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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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16. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

| 16. Bericht (als PDF - 1.137KB) |

Achtes Kapitel
Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

1. Grundlagen des Berichts

Der von den Anstalten vorgelegte Wirtschaftlichkeitsnachweis ist die Grundlage für die Ermittlung ihres Potenzials an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, das bei der Festsetzung der künftigen Gebühr als Minimum finanzbedarfsmindernd berücksichtigt werden muss. Darüber hinaus benennt die Kommission regelmäßig weiteres Potenzial.

Tz. 385
Der Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist als zusammenfassende Darstellung der für die nächste Gebührenperiode geplanten Rationalisierungsanstrengungen und Produktivitätssteigerungen der Anstalten unentbehrlicher Bestandteil der Feststellung ihres künftigen Finanzbedarfs und damit der Höhe der Rundfunkgebühr.

Von den Anstalten wird erwartet, dass sie - wie jedes andere Unternehmen auch - laufend ihre Wirtschaftlichkeit verbessern, um Aufwandsminderungen und/oder Produktivitätsfortschritte zu erreichen. Grundlage des vorliegenden Berichts zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind die entsprechenden Angaben aller Rundfunkanstalten für die anstehende Gebührenperiode. Diese Angaben werden von der Kommission regelmäßig um für den Finanzbedarf relevante anstaltsübergreifende Benchmarks, z.B. für Produktionsbetriebe, Marketing oder Verwaltungsaufwendungen ergänzt (vgl. Tzn. 555 ff.), bei denen davon ausgegangen wird, dass alle Anstalten sie erreichen können. Allerdings führt die Kommission entsprechend ihrem Auftrag, den Finanzbedarf der Gesamtveranstaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu ermitteln, keine anstaltsindividuellen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durch.

Das so festgestellte künftige Netto-Potenzial an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Bruttoeinsparungen abzüglich der Wiederverwendung von Einsparungen für Anpassungen oder Ausweitungen des Bestandes) reduziert den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten, der sich - nach Abzug der Erträge - aus der Fortschreibung des Bestandes, dem Aufwand für anerkannte Projekte der Fortentwicklung des Rundfunks sowie der Auffüllung der verfahrensbedingt in früheren Jahren aufgelaufenen Fehlbeträge beim Deckungsvermögen für die betriebliche Altersversorgung der Mitarbeiter der ARD (vgl. dazu 11. Bericht, Tzn. 260 ff.) ergibt. Das Netto-Potenzial an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der vergangenen Periode wirkt für die kommende Periode insoweit fort, als es kostenspezifisch je nach Art der Einsparungen die Ausgangsbasis für die Ermittlung des Finanzbedarfs reduziert.

Tz. 386
Der Wirtschaftlichkeitsnachweis der Anstalten erfolgt grundsätzlich nach dem von Kommission und Anstalten gemeinsam entwickelten und zum 11. Bericht erstmals angewendeten Verfahren (vgl. 11. Bericht, Tz. 442). Auf der Grundlage des Indexgestützten Integrierten Prüfungs- und Berechnungsverfahrens (IIVF, vgl. 14. Bericht, Anlage 1) schreiben die Anstalten mittels überwiegend indexgestützter Werte ihre Aufwendungen für den Bestand mit Blick auf die kommende Periode fort und stellen dieser Fortschreibung die Ergebnisse der herkömmlichen Finanzplanung nach dem modifizierten liquiditätsorientierten Verfahren gegenüber. Der sich regelhaft ergebenden Differenz aus der Summe der Planung nach dem IIVF und der wegen berücksichtigter Rationalisierungserfolge und Einsparungen niedrigeren Summe der herkömmlichen Planung kommt die Funktion einer Orientierungsgröße für die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu. Diese muss allerdings z.B. dann relativiert werden, wenn die im IIVF ermittelten Werte auf Grund aktueller Einschätzungen nicht als repräsentativ für die kommenden Jahre angesehen werden können (vgl. 14. Bericht, Tz. 332).

Maßgebliche Größe für die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der laufenden und damit auch Ausgangswert für die kommende Periode bleibt indes das anhand konkret nachgewiesener Maßnahmen zu erzielende (Netto-) Einsparvolumen.

Die Kommission ist sich der Problematik bewusst, dass es sich mangels eines rundfunkspezifischen Produktivitätsfaktors bei dem angewandten Verfahren um ein bloßes Näherungsverfahren handelt. Insbesondere weist die Kommission darauf hin, dass das Verfahren auf dem Abgleich von zwei unterschiedlich ermittelten Sollgrößen basiert (Ermittlung nach dem IIVF einerseits und nach dem modifizierten liquiditätsorientierten Verfahren andererseits). Überdies ist nach dieser Systematik die Bemessung möglicher Maßnahmen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zunächst einmal den Betroffenen selbst zugewiesen, während der Kommission sodann im Wesentlichen pauschale Ausgleichsmechanismen verbleiben. Schließlich bietet das System den Anstalten keinen Anreiz, in der laufenden für die jeweils kommende Gebührenperiode anrechenbare Eigenmittel in nennenswerter Höhe zu bilden, sondern motiviert eher dazu, es bei einem ausgeglichenen Ergebnis bewenden zu lassen. Die Kommission strebt weiterhin an, die Systematik zu verbessern.

Tz. 387
Die Anmeldungen weisen vereinbarungsgemäß folgende Kategorien auf:

  • Einsparungen:
    • Dauerhafte Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen (Maßnahmen, die über die Planungsperiode hinaus zu einer Verringerung des Finanzbedarfs führen) sowie
    • vorübergehende Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen (Maßnahmen, die nur innerhalb der nächsten Planungsperiode wirken).
  • Mehrbedarf:
    • Wiederverwendung von Einsparungen für Anpassungen und Ausweitungen des Bestandes (die allerdings tatsächlich Umschichtungen darstellen).


Als weitere Kategorie jeweils gesondert zu berücksichtigen sind Mehr- oder Minderbedarfe, die sich aufgrund veränderter finanzwirtschaftlicher Parameter ergeben und von den Anstalten nicht beeinflusst werden können. Solche Veränderungen erleichtern oder erschweren den Anstalten Einsparungen, können ihnen indes nicht als selbst ersteuert zugerechnet werden.

Das von den Anstalten vorgelegte Material entspricht im Grundsatz dieser Kategorisierung, in der Zuordnung der Maßnahmen zu den einzelnen Kategorien und in den zugrunde gelegten Basisjahren wird aber immer noch nicht einheitlich verfahren. Die Kommission bekräftigt deshalb ihre Bitte, in Zukunft konsequent von den vereinbarten Grundlagen der Zuordnung auszugehen.


Letzte Aktualisierung 21.01.2008