16. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Siebtes Kapitel
Anrechenbare Eigenmittel
- Die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio haben ihre anrechenbaren Eigenmittel anhand ihrer dem Basisjahr des Finanzbedarfsplanungszeitraums von 2005-2012 zugrunde liegenden Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2005 nach einheitlichem Schema ermittelt. Für ARTE ermittelte die Kommission den Bestand an anrechenbaren Eigenmitteln aus den Bilanzunterlagen 2005.
- Nach den Feststellungen der Kommission sind die zum 31. Dezember 2005 von den ARD-Anstalten erklärten anrechenbaren Eigenmittel in Höhe von insgesamt 444,2 Mio. Euro um 163,8 Mio. Euro auf 608,0 Mio. Euro zu erhöhen.
- Für das ZDF ergibt sich zum Beginn der Planungsperiode 31. Dezember 2005 kein positiver Bestand an anrechenbaren Eigenmitteln.
- Dem Deutschlandradio stehen laut Kommission zur Deckung seines Finanzbedarfs anrechenbare Eigenmittel von 78,1 Mio. Euro zur Verfügung; dies sind 1,7 Mio. Euro mehr als angemeldet.
- Bei der ARTE Deutschland GmbH stellt die Kommission anrechenbare Eigenmittel von 1,7 Mio. Euro fest.
1. Grundsätzliches
Tz. 375
Zur Ermittlung ihrer Bestände an liquiden Mitteln haben die ARD-Anstalten, das ZDF und das
Deutschlandradio anhand ihrer Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2005 nach einheitlichem
Schema näher bezeichnete Vermögensteile des kurzfristigen Bereichs um bestimmte Passiva dieses
Bereichs gemindert. Finanzmittel, die den einzelnen Rundfunkanstalten hieraus aufgrund eines
positiven Saldos verbleiben, stehen ihnen als kurzfristig anrechenbare Eigenmittel zur Deckung
ihres jeweiligen Finanzbedarfs aus der Mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung. Für die ARTE
Deutschland GmbH ermittelte die Kommission den Bestand an anrechenbaren Eigenmitteln aus den
Bilanzunterlagen 2005.
2. ARD
Tz. 376
Die ARD-Anstalten setzen ihren Bestand an anrechenbaren Eigenmitteln zur Deckung ihres Finanzbedarfs
ein. Bei der Ermittlung ihrer anrechenbaren Eigenmittel mindern sie den Saldo aus bestimmten
kurzfristigen Positionen der Aktiva und Passiva von 650,3 Mio. Euro um "übrige Korrekturen"
von im Saldo 145,2 Mio. Euro. Darin enthalten sind insbesondere die bis zum 31. Dezember
2012 nicht verbrauchten Mittel des MDR aus dem Sonderposten Anschubfinanzierung von 118,2
Mio. Euro, Korrekturen für zweckgebundene Mittel, verschiedene Rücklagen und Rückstellungen,
sowie Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen auf Programmvermögen.
Im Laufe des Verfahrens meldete die ARD weitere 56,7 Mio. Euro Eigenmittel mindernde Änderungen
nach. Diese betreffen die Rückstellungen für Altersteilzeit des HR von 44,3 Mio. Euro und
sonstige Rückstellungen des WDR mit 12,4 Mio. Euro.
Die Höhe des zum 31. Dezember 2012 nicht verbrauchten Sonderpostens des MDR aus der Anschubfinanzierung
wurde um 4,3 Mio. Euro auf 122,4 Mio. Euro berichtigt. Danach mindern die ARD-Landesrundfunkanstalten ihre Eigenmittelbestände um insgesamt 149,4 Mio. Euro "übrige Korrekturen".
Zusammengefasst haben die ARD-Anstalten 61,0 Mio. Euro nachgemeldet.
Danach betragen die von den ARD-Anstalten zum 31. Dezember 2005 erklärten anrechenbaren
Eigenmittel 444,2 Mio. Euro.
Tz. 377
Die Kommission hat die von den ARD-Anstalten ermittelten anrechenbaren Eigenmittel anhand der
jeweiligen Jahresabschlussunterlagen 2005 näher untersucht. Insgesamt kommt sie gegenüber den
Angaben der Anstalten zu einem Mehrbetrag von 163,8 Mio. Euro. Die sich danach zum 31. Dezember
2005 ergebenden Eigenmittel von 608,0 Mio. Euro errechnen sich wie folgt (in Mio. Euro):
| ARD | Veränderungen | KEF | |
|---|---|---|---|
| Summe Positionen der Aktiva (Tz. 378) | 1.900,4 | 36,2 | 1.936,6 |
| Summe Positionen der Passiva (Tz. 379) | 1.306,8 | - 38,6 | 1.268,2 |
| Saldo aus Aktiva und Passiva | 593,6 | 74,8 | 668,4 |
| Übrige Korrekturen (Tz. 380) | -149,4 | 89,0 | - 60,4 |
| Anrechenbare Eigenmittel zum 31. Dezember 2005 | 444,2 | 163,8 | 608,0 |
Tz. 378
Die Änderung der von den ARD-Anstalten erklärten Aktiva von 1.900,4 Mio. Euro um
36,2 Mio. Euro beruht auf folgenden Feststellungen:
Ein Schuldscheindarlehen des RBB in Höhe von 22,3 Mio. Euro ist den anrechenbaren Eigenmitteln
zuzurechnen. Im Jahr 1996 hatte der damalige ORB Investitionen im Bereich des Fernsehsendezentrums
als Leasingprojekt finanziert und die Mittel für die zukünftigen Leasingaufwendungen sowie
den Rückkauf des Objekts in einer zweckgebundenen, gesondert bewirtschafteten Etatposition
verwaltet. Die für das Investitionsprojekt vorgesehenen Mittel wurden im Jahr 1996 in Form eines
so genannten Schuldscheindarlehens mit einer Laufzeit von 10 Jahren festverzinslich angelegt. Nach
Angaben des RBB wurde der Betrag von 22,3 Mio. Euro nach Ende der vereinbarten Laufzeit im
Dezember 2006 erneut angelegt. Nach der liquiditätsorientierten Planungsmethode stellen solche
anstaltsindividuell zweckgebundenen Finanzanlagen grundsätzlich anrechenbare Eigenmittel dar,
soweit ihnen innerhalb der Mittelfristigen Finanzbedarfsplanungen 2006-2012 keine finanzbedarfsmindernden
Entnahmen aus der Rücklage gegenüberstehen (vgl. 13. Bericht, Tz. 288).
Bedingt durch außergewöhnliche Tilgungen in den Vorjahren wurde die Laufzeit eines Darlehens
des MDR in Höhe von 7,9 Mio. Euro neu auf vier Jahre festgelegt und entsprechend der neuen Gesamtlaufzeit
abgezinst. Die Forderung ist in Bezug auf die neue Gebührenperiode den kurzfristigen
Aktiva zuzurechnen.
Ausleihungen des SWR an verbundene Unternehmen in Höhe von 5,3 Mio. Euro werden im Jahr
2009 fällig. Da die Darlehensforderungen innerhalb des Gebührenzeitraums liquiditätswirksam
werden, sind sie den Eigenmitteln zuzurechnen.
Darlehen und Sonstige Ausleihungen des WDR von in der Summe 0,7 Mio. Euro sind den kurzfristigen
Aktiva zuzurechnen, da sie im Gebührenzeitraum getilgt werden.
Tz. 379
Die Änderungen der kurzfristigen Positionen der Passivseite durch die Kommission von 1.306,8
Mio. Euro um 38,6 Mio. Euro auf 1.268,2 Mio. Euro haben folgende Gründe:
Passiv abgegrenzt und damit Eigenmittel mindernd berücksichtigt wurden Einnahmen für Senderstandorte
beim SR (0,15 Mio. Euro) und beim SWR (0,13 Mio. Euro), die Zeiträume nach 2012
betreffen. Sie werden im Gebührenzeitraum nicht liquiditätswirksam.
Verbindlichkeiten aus Programmaufwendungen, denen entsprechende Anzahlungen gegenüberstehen
sowie Verbindlichkeiten auf noch zu leistende Anzahlungen oder aus erhaltenen Anzahlungen
auf Programmaufwendungen mindern die Eigenmittel nicht; der notwendige Finanzbedarf
für Programmaufwendungen ist unter Tzn. 91 ff. festgestellt. Die Summe der Passivpositionen war
um insgesamt 5,5 Mio. Euro (RB 1,5 Mio. Euro, RBB 2,4 Mio. Euro, SR 0,2 Mio. Euro, SWR 1,4 Mio.
Euro) zu mindern.
Aus den Positionen der sonstigen Rückstellungen kann die Kommission 32,8 Mio. Euro nicht Eigenmittel
mindernd anerkennen. Diese betreffen:
Rückstellungen des SWR für Aufwendungen der Alterversorgung in Höhe von 6 Mio. Euro. Mittel
hierfür werden nach der modifizierten Planungsmethode im Rahmen der Feststellung des Finanzbedarfs
für Personalaufwendungen (Zuführung zu den Rückstellungen für Altersversorgung) berücksichtigt.
Die Kommission erkennt im Rahmen der Beurteilung der geltend gemachten Personalaufwendungen
die zum 31. Dezember 2005 gebildeten Rückstellungen für Aufwendungen aus der Altersteilzeit
in der Höhe als Finanzbedarf an, in der ein Verbrauch innerhalb der Planungsperiode bis
2012 vorgesehen ist. In dem Umfang, in dem der Verbrauch der Altersteilzeitrückstellungen nach
2012 geplant ist, sieht die Kommission unter Beachtung der periodengerechten Abgrenzung für
den aktuellen Planungszeitraum keinen notwendigen Finanzbedarf.
Der HR weist per 31. Dezember 2005 eine Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe
von 44,3 Mio. Euro aus, die er in einer Nachmeldung Eigenmittel mindernd geltend macht. Die
Rückstellung basiert auf einem Fachgutachten und betrifft die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
bis zum Geburtsjahrgang 1954. Der Rückstellungsverbrauch erstreckt sich bis zum Jahr
2016.
RB gibt den Verbrauch seiner Altersteilzeitrückstellung von 2,3 Mio. Euro bis zum Jahr 2012 mit
2,1 Mio. Euro an.
Entsprechend der Angaben der Rundfunkanstalten sind beim HR 16,1 Mio. Euro (das entspricht 4/11
des Gesamtbetrags) und bei RB 0,2 Mio. Euro, insgesamt 16,3 Mio. Euro, den erklärten anrechenbaren
Eigenmitteln zuzurechnen (vgl. 13. Bericht Tzn. 129 und 287, 14. Bericht Tz. 323).
Minderungen der Passiva in Höhe von insgesamt 7,6 Mio. Euro sind darauf zurückzuführen, dass der
NDR (5,9 Mio. Euro), der MDR (0,7 Mio. Euro) der SR (0,1 Mio. Euro) und der SWR (1,0 Mio. Euro)
Rückstellungen für Resturlaub oder Zeitguthaben Eigenmittel mindernd berücksichtigt hatten, die
nicht ausgabewirksam werden.
Der Eigenmittelbestand ist um die vom MDR gebildeten Rückstellungen für Gehaltsfortzahlungen
im Sterbefall in Höhe von 1,1 Mio. Euro zu erhöhen. Für solche Fälle stehen die im Rahmen des
angemeldeten Finanzbedarfs gewährten Mittel für Personalaufwendungen zur Verfügung.
Im Einvernehmen mit den Rundfunkanstalten waren die Rückstellung für Beihilfeverpflichtungen
des RB (0,9 Mio. Euro), die DVB-T-Rückstellung des RBB (0,3 Mio. Euro) und Rückstellungen des WDR
für Aufbewahrungspflichten über das Jahr 2012 hinaus (0,6 Mio. Euro) nicht Eigenmittel mindernd
zu berücksichtigen.
Tz. 380
Die ARD-Anstalten haben einschließlich der Nachmeldung des MDR bei der Ermittlung ihrer anrechenbaren
Eigenmittel den Saldo aus bestimmten Aktiv- und Passivpositionen um weitere "übrige
Korrekturen" von insgesamt 149,4 Mio. Euro vermindert. Dieser Betrag ist
um - 89 Mio. Euro zu korrigieren.
Die Korrekturen betreffen unter anderem Eigenmittel mindernd berücksichtigte zweckgebundene
Rücklagen des BR von insgesamt - 53,8 Mio. Euro und des WDR von - 29,4 Mio. Euro. Diese "übrigen
Korrekturen" sind insoweit rückgängig zu machen, als sie innerhalb der Mittelfristigen Finanzbedarfsplanungen
2006-2012 nicht durch den Saldo von Finanzbedarf mindernden Entnahmen aus der
Rücklage und den Finanzbedarf erhöhenden Zuführungen zu Rücklagen gedeckt sind. Der erklärte
Bestand an anrechenbaren Eigenmitteln erhöht sich aus diesem Grund um 71,7 Mio. Euro (BR 42,3
Mio. Euro, WDR 29,4 Mio. Euro).
Der NDR hat die Rückstellungen für zweckgebundene Mittel aus den Gebührenrückflüssen der
Landesmedienanstalten in Höhe von 7,1 Mio. Euro zur Hälfte, d.h. mit 3,6 Mio. Euro, Eigenmittel
mindernd berücksichtigt (vgl. 11. Bericht, Tz. 392). Darin enthalten sind zweckgebundene Rückstellungen
für die Rückflüsse der Unabhängigen Landesanstalt für das Rundfunkwesen (ULR) von
0,5 Mio. Euro. Die Mittel sollen zur Finanzierung des Aufbaus und des Betriebs eines flächendeckenden
DAB-Sendernetzes dienen. Nicht verbrauchte DAB-Mittel sind liquide Mittel und stellen
systemkonform anrechenbare Eigenmittel dar. Der Finanzbedarf für das Projekt DAB wird innerhalb
des Abschnitts Entwicklungsbedarf/Projekte (Tzn. 266 ff.) beurteilt. Im Übrigen wird beim NDR die
doppelte Berücksichtigung des NDR-Anteils am Gemeinschaftsvermögen von Phoenix von - 0,4 Mio.
Euro berichtigt.
Tz. 381
Die Ende 2012 vorhandenen Restmittel des MDR aus der Anschubfinanzierung in Höhe von 106,0
Mio. Euro werden nicht zur Deckung des übrigen Finanzbedarfs der Planungsperiode herangezogen.
Wesentliche Teile ihres Eigenkapitals weisen die ARD-Anstalten in ihren Bilanzen als anstaltsindividuell
"gesetzlich gebundene" bzw. freie Rücklagen aus. Die diesen Rücklagen gegenüberstehenden
Finanzanlagen sind nach der modifizierten liquiditätsorientierten Berechnungsmethode der Kommission
grundsätzlich einsetzbare Eigenmittel. Sie stehen damit zur Deckung des Finanzbedarfs der
Rundfunkanstalten zur Verfügung (Vergleiche dazu grundsätzliche Ausführungen in Tz. 405 des 11. Berichts) . Zu diesen Rücklagen zählen grundsätzlich auch die in den Bilanzen ausgewiesenen Mittel
für die Anschubfinanzierung zum Aufbau des Rundfunks in den neuen Ländern nach § 2 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
von 1991.
Abweichend von ihrer Entscheidung im 11. Bericht akzeptierte die Kommission ab dem 12. Bericht
(vgl. dort Tz. 168), dass die am Ende eines Planungszeitraums vorhandenen Restmittel des Sonderpostens
Anschubfinanzierung einschließlich der darauf entfallenden durchschnittlichen Zinserträge
für langfristige Kapitalanlagen nicht zur Deckung des übrigen Finanzbedarfs herangezogen werden.
Dementsprechend wurden im 14. Bericht (vgl. Tz. 325) die nach Planungen des MDR Ende 2008
vorhandenen Restmittel aus der Anschubfinanzierung in Höhe von 101,9 Mio. Euro nicht bei der
Ermittlung des Finanzbedarfs der Planungsperiode herangezogen.
Entgegen den vorherigen Angaben erklärte die Anstalt im Rahmen der Ermittlungen zum 15. Bericht
für Ende 2008 einen geplanten Restmittelbestand aus der Anschubfinanzierung von 173,8 Mio.
Euro. Die Differenz erläuterte sie - außer mit relativ geringen Abweichungen bei den Auflösungsraten
- insbesondere mit höheren Zinszuführungen und einer außerordentlichen Zuführung zum
Sonderposten in Höhe von 18,3 Mio. Euro.
Die Sonderzuführung begründete der MDR mit einem höheren Barwert der Kaufoptionen aus den
Leasingverträgen. Den erhöhten Zinszuführungen liege eine geänderte Berechnungsmethodik
zugrunde. Während sich die Zinserträge bis einschließlich 2001 an den Ausschüttungen der Wertpapierspezialfonds
orientiert hätten, erfolge ab 2002 die Verzinsung des Sonderpostens mittels eines
gewichteten durchschnittlichen Refinanzierungssatzes, der sich aus den Darlehensverpflichtungen
der Leasinggesellschaften zur Finanzierung der MDR-Leasingobjekte errechne.
Die Kommission machte bereits im 15. Bericht deutlich, dass sie bei künftigen Ermittlungen der Bestände
an anrechenbaren Eigenmitteln die Sonderzuführung 2004 in Höhe von 18,3 Mio. Euro nicht
in die Sonderbehandlung Anschubfinanzierung einbeziehen werde. Auch die geänderte Berechnungsmethodik
der Zinszuführungen bedürfe einer dahingehenden Überprüfung.
In seinen Meldungen zum 16. Bericht verzichtete der MDR zwar auf die Zurechnung der Sonderzuführung
2004 von 18,3 Mio. Euro. Er änderte jedoch weder die auf der um 18,3 Mio. Euro erhöhten
Basis beruhenden absoluten Zuführungen noch die Zinssätze. Statt der durchschnittlichen Zinsertragsätze
für langfristige Kapitalanlagen legte der MDR seinen Zuführungen einen "gewichteten
durchschnittlichen Refinanzierungssatz" zugrunde. Dieser sei so dotiert, dass unter Zugrundelegung
des Refinanzierungssatzes von 5,29 % alle zukünftigen Leasingraten sowie die jeweiligen
Rückkaufswerte nach Ablauf der Leasingdauer finanziert werden könnten.
Entsprechend ihren Ausführungen im 15. Bericht vermag die Kommission diese erhöhten Zuführungen
nicht Eigenmittel mindernd zu berücksichtigen. Die im Rahmen der Ermittlung der anrechenbaren
Eigenmittel gebilligte Sonderbehandlung der Restmittel aus der Anschubfinanzierung
bezieht sich nur auf die noch nicht aufgelösten Restmittel aus den ursprünglich zugeflossenen
Mitteln zur Anschubfinanzierung und den Zuführungen der durchschnittlichen Zinserträge für
langfristige Kapitalanlagen. Weitere Zuführungen können nicht mehr als der Anschubfinanzierung dienend qualifiziert werden. Sie stellen vielmehr anrechenbare Eigenmittel dar. Die Kommission
legt deshalb den Zuführungen für die Jahre 2002-2006 ihre im 14. Bericht unter Tz. 301 festgelegten
Zinssätze zugrunde. Für den Zeitraum 2007-2012 berechnet sie die Zuführungen nach den in
diesem Bericht unter Tz. 352 festgelegten Zinssätzen. Dementsprechend werden die nach den Planungen
des MDR und den von der Kommission geänderten Zinszuführungen Ende 2012 vorhandenen
Restmittel aus der Anschubfinanzierung in Höhe von 106,0 Mio. Euro nicht bei der Ermittlung
des Finanzbedarfs der Planungsperiode 2009-2012 herangezogen. Die vom MDR aus dieser Position
geltend gemachten "übrigen Korrekturen" des Bestands an anrechenbaren Eigenmitteln von
122,4 Mio. Euro sind um 16,4 Mio. Euro auf 106,0 Mio. Euro zu mindern.
3. ZDF
Tz. 382
Für das ZDF hat die Kommission, wie in den vorausgegangenen Gebührenzeiträumen, auch zum 31.
Dezember 2005 keinen positiven Bestand an anrechenbaren Eigenmitteln festgestellt.
4. Deutschlandradio
Tz. 383
Das Deutschlandradio hat zum 31. Dezember 2005 einen Bestand an
anrechenbaren Eigenmitteln von 76,4 Mio. Euro erklärt. Diesen Betrag hat die
Kommission um 1,7 Mio. Euro auf 78,1 Mio. Euro korrigiert.
Rückstellungen für Vorruhestandsleistungen in Höhe von 0,2 Mio. Euro und für
Jubiläumszahlungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro wurden nicht Eigenmittel mindernd anerkannt. Hierfür notwendiger
Finanzbedarf wird im Rahmen der Personalaufwendungen untersucht und festgestellt (Tzn. 130 ff.).
5. ARTE
Tz. 384
Für die ARTE Deutschland GmbH lagen keine Angaben zum Bestand an anrechenbaren Eigenmitteln
vor.
Die Kommission ermittelte aus den Bilanzunterlagen zum 31. Dezember 2005 anrechenbare Eigenmittel
von 13,4 Mio. Euro. Diese berechnen sich wie folgt (in Mio. Euro):
| Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände | 18,1 |
|---|---|
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 1,0 |
| Summe Aktiva | 19,1 |
| Sonstige Rückstellungen | 5,5 |
| Verbindlichkeiten | 1,9 |
| Summe Passiva | 7,4 |
| Saldo aus Aktiva und Passiva | 11,7 |
| Korrektur "Vortragssaldo" | 1,7 |
| = Anrechenbare Eigenmittel | 13,4 |
Die Position Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände besteht im Wesentlichen aus 17,8 Mio. Euro Forderungen gegen Gesellschafter. Dabei handelt es sich um ARTE für 2005 zustehende und nicht abgeforderte Finanzmittel aus Gebührenanteilen. Dafür haben die Gesellschafter (ARD und ZDF) insgesamt 24,0 Mio. Euro Eigenmittel mindernde Rückstellungen gebildet. Den Differenzbetrag von 6,2 Mio. Euro erläutert ARTE mit einem nicht ausgewiesenen "Vortragssaldo" in Höhe von 1,7 Mio. Euro aus einem "Vorschuss an ARTE G.E.I.E." für Kosten in 2006. Dieser "Vortragssaldo" entspricht einer kurzfristigen Forderung und ist den Eigenmitteln zuzurechnen.
Der Restbetrag von 4,5 Mio. Euro betrifft die zum 31. Dezember 2005 von ARTE rechnerisch ermittelte Summe der von den Gesellschaftern noch nicht abgerufenen Gebührenanteile. Dieser Betrag ist von der Kommission bei der Ermittlung des für ARTE notwendigen Finanzbedarfs berücksichtigt.
Die ARTE Deutschland GmbH hat eingewandt, dass Programmverbindlichkeiten gegenüber ihren Gesellschaftern in Höhe von 11,7 Mio. Euro nicht finanzbedarfsmindernd eingesetzt werden können. Ermittlungen der Kommission zur Behandlung der diesem Betrag entsprechenden Summen bei den ARD-Anstalten und beim ZDF führten zu keinem eindeutigen Ergebnis. Die Problematik muss im Rahmen der Methodendiskussion zum 17. Bericht grundsätzlich erörtert werden. Mit Rücksicht darauf hat die Kommission beschlossen, dass nur 1,7 Mio. Euro bei der ARTE Deutschland GmbH zur Deckung ihres Finanzbedarfs im Planungszeitraum zur Verfügung stehen (vgl. Tz. 460).
