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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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16. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

| 16. Bericht (als PDF - 1.137KB) |

Viertes Kapitel
Bestandsbedarf

2. Personalaufwendungen

2.2 Betriebliche Altersversorgung

  • Die Aufwendungen für die Altersversorgung der Rundfunkanstalten mit einem Gesamtvolumen von rd. 2,2 Mrd. Euro im Gebührenzeitraum 2009-2012 besitzen auf Grund ihres Volumens nach wie vor erhebliche Bedeutung für den Finanzbedarf.
  • Durch die mit dem Abschluss des Grundsatztarifvertrags vom 12. September 2005 mit Wirkung zum 1. Januar 2005 erfolgte Abkopplung von der Gesamtversorgung und den bestehenden Nettogesamtversorgungsregelungen konnten bei ARD und Deutschlandradio Aufwendungen von rechnerisch über 300 Mio. Euro vermieden werden, von denen rd. 150 Mio. Euro zur Finanzierung des mit den Tarifpartnern vereinbarten Systemwechsels verwendet wurden. Die vom ZDF in der Vergangenheit zur Vermeidung von Mehraufwendungen bei Leistungseinschränkungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ergriffenen umfangreichen Maßnahmen zeigen eine kostendämpfende Wirkung.
  • Die kassenwirksamen Versorgungsleistungen steigen u.a. aufgrund der Zunahme der Versorgungsempfänger bei allen Rundfunkanstalten an. Bei den Steigerungsraten hält aber die schon im 14. Bericht festgestellte Tendenz zur Abflachung insgesamt langfristig an.
  • Der Deckungsgrad steigt bei den ARD-Anstalten kontinuierlich an. Unter der Annahme eines durchschnittlichen zweckgebundenen Gebührenanteils zur Schließung der Deckungsstocklücke von durchschnittlich 104,3 Mio. Euro jährlich (Durchschnittsbetrag 2001-2012) kann die Schließung der Deckungsstocklücke im Verlauf des Jahres 2014 erreicht werden.
  • Die Kommission erkennt den von ARD und Deutschlandradio infolge der vorgenommenen Absenkung des Rechnungszinsfußes von 6 % auf 5,25 % für die kommende Gebührenperiode angemeldeten zusätzlichen Finanzbedarf von 40 Mio. Euro bzw. 1,5 Mio. Euro nicht an. Die bereits in den Jahren 2005-2008 infolge der vorgenommenen Absenkung des Rechnungszinsfußes von der ARD geleisteten zusätzlichen Zuführungen zu den Altersversorgungsrückstellungen werden von der Kommission mit einem Anteil von 200 Mio. Euro als anrechenbare Eigenmittel für die Gebührenperiode 2009-2012 finanzbedarfsmindernd berücksichtigt.
  • Die Kommission weist darauf hin, dass der ab 1997 allein den ARD-Anstalten zur Schließung der Deckungsstocklücke bereitstehende zweckgebundene Gebührenanteil in Höhe von 0,25 Euro für maximal 20 Jahre und damit bis zum Ende der übernächsten Gebührenperiode zur Verfügung steht. Nach Auffassung der Kommission soll dieser zweckgebundene Gebührenanteil ab 2014 für die Abdeckung der aus der Absenkung des Rechnungszinsfußes entstehenden zusätzlichen Finanzbedarfs bei allen Anstalten (auch ZDF und Deutschlandradio) verwendet werden.
2.2.1 Plandaten der betrieblichen Altersversorgung

Tz. 146
Auch im 16. Bericht hat sich die Kommission wieder eingehend mit der Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung der Rundfunkanstalten befasst. Die Aufwendungen hierfür sind mit einem Gesamtvolumen von 2,2 Mrd. Euro allein schon wegen dieses großen Volumens für den Finanzbedarf der Anstalten von erheblicher Bedeutung. Finanzbedarfswirksam sind nach der mit den Rundfunkanstalten vereinbarten modifizierten Planungsmethode die Zuführung zu den Versorgungsrückstellungen, wie sie voll ertragsteuerpflichtigen Unternehmen nach § 6a EStG als Aufwand anerkannt werden. Bei dieser gesetzlichen Regelung wird von einer Abzinsung in Höhe von 6 % jährlich ausgegangen.

Tz. 147
Die Kommission hat wie in den vorangegangenen Gebührenperioden die Rundfunkanstalten aufgefordert, ihren Finanzbedarf für die betriebliche Altersversorgung nach der modifizierten Planungsmethode vorzunehmen. Das ZDF hat wie in der Vergangenheit seine Altersversorgungsrückstellungen mit 6 % abgezinst. ARD und Deutschlandradio haben hingegen ihre handelsrechtliche Bilanzierung geändert und ihre Altersversorgungsrückstellungen auf der Basis des Rechnungszinsfußes von 5,25 % abgezinst und entsprechend in die KEF-Anmeldung eingebracht. Hiermit haben sie auf entsprechende Hinweise ihrer Abschlussprüfer reagiert, die wiederum auf einer Empfehlung des Instituts der Deutschen Wirtschaftsprüfer beruhen. Die auf der Basis des Rechnungszinsfußes von 5,25 % erfolgte Anmeldung trägt dem gebotenen Vorsichtsprinzip Rechnung.

Damit sind die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung zwischen den Anstalten und mit den Zahlen der Vorjahre nicht ohne weiteres vergleichbar und aussagefähig. Dies gilt umso mehr, als die ARD-Anstalten und das Deutschlandradio die Absenkung nicht zum gleichen Zeitpunkt, in unterschiedlichen Schritten und nicht vollständig in der laufenden Gebührenperiode vorgenommen haben. Dies haben sie mit anstaltsindividuellen Besonderheiten begründet.

Tz. 148
Die Absenkung des Rechnungszinsfußes hat erhebliche Bedeutung für den Finanzbedarf, denn sie bezieht sich nicht nur auf den Rückstellungsbedarf der laufenden Gebührenperiode, sondern auf die vorgenommenen Rückstellungen insgesamt. ARD und Deutschlandradio haben dargelegt, die Absenkung des Rechnungszinsfußes sei wirtschaftlich insbesondere deshalb möglich gewesen, weil es verschiedene aufwandsmindernde Effekte (u.a. Grundsatztarifvertrag 2005) gegeben habe, die insgesamt zu einer weitgehenden Kompensation der Mehraufwendungen geführt hätten.

Bei einer Abzinsung mit 5,25 % ist der Finanzbedarf für die bei der ARD vorzunehmenden Rückstellungen im Zeitraum 2005-2008 um 324,3 Mio. Euro und im Zeitraum 2009-2012 um 39,9 Mio. Euro höher als bei den bisherigen 6 %. Der zusätzliche Finanzbedarf bei einer Abzinsung mit 5,25 % beträgt beim Deutschlandradio 5,4 Mio. Euro für die laufende Gebührenperiode und 1,5 Mio. Euro für die folgende Gebührenperiode. Das ZDF hat eine Nachmeldung für 2009-2012 in Höhe von 60,0 Mio. Euro für den Fall angekündigt, dass die Kommission die Absenkung des Rechnungszinsfußes auf 5,25 % akzeptiert.

In Summe für ARD, ZDF und Deutschlandradio führt die Abzinsung auf Basis des Rechnungszinsfußes von 5,25 % zu einem zusätzlichen Finanzbedarf von 431,1 Mio. Euro. Hiervon entfallen 329,7 Mio. Euro auf die laufende Gebührenperiode 2005-2008 und 101,4 Mio. Euro auf die kommende Periode 2009-2012.

Tz. 149
Einzelheiten gehen aus den nachfolgenden Tabellen hervor, in denen beide Rechenmodelle alternativ gegenübergestellt werden.

Tab. 27 Aufwendungen für die Altersversorgung der Rundfunkanstalten 2005-2012 (Rechnungszinsfuß 6%)
  ARD ZDF Deutschlandradio
  Aufwendungen
(in Mio. Euro)
Veränderung
(in %)
Aufwendungen
lt. Anmeldung
(in Mio. Euro)
Veränderung
(in %)
Aufwendungen
(in Mio. Euro)
Veränderung
(in %)
2004 Ist 437,1  74,1  16,7 
2005 Ist 300,7 - 31,2 76,4 3,1 11,9 - 28,9
2006 Plan 384,9 28,0 70,4 - 7,8 14,9 24,7
2007 Plan 396,6 3,0 64,3 - 8,7 13,5 - 9,0
2008 Vorschau 421,1 6,2 66,5 3,5 14,7 8,6
Summe 2005-2008 1.503,3  277,7  55,0 
Durschnitt  - 0,9 - 2,7 - 3,1
2009 Vorschau 460,1 9,3 63,0 - 5,3 17,4 18,0
2010 Vorschau 469,2 2,0 63,3 0,4 16,5 - 5,2
2011 Vorschau 477,9 1,8 64,2 1,5 17,1 3,6
2012 Vorschau 484,4 1,4 65,3 1,7 18,0 5,3
Summe 2009-2012 1.891,6  255,8  69,0 
Durschnitt  3,6 - 0,5 5,2
Summe 2005-2012 3.394,9  533,5  124,0 
Durschnitt  1,3 - 1,6 1,0


Tab. 28 Aufwendungen für die Altersversorgung der Rundfunkanstalten 2005-2012 (Rechnungszinsfuß 5,25 %)
  ARD ZDF Deutschlandradio
  Aufwendungen
lt. Anmeldung
(in Mio. Euro)
Veränderung
(in %)
Aufwendungen
(in Mio. Euro)
Veränderung
(in %)
Aufwendungen
lt. Anmeldung
(in Mio. Euro)
Veränderung
(in %)
2004 Ist 437,1  74,1  16,7 
2005 Ist 552,6 26,4 76,4 3,1 16,2 - 2,5
2006 Plan 449,5 - 18,7 70,4 - 7,8 18,0 10,8
2007 Plan 399,0 - 11,3 64,3 - 8,7 13,7 -24,0
2008 Vorschau 426,5 6,9 66,5 3,5 15,1 10,5
Summe 2005-2008 1.827,6  277,7  63,0 
Durschnitt  - 0,6 - 2,7 - 2,4
2009 Vorschau 464,5 8,9 120,0 80,4 17,8 17,5
2010 Vorschau 473,2 1,9 64,3 - 46,4 16,9 - 4,7
2011 Vorschau 481,4 1,7 65,2 1,5 17,5 3,3
2012 Vorschau 512,4 6,4 66,3 1,7 18,0 2,8
Summe 2009-2012 1.931,5  315,8  70,1 
Durschnitt  4,7 - 0,1 4,4
Summe 2005-2012 3.759,1  593,5  133,1 
Durschnitt  2,0 - 1,4 1,0

Tz. 150
Die jährlichen Aufwendungen liegen im Gebührenzeitraum 2005-2008 bei den ARD-Anstalten auf Basis des Rechnungszinsfußes von 6 % im Schnitt bei 375,8 Mio. Euro. Sie werden im Gebührenzeitraum 2009-2012 auf durchschnittlich 472,9 Mio. Euro ansteigen. Ausgehend vom letzten Jahr der laufenden Gebührenperiode (2008) steigen die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung im Jahr 2012 als letztem Jahr der kommenden Gebührenperiode um 15,0 %. Die Schwankungen der Aufwendungen der einzelnen Jahre innerhalb der betrachteten Gebührenzeiträume sind von den sich ändernden Verhältnissen, u.a. der allgemeinen Lebenserwartung, der Personalstruktur, dem Gehalts- und Tarifgefüge sowie den Laufzeiten der Tarifverträge abhängig.

Tz. 151
Durch den Abschluss des Grundsatztarifvertrags vom 12. September 2005 mit Wirkung vom 1. Januar 2005 konnten bei ARD und Deutschlandradio, insbesondere bei den Anstalten mit Nettogesamtversorgungsregelungen, erhebliche Aufwendungen vermieden werden. Die Höhe dieser Auswirkungen beträgt in den Jahren bis 2008 rechnerisch über 300 Mio. Euro, von denen rd. 150 Mio. Euro zur Finanzierung des Systemwechsels verwendet wurden. Die Einsparungen entsprechen den Minderungen in der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen und betragen für die Jahre 2009-2012 ca. 80 Mio. Euro, d. h. rd. 20 Mio. Euro jährlich.

Tz. 152
Weiteren Einfluss auf die jährlichen Aufwendungen haben u.a. die Einführung der so genannten Richttafeln 2005 G nach Prof. Dr. K. Heubeck (Sterbetafeln 2005 G). Bei der ARD ergibt sich daraus im Zeitraum 2005-2008 eine Aufwandsminderung von 21,0 Mio. Euro.

Tz. 153
Beim ZDF liegen die jährlichen Aufwendungen im Gebührenzeitraum 2005-2008 durchschnittlich bei 69,4 Mio. Euro und sinken im Gebührenzeitraum 2009-2012 um 5,5 Mio. Euro auf einen Durchschnittsbetrag von 64,0 Mio. Euro.

Ausgehend von den Aufwendungen zur Altersversorgung des Jahres 2008 und den entsprechenden Aufwendungen zum Ende der Gebührenperiode im Jahr 2012 sinken diese um 1,2 Mio. Euro auf 98,2 %. Die Aufwendungen bewegen sich mithin auf einem relativ konstanten Niveau.

Die vom ZDF in der Vergangenheit zur Vermeidung von Mehraufwendungen bei Leistungseinschränkungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ergriffenen umfangreichen Maßnahmen zeigen danach eine kostendämpfende Wirkung.

Die Einführung der Sterbetafeln 2005 G entfaltet beim ZDF, bedingt durch eine andere Personalstruktur, im Vergleich zur ARD keine Entlastungswirkung. Bis zum Jahr 2012 entstehen zusätzliche Aufwendungen von 1,6 Mio. Euro.

Tz. 154
Für das Deutschlandradio ergeben sich für den Gebührenzeitraum 2005-2008 jahresdurchschnittliche Aufwendungen von 13,8 Mio. Euro und für den Gebührenzeitraum 2009-2012 von 17,2 Mio. Euro bei Berücksichtigung des Rechnungszinsfußes von 6 %. Auf Basis der Aufwendungen zur Altersversorgung im Jahr 2008 ergibt sich eine Steigerung der Aufwendungen von 22,2 % im Jahr 2012. Die Steigerungsrate liegt damit um 7,2 %-Punkte höher als die der ARD-Anstalten.

Beim Deutschlandradio entstehen durch die Einführung der Sterbetafeln 2005 G zusätzliche Aufwendungen im Jahr 2005 in Höhe von 0,5 Mio. Euro.

2.2.1.1 Auswirkungen des Rechnungszinsfußes auf die Höhe der Altersversorgungsrückstellungen in den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen

Tz. 155
Die folgende Tabelle stellt die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen dar, die bei den Rundfunkanstalten auf Grundlage der aktuellen versicherungsmathematischen Gutachten sowie den aktuellen gutachterlichen Prognoseberechnungen vorgenommen werden. Zum Vergleich wird die Darstellung sowohl mit einem Rechnungszinsfuß von 6 % als auch mit 5,25 % vorgenommen.

Tab. 29 Vergleich der Nettozuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen der Rundfunkanstalten 2005-2012 (in Mio. Euro)
  ARD ZDF Deutschlandradio
  Nettozuführungen
auf der Basis 6 %
Nettozuführungen
auf der Basis 5,25 %
lt. Anmeldung
zusätzlicher
Finanzbedarf
Nettozuführungen
auf der Basis 6 %
lt. Anmeldung
Nettozuführungen
auf der Basis 5,25 %
zusätzlicher
Finanzbedarf
Nettozuführungen
auf der Basis 6 %
Nettozuführungen
auf der Basis 5,25 %
lt. Anmeldung
Differenz1 zusätzlicher
Finanzbedarf2
2005 Ist - 32,8 219,1 251,9 22,3 22,3 0,0 1,0 5,3 4,3 1,8
2006 Plan - 32,8 219,1 251,9 22,3 22,3 0,0 1,0 5,3 4,3 1,8
2007 Plan - 32,8 219,1 251,9 22,3 22,3 0,0 1,0 5,3 4,3 1,8
2008 Vorschau - 32,8 219,1 251,9 22,3 22,3 0,0 1,0 5,3 4,3 1,8
Summe 2005-2008 - 32,8 219,1 251,9 22,3 22,3 0,0 1,0 5,3 4,3 1,8
2009 Vorschau - 32,8 219,1 251,9 22,3 22,3 0,0 1,0 5,3 4,3 1,8
2010 Vorschau - 32,8 219,1 251,9 22,3 22,3 0,0 1,0 5,3 4,3 1,8
2011 Vorschau - 32,8 219,1 251,9 22,3 22,3 0,0 1,0 5,3 4,3 1,8
2012 Vorschau - 32,8 219,1 251,9 22,3 22,3 0,0 1,0 5,3 4,3 1,8
Summe 2009-2012 - 32,8 219,1 251,9 22,3 22,3 0,0 1,0 5,3 4,3 1,8
Summe 2005-2012 - 32,8 219,1 251,9 22,3 22,3 0,0 1,0 5,3 4,3 1,8

1 Beim Deutschlandradio entstehen im Vergleich zu den Nettozuführungen auf Basis 5,25 % bei den Nettozuführungen auf Basis 6 % zusätzliche Erträge i.H.v. 2,2 Mio. Euro durch Rückstellungsaufl ösungen. Dies führt in der GuV-Betrachtung insgesamt zu einem um 11,4 Mio. Euro geringeren Ergebnis bei Anwendung des Zinssatzes 5,25 % gegenüber der Bewertung mit 6,0 %.

2Aufgrund der Besonderheit in der Altersversorgung des Deutschlandradios ist die Auswirkung aus den unterschiedlichen Rechnungszinssätzen bei den Nettozuführungen zu den AV-Rückstellungen nicht mit dem zusätzlichen Finanzbedarf gleichzusetzen. Die tatsächliche Auswirkung auf den Finanzbedarf beträgt 6,9 Mio. Euro.

Tz. 156
Die Absenkung des Rechnungszinsfußes bei der Bewertung der Rückstellungen zur Altersversorgung wurde von den ARD-Anstalten nicht einheitlich vorgenommen, woraus sich auch der nach Jahren gestaffelte unterschiedliche Finanzbedarf erklärt. Die Darstellung der anstaltsindividuellen Absenkung des Rechnungszinsfußes in zeitlicher Hinsicht und in Bezug auf dessen Höhe wird in der Anlage 5 dargestellt.

Tz. 157
Das ZDF hat im Rahmen seiner Finanzbedarfsanmeldung bei der Bewertung der Rückstellungen zur Altersversorgung den Rechnungszinsfuß nach dem derzeitig geltenden Einkommensteuerrecht mit 6 % berücksichtigt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass eine Abweichung der Kommission von den im Zusammenhang mit der Einführung der modifizierten betriebswirtschaftlichen Planungsmethode festgelegten Parametern die Nachmeldung eines Finanzbedarfs von mehr als 60,0 Mio. Euro ab 2009 zur Folge hat.

Tz. 158
Das Deutschlandradio hat im Rahmen der Bewertung der Rückstellungen zur Altersversorgung den Rechnungszinsfuß zum 31. Dezember 2005 auf 5,5 % und zum 31. Dezember 2006 auf 5,25 % abgesenkt.

Tz. 159
Da die Absenkung des Rechnungszinsfußes ein Sonderfaktor ist, ist für den Verlauf der Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung nur ein Vergleich der Aufwendungen auf der Basis von 6 % Abzinsung aussagekräftig. Hierbei wird der starke Rückgang der Aufwendungen in Millionenhöhe sichtbar, der durch den VTV neu und die Einschnitte in die alten Versorgungswerke bewirkt wurde, dies zuletzt durch den von der ARD und dem Deutschlandradio im Jahr 2005 abgeschlossenen Grundsatztarifvertrag. Dieser hat u.a. zu einer Abkopplung von den Nettogesamtversorgungssystemen und einer Umstellung auf eine von Auswirkungen von externen Faktoren unabhängige Bruttoobergrenze für alle ARD-Anstalten und das Deutschlandradio geführt. Entsprechend kostendämpfend haben sich auch die vom HR ergriffenen Maßnahmen ausgewirkt. Der HR hat den Grundsatztarifvertrag nicht übernommen, aber in seinem Tarifvertrag eine adäquate Regelung eingeführt.

Tz. 160
Das Sinken der Nettozuführungen zu den Altersversorgungsrückstellungen beim ZDF ist unmittelbar auf die künftig zu tragenden Altersvorsorgeaufwendungen wirkende Vergütungs-/Versorgungsrunde 2003/2005 und den Tarifabschluss zur Vergütung/Versorgung 2005/2006-2008 zurückzuführen. Hierbei wurde u.a. die Abkopplung der zum 1. Januar 2007 wirksam werdenden tariflichen Vergütungsanhebung von der Versorgungsfähigkeit in Höhe von 1 % vereinbart.

Bewertung durch die Kommission

Tz. 161
Die Kommission erkennt den von den ARD-Anstalten und dem Deutschlandradio infolge der vorgenommenen Absenkung des Rechnungszinsfußes von 6 % auf 5,25 % für die kommende Gebührenperiode angemeldeten zusätzlichen Finanzbedarf von rd. 41,5 Mio. Euro nicht an. Die bereits in den Jahren 2005-2008 infolge der vorgenommenen Absenkung des Rechnungszinsfußes geleisteten zusätzlichen Zuführungen zu den Altersversorgungsrückstellungen werden von der Kommission mit einem Anteil von 200,0 Mio. Euro als anrechenbare Eigenmittel für die Gebührenperiode 2009-2012 finanzbedarfsmindernd berücksichtigt. Der danach verbleibende Unterschiedsbetrag der finanzbedarfswirksamen zusätzlichen Zuführungen zu den Altersversorgungsrückstellungen i.H.v. insgesamt 129,7 Mio. Euro werden mit 124,3 Mio. Euro bei den ARD-Anstalten und mit 5,4 Mio. Euro beim Deutschlandradio in der Gebührenperiode 2005-2008 als Finanzbedarf anerkannt. Die Kommission erkennt dabei ausdrücklich an, dass die Anstalten die in der Gebührenperiode 2005-2008 erreichten Einsparungen für die Altersversorgung und damit für die Abdeckung von Zukunftsbelastungen verwendet haben. Diese Vorgehensweise bewahrt zudem für die Anstalten die Möglichkeit einer vollständigen Schließung der Deckungsstocklücke bis Ende 2016, auch auf der Grundlage eines auf 5,25 % abgesenkten Rechnungszinsfußes. Beim Deutschlandradio, das bisher keine Deckungsstocklücke hatte, wird mit der Anerkennung die Entstehung einer Deckungsstocklücke vermieden. Die Kommission nimmt damit auch den Hinweis des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 11. September 2007 auf den Nachholbedarf des Deutschlandradios auf.

Für das ZDF wird ein zusätzlicher Finanzbedarf in Höhe von 60 Mio. Euro nicht wirksam, den das ZDF für den Fall angekündigt hat, dass die Kommission den abgesenkten Rechnungszinsfuß von 5,25 % anerkennt.

Tz. 162
Aus Sicht der Kommission besteht derzeit keine Notwendigkeit zur Änderung der mit den Rundfunkanstalten abgestimmten modifizierten Planungsmethode, die eine Anerkennung des Aufwands für die Zuführungen zu den Versorgungsrückstellungen nach § 6a EStG (Rechnungszinsfuß von 6 %) vorsieht. Die Kommission wendet dabei das bestehende Steuerrecht an und gewährleistet damit auch, dass es zu einer Gleichbehandlung der Rundfunkanstalten gegenüber voll ertragsteuerpflichtigen Unternehmen kommt.

Die Kommission erkennt ausdrücklich an, dass durch die Absenkung des Rechnungszinsfußes dem handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip stärker Rechnung getragen wird. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sie in der Vergangenheit eine 100%ige Abdeckung der bestehenden Altersversorgungsverpflichtungen durch entsprechende Deckungsstöcke anerkannt hat, obwohl es sich um nicht insolvenzfähige Anstalten handelt.

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird die Schließung der vorhandenen Deckungsstocklücke bei den ARD-Anstalten im Laufe des Jahres 2014 erfolgen. Die Kommission weist darauf hin, dass der ab 1997 allein den ARD-Anstalten zur Schließung der Deckungsstocklücke bereitstehende zweckgebundene Gebührenanteil in Höhe von 0,25 Euro für maximal 20 Jahre und damit bis zum Ende der übernächsten Gebührenperiode im Jahr 2016 zur Verfügung steht. Nach Auffassung der Kommission soll dieser zweckgebundene Gebührenanteil ab 2014 für die Abdeckung des aus der Absenkung des Rechnungszinsfußes entstehenden zusätzlichen Finanzbedarfs bei allen Anstalten (auch ZDF und Deutschlandradio) verwendet werden. Die Kommission geht dabei davon aus, dass sich die Anstalten bemühen, einen über 5,25 % hinausgehenden Zinssatz und auch weitere Einsparpotenziale durch die Übernahme der Auswirkungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 (Erhöhung des Rentenalters auf 67) zu erzielen.

2.2.1.2 Kassenwirksame Versorgungsleistungen der Rundfunkanstalten 2005-2012

Tz. 163
Die kassenwirksamen Versorgungsleistungen der Rundfunkanstalten sind in den vergangenen Gebührenperioden stetig angestiegen. Diese Tendenz setzt sich in der kommenden Gebührenperiode 2009-2012 fort, wie aus der nachfolgenden Tabelle hervorgeht.

Tab. 30 Kassenwirksame Versorgungsleistungen der Rundfunkanstalten 2005-2012
  ARD1 ZDF2 Deutschlandradio1
  Zahlungen
(in Mio. Euro)
Veränderung
(in %)
Zahlungen
(in Mio. Euro)
Veränderung
(in %)
Zahlungen
(in Mio. Euro)
Veränderung
(in %)
2004 Ist 262,7  18,2  8,4 
2005 Ist 273,3 4,0 19,1 4,7 8,8 5,0
2006 Plan 277,2 1,4 20,2 6,1 8,9 1,2
2007 Plan 287,1 3,6 20,2 - 0,2 9,6 7,6
2008 Vorschau 296,6 3,3 22,3 10,4 9,9 3,1
Summe 2005-2008 1.134,1  81,8  37,2 
Durschnitt  3,1 5,1 4,2
2009 Vorschau 303,5 2,3 23,3 4,5 10,5 6,1
2010 Vorschau 312,5 2,9 24,3 4,4 11,0 4,8
2011 Vorschau 322,0 3,1 25,4 4,4 11,3 2,7
2012 Vorschau 332,5 3,2 26,5 4,4 11,8 4,4
Summe 2009-2012 1.270,5  99,5  44,6 
Durschnitt  2,9 4,4 4,5
Summe 2005-2012 2.404,6  181,2  81,8 
Durschnitt  3,0 4,8 4,4

1 Versorgungsleistungen der ARD bzw. des Deutschlandradios ohne die Leistungen anderer Träger (Presseversorgungswerk, Direktversicherung, VDDKO, bbp)
2 Versorgungsleistungen des ZDF ohne Pensionskasse


18,2 34,1 52,4 19,1 36,2 55,3 5,7 20,2 38,9 59,1 6,9 20,2 41,7 61,9 4,7 22,3 44,8 67,03 8,3 23,3 48,0 71,3 6,4 24,3 51,5 75,9 6,4 25,4 55,3 80,7 6,4 25,4 55,3 80,7 6,4
Tab. 31 Versorgungsleistungen des ZDF und seiner Pensionskasse 2005-2012
  Zahlungen des ZDF
(in Mio. Euro)
Zahlungen der
Pensionskasse
(in Mio. Euro)
Insgesamt
(in Mio. Euro)
Veränderung
(in %)
2004 Ist 
2005 Ist
2006 Plan
2007 Plan
2008 Vorschau
Summe 2005-2008 81,8161,6 243,4 
Durschnitt    6,4
2009 Vorschau
2010 Vorschau
2011 Vorschau
2012 Vorschau
Summe 2009-2012 99,5214,2 313,7 
Durschnitt    6,4
Summe 2005-2012 181,2375,8 557,0 
Durschnitt    6,4

Tz. 164
Im Vergleich der kassenwirksamen Leistungen der laufenden Gebührenperiode 2005-2008 und des Planungszeitraums 2009-2012 ist bei den ARD-Anstalten ein Anstieg um 12,0 % (136,4 Mio. Euro) zu verzeichnen. Das ZDF weist in diesem Vergleich, unter Berücksichtigung der durch die Pensionskasse des ZDF erfolgten Zahlungen, einen Anstieg um 28,9 % (70,3 Mio. Euro) aus. Die vergleichbare Steigerungsrate des Deutschlandradio liegt bei 19,8 % (7,4 Mio. Euro).

Tz. 165
Die Steigerungsraten liegen im Vergleich der Gebührenperiode 2001-2004 (lt. Anmeldung 15. KEFBericht) und der Gebührenperiode 2005-2008 (lt. Anmeldung 16. KEF-Bericht) bei den ARD-Anstalten bei 12,1 %, beim ZDF bei 25,1 % und beim Deutschlandradio bei 18,6 %. Die schon im 14. Bericht, Tz. 125 festgestellte Tendenz zur Abflachung des Anstiegs hält insgesamt langfristig weiter an.

Tz. 166
Die dargestellten Steigerungen sind nicht zuletzt auf die bei allen Rundfunkanstalten steigende Zahl der Versorgungsempfänger zurückzuführen, die in der folgenden Tabelle aufgezeigt sind:

Tab. 32 Zahl der Versorgungsempfänger der Rundfunkanstalten 2005-2012
  ARD ZDF Deutschlandradio
  Versorgungs-
empfänger
Veränderung
(in %)
Versorgungs-
empfänger
Veränderung
(in %)
Versorgungs-
empfänger
Veränderung
(in %)
2004 Ist 14.566  2.665  802 
2005 Ist 14.956 2,7 2.804 5,2 809 0,9
2006 Plan 15.414 3,1 2.919 4,1 819 1,2
2007 Plan 15.876 3,0 3.035 4,0 853 4,2
2008 Vorschau 16.272 2,5 3.150 3,8 874 2,5
Durschnitt 2005-2008  2,8 4,3 2,2
2009 Vorschau 16.700 2,6 3.266 3,7 898 2,7
2010 Vorschau 17.002 1,8 3.381 3,5 921 2,6
2011 Vorschau 17.378 2,2 3.497 3,4 938 1,8
2012 Vorschau 17.521 0,8 3.612 3,3 955 1,8
Durschnitt 2009-2012  1,9 3,5 2,2
Durschnitt 2005-2012  2,3 3,9 2,2

Tz. 167
Der Zuwachs an Versorgungsempfängern beträgt bei den ARD-Anstalten in der kommenden Gebührenperiode 2009-2012 7,7 % (1.249). Das ZDF hat zum Ende des Planungszeitraumes 14,7 % (462) mehr Versorgungsempfänger als am Ende der laufenden Gebührenperiode 2005-2008. Nicht berücksichtigt ist hierbei die im Planungszeitraum eintretende Steigerung der Zahl der Vorruhestandsmitarbeiter. Diese beträgt im Planungszeitraum 200, was einer jährlichen Zunahme an Vorruhestandsmitarbeitern von durchschnittlich 50 entspricht. Für das Deutschlandradio erhöht sich die Zahl der Versorgungsempfänger im Vergleichszeitraum um 9,3 % (81).

Tz. 168
Vergleicht man die Zuwachsraten der kassenwirksamen Versorgungsleistungen mit denen der Versorgungsempfänger, so ist erkennbar, dass die Zuwachsraten der Versorgungsempfänger deutlich hinter denen der kassenwirksamen Versorgungsleistungen zurückbleiben.

Tz. 169
Nach Angaben der ARD-Anstalten ist die Entwicklung im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Zahl der Versorgungsempfänger im Zeitraum 2005-2012 durchschnittlich um 2,3 % p.a. steigt. Der Anstieg der kassenwirksamen Versorgungsleistungen liegt mit durchschnittlich 3,0 % p.a. nur geringfügig oberhalb dieser Steigerungsraten. Neben der Mengenkomponente (Anstieg der Versorgungsempfänger) ist die Wertkomponente (Anstieg der Rentenbezüge) zu berücksichtigen.

Die Entwicklung wird zum einen durch die Tarifsteigerungsraten, an denen die Rentenempfänger teilweise nicht in vollem Umfang partizipiert haben, beeinflusst. Zum anderen versterben bei der ARD nach wie vor Mitarbeiter mit hohen Versorgungsleistungen. Die aus dem aktiven Arbeitsleben ausscheidenden Mitarbeiter verfügen aufgrund zwischenzeitlicher Tarifvertragsänderungen über vergleichsweise geringere Rentenbezüge als die verstorbenen Rentenempfänger, was sich dämpfend auf den Anstieg der kassenwirksamen Versorgungsleistungen auswirkt.

Tz. 170
Die Zunahme der kassenwirksamen Versorgungsleistungen um 70,3 Mio. Euro aus dem Vergleich der kommenden mit der laufenden Gebührenperiode erklärt das ZDF mit einer nominellen Steigerung von rd. 23,0 Mio. Euro, die auf die Zunahme an Versorgungsempfängern zurückzuführen ist. Die verbleibende nominelle Steigerung von rd. 48,0 Mio. Euro setzt sich aus dem Tarif-/Versorgungssteigerungswert von 2,0 % p.a. zum einen (rd. 20,0 Mio. Euro) und der Zunahme der Vorruhestandsmitarbeiter zusammen (rd. 28,0 Mio. Euro), die den Status eines Pensionärs versorgungsrechtlich noch nicht erreicht haben. Die Steigerung der Zahl der Vorruhestandsmitarbeiter in der kommenden Gebührenperiode zieht eine Erhöhung der kassenwirksamen Versorgungsleistungen des ZDF in Höhe von 12,0 % nach sich.

Tz. 171
Das Deutschlandradio führt die stärkere Steigerung der kassenwirksamen Leistungen gegenüber der Anzahl der Versorgungsempfänger hauptsächlich auf die unterstellte Rentenerhöhung von 2,0 % p.a. ab dem Jahr 2009 zurück. Die Rentenanpassungen bei konstantem Rentnerbestand bewirken eine Erhöhung um rd. 8,0 %. Bei einer Zunahme der Anzahl der Versorgungsempfänger um 9,3 % ergibt sich insgesamt eine Erhöhung der kassenwirksamen Leistungen um rd. 18,0 %. Weiterhin steigt der Anteil des Deutschlandradios an der RIAS-Versorgung stärker, da die Leistungen der Direktversicherung auf Grund der konstanten Beiträge sinken. Die Entlastung der kassenwirksamen Leistungen durch Wegfall von Versorgungsfällen, die unter die frühere RIAS-Versorgung fallen, ist weitaus geringer als die Erhöhung durch den Zugang von Neurentnern.

Tz. 172
Die Unterschiede in der Höhe der Versorgungsaufwendungen je Versorgungsempfänger sind nach wie vor groß. Bei allen Rundfunkanstalten steigen die hierfür aufzubringenden Mittel im Vergleich der laufenden (2005-2008) mit der kommenden (2009-2012) Gebührenperiode entsprechend der folgenden Zusammenstellung.

Tab. 33 Kassenwirksame Versorgungsleistungen der Rundfunkanstalten je Versorgungsempfänger 2005-2012
  ARD1 ZDF2 Deutschlandradio1
  Leistungen
(in T Euro)
Veränderung
(in %)
Leistungen
(in T Euro)
Veränderung
(in %)
Leistungen
(in T Euro)
Veränderung
(in %)
2004 Ist 18,0  19,7  10,5 
2005 Ist 18,3 1,4 19,7 0,4 10,9 4,1
2006 Plan 18,0 - 1,6 20,3 2,7 10,9 0,0
2007 Plan 18,1 0,6 20,4 0,7 11,3 3,3
2008 Vorschau 18,2 0,8 21,3 4,3 11,3 0,7
Durschnitt 2005-2008 18,10,320,42,011,12,0
2009 Vorschau 18,2 - 0,3 21,8 2,6 11,7 3,2
2010 Vorschau 18,4 1,1 22,4 2,7 11,9 2,1
2011 Vorschau 18,5 0,8 23,1 2,9 12,1 0,9
2012 Vorschau 19,0 2,4 23,8 3,0 12,4 2,6
Durschnitt 2009-2012 18,5 1,0 22,8 2,8 12,0 2,2
Durschnitt 2005-2012 18,3 0,7 21,6 2,4 11,6 2,1

1 Versorgungsleistungen der ARD bzw. des Deutschlandradios ohne die Leistungen anderer Träger (Presseversorgungswerk, Direktversicherung, VDDKO, bbp)
2

Tz. 173
Die Versorgungsleistungen werden bei ARD und Deutschlandradio nicht vollständig abgebildet, da den Anstalten die Planungen der Leistungen anderer Träger (Presseversorgungswerk, Direktversicherung, VDDKO, bbp) ab 2007 nicht vorliegen. In den Jahren 2004-2006 liegen dagegen auch für ARD und Deutschlandradio die Werte inklusive der Leistungen anderer Träger vor. Durch die Einbeziehung dieser Werte würden sich die bei der ARD dargestellten Werte um ca. 1,2 T Euro erhöhen. Beim Deutschlandradio beträgt die Erhöhung ca. 4,2 T Euro. Hiernach ergeben sich folgende vergleichbare Werte (in T Euro):

  ARD Deutschlandradio
2004 19,2 14,7
2005 19,5 15,2
2006 19,2 15,2

Tz. 174
Bei den ARD-Anstalten steigen die kassenwirksamen Versorgungsleistungen pro Versorgungsempfänger von durchschnittlich 18,1 T Euro in der laufenden auf durchschnittlich 18,5 T Euro in der kommenden Gebührenperiode. Beim ZDF erfolgt für den gleichen Betrachtungszeitraum ein Anstieg von durchschnittlich 20,4 T Euro auf 22,8 T Euro. Die Aufwendungen des Deutschlandradios steigen von 11,1 T Euro auf 12,0 T Euro.

Tz. 175
Die Unterschiede in der durchschnittlichen Höhe der Versorgungsleistungen bei den einzelnen Rundfunkanstalten haben u.a. strukturelle Gründe. Dazu gehören insbesondere die Individualmerkmale der einzelnen Versorgungsempfänger, wie Renteneintrittsalter, Höhe der Sozialversicherungsrente, Steuerklasse, pensionsfähiges Einkommen zum Zeitpunkt des Renteneintritts usw. Hinzu treten die verschiedenen Versorgungssysteme der Rundfunkanstalten, deren zwischenzeitlich erfolgten Reformierungen und die damit einhergehenden Sonderregelungen zum Besitzstand.

Tz. 176
Eine Quantifizierung der Rentenunterschiede der Höhe nach ist danach nur einzelfallbezogen möglich. Auf Grund der unterschiedlichen Strukturelemente und Systematiken bei der Rentenberechnung sind die Rentenbeträge je Rentenempfänger im Durchschnitt aller ARD-Anstalten und die des Deutschlandradios geringer als die des ZDF.

2.2.2 Systeme der betrieblichen Altersversorgung

Tz. 177
Die ARD hat mit Wirkung vom 1. Januar 2005 einen Grundsatztarifvertrag mit den Gewerkschaften vereinbart, der vorrangig die Abkopplung von der Gesamtversorgung und den bestehenden Nettogesamtversorgungsregelungen erreicht.

Tz. 178
Die Systeme der betrieblichen Altersversorgung der Rundfunkanstalten basieren seit Anfang der 90iger Jahre (für das ZDF bereits seit 1988) auf einer Versorgungsregelung, die im neuen Versorgungstarifvertrag (VTV neu) niedergelegt ist.

Neben dieser, bereits im 11. Bericht (Tzn. 241 ff.) und 12. Bericht (Tzn. 120 ff.) dargestellten und gewürdigten Regelung, die die Abkehr von den Gesamtversorgungssystemen beinhaltet, bestanden die Regelungen mit den darin enthaltenen zahlreichen Besitzständen der alten Versorgungswerke im Wesentlichen fort.

Tz. 179
Die vorgenommenen Einschnitte in die alten Versorgungswerke, die hauptsächlich in Begrenzungen der durch Änderungen im Sozialversicherungsrecht und dem Einkommensteuerrecht hervorgerufenen Mehraufwendungen für die Anstalten bestanden, wurden von der Kommission als Schritte in die richtige Richtung gewürdigt (14. Bericht, Tzn. 130 ff.). An der Zusage und dem damit immanent verbundenen finanziellen Risiko änderte sich grundsätzlich nichts. Die Kommission hat das weitgehende Aussparen der alten Versorgungswerke von den allgemeinen Einschnitten in die Altersversorgung als kritikwürdig betrachtet und weitere Verhandlungen mit den Tarifpartnern zu einer weitergehenden Begrenzung der alten Versorgungswerke angemahnt. Die ARD-Anstalten haben in diesem Zusammenhang angekündigt, dass sie bei künftigen Änderungen der Sozialversicherung oder der Steuer wieder Tarifverhandlungen führen wollen, wenn sich aus diesen Änderungen die Notwendigkeit hierzu ergibt.

Tz. 180
Begründet durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG i.d.F. vom 5. Juli 2004), das RV-Nachhaltigkeitsgesetz (RV-Nachhaltigkeits-G i.d.F. vom 21. Juli 2004), das GKV-Modernisierungsgesetz (GKV-ModernisierungsG i.d.F. vom 14. November 2003) sowie die Abschaffung des Zuschusses zum Pflegeversicherungsbeitrag auf die Sozialversicherungsrente durch das 2. Gesetz zur Änderung des 6. Buches des SGB und andere Gesetze (2. Gesetz z. Änderung SGB VI und andere Gesetze i.d.F. vom 27. Dezember 2003), die insbesondere zu erheblichen Mehrbelastungen bei den Rundfunkanstalten mit Nettogesamtversorgungsregelungen führen, wurde zwischen den betroffenen Anstalten (BR, Deutschlandradio, NDR, RB, RBB, SWR, WDR) und den Gewerkschaften ein Grundsatztarifvertrag mit Datum vom 12. September 2005 vereinbart.

Ziel der Verhandlungen war die Vermeidung von durch die Gesetzesänderungen hervorgerufenen Mehrbelastungen für die ARD-Anstalten. Die Bestimmungen des Grundsatztarifvertrages sind in der Anlage 6 zusammenfassend dargestellt.

Tz. 181
Das ZDF hat zur Vermeidung von Mehraufwendungen infolge von Leistungseinschränkungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in den Vorjahren bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen:

  • Abschläge wie in der gesetzlichen Rentenversicherung bei vorgezogener Altersrente auf das Vergleichseinkommen;
  • Abschlag von 2 % auf das Vergleichseinkommen zur Vermeidung von Mehrbelastungen aus WFG und RRG 99;
  • Abschlag auf das Vergleichseinkommen zur Vermeidung von Mehrbelastungen aus der Riesterrentenreform ("Riesterkorrekturfaktor" gemäß Tarifvertrag vom 16. Juni 2003).


Mit Abschluss des Tarifvertrags vom 19. Juni 2006 hat das ZDF erreicht, dass die zum 1. Januar 2007 wirksam werdende Vergütungsanhebung um 1 % aus dem Jahre 2006 nicht zu einer gleichzeitigen Versorgungsanhebung führt. Erst der Tarifsteigerungswert 2007 i.H.v. 1,5 % führt wieder zu einer Anhebung der Anwartschaften aus der Altersversorgung.

Tz. 182
Vor dem Hintergrund des Abschlusses des Grundsatztarifvertrags 2005 durch die ARD-Anstalten hat die Kommission die Heubeck AG beauftragt, die Ergebnisse der von der Heubeck AG erstellten Gutachten zum Vergleich der Versorgungsregelungen bei ARD, ZDF und VBL vom 22. April 1999 und 31. Juli 2003 unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich eingetretenen Gesetzesänderungen zu aktualisieren.

Tz. 183
Das aktualisierte Gutachten liegt seit dem 20. Juli 2007 vor. Danach ist das mittlere Versorgungsniveau seit der Erstellung des letzten Gutachtens im Juli 2003 von ca. 80 % auf ca. 74 % gesunken und wird in Zukunft weiter sinken. Der Grund für das Absinken des Versorgungsniveaus liegt in den vorgenommenen Tarifvertragsveränderungen und zusätzlich in den gesetzlichen Änderungen. Ohne die Tarifvertragsänderungen wäre die Absenkung in der Weise nicht erfolgt.

Tz. 184
Das aus dem VTV neu resultierende Versorgungsniveau aller Rundfunkanstalten liegt unverändert unter dem des Öffentlichen Dienstes (VBL). Bei den alten Versorgungsregelungen liegt das Versorgungsniveau zwar nach wie vor über dem Versorgungsniveau des Öffentlichen Dienstes (VBL). Der durch die ARD-Anstalten und das Deutschlandradio abgeschlossene Grundsatztarifvertrag ist aber im Ergebnis gleichwohl ein wichtiger Beitrag zur angestrebten Absenkung des Versorgungsniveaus der alten Versorgungswerke.

Tz. 185
Die Jahresprämien zur Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung nach dem VTV neu bei den Anstalten liegen noch über den Prämien des Öffentlichen Dienstes (VBL). Die Gründe liegen unverändert u.a. in den unterschiedlichen Personalstrukturen (vgl. 14. KEF-Bericht, Anlage II, Tz. 5).

Die auf den bestehenden alten Versorgungswerken basierenden Jahresprämien der Anstalten liegen unverändert über denen des Öffentlichen Dienstes (VBL).

Aufgrund des stärker steigenden Anteils der Mitarbeiter im neuen Versorgungstarifvertrag, der vorgenommenen Tarifvertragsänderungen und der gesetzlichen Änderungen sind mittleres Versorgungsniveau und mittlere Jahresprämie weiter rückläufig. Seit 1999 ist die mittlere Prämie um ca. 15 % gesunken. Der Abstand zur Versorgung im Öffentlichen Dienst verringert sich weiter, bei einigen Rundfunkanstalten ist das mittlere Versorgungsniveau im Öffentlichen Dienst bereits unterschritten, bei einigen Anstalten ist dieses Niveau nahezu erreicht.

Tz. 186
Der Abschluss des Grundsatztarifvertrags führt bei den Rundfunkanstalten der ARD und dem Deutschlandradio, insbesondere bei den Rundfunkanstalten mit Nettogesamtversorgungsregelungen, zur Vermeidung von Aufwendungen von über 300 Mio. Euro. Von den aus verschiedenen Gesetzesänderungen resultierenden Mehraufwendungen wurden rd. 150 Mio. Euro zur Finanzierung der mit den Tarifvertragspartnern vereinbarten Lösung für den Systemwechsel verwendet.

Tz. 187
Es wurde bei den bestehenden Gesamtversorgungsregelungen der ARD und des Deutschlandradios eine Abkopplung von externen Faktoren erreicht. Die Einführung des Korrekturfaktors gemäß Ziffer 5 des Grundsatztarifvertrages bewirkt für alle ARD-Anstalten (ausgenommen HR, der eine andere Regelung mit gleicher Wirkung eingeführt hat) die Abkopplung der Altersversorgung von der Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Ablösung der bei BR, Deutschlandradio, NDR, RB, RBB und WDR bestehenden Nettogesamtversorgungsregelungen durch Bruttogesamtversorgungsregelungen führt auch zur Abkopplung von den übrigen externen Einflussfaktoren (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge).

Bei den Rundfunkanstalten der ARD und dem Deutschlandradio werden künftige, noch nicht vorhersehbare Leistungsminderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung nach den Bestimmungen des Grundsatztarifvertrags nicht mehr ausgeglichen.

Tz. 188
Leistungseinschränkungen in der gesetzlichen Rentenversicherung wurden in der Vergangenheit durch das ZDF regelmäßig nicht durch höhere ZDF-Renten ausgeglichen. Was künftige Leistungsminderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung anbelangt, so entstehen aus der Riesterrentenreform durch Einführung des Riesterkorrekturfaktors keine Zusatzkosten für das ZDF. Sollen künftige anderweitige Mehrkosten durch Minderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vermieden werden, sind wie in der Vergangenheit Korrekturen von Fall zu Fall vorzunehmen.

Bewertung durch die Kommission

Tz. 189
Die Kommission ist der Auffassung, dass die jetzt erreichte Annäherung an das Versorgungsniveau des Öffentlichen Dienstes auch für die Zukunft sichergestellt werden muss. Die Kommission weist darauf hin, dass der gegenwärtig bestehende Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV) erstmals zum 31. Dezember 2007 kündbar ist. Eine eventuelle Kündigung des ATV könnte im Ergebnis der daraus resultierenden Verhandlungen zu Leistungseinschränkungen bei der VBL führen. Für diesen Fall erwartet die Kommission, dass die Anstalten zeitnah den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf prüfen.

2.2.3 Deckungsstöcke

Tz. 190
Die Darstellung der Entwicklung der Deckungsstöcke erfolgt zum einen auf der Basis eines Rechnungszinsfußes von 6 % und zum anderen auf der Basis eines Rechnungszinsfußes von 5,25 %.

Tab. 34 Übersicht über die Entwicklung des Deckungsgrades sowie die Schließung der Deckungsstocklücke in der Altersversorgung der ARD-Anstalten 2005-2012 (Rechnungszinsfuß 6 %)
in Mio. Euro 2001-2004
Zwischensumme
2005-2008
Zwischensumme
2009
Vorschau
2010
Vorschau
2011
Vorschau
2012
Vorschau
2009-2012
Zwischensumme
1997-2012
Summe
Ruhegeldrückstellung TVA/VO inkl. Beihilfe
Stand 31.12. Vorjahr    4.505,760 4.589,667 4.669,150 4.744,266   
+ Veränderung Rückstellung 299,092 146,186 83,907 79,483 75,116 83,218 321,723 1.195,432
Stand 31.12. = Summe A    4.589,667 4.669,150 4.744,266 4.827,483   
Sondervermögen Altersversorgung
Stand 31.12. Vorjahr    3.917,240 4.113,028 4.299,103 4.483,988   
+ Zuführung zum Sondervermögen
AV (saldiert mit Entnahmen)
783,232 565,524 195,788 186,074 184,885 173,143 739,892 2.953,850
Stand 31.12. = Summe B    4.113,028 4.299,103 4.483,988 4.657,132   
Deckungsgrad/-lücke
Deckungsgrad 31.12. in %
(Summe B im Verhältnis zu Summe A)
   89,6 % 92,1 % 94,5 % 96,5 %   
Fehlbetrag 31.12. zur
100%igen Deckung
(Summe B ./. Summe A)
   - 476,639 - 370,047 - 260,277 - 170,351   
Soll-Zuführungen zum Sondervermögen AV
Erträge aus dem zweckgebundenen
Gebührenanteil AV (25 Cent)
414,633 419,338 105,198 104,894 104,372 103,705 418,169 1.645,215
+ Veränderung Ruhegeldrückstellung
TVA/VO inkl. Beihilfe
299,092 146,186 83,907 79,483 75,116 83,218 321,723 1.195,432
= Soll-Zuführung zum
Sondervermögen AV
713,725 565,524 189,105 184,377 179,488 186,923 739,892 2.840,647
Übererfüllung/ Untererfüllung
Zuführung zum Sondervermögen
AV (saldiert mit Entnahmen)
783,232 565,524 195,788 186,074 184,885 173,143 739,892 2.953,850
./. Soll-Zuführung zum
Sondervermögen AV
713,725 565,524 189,105 184,377 179,488 186,923 739,892 2.840,647
= "Übererfüllung"(+)/
"Untererfüllung"(-)
69,507 0,000 6,684 1,698 5,397 - 13,779 0,000 113,203


Tab. 35 Übersicht über die Entwicklung des Deckungsgrades sowie die Schließung der Deckungsstocklücke in der Altersversorgung der ARD-Anstalten 2005-2012 (Rechnungszinsfuß 5,25 %)
in Mio. Euro 2001-2004
Zwischensumme
2005-2008
Zwischensumme
2009
Vorschau
2010
Vorschau
2011
Vorschau
2012
Vorschau
2009-2012
Zwischensumme
1997-2012
Summe
Ruhegeldrückstellung TVA/VO inkl. Beihilfe
Stand 31.12. Vorjahr    4.830,099 4.918,361 5.001,860 5.080,503   
+ Veränderung Rückstellung 299,092 470,525 88,262 83,499 78,643 111,235 361,639 1.559,687
Stand 31.12. = Summe A    4.918,361 5.001,860 5.080,503 5.191,738   
Sondervermögen Altersversorgung
Stand 31.12. Vorjahr    4.225,397 4.434,266 4.633,421 4.831,387   
+ Zuführung zum Sondervermögen
AV (saldiert mit Entnahmen)
783,232 873,681 208,869 199,155 197,966 186.224 792,214 3.314,330
Stand 31.12. = Summe B    4.434,266 4.633,421 4.831,387 5.017,611   
Deckungsgrad/-lücke
Deckungsgrad 31.12. in %
(Summe B im Verhältnis zu Summe A)
   90,2 % 92,6 % 95,1 % 96,6 %   
Fehlbetrag 31.12. zur
100%igen Deckung
(Summe B ./. Summe A)
   - 484,095 - 368,439 - 249,116 - 174,127   
Soll-Zuführungen zum Sondervermögen AV
Erträge aus dem zweckgebundenen
Gebührenanteil AV (25 Cent)
414,633 419,338 105,198 104,894 104,372 103,705 418,169 1.645,215
+ Veränderung Ruhegeldrückstellung
TVA/VO inkl. Beihilfe
299,092 470,525 88,262 83,499 78,643 111,235 361,639 1.559,687
= Soll-Zuführung zum
Sondervermögen AV
713,725 889,863 193,460 188,393 183,015 214,940 779,808 3.204,902
Übererfüllung/ Untererfüllung
Zuführung zum Sondervermögen
AV (saldiert mit Entnahmen)
783,232 873,681 208,869 199,155 197,966 186,224 792,214 3.314,330
./. Soll-Zuführung zum
Sondervermögen AV
713,725 889,863 193,460 188,393 183,015 214,940 779,808 3.204,902
= "Übererfüllung"(+)/
"Untererfüllung"(-)
69,507 - 16,181 15,409 10,762 14,951 - 28,716 12,406 109,428

Tz. 191
Im Rahmen der Anmeldungen zum 16. Bericht gehen die Anstalten nun von einer zum 31. Dezember 2008 noch bestehenden Deckungsstocklücke von rd. 605 Mio. Euro aus. Sie liegt damit um 104 Mio. Euro unter der noch zum 15. Bericht geäußerten Erwartung mit einem Bestand von ca. 709 Mio. Euro.

Tz. 192
Der Deckungsgrad steigt bei den ARD-Anstalten kontinuierlich an. Betrug er zu Beginn der laufenden Gebührenperiode (1. Januar 2005) noch 76,9 %, so erreicht er mit Ablauf des Planungszeitraumes am 31. Dezember 2012 eine Höhe von voraussichtlich 96,6 %.

Tz. 193
Unter der Annahme eines durchschnittlichen zweckgebundenen Gebührenanteils zur Schließung der Deckungsstocklücke von durchschnittlich 104,3 Mio. Euro jährlich (Durchschnittsbetrag 2001-2012) kann davon ausgegangen werden, dass im Verlauf des Jahres 2014 ein Deckungsgrad von 100 % erreicht werden kann.


Letzte Aktualisierung 21.01.2008