17. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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5.Kapitel
Entwicklungsbedarf/Projekte
4. Projekte des ZDF
4.1 DVB-T
Tz. 273
Das ZDF meldete erstmals zum 12. Bericht einen Bedarf für DVB-T an. Dieser belief sich für die
prognostizierte Projektlaufzeit von zehn Jahren auf 104,8 Mio. €. Nach einer ersten Kürzung zur
Anpassung an die Projektanmeldung der ARD um 9,4 Mio. € mit dem 12. Bericht und einer zweiten
Kürzung um 5 % (4,8 Mio. €) mit Blick auf die verkürzte "Simulcastphase" mit dem 14. Bericht erkannte
die Kommission im 14. Bericht einen Bedarf von insgesamt 90,6 Mio. € an. Die nachfolgende
Tabelle dokumentiert die Projektfinanzierung. Alle Angaben erfolgen in Mio. €.
| Summe anerkannter Bedarf | 90,6 |
|---|---|
| Mittelabfluss vor 2001 gemäß 14. Bericht | 1,0 |
| Mittelabfluss 2001-2004 gemäß 16. Bericht | 36,8 |
| Mittelabfluss 2005-2008 gemäß 17. Bericht | 33,2 |
| Summe Mittelabfluss bis 2008 gemäß 17. Bericht | 71,0 |
| Angemeldeter Bedarf 2009-2010 gemäß 17. Bericht | 16,6 |
| Gesamtbedarf für das Projekt gemäß 17. Bericht | 87,6 |
| Restbestand Ende 2010 | 3,0 |
Tz. 274
Die Kommission geht davon aus, dass das Projekt mit dem Jahresende 2010 in den Bestand übergeführt
wird und dass der Restbestand in Höhe von 3,0 Mio. € zum Ende der laufenden Gebührenperiode
als Eigenmittel für die folgende Gebührenperiode vorgetragen werden wird. Zur Bewertung
der Projekte zur DVB-T-Einführung durch die Kommission vgl. Tz. 267.
4.2 Mobile Broadcast
Tz. 275
Mit dem Ziel, dem ZDF die Ausstrahlung eines Programmäquivalents per "Mobile TV" zu ermöglichen,
welches sich zum Zeitpunkt der Erstellung des 16. Berichts in Deutschland in der Einführungsplanung
befand, hatte die Kommission ein Projektbudget von 16,0 Mio. € anerkannt. Gleichzeitig
forderte sie das ZDF auf, die Verwendung der Projektmittel gesondert nachzuweisen.
Tz. 276
Die Ausstrahlung von Mobile TV per T-DMB wurde mittlerweile in Deutschland wieder eingestellt
und ist per DVB-H immer noch nicht gestartet. Das Unternehmen, das diesen Dienst betreiben
sollte, hat seine Lizenz zurückgegeben. Daher fielen für das ZDF bisher auch keine Kosten für die
Nutzung von Mobile TV an. Es ist trotz laufender Planung zu einem zweiten Anlauf in Deutschland
völlig unwahrscheinlich, dass ein solcher zweiter Anlauf noch im Jahr 2009 erfolgen kann. Vor diesem
Hintergrund kürzt die Kommission den ursprünglichen Betrag um einen vermuteten Jahresbedarf,
also um 25 %, auf 12 Mio. €.
4.3 HDTV (High Definition TV)
Tz. 277
Das ZDF plant die Einführung von HDTV (siehe dazu die Erläuterungen zu der Projektanmeldung
der ARD in Tz. 271).
Tz. 278
Die Kommission hatte das Projekt in ihrem 16. Bericht mit einem Finanzbedarf von insgesamt
maximal 140 Mio. € anerkannt. Sie geht davon aus, dass es eine Gesamtlaufzeit von längstens acht
Jahren haben und spätestens zum Ende der Gebührenperiode 2013-2016 in den Bestand überführt
werden wird. Sie geht ebenfalls davon aus, dass die Phase des Simulcast auf zehn Jahre begrenzt
werden kann, dass also die SDTV-Ausstrahlungen (SDTV: Standard Definition TeleVision) mit dem
Jahr 2018 zu Ende gehen werden. Sie geht darüber hinaus davon aus, dass bereits zum Ende der
Gebührenperiode 2009-2012 die Produktionsmehrkosten von HDTV gegenüber SDTV auf Null
zurückgeführt werden können und dass die Investitionsmehrkosten in der Gebührenperiode 2013-
2016 einen Betrag von 5 Mio. € nicht überschreiten werden, da alle sendewichtigen Anlagen bereits
Ende 2012 HDTV-fähig sein werden.
Tz. 279
Für die Gebührenperiode 2009-2012 hatte die Kommission einen Finanzbedarf von 99,4 Mio. € anerkannt.
Mit den Anmeldungen zum 17. Bericht meldet das ZDF für diese Periode einen Finanzbedarf
in Höhe von 98,2 Mio. € an. Die nachfolgende Tabelle dokumentiert die Projektfinanzierung.
Alle Angaben erfolgen in Mio. €.
| Summe anerkannter Bedarf für das Gesamtprojekt gemäß 16. Bericht | 140,0 |
|---|---|
| Summe anerkannter Bedarf für 2009-2012 | 99,4 |
| Mittelabfluss 2009-2012 gemäß 17. Bericht | 98,2 |
Die Kommission sieht keinen Anlass zu Korrekturen.
