17. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Achtes Kapitel
Kredite und Innenfinanzierung
- Rundfunkanstalten haben Kredite zur Finanzierung von Großinvestitionen aufgenommen, die der Kommission nicht gesondert angezeigt wurden, weil sich ein Finanzierungsbedarf nur mittelbar aus Abschreibungen und Zinsaufwendungen ergibt. Die Kommission hat die Anstalten gebeten, derartige Kredite anzuzeigen.
- Rundfunkanstalten haben Kredite zur Finanzierung von Großinvestitionen aufgenommen, die der Kommission nicht gesondert angezeigt wurden, weil sich ein Finanzierungsbedarf nur mittelbar aus Abschreibungen und Zinsaufwendungen ergibt. Die Kommission hat die Anstalten gebeten, derartige Kredite anzuzeigen.
Tz. 397
Abweichend von dem grundsätzlichen Verbot der Kreditaufnahme dürfen die Rundfunkanstalten
Kredite zum Erwerb, zur Erweiterung und zur Verbesserung der Betriebsanlagen aufnehmen,
soweit dies betriebswirtschaftlich begründet ist und die Verzinsung und Tilgung aus Mitteln der
Betriebseinnahmen, insbesondere der Rundfunkgebühren, auf Dauer gewährleistet ist (§ 1 Abs. 3
RFinStV).
Investitionen werden von der KEF in der Regel als Finanzbedarf in der Gebührenperiode anerkannt.
Für Großinvestitionen ab einer Größenordnung von 25 Mio. € gilt eine Besonderheit: Die finanzielle
Belastung wird entsprechend des Abschreibungszeitraums über mehrere Gebührenperioden
verteilt, so dass in der relevanten Gebührenperiode nur die Abschreibungen finanzbedarfswirksam
werden.
Der Liquiditätsbedarf entsteht für die Rundfunkanstalten dagegen bereits zu dem Zeitpunkt, zu
dem die Investition getätigt wird. Nimmt eine Rundfunkanstalt für die Finanzierung einer Großinvestition
ein Darlehen nach § 1 Abs. 3 RFinStV auf, werden die Finanzierungskosten dieses Darlehens
von der KEF ebenfalls als Finanzbedarf anerkannt.
Frühere Feststellungen der Kommission, dass die Anstalten keine Kredite aufgenommen haben,
trafen nur eingeschränkt zu. Bei Refinanzierung einer Großinvestition durch Kredite erfolgte keine
Anzeige durch die Anstalten. Zuzurechnende Zinsaufwendungen oder Abschreibungen wurden als
Sachaufwendungen angemeldet und von der Kommission betrachtet.
Tz. 398
Die Kommission hält es aus Gründen der Transparenz sowie insbesondere vor dem Hintergrund der
rechtlichen Vorgaben für geboten, dass alle Kredite angezeigt und beschrieben werden. Sie hat
deshalb die Anstalten um eine aufgeschlüsselte Auskunft gebeten. Diese hat ergeben, dass zwei
Anstalten der ARD langfristige Kredite für Großinvestitionen aufgenommen haben. Das ZDF und
das Deutschlandradio haben keine entsprechenden Kredite aufgenommen.
Tz. 399
Daneben werden Großinvestitionen auch finanziert, indem freie oder zwar gebundene, jedoch vorübergehend
zur Verfügung stehende Mittel eingesetzt werden (Innenfinanzierung), z.B. Mittel, die
den Deckungsstöcken bis 2016 zugeführt werden müssen. Die Untersuchung der Kommission hat gezeigt, dass
eine Anstalt der ARD den beschriebenen Weg der Innenfinanzierung für ein umfangreiches
Bauvorhaben gewählt hat.
Tz. 400
Die Kommission hält eine umfassende Information für erforderlich. Sie bittet die Anstalten deshalb
ab dem 18. Bericht, über den bisherigen Umfang hinaus, auch über die Finanzierung von Großinvestitionen
durch Kredite oder im Wege der Innenfinanzierung zu berichten.
Inhaltlich werden die übermittelten Daten wie bisher im Rahmen der Sachinvestitionen und des
Personalaufwands bewertet (siehe hierzu Tzn. 152 ff.,Tz. 249).
