16. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
| 16. Bericht (als PDF - 1.137KB) |Zusammenfassung
Tz. 1
Die ARD hat für den Planungszeitraum 2009-2012 einen ungedeckten Finanzbedarf von rd. 1.635,4
Mio. Euro, das ZDF von rd. 698,6 Mio. Euro, das Deutschlandradio von rd. 88,5 Mio. Euro und ARTE
von rd. 78,5 Mio. Euro angemeldet (vgl. Tzn. 74 ff.).
Diese Anmeldungen würden einer Gebührenerhöhung von 1,50 Euro entsprechen (vgl. Tz. 79).
Unter Berücksichtigung der Nachmeldungen von insgesamt 260,3 Mio. Euro (vgl. Tz. 2) entsprechen
sie einer Gebührenerhöhung von 1,69 Euro.
Im Einzelnen stellt sich die Finanzbedarfsermittlung wie folgt dar:
| ARD | ZDF | DRadio | |
|---|---|---|---|
| Angemeldeter ungedeckter Finanzbedarf der Anstalten | - 1.635,4 | - 698,6 | - 88,5 |
| Ungedeckter Finanzbedarf ARTE | - 39,25 | - 39,25 | - |
| Nachmeldungen | - 186,9 | - 73,4 | - |
| Ist-Ergebnis 2006 (Abweichung von Anmeldung) | - 27,3 | - | - |
| Ist-Ergebnis ARTE 2006 (Abweichung von Anmeldung) | - 0,65 | - 0,65 | - |
| Ausgangsgrundlage für die Finanzbedarfsermittlung abzüglich Veränderungen durch die KEF: | - 1.889,5 | - 811,9 | - 88,5 |
| Programmaufwendungen | 36,95* | 121,55* | - |
| Personalaufwendungen | 40,0 | - | 1,5 |
| Eigenmittel in Zusammenhang mit der Absenkung des Abzinsungsfaktors | 200,0 | - | - |
| Übrige betriebliche Aufwendungen | 39,6* | 21,9* | 5,9 |
| Verstärkungsmittel | 10,0 | - | - |
| Entwicklungsbedarf/Projekte | 104,8* | 51,2* | 28,9 |
| Erträge | 271,2 | 56,9 | 7,2 |
| Anrechenbare Eigenmittel | 164,65* | 0,85* | 1,7 |
| Zurechnung des Reduzierugsbetrags der Eigenmittel von ARTE | 5,85 | 5,85 | - |
| Wirtschaftlichkeitsabschlag im Bereich Personal | 50,0 | 18,0 | - |
| Überschreitung der Selbstbindung Online | 22,2 | 11,3 | 0,5 |
| Von der KEF anerkannter Finanzbedarf | - 944,25* | - 524,35* | - 42,8 |
* einschl. ARTE-Anteil
Die Kommission weist darauf hin, dass sie die Zahlen in den Tabellen aus Gründen der Übersichtlichkeit in der Regel auf eine Nachkommastelle rundet. Da die zugrunde liegenden Rechenoperationen auf ungerundeten Zahlen basieren, können bei der Summenbildung Rundungsdifferenzen auftreten.
Tz. 2
Seitens der ARD wurden finanzbedarfserhöhende Nachmeldungen bei den Investitionen von
10,6 Mio. Euro (vgl. Tz. 238) und bei den anrechenbaren Eigenmitteln von 61,0 Mio. Euro (vgl. Tz.
463) anerkannt. ARD und ZDF haben der Kommission mit Schreiben vom 21. September 2007 mitgeteilt,
dass sie für den Gebührenzeitraum 2009-2012 nicht mehr damit rechnen, dass die Fernsehgebühr
für neuartige Rundfunkempfangsgeräte erhoben werden kann (vgl. im Einzelnen Tz. 327).
Dies ergibt gegenüber den ursprünglichen Planungen Ertragsausfälle von 115,3 Mio. Euro bei der
ARD und 73,4 Mio. Euro beim ZDF.
Tz. 3
Die Kommission hat die Finanzbedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten ihrem Auftrag entsprechend
nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit überprüft. Ergebnis dieser
Überprüfung ist eine Reduzierung des ungedeckten Finanzbedarfs bei der ARD auf 944,25 Mio. Euro,
beim ZDF auf 524,35 Mio. Euro und beim Deutschlandradio auf 42,8 Mio. Euro (vgl. Tz. 461).
Zum Ausgleich des von der Kommission festgestellten ungedeckten Finanzbedarfs ist inkl. des
Gebührenanteils für ARTE eine Rundfunkgebühr von 17,98 Euro erforderlich, wovon 12,51 Euro auf
die ARD, 4,74 Euro auf das ZDF, 0,39 Euro auf das Deutschlandradio und 0,34 Euro auf den Anteil der
Landesmedienanstalten entfällt. Die Grundgebühr beträgt 5,76 Euro, die Fernsehgebühr 12,22 Euro.
Daraus ergibt sich ab 1. Januar 2009 eine Erhöhung der Rundfunkgebühr um 0,95 Euro, wovon
0,565 Euro auf die ARD, 0,345 Euro auf das ZDF, 0,02 Euro auf das Deutschlandradio und 0,02 Euro
auf den Gebührenanteil der Landesmedienanstalten entfallen (vgl. Tzn. 470 f.).
Tz. 4
Die Übersicht über die Leistungsdaten der Rundfunkanstalten dokumentiert Struktur und Entwicklung
des umfangreichen Leistungsangebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.
Inzwischen stagniert das Leistungsangebots im Kernbereich des Fernsehens und des Hörfunks. Leistungsausweitungen
im Fernsehen gehen vor allem auf die digitalen Fernsehangebote des öffentlichrechtlichen
Rundfunks zurück. Die Online-Angebote wurden deutlich ausgebaut (vgl. Tzn. 27 ff.).
Tz. 5
Bei den Programmaufwendungen ist die Kommission der Auffassung, dass die üblicherweise aus
den jeweils letzten Jahren ermittelten Steigerungsraten angesichts der Preisentwicklungen im Medienbereich
derzeit grundsätzlich repräsentativ für eine Prognose sind; die Anstalten sind in ihren
Anmeldungen teilweise über diese Rate hinausgegangen. Die Programmaufwendungen werden
daher auf der korrigierten Basis des Jahres 2005 für die Jahre 2009-2012 für ARD und ZDF mit
2,42 %, für das Deutschlandradio mit 2,35 % und für ARTE mit 1,92 % fortgeschrieben. Die sich daraus
gegenüber den angemeldeten Programmaufwendungen ergebenden Kürzungen wurden bei
der ARD um die Hälfte reduziert, da sie im Basisjahr 2005 einen deutlichen Rückgang im Programmaufwand
gegenüber dem Vorjahr aufweist.
Im Ergebnis ergeben sich Kürzungen bei der ARD um 33,7 Mio. Euro, beim ZDF um 118,3 Mio. Euro
und bei ARTE um 6,5 Mio. Euro. Beim Deutschlandradio wird der angemeldete Bedarf anerkannt
(vgl. Tzn. 110 ff.).
Tz. 6
Die Personalaufwendungen sollen sich im Zeitraum 2009-2012 nach den Anmeldungen bei der
ARD und beim Deutschlandradio um durchschnittlich 1,6 % p.a., beim ZDF um 1,7 % p.a. erhöhen.
Dabei haben die Anstalten eine Tarifsteigerung zugrunde gelegt, die mit jährlich 2,0 % in Höhe
der Planungen der alten Bundesländer liegt. Reduzierungen der Zahl der besetzten Stellen sind bei
der ARD mit durchschnittlich 0,2 % p.a., beim ZDF mit durchschnittlich 0,4 % (Funktionen) p.a. und
beim Deutschlandradio mit durchschnittlich 0,5 % p.a. vorgesehen (vgl. Tzn. 130 ff.).
Die betriebliche Altersversorgung bleibt mit einem Gesamtvolumen von rd. 2,2 Mrd. Euro im
Gebührenzeitraum 2009-2012 von erheblicher Bedeutung für den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten.
Durch die neue Versorgungsregelung von ARD und Deutschlandradio konnten erhebliche
Aufwendungen vermieden werden; entsprechende Maßnahmen des ZDF haben ebenfalls eine
kostendämpfende Wirkung gezeigt. ARD und Deutschlandradio haben bei ihrer Anmeldung den
Rechnungszinsfuß auf 5,25 % abgesenkt, was eine erhebliche Auswirkung auf den Finanzbedarf
hat. Die Kommission erkennt den für die kommende Gebührenperiode angemeldeten Finanzbedarf
von 40,0 Mio. Euro bei der ARD und 1,5 Mio. Euro beim Deutschlandradio nicht an. Die bereits in
der Gebührenperiode 2005-2008 vorgenommenen Zuführungen zu den Altersversorgungsrückstellungen
von insgesamt 329,8 Mio. Euro werden mit einem Anteil von 200,0 Mio. Euro als anrechenbare
Eigenmittel finanzbedarfsmindernd berücksichtigt (vgl. Tzn. 146 ff.).
Tz. 7
Bei den übrigen betrieblichen Aufwendungen bzw. Geschäftsaufwendungen wird als Basis für die
Fortschreibung der korrigierte Ist-Betrag des Jahres 2005 festgelegt. Die Basiswerte werden mit 1,0 %
und ab 2009 entsprechend der aktuell vorliegenden Prognose des BIP-Deflators mit 1,5 % fortgeschrieben.
Im Ergebnis führt dies zu Kürzungen von 39,5 Mio. Euro bei der ARD, von 21,8 Mio. Euro
beim ZDF, von 5,9 Mio. Euro beim Deutschlandradio und von 0,2 Mio. Euro bei ARTE (vgl. Tzn. 194 ff.).
Tz. 8
Die Kommission erkennt von den ARD-Anstalten eingeplante allgemeine Verstärkungsmittel in
Höhe von 10 Mio. Euro nicht als Finanzbedarf an, da Planungsrisiken in der Unschärfe von Planzahlen
bereits ausreichend berücksichtigt sind. ZDF, Deutschlandradio und ARTE weisen keine Verstärkungsmittel
aus (vgl. Tzn. 231 ff.).
Tz. 9
Die angemeldeten Sachinvestitionen von ARD und Deutschlandradio liegen für den Planungszeitraum
2009-2012 mit 5,9 % bzw. 5,6 % der bereinigten Gesamtaufwendungen unter der Vergleichsquote
für die letzten acht Jahre. Es besteht deshalb kein Anlass für eine Korrektur.
Die Anmeldungen des ZDF belaufen sich auf 3,7 % der bereinigten Gesamtaufwendungen. Die
durchschnittliche Investitionsquote des Acht-Jahres-Zeitraums beträgt dagegen lediglich 3,1 %.
Die Kommission ist der Auffassung, dass damit das langfristig notwendige Investitionsniveau nicht
sichergestellt werden kann und sieht daher von einer Kürzung ab (vgl. Tzn. 236 ff.).
Tz. 10
Für den Zeitraum 2009-2012 wurde von der ARD zur Finanzierung von Projekten ein Entwicklungsbedarf
von rd. 338 Mio. Euro angemeldet. Vom ZDF wurde ein Bedarf von 183 Mio. Euro geltend
gemacht, vom Deutschlandradio rd. 48 Mio. Euro, von ARTE rd. 12 Mio. Euro. Neue Projekte sind
High Definition Television (HDTV), Digitaler Hörfunk und Mobile Broadcast.
Die Anmeldungen wurden nach dem mit den Anstalten vereinbarten Checklistenverfahren geprüft.
Im Ergebnis wird der angemeldete Entwicklungsbedarf bei der ARD um 104,6 Mio. Euro, beim ZDF um 51 Mio. Euro, beim Deutschlandradio um 28,9 Mio. Euro und bei ARTE um 0,4 Mio. Euro gekürzt
(vgl. Tzn. 266 ff.).
Tz. 11
Trotz Einbeziehung "neuartiger Rundfunkempfangsgeräte" werden sich die Bestände angemeldeter
Hörfunk- und Fernsehgeräte im Gebührenzeitraum 2009-2012 verringern. Die ungünstige Entwicklung
wird verstärkt durch den bislang ungebremsten Anstieg der Zahl der Gebührenbefreiungen
und der Forderungsausfälle. Die Werbeerträge der ARD erreichen 2009-2012 nahezu das Niveau der
laufenden Periode, die des ZDF zeigen nach Jahren erstmals wieder einen leichten Anstieg.
Die erfolgten Ertragsanpassungen belaufen sich auf insgesamt 335,3 Mio. Euro; davon entfallen
271,2 Mio. Euro auf die ARD, 56,9 Mio. Euro auf das ZDF und 7,2 Mio. Euro auf das Deutschlandradio
(vgl. Tzn. 308 ff.).
Tz. 12
Die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio haben ihre Bestände an anrechenbaren
Eigenmitteln zum 31. Dezember 2001 nach einheitlichem Schema aus ihren Jahresabschlüssen
ermittelt. Nach den Feststellungen der Kommission sind die anrechenbaren Eigenmittel bei der ARD
um 163,8 Mio. Euro zu erhöhen. Für das ZDF ergeben sich keine anrechenbaren Eigenmittel. Dem
Deutschlandradio stehen 78 Mio. Euro anrechenbare Eigenmittel zur Deckung seines Finanzbedarfs
zur Verfügung; dies sind 1,7 Mio. Euro mehr als angemeldet. Bei ARTE werden ebenfalls 1,7 Mio. Euro
anrechenbare Eigenmittel angesetzt (vgl. Tzn. 375 ff.).
Ursprünglich als Eigenmittel bei ARTE bewertete Programmverbindlichkeiten gegenüber ihren
Gesellschaftern in Höhe von 11,7 Mio. Euro sind nach einer Überprüfung nicht in Ansatz gebracht
worden und werden den Gesellschaftern ARD und ZDF zugerechnet (vgl. Tz. 384).
Tz. 13
Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit dient der Ermittlung des Wirtschaftlichkeitspotenzials,
das finanzbedarfsmindernd zugunsten der Gebührenzahler eingesetzt werden
kann. Für den Zeitraum 2009-2012 weist die ARD ein Gesamtvolumen an Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit von 2,0 Mrd. Euro, das ZDF von 1,6 Mrd. Euro, das Deutschlandradio von 47 Mio.
Euro aus. Davon hat die ARD einen finanzbedarfsmindernden Betrag von 1,3 Mrd. Euro (5 % des
Bestandsaufwands), das ZDF einen solchen von 1,1 Mrd. Euro (13 % des Bestandsaufwands), das
Deutschlandradio von 24 Mio. Euro (3 % des Bestandsaufwands) ausgewiesen (vgl. Tzn. 385 ff.).
Ohne Berücksichtigung der Veränderung finanzwirtschaftlicher Parameter, die den Anstalten nicht
als selbst ersteuert zugerechnet werden können, beträgt das Einsparvolumen bei der ARD 4 %,
beim ZDF 8 % und beim Deutschlandradio 2 % ihrer Gesamtaufwendungen.
In Anbetracht des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2007 (vgl. Tzn. 22 f.),
der zunehmenden Forderungsausfälle, weiter steigender Befreiungsquoten sowie zusätzlicher
Risiken infolge der demographischen Entwicklung (vgl. Tzn. 328 ff.) und wachsender Probleme in
Zusammenhang mit dem ARD-Finanzausgleich (vgl. Tzn. 472 ff.) hält es die Kommission für gerechtfertigt,
den Anstalten keinen allgemeinen Rationalisierungsabschlag aufzuerlegen. Sie sieht aber
nicht ausgeschöpftes Sparvolumen im Personalbereich in einer Größenordnung von rd. 300 Stellen
bei der ARD und rd. 100 Stellen beim ZDF. Die Kommission setzt dafür eine Ersparnis an Personalaufwendungen
von 50 Mio. Euro bzw. 18 Mio. Euro an.
Tz. 14
Die von den Anstalten gegenüber den Ländern eingegangenen Selbstbindungen, für ihre
Online-
Angebote nicht mehr als 0,75 % ihres Gesamtaufwands zu verausgaben, wurden überschritten.
Nach § 3 Abs. 1 Satz 4 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag sind daraus Konsequenzen für den
Finanzbedarf zu ziehen. Diese belaufen sich auf 22,2 Mio. Euro bei der ARD, 11,3 Mio. Euro beim
ZDF und 0,5 Mio. Euro beim Deutschlandradio (vgl. Tzn. 472 ff.).
