16. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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5.Kapitel
Entwicklungsbedarf/Projekte
- Für den Zeitraum 2009-2012 wurde von der ARD zur Finanzierung von Projekten ein Entwicklungsbedarf von 338,2 Mio. Euro angemeldet. Vom ZDF wurde ein Bedarf von 183,0 Mio. Euro geltend gemacht, vom Deutschlandradio 48,4 Mio. Euro. ARTE hat Entwicklungsbedarf in Höhe von 12,1 Mio. Euro angemeldet.
- Die Projektanmeldungen werden von der Kommission nach dem mit den Anstalten vereinbarten Checklistenverfahren geprüft. Im Ergebnis wurde der angemeldete Entwicklungsbedarf bei der ARD um 104,6 Mio. Euro, beim ZDF um 51,0 Mio. Euro, beim Deutschlandradio um 28,9 Mio. Euro und bei ARTE um 0,4 Mio. Euro gekürzt.
1. Anerkannte Mittel im 14. Bericht
Tz. 266
Im 14. Bericht wurden die folgenden Projektmittel von der Kommission für den Planungszeitraum
2005-2008 anerkannt:
| ARD | 525,4 Mio. Euro |
|---|---|
| ZDF | 195,1 Mio. Euro |
| Deutschlandradio | 32,2 Mio. Euro |
Bei der ARD wurden zusätzlich in der Gebührenperiode 2001-2004 nicht verausgabte Mittel für die Projekte DAB, DVB-T und Digitalisierung der Archive in Höhe von insgesamt 90,9 Mio. Euro in die Periode 2005-2008 übertragen. Die Projekte "Digitalisierung der Archive" und "Online" wurden vereinbarungsgemäß zum Beginn der laufenden Gebührenperiode in den Bestand übernommen. Das Online-Projekt des Deutschlandradios wird in der laufenden Periode noch im Entwicklungsbedarf geführt.
Somit standen den Anstalten für die Gebührenperiode 2005-2008 für die anerkannten Projekte die folgenden Mittel zur Verfügung:
| ARD/ZDF | Kinderkanal | 87,0 Mio. Euro |
|---|---|---|
| ARD | ||
| DVB | 139,5 Mio. Euro | |
| DAB | 48,6 Mio. Euro | |
| DVB-T | 81,7 Mio. Euro | |
| BR-alpha | 74,3 Mio. Euro | |
| ZDF | ||
| ZDF.vision | 91,9 Mio. Euro | |
| DVB-T | 31,9 Mio. Euro | |
| Deutschlandradio | ||
| DAB | 21,6 Mio. Euro | |
| Online | 5,1 Mio. Euro | |
| UKW-Ausstrahlungskosten | 5,5 Mio. Euro |
Tz. 267
Die Projekte Kinderkanal, DVB, BR-alpha, ZDF.vision sowie beim Deutschlandradio Online und
UKW-Ausstrahlungskosten werden vereinbarungsgemäß in den Bestand überführt.
Das ZDF hat die Überführung bereits vorgenommen, ARD und Deutschlandradio behalten im Einverständnis mit der
Kommission zunächst den gesonderten Ausweis bei und werden die Überführung in den Bestand
ab 2009 vornehmen.
Bei den auslaufenden Projekten ergibt sich für den Zeitraum 2005-2008 folgender Soll-Ist-Vergleich
(in Mio. Euro):
| Soll 14. Bericht |
Soll 15. Bericht |
Ist lt. Anmeldung 16. Bericht |
|
|---|---|---|---|
| Kinderkanal | 87,0 | 79,6 | 79,6 |
| DVB | 139,5 | 148,6 | 145,0 |
| BR-alpha | 74,3 | 71,4 | 58,7 |
| ZDF.vision | 91,9 | 91,9 | 108,1 |
| Online Deutschlandradio | 5,1 | 5,1 | 5,4 |
| UKW-Ausstrahlungskosten | 5,5 | 6,9 | 7,2 |
2. Zum 16. Bericht angemeldete Projekte
Tz. 268
Für den Gebührenzeitraum 2009-2012 wurden von den Anstalten neu die Projekte Mobile Broadcast
und HDTV angemeldet. Zusammen mit der beantragten Fortführung laufender Projekte ergibt
sich der folgende angemeldete Entwicklungsbedarf:
| ARD | |
|---|---|
| Digital Audio Broadcasting (DAB) | 140,0 Mio. Euro |
| Digital Video Broadcasting-Terrestrial (DVB-T) | 26,2 Mio. Euro |
| Mobile Broadcast | 32,0 Mio. Euro |
| High Definition Television (HDTV) | 140,0 Mio. Euro |
| Summe | 338,2 Mio. Euro |
| ZDF | |
| Digital Video Broadcasting-Terrestrial (DVB-T) | 16,6 Mio. Euro |
| Mobile Broadcast | 32,0 Mio. Euro |
| High Definition Television (HDTV) | 134,4 Mio. Euro |
| Summe | 183,0 Mio. Euro |
| Deutschlandradio * | |
| Digital Audio Broadcasting (DAB) | 48,4 Mio. Euro |
| ARTE | |
| High Definition Television (HDTV) | 12,1 Mio. Euro |
* Für die UKW-Ausstrahlungskosten, die im 14. Bericht als Projekt anerkannt wurden, meldet das Deutschlandradio für die Gebührenperiode 2009-2012 einen Bedarf von 10,1 Mio. Euro an; die Aufwendungen sollen allerdings in den Bestand überführt werden (vgl. Tz. 301).
Daraus ergibt sich insgesamt ein angemeldeter Entwicklungsbedarf von 581,7 Mio. Euro. Er liegt damit deutlich unter der Anmeldung zum 14. Bericht, die sich auf 1.129,7 Mio. Euro belief.
3. Projekte der ARD
1. DAB
Tz. 269
Die Kommission hatte erstmalig in ihrem 10. Bericht Mittel für die Ausstrahlung von Hörfunkprogrammen
der Landesrundfunkanstalten der ARD per DAB ab 1997 anerkannt. Der Mittelabfluss
begann 1997.
Tz. 270
Wiederholt hatte die Kommission festgestellt, dass DAB in Deutschland von den Zuhörerinnen und Zuhörern nicht in ausreichendem Maße akzeptiert worden ist. In ihrem 15. Bericht stellte sie dazu
fest, "dass das Projekt DAB zum Jahresanfang 2009 abgeschlossen werden kann. Eine Überführung
in den Bestand kann nur in Frage kommen, wenn DAB zu diesem Zeitpunkt wesentlich mehr Zuhörer
gefunden hat als zum gegenwärtigen Zeitpunkt".
Tz. 271
Bereits vor dem Termin zur Anmeldung der Finanzbedarfe Ende April 2007 hatte die Kommission
mit den Landesrundfunkanstalten der ARD und dem Deutschlandradio im März 2007 verabredet,
dass diese - falls Mittel für einen aktiven Ausbau von DAB über den Status quo hinaus beantragt
werden - die Abstimmung mit den privaten Rundfunkveranstaltern, also nicht nur mit deren
Verbänden, den Landesmedienanstalten oder den Ländern, zur Zukunft von DAB suchen und die
Ergebnisse dieser Abstimmung der KEF spätestens Ende August 2007 mitteilen sollten.
Tz. 272
Im Ergebnis der Regionalen Funkverwaltungskonferenz 2006 beabsichtigen die Landesrundfunkanstalten
der ARD gemäß der von ihnen vorgelegten Projektanmeldung, massiv in DAB zu investieren.
Geplant sind die Erweiterung der Zahl der von den Landesrundfunkanstalten der ARD
bundeslandbezogen ausgestrahlten Programme, die gebietsbezogen richtige Verbreitung der
Regionalprogramme der Landesrundfunkanstalten und die Erhöhung der Sendeleistungen, um eine
hinreichende Versorgung von Empfängern in Gebäuden ("indoor") zu erreichen. Ebenso wird eine
Migration auf moderne und effizientere Verfahren der Audiocodierung innerhalb der DAB-Systemfamilie
angestrebt, um die Programmanzahl erhöhen bzw. mittels multimedialer Begleitdienste
einen Mehrwert für Zuhörerinnen und Zuhörer bieten zu können. Mit diesen Maßnahmen soll DAB
für Zuhörerinnen und Zuhörer deutlich attraktiver gemacht werden, als es derzeit angesichts der begrenzten
Zahl der Programme, der schlechten Empfangbarkeit in Gebäuden etc. ist. Die nachstehende
Tabelle zeigt, dass in den Jahren 2009-2012 mehr Mittel für DAB eingesetzt werden sollen (140
Mio. Euro), als in der Summe der 12 Jahre vorher (134 Mio. Euro). In der Gebührenperiode 2005-2008
lagen hingegen die tatsächlich für DAB eingesetzten Mittel gemäß Anmeldung zum 16. Bericht um
17,3 % unter dem zum 15. Bericht für diese Periode angemeldeten Bedarf. Im Überblick stellt sich
die Finanzierungssituation des Projekts DAB wie folgt dar. Alle Angaben erfolgen in Mio. Euro.
| anerkannt im 10. Bericht | 90,1 |
|---|---|
| anerkannt im 12. Bericht | 42,0 |
| Summe anerkannter Bedarf | 132,1 |
| Mittelabfluss 1997-2000 gemäß 14. Bericht | 27,9 |
| Mittelabfluss 2001-2004 gemäß 16. Bericht | 46,3 |
| Mittelabfluss 2005-2008 gemäß 16. Bericht | 59,8 |
| Summe Mittelabfl üsse 1997-2008 gemäß 16. Bericht | 134,0 |
| Aus "eigenem Bestand" zu finanzieren | 1,9 |
| Angemeldeter Bedarf 2009-2012 gemäß 16. Bericht | 140,0 |
Auf Nachfrage der Kommission erläuterte die ARD mit Schreiben vom 20. Juni 2007, wie die für die Jahre 2009-2012 angemeldeten Mittel verwendet werden sollen. Alle Angaben erfolgen in Mio. Euro.
| Fortführung des im Jahr 2008 erreichten Status | 77,4 |
|---|---|
| Zusätzliche Kapazitäten zur Ausstrahlung regionalisierter Programme | 26,9 |
| Leistungserhöhung zur Sicherstellung der Indoor-Versorgung | 35,8 |
| Summe | 140,0 |
Tz. 273
Der Betrag von 140,0 Mio. Euro kann nach Aussagen der ARD (Schreiben vom 20. Juni 2007) in
Investitionsausgaben in Höhe von 24,3 Mio. Euro und laufende Aufwendungen in Höhe von 115,7
Mio. Euro aufgeteilt werden. Im Abschnitt "Ausstrahlung der Programme" (vgl. Tz. 526) ist eine
andere Betrachtung der Aufwendungen für DAB dokumentiert. Die dort für die Jahre 2009-2012
dargestellten Mittelbedarfe setzen sich aus den Positionen "DAB-Eigenbetrieb" (21,5 Mio. Euro)
und "DAB" (114,4 Mio. Euro) zusammen. Die Gesamtaufwendungen belaufen sich dort also auf
135,9 Mio. Euro. In der Projektanmeldung zu DAB sind die Kosten des DAB-Eigenbetriebs nicht
strukturgleich berücksichtigt. Zur Ermittlung der Gesamtaufwendungen für DAB ist eine Addition
der Beträge 140,0 Mio. Euro (aus der Projektanmeldung) und 21,5 Mio. Euro (DAB-Eigenbetrieb)
nicht statthaft, da in den Kosten des DAB-Eigenbetriebs Investitionsausgaben in Form von Abschreibungen
enthalten sind.
Tz. 274
Die Kommission hat die Projektanmeldung zu DAB eingehend geprüft und kommt zu dem Schluss,
dass eine Fortführung der DAB-Finanzierung in Form des bisherigen
Entwicklungsprojekts nicht in Frage kommt. Sie bestätigt damit insofern ihre Feststellung aus dem 15.Bericht. Es ist auch seit
der Erstellung des 15. Berichtes nicht gelungen, die Zahl der DAB-Empfangsgeräte in Deutschland
signifikant zu vergrößern. Die Abstimmung mit den privaten Programmanbietern zum Digitalen
Hörfunk konnte nicht erreicht werden.
Das bisherige DAB-System bildet die Hörfunklandschaft des UKW-Zeitalters ab. Eine erfolgreiche
Digitalisierung des Hörfunks ist nach Einschätzung der KEF mit diesem Ansatz nicht mehr zu leisten.
In der Ära der Entwicklung von DAB war an Internetradio, Satellitenradio, Radio über DVB-T,
Mobile Broadcast, MP3-Player, PodCast etc. noch nicht zu denken. Alle diese Verbreitungswege für
Audioangebote sind heute Realität. Insofern hat der terrestrische Hörrundfunk auch nicht mehr die
vergleichbar unangefochtene Position der 1980er Jahre. Der UKW-Hörfunk wird von der Bevölkerung
intensiv genutzt und eine Abschaltung dieses Systems ist nicht absehbar. Die Einführung einer
neuen Audiocodierung und die daraus resultierende Weiterentwicklung von DAB zu DAB+ würde
die Situation nicht grundsätzlich verändern, sondern vor allen Dingen dazu führen, dass Besitzer
derzeitiger DAB-Empfangsgeräte entweder nicht mehr versorgt werden würden oder zumindest
an der Weiterentwicklung nicht teilhaben könnten. Empfangsgeräte für DAB+ sind nicht verfügbar
und es ist nicht zu erwarten, dass namhafte Hersteller von Hörfunkempfängern solche Empfänger
speziell für den deutschen Markt entwickeln werden. Die alternativen Ausstrahlungsstandards
T-DMB, DVB-H, DVB-T kommen für die Hörfunknutzung in Frage, sind aber für diesen Zweck erst
noch zu optimieren.
Tz. 275
Sollten die Landesrundfunkanstalten der ARD die bisherigen DAB-Ausstrahlungen nicht aus Mitteln
des Programmaufwands fortsetzen wollen, so erkennt die Kommission einen Finanzbedarf in Höhe
von 15 Mio. Euro an, der dazu genutzt werden muss, die derzeit in Betrieb befindlichen DAB-Sender
über das Ende der Gebührenperiode 2005-2008 hinaus weiter in Betrieb zu halten oder das im
Folgenden beschriebene eventuelle neue Projekt "Digitaler Hörfunk" finanziell zu verstärken.
Tz. 276
Digitaler Hörfunk
Die Kommission ist der Überzeugung, dass der Misserfolg der Digitalisierung des terrestrischen
Hörfunks mittels DAB nicht bedeuten muss, dass der terrestrische Hörfunk analog bleibt. Um einen
erfolgreichen Neustart der Digitalisierung zu ermöglichen, erkennt sie für den Fall, dass die Landesrundfunkanstalten
der ARD die DAB-Ausstrahlungen nicht aus Mitteln des Programmaufwands
fortsetzen wollen, für die Gebührenperiode 2009-2012 ein Projektbudget in Höhe von 30 Mio. Euro
für einen derartigen Neustart an. Diese Mittel können allerdings erst ab dem Zeitpunkt genutzt
werden, zu dem die Kommission den Finanzbedarf für ein durch die ARD ggf. neu zu beantragendes
Entwicklungsprojekt zum Digitalen Hörfunk anerkennt. Der Antrag für dieses Entwicklungsprojekt
muss u.a. eine Gesamtlaufzeit und ein Gesamtbudget des Projekts sowie konkrete Angaben
darüber enthalten, wie der Erfolg oder Misserfolg des Projekts gemessen werden kann. Außerdem
erwartet die Kommission, dass das Projekt auf einem deutschlandweiten Konsens auch mit privaten
Programmanbietern und Herstellern von Endgeräten beruht. Eventuelle Restmittel aus dem Projekt
DAB können dann in dem neuen Projekt verwendet werden.
2. DVB-T
Tz. 277
Die ARD meldete erstmals zum 12. Bericht einen Bedarf für DVB-T an. Dieser belief sich für die
prognostizierte Projektlaufzeit von 10 Jahren auf 190,7 Mio. Euro. Nach einer Kürzung um 5 % mit
Blick auf die verkürzte "Simulcastphase" (Simulcast: Kunstwort für Simultaneous Broadcast) mit
dem 14. Bericht erkannte die Kommission im 14. Bericht einen Betrag von insgesamt 181,2 Mio.
Euro an. Die nachfolgende Tabelle dokumentiert die Projektfinanzierung. Alle Angabe erfolgen in
Mio. Euro.
| Summe anerkannter Bedarf | 181,2 |
|---|---|
| Mittelabfluss vor 2001 gemäß 14. Bericht | 0,7 |
| Mittelabfluss 2001-2004 gemäß 16. Bericht | 52,6 |
| Mittelabfluss 2005-2008 gemäß 16. Bericht | 116,7 |
| Summe Mittelabfluss bis 2008 gemäß 16. Bericht | 170,0 |
| Angemeldeter Bedarf 2009-2012 gemäß 16. Bericht | 26,2 |
| Gesamtbedarf für das Projekt gemäß 16. Bericht | 196,2 |
| Überschreitung des anerkannten Bedarfs | 15,0 |
Tz. 278
Die ARD beantragt in ihrer Anmeldung zum 16. Bericht eine Erhöhung des Projektbudgets um
15 Mio. Euro. Dabei sollen 3 Mio. der 15 Mio. Euro für die Verlagerung der im Band III, dem VHFBereich,
betriebenen DVB-T-Sender in die Bänder IV/V, den UHF-Bereich, verwendet werden. Diese
Aufwendungen kann die Kommission nicht anerkennen. Es war die ARD, die auf der in vielen
Ländern nicht vorgesehenen Nutzung des Bandes III für DVB-T bestanden hatte. Eine Räumung des Bandes III kann darüber hinaus als eine Erweiterung der Frequenzressourcen für DAB interpretiert
werden und hat dann mit der Einführung von DVB-T in Deutschland nichts zu tun. Die Kommission
erkennt daher eine Aufstockung des Projektbudgets um 12 Mio. Euro auf 193,2 Mio. Euro an. Diese
entspricht einer Steigerung um 6,6 %. Die Kommission geht davon aus, dass das Projekt mit dem
Jahresende 2010 in den Bestand übergeführt wird.
3. Mobile Broadcast
Tz. 279
Seit dem Sommer 2006 wird in Deutschland von einem kommerziellen Anbieter "Mobile TV" per
DMB angeboten. Seit dem Frühjahr 2007 wird das Hauptprogramm der ARD darüber - für die ARD
kostenfrei - ausgestrahlt. Beginnend mit dem Jahr 2008 soll "Mobile TV" auch über DVB-H angeboten
werden. Damit wird in Deutschland eine technische Entwicklung vollzogen, die in vielen
Ländern der Erde entweder bereits gestartet ist (Süd-Korea, Japan, Italien, Finnland) oder etwa zeitgleich
starten soll. Es ist derzeit nicht möglich, den Markterfolg des "Mobile TV" zu prognostizieren.
Da bei "Mobile TV" vor allen Dingen Mobiltelefone und vergleichbare Endgeräte, die jeweils
bereits nach wenigen Jahren gewechselt werden, adressiert werden sollen, besteht die Möglichkeit,
dass "Mobile TV" eine schnelle Marktdurchdringung erlebt. Mit ihrer Projektanmeldung strebt die
ARD an, für die kommende Gebührenperiode Möglichkeiten zur Ausstrahlung zweier Programmäquivalente
per "Mobile TV" zu schaffen. Da derzeit noch nicht endgültig abgeschätzt werden kann,
welche Kosten bzw. Erträge aus dem Angebot von "Mobile TV" auf die ARD zukommen werden,
beantragt sie ein Projektbudget von 8,0 Mio. Euro p.a., das derzeit noch nicht durch konkrete
Finanzplanungen hinterlegt ist bzw. hinterlegt werden kann.
Tz. 280
Die Kommission erkennt die Zielsetzung an, über "Mobile TV" auch Programmangebote der ARD
bereitzustellen. In Anbetracht der unklaren Mittelbedarfe erkennt sie auch das Projektbudget von
32,0 Mio. Euro an.
Tz. 281
Sie fordert die ARD auf, die Verwendung der Projektmittel gesondert nachzuweisen.
4. HDTV
Tz. 282
Die Landesrundfunkanstalten der ARD beabsichtigen, das Fernsehen hoher Darstellungskraft (High
Definition Television - HDTV) einzuführen. HDTV-Angebote gibt es in Deutschland bereits von den
kommerziellen Programmanbietern anixe TV, Premiere, ProSiebenSat.1-Gruppe. Ein erheblicher
Druck auf die ARD, HDTV zügig einzuführen, wird insbesondere durch die Hersteller von Displays
ausgeübt, deren Umsatz zunehmend von Flachdisplays gekennzeichnet ist, die durch das "HD ready"-
Logo als (begrenzt) HDTV-fähig gekennzeichnet sind. Im Ausland ist HDTV in einigen Ländern
bereits eingeführt (z.B. Australien, Japan, USA), während andere Länder an der Einführung arbeiten
(z.B. Frankreich und Großbritannien). Die HDTV-Einführung erfordert den Einsatz neuartiger
Produktionstechnik und zusätzlicher Übertragungskanäle. Gewisse Mehraufwendungen bei der
Programmproduktion werden für unausweichlich gehalten. Eine rasche Abschaltung der Ausstrahlung
des bisherigen Fernsehens (Standard Definition Television - SDTV) ist nicht zu erwarten, da die
vielen Millionen Empfänger und Set-Top-Boxen in den Haushalten nicht HDTV-fähig sind. Es wird
also zu einer Phase des Simulcast von SDTV und HDTV kommen Der HDTV-Start der ARD soll zu den Olympischen Winterspielen 2010 in Vancouver erfolgen. Vorher ist eine ausführliche Testphase
vorgesehen.
Tz. 283
Die Investitionsmaßnahmen beziehen sich sowohl auf Maßnahmen in zentral genutzte Technik, wie
zum Beispiel die zentrale Sendeabwicklung für "Das Erste" in Frankfurt, wie auch auf Maßnahmen
bei den Landesrundfunkanstalten. Grundsätzlich werden nach Angaben der ARD nur die Mehrkosten
gegenüber bisher üblicher Fernsehtechnik in Ansatz gebracht. Teilweise sollen Ersatzinvestitionen
vorgezogen werden, um eine HDTV-Tauglichkeit an wichtigen Stellen im Sendeweg zu
gewährleisten, die mit den bisherigen SDTV-Geräten nicht gewährleistet werden kann.
Die Mehrkosten der Programmproduktion sind nach Angaben der ARD je nach Art der Produktion
unterschiedlich. Sie reichen von 0 % bei Eigenproduktionen über 1 % bei Kauf-Filmen bis zu 3 %
bei Auftragsproduktionen.
Die Programmverbreitung ist in der laufenden Gebührenperiode nur per Satellit vorgesehen. Ab
2008 und bis Ende 2010 wird man sich mit dem ZDF einen Satellitentransponder teilen. Ab Ende
2010 soll ein erster und ab Ende 2011 ein zweiter Satellitentransponder eigens für die HDTV-Programme
der ARD in Betrieb genommen und die gemeinsame Ausstrahlung mit dem ZDF beendet
werden. Insgesamt sind für die kommende Gebührenperiode folgende Aufwendungen geplant.
Alle Angaben erfolgen in Mio. Euro.
| 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | Summe 2009-2012 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Investitionen | 25,5 | 24,5 | 17,0 | 22,5 | 89,5 |
| Programmproduktion etc. | 3,0 | 6,0 | 9,0 | 12,0 | 30,0 |
| Programmverbreitung inkl. Uplink | 2,5 | 2,5 | 4,5 | 9,0 | 18,5 |
| Marketing | 1,0 | 1,0 | 0,0 | 0,0 | 2,0 |
| Summe | 32,0 | 34,0 | 30,5 | 43,5 | 140,0 |
Tz. 284
Die ARD nennt weder eine Gesamtvolumen noch eine Gesamtlaufzeit des Projekts und geht davon
aus, dass die Phase des Simulcast von SDTV und HDTV mindestens 10 Jahre betragen wird.
Die Investitionskosten liegen erheblich über den vom ZDF angemeldeten (vgl. Tz. 291). Die ARD
begründet dies mit der Vielzahl der Landesfunkhäuser und damit, dass der Anteil der Eigenproduktionen,
die über derartige Investitionen ermöglicht werden, zum Beispiel im Programm "Das Erste"
im Jahr 2005 bei 51,3 % lag. Deutlich geringer als beim ZDF sind mit 30 Mio. Euro die angemeldeten
Mehrkosten für die Programmproduktion. Im Jahr 2012 sollen unter Nutzung dieser Mittel im
Programm "Das Erste" 35 % der Erstsendeminuten in HDTV ausgestrahlt werden, in einem in HDTV
ausgestrahlten ARD/ZDF-Partnerprogramm 25 %, in einem in HDTV ausgestrahlten ARD-Digitalprogramm
20 % und in einem in HDTV ausgestrahlten Dritten Programm 20 %. Allerdings errechnen
sich gemäß Schreiben der ARD vom 9. Juli 2007 die mit diesen Ansätzen ermittelten Mehrkosten
auf lediglich 7,8 Mio. Euro. Addiert werden "Sonstige pauschal ermittelte Mehraufwendungen"
in Höhe von 22,2 Mio. Euro. Diese Mehraufwendungen kann die Kommission nur in Höhe eines
Betrages von 15,6 Mio. Euro anerkennen.
Tz. 285
Die Kommission erkennt das Projekt grundsätzlich an, jedoch nicht in der angemeldeten Höhe.
Die Mehrkosten der Programmproduktion werden - durch Kürzung der im vorstehenden Absatz
erwähnten "Sonstigen pauschal ermittelten Mehraufwendungen" auf 15,6 Mio. Euro - um 6,6 Mio.
Euro auf 23,4 Mio. Euro reduziert. Der Finanzbedarf für die Gebührenperiode 2009-2012 reduziert
sich damit auf 133,4 Mio. Euro.
Die Kommission geht davon aus, dass das Projekt eine Gesamtlaufzeit von längstens acht Jahren
haben und spätestens zum Ende der Gebührenperiode 2013-2016 in den Bestand überführt werden
wird. Sie geht ebenfalls davon aus, dass die Phase des Simulcast auf 10 Jahre begrenzt werden
kann, dass also die SDTV-Ausstrahlungen mit dem Jahr 2018 zu Ende gehen werden. Sie geht
darüber hinaus davon aus, dass bereits zum Ende der Gebührenperiode 2009-2012 die Produktionsmehrkosten
von HDTV gegenüber SDTV auf Null zurückgeführt werden können und dass die
Investitionsmehrkosten zu diesem Zeitpunkt ebenfalls deutlich reduziert werden können, da alle
sendewichtigen Anlagen dann HDTV-fähig sein werden. Das Gesamtvolumen des Projekts inkl. der
Aufwendungen für den Simulcast von SDTV und HDTV über 10 Jahre definiert sie als maximal 307
Mio. Euro. Mit Schreiben vom 14. August 2007 widerspricht die ARD der Ansicht der Kommission,
die Projektlaufzeit lasse sich auf acht Jahre begrenzen und erklärt, sie gehe davon aus, das Projekt
im Zeitraum 2017-2020 abzuschließen.
Die Kommission fordert die ARD auf, die Verwendung der Projektmittel gesondert nachzuweisen.
4. Projekte des ZDF
1. DVB-T
Tz. 286
Das ZDF meldete erstmals zum 12. Bericht einen Bedarf für DVB-T an. Dieser belief sich für die
prognostizierte Projektlaufzeit von 10 Jahren auf 104,8 Mio. Euro. Nach einer ersten Kürzung zur
Anpassung an die Projektanmeldung der ARD um 9,4 Mio. Euro mit dem 12. Bericht und einer zweiten
Kürzung um 5 % mit Blick auf die verkürzte "Simulcastphase" mit dem 14. Bericht erkannte die
Kommission im 14. Bericht einen Betrag von insgesamt 90,6 Mio. Euro an. Die nachfolgende Tabelle
dokumentiert die Projektfinanzierung. Alle Angabe erfolgen in Mio. Euro.
| Summe anerkannter Bedarf | 90,6 |
|---|---|
| Mittelabfluss vor 2001 gemäß 14. Bericht | 1,0 |
| Mittelabfluss 2001-2004 gemäß 16. Bericht | 36,8 |
| Mittelabfluss 2005-2008 gemäß 16. Bericht | 33,2 |
| Summe Mittelabfluss bis 2008 gemäß 16. Bericht | 71,0 |
| Angemeldeter Bedarf 2009-2012 gemäß 16. Bericht | 16,6 |
| Gesamtbedarf für das Projekt gemäß 16. Bericht | 87,6 |
| Unterschreitung des anerkannten Bedarfs | 3,0 |
Tz. 287
Die Kommission sieht keinen Grund zur Korrektur. Sie geht davon aus, dass das Projekt mit dem
Jahresende 2010 in den Bestand übergeführt wird.
2. Mobile Broadcast
Tz. 288
Seit dem Sommer 2006 wird in Deutschland von einem kommerziellen Anbieter "Mobile TV" per
DMB angeboten. Von Beginn an wird das Hauptprogramm des ZDF darüber - für das ZDF kostenfrei
- ausgestrahlt (zu den Hintergründen von "Mobile TV" vgl. Tz. 278).
Tz. 289
Mit seiner Projektanmeldung strebt das ZDF an, für die kommende Gebührenperiode Möglichkeiten
zur Ausstrahlung zweier Programmäquivalente per "Mobile TV" zu schaffen. Da noch nicht
abgeschätzt werden kann, welche Kosten und Erträge aus dem Angebot vom "Mobile TV" auf das
ZDF zukommen werden, beantragt es ein Projektbudget von 8,0 Mio. Euro p.a., das nicht durch
konkrete Finanzplanungen hinterlegt ist.
Tz. 290
Die Kommission erkennt die Zielsetzung an, über "Mobile TV" auch Programmangebote des ZDF
bereitzustellen. Allerdings erkennt sie für das ZDF nur den (vermuteten) Finanzbedarf an, der für
Ausstrahlung eines Programmäquivalents benötigt wird - 16 Mio. Euro. Bei ihrer Entscheidung
orientiert sie sich an der Kapazitätszuweisung für das terrestrische Digitalfernsehen DVB-T, bei
der ARD und ZDF Kapazitäten im Verhältnis 2:1 zugewiesen wurden. Sie fordert das ZDF auf, die
Verwendung der Projektmittel gesondert nachzuweisen und der Kommission zu den folgenden
Berichten jeweils die Mittelverwendung nachzuweisen.
HDTV
Tz. 291
Das ZDF plant die Einführung von HDTV (siehe dazu die Erläuterungen zu der Projektanmeldung
der ARD in Tz. 282). Die Aufwendungen im Einzelnen sind in der folgenden Übersicht dargestellt.
Alle Angaben erfolgen in Mio. Euro.
| 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | Summe 2009-2012 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Investitionen | 7,2 | 6,1 | 13,2 | 2,1 | 28,7 |
| Programmproduktion etc. | 10,0 | 20,0 | 20,0 | 20,0 | 70,0 |
| Programmverbreitung inkl. Uplink | 3,3 | 3,4 | 5,7 | 5,8 | 18,2 |
| Sonstiges, inkl. Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Vorsteuer |
4,1 | 5,7 | 4,3 | 3,5 | 17,6 |
| Summe | 24,6 | 35,2 | 43,2 | 31,4 | 134,3 |
Tz. 292
Auf Nachfrage erklärte das ZDF mit Schreiben vom 15. Juni 2007 und vom 20. Juni 2007, dass
eine Aussage über die Gesamtlauflaufzeit des Projekts und über den
Gesamt-Mittelbedarf nicht gemacht werden könne. Die HDTV-Umstellung sei dann abgeschlossen, wenn alle ZDF-Programme
und alle Programme, für deren Verbreitung das ZDF zuständig ist, auf HDTV umgestellt seien und
wenn die Umstellung der Empfangsgeräte in den Haushalten so weit fortgeschritten sei, dass ein
Simulcast von SDTV und HDTV nicht mehr erforderlich sei. Allerdings könne das eigentliche Projekt
schon zu einem früheren Zeitpunkt auslaufen, wenn nämlich die produktionstechnischen Voraussetzungen
erfüllt sind und nur noch die zusätzlichen Verbreitungskosten verbleiben. Dieser Zeitpunkt
könne in der Gebührenperiode 2013-2016 erreicht sein. In dieser Gebührenperiode könne auch die
analoge Programmverbreitung im Kabel auslaufen, was zu Einsparungen führen werde. Mit Schreiben
vom 30. Juli 2007 ergänzte das ZDF, bei der Ermittlung der Mehrkosten der Programmproduktion habe das ZDF einen anderen methodischen Ansatz gewählt als die ARD, der darauf basiert,
dass vom ersten Tag der Simulcast-Phase an das Hauptprogramm vollständig in HD zu zeigen sein
wird. Die Höhe der Mehrkosten hänge dann ganz entscheidend davon ab, wie hoch der Anteil an
"echtem" HD-Material respektive wie niedrig der Anteil an hochkonvertiertem SD-Material ist und
wie schnell sich die Kostenunterschiede im Zeitablauf angleichen. Vor diesem Hintergrund seien
von einer ZDF-internen Arbeitsgruppe solche Produktionen in hochwertiger HD-Qualität ausgewählt
worden, die sich besonders dafür eignen. Insgesamt hätten sich auf Basis dieser Berechnung
Mehrkosten von durchschnittlich 5 % ergeben, wovon das ZDF als Folge eine an der erwarteten
Kostenentwicklung orientierten Stufenkonzeptes nur die Hälfte zum Ansatz gebracht hat.
Tz. 293
Die Kommission stellt fest, dass die Abschaltung der analogen Programmverbreitung im Kabel mit
HDTV ursächlich nichts zu tun hat und daher auch nicht als Einsparung im Zusammenhang mit der
HDTV-Einführung gewertet werden kann.
Tz. 294
Die Kommission erkennt das Projekt grundsätzlich an, jedoch nicht in der angemeldeten Höhe. Die
Mehrkosten der Programmproduktion werden sich nach eigenen Abschätzungen der Kommission
auf nur insgesamt 35 Mio. Euro belaufen. Der Finanzbedarf für die Gebührenperiode 2009-2012
reduziert sich damit auf 99,4 Mio. Euro.
Die Kommission geht davon aus, dass das Projekt eine Gesamtlaufzeit von längstens acht Jahren
haben und spätestens zum Ende der Gebührenperiode 2013-2016 in den Bestand überführt werden
wird. Sie geht außerdem davon aus, dass die Phase des Simulcast auf 10 Jahre begrenzt werden
kann, dass also die SDTV-Ausstrahlungen mit dem Jahr 2018 zu Ende gehen werden. Sie geht
darüber hinaus davon aus, dass bereits zum Ende der Gebührenperiode 2009-2012 die Produktionsmehrkosten
von HDTV gegenüber SDTV auf Null zurückgeführt werden können und dass die
Investitionsmehrkosten in der Gebührenperiode 2013-2016 einen Betrag von 5 Mio. Euro nicht
überschreiten werden, da alle sendewichtigen Anlagen bereits Ende 2012 HDTV-fähig sein werden.
Das Gesamtvolumen des Projekts inkl. der Aufwendungen für den Simulcast von SDTV und HDTV
über 10 Jahre definiert sie als maximal 140 Mio. Euro. Sie fordert das ZDF auf, die Verwendung der
Projektmittel gesondert nachzuweisen.
5. Projekte des Deutschlandradios
1. DAB
Tz. 295
Das Deutschlandradio meldete erstmals zum 12. Bericht einen Bedarf für DAB an. Dieser bezog sich
auf die Periode 2001-2004. Die nachfolgende Übersicht stellt die angemeldeten und die anerkannten
Bedarfe dar. Alle Angaben erfolgen in Mio. Euro.
| anerkannt im 12. Bericht für 2001-2004 | (16,7) |
|---|---|
| anerkannt im 14. Bericht für 2001-2004 | 25,8 |
| anerkannt im 14. Bericht für 2005-2008 | 21,6 |
| Summe anerkannter Bedarf für 2001-2008 | 47,4 |
| Mittelabfluss 2001-2004 gemäß 16. Bericht | 23,7 |
| Mittelabfluss 2005-2008 gemäß 16. Bericht | 29,7 |
| Summe Mittelabflüsse 2001-2008 | 53,4 |
| Aus "eigenem Bestand" zu finanzieren | 6,0 |
| Angemeldeter Bedarf 2009-2012 gemäß 16. Bericht | 48,4 |
| Prognostizierter Bedarf für die folgenden Perioden | 53,6 |
Tz. 296
Bezüglich der Gebührenperioden 2001-2008 ist festzustellen, dass der im 15. Bericht dokumentierte
Bedarf gemäß den Anmeldungen zum 16. Bericht um 0,7 Mio. Euro überschritten werden soll.
Damit entsteht in dieser Periode ein Mehrbedarf gegenüber dem im 14. Bericht gebührenwirksam
anerkannten Bedarf in Höhe von 6,0 Mio. Euro, den das Deutschlandradio aus "eigenem Bestand"
decken will.
Tz. 297
Zum 15. Bericht hatte das Deutschlandradio erklärt, man lehne den Ersatz von DAB durch DMB ab.
In der Anmeldung zum 16. Bericht spricht das Deutschlandradio von der Einführung eines neuen
Tonkodierungs-Standards, welcher dann aus DAB das System DAB+ werden lässt. Mit Einführung
von DAB+ entsteht jedoch ein System, das von den im Markt vorhandenen Empfangsgeräten nicht
genutzt werden kann. Auf Nachfrage erklärte das Deutschlandradio mit Schreiben vom 1. Juni 2007
zu den Perspektiven der Einführung von DAB+, dass das Deutschlandradio nach wie vor einen Ersatz
von DAB durch DMB ablehnt. Man beabsichtige, auf längere Zeit die Hörfunkprogramme unter
Verwendung der derzeit bei DAB üblichen Toncodierung auszustrahlen. Erst wenn eine ausreichende
Penetration von DAB+-Geräten im Markt erreicht sei, könne eine Umstellung vorgenommen werden.
Tz. 298
Die Kommission hat die Projektanmeldung zu DAB sorgfältig geprüft und kommt zu dem Schluss,
dass eine Fortführung der DAB-Finanzierung in Form des bisherigen
Entwicklungsprojekts nicht in Frage kommen kann. Sie bestätigt damit insofern ihre Feststellung aus dem 15. Bericht (zu den
Entscheidungshintergründen vgl. Tz. 274). Bei ihren Überlegungen war sich die Kommission der
besonders schwierigen Situation des Deutschlandradios bewusst. Das Deutschlandradio hat den
Auftrag zur bundesweiten Verbreitung zweier Hörfunkprogramme. Die einzig relevante Verbreitungstechnik
für diese Programme ist derzeit UKW. Allerdings haben nicht alle Bundesländer dem
Deutschlandradio eine Frequenzausstattung zur Verfügung gestellt, mit welcher eine kosteneffiziente,
flächendeckende Programmverbreitung möglich wäre. Andererseits ist die Kommission der
Überzeugung, dass ein System wie DAB, das zwar die Empfangbarkeit der Programme des Deutschlandradios
durchaus verbessern könnte, von den Zuhörern aber nicht angenommen wird, keine
Lösung des Problems darstellt.
Tz. 299
Sollte das Deutschlandradio die DAB-Ausstrahlungen nicht aus Mitteln des Programmaufwands
fortsetzen wollen, so erkennt die Kommission einen Finanzbedarf in Höhe von 7,5 Mio. Euro an, der
dazu genutzt werden muss, die derzeit in Betrieb befindlichen DAB-Sender über das Ende der Gebührenperiode
2005-2008 hinaus weiter in Betrieb zu halten oder das im Folgenden beschriebene
eventuelle neue Projekt "Digitaler Hörfunk" finanziell zu verstärken.
Tz. 300
Digitaler Hörfunk
Die Kommission ist der Überzeugung, dass der Misserfolg der Digitalisierung des terrestrischen
Hörfunks mittels DAB nicht bedeuten muss, dass der terrestrische Hörfunk analog bleibt. Um
einen erfolgreichen Neustart der Digitalisierung zu ermöglichen, erkennt sie für den Fall, dass das
Deutschlandradio die DAB-Ausstrahlungen nicht aus Mitteln des Programmaufwands fortsetzen
wollen, für die Gebührenperiode 2009-2012 ein Projektbudget in Höhe von 12 Mio. Euro für einen
derartigen Neustart an. Diese Mittel können allerdings erst ab dem Zeitpunkt genutzt werden,
zu dem die Kommission den Finanzbedarf für ein durch das Deutschlandradio ggf. neu zu beantragendes
Entwicklungsprojekt zum Digitalen Hörfunk anerkennt. Der Antrag für dieses Entwicklungsprojekt
muss u.a. eine Gesamtlaufzeit und ein Gesamtbudget des Projekts sowie Angaben
darüber enthalten, wie der Erfolg oder Misserfolg des Projekts gemessen werden kann. Außerdem
erwartet die Kommission, dass das Projekt auf einem deutschlandweiten Konsens auch mit privaten
Programmanbietern und Herstellern von Endgeräten beruht. Eventuelle Restmittel aus dem Projekt
DAB können dann in dem neuen Projekt verwendet werden.
2. UKW-Ausstrahlungskosten
Tz. 301
Das Deutschlandradio meldete erstmals zum 14. Bericht einen Bedarf für das Projekt an. Dieser bezog
sich auf die Periode 2005-2008. Mit dem Beginn der neuen Gebührenperiode soll dieses Projekt
in den Bestand überführt werden. Die nachfolgende Darstellung zeigt den Mittelbedarf und die
anerkannten Summen. Alle Angaben erfolgen in Mio. Euro.
| anerkannt im 14. Bericht für 2005-2008 | 5,5 |
|---|---|
| akzeptiert im 15. Bericht für 2005-2008 | (6,9) |
| Summe anerkannter Bedarf für 2005-2008 | 5,5 |
| Mittelabfluss 2005-2008 gemäß 16. Bericht | 7,2 |
| Aus "eigenem Bestand" zu finanzieren | 1,7 |
| Angemeldeter Bedarf 2009-2012 gemäß 16. Bericht - zur Überführung in den Bestand |
10,1 |
Tz. 302
Der gemäß der Anmeldung zum 16. Bericht benannte Bedarf für die Gebührenperiode 2005-2008
liegt um 0,3 Mio. Euro über dem im 15. Bericht dokumentierten Bedarf und um 1,7 Mio. Euro über
dem mit dem 14. Bericht gebührenwirksam anerkannten Betrag. Diese Mehraufwendungen muss
das Deutschlandradio daher aus "eigenem Bestand" leisten.
Tz. 303
Die Kommission erkennt den angemeldeten Bedarf für das Projekt
in voller Höhe an. Wegen der besonderen Situation beim Deutschlandradio (vgl. 14. Bericht, Tz. 81) werden die Kosten der Programmverbreitung
und damit auch die aus der Überführung des Projekts in den Bestand entstehenden
Kosten außerhalb der Programmkosten separat angerechnet. Eine weitere Erhöhung des
Mittelbedarfs für UKW kann nach Aussagen des Deutschlandradios ausgeschlossen werden. Bei
dieser Aussage geht das Deutschlandradio davon aus, dass eine bundesweite Verbreitung seiner
Programme in digitaler Form erfolgt und dass diese Verbreitungsform auch von Hörerinnen und
Hörern genutzt wird.
6. Projekte von ARTE
HDTV-Einführung
Tz. 304
In Anbetracht der Tatsache, dass High Definition Television (HDTV) in Frankreich früher eingeführt
wurde als in Deutschland, beginnt ARTE bereits 2007 damit, Programme in HDTV auszustrahlen.
Für die Gebührenperiode 2009-2012 meldet ARTE Programmmehrkosten an, die bei der Zentrale
und bei ARTE Deutschland anfallen sowie Verbreitungskosten, die aus der Miete eines Satellitentransponders,
den Kosten des Uplink zum Satelliten und den Kosten für die Signalzuführung für die
Verbreitung in Deutschland bestehen. Die Kosten einer von der Zentrale gekauften oder koproduzierten
Sendeminute in HDTV-Qualität werden gemäß der Projektanmeldung im Mittel um 5 %
über denen einer Sendeminute für das bisherige Fernsehformat SDTV (Standard Definition Television)
liegen. ARTE Deutschland geht von Mehrkosten in Höhe von 1 % aus. Es ergeben sich die
folgenden Kosten. Alle Angaben erfolgen in Mio. Euro.
| 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | Summe 2009-2012 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Investitionen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Rechte, Kauf- und Koproduktionen | 1,0 | 1,0 | 1,1 | 1,2 | 4,3 |
| Programmverbreitung inkl. Uplink | 1,9 | 1,9 | 1,9 | 1,9 | 7,5 |
| Sonstiges | 0,1 | 0,1 | 0 | 0 | 0,2 |
| Summe | 3,0 | 3,0 | 3,0 | 3,1 | 12,1 |
Tz. 305
Für die Gebührenperiode 2009-2012 meldet ARTE einen Gesamtbedarf für das Projekt HDTV in
Höhe von 12,1 Mio. Euro an. Auf Anfrage teilte ARTE mit Schreiben vom 5. Juni 2007 mit, dass
eine Überführung des Projekts in den Bestand ab 2013 "durchaus realistisch" sei. Die Dauer eines
sogenannten "Simultaneous Broadcast (Simulcast)" von HDTV und dem bisherigen SDTV wird mit
mindestens 10 Jahren benannt.
Tz. 306
Die Kommission erkennt den Finanzbedarf, jedoch nicht in voller Höhe, an. Die Mehrkosten der
Programmproduktion in der Zentrale werden nicht mit 5 %, sondern entsprechend den von der
ARD genannten Werten mit 3 % angesetzt (vgl. Tz. 283). Damit reduzieren sich die Mehrkosten
für Rechte, Kauf- und Koproduktionen bei ARTE G.E.I.E. von 1 Mio. Euro auf 0,6 Mio. Euro und der
Gesamtbedarf für das Projekt von 12,1 Mio. Euro auf 11,7 Mio. Euro.
Die Kommission geht davon aus, dass das Projekt eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren haben und spätestens
zum Ende der Gebührenperiode 2009-2012 in den Bestand überführt werden wird. Sie geht
außerdem davon aus, dass die Phase des Simulcast auf 10 Jahre begrenzt werden kann, dass also
die SDTV-Ausstrahlungen mit dem Jahr 2018 zu Ende gehen werden. Die durch den Simulcast bewirkten
Mehrkosten in den Jahren 2013-2018 werden sich auf höchstens zusätzliche 11,4 Mio. Euro
belaufen. Die Kommission fordert ARTE auf, die Projektmittel gesondert zu bewirtschaften und der
Kommission zu den folgenden Berichten jeweils die Mittelverwendung nachzuweisen.
7. Anerkannter Entwicklungsbedarf
Tz. 307
Insgesamt ergibt sich für die Periode 2009-2012 nach der Bewertung durch die Kommission für den
Entwicklungsbedarf das folgende Bild (in Mio. Euro):
| angemeldeter Finanzbedarf | Veränderung durch die KEF | anerkannter Finanzbedarf | |
|---|---|---|---|
| ARD | |||
| DAB | 140,0 | - 125,0 | 15,0 |
| Digitaler Hörfunk | - | + 30,0 | 30,0 |
| DVB-T | 26,2 | - 3,0 | 23,2 |
| Mobile Broadcast | 32,0 | - | 32,0 |
| HDTV | 140,0 | - 6,6 | 133,4 |
| Summe | 338,2 | - 104,6 | 233,6 |
| ZDF | |||
| DVB-T | 16,6 | - | 16,6 |
| Mobile Broadcast | 32,0 | - 16,0 | 16,0 |
| HDTV | 134,4 | - 35,0 | 99,4 |
| Summe | 183,0 | - 51,0 | 132,0 |
| Deutschlandradio | |||
| DAB | 48,4 | - 40,9 | 7,5 |
| Digitaler Hörfunk | - | + 12,0 | 12,0 |
| Summe | 48,4 | - 28,9 | 19,5 |
| ARTE | |||
| HDTV | 12,1 | - 0,4 | 11,7 |
| Entwicklungsbedarf gesamt | 581,7 | - 184,9 | 396,8 |
