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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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16. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

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Zwölftes Kapitel
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3. Einzelne Prüfungsschwerpunkte der Kommission zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

3.1 Personalwirtschaftliche Konzepte der Anstalten zur Gewährleistung und Verbesserung ihrer Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Mit einer Vielzahl von Instrumenten und Maßnahmen zur Modernisierung ihrer Personalwirtschaft haben die Anstalten ihre Flexibilität erhöht, die Wirtschaftlichkeit verbessert und die Kosten gedämpft. Dennoch sind noch nicht alle Rationalisierungspotenziale ausgeschöpft.

Tz. 555
Zur Beurteilung, inwieweit die Strukturen der Mitarbeitervergütung bei den Rundfunkanstalten im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit stehen, hat die Kommission in der Vergangenheit Vergleiche des Gehaltsgefüges der Rundfunkanstalten untereinander sowie darüber hinaus mit denen des Öffentlichen Dienstes und der Medienwirtschaft eingefordert. Die Anstalten haben daraufhin in Abstimmung mit der Kommission für eine Reihe vergleichbarer Funktionen (sog. Richtpositionen) bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Gehaltsstrukturuntersuchungen sowie außerdem externe Vergleiche des Gehaltsniveaus durchführen lassen, die damit gewonnenen Vergleiche bei den personalplanerischen Überlegungen und der Umstrukturierung der Vergütungssysteme genutzt und eine Reihe Kosten senkender Strukturveränderungen im Gehaltsgefüge vorgenommen.

Die Anstalten haben erklärt, diese Anstrengungen fortsetzen zu wollen, zugleich aber auch deutlich gemacht, dass inzwischen andere Themen im Personalbereich in den Vordergrund gerückt seien, und zu diesen exemplarisch berichtet.

Tz. 556
Um sich einen gleichmäßigen und damit aussagekräftigen Überblick über die wesentlichen Aspekte der Konzepte und Instrumentarien der einzelnen Anstalten zur Verbesserung und Gewährleistung ihrer Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Personalbereich sowie den Stand von deren Realisierung zu verschaffen, hat die Kommission den Anstalten 2007 einen Fragenkatalog zu folgenden Themenfeldern vorgelegt:

  • Rationalisierungsmaßnahmen zur Reduzierung von Personalaufwand;
  • Maßnahmen zur Steigerung von Leistungsbereitschaft und Eigenverantwortung;
  • Anpassung von Personalnebenleistungen;
  • Flexibilisierung der Arbeitszeit, Nebentätigkeiten;
  • Personalplanung;
  • Auslagerung von Aufgaben und
  • weitere Maßnahmen in der Personalwirtschaft.

Tz. 557
Die Anstalten haben die finanziellen Auswirkungen der von ihnen getroffenen Maßnahmen auf ihren Finanzbedarf für die Gebührenperiode 2009-2012 mit der Begründung nur knapp oder gar nicht dargestellt, dass viele Maßnahmen primär zu einem flexibleren Einsatz der Mitarbeiter führen sollten und deshalb nicht zwingend Kosteneinsparungen bewirkten. Die ARD hat dargelegt, mit den dargestellten personalwirtschaftlichen Maßnahmen verbundene Einsparungen habe sie in den Anmeldungen zum 16. Bericht bereits berücksichtigt. Die ARD hat im Übrigen erklärt, aus dem Umstand, dass Anstalten einzelne Maßnahmen nicht explizit aufgeführt hätten, dürfe nicht zwingend abgeleitet werden, dass es dort nicht zu entsprechenden Maßnahmen gekommen sei.

Die Antworten der Rundfunkanstalten vermitteln vom Stand der Realisierung der Konzepte, Instrumentarien und Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Personalbereich nachfolgendes Bild:

3.1.1 Rationalisierungsmaßnahmen zur Reduzierung von Personalaufwand

Tz. 558
Durch die Einrichtung von Selbstfahrerstudios - Studios, die technisch vom Moderator oder Sprecher selbst bedient werden - konnte in den Hörfunkbereichen aller Anstalten Produktionspersonal eingespart werden. HR, RBB, SR und SWR planen, den Selbstfahrerbetrieb weiter zu intensivieren; der MDR will dies für eine weitere Hörfunkwelle prüfen. Der WDR setzt den Selbstfahrerbetrieb für solche Sendestrecken ein, die einen hohen Musikanteil haben und eingeschränkte journalistische Anforderungen an die Selbstfahrermoderatoren stellen.

Die ARD weist darauf hin, dass sich nicht jede Sendeform für den Selbstfahrerbetrieb eigne. Eine Ausweitung des Selbstfahrerbetriebs und damit eine Ausschöpfung weiteren Rationalisierungspotenzials sei nicht mehr nur eine personalwirtschaftliche, sondern vielmehr eine programmliche Entscheidung über Sendeform und Sendeformat.

Insgesamt geht die Kommission davon aus, dass im Bereich der Selbstfahrerstudios noch Rationalisierungspotenzial besteht. Die Kommission empfiehlt insoweit ein Benchmarking unter den Hörfunk produzierenden Anstalten.

Tz. 559
Im Fernsehbereich wurde die Produktion von Nachrichtensendungen bei HR und NDR weitgehend standardisiert, so dass sie unter Einsatz von Automatisierungssystemen mit stark verringertem personellem Aufwand gefahren werden können. Neuerdings verfügt auch der WDR über ein solches Studio.

Auch insoweit hält die Kommission einen verstärkten Erfahrungsaustausch unter den Anstalten mit dem Ziel einer gemeinsamen Orientierung an den kostengünstigsten Standards für sinnvoll.

Tz. 560
Zurzeit loten die Fernsehbereiche aller Anstalten Einsatzmöglichkeiten von Video-Reportern bzw. -Journalisten aus. Vorrangiges Ziel ist zwar die Verbesserung von Vielfalt und Aktualität insbesondere der Regionalberichterstattung, in der Folge sind aber auch Auswirkungen auf die erforderlichen Kapazitäten für die aktuelle Berichterstattung (Regionalbüros, Korrespondentenbüros, Kamerateams) zu erwarten.

Die ARD weist auch hier darauf hin, dass sich nicht jedes Format für den Einsatz von Video-Reportern eigne. So genüge beispielsweise das von Video-Journalisten bereitgestellte Material zwar den journalistischen Qualitätsansprüchen, nicht aber denen des Layouts. Dies gelte insbesondere für Beiträge von mehr als 1:30 Minuten Sendelänge, da hier bereits dramaturgische Aspekte des Bildschnitts und der Vertonung berücksichtigt werden müssten.

Die Kommission geht in diesem Bereich von einem weiteren Rationalisierungspotenzial aus, das sich insbesondere im Programmaufwand auswirken wird, weil bei den Rundfunkanstalten ganz überwiegend freie Mitarbeiter/innen als Video-Reporter bzw. Video-Journalisten eingesetzt werden.

Tz. 561
Im Zuge der Digitalisierung sind im Hörfunk Produktionsaufgaben bereits in erheblichem Umfang von Programmmitarbeitern übernommen worden. NDR, SR, WDR und weitere Anstalten haben in unterschiedlichem Umfang auch im Fernsehen mit der Digitalisierung der Arbeitsplätze und damit der verstärkten Vernetzung der Systeme begonnen. Die Umsetzung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen; es zeichnet sich aber bereits ab, dass ein Teil der Produktionsaufgaben wie z.B. Schnittaufgaben der Cutter von Programmmitarbeitern übernommen wird. Die ARD weist darauf hin, dass es sich bei den Produktionsaufgaben teilweise um qualifizierte Tätigkeiten handele, für deren Erledigung eine fachspezifische Berufsausbildung und eine entsprechende Berufserfahrung benötigt werde. NDR und SR weisen darauf hin, dass die Auswirkungen der Digitalisierung im Fernsehen auf den Finanzbedarf nicht absehbar sind.

Die Digitalisierung erfordert zunächst erhebliche Investitionen, die die Anstalten im Rahmen des Bestands finanzieren. Infolge der mit der Digitalisierung verbundenen elektronischen Bild- und Tonbearbeitung von der Aufzeichnung bis zur Sendung einschließlich der unterstützenden Informations- und Archivsysteme ergeben sich weitgehende Möglichkeiten zu grundlegenden Systemveränderungen und Optimierungen der Arbeitsabläufe in den Rundfunkanstalten. In deren Folge erwartet die Kommission Rationalisierungs- und Einsparpotenzial. Nach ihrer Einschätzung sollten auch in einem frühen Stadium der Digitalisierung der Arbeitsplätze im Fernsehen erste Quantifizierungen der wirtschaftlichen Auswirkungen planbar sein.

Tz. 562
Die technische Entwicklung, insbesondere die Digitalisierung in Hörfunk und Fernsehen, hat eine weitgehende Veränderung der tontechnischen Abläufe bewirkt und Aufgabenanpassungen bei den Tontechnikern erforderlich gemacht. Die Mehrheit der Anstalten hat deshalb die Weiterentwicklung des Berufsbildes unter Einbezug anderer Funktionen realisiert und so bislang getrennt wahrgenommene Tätigkeitsbereiche zusammengeführt, damit Personalbedarfe reduziert werden. Bei zwei Anstalten ist die Umsetzung noch nicht abgeschlossen.

Tz. 563
Alle Anstalten haben eine Verschlankung ihrer Hierarchien realisiert oder in der Planung. U.a. haben jene Anstalten, die eigenständige Technische Direktionen hatten, diese inzwischen aufgelöst und die Aufgabengebiete mit denen anderer Direktionen zusammengeführt. Wesentliches Ziel dieser Anpassungen ist die Optimierung der Strukturen und Abläufe aufgrund der technischen Entwicklungen.

Tz. 564
Bis auf den BR arbeiten die Anstalten mit bimedialen (bild- und tonübergreifend) bzw. trimedialen (Bild-, Ton- und Online-Bearbeitung) Arbeitsplätzen. Der BR, der über eine von den anderen Anstalten abweichende Organisationsstruktur verfügt (Einbindung der Produktion in die Hörfunk- bzw. Fernseh-Direktion), prüft derzeit die Einführung solcher Arbeitsplätze, die Mehrzahl der Anstalten bereits die Ausweitung der Anwendungen.

In Anbetracht der Erfahrungen anderer Anstalten darf trotz seiner anders geschnittenen Organisationsstruktur beim BR ein positives Prüfungsergebnis erwartet werden. In der Folge ergäbe sich nach Amortisation der Investitionen zusätzliches Einsparpotenzial.

Tz. 565
Im Programmbereich werden zur Erhöhung der Flexibilität in erheblichem Umfang freie Mitarbeiter beschäftigt. Mehrere Anstalten sehen ihr Potenzial zur Substitution fester Mitarbeiter durch freie Mitarbeiter als weitgehend ausgeschöpft an. Beim ZDF hingegen wird das Konzept zur Beschäftigung freier Mitarbeiter im Hinblick auf die Erhöhung der Flexibilität, die Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Aspekte sowie eine Honorarabflachung derzeit überprüft. Der MDR plant unter Berücksichtigung seiner aktuellen Prozess- und Strukturanalysen mittelfristig die Erarbeitung von Zielstellenplänen.

Soweit sich aus den bei ZDF und MDR laufenden Maßnahmen Möglichkeiten der Kostenreduzierung ergeben, erwartet die Kommission im Interesse einer Finanzbedarfsminderung eine zügige Realisierung.

Tz. 566
Alle Anstalten arbeiten im Interesse eines flexiblen Personaleinsatzes mit befristeten Beschäftigungen. Die tarifvertraglichen Grenzen dafür sind unterschiedlich ausgestaltet. Der MDR bemüht sich um Aufhebung seiner über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden tarifvertraglichen Schranken, um einen weitergehenden Einsatz befristeter Beschäftigungsmöglichkeiten zu erreichen.

Tz. 567
Mit Ausnahme des SWR planen alle Anstalten die Fortsetzung des Abbaus von Planstellen wie in ihren Anmeldungen dargelegt. Aufgrund von derzeit beim MDR laufenden Prozess- und Strukturanalysen können sich ggf. weitergehende Planstellenminderungen ergeben, deren Realisierung die Anstalt aber erst mittel- bis langfristig erwartet. Der SWR will frei werdende Planstellen für die Festanstellung langjährig freier, nicht programmgestaltender Mitarbeiter/innen verwenden.

Alle Anstalten haben ergänzend erklärt, dass sie wie bereits bisher vor Neubesetzung jeder frei werdenden Planstelle deren Notwendigkeit, Umfang und Stellenwertigkeit eingehend überprüfen würden.

Die Kommission erachtet nach wie vor die strukturelle wie fallweise Überprüfung der Stellenpläne zur Beschränkung des fest angestellten Personals auf das für die Aufgabenerfüllung notwendige Maß für unverzichtbar. Insbesondere, soweit die dauerhafte Notwendigkeit einer Stelle nicht absehbar ist, sollten sich die Anstalten für befristete Anstellungen entscheiden. Soweit sich aus den Analysen beim MDR Möglichkeiten der Kostenreduzierung ergeben, wird eine zügige Realisierung im Interesse einer Finanzbedarfsminderung beginnend bereits in der neuen Gebührenperiode erwartet.

3.1.2 Maßnahmen zur Steigerung von Leistungsbereitschaft und Eigenverantwortung

Tz. 568
Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit verfolgen die Anstalten übereinstimmend - allerdings mit unterschiedlichen Schwerpunkten - das Ziel, Leistungsbereitschaft und Eigenverantwortung ihrer Mitarbeiter auch durch Optimierung ihrer Vergütungs- und Arbeitszeitsysteme zu stärken. Sie verwenden bzw. entwickeln dazu spezifische personalwirtschaftliche Instrumente:

Tz. 569
Nahezu alle Anstalten bevorzugen zur Stärkung der Leistungsorientierung in unterschiedlicher Hierarchietiefe die befristete Vergabe von Leitungspositionen. Dies sei von Seiten der Rundfunkanstalten auch schon in Verhandlungen mit den Tarifpartnern gefordert worden. Eine Verständigung sei aber bisher nur auf der heute geregelten Basis möglich gewesen. Eine Ausweitung des betroffenen Personenkreises auf die Ebene der Sachgebietsleitungen plant allein der HR. Das ZDF sowie ein Großteil der ARD-Anstalten haben zudem die Anwendung folgender Maßnahmen zur begleitenden Kostendämpfung mitgeteilt:

  • bei erstmaliger befristeter Vergabe von außertariflich bzw. übertariflich vergüteten Positionen nur Gewährung einer nicht versorgungsfähigen Zusatzvergütung und
  • abgesenkte Eingangsvergütungen für jüngere Leistungsträger.

Die Kommission erachtet unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten die Ausdehnung des Personenkreises, dem neue Aufgaben jedenfalls zunächst nur befristet übertragen werden, auf alle Beschäftigten für sinnvoll, die zumindest für einen Teilbereich Ergebnisverantwortung tragen. Sie geht davon aus, dass die Rundfunkanstalten weiterhin auf entsprechende Vereinbarungen mit den Tarifvertragsparteien hinwirken.

Tz. 570
Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit Mitarbeitern als Instrument der Mitarbeiterführung sind inzwischen bei nahezu allen Anstalten institutionalisiert. Beim BR werden sie weitgehend auf die Ebene der Geschäftsführung beschränkt.

Der Grad der Erfüllung solcher Ziel- und Leistungsvereinbarungen hat nur bei einer Anstalt und dort nur für eine Fallgruppe unmittelbare vertragsbedingte Auswirkungen auf die Vergütung. Mehrere andere Anstalten hingegen betonen ausdrücklich, dass ihre Ziel- und Leistungsvereinbarungen keine Auswirkungen auf die Vergütung der Mitarbeiter haben.

Tz. 571
Elemente leistungsorientierter Vergütungsstrukturen gibt es derzeit in unterschiedlicher Ausprägung und z.T. erst in Ansätzen, z.B. in Form der Gewährung fakultativer Vergütungsstufen, vorzeitiger Stufensteigerungen, laufender und einmaliger Leistungszulagen sowie der Versagung von Stufensteigerungen. Das hat seine Ursache auch darin, dass Leistungsbeurteilungen noch nicht durchgängig Praxis sind.

Tz. 572
Die Rundfunkanstalten wollen ihre Vergütungssysteme künftig mehr als bisher an der individuellen Leistung ausrichten. Dazu bedarf es nach Ansicht der ARD-Anstalten und des Deutschlandradios differenzierter und zugleich einfach zu handhabender Systeme, die den einzelnen Rundfunkanstalten notwendige individuelle Gestaltungsspielräume ließen. Von dieser Position ausgehend, haben diese Anstalten im Rahmen der Tarifverhandlungen 2005/2006 mit den Gewerkschaften eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen, zu diesem Themenfeld eigenständige Tarifverhandlungen aufzunehmen. Derzeit würden mit den Gewerkschaften u.a. folgende dafür notwendige Eckpunkte verhandelt:

  • Kriterien für eine objektivierte Leistungsbeurteilung bzw. für objektivierte und systematisierte Verfahrensmechanismen zur Thematisierung von Leistung;
  • Weiterentwicklung von Mitarbeiter- bzw. Zielvereinbarungsgesprächen zur Bewertung der erreichten Ziele;
  • Einführung von Fakultativstufen durch Reduzierung der allein beschäftigungszeitabhängigen Vergütungsstufensteigerungen bzw. Umwidmung weiterer Stufen in Fakultativstufen;
  • leistungsabhängiges Versagen/Verzögern/Vorziehen von Stufenaufrückungen bei den verbleibenden Regelstufen;
  • einmalige oder befristete Leistungszulagen oder Prämien als Einstieg in variable leistungsbezogene Vergütungsbestandteile;
  • stärkere Einbindung der Führungskräfte in die monetäre Steuerung.

Die ARD-Anstalten wollen der Kommission über Verlauf und Ergebnisse ihrer Verhandlungen weiter berichten.

Das ZDF hat eigenständig Schritte zur stärker leistungsbezogenen Vergütungsstruktur realisiert bzw. in Umsetzung gebracht.

Die Kommission unterstützt die dargestellten Bemühungen der Anstalten ausdrücklich, die individuelle Leistung der Beschäftigten messbar sowie das Maß der Leistungserbringung zum Gegenstand regelmäßiger individueller Zielvereinbarungen und zum Maßstab für die tatsächliche Vergütung zu machen. Sie geht davon aus, dass damit nicht nur Produktivitätszuwächse, sondern auch Kostensenkungen zu erreichen sind. Ferner erwartet sie, dass die Verhandlungen zügig aufgenommen werden und die Anstalten neben der programmlichen Effizienzsteigerung auch das Ziel verfolgen, eine stärkere Einbindung der Mitarbeiterleistung in die bestehenden Gehaltssysteme zu erreichen und - wie auch im Öffentlichen Dienst - bislang leistungsunabhängige Vergütungsbestandteile in leistungsabhängige Vergütungskomponenten umzuwandeln. In Anlehnung an den Öffentlichen Dienst geht es dabei primär um eine leistungsorientierte Bezahlung unter Inanspruchnahme bereits vorhandener Vergütungsinstrumente. Damit soll zugleich eine On-Top-Leistung der Rundfunkanstalten verhindert werden. In diesem Zusammenhang sollten darüber hinaus aber auch Einsparungen möglich sein, auf die in den Verhandlungen mit den Gewerkschaften hingewiesen werden sollte. Die Kommission erwartet insoweit zur nächsten Gebührenanmeldung Darlegungen zu den erreichten Verhandlungsergebnissen.

3.1.3 Anpassung von Personalnebenleistungen

Tz. 573
Zahlreiche Anstalten haben das Weihnachtsgeld, einige auch das Urlaubsgeld auf die monatlichen Bezüge umgelegt. Dadurch verlieren Weihnachts- und Urlaubsgeld den Charakter einer jährlichen Sonderzahlung, die im Bedarfsfall zum Gegenstand gesonderter tarifvertraglicher Vereinbarungen gemacht werden kann.

Drei Anstalten gewähren generell bzw. in Ballungsräumen Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV, andere nicht, obwohl durchaus vergleichbare Verhältnisse vorliegen.

Unter Hinweis auf bereits erfolgte Absenkungen bzw. Streichungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld im Öffentlichen Dienst stellt die Kommission fest, dass die Rundfunkanstalten diese Sonderzahlungen auf die Monatsvergütungen umgelegt haben. Die Rundfunkanstalten weisen aber darauf hin, dass sie zugleich eine wirkungsgleiche Absenkung der Linearraten vorgenommen hätten und sie sich bei ihren Tarifabschlüssen an dem Gesamtvolumen der im Öffentlichen Dienst abgeschlossenen Vergütungsverträge orientieren. Die Kommission hält es für notwendig, dass sich die Anstalten nicht nur bei den Tarifsteigerungen, sondern auch bei Einschnitten am Öffentlichen Dienst orientieren. Entsprechendes gilt für die Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen.

3.1.4 Flexibilität der Arbeitszeit, Nebentätigkeiten

Tz. 574
Zur bedarfsgerechten Flexibilisierung der Arbeitszeit nutzen die Anstalten unterschiedliche In strumente wie z.B. Gleitzeitregelungen mit kurz- oder längerfristigen Ausgleichzeiträumen bis hin zu Arbeitszeitkonten, die die Lebensarbeitszeit um bis zu zwei Kalenderjahre verkürzen können. Lebensarbeitszeitkonten gibt es nur bei wenigen Anstalten.

Tz. 575
Fast alle Rundfunkanstalten nutzen Modelle der Altersteilzeit. Bei vielen Anstalten sind diese Regelungen Gegenstand von Tarifverträgen. Dabei haben nur zwei Rundfunkanstalten tarifvertragliche Vereinbarungen geschlossen, die im Hinblick auf die mit der Gewährung von Altersteilzeit steigenden Personalaufwendungen u.a. einen Gehaltsverzicht der Mitarbeiter vorsehen.

Tz. 576
Nach Auffassung der Kommission liegt die Flexibilisierung der Arbeitszeit im wirtschaftlichen Interesse der Anstalten. Die unterschiedlichen Modelle der Anstalten legen nahe, den Austausch über die praktischen Erfahrungen mit dem Ziel einer gemeinsamen Orientierung an der wirtschaftlichsten und im Ergebnis kostengünstigsten Lösung fortzuführen.

Vor dem Hintergrund der finanziellen Belastung durch die tatsächliche Entwicklung der Inanspruchnahme von Altersteilzeitvereinbarungen hält es die Kommission für richtig, dass Anstalten die Tarifverträge zur Altersteilzeit gekündigt haben.

Tz. 577
Zulagen bzw. Zuschläge für Dienste zu ungünstigen Zeiten werden nur noch für Nachtarbeiten und Arbeiten an Sonn- und Feiertagen gewährt. Dabei sehen einzelne Anstalten (RB, RBB, beim NDR pauschale Abgeltung in VG 3) diese Zuschläge für höhere Vergütungsgruppen noch vor.

Die Kommission empfiehlt den Anstalten eine Lösung, die sich an der kostengünstigsten Einzellösung orientiert.

Tz. 578
Nebentätigkeiten von Mitarbeitern der Anstalten sind i.d.R. tarifvertraglich geregelt. Nicht alle Anstalten erfassen die genehmigten Nebentätigkeiten systematisch und haben damit eine Übersicht über Anzahl und Umfang der Genehmigungen und zugleich über mögliche Rückwirkungen auf die Hauptbeschäftigung.

Die Kommission hält die Erfassung genehmigungs- oder anzeigepflichtiger Nebentätigkeiten und die regelmäßige Auswertung von deren Inanspruchnahme bei allen Anstalten für geboten.

3.1.5 Personalplanung

Tz. 579
Alle Anstalten verfügen nach eigenen Angaben über Personalplanungsinstrumente, die mittel- bis langfristige Zeiträume umfassen. Dabei wird das Potenzial des internen Arbeitsmarkts in unterschiedlicher Form erschlossen (z.B. durch interne Stellenausschreibungen, Erfassung von Veränderungswünschen, Entwicklungsgespräche mit Mitarbeitern). Allerdings erfolgt die Erfassung und Nutzung von Mitarbeiterpotenzialen nicht in allen Anstalten flächendeckend. Einzelne Anstalten sehen hier Verbesserungsmöglichkeiten und beabsichtigen die Vernetzung vorhandener Daten.

Die Kommission empfiehlt, die Erfahrungen aus systematischer Erfassung und vernetzter Nutzung der Daten zum Mitarbeiterpotenzial anstaltsübergreifend auszutauschen.

Tz. 580
Ebenso erfolgt nicht bei allen Anstalten eine systematische Fehlzeitenanalyse, um Maßnahmen zur Reduzierung von Fehlzeiten einleiten zu können.

Die Kommission erachtet die systematische Fehlzeitenanalyse zur Erfassung individueller Einwirkungserfordernisse wie zur Identifizierung allgemeinen Handlungsbedarfs als unverzichtbaren Baustein wirtschaftlichen Personalmanagements.

3.1.6 Auslagerung von Aufgaben bzw. Vergabe an Dritte

Tz. 581
Bis auf das Deutschlandradio, das mit dem ZDF kooperiert, bevorzugen die Anstalten für ihre Gehalts- und Honorarabrechnungen hauseigene Lösungen. Einige Anstalten haben zur Effizienzsteigerung und Hebung von Synergieeffekten die Abrechnungsstellen für feste und freie Mitarbeiter zusammengeführt.

Rationalisierungspotenzial könnte namentlich für kleinere Anstalten in der Kooperation mit anderen bei der Abrechung von Gehältern und Honoraren liegen, während bei größeren Anstalten zusätzliche Skaleneffekte kaum zu erwarten sein dürften.

Tz. 582
Reisebüroaufgaben lassen die Anstalten inzwischen extern wahrnehmen, jedoch in unterschiedlichem Umfang. So nimmt etwa das ZDF Kernfunktionen aus Kostengründen weiterhin selbst wahr. Der WDR beabsichtigt, die Bearbeitung von Dienstreisen auf ein vernetztes digitales Verfahren umzustellen.

Das Vorhaben des WDR verspricht eine Straffung des Verfahrens und könnte für andere Anstalten beispielgebend sein.

Tz. 583
Reisekostenabrechungen nehmen die Anstalten hingegen weitgehend im eigenen Hause wahr. Nur der WDR hat seine Reisekostenabrechnungen einem privaten Dienstleister übertragen; das Deutschlandradio lässt seine Reisekostenabrechnungen vom ZDF erledigen.

Bis auf den SR, der die Bestimmungen für Angestellte und Arbeiter des Öffentlichen Dienstes anwendet und deshalb nur noch in sehr begrenztem Umfang Beihilfen gewährt, haben die Anstalten die Beihilfebearbeitung an Dritte vergeben.

Für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Betriebsstätten bedienen sich die Anstalten in unterschiedlichem Umfang Dritter, nur WDR und Deutschlandradio haben diese Aufgaben vollständig an Tochterunternehmen abgegeben. Einige Anstalten prüfen derzeit eine Fremdvergabe weiterer Teilaufgaben.

Bis auf RB unterhalten alle Anstalten Kasino- bzw. Kantinenbetriebe, die sie i.d.R. verpachtet haben. Veränderungen sind nur beim SWR geplant, dort sollen zwei Kantinen zusammengelegt werden.

Die Kommission sieht in den dargestellten unterschiedlichen Formen von Aufgabenwahrnehmung Anlass für den anstaltsübergreifenden Erfahrungsaustausch (Best Practice) und anstaltsbezogene Überprüfungen anhand der kostengünstigsten Lösung (Benchmarking), inwieweit jeweils Rationalisierungspotenzial in der Kooperation mehrerer Anstalten bzw. in der Fremdvergabe besteht.

3.1.7 Weitere Maßnahmen in der Personalwirtschaft

Tz. 584
Alle Anstalten praktizieren im Interesse der Effizienzverbesserung ein Controlling in der Personalwirtschaft, einige planen den weiteren Ausbau bzw. die Verfeinerung ihrer Instrumente, z.B. hinsichtlich der Personalbedarfsplanung.

Die Anstalten haben des weiteren ausgeführt, dass sie der Einführung übergreifender Personalentwicklungs- und Fortbildungsinstrumente einen hohen Stellenwert einräumen und deshalb zur Erschließung von Kostensenkungspotenzialen die Fortbildungseinrichtungen SRT und ZFP zur ARD/ZDF Medienakademie zusammengeführt haben.

Die ARD-Anstalten haben erklärt, dass sie den eingeleiteten Prozess zur Weiterentwicklung ihrer Organisations- und Arbeitsstrukturen in den nächsten Jahren konsequent fortsetzen und weiter ausbauen.

Tz. 585
Die vorstehende Zusammenstellung der mitgeteilten Instrumente und Maßnahmen zeigt, dass die Anstalten zur Modernisierung ihrer Personalwirtschaft auf wesentlichen Feldern tätig sind, Untersuchungen angestellt und in unterschiedlichem Umfang vielfältige Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Flexibilität, zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und zur Kostendämpfung ergriffen bzw. bereits realisiert haben. Die Darstellung macht zugleich aber auch deutlich, dass die Anstalten noch nicht alle Rationalisierungspotenziale ausgeschöpft haben.

Vor allem die ARD-Anstalten und das ZDF bleiben aufgefordert, insbesondere unter Orientierung an bei einzelnen Anstalten bereits vorliegenden Erfahrungen bisher noch nicht realisiertes Rationalisierungs- und Einsparpotenzial frühzeitig zu mobilisieren und finanzbedarfsmindernd einzusetzen.

3.2 Verwaltungskosten

  • Die Verwaltungskostenquote aller Anstalten weist im Vergleich zum 15. Bericht keine Auffälligkeiten auf.
  • Im Bereich Honorare und Lizenzen haben die Anstalten Umstrukturierungsprozesse eingeleitet, um den durch die neuen Nutzungsarten wie Online, Multi-Media-Dienste und neue Programme gestiegenen Mehraufwand an Personal zu kompensieren. Die eingeleiteten Maßnahmen müssen fortgeführt werden.
3.2.1 Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtaufwendungen

Tz. 586
Die Kommission hat im 15. Bericht festgestellt, dass bei den Verwaltungskosten die Bemühungen der Anstalten um mehr Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erkennbar sind. Deshalb werden die Verwaltungskosten nicht mehr im Einzelnen betrachtet, sofern keine deutlichen Aufwandssteigerungen auftreten. Für die Verwaltungskosten wird keine mittelfristige Planung erstellt, deshalb ist nur eine jährliche Betrachtung der Ist-Zahlen möglich.

4,8
Tab. 79 Entwicklung der Verwaltungskostenquote 2001-2006 im Vergleich zu den Gesamtaufwendungen (in %)
Jahr ARD ZDF DRadio
2001 4,1 3,5 5,4
2002 4,1 3,4 5,0
2003 3,9 3,6 4,7
2004 3,8 3,3 4,6
2005 3,9 3,3 4,6
2006 3,7 3,0 4,6
Durchschnitt 2001-2006 16. Bericht 3,9 3,4
Durchschnitt 2001-2005 15. Bericht 3,9 3,4 4,9

Tz. 587
Der Durchschnitt der Verwaltungskostenquote der Anstalten weist im Jahr 2006 im Vergleich zum 15. Bericht keine größeren Auffälligkeiten aus. Die ARD weist im Hinblick auf die Quotenermittlung darauf hin, dass bei den Verwaltungskosten strukturelle Unterschiede zwischen Hörfunk und Fernsehen bestehen (vgl. dazu auch 15. Bericht, Band 2, Tz. 608).

3.2.2 Anstaltsübergreifendes Benchmark Honorare und Lizenzen

Tz. 588
Im Bereich Honorare und Lizenzen wurden bereits zum 14. Bericht in einer vergleichenden Untersuchung zwischen BR, NDR und WDR Möglichkeiten der Kostenreduzierung überprüft. Die Kommission empfahl den Anstalten, die Untersuchung unter Einbeziehung aller Anstalten fortzusetzen; diese lag zum 15. Bericht vor.

Die Anstalten führten aus, dass neben den laufenden Optimierungen der EDV-gestützten internen Verfahren das Thema "Datenbank für Rechteverwaltung" stark in den Vordergrund gerückt sei.

Grund hierfür seien einerseits die durch digitale Produktionsmethoden und veränderte Sehgewohnheiten sich deutlich abzeichnende Kleinteiligkeit und Schnelligkeit der Schnittfolge in Produktionen. Eine Folge davon sei eine immer komplexere Rechteprüfung und Rechteinformation. Hierzu kämen ständig neue Programmnutzungen, die sich aus den digitalen Möglichkeiten ergäben und deren verstärkte Kontrolle, Prüfung und Dokumentation. Hierbei komme den Bereichen Honorare und Lizenzen sowie Dokumentation und Archive eine Schlüsselfunktion zu. Sie führen aus, dass der Arbeitsaufwand weiter zunehmen werde, nicht zuletzt auch durch Rechteklärungen und Honorarverträge im Online-Bereich.

Die Anstalten gehen nicht davon aus, dass es in den nächsten Jahren in diesen Bereichen zu einem weiteren Personalabbau kommen könne. Sie seien bestrebt, mit dem vorhandenem Personalbestand und entsprechenden Rationalisierungsmaßnahmen die anfallenden zukünftigen Aufgaben zu bewältigen.

Das ZDF hat bereits im 15. Bericht auf die höheren Personalkosten durch die gestiegenen Anforderungen im Bereich Honorare und Lizenzen hingewiesen. Diesem leichten Anstieg bei den Personalkosten stehen gesunkene Sachfremdkosten gegenüber. Ein weiteres Ansteigen der Personalkosten soll durch strukturelle Veränderungen verhindert werden, eine Aussage zu den erwarteten Synergieeffekten könne jedoch noch nicht getroffen werden.

3.2.3 Bewertung durch die Kommission

Tz. 589
Die Aussage der Kommission im 15. Bericht, die Bemühungen der Anstalten um mehr Wirtschaftlichkeit bei den Verwaltungskosten seien erkennbar, bestätigt sich auch für den 16. Bericht.

Die Kommission erwartet von den Anstalten im Bereich Honorare und Lizenzen die technischen und strukturellen Veränderungen weiterzuentwickeln, um die Möglichkeiten von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit besser auszuschöpfen.

Bei der Einzelbetrachtung der Abteilungen Honorare und Lizenzen zeigt sich, dass der Kostenanstieg - insbesondere aus den Jahren 2003 und 2004 - durch organisatorische und strukturelle Veränderungen aufgehalten werden konnte. Die Kommission hält es angesichts der immer komplexer werdenden Aufgaben in diesem Bereich für notwendig, die EDV-gestützten internen Verfahren weiterzuentwickeln wie auch die Organisationsabläufe zur Verhinderung eines personellen Mehrbedarfs zu optimieren. Sie erwartet hierzu den Bericht der Anstalten bis Dezember 2008.

3.3 Marketingaufwendungen und Sonstige Kommunikationsaufwendungen

  • Alle Anstalten der ARD, ZDF und Deutschlandradio haben bestätigt, dass die Zuordnung der Marketing- und Sonstigen Kommunikationsaufwendungen gemäß Leitfaden zur Abfrage der Marketing- und Kommunikationsaufwendungen erfolgte und keine Marketingleistungen im Programmaufwand und bei den Tochtergesellschaften enthalten seien.
  • Für den Zeitraum 2005-2012 verzeichnet die ARD eine Absenkung der Kosten für die Sachaufwendungen Marketing von 2 Mio. Euro, die Personalaufwendungen erhöhen sich um 6,5 Mio. Euro. Die Sonstigen Kommunikationsaufwendungen steigen in diesem Zeitraum inkl. Personalkosten um 14,7 Mio. Euro. Bei den Werbegesellschaften und Gegengeschäften erhöhen sich die Kosten gegenüber der Anmeldung zum 15. Bericht um insgesamt 18,1 Mio. Euro, dies ist ein jährlicher Anstieg von 2,7 %. In der Gesamtsumme erhöhen sich die Marketingaufwendungen und Sonstigen Kommunikationsaufwendungen der ARD im Zeitraum 2005-2012 allerdings nur um 0,6 % jährlich. Es ist festzustellen, dass die im 15. Bericht angekündigten Einsparungen bei den Sachaufwendungen des Marketing- und Kommunikationsaufwands durch Erhöhung anderer Positionen reduziert werden.
  • Das ZDF hat eine Vergleichbarkeit bei der Zuordnung der Aufwendungen mit der ARD hergestellt. Zudem wurde den Anregungen des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz aus der Prüfung des ZDF hinsichtlich der Kostenzuordnung entsprochen. Die Marketingaufwendungen und Sonstigen Kommunikationsaufwendungen gehen für den Zeitraum 2005-2012 insgesamt etwas zurück.
  • Das Deutschlandradio meldet für den Zeitraum 2009-2012 leicht rückläufige Kosten bei den Sonstigen Kommunikationsaufwendungen an und plant kostenbewusste Personalaufwendungen. Von den erneut angemeldeten Sondermitteln in Höhe von 12 Mio. Euro für die Fortführung der Frequenzbewerbung für den Zeitraum 2009-2012 erkennt die Kommission 6 Mio. Euro für die Jahre 2009-2010 an.
  • Bei ARTE erhöhen sich die Marketingaufwendungen und Sonstigen Kommunikationsaufwendungen durch einen Gesellschafterbeschluss für Werbemaßnahmen des neuen Programms im Jahr 2006 um 0,5 Mio. Euro. Für die Planung 2009-2012 ergeben sich keine signifikanten Veränderungen.

Tz. 590
Die Kommission hat die Anstalten im 15. Bericht aufgefordert zu überprüfen, ob die Marketingund Sonstigen Kommunikationsaufwendungen gemäß dem zum 15. Bericht erstellten neuen Leitfaden zugeordnet und erfasst worden sind. Alle Anstalten der ARD sowie ZDF und Deutschlandradio haben mitgeteilt, dass die Zuordnung dieser Kosten gemäß Leitfaden zur Abfrage der Marketingund Kommunikationsaufwendungen nun lückenlos erfolge und keine Marketingleistungen im Programmaufwand und bei den Tochtergesellschaften enthalten seien.

Tz. 591
Im 15. Bericht hat die Kommission die Anstalten ebenfalls aufgefordert, eine ausgereifte, transparente und nachvollziehbare Konzeption zur Beurteilung des kooperativen Marketings vorzulegen, die auf Kooperation, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausgerichtet und in der Umsetzung belegbar ist. Die entsprechenden Aussagen dazu sind in der nachfolgenden Darstellung der Anstalten aufgeführt worden. Für den 16. Bericht wurden auch das ZDF und das Deutschlandradio gebeten, eine eigene Stellungnahme zu Kosten und Nutzen ihrer Marketingaktivitäten abzugeben.

Tz. 592
Seit dem 15. Bericht erfassen alle Anstalten die Aufwendungen nach einem abgestimmten Leitfaden.

Tz. 593
Die Aufwendungen für Marketing und Sonstige Kommunikation bei den Entwicklungsprojekten werden - soweit vorhanden - bei den Projekten direkt ausgewiesen und fließen nicht in diese Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit ein.

Tz. 594
Im Bericht werden die Marketing- und die Sonstigen Kommunikationsaufwendungen gemäß den Anmeldungen der Anstalten zum 16. Bericht im Vergleich zu den Feststellungen des 15. Berichts dargestellt. Bei ARTE liegen für den 16. Bericht erstmals mittelfristige Daten vor, deshalb werden nur die Veränderungen zwischen 2005-2008 und den Planzahlen 2009 und 2012 dargestellt. Der Personalaufwand (inkl. Altersversorgung) für die Marketing- und die Sonstigen Kommunikationsaufwendungen wie auch der Aufwand der Werbegesellschaften und Gegengeschäfte werden nachrichtlich aufgeführt.

3.3.1 Darstellungen der Anstalten

Tz. 595
ARD
Für den Zeitraum 2005-2008 wurde im 15. Bericht der Anteil der Marketing- und der Sonstigen Kommunikationsaufwendungen inkl. anteiliger Personalkosten mit 375,7 Mio. Euro bzw. mit 1,6 % am Gesamtaufwand ausgewiesen.

Tab. 80 Gesamtübersicht der Marketing- und Sonstigen Kommunikationsaufwendungen zum 16. Bericht (in Mio. Euro)
  15. Bericht
2005-2008
16. Bericht
2005-2008
Abweichung
15. Bericht
16. Bericht Plan
2009-20128
Veränderung
zum 15. Bericht
Marketingaufwendungen 239,5 229,4 - 10,2 237,5 - 2,0
in % zum Gesamtaufwand (Selbstbindung) 1,0 1,0   0,9  
Sonst. Kommunikationsaufwendungen 74,6 79,6 5,0 85,6 11,0
Summe 314,1309,0- 5,1323,19,0
in % zum Gesamtaufwand 1,31,3 1,3 
Personalaufwand inkl. AV 61,6 64,5 2,9 71,8 10,2
Gesamtsumme 375,7373,5- 2,2394,919,2
in % zum Gesamtaufwand 1,61,6 1,6 
nachrichtlich:  
Werbegesellschaften 74,5 83,6 9,1 91,7 17,2
Gegengeschäfte 10,2 11 0,8 11,1 0,9
Summe 84,7 94,6 9,9 102,8 18,1
Gesamtsumme 460,4468,17,7497,737,3
in % zum Gesamtaufwand 1,92,0 2,0 
Gesamtaufwand 23.825,0 23.693,0   25.402,3  


Die ARD weist im Zeitraum 2005-2008 im Vergleich zum 15. Bericht Kostenreduzierungen bei den Sachaufwendungen Marketing in Höhe von 10,2 Mio. Euro aus. In der Planung über den gesamten Zeitraum 2005 -2012 ergibt sich im Vergleich mit dem 15. Bericht eine Reduzierung von 2,0 Mio. Euro. Dies entspricht einem jährlichen Rückgang von 0,1 %.

Die Personalaufwendungen beim Marketing erhöhen sich im Zeitraum 2005-2008 um 3,1 Mio. Euro, bis 2012 um 6,5 Mio. Euro. Die Anstalten haben die Erhöhung begründet.

Die Abweichung der Sonstigen Kommunikationsaufwendungen für den Zeitraum 2005 -2008 zwischen der Anmeldung zum 15. KEF-Bericht (74,6 Mio. Euro) und der Anmeldung zum 16. KEF-Bericht (79,6 Mio. Euro) beträgt 5 Mio. Euro. Für 2009-2012 erhöhen sich die Sonstigen Kommunikationsaufwendungen um 6 Mio. Euro (85,6 Mio. Euro). Damit ergibt sich über den gesamten Zeitraum 2005-2012 im Vergleich mit dem 15. Bericht eine Erhöhung von 11 Mio. Euro. Diese Erhöhungen sind im Wesentlichen mit Umstrukturierungen sowie mit der Neuerfassung der Sachaufwendungen des Marketings und der Sonstigen Kommunikation der Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen begründet. Die Veränderungen bei den Personalkosten ergeben sich aus der Fortschreibung der Kosten.

Bei den Aufwendungen der Werbegesellschaften ergibt sich im Zeitraum 2005-2008 eine Erhöhung zwischen der Anmeldung zum 15. KEF-Bericht (74,5 Mio. Euro) und der Anmeldung zum 16. KEFBericht (83,6 Mio. Euro) um 9,1 Mio. Euro. Dieser Anstieg wird mit der zusätzlichen Bewerbung von Hörfunkprogrammen, Wellenpromotion und der Beauftragung eines Callcenters begründet.

Es ist darauf hinzuweisen, dass sich bei RB, MDR, BR und NDR die Aufwendungen um insgesamt 4,1 Mio. Euro. verringert haben.

Bei den Werbegesellschaften und Gegengeschäften erhöhen sich die Aufwendungen von 2009- 2012 um weitere 8,2 Mio. Euro. Dies ergibt für den gesamten Betrachtungszeitraum 2005-2012 eine Erhöhung von 18,1 Mio. Euro.

Die ARD weist bei einer Quotenbildung in Relation zum Gesamtaufwand auf strukturelle Unterschiede zwischen Hörfunk und Fernsehen hin: Zum einen müssten aufgrund der Struktur des Hörfunks entsprechend regional differenzierte Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen durchgeführt werden. Darüber hinaus würden beim Fernsehen die Aufwendungen für Marketing und Sonstige Kommunikation in Relation zu vergleichsweise hohen Gesamtaufwendungen (insbesondere Programmkosten für Film- und Sportrechte) gesetzt. Dies habe zur Folge, dass die Quote im Fernsehen tendenziell niedriger sei. Anders verhalte es sich beim Hörfunk. Die Gesamtaufwendungen für den Hörfunk seien vergleichsweise deutlich niedriger, woraus eine entsprechend höhere Quote resultiere.

Tz. 596
ZDF
Für den Zeitraum 2005-2008 wurden im 15. Bericht der Anteil der Marketing- und der Sonstigen Kommunikationsaufwendungen inkl. anteiliger Personalkosten mit 142,1 Mio. Euro bzw. mit 1,8 % am Gesamtaufwand ausgewiesen.

Tab. 81 Gesamtübersicht der Marketing- und Sonstigen Kommunikationsaufwendungen des ZDF zum 16. Bericht (in Mio. Euro)
  15. Bericht
2005-2008
16. Bericht
2005-2008
Abweichung
15. Bericht
16. Bericht Plan
2009-20128
Veränderung
zum 15. Bericht
Marketingaufwendungen 66,8 60,0 - 6,8 64,3 - 2,5
in % zum Gesamtaufwand (Selbstbindung) 0,9 0,9   0,8  
Sonst. Kommunikationsaufwendungen 34,8 25,7 - 9,1 29,9 - 4,9
Summe 101,685,7- 15,994,2- 7,4
in % zum Gesamtaufwand 1,31,1 1,2 
Personalaufwand inkl. AV 40,5 36,7 - 3,8 40,5 0,0
Gesamtsumme 142,1122,4- 19,7134,7- 7,4
in % zum Gesamtaufwand 1,81,6 1,7 
Gesamtaufwand 7.692,1 7.569,8   8.132,5  


Das ZDF hat bei der Definition der Selbstbindung für das Marketing in der Anmeldung zum 16. Bericht eine Vergleichbarkeit mit der ARD hergestellt und entsprechend die Aufwendungen für Trailer nicht mehr berücksichtigt. Weiterhin wurden die Anregungen des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz aufgegriffen, Marketingaufwendungen, die aus kostenrechnerischen Gründen anderen Bereichen des Hauses zugeordnet worden sind, direkt den Marketingaufwendungen zuzurechnen. Dies bezog sich insbesondere auf die Vorsteuern.

Die Marketing- und Sonstigen Kommunikationsaufwendungen für den Zeitraum 2005-2008 gehen inkl. Personalkosten um 19,7 Mio. Euro zurück. Für 2009-2012 ergibt sich eine Verringerung von 7,4 Mio. Euro, die Planung bewegt sich auf dem Niveau von 1,2 % zum Gesamtaufwand.

Werden die Personalkosten gesondert betrachtet, gehen sie im Zeitraum 2005-2008 um 3,8 Mio. Euro zurück. In der Planung für die Jahre 2009-2012 bleibt die Höhe dieser Aufwendungen gegenüber der vorherigen Gebührenperiode (15. Bericht) unverändert.

Tz. 597
Deutschlandradio
Im 15. Bericht wurde für den Zeitraum 2005-2008 der Anteil an den Marketing- und Sonstigen Kommunikationsaufwendungen inkl. anteiliger Personalaufwendungen mit 40,3 Mio. Euro bzw. 4,9 % am Gesamtaufwand ausgewiesen.

In dieser Summe waren auch die von der Kommission im 14. Bericht genehmigten Sondermittel für die Öffentlichkeitsarbeit (Frequenzbewerbung) im Umfang von 12,0 Mio. Euro enthalten.

In der Anmeldung zum 16. Bericht hat das Deutschlandradio erneut Sondermittel für die zusätzliche Frequenzbewerbung in Höhe von 12 Mio. Euro für den Zeitraum 2009-2012 beantragt. Als Begründung verweist Deutschlandradio auf seinen gesetzlichen Auftrag, die Bekanntheit des nationalen Hörfunks und seiner beiden Programme nachhaltig zu steigern und über die wachsenden Empfangsmöglichkeiten zu informieren. Die staatsvertragliche Regelung vom 1. April 2005, dass ARD und ZDF das Deutschlandradio beim Image- und Programmmarketing durch entsprechende Spots in den Fernsehprogrammen zur breiteren Bekanntmachung des Sendernetzausbaus unterstützen, würde erst seit dem 1. Juli 2007 vom ZDF und ab dem 1. Oktober 2007 von der ARD erfüllt.

Tab. 82 Gesamtübersicht der Marketing- und Sonstige Kommunikationsaufwendungen des Deutschlandradios zum 16. Bericht (in Mio. Euro)
  15. Bericht
2005-2008
16. Bericht
2005-2008
Abweichung
15. Bericht
16. Bericht Plan
2009-20128
Veränderung
zum 15. Bericht
Marketingaufwendungen 13,9 13,9 0,0 13,5 - 0,4
in % zum Gesamtaufwand (Selbstbindung) 1,7 1,7   1,5  
Sonst. Kommunikationsaufwendungen 11,1 11,3 0,2 11,8 0,7
Summe 25,025,20,225,30,3
in % zum Gesamtaufwand 3,03,1 2,8 
Summe Personalaufwendungen für Marketing-
und Sonstige Kommunikation
3,3 3,1 - 0,3 3,3 - 0,1
Gesamtsumme 28,328,3- 0,128,60,3
in % zum Gesamtaufwand 3,43,4 3,0 
zusätzliche Sondermittel für Marketing* 11,2 10,9   12,0  
Sondermittel Personalaufwand Marketing
und Sonstige Kommunikation
0,8 0,8 0,0 0,0  
Summe Sondermittel 12,0 11,7   12,0  
in % zum Gesamtaufwand 1,4 1,4   1,3  
Gesamtsumme inkl. Sondermittel 40,340,0 40,60,3
in % zum Gesamtaufwand 4,94,9 4,5 
Gesamtaufwand 828,3 821,2   903,6  

* genehmigte Sondermittel für den Zeitraum 2005-2008; angemeldete Sondermittel für den Zeitraum 2009-2012

Die Marketing- und Sonstigen Kommunikationsaufwendungen beim Deutschlandradio belaufen sich inkl. Personalaufwendungen im Zeitraum 2005-2008 auf 28,3 Mio. Euro. und betragen 3,4 % des Gesamtaufwands. Mit den genehmigten Sondermitteln weist das Deutschlandradio für den genannten Zeitraum 4,9 % des Gesamtaufwands aus. Für die Jahre 2009-2012 hat das Deutschlandradio erneut Sondermittel in Höhe von 12,0 Mio. Euro angemeldet; der Gesamtaufwand für Marketing und Sonstige Kommunikation inkl. Personalkosten würde damit 4,5 % des Gesamtaufwandes betragen. Ohne diese Sondermittel erreicht die Planung von Deutschlandradio für 2009-2012 eine Quote von insgesamt 3 % am Gesamtaufwand.

Durch die geänderte Ausweisungsart der Sondermittel (keine Untergliederung mehr in Sach- und Personalkosten) ergibt sich in der neuen Gebührenperiode eine Verschiebung zwischen den Personalaufwendungen und den Marketing- und Sonstigen Kommunikationsaufwendungen.

Tz. 598
ARTE
Im 15. Bericht wurden die Marketing- und Sonstigen Kommunikationsaufwendungen für das Jahr 2005 erstmals dargestellt und sind deshalb nur eingeschränkt vergleichbar. Ab dem 16. Bericht liegt auch für ARTE die mittelfristige Wirtschaftsplanung vor.

Tab. 83 Marketing- und Sonstige Kommunikationsaufwendungen von ARTE zum 16. Bericht (in Mio. Euro)
  15. Bericht
2005
16. Bericht
2005-2008
16. Bericht Plan
2009-2012
Veränderung zu
2005-2008
Marketingaufwendungen 2,1 9,0 9,1 0,05
in % zum Gesamtaufwand 1,4 1,6 1,4  
Sonstige Kommunikationsaufwendungen 0,9 3,7 3,9 0,2
in % zum Gesamtaufwand 0,6 0,6 0,6  
Gesamtsumme 3,012,712,9+ 0,2
in % zum Gesamtaufwand 2,02,22,1 
Gesamtaufwand 148,7 568,1 626,7  


Die Betrachtung zeigt einen Anstieg der Marketingaufwendungen im Zeitraum 2005-2008 gegenüber dem Jahr 2005. Grund hierfür ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung von ARTE, wonach die Marketingaufwendungen im Jahr 2006 um 500 T Euro zur Bewerbung des neuen Programmschemas erhöht wurden. In der Fortschreibung der Planung bis 2012 ergeben sich sowohl für die Marketing- als auch für die Sonstigen Kommunikationsaufwendungen keine wesentlichen Veränderungen.

Tz. 599
Grundzüge für ein kooperatives Marketing
Die Kommission bat im 15. Bericht, Band 2, Tz. 622, zur Beurteilung des kooperativen Marketings um eine ausgereifte, transparente und nachvollziehbare, zwischen den Anstalten abgestimmte Konzeption, die auf Kooperation, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausgerichtet und in der Umsetzung belegbar ist.

Nachdem im 15. Bericht von den Anstalten die Grundzüge für ein kooperatives Marketing generell beschrieben worden sind, haben die Anstalten zum 16. Bericht an Beispielen dargelegt, wie sie kooperatives Marketing umsetzen.

Tz. 600
Kosten-Nutzen-Analyse
Im 15. Bericht wurden die Marketingziele und die Kosten-Nutzen-Analyse der ARD mit den damit verbundenen Messmethoden dargestellt.

Den entsprechenden Bericht erstellte das ZDF für den 16. Bericht und bezog sich in seinen Ausführungen auch auf die Analyse des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz, der für die Jahre 2002-2004 die Marketingaktivitäten des ZDF eingehend untersuchte und das System der Erfolgskontrolle beschrieb.

Tz. 601
Beim Deutschlandradio wurden in den Jahren 1998-2000 ausführliche Kommunikationspläne entwickelt, die als Grundlagen der Marketingarbeit der Anstalt dienen. Diese Pläne werden in der Praxis kontinuierlich fortentwickelt.

Nach einer im Jahr 2004 durchgeführten umfassenden Evaluation der Kommunikationsarbeit des Deutschlandradios durch das Institut für Kommunikations- und Medienwirtschaft der Universität Leipzig erfolgte eine Bestandsaufnahme und Bewertung der Kommunikationsinstrumente des nationalen Hörfunks. Das Gutachten bilanzierte eine vielseitige und differenzierte Kommunikation, die auf verschiedenen Ebenen wirkt.

3.3.2 Bewertung durch die Kommission

Tz. 602
Alle Anstalten der ARD sowie ZDF und Deutschlandradio haben auf Anfrage der Kommission mitgeteilt, dass die Zuordnung der Marketing- und der Sonstigen Kommunikationsaufwendungen gemäß dem Leitfaden zur Abfrage der Marketing- und Kommunikationsaufwendungen erfolgt und keine Marketingleistungen mehr im Programmaufwand enthalten seien.

Tz. 603
Zu dem Hinweis der ARD auf die strukturellen Unterschiede zwischen Hörfunk und Fernsehen erwartet die Kommission eine fundierte Untersuchung zum nächsten Bericht.

Tz. 604
Bei den Anstalten der ARD ergeben sich beim Aufwand für Marketing und Kommunikation aufgrund struktureller Anpassungen veränderte Kostenrechnungen.

Bei den Aufwendungen für die Werbegesellschaften der ARD ergibt sich im Zeitraum 2005-2012 ein jährlicher Zuwachs von 2,7 % oder 18,1 Mio. Euro. Auch wenn darauf hinzuweisen ist, dass Gegengeschäfte nicht ausgabenwirksam sind, bleibt festzustellen, dass die im 15. Bericht angekündigten Kosteneinsparungen bei den Werbegesellschaften und Gegengeschäften in Höhe von 2,9 Mio. Euro nicht realisiert wurden.

Die Gesamtsumme der Marketingaufwendungen und Sonstigen Kommunikationsaufwendungen der ARD erhöhen sich im Zeitraum 2005-2012 jährlich um 0,6 %.

Tz. 605
Beim ZDF gehen die Marketing- und Sonstigen Kommunikationsaufwendungen mit - 7,4 Mio. Euro für den Zeitraum 2009-2012 gegenüber der Vorperiode (15. Bericht) leicht zurück. Durch die neuen Kostenzuordnungen, die das ZDF auf Anregungen der Kommission und des Rechnungshofs Rheinland- Pfalz vorgenommen hat, ist eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Anstalten gegeben.

Tz. 606
Beim Deutschlandradio entwickeln sich die Aufwendungen für Sonstige Kommunikation gegenüber den Planungen zum 15. Bericht leicht rückläufig; die Personalaufwendungen sind kostenbewusst geplant.

Wie für die laufende Gebührenperiode hat das Deutschlandradio auch für den Zeitraum 2009-2012 Sondermittel für Werbemaßnahmen im Frequenzbereich in Höhe von 12 Mio. Euro beantragt. Die staatsvertragliche Regelung mit dem Inkrafttreten zum 1. April 2005 zur gegenseitigen Bewerbung von ARD/ZDF und Deutschlandradio wird seit dem 1. Juli 2007 vom ZDF und ab dem 1. Oktober 2007 von der ARD umgesetzt.

Das Konzept der Werbung sah wegen der Vielzahl der Frequenzen des Deutschlandradios (ca. 300) vor, dass ARD und ZDF durch Werbespots die allgemeine Bekanntmachung dieses nationalen Hörfunksenders und seiner Programminhalte leistet und das Deutschlandradio dann in der jeweiligen Region die Frequenzbewerbung vornimmt. Durch die eingetretenen Verzögerungen bei ZDF und ARD erkennt die Kommission die Finanzierung der Weiterführung dieser staatsvertraglichen Regelung bis 2010 mit 6 Mio. Euro an.

Tz. 607
Grundzüge für ein kooperatives Marketing
Die von den Anstalten vorgelegten Beispiele von gemeinsamen Marketingmaßnahmen zeigen die Bereitschaft der Anstalten, projektbezogen erfolgreich zusammenzuarbeiten. Die Kommission ist der Auffassung, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Zukunft stärker ihren Auftrag, den sie gemeinsam umzusetzen haben, in die Öffentlichkeit rücken müssen. Deshalb ist es gerade bei Marketingmaßnahmen außerordentlich wichtig, anstaltsübergreifend und abgestimmt zu agieren. Es sind weitere Anstrengungen zu unternehmen, um auf der Grundlage der Kooperationserfahrungen eine tragfähige, inhaltliche und umsetzbare Konzeption zwischen ARD, ZDF, Deutschlandradio und auch ARTE zu entwickeln. Die Kommission erwartet hierzu einen ersten Bericht bis Oktober 2008.

Tz. 608
Kosten-Nutzen-Analyse
Der Bericht des ZDF über die Marketingziele und die Erfolgskontrollen ist für die Kommission nachvollziehbar. Das Deutschlandradio hat in seinem Beitrag die Marketinggrundlagen und die sich daraus ergebenden Ziele beschrieben und deren Nutzung beispielhaft dargestellt. Die Kommission regt an, dass das Deutschlandradio ebenfalls sog. Erfolgskontrollen durchführt. Sie hält es auch bei den Marketingzielen wie bei der dazugehörenden Kosten-Nutzen-Analyse für außerordentlich wichtig, dass ein Erfahrungsaustausch zwischen den Anstalten stattfindet und somit zum Nutzen der Anstalten Synergien erzeugt werden können. Sie erwartet hierzu eine Stellungnahme zum 17. Bericht.

3.4 Outsourcing

  • Die Kommission verzichtet aufgrund der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung der Outsourcingmaßnahmen zum Gebäudemanagement des WDR auf weitere detaillierte Fortschreibungen.
  • Die Fortschreibung der Outsourcingmaßnahmen des MDR und SWR wurde mit den Prognosen zur Wirtschaftlichkeit für den Planungszeitraum 2005-2012 aktualisiert.
  • Zur Sicherstellung der Transparenz in der wirtschaftlichen und sparsamen Führung von Beteiligungen erwartet die Kommission die Erarbeitung und Erstellung von Richtlinien
    1. für die Durchführung des Fremdvergleichs bei ausgelagerten Unternehmen,
    2. zur effizienten und zeitnahen Steuerung der outgesourcten Unternehmen oder Unternehmensteile.
  • Die Outsourcingmaßnahme Bremedia Produktion GmbH von RB begann erst im Jahr 2006 und wurde für den Zeitraum 2006-2012 ebenfalls aktualisiert und der Entwicklung angepasst. RB meldet weitere Outsourcingmaßnahmen an, die am 1. April 2007 begonnen wurden.

Tz. 609
Die Kommission betrachtet die Ergebnisse und wirtschaftlichen Prognosen der Outsourcingmaßnahmen bei den Rundfunkanstalten und überprüft anhand der Fortschreibungen die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen. Die Kommission stützt sich hierbei, soweit nicht andere Informationen vorliegen, auf die Angaben der Rundfunkanstalten.

Tz. 610
Das ZDF und das Deutschlandradio haben zum 16. Bericht keine neuen Outsourcingmaßnahmen angemeldet. Die Maßnahme des WDR, Gebäudemanagement, zeigte bereits zum 15. Bericht eine hohe Wirtschaftlichkeit und wird aufgrund der nachhaltigen positiven Entwicklung im 16. Bericht nicht mehr betrachtet (vgl. 15. Bericht, Band 2, Tz. 635).

3.4.1 Darstellungen der Anstalten

Tab. 84 Entwicklung der Einsparprognosen der bereits im 15. Bericht gemeldeten Outsourcingmaßnahmen (in Mio. Euro)
  15. Bericht
2005-2008
16. Bericht
2005-2008
Veränderung
15. Bericht
Einsparprognose
2009-2012
MDR 7.895,0 5.091,0 - 2.804,0 7.974,0
SWR 1.050,0 222,0 - 828,0 228,0
RB* - 1.016,5 - 99,0 917,5 1.222,0

* RB: Bremedia Produktion GmbH ab 2006

Tz. 611
SWR
Der SWR hatte zum 15. Bericht Einsparungen für den Zeitraum 2005-2008 von 1.050 T Euro durch die MARAN FILM GmbH angemeldet. Zum 16. Bericht wurde eine geringere Wirtschaftlichkeit angemeldet und mitgeteilt, dass infolge der zurzeit stattfindenden Restrukturierung der MARAN FILM GmbH die Planung der Jahre 2005-2008 auch auf den Zeitraum 2009-2012 übertragen werden soll.

Tab. 85 Darstellung der Effekte der Outsourcingmaßnahme MARAN FILM GmbH
  Mehrerträge Minderaufwand Mehraufwand Effekt
    Programmaufwand Personalaufwand Sachaufwand Programmaufwand Sachaufwand Einsparung
2002*-2006 - 297 4.350 4.100 5.000 - 9.000 - 3.750 403
2007-2012 161 6.570 4.920 5.760 - 12.825 - 4.080 506
Summe - 136 10.920 9.020 10.760 - 21.825 - 7.830 909

* Die Zahlen sind aus den Jahresabschlüssen der MARAN FILM GmbH abgeleitet; entsprechend dem Gesellschaftsanteil sind hier 51% des Ergebnisses aufgenommen.

Zur wirtschaftlichen Entwicklung der MARAN FILM GmbH führt der SWR aus, dass das Geschäftsjahr 2006 nicht zufriedenstellend verlaufen sei. Als Grund werden u.a. die schwierige Marktentwicklung, insbesondere der Rückgang des Auftragsvolumens der Fernsehprogrammveranstalter und die verstärkte Konzernbindung bei Auftragsvergaben genannt. Vor diesem Hintergrund hätten die Gesellschafter beschlossen, die Sparte Auftragsproduktionen vorläufig stillzulegen. Die MARAN FILM GmbH wird ab 2008 ausschließlich mit der Stoffentwicklung und Produktion für neun SWR-Eigenproduktionen betraut. Im Jahr 2007 würden die bisher laufenden Aktivitäten planmäßig erfüllt. Im Laufe des Jahres 2007 erfolgt der Abbau von Personal- und Sachkapazitäten. Ab 2008 bestehe die begründete Sicherheit, dass beim SWR ein Einspareffekt von 57 T Euro bewirkt und der auch für die Folgejahre als Minimalziel geplant wird.

Tz. 612
Radio Bremen
Outsourcingmaßnahme "Bremedia Produktion GmbH"
Die ausgelagerte "Bremedia Produktion GmbH" hat die operative Geschäftstätigkeit am 1. April 2006 aufgenommen. Diese umfasst die Planung, Produktion und wirtschaftliche Führung der kompletten Hörfunk- und Fernsehproduktion von Radio Bremen. Die Bremedia Produktion GmbH ist eine Beteiligungsgesellschaft, an der Radio Bremen mit 49 % und die Bavaria Film GmbH mit 51 % beteiligt sind.

Zum 15. Bericht hatte Radio Bremen Einsparungen durch diese Maßnahme für den Zeitraum 2006- 2010 von 371 T Euro prognostiziert.

Tab. 86 Darstellung der Wirtschaftlichkeit der Outsourcingmaßnahme "Ausgründung der Hörfunk- und Fernsehproduktion" in die "Bremedia Produktion GmbH"
  Mehrerträge Minderaufwand Mehraufwand Effekt
    Personalaufwand Sachaufwand Programmaufwand Sachaufwand Einsparung
2006 2.391 6.008 509 - 6.194 - 2.651 63
2007 3.253 8.557 2.665 - 12.200 - 2.349 - 74
2008* 2.253 8.833 4.698 - 12.353 - 3.518 - 88
2009 2.253 9.183 4.794 - 12.518 - 3.589 123
2010 2.253 9.331 4.891 - 12.481 - 3.661 333
2011 2.253 9.415 5.012 - 12.604 - 3.734 343
2012 2.253 9.580 5.135 - 12.735 - 3.808 423
Summe 16.909 60.907 27.704 - 81.086 - 23.311 1.123

* Die Reduzierung der Mehrerträge ab 2008 begründet sich mit der Vermietung der technischen Anlagen, die ab 2008 durch die RB Media GmbH (100%ige Tochter von Radio Bremen) an die Bremedia GmbH erfolgt. RB fließen dann Mittel über das Beteiligungsergebnis/die Finanzmittelrechnung zu.

Tz. 613
Überleitungsvertrag
Bei dieser Outsourcingmaßnahme handelt es sich um einen Betriebsübergang gem. § 613a BGB. Ein entsprechender Überleitungsvertrag hat den Übergang der Arbeitsverhältnisse auf das neue Beteiligungsunternehmen geregelt. Die Altersversorgungsansprüche bzw. laufende Altersversorgungen der ausgegründeten Mitarbeiter/innen trägt Radio Bremen. Die Quote der Altersversorgung beläuft sich auf ca. 4,7 % des Gehaltes dieser Personengruppe.

Tz. 614
Wirtschaftlichkeit
Nach Darstellung von Radio Bremen werden im Zeitraum 2006-2012 aus der Outsourcingmaßnahme positive Einspareffekte in Höhe von 1.123 T Euro erwartet. Das Ist-Ergebnis des Jahres 2006 übertraf die Planung um 485 T Euro.

Nach Aussage von Radio Bremen werden die einzelnen Produktionsgewerke von Bremedia Produktion GmbH zu marktüblichen Preisen eingekauft, die auch gegenüber Dritten ihre Gültigkeit besitzen. Auch hier schließt Radio Bremen eine Quersubventionierung aus.

Die Bremedia Produktion GmbH finanziert sich über den Verkauf von Produktionsleistungen. Im Drittgeschäft sind in der Mittelfristigen Finanzplanung ab dem Geschäftsjahr 2008/2009 zwei zusätzliche Produktionen mit einem Gesamtvolumen von 2,4 Mio. Euro vorgesehen.

Die Belastung aus der Mehrwertsteuer bezifferte Radio Bremen bei der Planung der Maßnahme mit 10 %. Die Bremedia Produktion GmbH kann im Verhältnis zu den Gesamtkosten 3 % Vorsteuer geltend machen. Somit verbleibt eine Nettomehrbelastung aus Vor- und Umsatzsteuer von 7 % bei der Anstalt. Auf der Basis der zum 1. Januar 2007 gültigen Umsatzsteuer von 19 % ergibt sich ein Nettoeffekt von 2,95 %.

Ein wesentlicher Grund für die Ausgliederung der Produktion war, dass das Tarifgefüge bei Radio Bremen über dem des freien Marktes liegt. Bei der Bremedia Produktion GmbH können wieder zu besetzende Stellen zu wesentlich günstigeren Tarifen besetzt werden. Der daraus resultierende Vorteil soll an Radio Bremen über die Produktionen weitergegeben werden.

Die Unterschiede in der Fortschreibung der unterschiedlichen Tarife betragen nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit zwischen Radio Bremen und der Bremedia Produktion GmbH 28,6 %. Hinzu kommen die Anteile zur Altersversorgung sowie die Differenz der erhöhten Jahresarbeitszeit bei Neueinstellungen.

Tz. 615
RB: Neue Outsourcingmaßnahmen der Geschäftsfelder Information- und Kommunikationstechnik, Allgemeine Verwaltung und Systemplanung/-service Fernsehen und Hörfunk

Im Zusammenhang mit der Ausgründung der "Bremedia Produktion GmbH" hat Radio Bremen zum 1. April 2007 weitere Unternehmensteile outgesourct. Informations- und Datenverarbeitung, Kommunikations- und Netzwerktechnik und Fernmelde- und Anlagetechnik wurden in den Geschäftsbereich "Informations- und Kommunikationstechnik" der Radio Bremen Media GmbH (100%ige Tochter von Radio Bremen) ausgegründet. Allgemeine Verwaltung, Einkauf & Logistik und die Versorgungstechnik wurden in den Geschäftsbereich "Gebäudemanagement" der Radio Bremen Media GmbH ausgegründet. Die Systemplanung/-service Fernsehen und Hörfunk ging in die Bremedia Produktion GmbH über.

Nach Darstellung im Wirtschaftlichkeitsnachweis (Checkliste) erfolgte die Ausgründung unter den Gesichtspunkten der Bündelung und Zusammenführung von Leistungen, damit diese den Mietern (Dritten) des neuen Standortes "Medienzentrum" angeboten werden können.

Die Überleitung des Personals erfolgte zu den gleichen Bedingungen wie bei der Bremedia Produktion GmbH. Für die Ausgründung sind keine speziellen Investitionsvorhaben vorgenommen worden. Im Ergebnis prognostiziert Radio Bremen in seiner Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Zeitraum 2007-2012 Einsparungen in Höhe von insgesamt 0,9 Mio. Euro.

Tz. 616
MDR
Der MDR hatte gem. 15. Bericht für seine Outsourcing-Maßnahmen Einsparungen im Zeitraum 2005-2008 von 7,9 Mio. Euro prognostiziert. In der Anmeldung zum 16. Bericht ergab sich eine geringere Einsparung von 5,1 Mio. Euro für diesen Zeitraum. Ab dem Jahr 2007 wurden die Planwerte fortgeschrieben sowie die Mehrwertsteueranhebung von 16 % auf 19 % berücksichtigt.

Tab. 87 Darstellung der Effekte aus Outsourcingmaßnahmen für die Jahre 2005-2012
  Mehrerträge Minderaufwand Mehraufwand Effekt
    Personalaufwand Sachaufwand Programmaufwand Einsparung
2005 572 5.909 9.083 -15.701 - 137
2006 538 6.413 9.035 - 16.086 - 100
2007 2.242 6.877 11.741 - 18.073 2.787
2008 1.912 7.073 11.766 - 18.210 2.541
209 1.597 7.310 11.809 - 18.388 2.328
2010 1.274 7.551 11.853 - 18.569 2.109
2011 943 7.794 11.898 - 18.751 1.884
2012 606 8.039 11.943 - 18.935 1.653
Summe 9.684 56.966 89.128 - 142.713 13.065


Die eingetretene Verschlechterung des Wirtschaftlichkeitseffekts in den Jahren 2005 und 2006 ergibt sich durch höhere Renditen aus Wertpapieranlagen für diese Jahre - Opportunitätskosten - (im Jahr 2005: 1.737 T Euro statt geplanter 688 T Euro, im Jahr 2006: 1.806 T Euro statt geplanter 1.022 T Euro).

Tz. 617
Entwicklung der personalgestellten Mitarbeiter
Der Abbau der personalgestellten Mitarbeiter erfolgte schneller als dies im 14. Bericht prognostiziert wurde. Die Rückführung der Stellen auf 207 bis zum Jahr 2008 wurde mit 206 Stellen bereits im Jahr 2006 erreicht. Dadurch kann der Stellenplan des MDR reduziert werden.

Tz. 618
Entwicklung der Drittumsätze bei MDR-Ausgliederungen
Der MDR hat in den Jahren 1996-1999 eine Reihe von Ausgliederungen vorgenommen. Ziel war die Konzentration auf das Kerngeschäft und den Ausbau der Medienstandorte Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Gleichzeitig sollte die Wirtschaftlichkeit erhöht und das Drittgeschäft gestärkt werden.

Tz. 619
Entwicklung der Drittumsätze vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2006 (in %)
Gesellschaft 2000 2006
Media City Atelier GmbH (MCA) 7,9 14,0
DREFA Media Service GmbH 9,9 34,5
MCS Sachsen 5,4 7,2
MCS Sachsen-Anhalt 0,7 3,8
MCS Thüringen 3,0 4,5
Media Mobil GmbH 4,6 10,6
Durchschnitt 5,3 12,4


Die Drittumsätze der outgesourcten Unternehmensteile haben sich seit dem Jahr 2000 bis zum 31. Dezember 2006 von 5,3 % auf 12,4 %, also um insgesamt 7,2 %-Punkte (gerundet) entwickelt.

3.4.2 Bewertung durch die Kommission

Tz. 620
SWR: MARAN FILM GmbH
Diese Outsourcingmaßnahme zeigt, dass die wirtschaftlichen Erwartungen, über Drittgeschäfte eine höhere Auslastung zu erreichen und damit auch zusätzliche Erträge zu erzielen, im Markt nur schwer realisierbar sind. Die Maßnahmen des SWR zur Gegensteuerung haben möglicherweise weitere Verluste vermieden. Der Effekt der Outsourcingmaßnahme ist aber deutlich reduziert.

Tz. 621
RB: Bremedia Produktion GmbH
Die im 15. Bericht angesprochene Problematik des Überleitungsvertrages für die RB-Mitarbeiter sowie die evtl. negativen Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung konnten gemindert werden. Die Fremdumsätze der Bremedia Produktion GmbH entwickeln sich gemäß der aktuellen Planungen. Es bleibt abzuwarten, ob die getroffenen Maßnahmen der Bremedia Produktion GmbH zu den mittelfristigen Ertragsteigerungen führen werden.

Tz. 622
RB: Neue Outsourcingmaßnahmen der Geschäftsfelder Information- und Kommunikationstechnik, Allgemeine Verwaltung und Systemplanung/-service Fernsehen und Hörfunk
Diese "kleinen" Outsourcingmaßnahmen von RB zeigen, dass kleine Anstalten alle Möglichkeiten von Einsparungen nutzen, um mit den anteiligen Gebühren auszukommen und somit den Finanzausgleich zwischen den größeren und kleineren Anstalten zu reduzieren. Wie bei den anderen betrachteten Outsourcingmaßnahmen will man durch Outsourcing langfristig vor allem über Personalkosteneinsparungen eine größere Wirtschaftlichkeit und Kostenvorteile erreichen.

Tz. 623
Outsourcingmaßnahmen des MDR Die Kommission beurteilt in eigener Unabhängigkeit die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Rundfunkanstalten und somit auch der Outsourcingmaßnahmen auf der Basis der Anmeldungen durch die Rundfunkanstalten. Soweit Prüfberichte von zuständigen Rechnungshöfen oder von Wirtschaftsprüfern bei Beteiligungen zur Verfügung stehen, werden diese in die Beurteilung der Kommission einbezogen.

Die zu berechnenden Personalanteile der Tochterunternehmen steigen an und damit auch der Programmaufwand des MDR, der sich gegenüber dem 14. und 15. Bericht erhöht hat. Nach den Feststellungen des Rechnungshofs für den Zeitraum 1999-2005 werden von den der Kommission als Wirtschaftlichkeitseffekt in der Folge der Auslagerung als tatsächlich wegfallend genannten 27 Stellen nur insgesamt 13 Stellen als Reduzierung durch Auslagerung ausgewiesen. Die anderen Stellen wurden aufgrund unternehmerischer Entscheidungen innerhalb des MDR in anderen Bereichen und für andere Aufgaben verwendet.

Die Anmeldung der Outsourcingmaßnahmen des MDR an die Kommission erfolgte als Gesamtbetrachtung und wurde entsprechend bewertet. Die Einsparungen aller Outsourcingmaßnahmen belaufen sich nach Angaben und Planung des MDR von 2005-2012 auf ca. 13 Mio. Euro. Der MDR gibt an, dass die Abweichung der im 15. Bericht vorgelegten Planzahlen in Höhe von - 2,8 Mio. Euro im Wesentlichen durch die bereits erwähnten höheren entgangenen Zinserträge (Opportunitätskosten) entstanden seien und in den Jahren 2009-2012 kompensiert werden.

Der Rechnungshofbericht zu den Kapitalmaßnahmen für Beteiligungen des MDR (Outsourcings) wurde nach Veröffentlichung von der Kommission in die Beurteilung der Outsourcingmaßnahmen einbezogen. Die Kapitalmaßnahmen wurden durch die Beteiligungsholding DREFA aus eigenen Mitteln erbracht. Insofern wird dadurch die Wirtschaftlichkeit der gesamten Outsourcingmaßnahme in gleicher Höhe reduziert, ist aber noch im positiven Bereich geblieben. Die Kapitalerhöhung selbst unterliegt zukünftig der Mindestrenditebetrachtung der Kommission.

Zu den Fragen der "Randnutzung" bzw. "zulässigen Betätigungsumfang einer Rundfunkanstalt" (hier: MDR) gibt es weiterhin divergierende Auffassungen zwischen dem MDR und dem prüfenden Rechnungshof. Soweit Kapazitäten für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags vorgehalten wurden und diese durch Aufträge von Dritten wirtschaftlich besser ausgelastet werden können, ist diese Randnutzung zur Kostenreduzierung sinnvoll.

Auf der Grundlage der vorhergehenden Erkenntnisse hat die Kommission den MDR um detaillierte Auskünfte ersucht, die der MDR bereitwillig erteilte. Zur zukünftigen transparenten Ableitung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit outgesourcter Unternehmen sowie auch im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen der Europäischen Kommission zur wirtschaftlichen Tätigkeit öffentlich- rechtlicher Rundfunkanstalten erwartet die Kommission bis zum Beginn der neuen Gebührenperiode die Festlegung einheitlicher Kriterien zum marktwirtschaftlichen Verhalten und Steuerung aller outgesourcten Gesellschaften.

Dazu zählt die Kommission insbesondere:

  • Jährliche Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung in detaillierter Form für jede ausgelagerte Gesellschaft und permanenter Soll-Ist-Vergleich auf Basis der Planungsrechnung. Bei veränderten Prämissen sind die Planzahlen entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit anzupassen. Diese Unterlagen sind den Anmeldungen zum 17. Bericht beizulegen.

  • Erarbeiten von Richtlinien für die Durchführung des Fremdvergleichs in den Finanzbeziehungen zwischen Rundfunkanstalten und ihren outgesourcten Unternehmen (Marktpreise) in Abstimmung mit allen Anstalten der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios.

  • Effiziente zeitnahe und aktive Steuerung der ausgelagerten Unternehmen durch ein Beteiligungscontrolling mit einer entsprechenden Richtlinie.


Letzte Aktualisierung 21.01.2008