16. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Achtes Kapitel
Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
1. Grundlagen des Berichts
Tz. 385
Der Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist als zusammenfassende Darstellung der für
die nächste Gebührenperiode geplanten Rationalisierungsanstrengungen und Produktivitätssteigerungen
der Anstalten unentbehrlicher Bestandteil der Feststellung ihres künftigen Finanzbedarfs
und damit der Höhe der Rundfunkgebühr.
Von den Anstalten wird erwartet, dass sie - wie jedes andere Unternehmen auch - laufend ihre
Wirtschaftlichkeit verbessern, um Aufwandsminderungen und/oder Produktivitätsfortschritte zu
erreichen. Grundlage des vorliegenden Berichts zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind die
entsprechenden Angaben aller Rundfunkanstalten für die anstehende Gebührenperiode. Diese
Angaben werden von der Kommission regelmäßig um für den Finanzbedarf relevante anstaltsübergreifende
Benchmarks, z.B. für Produktionsbetriebe, Marketing oder Verwaltungsaufwendungen
ergänzt (vgl. Tzn. 555 ff.), bei denen davon ausgegangen wird, dass alle Anstalten sie erreichen
können. Allerdings führt die Kommission entsprechend ihrem Auftrag, den Finanzbedarf der Gesamtveranstaltung
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu ermitteln, keine anstaltsindividuellen
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durch.
Das so festgestellte künftige Netto-Potenzial an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Bruttoeinsparungen
abzüglich der Wiederverwendung von Einsparungen für Anpassungen oder Ausweitungen
des Bestandes) reduziert den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten, der sich - nach Abzug der
Erträge - aus der Fortschreibung des Bestandes, dem Aufwand für anerkannte Projekte der Fortentwicklung
des Rundfunks sowie der Auffüllung der verfahrensbedingt in früheren Jahren aufgelaufenen
Fehlbeträge beim Deckungsvermögen für die betriebliche Altersversorgung der Mitarbeiter
der ARD (vgl. dazu 11. Bericht, Tzn. 260 ff.) ergibt. Das Netto-Potenzial an Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit der vergangenen Periode wirkt für die kommende Periode insoweit fort, als es kostenspezifisch
je nach Art der Einsparungen die Ausgangsbasis für die Ermittlung des Finanzbedarfs
reduziert.
Tz. 386
Der Wirtschaftlichkeitsnachweis der Anstalten erfolgt grundsätzlich nach dem von Kommission
und Anstalten gemeinsam entwickelten und zum 11. Bericht erstmals angewendeten Verfahren
(vgl. 11. Bericht, Tz. 442). Auf der Grundlage des Indexgestützten Integrierten Prüfungs- und
Berechnungsverfahrens (IIVF, vgl. 14. Bericht, Anlage 1) schreiben die Anstalten mittels überwiegend
indexgestützter Werte ihre Aufwendungen für den Bestand mit Blick auf die kommende Periode
fort und stellen dieser Fortschreibung die Ergebnisse der herkömmlichen Finanzplanung nach
dem modifizierten liquiditätsorientierten Verfahren gegenüber. Der sich regelhaft
ergebenden Differenz aus der Summe der Planung nach dem IIVF und der wegen berücksichtigter Rationalisierungserfolge
und Einsparungen niedrigeren Summe der herkömmlichen Planung kommt die
Funktion einer Orientierungsgröße für die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu. Diese muss
allerdings z.B. dann relativiert werden, wenn die im IIVF ermittelten Werte auf Grund aktueller
Einschätzungen nicht als repräsentativ für die kommenden Jahre angesehen werden können (vgl.
14. Bericht, Tz. 332).
Maßgebliche Größe für die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der laufenden und damit auch
Ausgangswert für die kommende Periode bleibt indes das anhand konkret nachgewiesener Maßnahmen
zu erzielende (Netto-) Einsparvolumen.
Die Kommission ist sich der Problematik bewusst, dass es sich mangels eines rundfunkspezifischen
Produktivitätsfaktors bei dem angewandten Verfahren um ein bloßes Näherungsverfahren handelt.
Insbesondere weist die Kommission darauf hin, dass das Verfahren auf dem Abgleich von zwei
unterschiedlich ermittelten Sollgrößen basiert (Ermittlung nach dem IIVF einerseits und nach dem
modifizierten liquiditätsorientierten Verfahren andererseits). Überdies ist nach dieser Systematik
die Bemessung möglicher Maßnahmen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zunächst einmal den
Betroffenen selbst zugewiesen, während der Kommission sodann im Wesentlichen pauschale Ausgleichsmechanismen
verbleiben. Schließlich bietet das System den Anstalten keinen Anreiz, in der
laufenden für die jeweils kommende Gebührenperiode anrechenbare Eigenmittel in nennenswerter
Höhe zu bilden, sondern motiviert eher dazu, es bei einem ausgeglichenen Ergebnis bewenden zu
lassen. Die Kommission strebt weiterhin an, die Systematik zu verbessern.
Tz. 387
Die Anmeldungen weisen vereinbarungsgemäß folgende Kategorien auf:
-
Einsparungen:
- Dauerhafte Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen (Maßnahmen, die über die Planungsperiode hinaus zu einer Verringerung des Finanzbedarfs führen) sowie
- vorübergehende Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen (Maßnahmen, die nur innerhalb der nächsten Planungsperiode wirken).
-
Mehrbedarf:
- Wiederverwendung von Einsparungen für Anpassungen und Ausweitungen des Bestandes (die allerdings tatsächlich Umschichtungen darstellen).
Als weitere Kategorie jeweils gesondert zu berücksichtigen sind Mehr- oder Minderbedarfe, die sich aufgrund veränderter finanzwirtschaftlicher Parameter ergeben und von den Anstalten nicht beeinflusst werden können. Solche Veränderungen erleichtern oder erschweren den Anstalten Einsparungen, können ihnen indes nicht als selbst ersteuert zugerechnet werden.
Das von den Anstalten vorgelegte Material entspricht im Grundsatz dieser Kategorisierung, in der Zuordnung der Maßnahmen zu den einzelnen Kategorien und in den zugrunde gelegten Basisjahren wird aber immer noch nicht einheitlich verfahren. Die Kommission bekräftigt deshalb ihre Bitte, in Zukunft konsequent von den vereinbarten Grundlagen der Zuordnung auszugehen.
