17. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Neuntes Kapitel
Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
5. Bewertung im Einzelnen
5.1 Allgemeine Programmaufwendungen
- Für den Zeitraum 2009-2012 haben ARD und ZDF höhere Netto-Einsparungen im Programmaufwand vorgesehen als zum 16. Bericht angemeldet. Das Deutschlandradio weist in geringerem Umfang Netto-Einsparungen aus.
5.1.1 Darstellung der Anstalten
Tz. 423
Die Anstalten haben zur Aktualisierung des Nachweises ihrer Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für
den Zeitraum 2009-2012 beim Programmaufwand mitgeteilt:
| ARD | ZDF | Deutschlandradio | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anmeldung 16. Bericht | Anmeldung 17. Bericht | Abweichung | Anmeldung 16. Bericht | Anmeldung 17. Bericht | Abweichung | Anmeldung 16. Bericht | Anmeldung 17. Bericht | Abweichung | |
| Einsparungen (brutto) | |||||||||
| Dauerhafte Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen | 1.157,3 | 1.371,9 | 214,6 | 699,7 | 897,8 | 198,1 | 15,2 | 17,9 | 2,7 |
| Vorübergehende Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen | 108,3 | 168,0 | 59,7 | 174,3 | 208,8 | 34,5 | 0,6 | 0,1 | -0,5 |
| Gesamte Einsparungen | 1.265,6 | 1.539,9 | 274,3 | 874,0 | 1.106,6 | 232,6 | 15,8 | 18,0 | 2,2 |
| Mehrbedarf | |||||||||
| Wiederverwendung von Einsparungen für Anpassungen und Ausweitungen des Bestandes | -391,0 | -477,9 | -86,9 | -349,7 | -482,8 | -133,1 | -9,2 | -12,8 | -3,6 |
| Mehrbedarf | -391,0 | -477,9 | -86,9 | -349,7 | -482,8 | -133,1 | -9,2 | -12,8 | -3,6 |
| Verbleibende Einsparungen (netto) | 874,6 | 1.062,0 | 187,4 | 524,3 | 623,8 | 99,5 | 6,6 | 5,2 | -1,4 |
| Programmaufwand | 11.327,8 | 5.022,5 | 293,6 | ||||||
| Relation der verbleibenden Einsparungen zum Programmaufwand | 9,4% | 12,4% | 1,8% | ||||||
Tz. 424
Demnach wollen ARD und ZDF ihre Einsparungen beim Programmaufwand deutlich ausweiten,
die verbleibenden finanzbedarfsmindernden Einsparungen sollen sich bei der ARD um 187 Mio. €
und beim ZDF um 100 Mio. € erhöhen. Das Deutschlandradio verringert seine Einsparungen beim
Programmaufwand um 1,4 Mio. €.
Das Volumen der finanzbedarfsmindernden Netto-Einsparungen beim Programmaufwand entspricht
bei der ARD 9,4 %, beim ZDF 12,4 % und beim Deutschlandradio 1,8 % des gesamten
Programmaufwands. Der Schwerpunkt der Einsparungen liegt daher wie in der Vergangenheit bei
den Programmaufwendungen (vgl. Tz. 420). Allerdings ist hier zu berücksichtigen, dass sich über die
ausschließlich aus der Indexfortschreibung ermittelten Vergleichszahlen des Programmaufwands
keine echten Einsparungen ausweisen lassen, weil diese Fortschreibungen jeweils durch die Kommission
für die Gebührenberechnung korrigiert werden. Gerade bei den Programmaufwendungen
wird deutlich, zu welchen Problemen eine ausschließlich an Indizes orientierte, schematisierte Fortschreibung
von Aufwandspositionen führen könnte.
Tz. 425
Das Programm der Anstalten ist naturgemäß ständiger, teilweise grundlegender Veränderung unterworfen
infolge wechselnder Aktualität, sich wandelnden Publikumsgeschmacks und sich verändernder
Wettbewerbssituation. Die Kommission vermag darin keine Einsparungen zu erkennen.
Dies vorausgeschickt sind folgende Entwicklungen festzustellen bzw. geplant:
ARD
Tz. 426
Die ARD-Anstalten erbringen Einsparungen insbesondere durch Absenkung der Programmverbreitungskosten,
der verstärkten Produktion durch Videojournalisten zusammen mit trimedialer Nutzung
vorhandener Inhalte. Auch erfolgen Programmreduzierungen bis hin zur Einstellung ganzer
Hörfunkwellen.
Mehrbedarf ergibt sich vor allem bei Sportsendungen und wohl auch für GEMA und GVL.
Insgesamt ist gegenüber den Anmeldungen zum 16. Bericht auffällig, dass BR und WDR ihre Einsparungen
reduziert haben, während MDR, NDR, SWR und RBB ihre Einsparungen erhöhen.
ZDF
Tz. 427
Der Anteil der dauerhaften Einsparungen erhöht sich geringfügig weiter auf nun 81 % der gesamten
Einsparungen. Allerdings erhöht sich auch der Anteil der wieder verwendeten Mittel von 50 %
auf 53,8 %.
Die Erhöhung der dauerhaften Einsparungen ergibt sich auch dadurch, dass das ZDF ursprünglich
nur vorübergehend vorgesehene Maßnahmen wie z.B. Verzicht auf Spielfilme nun fortsetzt. Weitergehende
Sparmaßnahmen betreffen insbesondere die Programmverteilung, Sendepauschal- und
Nachrichtenagenturenverträge, Boxveranstaltungen, Kostensenkungen bei Weekly- oder Daily-Produktionen
und eine Vielzahl weiterer Maßnahmen. Ein Schwerpunkt der Wiederverwendung von
Einsparungen betrifft den Ausbau der digitalen Spartenkanäle (vgl. Tz. 107).
Deutschlandradio
Tz. 428
Einsparungen erfolgen insbesondere bei Vergütungen für freie Mitarbeiter, durch die Programmreform
sowie bei den Kosten für Nachrichtenagenturen. Mehrkosten entstehen durch die umfassenden
Reformmaßnahmen.
5.1.2 Bewertung durch die Kommission
Tz. 429
ARD und ZDF wollen in der Periode 2009-2012 weiterhin überproportional den überwiegenden
Anteil des gesamten Einsparvolumens im Programmbereich erbringen. Offensichtlich besteht hier
nach Auffassung der Anstalten im Vergleich zum Personalaufwand und zum Sachaufwand am ehesten
Raum für Sparmaßnahmen bzw. Sparmaßnahmen sind leichter umzusetzen.
Da der Programmaufwand die größte Position innerhalb der Gesamtaufwendungen darstellt, ist für
die Kommission nachvollziehbar, dass auch hier Einsparungen vorgenommen werden. Der Umstand,
dass Einsparungen in anderen Bereichen oft nur mit erheblich größeren Anstrengungen möglich
sind, sollte aber nicht davon abhalten, die Einsparungen beim Programm auf das unvermeidbare
Minimum zu beschränken.
5.2 Verbesserung der Wirtschaftlichkeit im Produktionsbereich durch strukturelle und organisatorische Veränderungen
- Die Kommission sieht weitere Möglichkeiten zu Effizienzsteigerungen. Durch vertiefte Kooperationen mit Schwerpunktbildungen bei einzelnen Anstalten können erhebliche Einsparungen erzielt werden.
- Die Kommission geht davon aus, dass die Anstalten insbesondere im Produktionsbereich regelhaft Prozessanalysen anstellen, um systematisch weiteres Rationalisierungspotenzial zu erschließen.
5.2.1 Vorbemerkung
Tz. 430
Die Kommission hat sich zuletzt im 15. Bericht, Tzn. 241 ff. mit der Frage beschäftigt, ob durch
strukturelle und organisatorische Maßnahmen die Wirtschaftlichkeit im Produktionsbereich der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weiter verbessert werden kann. Sie sah weitere Rationalisierungspotenziale
im Produktionsbereich, die durch eine engere anstaltsübergreifende Zusammenarbeit
genutzt werden sollten. Möglich erschien ihr insbesondere die Bildung von Produktionsschwerpunkten
sowie eine Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Einführung neuer Techniken
und Steuerungsinstrumente.
5.2.2 ARD
Tz. 431
In ihrer aktuellen Stellungnahme stellen die Anstalten strukturelle und organisatorische Veränderungen
auf ARD-Ebene dar, die über den Produktionsbereich hinausgehen. Durch die Zusammenführung
der Aus- und Fortbildungsaktivitäten unter dem Dach der neu gegründeten ARD/ZDFMedienakademie
sollen Einspareffekte im administrativen Bereich erzielt werden. Die Disposition
im gemeinsamen Ü-Wagen-Pool sei durch ein neues Online-basiertes, vernetztes Software-System
erheblich effizienter geworden. Effizienzsteigerungseffekte seien auch durch die Umstellung des
Programmaustausches auf Videofile-Transfer erreicht worden. Mit dem Projekt "Netzwerk Digitale
Archive" befinde sich die ARD auf dem Weg zu einer vernetzten Fernseharchivlandschaft. Seit 2005
werde "Das Erste" nur noch aus der zentralen Sendeabwicklung in Frankfurt ausgestrahlt. Beim
Hörfunk arbeite die ARD verstärkt etwa bei Sportproduktionen und beim zentralen Verkehrsdatenrechner
zusammen. Bei Großereignissen wie Olympischen Spielen werde eine kostenoptimierte
Berichterstattung durch anstaltsübergreifende produktionstechnische Abwicklung in Zusammenarbeit
mit dem ZDF angestrebt.
Auf der Ebene der einzelnen Anstalten wird eine Vielzahl von Maßnahmen im organisatorischen,
betriebswirtschaftlichen und technischen Bereich genannt, die zu Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit
beitragen sollen.
5.2.3 ZDF
Tz. 432
Nach seiner aktuellen Stellungnahme hat das ZDF die in früheren Berichten beschriebenen Maßnahmen
zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit im Produktionsbetrieb stringent weitergeführt. Darüber
hinaus seien im Controllingberichtswesen und Projekt-Monitoring verbesserte Tools entwickelt
worden, die die betriebswirtschaftliche Transparenz erhöhten. In den Geschäftsbereichen Produktions-
und Sendebetrieb, Bildgestaltung und Design sowie Informations- und Systemtechnologie
seien umfangreiche Reorganisationsmaßnahmen mit Zusammenlegung früher getrennter Bereiche
erfolgt. Diese Maßnahmen, die auch Folge der technischen Entwicklung sind, sollen Synergien realisieren
und so zu Einsparungen bei Personal- und Sachaufwand führen.
5.2.4 Bewertung durch die Kommission
Tz. 433
Die Kommission erkennt die von den Anstalten in den letzten Jahren ergriffenen Maßnahmen zur
Steigerung der Wirtschaftlichkeit im Produktionsbereich an. Wesentliche Fortschritte wurden u.a.
durch neue betriebswirtschaftliche Steuerungsmodelle wie die von vielen Anstalten begonnene
Einführung der internen Leistungsverrechnung erzielt.
Zu der von der Kommission angeregten Bildung von Produktionsschwerpunkten bei der ARD enthält
die aktuelle Stellungnahme keine Aussagen. Allerdings ist Pressemeldungen zu entnehmen,
dass im Kreis der Intendantinnen und Intendanten verstärkt darüber nachgedacht wird, ob jeder
Sender alles selber machen müsse oder ob es nicht sinnvoller sei, bestimmte Aufgaben schwerpunktmäßig
zu verteilen. So könnten etwa administrative Aufgaben aufgeteilt werden. Auch
mit Blick auf die Nutzung von Produktionskapazitäten sei eine bessere Vernetzung zwischen den
Sendern vorstellbar.
Die Kommission empfiehlt, tiefer gehende Kooperationen bei der Programmproduktion anzugehen.
Dabei sollte auch der Hörfunk nicht ausgeklammert werden. Durch die Bildung von Produktionsschwerpunkten
können erhebliche Einsparungen erzielt werden. Im Übrigen geht die Kommission
davon aus, dass die Anstalten insbesondere im Produktionsbereich regelhaft Prozessanalysen
anstellen, um systematisch weiteres Rationalisierungspotenzial zu erschließen.
Sie bittet die Anstalten, Ende 2010 erneut über die eingeleiteten Maßnahmen zu berichten.
5.3 Personalaufwendungen
- Für den Zeitraum 2009-2012 haben ARD und Deutschlandradio in geringerem Umfang Netto- Einsparungen im Personalaufwand vorgesehen als zum 16. Bericht angemeldet. Das ZDF weist höhere Netto-Einsparungen aus.
- Die Neuregelungen der betrieblichen Altersversorgung führen bei den Anstalten zu dauerhaften Wirtschaftlichkeitseffekten und im Mittel geringeren Steigerungen der Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung.
5.3.1 Darstellung der Anstalten
Tz. 434
Die Anstalten haben zur Aktualisierung des Nachweises ihrer Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für
den Zeitraum 2009-2012 beim Personalaufwand mitgeteilt:
| ARD | ZDF | Deutschlandradio | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anmeldung 16. Bericht | Anmeldung 17. Bericht | Abweichung | Anmeldung 16. Bericht | Anmeldung 17. Bericht | Abweichung | Anmeldung 16. Bericht | Anmeldung 17. Bericht | Abweichung | |
| Anmeldungen der Anstalten Einsparungen (brutto) | |||||||||
| Dauerhafte Wirtschaftlichkeitsund Sparmaßnahmen (ohne betriebliche Altersversorgung) | 217,8 | 260,2 | 42,4 | 166,7 | 125,7 | -41,0 | 10,0 | 7,0 | -3,0 |
| Dauerhafte Einsparungen durch Neuregelungen bei der Altersversorgung | 112,5 | 112,5 | 0,0 | 18,6 | 21,4 | 2,8 | 1,4 | 1,4 | 0,0 |
| Vorübergehende Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen | 48,6 | 23,2 | -25,4 | 12,2 | 2,3 | -9,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Gesamte Einsparungen | 378,9 | 395,9 | 17,0 | 197,5 | 149,4 | -48,1 | 11,4 | 8,4 | -3,0 |
| Mehrbedarf | |||||||||
| Wiederverwendung von Einsparungen für Anpassungen und Ausweitungen des Bestandes | -119,4 | -145,4 | -26,0 | -78,5 | -14,9 | 63,6 | -4,0 | -2,2 | 1,8 |
| Mehrbedarf | -119,4 | -145,4 | -26,0 | -78,5 | -14,9 | 63,6 | -4,0 | -2,2 | 1,8 |
| Verbleibende Einsparungen (netto) lt. Anmeldung | 259,5 | 250,5 | -9,0 | 119,0 | 134,5 | 15,5 | 7,4 | 6,2 | -1,2 |
| Zusätzlicher Wirtschaftlichkeitsabschlag der Kommission mit dem 16. Bericht | 50,0 | -50,0 | 18,0 | -18,0 | 0,0 | 0,0 | |||
| Verbleibende Einsparungen (netto) | 309,5 | 250,5 | -59,0 | 137,0 | 134,5 | -2,5 | 7,4 | 6,2 | -1,2 |
| Personalaufwand | 8.024,5 | 1.336,0 | 290,3 | ||||||
| Relation der verbleibenden Einsparungen zum Perspnalaufwand | 3,1% | 10,1% | 2,1% | ||||||
Demnach wollen ARD und Deutschlandradio ihre Netto-Einsparungen beim Personalaufwand gegenüber der Anmeldung zum 16. Bericht um 9,0 Mio. € bzw. 1,2 Mio. € vermindern, beim ZDF ergibt sich eine Erhöhung der Netto-Einsparungen um 15,5 Mio. €. Der Empfehlung der Kommission folgend hat das ZDF abweichend vom 16. Bericht auf den Bruttoausweis von Stellenverlagerungen im Volumen von 56,8 Mio. € verzichtet; die Brutto-Einsparungen fallen dadurch geringer aus und betragen aufgrund von Mehrbedarfen im Ergebnis rd. 48 Mio. €.
Das Volumen der finanzbedarfsmindernden Netto-Einsparungen beim Personalaufwand entspricht bei der ARD 3 %, beim ZDF 10 % und beim Deutschlandradio 2 % ihrer Personalaufwendungen.
Tz. 435
Die Einsparungen beim Personalaufwand wollen die Anstalten im Wesentlichen durch folgende
Maßnahmen erzielen:
| ARD | ZDF | Deutschlandradio | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anmeldung 16. Bericht | Anmeldung 17. Bericht | Abweichung | Anmeldung 16. Bericht | Anmeldung 17. Bericht | Abweichung | Anmeldung 16. Bericht | Anmeldung 17. Bericht | Abweichung | |
| Einsparungen sollen im Wesentlichen erzielt werden durch: |
|||||||||
| Planstellenreduzierungen | 170,0 | 139,7 | -30,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Einsparungen durch Neuregelungen bei der Altersversorgung | 112,5 | 112,5 | 0,0 | 18,6 | 21,4 | 2,8 | 1,4 | 1,4 | 0,0 |
| Verzicht auf Planstellen für zusätzliche Aufgaben durch Umschichtungen / Verlagerungen | 11,7 | 43,0 | 31,3 | 83,5 | 44,5 | -39,0 | - | - | - |
| Auswirkungen von Tarifabschlüssen | 0,0 | 26,4 | 26,4 | 14,3 | 12,3 | -2,0 | 8,3 | 5,3 | -3,0 |
| Reduzierung von Altersteilzeit | 6,0 | 11,2 | 5,2 | - | - | - | 1,7 | 1,7 | 0,0 |
| Abbau sonstiger Beschäftigungsverhältnisse | 2,7 | 10,4 | 7,7 | 57,8 | 57,8 | 0,0 | - | - | - |
| Outsourcing bei RB | 6,6 | 8,7 | 2,1 | - | - | - | - | - | - |
| Reduzierung des Stellenbesetzungsgrades | 0,0 | 7,5 | 7,5 | - | - | - | - | - | - |
| Abbau von Mehrarbeit | 6,7 | 0,0 | -6,7 | 8,6 | 8,6 | 0,0 | - | - | - |
| Reduzierung von Personalnebenleistungen | 2,9 | 1,3 | -1,6 | - | - | - | - | - | - |
| Sonstige Maßnahmen | 59,8 | 17,6 | -42,2 | 4,5 | 4,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Nicht spezifizierte Einsparungen | 0,0 | 17,6 | 17,6 | 10,2 | 0,3 | -9,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Summe | 378,9 | 395,9 | 17,0 | 197,5 | 149,4 | -48,1 | 11,4 | 8,4 | -3,0 |
Demnach wollen ARD und Deutschlandradio ihre Netto-Einsparungen beim Personalaufwand gegenüber der Anmeldung zum 16. Bericht um 9,0 Mio. € bzw. 1,2 Mio. € vermindern, beim ZDF ergibt sich eine Erhöhung der Netto-Einsparungen um 15,5 Mio. €. Der Empfehlung der Kommission folgend hat das ZDF abweichend vom 16. Bericht auf den Bruttoausweis von Stellenverlagerungen im Volumen von 56,8 Mio. € verzichtet; die Brutto-Einsparungen fallen dadurch geringer aus und betragen aufgrund von Mehrbedarfen im Ergebnis rd. 48 Mio. €.
Das Volumen der finanzbedarfsmindernden Netto-Einsparungen beim Personalaufwand entspricht bei der ARD 3 %, beim ZDF 10 % und beim Deutschlandradio 2 % ihrer Personalaufwendungen.
Tz. 436
Mit einem Teil der Einsparungen sollen insbesondere folgende Mehrbedarfe finanziert werden:
| ARD | ZDF | Deutschlandradio | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anmeldung 16. Bericht | Anmeldung 17. Bericht | Abweichung | Anmeldung 16. Bericht | Anmeldung 17. Bericht | Abweichung | Anmeldung 16. Bericht | Anmeldung 17. Bericht | Abweichung | |
| Aus den Einsparungen sollen insbesondere finanziert werden: |
|||||||||
| neue Planstellen | -30,5 | -25,2 | 5,3 | - | - | - | - | - | - |
| Umschichtungen / Verlagerungen für neue, zusätzliche Aufgaben | -14,5 | -51,6 | -37,1 | -66,2 | -9,4 | 56,8 | - | - | - |
| Ausbau sonstiger Beschäftigungsverhältnisse | -7,5 | -17,3 | -9,8 | - | - | - | - | - | - |
| Verstärkung der Anzahl der Ausbildungsplätze | -3,8 | -4,8 | -1 | -12,4 | 0,0 | 12,4 | - | - | - |
| Erhöhung des Stellenbesetzungsgrades | -11,8 | -6,4 | 5,4 | - | - | - | - | - | - |
| div. Maßnahmen zur Steigerung der Flexibilität und Leistungserhöhung | -13,6 | -12,2 | 1,4 | - | - | - | -1,0 | -1,0 | 0,0 |
| strukturelle Verbesserungen der Vergütung | -5 | -5,6 | -0,6 | - | - | - | -3,0 | -1,2 | 1,8 |
| Sonstiges | -32,6 | -22,3 | 10,3 | 0,0 | -5,6 | -5,6 | - | - | - |
| Summe | -119,3 | -145,4 | -26,1 | -78,6 | -15,0 | 63,6 | -4,0 | -2,2 | 1,8 |
Demnach will die ARD Einsparungen im Wesentlichen durch Planstellenreduzierung, den Abbau sonstiger Beschäftigungsverhältnisse und Verzicht auf neue Planstellen für zusätzliche Aufgaben (ermöglicht durch Umschichtung) in Höhe von insgesamt 193 Mio. € erreichen. Das ZDF plant, insbesondere durch Verzicht auf neue Planstellen für zusätzliche Aufgaben im Wege der Umschichtung und durch Abbau sonstiger Beschäftigungsverhältnisse insgesamt 102 Mio. € einzusparen. Aufgrund der Neuregelungen bei der Altersversorgung ergeben sich für ARD und ZDF erhebliche Einsparungen.
Aus den Einsparungen soll bei der ARD in Höhe von 94 Mio. €, beim ZDF in Höhe von 9 Mio. € Personal für neue Aufgaben finanziert werden.
Gegenüber der Anmeldung zum 16. Bericht bedeutet das bezogen auf die Beschäftigungssituation per Saldo bei der ARD eine Reduzierung um 33 Mio. €, beim ZDF eine Steigerung der Einsparungen um 18 Mio. €.
Tz. 437
Zu den Netto-Einsparungen tragen die einzelnen Landesrundfunkanstalten unterschiedlich bei:
| Anmeldung zum 17. Bericht | BR | HR | MDR | NDR | RB | RBB | SR | SWR | WDR | ARD |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einsparungen (brutto) | ||||||||||
| Dauerhafte Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen (ohne dauerhafte Einsparungen durch Neuregelung der betriebl. Altersversorgung) | 13,7 | 22,7 | 23,2 | 28,1 | 27,5 | 37,4 | 22,5 | 2,5 | 82,6 | 260,2 |
| Dauerhafte Einsparungen durch Neuregelung der betriebl. Altersversorgung | 29,6 | 9,3 | 0,0 | 9,7 | 2,7 | -2,9 | 0,0 | 5,7 | 58,4 | 112,5 |
| Vorübergehende Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen | 12,8 | 0,0 | 8,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,5 | 23,2 |
| Gesamte Einsparungen | 56,1 | 32,0 | 32,1 | 37,8 | 30,2 | 34,5 | 22,5 | 8,2 | 142,5 | 395,9 |
| Mehrbedarf | ||||||||||
| Wiederverwendung von Einsparungen für Anpassungen und Ausweitungen des Bestandes | -2,8 | -18,1 | -1,5 | -20,4 | 0,0 | -10,9 | -6,9 | -33,2 | -51,6 | -145,4 |
| Mehrbedarf | -2,8 | -18,1 | -1,5 | -20,4 | 0,0 | -10,9 | -6,9 | -33,2 | -51,6 | -145,4 |
| Angemeldete verbleibende Einsparungen (netto)1 | 53,3 | 13,9 | 30,6 | 17,4 | 30,2 | 23,6 | 15,6 | -25,0 | 90,9 | 250,5 |
| Netto-Einsparungen in Relation zum Personalaufwand (Bestandsbedarf) ohne Altersversorgung der jew. Anstalt insgesamt | -6,0% | -2,5% | -5,9% | -1,7% | -41,5% | -5,7% | -9,3% | 2,3% | -7,1% | -4,2% |
| Indexzahl ARD2 | 145 | 60 | 142 | 40 | 996 | 137 | 223 | -55 | 171 | 100 |
| Netto-Einsparungen in Relation zum Personalaufwand (Bestandsbedarf) ohne Altersversorgung inkl. Leistungsvergütungen für freie Mitarbeiter der jew. Anstalt insgesamt | -3,7% | -1,8% | -3,9% | -1,3% | -26,8% | -4,2% | -6,7% | 1,4% | -5,3% | -2,9% |
| Indexzahl ARD2 | 128 | 64 | 137 | 44 | 934 | 146 | 232 | -50 | 185 | 100 |
| Anmeldung zum 17. Bericht | BR | HR | MDR | NDR | RB | RBB | SR | SWR | WDR | ARD |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einsparungen (brutto) | ||||||||||
| Dauerhafte Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen (ohne dauerhafte Einsparungen durch Neuregelung der betriebl. Altersversorgung) | -8,4 | 6,7 | 16,2 | 0,2 | 14,3 | -3,1 | -4,4 | -17,5 | 38,3 | 42,4 |
| Dauerhafte Einsparungen durch Neuregelung der betriebl. Altersversorgung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Vorübergehende Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen | -3,1 | 0,0 | -23,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,5 | -25,4 |
| Gesamte Einsparungen | -11,5 | 6,7 | -7,6 | 0,2 | 14,3 | -3,1 | -4,4 | -17,5 | 39,8 | 16,9 |
| Mehrbedarf | ||||||||||
| Wiederverwendung von Einsparungen für Anpassungen und Ausweitungen des Bestandes | -0,3 | -1,9 | -1,5 | -5,0 | 0,0 | 0,7 | 1,5 | 0,8 | -20,4 | -26,0 |
| Mehrbedarf | -0,3 | -1,9 | -1,5 | -5,0 | 0,0 | 0,7 | 1,5 | 0,8 | -20,4 | -26,0 |
| Angemeldete verbleibende Einsparungen | -11,8 | 4,7 | -9,1 | -4,8 | 14,3 | -2,4 | -2,9 | -16,7 | 19,4 | -9,1 |
Tz. 438
In Relation zu den Personalaufwendungen inkl. Leistungsvergütungen für freie Mitarbeiter will RB
mit rd. 27 % vergleichsweise hohe finanzbedarfsmindernde Netto-Einsparungen erzielen. Deutlich
überdurchschnittliche Einsparungen will auch der SR erreichen, über dem Durchschnitt liegen ferner
MDR, WDR, BR und RBB.
Die große Anstalt SWR will ihre nur geringen Einsparungen vollständig wieder verwenden und
darüber hinaus in Höhe von 25 Mio. € Einsparungen aus anderen Aufwandarten zusätzlich im Personalbereich
einsetzen. Unterdurchschnittliche Netto-Einsparungen haben auch der NDR und der
HR angekündigt.
Gegenüber der Anmeldung zum 16. Bericht steigern der WDR (+ 19 Mio. €), RB (+ 14 Mio. €) und
der HR (+ 5 Mio. €) ihre Einsparungen, bei RB handelt es sich in Höhe von 5,6 Mio. € lediglich um
eine Verlagerung in den Programmaufwand aufgrund der Ausgründung der Abteilung Technik in
die RB Media. Insbesondere der SWR, der BR und der MDR reduzieren den Ausweis ihrer Netto-Einsparungen
um 17, 12 bzw. 9 Mio. €. Der SWR weist die im Rahmen des Umbauprozesses Personal
mit der verstärkten Weiterbeschäftigung freier Mitarbeiter als Festangestellte verbundene Kostenverlagerung
vom Programmbereich in den Personalbereich neuerdings nicht mehr im Personalaufwand
sondern im Programmaufwand des Wirtschaftlichkeitsnachweises aus. Auf den bisherigen
Ausweis hiermit verbundener temporärer Stelleneinsparungen bis zur Besetzung mit ehemaligen
freien Mitarbeitern wurde verzichtet. Der BR reduziert Abbau und Umschichtung seiner Planstellen
um rd. 16 Mio. €. Die weitgehende Gegenfinanzierung durch kostenneutrale Umwandlung
sonstiger Stellen in Planstellen erschließt sich aus dem Wirtschaftlichkeitsnachweis nicht. Der MDR
erläutert seine vergleichsweise geringere Wirtschaftlichkeit mit verstärkter Wiederbesetzung freier
Stellen nach Auslaufen des Einstellungsstopps Ende 2007, den Mehraufwendungen stehen Einsparungen
bei Honoraren und Auftragsproduktionen gegenüber.
Tz. 439
Bei Betrachtung der Einsparungen besetzter Stellen im Zeitraum 2009-2012 zeigt sich folgendes Bild:
| ARD | ZDF | Deutschlandradio | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anmeldung 16. Bericht | Anmeldung 17. Bericht | Abweichung | Anmeldung 16. Bericht | Anmeldung 17. Bericht | Abweichung | Anmeldung 16. Bericht | Anmeldung 17. Bericht | Abweichung | |
| Besetzte Stellen | -176 | -160 | 16 | -59 | -128 | -69 | -13 | 24 | 37 |
| davon: | |||||||||
| BR | -9 | 9 | 18 | ||||||
| HR | -10 | -12 | -2 | ||||||
| MDR | -12 | 4 | 16 | ||||||
| NDR | -28 | -69 | -41 | ||||||
| RB | -9 | 19 | 28 | ||||||
| RBB | -1 | -28 | -27 | ||||||
| SR | -44 | -40 | 4 | ||||||
| SWR | 0 | 5 | 5 | ||||||
| WDR | -63 | -48 | 15 | ||||||
| ARD | -176 | -160 | 16 | ||||||
Tz. 440
Entgegen den Anmeldungen zum 16. Bericht hat die ARD die Zahl der besetzten Stellen nicht
um 176, sondern nur um 160 reduziert. Für den zusätzlichen von der Kommission im 16. Bericht
angesetzten pauschalen Wirtschaftlichkeitsabschlag von 50 Mio. €, entsprechend rd. 300 besetzter
Stellen, sind beim Personalaufwand im engeren Sinne und bei den besetzten Stellen derzeit keine
Einsparungen ausgewiesen. Allerdings hat die ARD ihre ursprünglichen Ziele für 2008 übererfüllt.
Diese geringeren Stellenbesetzungen bewirken ein zeitliches Vorziehen geplanter Einsparungen für
die laufende Gebührenperiode; eine entsprechende Erhöhung ihrer Einsparziele haben die Anstalten
nicht mitgeteilt.
Für 2009-2012 bedeutet dies, dass sich für RB, BR, SWR und MDR die Anzahl besetzter Stellen
wieder erhöht, für den WDR und den SR ergibt sich eine Verringerung des Abbaus besetzter Stellen
gegenüber den Meldungen zum 16. Bericht; NDR, RBB und HR haben zusätzliche Stellenreduzierungen
geplant (vgl. Tzn. 134 f.).
Insgesamt ergibt sich bei den vorgenannten ARD-Anstalten gegenüber dem 16. Bericht eine Ausweitung
um 86 besetzte Stellen, denen zusätzliche Minderungen bei NDR, RBB und HR von insgesamt
70 Stellen gegenüberstehen.
Tz. 441
Das ZDF hat für den im 16. Bericht von der Kommission angesetzten pauschalen Wirtschaftlichkeitsabschlag
die Reduzierung von zusätzlich 69 besetzten Stellen ausgewiesen. Dabei wurden die Vorgaben
der Kommission auf Stellen und Funktionen bezogen. In der Finanzvorschau wurde der von
der Kommission angesetzte pauschale Wirtschaftlichkeitsabschlag von 18 Mio. € aufwandsmindernd
berücksichtigt (vgl. Tzn. 435 f.).
5.3.2 Bewertung durch die Kommission
Tz. 442
Während das ZDF die Erwartungen der Kommission, wie sie in dem zusätzlichen Wirtschaftlichkeitsabschlag
im 16. Bericht zum Ausdruck gekommen sind, hinsichtlich des Personalabbaus mit 69 (von
100 seitens der Kommission für angemessen erachteten) Stellen zumindest näherungsweise und
hinsichtlich des erwarteten Einsparvolumens durch die Einbeziehung von Funktionen vollständig
erfüllt, will die ARD der zusätzlichen Stellenkürzung im Personalbereich nicht folgen und bleibt darüber
hinaus hinter dem Volumen der von ihr zum 16. Bericht angemeldeten Einsparungen zurück.
Tz. 443
Die Kommission kritisiert, dass die größeren ARD-Anstalten — ausgenommen der NDR — ihre Stelleneinsparungen
nicht erhöhen, sondern verringern wollen.
Die Kommission hat in ihrem 16. Bericht, Tz. 430 festgestellt, dass die kleinen Anstalten SR und RB
beim Personalaufwand (ohne Altersversorgung und Altersteilzeit, inkl. freie Mitarbeiter) überdurchschnittlich
hohe Einsparungen erbringen wollen. Ohne die ihrer Existenzsicherung dienenden
Maßnahmen der kleinen Anstalten SR und RB zum Maßstab nehmen zu wollen, hat die Kommission
die z.T. erheblich dahinter zurückbleibenden Quoten einzelner ARD-Anstalten für problematisch
gehalten und zum Ausdruck gebracht, dass in der ARD bis Ende 2012 rd. 300 besetzte Stellen zusätzlich
abgebaut werden können (ohne RB und SR), was einer Ersparnis an Personalaufwendungen
von mindestens 50 Mio. € entspricht. Die Kommission hat zum 17. Bericht konkrete Darlegungen zu
Stand und Absichten beim Personalabbau der größeren ARD-Anstalten erwartet.
Tz. 444
Die ARD hat zum 17. Bericht erklärt, sie sehe am Übergang von der analogen in die digitale Welt
Grenzen für den Stellenabbau. Bei den jeweiligen Budget- und Stellenplanungen der ARD-Anstalten
stünden neben programmlichen Aspekten insbesondere Fragen der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit im Mittelpunkt. Um die Zielvorgabe der KEF umzusetzen, seien Eingriffe in das
Programm unausweichlich. Aus Sicht des Gebührenzahlers sei letztlich von Bedeutung, dass die ARD
die Gebührenperiode ausgeglichen abschließe und die Kürzungen der KEF insgesamt umsetze. In
diesem Zusammenhang hat die ARD die Kommission auch darum gebeten, zukünftig von kostenartenbezogenen
Rationalisierungsabschlägen abzusehen.
Ungeachtet dieser grundsätzlichen Bedenken bestätigen sowohl die Intendantinnen und Intendanten
wie auch die Finanzkommission das Ziel, die von der Kommission erwartete Personalkostenreduzierung
um 50 Mio. € durch eine Reduzierung im erweiterten Personalaufwand einschließlich
des personalrelevanten Sachaufwands, des Einsatzes von Fremdfirmen sowie durch weitere
Maßnahmen wie z.B. die Reduzierung von Aushilfskräften u.ä. umzusetzen. Allerdings sei — wie
beim ZDF — auch bei der ARD eine konkrete Darstellung der Einzelmaßnahmen zurzeit noch nicht
möglich. Die ARD werde ihre Maßnahmen der KEF rechtzeitig für den 18. Bericht vorlegen.
Tz. 445
Die Kommission erwartet aus der Digitalisierung im Rundfunk Effizienzverbesserungen, die z.B.
durch Straffung der Arbeitsabläufe im Ergebnis auch Einsparungen ermöglichen, ohne dass damit
von der ARD befürchtete Eingriffe in die Programmleistung verbunden wären. Vor diesem Hintergrund
bewertet sie den bei der ARD erreichten Stand der Konkretisierung des für die Jahre 2009-
2012 vorgenommenen Wirtschaftlichkeitsabschlags beim Personalaufwand als völlig unzureichend.
Zwar haben die Intendanten erklärt, dass sie an dem Ziel festhalten, den Wirtschaftlichkeitsabschlag
beim erweiterten Personalaufwand einschließlich des personalrelevanten Sachaufwands zu
erbringen. Bisher sind beim Personalaufwand im engeren Sinne keine zusätzlichen Einsparungen bis
2012 (statt 300 Stellen) nachgewiesen. Der Nachweis der Einsparungen hinsichtlich der Aufwandsarten
und der Verteilung auf die Anstalten fehlt.
Weiter ist es kritikwürdig, dass die großen Anstalten (mit Ausnahme des NDR) ihre im 16. Bericht
vorgesehenen Stelleneinsparungen nicht erhöht, sondern sogar verringert haben. Die ARD hat auch
hier die Vorgaben der Kommission noch nicht umgesetzt.
Die Kommission erwartet, dass die ARD unverzüglich ernsthafte Anstrengungen zur Umsetzung des
spezifischen Wirtschaftlichkeitsabschlags unternimmt und den Nachweis im Rahmen der Gesamtdarstellung
Personal und vorrangig bei den Personalaufwendungen im engeren Sinne erbringt. Die
Kommission weist erneut darauf hin, dass diese Einsparungen vorrangig bei den größeren Anstalten
vorzunehmen sind.
Die Kommission bleibt bei ihrer im 16. Bericht dargestellten Position, dass es im Interesse von
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit notwendig ist, Rationalisierungspotenzial nicht nur allgemein,
sondern auch bezogen auf Aufwandsarten zu benennen. Die Aufgabe der Kommission, den Finanzbedarf
der Rundfunkanstalten insgesamt festzustellen, beinhaltet die Möglichkeit, jene Aufwandsarten,
bei denen Maßnahmen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geboten sind, konkret zu
bezeichnen und die Umsetzung von Maßnahmen auch dort zu erwarten.
Das ZDF hat die Vorgaben der KEF zum Wirtschaftlichkeitsabschlag durch Reduzierung des Personalaufwands
um 18 Mio. € im Aufwand vollen Umfangs und stellenmäßig durch Streichung von
zusätzlich 69 besetzten Stellen näherungsweise umgesetzt. Die Kommission erwartet, dass der
Nachweis, welche konkreten Stellen in dem Volumen von 69 enthalten sind und welche weiteren
eingespart werden sollen, spätestens bis zum 18. Bericht erbracht wird.
5.4 Betriebliche Aufwendungen/Geschäftsaufwendungen
- Im Gegensatz zum 16. Bericht melden außer dem Deutschlandradio nun auch ARD und ZDF beim sonstigen Sachaufwand deutliche Einsparungen an. Die Anstalten bleiben aufgefordert, in diesem Bereich auch künftig Netto-Einsparungen zu erzielen.
Tz. 446
Die Anstalten haben mit den Anmeldungen zum 17. Bericht für den Zeitraum 2009-2012 aktualisierte
Nachweise ihrer Netto-Wirtschaftlichkeit vorgelegt. Im Bereich Betriebliche Aufwendungen/
Geschäftsaufwendungen, der im Rahmen der quantitativen Wirtschaftlichkeitsnachweise anstaltsübergreifend
als sonstiger Sachaufwand dargestellt wird, zeigen sich folgende Veränderungen im
Vergleich zum 16. Bericht:
| ARD | ZDF | Deutschlandradio | |
|---|---|---|---|
| Anmeldung zum 16. Bericht | -54,8 | -0,9 | 3,9 |
| Anmeldung zum 17. Bericht | 55,1 | 20,5 | 13,7 |
| Veränderung | 109,9 | 21,4 | 9,8 |
Tz. 447
Zum 16. Bericht hatte die ARD noch einen negativen Saldo aus Einsparungen und Mehrbedarf in
Höhe von 54,8 Mio. € angemeldet. Für den 17. Bericht verändert sich dieser negative Saldo um
109,9 Mio. €, da die ARD Netto-Einsparungen in Höhe von 55,1 Mio. € ankündigt.
Tz. 448
Auch das ZDF hatte zum 16. Bericht noch einen negativen Saldo aus Einsparungen und Mehrbedarf
von 0,9 Mio. € angemeldet und weist nunmehr Netto-Einsparungen von 20,5 Mio. € aus.
Tz. 449
Das Deutschlandradio meldet Einsparungen in Höhe von 13,7 Mio. € und gegenüber dem 16. Bericht
eine Steigerung der Netto-Wirtschaftlichkeit um 9,8 Mio. €.
5.4.1 ARD
Tz. 450
Das Deutschlandradio meldet Einsparungen in Höhe von 13,7 Mio. € und gegenüber dem 16. Bericht
eine Steigerung der Netto-Wirtschaftlichkeit um 9,8 Mio. €.
| 16. Bericht | 17. Bericht | Abweichung | |
|---|---|---|---|
| Einsparungen | |||
| Dauerhafte Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen | 49,3 | 133,7 | 84,4 |
| Vorübergehende Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen | 25,4 | 26,3 | 0,9 |
| Gesamte Einsparungen | 74,7 | 160,0 | 85,3 |
| Mehrbedarf | |||
| Wiederverwendung von Einsparungen für Anpassungen und Ausweitungen des Bestands | -129,5 | -104,9 | 24,6 |
| Gesamter Mehrbedarf | -129,5 | -104,9 | 24,6 |
| Verbleibende Einsparungen | -54,8 | 55,1 | 109,9 |
Tz. 451
Die einzelnen Landesrundfunkanstalten tragen wie folgt zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
beim sonstigen Sachaufwand bei:
| BR | HR | MDR | NDR | RB | RBB | SR | SWR | WDR | ARD | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einsparungen | ||||||||||
| Dauerhafte Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen | 19,0 | 16,9 | 5,3 | 13,4 | 12,9 | 17,1 | 4,7 | 0,0 | 44,4 | 133,7 |
| Vorübergehende Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen | 14,0 | 1,4 | 10,7 | 0 | 0 | 0 | 0,2 | 0 | 0 | 26,3 |
| Gesamte Einsparungen | 33,0 | 18,3 | 16,0 | 13,4 | 12,9 | 17,1 | 4,9 | 0,0 | 44,4 | 160,0 |
| Mehrbedarf | ||||||||||
| Wiederverwendung von Einsparungen für Anpassungen und Ausweitungen des Bestands | 0 | -9,7 | 0 | 0 | -3,1 | -5,4 | -2,7 | -74,9 | -9,1 | -104,9 |
| Gesamter Mehrbedarf | 0 | -9,7 | 0 | 0 | -3,1 | -5,4 | -2,7 | -74,9 | -9,1 | -104,9 |
| Verbleibende Einsparungen | 33,0 | 8,6 | 16,0 | 13,4 | 9,8 | 11,7 | 2,2 | -74,9 | 35,3 | 55,1 |
Tz. 452
Als Gründe für Einsparungen werden neben diversen Einzelmaßnahmen im Wesentlichen angeführt:
- Optimierung und Standardisierung von Abläufen, Erneuerung der Gebäudetechnik (BR, SR);
- restriktives Marketing im Rahmen der Selbstbindung (BR, MDR);
- der SR berichtet von Einsparungen bei der Gebäudebewirtschaftung durch die Übernahme des Produktionspersonals der TFS i.L.;
- Nachverhandlungen mit Dienstleistern (MDR, RBB, WDR);
- anstaltenübergreifende Kooperationen im Einkauf und DV-Bereich (RBB);
- Rückgang von Gebäudesanierungsmaßnahmen, geringerer Anteil am Betriebshaushalt der Filmstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH (WDR).
Tz. 453
Als Gründe für Mehrbedarf werden neben stark gestiegenen Strompreisen (auf der Grundlage
bestehender Lieferverträge) im Wesentlichen angeführt:
- höhere Software-Wartungskosten (HR, WDR);
- Gebäudeinstandhaltungsmaßnahmen (HR, RBB, SR, SWR);
- Mietkosten in Folge der Auflösung des eigenen Gebäudebestands (WDR).
5.4.2 ZDF
Tz. 454
Das ZDF hat für den Zeitraum 2009-2012 folgende Daten zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit mitgeteilt:
| 16. Bericht | 17. Bericht | Abweichung | |
|---|---|---|---|
| Einsparungen | |||
| Dauerhafte Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen | 23,1 | 66,9 | 43,8 |
| Vorübergehende Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen | 0 | 0 | 0 |
| Gesamte Einsparungen | 23,1 | 66,9 | 43,8 |
| Mehrbedarf | |||
| Wiederverwendung von Einsparungen für Anpassungen und Ausweitungen des Bestands | -24,0 | -46,4 | -22,4 |
| Gesamter Mehrbedarf | -24,0 | -46,4 | -22,4 |
| Verbleibende Einsparungen | -0,9 | 20,5 | 21,4 |
Tz. 455
Im Gegensatz zum 16. Bericht kann das ZDF im 17. Bericht Einsparungen beim sonstigen Sachaufwand
vorweisen.
5.4.3 Deutschlandradio
Tz. 456
Das Deutschlandradio hat für den Zeitraum 2009-2012 folgende Daten zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit
mitgeteilt:
| 16. Bericht | 17. Bericht | Abweichung | |
|---|---|---|---|
| Einsparungen | |||
| Dauerhafte Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen | 12,8 | 20,5 | 7,7 |
| Vorübergehende Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen | 0 | 0 | 0 |
| Gesamte Einsparungen | 12,8 | 20,5 | 7,7 |
| Mehrbedarf | |||
| Wiederverwendung von Einsparungen für Anpassungen und Ausweitungen des Bestands | -8,9 | -6,8 | 2,1 |
| Gesamter Mehrbedarf | -8,9 | -6,8 | 2,1 |
| Verbleibende Einsparungen | 3,9 | 13,7 | 9,8 |
5.4.4 Bewertung durch die Kommission
Tz. 457
Den Einsparungen der Anstalten beim sonstigen Sachaufwand stehen Mehraufwendungen gegenüber,
die im Gegensatz zum 16. Bericht die Einsparungen nicht mehr übersteigen. Die Einsparungen
im Sachaufwand sind von der Größenordnung her für die Finanzbedarfsermittlung zwar von eher
nachrangiger Bedeutung. Gleichwohl bleiben die Anstalten aufgefordert, im Bereich der betrieblichen
Aufwendungen/Geschäftsaufwendungen auch künftig Netto-Einsparungen zu erzielen.
5.5 Investitionen
Tz. 458
Die ARD-Anstalten weisen für 2009-2012 nachrichtlich Einsparungen in Höhe von 89,6 Mio. € aus,
die als Differenz zwischen der von der Kommission nach dem IIVF angewandten Kappungsgrenze
für Investitionen und dem individuell geplanten berücksichtigungsfähigen Investitionsbedarf ermittelt
wurde. Dieser Methodik folgend meldet das Deutschlandradio Einsparungen von 5,8 Mio. €. Das
ZDF hat bereits im 16. Bericht bei Einhaltung der Kappungsgrenze auf einen Investitionsstau hingewiesen
(vgl. 16. Bericht, Tz. 255) und meldet einen erhöhten Investitionsbedarf von 57,3 Mio. € an.
Tz. 459
Die Kommission bleibt bei ihrer Beurteilung, dass die Unterschreitung der Kappungsgrenze für sich
genommen noch nicht als Maßnahme der Wirtschaftlichkeit anzuerkennen ist.
5.6 Ertragsverbesserungen und Ertragsrisiken
- Die Struktur der Abteilungen Rundfunkgebühren und der Beauftragtendienste ist bei den Landesrundfunkanstalten sehr unterschiedlich. Trotz abnehmender Teilnehmerdichte haben alle Rundfunkanstalten ihren Aufwand für die Rundfunkgebührenabteilungen nicht etwa erhöht, sondern vielmehr verringert, was insbesondere auf einen Minderaufwand für den Beauftragtendienst zurückzuführen ist. Die Kommission ist der Auffassung, dass einige ARD-Anstalten die Möglichkeiten zur Hebung des Gebührenpotenzials nicht hinreichend wirksam ausschöpfen. Sie erwartet, dass die Landesrundfunkanstalten alle geeigneten Maßnahmen zur Steigerung der Teilnehmerdichte einsetzen und in diesem Zusammenhang auch das bisherige Verfahren bei der Abrechnung der Rundfunkgebühren für Rundfunkgeräte in Kraftfahrzeugen modifizieren, um eine gerechtere Gebührenverteilung zu gewährleisten.
- Für die Kosten der GEZ ist eine flache Entwicklung vorgesehen. Steigende Kosten pro Teilnehmerkonto resultieren aus der Stagnation der Anzahl geführter Teilnehmerkonten. Der steigende Anteil der GEZ-Kosten am Gebührenaufkommen ist auf eine rückläufige Entwicklung der Gebührenerträge zurückzuführen.
5.6.1 Hebung des Ertragspotenzials bei den Teilnehmergebühren
Tz. 460
Die Kommission hat in ihren Vorschlägen zum "Finanzausgleich" und zum "Strukturausgleich"
zwischen den Landesrundfunkanstalten der ARD auch das von der Arbeitsgruppe "Gemeinsame
Planung der Gebührenerträge ARD, DRadio und ZDF" vom 31. März 2008 für die Jahre bis 2012
prognostizierte Gebührenaufkommen näher untersucht. Obwohl die Arbeitsgruppe — auch weiterhin
— mit einer Steigerung der Zahl der Haushalte aufgrund geringerer Haushaltsgrößen rechnete,
erwartete sie eine fortschreitende Verringerung der Teilnehmerdichte bei allen Landesrundfunkanstalten.
Die Kommission hat hierfür auch die sinkende Effizienz der von den Landesrundfunkanstalten
und der GEZ eingesetzten Marktbearbeitungsinstrumente verantwortlich gemacht. Insbesondere
in Großstädten liegt die Teilnehmerdichte seit Jahren deutlich unter dem Durchschnitt der
ARD. Sie lag in den Städten Berlin, Frankfurt/Main, München und Stuttgart im Jahre 2007 lediglich
zwischen 76,9 und 78,5 %. Das wirkte sich besonders beim RBB negativ aus, weil mehr als die Hälfte
seiner Rundfunkteilnehmer in der Stadt Berlin ansässig sind. Diese Entwicklung hatte die Kommission
veranlasst, die Rundfunkanstalten bereits im Rahmen ihrer Vorschläge zum "Finanzausgleich"
und "Strukturausgleich" aufzufordern, dem Problem der geringen Teilnehmerdichte in Ballungsgebieten
verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen und eine intensivere Marktbearbeitung zu betreiben.
Die Kommission hat ihre Feststellungen zum Anlass genommen, die Abteilungen Rundfunkgebühren
und die Beauftragtendienste nunmehr vertieft zu untersuchen.
Tz. 461
Zu den Hauptaufgaben der Mitarbeiter in den Gebührenabteilungen gehört die Ausschöpfung des
Ertragspotenzials aus Teilnehmergebühren. Dies umfasst insbesondere die Betreuung der Teilnehmer
und des Beauftragtendienstes. Darüber hinaus nehmen die Mitarbeiter — je nach Größe der
Anstalt und Anzahl der Mitarbeiter — auch weitere Aufgaben wahr, wie z.B. Marktbearbeitung und
Gebührenmarketing. Die Anzahl der Haushalte, die ein Mitarbeiter in der Gebührenabteilung zu
betreuen hat, ist stark unterschiedlich. Sie lag im Jahr 2008 zwischen rd. 114.000 (HR) und
180.000 (RBB). Diese unterschiedlichen Verhältnisse werden auch beim Vergleich der Anzahl der
Mitarbeiter der Gebührenabteilungen, die für die Betreuung des Außendienstes zur Gewinnung
neuer Teilnehmer einschließlich der damit verbundenen Folgetätigkeiten zuständig sind, bestätigt
(HR: rd. 190.000 Haushalte/Mitarbeiter, RBB: rd. 438.000 Haushalte/Mitarbeiter). Gleichermaßen
unterschiedlich ist die Zahl der Mitarbeiter, die in der regionalen Marktbearbeitung eingesetzt sind.
Während diese Aufgabe beim WDR allein 16 Mitarbeiter wahrnehmen, sind beim SWR/SR lediglich
3 Mitarbeiter und beim NDR/RB nur 2,5 Mitarbeiter in diesem Bereich tätig. Beim MDR und RBB sind
für diese Aufgaben keine speziellen Mitarbeiter vorgesehen. Insgesamt ist festzustellen, dass die
Aufwendungen für die Gebührenabteilungen seit 2006 bei allen Landesrundfunkanstalten zurückgegangen
sind. Dies resultiert ursächlich vor allem aus einem insgesamt geringeren Aufwand für
den Beauftragtendienst.
Hinsichtlich der von der Kommission hier angestellten Vergleiche weist die ARD darauf hin, dass
Aufgabenschwerpunkte und Bezeichnungen für Strukturen in den Gebührenabteilungen teilweise
uneinheitlich sind. Dies gilt — schon allein aufgrund der unterschiedlichen Größe der ARD-Anstalten
— insbesondere für die Marktbearbeitung und erschwere Quervergleiche zwischen einzelnen ARDAnstalten.
Tz. 462
Bei den Kosten für den Beauftragtendienst handelt es sich im Wesentlichen um gezahlte Provisionen
für die Anmeldung von Rundfunkgeräten und für das Nachinkasso der Beauftragten sowie
um Schulungskosten. Die Kosten für die Beauftragtendienste pro Haushalt sind mit Ausnahme von
RB seit 2006 gleichfalls bei allen Landesrundfunkanstalten zurückgegangen, allerdings in unterschiedlicher
Höhe. Während sie beim HR um rd. 10 % sanken, betrug der Rückgang beim BR und
beim RBB über 30 %. Zur Begründung führen die Rundfunkanstalten Probleme bei der Rekrutierung
und dem Einsatz insbesondere neuer Beauftragter und ein gestiegenes Aggressionspotenzial
der Teilnehmer an. Insgesamt gehe die Effektivität zunehmend zurück. Die Höhe der Vergütung
pro ermittelter neuer Anmeldung einschließlich des Nachinkassos ist in den einzelnen Landesrundfunkanstalten
unterschiedlich geregelt. Beim Vergleich der im Jahr 2008 an die Haupt- und Einzelbeauftragten
gezahlten Gesamtprovisionen zeigen sich erhebliche Differenzen. Inzwischen strebt
die ARD an, ein einheitliches Vergütungsmodell zu entwickeln. Die Kommission begrüßt diese
Absicht und behält sich vor, dieses System zu einem späteren Zeitpunkt vertieft zu untersuchen.
Betrachtet man die Zahl der Anmeldungen pro Beauftragten (Hauptbeauftragte und Einzelbeauftragte)
lag der RBB im Jahr 2008 mit 73,63 Anmeldungen (Hörfunk und Fernsehen) je 100 000
Haushalte im vorderen Bereich der Landesrundfunkanstalten. Im direkten Vergleich erzielten
beispielsweise der BR nur 53,85 Anmeldungen und der NDR/RB lediglich 49,63 Anmeldungen pro
Beauftragten. Bezieht man in diese Betrachtung auch die Unterbeauftragten ein, deren Tätigkeit
sich gleichfalls in der Zahl der Anmeldungen niederschlägt, meldete jeder Beauftragte des RBB 21,2
Geräte und des HR 21,11 Geräte an, während jeder Beauftragte des SWR/SR nur 8,17 und jeder
WDR-Beauftragte lediglich 5,55 Geräte anzumelden vermochte. Der Turnus, in denen die Beauftragten
ihre zugewiesenen Gebiete erneut überprüfen, ist recht unterschiedlich und variiert je nach
Struktur und Bevölkerungsentwicklung. Während die Beauftragten des WDR in einem Turnus von
6 bis 24 Monaten erneute Prüfungen vornehmen, beträgt der Turnus beim BR 20 bis 48 Monate.
Beim RBB liegt dieser zwischen 12 bis 24 Monaten.
Die Einzelheiten zeigt die nachstehende Tabelle:
| BR | HR | MDR | NDR/RB | RB | RBB | SWR/SR | SR | WDR | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 Haushaltsdichte | |||||||||
| 2006 Hörfunk | 98,75 | 96,16 | 97,16 | 96,74 | 95,92 | 89,79 | 96,42 | 93,16 | 96,52 |
| 2006 Fernsehen | 95,85 | 94,19 | 96,25 | 95,41 | 94,40 | 88,00 | 92,92 | 92,43 | 96,21 |
| 2007 Hörfunk | 98,92 | 95,92 | 97,65 | 96,68 | 96,06 | 89,66 | 96,25 | 93,45 | 96,51 |
| 2007 Fernsehen | 95,80 | 93,77 | 96,30 | 95,15 | 94,30 | 87,53 | 92,60 | 92,47 | 96,00 |
| 2008 Hörfunk | 98,75 | 95,56 | 97,63 | 96,35 | 95,89 | 89,21 | 95,91 | 93,30 | 96,32 |
| 2008 Fernsehen | 96,11 | 93,91 | 96,63 | 95,38 | 94,68 | 87,44 | 92,76 | 92,81 | 96,30 |
| 2 Anzahl der Mitarbeiter/-innen (MA) | 39,7 | 25 | 31 | 52,5 | 17 | 46 | 51 | ||
| 3 Anzahl der MA für Betreuung des Außendienstes zur Gewinnung neuer Teilnehmer/-innen | 18,2 | 15 | 11 | 26 | 7 | 27 | 20 | ||
| 4 Anzahl der Hauptbeauftragten (HBA) | 26 | 42 | 13 | 17,6 | 16 | 28 | 44 | ||
| 5 Anzahl der Unterbeauftragten (UBA) | 126 | 48 | 87 | 143,4 | 47 | 294 | 350 | ||
| 6 Anzahl der Einzelbeauftragten (EBA) | 8 | 46,6 | 3 | ||||||
| 7 Anzahl Haushalte pro HBA-Gebiet | 216.000 | 60.000 | 240.000 | 183.000 | 160.000 | 250.000 | 145.000 | ||
| 8 Turnus Überprüfung des Gebietes durch Beauftragte in Monaten | 20-48 | Ø 24 | 12-36 | Ø 36 | 12-24 | 12-24 | 6-24 | ||
| 9 Anmeldungen durch den Beauftragtendienst je 100.000 Haushalte | |||||||||
| 2006 Hörfunk | 1.459 | 1.627 | 929 | 1.498 | 1.110 | 1.033 | 1.423 | 949 | 1.403 |
| 2006 Fernsehen | 937 | 980 | 591 | 847 | 584 | 926 | 909 | 516 | 1.032 |
| 2007 Hörfunk | 1.110 | 1.467 | 929 | 1.278 | 1.057 | 1.109 | 1.301 | 1.229 | 1.255 |
| 2007 Fernsehen | 637 | 760 | 595 | 824 | 698 | 763 | 830 | 688 | 854 |
| 2008 Hörfunk | 858 | 1.241 | 835 | 999 | 1.081 | 797 | 1.010 | 621 | 1.504 |
| 2008 Fernsehen | 542 | 659 | 480 | 520 | 586 | 602 | 636 | 364 | 682 |
| 10 Höhe der Vergütung (an HBA und EBA) | 4.030 | 2.800 | 3.550 | 6.090 | 1.610 | 7.730 | 6.390 | ||
| 11 Kosten der Rundfunkgebührenabteilung | |||||||||
| 2006 Gesamtkosten T€ | 10.424 | 6.601 | 6.618 | 13.801 | 334 | 3.506 | 14.396 | 754 | 13.025 |
| 2006 davon Kosten Beauftragtendienst T€ | 6.175 | 3.226 | 4.383 | 8.400 | 163 | 2.301 | 9.413 | 468 | 8.893 |
| 2007 Gesamtkosten T€ | 8.682 | 6.405 | 6.241 | 13.110 | 310 | 3.318 | 14.000 | 752 | 11.648 |
| 2007 davon Kosten Beauftragtendienst T€ | 5.148 | 3.176 | 3.699 | 7.909 | 142 | 1.960 | 8.838 | 517 | 7.643 |
| 2008 Gesamtkosten T€ | 7.879 | 5.849 | 6.108 | 11.578 | 307 | 2.962 | 12.665 | 618 | 11.331 |
| 2008 davon Kosten Beauftragtendienst T€ | 4.259 | 2.869 | 3.635 | 6.746 | 178 | 1.613 | 8.112 | 404 | 7.229 |
| 12 Anzahl Haushalte lt. Prognose GEZ zum 31.12.2006 | 5.745.155 | 2.842.589 | 4.335.189 | 6.812.744 | 335.168 | 3.032.573 | 6.899.657 | 507.707 | 8.416.745 |
| 13 Anzahl Haushalte lt. Prognose GEZ zum 31.12.2007 | 5.767.673 | 2.848.063 | 4.336.036 | 6.821.653 | 333.381 | 3.048.079 | 6.922.858 | 506.344 | 8.415.886 |
| 14 Anzahl Haushalte lt. Prognose GEZ zum 31.12.2008 | 5.791.453 | 2.854.371 | 4.337.241 | 6.829.646 | 331.763 | 3.063.802 | 6.944.016 | 505.123 | 8.417.696 |
| Kosten je Haushalt für Gebührenabteilung in € | |||||||||
| 15 2006 | 1,81 | 2,32 | 1,53 | 2,03 | 1,00 | 1,16 | 2,09 | 1,49 | 1,55 |
| 16 2007 | 1,51 | 2,25 | 1,44 | 1,92 | 0,93 | 1,09 | 2,02 | 1,49 | 1,38 |
| 17 2008 | 1,36 | 2,05 | 1,41 | 1,70 | 0,93 | 0,97 | 1,82 | 1,22 | 1,35 |
| Kosten je Haushalt für Beauftragtendienst in € | |||||||||
| 18 2006 | 1,07 | 1,13 | 1,01 | 1,23 | 0,49 | 0,76 | 1,36 | 0,92 | 1,06 |
| 19 2007 | 0,89 | 1,12 | 0,85 | 1,16 | 0,43 | 0,64 | 1,28 | 1,02 | 0,91 |
| 20 2008 | 0,74 | 1,01 | 0,84 | 0,99 | 0,54 | 0,53 | 1,17 | 0,80 | 0,86 |
| 21 Rückgang der Kosten in % (Zeile 18 - 20) | -30,8 | -10,6 | -16,8 | -19,5 | 10,2 | -30,3 | -14,0 | -13,0 | -18,9 |
| 2008 Anzahl der Anmeldungen pro Beauftragten je 100.000 Haushalte | |||||||||
| 22 mit HBA, UBA, EBA | 9,21 | 21,11 | 12,18 | 15,35 | 21,20 | 8,17 | 5,55 | ||
| 23 ohne UBA, nur HBA, EBA | 53,85 | 45,24 | 62,62 | 49,63 | 73,63 | 93,96 | 49,68 | ||
| 24 2008 Anzahl der MA lt. 2. im Verhältnis Haushalte | 145.880,4 | 114.174,8 | 139.911,0 | 136.407,8 | 180.223,6 | 161.937,8 | 165.052,9 | ||
| 25 2008 Anzahl der MA lt. 3. im Verhältnis Haushalte | 318.211,7 | 190.291,4 | 394.294,6 | 275.438,8 | 437.686,0 | 275.894,0 | 420.884,8 | ||
Tz. 463
Für nicht-private Rundfunkteilnehmer mit einer Vielzahl von Rundfunkgeräten, die aufgrund
verschiedener Standorte bundesweit und senderübergreifende Schuldner sind, haben die Landesrundfunkanstalten
ein vereinfachtes Melde- und Abrechnungsverfahren entwickelt. Die Betreuung
dieser Teilnehmer erfolgt durch die Rundfunkanstalt, in deren Zuständigkeitsbereich sich der
Hauptsitz des Unternehmens befindet. Über ein besonderes Abrechnungsverfahren fließen die
Erträge aus der Rundfunkgebühr der Rundfunkanstalt zu, in deren Sendegebiet das Rundfunkgerät
zum Empfang bereit gehalten wird. Eine Ausnahme bilden die Empfangsgeräte in Kraftfahrzeugen
von Großunternehmen, die ihre Fahrzeuge vielfach nur an einem oder zwei Standorten anmelden.
Hier verbleiben die Rundfunkgebühren bei der Rundfunkanstalt, in deren Zuständigkeitsbereich
das Kraftfahrzeug zugelassen wurde, obwohl die Empfangsgeräte im gesamten Bundesgebiet zum
Empfang bereitgehalten werden. Diese Verfahrensweise widerspricht zwar nicht § 1 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag
(RGebStV), aber unterläuft § 7 Abs. 1 RGebStV, wonach diejenige Rundfunkanstalt
Gebührengläubiger ist, in deren Bereich das Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten
wird. Um eine gerechtere Verteilung der Rundfunkgebühren zu gewährleisten, schlägt
die Kommission eine Änderung des bisherigen Verfahrens vor, damit auch diese Gebührenerträge
den einzelnen Rundfunkanstalten zugute kommen.
Tz. 464
Die Rundfunkanstalten haben neben der Fortführung bereits laufender Aktivitäten eine Reihe von
Maßnahmen zur Verbesserung der Teilnehmerdichte geplant, um dem Rückgang der gebührenpflichtigen
Geräte entgegenzuwirken. Im Wesentlichen gehören hierzu zielgruppenspezifische
Aktionen, Marketingaktionen, Verbesserung des Beauftragtendienstes und die Überprüfung der
Befreiungen. Der RBB nennt z.B. in diesem Zusammenhang die Provisionszahlung an die Beauftragten
auch für gebührenbefreite Geräte. Da damit das Engagement der Beauftragten, auch in
sozial schwachen Bevölkerungsschichten tätig zu werden, steigen werde, bestehe die Aussicht,
die Teilnehmerdichte zu erhöhen. Dies führe allerdings nicht zwingend zu einer Verbesserung der
Ertragssituation. Darüber hinaus entwickelt der RBB als Voraussetzung der von einigen Landesrundfunkanstalten
zugesagten Strukturhilfen ein spezielles Maßnahmenpaket zur Erschließung des
Teilnehmerpotenzials in Berlin.
Tz. 465
Die Kommission ist der Auffassung, dass einige Landesrundfunkanstalten die Möglichkeiten zur
Hebung des Gebührenpotenzials nicht hinreichend wirksam ausschöpfen. Insbesondere ist es angesichts
der abnehmenden Teilnehmerdichte nicht nachvollziehbar, dass alle Rundfunkanstalten ihren
Aufwand für die Rundfunkgebührenabteilungen — zum Teil in erheblichem Umfang — vermindert
haben. Da die Landesrundfunkanstalten wenig oder gar keinen Einfluss auf die externen Einflussfaktoren
haben (wie zum Beispiel das Verhältnis zwischen städtischen und ländlichen Gebieten,
Veränderungen der individuellen Lebensformen sowie die Entwicklung der Befreiungen, Zuzüge,
Abwanderungen und demographischen Verhältnisse), kommt dem effizienten und intensiveren
Einsatz von Marktbearbeitungsinstrumenten zur besseren Ausschöpfung des vorhandenen Teilnehmerpotenzials
eine besondere Bedeutung zu. Abgesehen von der damit zu erwartenden Ertragsverbesserung
ist dies auch vor dem Hintergrund der Gebührengerechtigkeit zwingend geboten.
Tz. 466
Die ARD ist der Auffassung, dass die genannten Zahlen nur begrenzt vergleichbar seien. Bei der Betrachtung
der Haushaltsdichte bleibe der nicht-private Bereich unberücksichtigt, obwohl die Bearbeitung
des nicht-privaten Sektors teilweise einen wichtigen Schwerpunkt in der Marktbearbeitung
bilde, ohne unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Haushaltsdichte zu haben. Im Übrigen könne
eine Landesrundfunkanstalt mit hoher Haushaltsdichte bei gleichem Aufwand für die Marktbearbeitung
naturgemäß weniger private Anmeldungen erzielen als andere Landesrundfunkanstalten
mit geringerer Ausschöpfung des Teilnehmerpotenzials. Generell hätten die Marktbearbeitungsinstrumente
aufgrund des Nachlassens der Akzeptanz der Gebührenfinanzierung in der Öffentlichkeit
und entsprechender Kampagnen gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an Wirkungskraft
verloren. Die zunehmende Verweigerungshaltung in Teilen der Bevölkerung zeige sich am auffälligsten
beim Beauftragtendienst, dessen ohnehin geringes Sozialprestige weiter sinke, aber auch
beim GEZ-Mailing. Das führe u.a. dazu, dass eine steigende Fluktuation und rückläufige Bewerbungen
zu verzeichnen seien und es immer weniger gelinge, überhaupt Beauftragte zu finden.
Daher hätten die Landesrundfunkanstalten zunehmend Schwierigkeiten, alle Gebiete mit Beauftragten
zu besetzen und systematisch bearbeiten zu lassen. Die ARD-Anstalten hätten nur sehr
begrenzte Möglichkeiten, ihre Ansprüche durchzusetzen, weil strafrechtliche Maßnahmen hierbei
faktisch nicht zur Verfügung stünden und die Rechtsprechung den Gestaltungsspielraum der Gebührenbeauftragten
einenge.
Tz. 467
Die Einlassung der ARD überzeugt nicht. Die von der ARD angeführten Akzeptanzgesichtspunkte
verdrängen aus Sicht der Kommission nicht nur den Grundsatz der Gebührengerechtigkeit (vgl.
auch Tz. 317), sondern begünstigen auch ein weiteres Absinken der Effizienz des Gebühreneinzugs.
Dies hat zur Folge, dass nicht nur weniger Rundfunkteilnehmer gewonnen werden, sondern auch
nachzuerhebende Gebühren ausfallen (vgl. Tz. 330). Daher erwartet die Kommission, dass die Landesrundfunkanstalten
alle geeigneten Maßnahmen zur Steigerung der Teilnehmerdichte einsetzen,
neue kreative Lösungen finden und grundsätzliche Überlegungen zum Einsatz notwendiger Ressourcen
anstellen, um die verbleibenden Teilnehmerpotenziale auszuschöpfen, und zum 18. Bericht
über die unternommenen Schritte und erzielten Ergebnisse berichten.
5.6.2 Fortschreibung wichtiger Kennzahlen der GEZ im Bereich Teilnehmergebühren
Tz. 468
Wichtige Kennzahlen für die Effizienz der GEZ sind deren Kosten je Teilnehmerkonto (TNK)1 sowie
der Anteil der Kosten der GEZ am Gebührenaufkommen. Die Entwicklung dieser Kennzahlen ist
nachfolgend dargestellt.
1) Teilnehmerkonten: Diese umfassen angemeldete, ruhende und abgemeldete Teilnehmerkonten.
| 2005 Ist | 2006 Ist | 2007 Ist | 2008 Ist | 2009 Plan | 2010 Vorschau | 2011 Vorschau | 2012 Vorschau | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtkosten GEZ (in T€) | 165.580 | 168.161 | 175.476 | 168.483 | 175.154 | 176.438 | 177.707 | 177.654 |
| Anzahl TNK (in Mio.) | 41,7 | 42,0 | 42,3 | 42,5 | 42,7 | 42,9 | 42,9 | 42,9 |
| Kosten pro TNK (in €) | 3,98 | 4,01 | 4,15 | 3,96 | 4,10 | 4,11 | 4,14 | 4,14 |
| wertberichtigte Gebührenerträge (in Mio. €)1 | 7.123,0 | 7.286,2 | 7.298,9 | 7.260,5 | 7.596,6 | 7.517,4 | 7.431,7 | 7.336,2 |
| Anteil GEZ-Kosten an den Gebührenerträgen (in %) | 2,32 | 2,31 | 2,40 | 2,32 | 2,31 | 2,35 | 2,39 | 2,42 |
Tz. 469
Bei Betrachtung der Entwicklung der Gesamtkosten der GEZ sind folgende Sachverhalte zu beachten:
- Im Jahr 2007 führte die Absenkung des Rechnungszinses für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen von 6 % auf 5,25 % zu einer überdurchschnittlich hohen Rückstellungszuführung von 16,2 Mio. € (2006: 5,8 Mio. €) und damit zu zusätzlichen Aufwendungen. Die Kosten für die Beitreibung rückständiger Forderungen lagen mit 21,3 Mio. € (2006: 18,9 Mio. €) sowie die Zusatzkosten aus der Bearbeitung von Befreiungsanträgen privater Teilnehmer mit 26 Mio. € (2006: 23,8 Mio. €) jeweils höher als in Vorjahren.
- Im Jahr 2008 wurden Zusatzaufwendungen für die Bestandspflege im Zusammenhang mit der Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) durch Bildung einer Rückstellung von 7,05 Mio. € berücksichtigt. Ein wesentlicher gegenläufiger Effekt ergibt sich aus einem Rückgang der Kosten für Direct-Mail auf 17,0 Mio. € (2007: 19,4 Mio. €).
Tz. 470
Die Entwicklung der GEZ-Kosten im Planungszeitraum 2009-2012 nimmt einen flachen Verlauf
mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 0,5 %. Bei Betrachtung der Kosten je
GEZ-Produkt fällt auf, dass die GEZ für die Gewinnung neuer Teilnehmer im Planungszeitraum von
sinkenden Kosten, durchschnittlich - 0,9 % p.a., ausgeht.
Tz. 471
Ab dem Jahr 2010 wird ein rückläufiges Gebührenaufkommen erwartet. Daraus resultiert ein Anstieg
des Anteils der GEZ-Kosten am Gebührenaufkommen, der stärker ausfällt als der Anstieg der
GEZ-Gesamtkosten.
Tz. 472
Die folgenden Abbildungen zeigen die historischen und geplanten Bestandsentwicklungen in den
einzelnen Meldearten "Mailing", "Beauftragtendienste" und "Freiwillige Meldungen (Teilnehmer)",
getrennt nach gebührenpflichtigen Hörfunk- und Fernsehgeräten:
Abbildung 32: Bestandsveränderung Hörfunk1
1) Meldeart Teilnehmer: im Jahr 2007 bereinigt um "dauerhafte Anmeldung" von bisher saisonal angemeldeten Geräten des Beherbergungsgewerbes
und in nicht privaten Ferienwohnungen, da es sich hierbei um einen Einmaleffekt handelt.
| Hörfunk gesamt | Ist 2000 | Ist 2001 | Ist 2002 | Ist 2003 | Ist 2004 | Ist 2005 | Ist 2006 | Ist 2007 | Ist 2008 | Progn. 2009 | Progn. 2010 | Progn. 2011 | Progn. 2012 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bestandsveränderung (in Tsd.) | 574 | 525 | 669 | 705 | 543 | 338 | 263 | 209 | 13 | -120 | -201 | -280 | -352 |
Abbildung 32: Bestandsveränderung Fernsehen1
1) Meldeart Teilnehmer: im Jahr 2007 bereinigt um "dauerhafte Anmeldung" von bisher saisonal angemeldeten Geräten des Beherbergungsgewerbes und in nicht privaten Ferienwohnungen, da es sich hierbei um einen Einmaleffekt handelt.
| Fernsehen gesamt | Ist 2000 | Ist 2001 | Ist 2002 | Ist 2003 | Ist 2004 | Ist 2005 | Ist 2006 | Ist 2007 | Ist 2008 | Progn. 2009 | Progn. 2010 | Progn. 2011 | Progn. 2012 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bestandsveränderung (in Tsd.) | 413 | 376 | 501 | 438 | 304 | 175 | 15 | -8 | -153 | -252 | -315 | -367 | -414 |
Tz. 473
Im Jahr 2008 gab es eine Bestandsminderung bei den Fernsehgeräten. Gemäß der Prognose der GEZ
wird sich diese Entwicklung fortsetzen.
5.6.3 Steuerung der Finanzerträge und damit verbundener Risiken
- Die Anlageportfolios der Rundfunkanstalten zeigen in der Entwicklung von Rendite und Kurswertreserven z.T. starke Unterschiede (vgl. Tzn. 355 ff.). Diese Unterschiede nahm die Kommission zum Anlass, in ihrem 17. Bericht die Anlagerichtlinien der Rundfunkanstalten zur Steuerung der Finanzerträge und damit verbundener Risiken zu untersuchen. Auf Basis der vorgenommenen Auswertung sieht die Kommission bei der Mehrzahl der Anstalten Ergänzungsbedarf hinsichtlich der Regelungen zur Risikosteuerung und Diversifikation. Ferner hat der Verwaltungsrat die Anlagerichtlinie, einschließlich der darin enthaltenen Vorgaben zum zulässigen Anlagerisiko, zu genehmigen. Die Anstalt hat den Verwaltungsrat regelmäßig in geeigneter Form über ihre Finanzanlagen sowie die Einhaltung ihrer Anlagegrundsätze zu informieren.
Tz. 474
Die Anlageportfolios der Rundfunkanstalten zeigen in der Entwicklung von Rendite und Kurswertreserve
z.T. starke Unterschiede.
Tz. 475
Diese Unterschiede nahm die Kommission zum Anlass, in ihrem 17. Bericht die Regelwerke der
Rundfunkanstalten zur Steuerung der Finanzerträge und damit verbundener Risiken zu untersuchen.
Zu diesem Zweck hat die Kommission die von den Aufsichtsgremien — i.d.R. vom Verwaltungsrat
— genehmigten und formell verabschiedeten Anlagerichtlinien der Rundfunkanstalten anhand
bestimmter Kriterien ausgewertet.
Tz. 476
Eine Anlagerichtlinie verbindet qualitative, materielle und quantitative Aspekte zu einem Rahmen,
innerhalb dessen sich Anlageentscheidungen sowohl bei Eigen- als auch bei Fremdverwaltung zu
bewegen haben.
Tz. 477
Die Mehrzahl der Rundfunkanstalten lässt Teile ihrer Vermögensanlagen, insbesondere auch die
Vermögensanlagen zur Deckung der Pensionsverpflichtungen (Deckungsstock), durch Investmentgesellschaften
in Spezialfonds verwalten. Für diese Spezialfonds bestehen jeweils Einzelvereinbarungen,
die in Regelungsumfang und -tiefe z.T. über die Anlagerichtlinien hinausgehen. Diese
Einzelvereinbarungen, die möglicherweise im Einzelfall Regelungslücken der Anlagerichtlinien
ausfüllen, waren nicht Gegenstand der Untersuchung.
Tz. 478
Die Untersuchung der Kommission beschränkte sich auf Anlagen am Geld-/Kapitalmarkt. Andere
mittel-/langfristig gebundene Aktiva, z.B. Immobilien, Rückdeckungsversicherungen, Anteile und
Darlehen an Tochter- und Beteiligungsunternehmen, waren ebenfalls nicht Gegenstand der Untersuchung.
Tz. 479
Die Auswertung der Anlagerichtlinien der Rundfunkanstalten wurde anhand des folgenden Fragenkatalogs
vorgenommen.
- Kauf und Verkauf von Wertpapiergattungen
Dürfen ge- und verkauft werden:- 1.1 Renten und rentenähnliche Wertpapiere?
- 1.2 Aktien und aktienähnliche Wertpapiere?
- 1.3 Mezzanine (z.B. Genussscheine)?
- 1.4 Wie hoch sind die Limite zu 1.2 und 1.3:
- 1.4.1 bei der Einzelanschaffung von Aktien?
- 1.4.2 bei der Einzelanschaffung von Mezzaninen?
- 1.4.3 bei einzelnen Fonds (Anteil Aktien)?
- 1.4.4 bei einzelnen Fonds (Anteil Mezzanine)?
- 1.4.5 für das Gesamtportfolio (Anteil Aktien)?
- 1.4.6 für das Gesamtportfolio (Anteil Mezzanine)?
-
Dürfen Derivate ge- und verkauft werden:
- 2.1 allein zu Sicherungszwecken?
- 2.2 auch zu Handelszwecken?
Falls ja, gibt es Limite?
-
Darf die Anstalt Währungsrisiken eingehen?
Falls ja, bestehen Limite je Währung? -
Welche Vorgaben bestehen zu erforderlichen Mindest-Ratings von Emittenten:
- 4.1 für Renten und rentenähnliche Wertpapiere?
- 4.2 für Aktien und aktienähnliche Wertpapiere?
- 4.3 für Mezzanine (z.B. Genussscheine)?
-
Welches sind die Limite für die Begrenzung von "Klumpenrisiken"1
(z.B. Eigenkapital des Emittenten, Anteil am verwalteten Vermögen)? -
Befassung des Verwaltungsrats und/oder des Finanzausschusses mit den Grundsätzen der Anstalt für Geld- und Kapitalanlagen:
- 6.1 Hat der Verwaltungsrat die Anlagerichtlinie genehmigt oder zur Kenntnis genommen?
Wenn ja, wann? - 6.2 Wann hat der Verwaltungsrat sich letztmalig mit den Geld- und Kapitalanlagen der Anstalt gefasst?
- 6.3 Hat der Verwaltungsrat die o.a. Limite zur Steuerung der Anlagerisiken genehmigt oder zur Kenntnis genommen?
- 6.1 Hat der Verwaltungsrat die Anlagerichtlinie genehmigt oder zur Kenntnis genommen?
- Von wann datiert die derzeit gültige Fassung der Anlagerichtlinie?
Tz. 480
Als Ergebnis der Auswertung der von den Verwaltungsräten genehmigten Anlagerichtlinien sind
insbesondere folgende Regelungsinhalte hervorzuheben:
- Die Regelungen erfolgen häufig differenziert für Eigenverwaltung und Fremdverwaltung. Bei
wenigen Anstalten gibt die Anlagerichtlinie lediglich den Rahmen für die Eigenverwaltung
vor. Die Regelungen zur Fremdverwaltung (Anlageformen, Risikostruktur, Streuung etc.) erfolgen
in diesen Fällen ausschließlich in Form von Einzelvereinbarungen mit dem Fremdverwalter
(Investmentgesellschaft).
-
Zu 1.2 Anlage in Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren
- HR, RB und RBB lassen eine Direktanlage in Aktien zu. Bei HR und RB sind Anlagen in Aktien
insgesamt auf 30 % des verwalteten Vermögens begrenzt. Die Anlagerichtlinie des RBB
sieht keine Begrenzung für eine Direktanlage in Aktien vor.
- Bei Fremdverwaltung in Form von Spezialfonds ist die Anlage in Aktien in begrenztem Umfang zulässig in einer Bandbreite von 25 % bis 35 % des Gesamtportfolios. Der BR hat mit seinem Aufsichtsgremium eine Aktienquote von 20 % abgestimmt. Der MDR hat aufgrund der Finanzmarktkrise bis auf weiteres die in Spezialfonds zulässige Aktienquote von 35 % auf 25 % herabgesetzt.
- HR, RB und RBB lassen eine Direktanlage in Aktien zu. Bei HR und RB sind Anlagen in Aktien
insgesamt auf 30 % des verwalteten Vermögens begrenzt. Die Anlagerichtlinie des RBB
sieht keine Begrenzung für eine Direktanlage in Aktien vor.
-
Zu 1.3 Anlage in Mezzanine
- Die Anlagerichtlinien von HR (Eigen- und Fremdverwaltung), MDR, RBB, WDR und ZDF (gilt
jeweils nur für Fremdverwaltung) schließen eine Anlage in Mezzanine nicht aus.
- Beim BR sind Anlagen in Mezzanine auskunftsgemäß nicht zulässig; entsprechende Regelungen in der Anlagerichtlinie fehlen jedoch.
- Die Anlagerichtlinien von HR (Eigen- und Fremdverwaltung), MDR, RBB, WDR und ZDF (gilt
jeweils nur für Fremdverwaltung) schließen eine Anlage in Mezzanine nicht aus.
-
Zu 1.4 Limite für die Anlage in Aktien und Mezzanine
- Zur Risikosteuerung und -begrenzung erachtet die Kommission eine Begrenzung des
Anlagevolumens (Einzelinvestment) je Aktie/Mezzanine, eine Begrenzung des Aktien-/Mezzanineanteils
am Fondsvolumen/Gesamtportfolio sowie eine Begrenzung des Gesamtanlagevolumens
je Emittent in Bezug auf das Gesamtportfolio (Begrenzung Klumpenrisiko) für
sinnvoll. Die Regelungen der Anstalten sind in diesem Zusammenhang sehr unterschiedlich.
-
Die Spezialfonds der Anstalten fallen unter den Anwendungsbereich des Investmentgesetzes,
das zur Risikoreduzierung u.a. Anlagegrenzen vorgibt. Die Kommission vertritt die
Auffassung, dass darüber hinaus auch eine Anlagerichtlinie Limite vorzugeben hat, um eine
Risikosteuerung in Bezug auf die Direktanlagen und insbesondere auf das Gesamtportfolio
der Anstalt, bestehend aus eigen- und fremdverwaltetem Vermögen, sicherzustellen.
-
Die detaillierteste Lösung sieht in diesem Zusammenhang RB vor, dessen Anlagerichtlinie
Limite für Einzelinvestments, für den Anteil einzelner Anlageklassen sowie einzelner Emittenten
am verwalteten Vermögen vorsieht.
-
Die Anlagerichtlinie des BR gibt keine Limite vor.
-
Die übrigen Anstalten haben in ihren Anlagerichtlinien lediglich den Aktienanteil begrenzt.
Die Bandbreite des zulässigen Aktienanteils reicht hierbei von 25 % bis 35 %.
- Zur Risikosteuerung und -begrenzung erachtet die Kommission eine Begrenzung des
Anlagevolumens (Einzelinvestment) je Aktie/Mezzanine, eine Begrenzung des Aktien-/Mezzanineanteils
am Fondsvolumen/Gesamtportfolio sowie eine Begrenzung des Gesamtanlagevolumens
je Emittent in Bezug auf das Gesamtportfolio (Begrenzung Klumpenrisiko) für
sinnvoll. Die Regelungen der Anstalten sind in diesem Zusammenhang sehr unterschiedlich.
-
Zu 2. Kauf und Verkauf von Derivaten
- Im Rahmen der Fremdverwaltung in Spezialfonds ist beim WDR als einziger Anstalt der Handel mit Derivaten zur Steuerung des Risikos und der Duration zugelassen. Die zulässigen Derivate sind klar abgegrenzt.
- Bei den übrigen Anstalten kommen Derivate ausschließlich zu Sicherungszwecken in Einsatz.
-
Zu 3. Währungsrisiken und deren Begrenzung
Folgende Anstalten gehen Fremdwährungsrisiken ein:
- HR und MDR: Für Vermögensanlagen im Umlaufvermögen (Eigenverwaltung) ist die Anlage
in fremder Währung nicht ausgeschlossen. Beim MDR sind Fremdwährungsrisiken durch
entsprechende Maßnahmen zu begrenzen.
-
NDR: Bei Fremdverwaltung ist die Anlage in fremder Währung in begrenztem Umfang
zulässig (5 % des Fondsvermögens in festverzinslichen Wertpapieren in Fremdwährung, DJ
Stoxx 50 Aktien), wobei eine Kurssicherung nicht verpflichtend festgelegt ist; für Direktanlagen
ist die Anlage in fremder Währung nicht ausgeschlossen (Tages-, Termingeld).
-
RB: Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren sind auf € beschränkt; bei den übrigen Anlageformen
sind Anlagen in fremder Währung nicht ausgeschlossen, wobei eine Kurssicherung
nicht verpflichtend vorzunehmen ist.
-
WDR: Im Rahmen von Spezialfonds ist ein Eingehen von Fremdwährungsrisiken bei der
Aktienanlage möglich; abgesehen von der maximalen Aktienquote von 25 % bestehen in
diesem Zusammenhang keine Limits; im Rahmen von Spezialfonds können ferner bis zu 5 %
in Bankguthaben fremder Währung angelegt werden.
-
BR, RBB und Deutschlandradio gehen auskunftsgemäß keine Fremdwährungsrisiken ein, da
bei BR Direktanlagen ausschließlich in € erfolgen und bei Fremdverwaltung entsprechende
Kurssicherung verpflichtend zu erfolgen hat; bei RBB und Deutschlandradio erfolgen Anlagen
sowohl bei Eigen- als auch bei Fremdverwaltung ausschließlich in €; entsprechende
Regelungen in der Anlagerichtlinie fehlen bei diesen Anstalten jedoch.
- HR und MDR: Für Vermögensanlagen im Umlaufvermögen (Eigenverwaltung) ist die Anlage
in fremder Währung nicht ausgeschlossen. Beim MDR sind Fremdwährungsrisiken durch
entsprechende Maßnahmen zu begrenzen.
-
Zu 4. Mindestrating von Emittenten
-
Indikatoren für die Bonität eines Emittenten sind Einstufungen, die Rating-Agenturen (z.B.
Standard & Poor‘s, Moody‘s) vornehmen.
-
Die Vorgaben zum erforderlichen Mindestrating von Emittenten reichen von BBB (S&P) bei
SWR, MDR (max. 15 % des Rentenportfolios unter A (S&P); als gewichteter Durchschnitt sämtlicher
verzinslicher Wertpapiere in Fonds ist beim MDR ein Emittentenrating von A+ (S&P)
einzuhalten) und RB (max. 20 % des Rentenportfolios BBB (S&P)) bis AA (S&P) beim NDR.
-
Nach einer Herabsetzung des Mindestratings für Emittenten von A+ auf BBB Anfang 2009
hat der MDR inzwischen für die Dauer der Finanzmarktkrise das Mindestrating von Emittenten
auf A+ wieder heraufgesetzt.
-
Der WDR sieht nur für Unternehmensanleihen ein Mindestrating von BBB- (S&P) vor und für
den Gesamtbestand ein Durchschnittsrating von A- (S&P).
- Die Anlagerichtlinie des RBB enthält keine Vorgaben zum Mindestrating von Emittenten.
-
Indikatoren für die Bonität eines Emittenten sind Einstufungen, die Rating-Agenturen (z.B.
Standard & Poor‘s, Moody‘s) vornehmen.
-
Zu 6. Befassung des Verwaltungsrats/Finanzausschusses
- Die Anlagerichtlinie des ZDF lag zum Berichtszeitpunkt lediglich in der Entwurfsfassung vor.
Sie gilt auf Grundlage der Finanzordnung, die ihrerseits vom Verwaltungsrat verabschiedet
wird.
- Die Verwaltungsräte aller Anstalten werden regelmäßig über deren Vermögensanlagen informiert.
- Die Anlagerichtlinie des ZDF lag zum Berichtszeitpunkt lediglich in der Entwurfsfassung vor.
Sie gilt auf Grundlage der Finanzordnung, die ihrerseits vom Verwaltungsrat verabschiedet
wird.
-
Zu 7. Datum der Anlagerichtlinien in der derzeit gültigen Form
Diese stammen im Wesentlichen aus dem Zeitraum 2002 bis 2009, lediglich die Anlagerichtlinie des BR wurde 1995 letztmalig geändert. Am 22. Juni 2009 hat der Verwaltungsrat des MDR die aufgrund der Finanzmarktkrise geltenden Änderungen der Anlagerichtlinie zur Kenntnis genommen.
Tz. 481
Ergänzend zur Auswertung des Fragenkataloges ist Folgendes festzuhalten:
- Einzelne Anstalten lassen Anlageklassen am oberen Risikospektrum in der Direktanlage zu:
-
RB: max. 5 % "Alternative Investments" (z.B. Hedgefonds);
max. 5 % Anlage in Emerging Markets;
- Deutschlandradio: Kapitalgarantierte, strukturierte Anleihen (im Jahr 2007 war dem Fremdverwalter jedoch ein weiterer Kauf dieser Anleihen — abweichend von der Anlagerichtlinie — untersagt worden).
Beim WDR ist in Spezialfonds der Erwerb inflationsgeschützter Anleihen zulässig.
-
RB: max. 5 % "Alternative Investments" (z.B. Hedgefonds);
- Die Anlagerichtlinien von HR und ZDF sehen für Spezialfonds die Einrichtung eines Wertsicherungskonzepts vor. Der MDR sieht eine Mitteilungspflicht der Investmentgesellschaft bei Unterschreiten definierter Wertuntergrenzen vor. Beim BR ist im Bereich der Spezialfonds ein Wertsicherungskonzept eingerichtet und mit dem Aufsichtsgremium abgestimmt. Beim WDR wird auskunftsgemäß ein Wertsicherungsmanagement durch die Investmentgesellschaft unter Berücksichtigung von vom WDR vorgegebenen Wertuntergrenzen wahrgenommen. Die übrigen Rundfunkanstalten machen hierzu keine expliziten Vorgaben.
Tz. 482
Bei folgenden Anstalten waren im Jahr 2008 Abschreibungen auf Wertpapierbestände erforderlich:
- Deutschlandradio: T€ 2.993 (im Wesentlichen auf Anleihen des Emittenten "Kaupthing Bunadarbanki
HF"); das Deutschlandradio hat zwischenzeitlich die fremdverwaltende Bank auf
Schadenersatz verklagt, da diese gegen die Anlagerichtlinie verstoßen habe;
- RB: T€ 3.470 (auf Direktanlagen in Aktien, Anleihen Zertifikate, Fondsanteile und Fremdwährung).
Tz. 483
Die Formulierung der Risikomanagementpolitik und die Ausgestaltung der Risikosteuerung und
-überwachung haben anstaltsindividuell zu erfolgen. Sie müssen den Anlagezielen (z.B. langfristige
Fähigkeit, die Verpflichtungen aus den Zusagen im Zusammenhang mit der anstaltsindividuellen
Altersversorgung zu erfüllen) angemessen Rechnung tragen. Wichtige Elemente eines solchen
Finanzierungssystems sind:
- eine angemessene Aufsicht durch das oberste Verwaltungsorgan (Verwaltungsrat) und die
Geschäftsleitung;
-
ein adäquates Risikomanagementsystem, das vorsichtige Risikolimits, solide Messverfahren
und Informationssysteme, ständige Risikoüberwachung und regelmäßige Berichterstattung
gewährleistet sowie
- interne und externe Prüfungen.
-
Die Anstalten haben die Anlagerichtlinien regelmäßig zu überprüfen und an aktuelle Gegebenheiten
anzupassen.
-
Die Anlagerichtlinien sehen in ihrer Mehrzahl lediglich für die Emittenten von Anleihen eine
Mindestbonität vor. Dieses Kriterium sollte unabhängig von der Anlageform allgemein für
Emittenten gelten. Die Festlegung einer Mindestbonität sollte unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks
der angelegten Mittel (z.B. Deckungsstock Altersversorgung) vorgenommen
werden.
-
Es sollten generell Regelungen zur Dokumentation der Anlagetransaktionen, zur Funktionstrennung
(Genehmigung, Durchführung) sowie zum Berichtswesen, insbesondere auch zu Art,
Umfang und Häufigkeit der Berichterstattung gegenüber den Aufsichtsgremien in die Regelwerke
aufgenommen werden.
-
Die Kommission sieht hinsichtlich der Regelungen zur Risikosteuerung und Diversifikation bei
der Mehrzahl der Anstalten Ergänzungsbedarf.
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Währungsrisiken sollten ausgeschlossen werden.
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Die Vorgaben einer Anlagerichtlinie (zulässige Anlageklassen etc.) sollten eindeutig sein und
den Interpretationsspielraum so gering wie möglich halten.
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Die Implementierung von Wertsicherungskonzepten insbesondere hinsichtlich des Versorgungsstocks
erscheint sinnvoll.
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Der Verwaltungsrat hat die Anlagerichtlinie, einschließlich der darin enthaltenen Vorgaben
zum zulässigen Anlagerisiko, zu genehmigen. Die Anstalt hat den Verwaltungsrat regelmäßig
in geeigneter Form über ihre Finanzanlagen sowie die Einhaltung ihrer Anlagegrundsätze zu
informieren.
- Verstößt ein Fremdverwalter gegen die Anlagerichtlinie, so hat die Anstalt Schadenersatz gegen diesen geltend zu machen.
Tz. 484
Auskunftsgemäß erwarten die Anstalten zukünftig keine Zinsausfälle/Kapitalausfälle aus den gegenwärtigen
Anlageportfolios.
