 0 3,635 0 9,553 12,628 38,344
Summe 2005-2008 0 15,405 0,246 35,526 0 14,120 0 38,686 50,212 154,195
2009 Plan 0 4,021 0,100 8,970 0 2,200 0 10,314 13,131 38,736
2010 Vorschau 0 3,988 0,100 9,000 0 2,200 0 10,225 12,995 38,508
2011 Vorschau 0 3,913 0,100 9,000 0 2,200 0 10,127 12,825 38,165
2012 Vorschau 0 3,895 0,100 9,000 0 2,200 0 10,016 12,623 37,834
Summe 2009-2012 0 15,817 0,400 35,970 0 8,800 0 40,682 51,574 153,243
Summe 2005-2012 0 31,222 0,646 71,496 0 22,920 0 79,368 101,786 307,438


LMA-Rückflüsse i.w.S. (in Mio. €) 2005
Ist
2006
Ist
2007
Ist
2008
Ist
2005-2008
Summe
2009
Plan
2010
Vorschau
2011
Vorschau
2012
Vorschau
2009-2012
Summe
16. Bericht 36,952 39,386 36,785 36,785 149,908 36,832 36,820 36,794 36,755 147,201
Anmeldung 17. Bericht 36,952 39,386 39,513 38,344 154,195 38,736 38,508 38,165 37,834 153,243

Tz. 341
Nach wie vor variieren die Vorabzuweisungen an die Landesrundfunkanstalten beträchtlich. Auf die daraus resultierenden Probleme hat die Kommission bereits in Ihrem 14. Bericht (Tzn. 288 f.) und 16. Bericht (Tzn. 339 f.) hingewiesen.

LMA-Rückflüsse i.w.S. (in Mio. €) BR HR MDR NDR RB RBB SR SWR WDR ARD
16. Bericht 0 15,321 0,400 33,200 0 8,896 0 39,314 50,070 147,201
Anmeldung 17. Bericht 0 15,817 0,400 35,970 0 8,800 0 40,682 51,574 153,243

Tz. 342
Aus dem Vergleich der mit den betreffenden Anmeldungen übereinstimmenden Feststellungen des 16. Berichts (vgl. 16. Bericht, Tz. 341) ergibt sich, dass in den Anmeldungen zum 17. Bericht in der Gesamtsumme höhere Rückflüsse der Landesmedienanstalten für die Zeiträume 2009-2012 ausgewiesen werden. Dies ist auf die Veranschlagung höherer Rückflüsse bei NDR, WDR, SWR und HR zurückzuführen.


Letzte Aktualisierung 25.01.2010