16. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Neuntes Kapitel
Feststellung des Finanzbedarfs und Gebührenempfehlung
3. Gebührenempfehlung
Tz. 468
Zwischen Kommission und Anstalten ist eine Verständigung über das Verfahren zur Umrechnung
des festgestellten Finanzbedarfs herbeigeführt worden.
Tz. 469
Bei der gemeinsamen Erörterung des Berichtsentwurfs gem. § 5 Abs. 2 RFinStV in dem Gespräch der
KEF und der Rundfunkkommission der Länder am 30. Oktober 2007 hat die Rundfunkkommission
die Erklärung abgegeben, dass die Länder nicht beabsichtigten, die Festlegung des prozentualen
Anteils der Landesmedienanstalten in § 10 Abs. 1 RFinStV zu ändern. Damit haben diese wieder an
der Erhöhung der Rundfunkgebühr teil (vgl. Tz. 336).
Tz. 470
Der von der Kommission anerkannte Finanzbedarf führt zu folgender Gebührenanpassung ab
1. Januar 2009:
| ARD | 0,565 |
|---|---|
| ZDF | 0,345 |
| Deutschlandradio | 0,02 |
| Zwischensumme | 0,93 |
| + Anteil der Landesmedienanstalten | 0,02 |
| Summe | 0,95 |
Zur Abdeckung des Fehlbetrages von ARTE ist ein zusätzlicher Gebührenanteil von 0,045 Euro erforderlich, der je zur Hälfte bei der Gebührenanpassung für ARD und ZDF berücksichtigt ist. Von der Gebührenerhöhung sind 12 Cent auf den Gebührenausfall bei den neuartigen Rundfunkempfangsgeräten gegenüber der Anmeldung zurückzuführen (7 Cent bei der ARD, 5 Cent beim ZDF).
Tz. 471
Daraus folgt eine Grundgebühr von 5,76 Euro
wovon
| 5,255 Euro | auf die ARD |
|---|---|
| 0,395 Euro | auf das Deutschlandradio |
| 0,11 Euro | auf den Gebührenanteil der Landesmedienanstalten |
entfallen;
eine Fernsehgebühr von 12,22 Euro wovon
| 7,255 Euro | auf die ARD |
|---|---|
| 4,735 Euro | auf das ZDF |
| 0,23 Euro | auf den Gebührenanteil der Landesmedienanstalten |
entfallen.
Die neue Gesamtgebühr beträgt 17,98 Euro (ARD 12,51 Euro, ZDF 4,74 Euro, Deutschlandradio 0,39 Euro und 0,34 Euro Anteil der Landesmedienanstalten).
Die Erträge aus der Grundgebühr sind abzüglich des Anteils der Landesmedienanstalten auf ARD und Deutschlandradio im Verhältnis von 93,0219 % zu 6,9781 %, die Erträge aus der Fernsehgebühr auf ARD und ZDF im Verhältnis von 60,5086 % zu 39,4914 % aufzuteilen.
