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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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16. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

| 16. Bericht (als PDF - 1.137KB) |

Achtes Kapitel
Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

6. Zusammenfassende Bewertungen

Tz. 453
Für die neue Gebührenperiode 2009-2012 sind gegenüber der Vorperiode in größerem Umfang Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen geplant, die nicht für Umschichtungen oder sonstige Mehrbedarfe im Bestand wieder eingesetzt werden, sondern als Netto-Einsparungen verbleiben. Die ARD und das ZDF wollen rd. 2/3 und das Deutschlandradio etwa die Hälfte ihrer Wirtschaftlichkeits- und Sparerfolge zur Begrenzung ihres Finanzbedarfs verwenden. ARD und ZDF kommen damit der langjährigen Forderung der Kommission nach, ihre Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen überwiegend zugunsten des Gebührenzahlers einzusetzen.

Die geplanten Netto-Einsparungen entsprechen bei der ARD 5 %, beim ZDF 14 % und beim Deutschlandradio 3 % ihrer Gesamtaufwendungen. Die ARD will den Umfang ihrer Anstrengungen gegenüber der laufenden Periode um einen Prozentpunkt erhöhen, bleibt in der Größenordnung aber immer noch relativ weit hinter dem ZDF zurück. Ohne Berücksichtigung der Veränderung finanzwirtschaftlicher Parameter, die den Anstalten nicht als selbst ersteuert zugerechnet werden können, beträgt das Einsparvolumen bei der ARD 4 %, beim ZDF 8 % und beim Deutschlandradio 2 % ihrer Gesamtaufwendungen

Tz. 454
Zu den Netto-Einsparungen der ARD tragen die einzelnen Landesrundfunkanstalten unterschiedlich bei. In Relation zum jeweiligen Gesamtaufwand entfallen mit mehr als 8 % die weitaus höchsten Beiträge auf RB und SR. Gegenüber dem ARD-Mittelwert von 5,3 % relativ hohe Sparleistungen wollen mit 7,6 % auch der WDR, mit 6,9 % der RBB und mit 6,6 % der MDR erbringen; unterdurchschnittlich sind mit nur 2,9 % bzw. 3,6 % insbesondere der SWR und der HR, mit 4,1 % aber auch noch der NDR beteiligt.

Tz. 455
Die außerordentlichen Sparbeiträge der kleinen Anstalten RB und SR sind strukturbedingt und darüber hinaus wesentlich durch den zum 1. Januar 2007 reduzierten Finanzausgleich verursacht (vgl. Tz. 477).

Tz. 456
Die Anstalten wollen insbesondere an den Programmaufwendungen sparen. Der weitaus größte Anteil der gemeldeten Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen der Anstalten entfällt auf diese Aufwandsart (ARD 66 %, ZDF 85 %, Deutschlandradio 41 %), gefolgt vom Personalaufwand (ARD 24 %, ZDF 11 %, Deutschlandradio 29 %). Bei den finanzbedarfsmindernden Netto-Einsparungen sind die Anteile überwiegend sogar noch höher.

Der Anteil der Programmaufwendungen am Volumen der Einsparungen überschreitet deutlich deren Anteil an den jeweiligen Gesamtaufwendungen. Die Kommission hält es im Interesse der Gebührenzahler für geboten und machbar, Einsparmöglichkeiten vorrangig bei den nicht programmbezogenen Aufwandsarten umzusetzen.

Tz. 457
Die angemeldeten Netto-Einsparungen - sie sind bereits finanzbedarfsmindernd berücksichtigt - lassen die Gesamtaufwendungen der Anstalten geringer ansteigen, für die neue Periode 2009- 2012 gehen die Anmeldungen gleichwohl von einem durchschnittlichen Anstieg zwischen 1,9 % und 2,3 % p.a. aus.

Tz. 458
Die Kommission sieht weitere Einsparmöglichkeiten in der Verbesserung der organisatorischen Gestaltung der Leistungsprozesse. Insbesondere durch die in der Folge der begonnenen Digitalisierung der Arbeitsplätze im Bereich Fernsehen und der damit einhergehenden verstärkten Vernetzung der Systeme erwartet die Kommission aufgrund weitgehender Möglichkeiten zu grundlegenden Systemveränderungen und Optimierungen der Arbeitsabläufe in den Rundfunkanstalten erhebliches zusätzliches Rationalisierungs- und Einsparpotenzial.

Außerdem ist ein erheblicher Anteil der für 2009-2012 aufgegebenen Einsparungen auf Maßnahmen früherer Jahre zurückzuführen (z.B. Neuregelungen zur betrieblichen Altersversorgung, Stelleneinsparungen).

Die Kommission geht deshalb davon aus, dass in größerem Umfang als angemeldet auch in den kommenden Jahren gerade im Personalbereich Rationalisierungs- und Sparmaßnahmen möglich sein werden.

Tz. 459
In Anbetracht

  • des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2007, demzufolge der Finanzbedarf der Anstalten für die Gebührenperiode 2005-2008 nicht vollen Umfangs berücksichtigt worden ist,
  • der zunehmenden Forderungsausfälle, weiterer steigender Befreiungsquoten sowie zusätzlicher Risiken infolge der demographischen Entwicklung und
  • wachsender Probleme im Zusammenhang mit der ausreichenden Finanzierung einzelner Anstalten in der ARD (u.a. Finanzausgleich)

hält die Kommission es für gerechtfertigt, den Anstalten keinen allgemeinen Rationalisierungsabschlag aufzuerlegen. Sie erwartet aber von ihnen, dass sie besondere Anstrengungen unternehmen, um zu einer spürbaren Reduzierung von Arbeitsplätzen zu kommen (vgl. Tzn. 430 und 432). Insbesondere im Zuge der begonnenen Digitalisierung der Arbeitsplätze im Bereich Fernsehen und der damit eröffneten Systemveränderungen und Optimierungen der Arbeitsplätze sind die Anstalten gefordert, bereits erkannte Einsparpotenziale zu konkretisieren und neue zu mobilisieren.


Letzte Aktualisierung 21.01.2008