Direkt zum Text springen
Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
» Gesamtübersicht
» Startseite » Impressum
» Sie sind hier: Startseite | Berichte | 16. Bericht | 5.Kapitel - Entwicklungsbedarf/Projekte
Wählen Sie hier direkt den gewünschten Kapitel aus:

16. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

| 16. Bericht (als PDF - 1.137KB) |

5.Kapitel
Entwicklungsbedarf/Projekte

  • Für den Zeitraum 2009-2012 wurde von der ARD zur Finanzierung von Projekten ein Entwicklungsbedarf von 338,2 Mio. Euro angemeldet. Vom ZDF wurde ein Bedarf von 183,0 Mio. Euro geltend gemacht, vom Deutschlandradio 48,4 Mio. Euro. ARTE hat Entwicklungsbedarf in Höhe von 12,1 Mio. Euro angemeldet.
  • Die Projektanmeldungen werden von der Kommission nach dem mit den Anstalten vereinbarten Checklistenverfahren geprüft. Im Ergebnis wurde der angemeldete Entwicklungsbedarf bei der ARD um 104,6 Mio. Euro, beim ZDF um 51,0 Mio. Euro, beim Deutschlandradio um 28,9 Mio. Euro und bei ARTE um 0,4 Mio. Euro gekürzt.

1. Anerkannte Mittel im 14. Bericht

Tz. 266
Im 14. Bericht wurden die folgenden Projektmittel von der Kommission für den Planungszeitraum 2005-2008 anerkannt:

ARD 525,4 Mio. Euro
ZDF 195,1 Mio. Euro
Deutschlandradio 32,2 Mio. Euro


Bei der ARD wurden zusätzlich in der Gebührenperiode 2001-2004 nicht verausgabte Mittel für die Projekte DAB, DVB-T und Digitalisierung der Archive in Höhe von insgesamt 90,9 Mio. Euro in die Periode 2005-2008 übertragen. Die Projekte "Digitalisierung der Archive" und "Online" wurden vereinbarungsgemäß zum Beginn der laufenden Gebührenperiode in den Bestand übernommen. Das Online-Projekt des Deutschlandradios wird in der laufenden Periode noch im Entwicklungsbedarf geführt.

Somit standen den Anstalten für die Gebührenperiode 2005-2008 für die anerkannten Projekte die folgenden Mittel zur Verfügung:

ARD/ZDF Kinderkanal 87,0 Mio. Euro
ARD
DVB 139,5 Mio. Euro
DAB 48,6 Mio. Euro
DVB-T 81,7 Mio. Euro
BR-alpha 74,3 Mio. Euro
ZDF
ZDF.vision 91,9 Mio. Euro
DVB-T 31,9 Mio. Euro
Deutschlandradio
DAB 21,6 Mio. Euro
Online 5,1 Mio. Euro
UKW-Ausstrahlungskosten 5,5 Mio. Euro

Tz. 267
Die Projekte Kinderkanal, DVB, BR-alpha, ZDF.vision sowie beim Deutschlandradio Online und UKW-Ausstrahlungskosten werden vereinbarungsgemäß in den Bestand überführt. Das ZDF hat die Überführung bereits vorgenommen, ARD und Deutschlandradio behalten im Einverständnis mit der Kommission zunächst den gesonderten Ausweis bei und werden die Überführung in den Bestand ab 2009 vornehmen.

Bei den auslaufenden Projekten ergibt sich für den Zeitraum 2005-2008 folgender Soll-Ist-Vergleich (in Mio. Euro):

  Soll
14. Bericht
Soll
15. Bericht
Ist lt. Anmeldung
16. Bericht
Kinderkanal 87,0 79,6 79,6
DVB 139,5 148,6 145,0
BR-alpha 74,3 71,4 58,7
ZDF.vision 91,9 91,9 108,1
Online Deutschlandradio 5,1 5,1 5,4
UKW-Ausstrahlungskosten 5,5 6,9 7,2

2. Zum 16. Bericht angemeldete Projekte

Tz. 268
Für den Gebührenzeitraum 2009-2012 wurden von den Anstalten neu die Projekte Mobile Broadcast und HDTV angemeldet. Zusammen mit der beantragten Fortführung laufender Projekte ergibt sich der folgende angemeldete Entwicklungsbedarf:

ARD
Digital Audio Broadcasting (DAB) 140,0 Mio. Euro
Digital Video Broadcasting-Terrestrial (DVB-T) 26,2 Mio. Euro
Mobile Broadcast 32,0 Mio. Euro
High Definition Television (HDTV) 140,0 Mio. Euro
Summe 338,2 Mio. Euro
 
ZDF
Digital Video Broadcasting-Terrestrial (DVB-T) 16,6 Mio. Euro
Mobile Broadcast 32,0 Mio. Euro
High Definition Television (HDTV) 134,4 Mio. Euro
Summe 183,0 Mio. Euro
 
Deutschlandradio *
Digital Audio Broadcasting (DAB) 48,4 Mio. Euro
ARTE
High Definition Television (HDTV) 12,1 Mio. Euro
 

* Für die UKW-Ausstrahlungskosten, die im 14. Bericht als Projekt anerkannt wurden, meldet das Deutschlandradio für die Gebührenperiode 2009-2012 einen Bedarf von 10,1 Mio. Euro an; die Aufwendungen sollen allerdings in den Bestand überführt werden (vgl. Tz. 301).

Daraus ergibt sich insgesamt ein angemeldeter Entwicklungsbedarf von 581,7 Mio. Euro. Er liegt damit deutlich unter der Anmeldung zum 14. Bericht, die sich auf 1.129,7 Mio. Euro belief.

3. Projekte der ARD

1. DAB

Tz. 269
Die Kommission hatte erstmalig in ihrem 10. Bericht Mittel für die Ausstrahlung von Hörfunkprogrammen der Landesrundfunkanstalten der ARD per DAB ab 1997 anerkannt. Der Mittelabfluss begann 1997.

Tz. 270
Wiederholt hatte die Kommission festgestellt, dass DAB in Deutschland von den Zuhörerinnen und Zuhörern nicht in ausreichendem Maße akzeptiert worden ist. In ihrem 15. Bericht stellte sie dazu fest, "dass das Projekt DAB zum Jahresanfang 2009 abgeschlossen werden kann. Eine Überführung in den Bestand kann nur in Frage kommen, wenn DAB zu diesem Zeitpunkt wesentlich mehr Zuhörer gefunden hat als zum gegenwärtigen Zeitpunkt".

Tz. 271
Bereits vor dem Termin zur Anmeldung der Finanzbedarfe Ende April 2007 hatte die Kommission mit den Landesrundfunkanstalten der ARD und dem Deutschlandradio im März 2007 verabredet, dass diese - falls Mittel für einen aktiven Ausbau von DAB über den Status quo hinaus beantragt werden - die Abstimmung mit den privaten Rundfunkveranstaltern, also nicht nur mit deren Verbänden, den Landesmedienanstalten oder den Ländern, zur Zukunft von DAB suchen und die Ergebnisse dieser Abstimmung der KEF spätestens Ende August 2007 mitteilen sollten.

Tz. 272
Im Ergebnis der Regionalen Funkverwaltungskonferenz 2006 beabsichtigen die Landesrundfunkanstalten der ARD gemäß der von ihnen vorgelegten Projektanmeldung, massiv in DAB zu investieren. Geplant sind die Erweiterung der Zahl der von den Landesrundfunkanstalten der ARD bundeslandbezogen ausgestrahlten Programme, die gebietsbezogen richtige Verbreitung der Regionalprogramme der Landesrundfunkanstalten und die Erhöhung der Sendeleistungen, um eine hinreichende Versorgung von Empfängern in Gebäuden ("indoor") zu erreichen. Ebenso wird eine Migration auf moderne und effizientere Verfahren der Audiocodierung innerhalb der DAB-Systemfamilie angestrebt, um die Programmanzahl erhöhen bzw. mittels multimedialer Begleitdienste einen Mehrwert für Zuhörerinnen und Zuhörer bieten zu können. Mit diesen Maßnahmen soll DAB für Zuhörerinnen und Zuhörer deutlich attraktiver gemacht werden, als es derzeit angesichts der begrenzten Zahl der Programme, der schlechten Empfangbarkeit in Gebäuden etc. ist. Die nachstehende Tabelle zeigt, dass in den Jahren 2009-2012 mehr Mittel für DAB eingesetzt werden sollen (140 Mio. Euro), als in der Summe der 12 Jahre vorher (134 Mio. Euro). In der Gebührenperiode 2005-2008 lagen hingegen die tatsächlich für DAB eingesetzten Mittel gemäß Anmeldung zum 16. Bericht um 17,3 % unter dem zum 15. Bericht für diese Periode angemeldeten Bedarf. Im Überblick stellt sich die Finanzierungssituation des Projekts DAB wie folgt dar. Alle Angaben erfolgen in Mio. Euro.

anerkannt im 10. Bericht 90,1
anerkannt im 12. Bericht 42,0
Summe anerkannter Bedarf 132,1
Mittelabfluss 1997-2000 gemäß 14. Bericht 27,9
Mittelabfluss 2001-2004 gemäß 16. Bericht 46,3
Mittelabfluss 2005-2008 gemäß 16. Bericht 59,8
Summe Mittelabfl üsse 1997-2008 gemäß 16. Bericht 134,0
Aus "eigenem Bestand" zu finanzieren 1,9
Angemeldeter Bedarf 2009-2012 gemäß 16. Bericht 140,0


Auf Nachfrage der Kommission erläuterte die ARD mit Schreiben vom 20. Juni 2007, wie die für die Jahre 2009-2012 angemeldeten Mittel verwendet werden sollen. Alle Angaben erfolgen in Mio. Euro.

Fortführung des im Jahr 2008 erreichten Status 77,4
Zusätzliche Kapazitäten zur Ausstrahlung regionalisierter Programme 26,9
Leistungserhöhung zur Sicherstellung der Indoor-Versorgung 35,8
Summe 140,0

Tz. 273
Der Betrag von 140,0 Mio. Euro kann nach Aussagen der ARD (Schreiben vom 20. Juni 2007) in Investitionsausgaben in Höhe von 24,3 Mio. Euro und laufende Aufwendungen in Höhe von 115,7 Mio. Euro aufgeteilt werden. Im Abschnitt "Ausstrahlung der Programme" (vgl. Tz. 526) ist eine andere Betrachtung der Aufwendungen für DAB dokumentiert. Die dort für die Jahre 2009-2012 dargestellten Mittelbedarfe setzen sich aus den Positionen "DAB-Eigenbetrieb" (21,5 Mio. Euro) und "DAB" (114,4 Mio. Euro) zusammen. Die Gesamtaufwendungen belaufen sich dort also auf 135,9 Mio. Euro. In der Projektanmeldung zu DAB sind die Kosten des DAB-Eigenbetriebs nicht strukturgleich berücksichtigt. Zur Ermittlung der Gesamtaufwendungen für DAB ist eine Addition der Beträge 140,0 Mio. Euro (aus der Projektanmeldung) und 21,5 Mio. Euro (DAB-Eigenbetrieb) nicht statthaft, da in den Kosten des DAB-Eigenbetriebs Investitionsausgaben in Form von Abschreibungen enthalten sind.

Tz. 274
Die Kommission hat die Projektanmeldung zu DAB eingehend geprüft und kommt zu dem Schluss, dass eine Fortführung der DAB-Finanzierung in Form des bisherigen Entwicklungsprojekts nicht in Frage kommt. Sie bestätigt damit insofern ihre Feststellung aus dem 15.Bericht. Es ist auch seit der Erstellung des 15. Berichtes nicht gelungen, die Zahl der DAB-Empfangsgeräte in Deutschland signifikant zu vergrößern. Die Abstimmung mit den privaten Programmanbietern zum Digitalen Hörfunk konnte nicht erreicht werden.

Das bisherige DAB-System bildet die Hörfunklandschaft des UKW-Zeitalters ab. Eine erfolgreiche Digitalisierung des Hörfunks ist nach Einschätzung der KEF mit diesem Ansatz nicht mehr zu leisten. In der Ära der Entwicklung von DAB war an Internetradio, Satellitenradio, Radio über DVB-T, Mobile Broadcast, MP3-Player, PodCast etc. noch nicht zu denken. Alle diese Verbreitungswege für Audioangebote sind heute Realität. Insofern hat der terrestrische Hörrundfunk auch nicht mehr die vergleichbar unangefochtene Position der 1980er Jahre. Der UKW-Hörfunk wird von der Bevölkerung intensiv genutzt und eine Abschaltung dieses Systems ist nicht absehbar. Die Einführung einer neuen Audiocodierung und die daraus resultierende Weiterentwicklung von DAB zu DAB+ würde die Situation nicht grundsätzlich verändern, sondern vor allen Dingen dazu führen, dass Besitzer derzeitiger DAB-Empfangsgeräte entweder nicht mehr versorgt werden würden oder zumindest an der Weiterentwicklung nicht teilhaben könnten. Empfangsgeräte für DAB+ sind nicht verfügbar und es ist nicht zu erwarten, dass namhafte Hersteller von Hörfunkempfängern solche Empfänger speziell für den deutschen Markt entwickeln werden. Die alternativen Ausstrahlungsstandards T-DMB, DVB-H, DVB-T kommen für die Hörfunknutzung in Frage, sind aber für diesen Zweck erst noch zu optimieren.

Tz. 275
Sollten die Landesrundfunkanstalten der ARD die bisherigen DAB-Ausstrahlungen nicht aus Mitteln des Programmaufwands fortsetzen wollen, so erkennt die Kommission einen Finanzbedarf in Höhe von 15 Mio. Euro an, der dazu genutzt werden muss, die derzeit in Betrieb befindlichen DAB-Sender über das Ende der Gebührenperiode 2005-2008 hinaus weiter in Betrieb zu halten oder das im Folgenden beschriebene eventuelle neue Projekt "Digitaler Hörfunk" finanziell zu verstärken.

Tz. 276
Digitaler Hörfunk
Die Kommission ist der Überzeugung, dass der Misserfolg der Digitalisierung des terrestrischen Hörfunks mittels DAB nicht bedeuten muss, dass der terrestrische Hörfunk analog bleibt. Um einen erfolgreichen Neustart der Digitalisierung zu ermöglichen, erkennt sie für den Fall, dass die Landesrundfunkanstalten der ARD die DAB-Ausstrahlungen nicht aus Mitteln des Programmaufwands fortsetzen wollen, für die Gebührenperiode 2009-2012 ein Projektbudget in Höhe von 30 Mio. Euro für einen derartigen Neustart an. Diese Mittel können allerdings erst ab dem Zeitpunkt genutzt werden, zu dem die Kommission den Finanzbedarf für ein durch die ARD ggf. neu zu beantragendes Entwicklungsprojekt zum Digitalen Hörfunk anerkennt. Der Antrag für dieses Entwicklungsprojekt muss u.a. eine Gesamtlaufzeit und ein Gesamtbudget des Projekts sowie konkrete Angaben darüber enthalten, wie der Erfolg oder Misserfolg des Projekts gemessen werden kann. Außerdem erwartet die Kommission, dass das Projekt auf einem deutschlandweiten Konsens auch mit privaten Programmanbietern und Herstellern von Endgeräten beruht. Eventuelle Restmittel aus dem Projekt DAB können dann in dem neuen Projekt verwendet werden.

2. DVB-T

Tz. 277
Die ARD meldete erstmals zum 12. Bericht einen Bedarf für DVB-T an. Dieser belief sich für die prognostizierte Projektlaufzeit von 10 Jahren auf 190,7 Mio. Euro. Nach einer Kürzung um 5 % mit Blick auf die verkürzte "Simulcastphase" (Simulcast: Kunstwort für Simultaneous Broadcast) mit dem 14. Bericht erkannte die Kommission im 14. Bericht einen Betrag von insgesamt 181,2 Mio. Euro an. Die nachfolgende Tabelle dokumentiert die Projektfinanzierung. Alle Angabe erfolgen in Mio. Euro.

Summe anerkannter Bedarf 181,2
Mittelabfluss vor 2001 gemäß 14. Bericht 0,7
Mittelabfluss 2001-2004 gemäß 16. Bericht 52,6
Mittelabfluss 2005-2008 gemäß 16. Bericht 116,7
Summe Mittelabfluss bis 2008 gemäß 16. Bericht 170,0
Angemeldeter Bedarf 2009-2012 gemäß 16. Bericht 26,2
Gesamtbedarf für das Projekt gemäß 16. Bericht 196,2
Überschreitung des anerkannten Bedarfs 15,0

Tz. 278
Die ARD beantragt in ihrer Anmeldung zum 16. Bericht eine Erhöhung des Projektbudgets um 15 Mio. Euro. Dabei sollen 3 Mio. der 15 Mio. Euro für die Verlagerung der im Band III, dem VHFBereich, betriebenen DVB-T-Sender in die Bänder IV/V, den UHF-Bereich, verwendet werden. Diese Aufwendungen kann die Kommission nicht anerkennen. Es war die ARD, die auf der in vielen Ländern nicht vorgesehenen Nutzung des Bandes III für DVB-T bestanden hatte. Eine Räumung des Bandes III kann darüber hinaus als eine Erweiterung der Frequenzressourcen für DAB interpretiert werden und hat dann mit der Einführung von DVB-T in Deutschland nichts zu tun. Die Kommission erkennt daher eine Aufstockung des Projektbudgets um 12 Mio. Euro auf 193,2 Mio. Euro an. Diese entspricht einer Steigerung um 6,6 %. Die Kommission geht davon aus, dass das Projekt mit dem Jahresende 2010 in den Bestand übergeführt wird.

3. Mobile Broadcast

Tz. 279
Seit dem Sommer 2006 wird in Deutschland von einem kommerziellen Anbieter "Mobile TV" per DMB angeboten. Seit dem Frühjahr 2007 wird das Hauptprogramm der ARD darüber - für die ARD kostenfrei - ausgestrahlt. Beginnend mit dem Jahr 2008 soll "Mobile TV" auch über DVB-H angeboten werden. Damit wird in Deutschland eine technische Entwicklung vollzogen, die in vielen Ländern der Erde entweder bereits gestartet ist (Süd-Korea, Japan, Italien, Finnland) oder etwa zeitgleich starten soll. Es ist derzeit nicht möglich, den Markterfolg des "Mobile TV" zu prognostizieren. Da bei "Mobile TV" vor allen Dingen Mobiltelefone und vergleichbare Endgeräte, die jeweils bereits nach wenigen Jahren gewechselt werden, adressiert werden sollen, besteht die Möglichkeit, dass "Mobile TV" eine schnelle Marktdurchdringung erlebt. Mit ihrer Projektanmeldung strebt die ARD an, für die kommende Gebührenperiode Möglichkeiten zur Ausstrahlung zweier Programmäquivalente per "Mobile TV" zu schaffen. Da derzeit noch nicht endgültig abgeschätzt werden kann, welche Kosten bzw. Erträge aus dem Angebot von "Mobile TV" auf die ARD zukommen werden, beantragt sie ein Projektbudget von 8,0 Mio. Euro p.a., das derzeit noch nicht durch konkrete Finanzplanungen hinterlegt ist bzw. hinterlegt werden kann.

Tz. 280
Die Kommission erkennt die Zielsetzung an, über "Mobile TV" auch Programmangebote der ARD bereitzustellen. In Anbetracht der unklaren Mittelbedarfe erkennt sie auch das Projektbudget von 32,0 Mio. Euro an.

Tz. 281
Sie fordert die ARD auf, die Verwendung der Projektmittel gesondert nachzuweisen.

4. HDTV

Tz. 282
Die Landesrundfunkanstalten der ARD beabsichtigen, das Fernsehen hoher Darstellungskraft (High Definition Television - HDTV) einzuführen. HDTV-Angebote gibt es in Deutschland bereits von den kommerziellen Programmanbietern anixe TV, Premiere, ProSiebenSat.1-Gruppe. Ein erheblicher Druck auf die ARD, HDTV zügig einzuführen, wird insbesondere durch die Hersteller von Displays ausgeübt, deren Umsatz zunehmend von Flachdisplays gekennzeichnet ist, die durch das "HD ready"- Logo als (begrenzt) HDTV-fähig gekennzeichnet sind. Im Ausland ist HDTV in einigen Ländern bereits eingeführt (z.B. Australien, Japan, USA), während andere Länder an der Einführung arbeiten (z.B. Frankreich und Großbritannien). Die HDTV-Einführung erfordert den Einsatz neuartiger Produktionstechnik und zusätzlicher Übertragungskanäle. Gewisse Mehraufwendungen bei der Programmproduktion werden für unausweichlich gehalten. Eine rasche Abschaltung der Ausstrahlung des bisherigen Fernsehens (Standard Definition Television - SDTV) ist nicht zu erwarten, da die vielen Millionen Empfänger und Set-Top-Boxen in den Haushalten nicht HDTV-fähig sind. Es wird also zu einer Phase des Simulcast von SDTV und HDTV kommen Der HDTV-Start der ARD soll zu den Olympischen Winterspielen 2010 in Vancouver erfolgen. Vorher ist eine ausführliche Testphase vorgesehen.

Tz. 283
Die Investitionsmaßnahmen beziehen sich sowohl auf Maßnahmen in zentral genutzte Technik, wie zum Beispiel die zentrale Sendeabwicklung für "Das Erste" in Frankfurt, wie auch auf Maßnahmen bei den Landesrundfunkanstalten. Grundsätzlich werden nach Angaben der ARD nur die Mehrkosten gegenüber bisher üblicher Fernsehtechnik in Ansatz gebracht. Teilweise sollen Ersatzinvestitionen vorgezogen werden, um eine HDTV-Tauglichkeit an wichtigen Stellen im Sendeweg zu gewährleisten, die mit den bisherigen SDTV-Geräten nicht gewährleistet werden kann.

Die Mehrkosten der Programmproduktion sind nach Angaben der ARD je nach Art der Produktion unterschiedlich. Sie reichen von 0 % bei Eigenproduktionen über 1 % bei Kauf-Filmen bis zu 3 % bei Auftragsproduktionen.

Die Programmverbreitung ist in der laufenden Gebührenperiode nur per Satellit vorgesehen. Ab 2008 und bis Ende 2010 wird man sich mit dem ZDF einen Satellitentransponder teilen. Ab Ende 2010 soll ein erster und ab Ende 2011 ein zweiter Satellitentransponder eigens für die HDTV-Programme der ARD in Betrieb genommen und die gemeinsame Ausstrahlung mit dem ZDF beendet werden. Insgesamt sind für die kommende Gebührenperiode folgende Aufwendungen geplant. Alle Angaben erfolgen in Mio. Euro.

  2009 2010 2011 2012 Summe 2009-2012
Investitionen 25,5 24,5 17,0 22,5 89,5
Programmproduktion etc. 3,0 6,0 9,0 12,0 30,0
Programmverbreitung inkl. Uplink 2,5 2,5 4,5 9,0 18,5
Marketing 1,0 1,0 0,0 0,0 2,0
Summe 32,0 34,0 30,5 43,5 140,0

Tz. 284
Die ARD nennt weder eine Gesamtvolumen noch eine Gesamtlaufzeit des Projekts und geht davon aus, dass die Phase des Simulcast von SDTV und HDTV mindestens 10 Jahre betragen wird.

Die Investitionskosten liegen erheblich über den vom ZDF angemeldeten (vgl. Tz. 291). Die ARD begründet dies mit der Vielzahl der Landesfunkhäuser und damit, dass der Anteil der Eigenproduktionen, die über derartige Investitionen ermöglicht werden, zum Beispiel im Programm "Das Erste" im Jahr 2005 bei 51,3 % lag. Deutlich geringer als beim ZDF sind mit 30 Mio. Euro die angemeldeten Mehrkosten für die Programmproduktion. Im Jahr 2012 sollen unter Nutzung dieser Mittel im Programm "Das Erste" 35 % der Erstsendeminuten in HDTV ausgestrahlt werden, in einem in HDTV ausgestrahlten ARD/ZDF-Partnerprogramm 25 %, in einem in HDTV ausgestrahlten ARD-Digitalprogramm 20 % und in einem in HDTV ausgestrahlten Dritten Programm 20 %. Allerdings errechnen sich gemäß Schreiben der ARD vom 9. Juli 2007 die mit diesen Ansätzen ermittelten Mehrkosten auf lediglich 7,8 Mio. Euro. Addiert werden "Sonstige pauschal ermittelte Mehraufwendungen" in Höhe von 22,2 Mio. Euro. Diese Mehraufwendungen kann die Kommission nur in Höhe eines Betrages von 15,6 Mio. Euro anerkennen.

Tz. 285
Die Kommission erkennt das Projekt grundsätzlich an, jedoch nicht in der angemeldeten Höhe. Die Mehrkosten der Programmproduktion werden - durch Kürzung der im vorstehenden Absatz erwähnten "Sonstigen pauschal ermittelten Mehraufwendungen" auf 15,6 Mio. Euro - um 6,6 Mio. Euro auf 23,4 Mio. Euro reduziert. Der Finanzbedarf für die Gebührenperiode 2009-2012 reduziert sich damit auf 133,4 Mio. Euro.

Die Kommission geht davon aus, dass das Projekt eine Gesamtlaufzeit von längstens acht Jahren haben und spätestens zum Ende der Gebührenperiode 2013-2016 in den Bestand überführt werden wird. Sie geht ebenfalls davon aus, dass die Phase des Simulcast auf 10 Jahre begrenzt werden kann, dass also die SDTV-Ausstrahlungen mit dem Jahr 2018 zu Ende gehen werden. Sie geht darüber hinaus davon aus, dass bereits zum Ende der Gebührenperiode 2009-2012 die Produktionsmehrkosten von HDTV gegenüber SDTV auf Null zurückgeführt werden können und dass die Investitionsmehrkosten zu diesem Zeitpunkt ebenfalls deutlich reduziert werden können, da alle sendewichtigen Anlagen dann HDTV-fähig sein werden. Das Gesamtvolumen des Projekts inkl. der Aufwendungen für den Simulcast von SDTV und HDTV über 10 Jahre definiert sie als maximal 307 Mio. Euro. Mit Schreiben vom 14. August 2007 widerspricht die ARD der Ansicht der Kommission, die Projektlaufzeit lasse sich auf acht Jahre begrenzen und erklärt, sie gehe davon aus, das Projekt im Zeitraum 2017-2020 abzuschließen.

Die Kommission fordert die ARD auf, die Verwendung der Projektmittel gesondert nachzuweisen.

4. Projekte des ZDF

1. DVB-T

Tz. 286
Das ZDF meldete erstmals zum 12. Bericht einen Bedarf für DVB-T an. Dieser belief sich für die prognostizierte Projektlaufzeit von 10 Jahren auf 104,8 Mio. Euro. Nach einer ersten Kürzung zur Anpassung an die Projektanmeldung der ARD um 9,4 Mio. Euro mit dem 12. Bericht und einer zweiten Kürzung um 5 % mit Blick auf die verkürzte "Simulcastphase" mit dem 14. Bericht erkannte die Kommission im 14. Bericht einen Betrag von insgesamt 90,6 Mio. Euro an. Die nachfolgende Tabelle dokumentiert die Projektfinanzierung. Alle Angabe erfolgen in Mio. Euro.

Summe anerkannter Bedarf 90,6
Mittelabfluss vor 2001 gemäß 14. Bericht 1,0
Mittelabfluss 2001-2004 gemäß 16. Bericht 36,8
Mittelabfluss 2005-2008 gemäß 16. Bericht 33,2
Summe Mittelabfluss bis 2008 gemäß 16. Bericht 71,0
Angemeldeter Bedarf 2009-2012 gemäß 16. Bericht 16,6
Gesamtbedarf für das Projekt gemäß 16. Bericht 87,6
Unterschreitung des anerkannten Bedarfs 3,0

Tz. 287
Die Kommission sieht keinen Grund zur Korrektur. Sie geht davon aus, dass das Projekt mit dem Jahresende 2010 in den Bestand übergeführt wird.

2. Mobile Broadcast

Tz. 288
Seit dem Sommer 2006 wird in Deutschland von einem kommerziellen Anbieter "Mobile TV" per DMB angeboten. Von Beginn an wird das Hauptprogramm des ZDF darüber - für das ZDF kostenfrei - ausgestrahlt (zu den Hintergründen von "Mobile TV" vgl. Tz. 278).

Tz. 289
Mit seiner Projektanmeldung strebt das ZDF an, für die kommende Gebührenperiode Möglichkeiten zur Ausstrahlung zweier Programmäquivalente per "Mobile TV" zu schaffen. Da noch nicht abgeschätzt werden kann, welche Kosten und Erträge aus dem Angebot vom "Mobile TV" auf das ZDF zukommen werden, beantragt es ein Projektbudget von 8,0 Mio. Euro p.a., das nicht durch konkrete Finanzplanungen hinterlegt ist.

Tz. 290
Die Kommission erkennt die Zielsetzung an, über "Mobile TV" auch Programmangebote des ZDF bereitzustellen. Allerdings erkennt sie für das ZDF nur den (vermuteten) Finanzbedarf an, der für Ausstrahlung eines Programmäquivalents benötigt wird - 16 Mio. Euro. Bei ihrer Entscheidung orientiert sie sich an der Kapazitätszuweisung für das terrestrische Digitalfernsehen DVB-T, bei der ARD und ZDF Kapazitäten im Verhältnis 2:1 zugewiesen wurden. Sie fordert das ZDF auf, die Verwendung der Projektmittel gesondert nachzuweisen und der Kommission zu den folgenden Berichten jeweils die Mittelverwendung nachzuweisen.

HDTV

Tz. 291
Das ZDF plant die Einführung von HDTV (siehe dazu die Erläuterungen zu der Projektanmeldung der ARD in Tz. 282). Die Aufwendungen im Einzelnen sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Alle Angaben erfolgen in Mio. Euro.

  2009 2010 2011 2012 Summe 2009-2012
Investitionen 7,2 6,1 13,2 2,1 28,7
Programmproduktion etc. 10,0 20,0 20,0 20,0 70,0
Programmverbreitung inkl. Uplink 3,3 3,4 5,7 5,8 18,2
Sonstiges, inkl. Fortbildung,
Öffentlichkeitsarbeit, Vorsteuer
4,1 5,7 4,3 3,5 17,6
Summe 24,6 35,2 43,2 31,4 134,3

Tz. 292
Auf Nachfrage erklärte das ZDF mit Schreiben vom 15. Juni 2007 und vom 20. Juni 2007, dass eine Aussage über die Gesamtlauflaufzeit des Projekts und über den Gesamt-Mittelbedarf nicht gemacht werden könne. Die HDTV-Umstellung sei dann abgeschlossen, wenn alle ZDF-Programme und alle Programme, für deren Verbreitung das ZDF zuständig ist, auf HDTV umgestellt seien und wenn die Umstellung der Empfangsgeräte in den Haushalten so weit fortgeschritten sei, dass ein Simulcast von SDTV und HDTV nicht mehr erforderlich sei. Allerdings könne das eigentliche Projekt schon zu einem früheren Zeitpunkt auslaufen, wenn nämlich die produktionstechnischen Voraussetzungen erfüllt sind und nur noch die zusätzlichen Verbreitungskosten verbleiben. Dieser Zeitpunkt könne in der Gebührenperiode 2013-2016 erreicht sein. In dieser Gebührenperiode könne auch die analoge Programmverbreitung im Kabel auslaufen, was zu Einsparungen führen werde. Mit Schreiben vom 30. Juli 2007 ergänzte das ZDF, bei der Ermittlung der Mehrkosten der Programmproduktion habe das ZDF einen anderen methodischen Ansatz gewählt als die ARD, der darauf basiert, dass vom ersten Tag der Simulcast-Phase an das Hauptprogramm vollständig in HD zu zeigen sein wird. Die Höhe der Mehrkosten hänge dann ganz entscheidend davon ab, wie hoch der Anteil an "echtem" HD-Material respektive wie niedrig der Anteil an hochkonvertiertem SD-Material ist und wie schnell sich die Kostenunterschiede im Zeitablauf angleichen. Vor diesem Hintergrund seien von einer ZDF-internen Arbeitsgruppe solche Produktionen in hochwertiger HD-Qualität ausgewählt worden, die sich besonders dafür eignen. Insgesamt hätten sich auf Basis dieser Berechnung Mehrkosten von durchschnittlich 5 % ergeben, wovon das ZDF als Folge eine an der erwarteten Kostenentwicklung orientierten Stufenkonzeptes nur die Hälfte zum Ansatz gebracht hat.

Tz. 293
Die Kommission stellt fest, dass die Abschaltung der analogen Programmverbreitung im Kabel mit HDTV ursächlich nichts zu tun hat und daher auch nicht als Einsparung im Zusammenhang mit der HDTV-Einführung gewertet werden kann.

Tz. 294
Die Kommission erkennt das Projekt grundsätzlich an, jedoch nicht in der angemeldeten Höhe. Die Mehrkosten der Programmproduktion werden sich nach eigenen Abschätzungen der Kommission auf nur insgesamt 35 Mio. Euro belaufen. Der Finanzbedarf für die Gebührenperiode 2009-2012 reduziert sich damit auf 99,4 Mio. Euro.

Die Kommission geht davon aus, dass das Projekt eine Gesamtlaufzeit von längstens acht Jahren haben und spätestens zum Ende der Gebührenperiode 2013-2016 in den Bestand überführt werden wird. Sie geht außerdem davon aus, dass die Phase des Simulcast auf 10 Jahre begrenzt werden kann, dass also die SDTV-Ausstrahlungen mit dem Jahr 2018 zu Ende gehen werden. Sie geht darüber hinaus davon aus, dass bereits zum Ende der Gebührenperiode 2009-2012 die Produktionsmehrkosten von HDTV gegenüber SDTV auf Null zurückgeführt werden können und dass die Investitionsmehrkosten in der Gebührenperiode 2013-2016 einen Betrag von 5 Mio. Euro nicht überschreiten werden, da alle sendewichtigen Anlagen bereits Ende 2012 HDTV-fähig sein werden. Das Gesamtvolumen des Projekts inkl. der Aufwendungen für den Simulcast von SDTV und HDTV über 10 Jahre definiert sie als maximal 140 Mio. Euro. Sie fordert das ZDF auf, die Verwendung der Projektmittel gesondert nachzuweisen.

5. Projekte des Deutschlandradios

1. DAB

Tz. 295
Das Deutschlandradio meldete erstmals zum 12. Bericht einen Bedarf für DAB an. Dieser bezog sich auf die Periode 2001-2004. Die nachfolgende Übersicht stellt die angemeldeten und die anerkannten Bedarfe dar. Alle Angaben erfolgen in Mio. Euro.

anerkannt im 12. Bericht für 2001-2004 (16,7)
anerkannt im 14. Bericht für 2001-2004 25,8
anerkannt im 14. Bericht für 2005-2008 21,6
Summe anerkannter Bedarf für 2001-2008 47,4
Mittelabfluss 2001-2004 gemäß 16. Bericht 23,7
Mittelabfluss 2005-2008 gemäß 16. Bericht 29,7
Summe Mittelabflüsse 2001-2008 53,4
Aus "eigenem Bestand" zu finanzieren 6,0
Angemeldeter Bedarf 2009-2012 gemäß 16. Bericht 48,4
Prognostizierter Bedarf für die folgenden Perioden 53,6

Tz. 296
Bezüglich der Gebührenperioden 2001-2008 ist festzustellen, dass der im 15. Bericht dokumentierte Bedarf gemäß den Anmeldungen zum 16. Bericht um 0,7 Mio. Euro überschritten werden soll. Damit entsteht in dieser Periode ein Mehrbedarf gegenüber dem im 14. Bericht gebührenwirksam anerkannten Bedarf in Höhe von 6,0 Mio. Euro, den das Deutschlandradio aus "eigenem Bestand" decken will.

Tz. 297
Zum 15. Bericht hatte das Deutschlandradio erklärt, man lehne den Ersatz von DAB durch DMB ab. In der Anmeldung zum 16. Bericht spricht das Deutschlandradio von der Einführung eines neuen Tonkodierungs-Standards, welcher dann aus DAB das System DAB+ werden lässt. Mit Einführung von DAB+ entsteht jedoch ein System, das von den im Markt vorhandenen Empfangsgeräten nicht genutzt werden kann. Auf Nachfrage erklärte das Deutschlandradio mit Schreiben vom 1. Juni 2007 zu den Perspektiven der Einführung von DAB+, dass das Deutschlandradio nach wie vor einen Ersatz von DAB durch DMB ablehnt. Man beabsichtige, auf längere Zeit die Hörfunkprogramme unter Verwendung der derzeit bei DAB üblichen Toncodierung auszustrahlen. Erst wenn eine ausreichende Penetration von DAB+-Geräten im Markt erreicht sei, könne eine Umstellung vorgenommen werden.

Tz. 298
Die Kommission hat die Projektanmeldung zu DAB sorgfältig geprüft und kommt zu dem Schluss, dass eine Fortführung der DAB-Finanzierung in Form des bisherigen Entwicklungsprojekts nicht in Frage kommen kann. Sie bestätigt damit insofern ihre Feststellung aus dem 15. Bericht (zu den Entscheidungshintergründen vgl. Tz. 274). Bei ihren Überlegungen war sich die Kommission der besonders schwierigen Situation des Deutschlandradios bewusst. Das Deutschlandradio hat den Auftrag zur bundesweiten Verbreitung zweier Hörfunkprogramme. Die einzig relevante Verbreitungstechnik für diese Programme ist derzeit UKW. Allerdings haben nicht alle Bundesländer dem Deutschlandradio eine Frequenzausstattung zur Verfügung gestellt, mit welcher eine kosteneffiziente, flächendeckende Programmverbreitung möglich wäre. Andererseits ist die Kommission der Überzeugung, dass ein System wie DAB, das zwar die Empfangbarkeit der Programme des Deutschlandradios durchaus verbessern könnte, von den Zuhörern aber nicht angenommen wird, keine Lösung des Problems darstellt.

Tz. 299
Sollte das Deutschlandradio die DAB-Ausstrahlungen nicht aus Mitteln des Programmaufwands fortsetzen wollen, so erkennt die Kommission einen Finanzbedarf in Höhe von 7,5 Mio. Euro an, der dazu genutzt werden muss, die derzeit in Betrieb befindlichen DAB-Sender über das Ende der Gebührenperiode 2005-2008 hinaus weiter in Betrieb zu halten oder das im Folgenden beschriebene eventuelle neue Projekt "Digitaler Hörfunk" finanziell zu verstärken.

Tz. 300
Digitaler Hörfunk
Die Kommission ist der Überzeugung, dass der Misserfolg der Digitalisierung des terrestrischen Hörfunks mittels DAB nicht bedeuten muss, dass der terrestrische Hörfunk analog bleibt. Um einen erfolgreichen Neustart der Digitalisierung zu ermöglichen, erkennt sie für den Fall, dass das Deutschlandradio die DAB-Ausstrahlungen nicht aus Mitteln des Programmaufwands fortsetzen wollen, für die Gebührenperiode 2009-2012 ein Projektbudget in Höhe von 12 Mio. Euro für einen derartigen Neustart an. Diese Mittel können allerdings erst ab dem Zeitpunkt genutzt werden, zu dem die Kommission den Finanzbedarf für ein durch das Deutschlandradio ggf. neu zu beantragendes Entwicklungsprojekt zum Digitalen Hörfunk anerkennt. Der Antrag für dieses Entwicklungsprojekt muss u.a. eine Gesamtlaufzeit und ein Gesamtbudget des Projekts sowie Angaben darüber enthalten, wie der Erfolg oder Misserfolg des Projekts gemessen werden kann. Außerdem erwartet die Kommission, dass das Projekt auf einem deutschlandweiten Konsens auch mit privaten Programmanbietern und Herstellern von Endgeräten beruht. Eventuelle Restmittel aus dem Projekt DAB können dann in dem neuen Projekt verwendet werden.

2. UKW-Ausstrahlungskosten

Tz. 301
Das Deutschlandradio meldete erstmals zum 14. Bericht einen Bedarf für das Projekt an. Dieser bezog sich auf die Periode 2005-2008. Mit dem Beginn der neuen Gebührenperiode soll dieses Projekt in den Bestand überführt werden. Die nachfolgende Darstellung zeigt den Mittelbedarf und die anerkannten Summen. Alle Angaben erfolgen in Mio. Euro.

anerkannt im 14. Bericht für 2005-2008 5,5
akzeptiert im 15. Bericht für 2005-2008 (6,9)
Summe anerkannter Bedarf für 2005-2008 5,5
Mittelabfluss 2005-2008 gemäß 16. Bericht 7,2
Aus "eigenem Bestand" zu finanzieren 1,7
Angemeldeter Bedarf 2009-2012 gemäß 16. Bericht
- zur Überführung in den Bestand
10,1

Tz. 302
Der gemäß der Anmeldung zum 16. Bericht benannte Bedarf für die Gebührenperiode 2005-2008 liegt um 0,3 Mio. Euro über dem im 15. Bericht dokumentierten Bedarf und um 1,7 Mio. Euro über dem mit dem 14. Bericht gebührenwirksam anerkannten Betrag. Diese Mehraufwendungen muss das Deutschlandradio daher aus "eigenem Bestand" leisten.

Tz. 303
Die Kommission erkennt den angemeldeten Bedarf für das Projekt in voller Höhe an. Wegen der besonderen Situation beim Deutschlandradio (vgl. 14. Bericht, Tz. 81) werden die Kosten der Programmverbreitung und damit auch die aus der Überführung des Projekts in den Bestand entstehenden Kosten außerhalb der Programmkosten separat angerechnet. Eine weitere Erhöhung des Mittelbedarfs für UKW kann nach Aussagen des Deutschlandradios ausgeschlossen werden. Bei dieser Aussage geht das Deutschlandradio davon aus, dass eine bundesweite Verbreitung seiner Programme in digitaler Form erfolgt und dass diese Verbreitungsform auch von Hörerinnen und Hörern genutzt wird.

6. Projekte von ARTE

HDTV-Einführung

Tz. 304
In Anbetracht der Tatsache, dass High Definition Television (HDTV) in Frankreich früher eingeführt wurde als in Deutschland, beginnt ARTE bereits 2007 damit, Programme in HDTV auszustrahlen. Für die Gebührenperiode 2009-2012 meldet ARTE Programmmehrkosten an, die bei der Zentrale und bei ARTE Deutschland anfallen sowie Verbreitungskosten, die aus der Miete eines Satellitentransponders, den Kosten des Uplink zum Satelliten und den Kosten für die Signalzuführung für die Verbreitung in Deutschland bestehen. Die Kosten einer von der Zentrale gekauften oder koproduzierten Sendeminute in HDTV-Qualität werden gemäß der Projektanmeldung im Mittel um 5 % über denen einer Sendeminute für das bisherige Fernsehformat SDTV (Standard Definition Television) liegen. ARTE Deutschland geht von Mehrkosten in Höhe von 1 % aus. Es ergeben sich die folgenden Kosten. Alle Angaben erfolgen in Mio. Euro.

  2009 2010 2011 2012 Summe 2009-2012
Investitionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Rechte, Kauf- und Koproduktionen 1,0 1,0 1,1 1,2 4,3
Programmverbreitung inkl. Uplink 1,9 1,9 1,9 1,9 7,5
Sonstiges 0,1 0,1 0 0 0,2
Summe 3,0 3,0 3,0 3,1 12,1

Tz. 305
Für die Gebührenperiode 2009-2012 meldet ARTE einen Gesamtbedarf für das Projekt HDTV in Höhe von 12,1 Mio. Euro an. Auf Anfrage teilte ARTE mit Schreiben vom 5. Juni 2007 mit, dass eine Überführung des Projekts in den Bestand ab 2013 "durchaus realistisch" sei. Die Dauer eines sogenannten "Simultaneous Broadcast (Simulcast)" von HDTV und dem bisherigen SDTV wird mit mindestens 10 Jahren benannt.

Tz. 306
Die Kommission erkennt den Finanzbedarf, jedoch nicht in voller Höhe, an. Die Mehrkosten der Programmproduktion in der Zentrale werden nicht mit 5 %, sondern entsprechend den von der ARD genannten Werten mit 3 % angesetzt (vgl. Tz. 283). Damit reduzieren sich die Mehrkosten für Rechte, Kauf- und Koproduktionen bei ARTE G.E.I.E. von 1 Mio. Euro auf 0,6 Mio. Euro und der Gesamtbedarf für das Projekt von 12,1 Mio. Euro auf 11,7 Mio. Euro.

Die Kommission geht davon aus, dass das Projekt eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren haben und spätestens zum Ende der Gebührenperiode 2009-2012 in den Bestand überführt werden wird. Sie geht außerdem davon aus, dass die Phase des Simulcast auf 10 Jahre begrenzt werden kann, dass also die SDTV-Ausstrahlungen mit dem Jahr 2018 zu Ende gehen werden. Die durch den Simulcast bewirkten Mehrkosten in den Jahren 2013-2018 werden sich auf höchstens zusätzliche 11,4 Mio. Euro belaufen. Die Kommission fordert ARTE auf, die Projektmittel gesondert zu bewirtschaften und der Kommission zu den folgenden Berichten jeweils die Mittelverwendung nachzuweisen.

7. Anerkannter Entwicklungsbedarf

Tz. 307
Insgesamt ergibt sich für die Periode 2009-2012 nach der Bewertung durch die Kommission für den Entwicklungsbedarf das folgende Bild (in Mio. Euro):

  angemeldeter Finanzbedarf Veränderung durch die KEF anerkannter Finanzbedarf
ARD
DAB 140,0 - 125,0 15,0
Digitaler Hörfunk - + 30,0 30,0
DVB-T 26,2 - 3,0 23,2
Mobile Broadcast 32,0 - 32,0
HDTV 140,0 - 6,6 133,4
Summe 338,2 - 104,6 233,6
ZDF
DVB-T 16,6 - 16,6
Mobile Broadcast 32,0 - 16,0 16,0
HDTV 134,4 - 35,0 99,4
Summe 183,0 - 51,0 132,0
Deutschlandradio
DAB 48,4 - 40,9 7,5
Digitaler Hörfunk - + 12,0 12,0
Summe 48,4 - 28,9 19,5
ARTE
HDTV 12,1 - 0,4 11,7
 
Entwicklungsbedarf gesamt 581,7 - 184,9 396,8


Letzte Aktualisierung 21.01.2008