Direkt zum Text springen
Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
» Gesamtübersicht
» Startseite » Impressum
» Sie sind hier: Startseite | Berichte | 15. Bericht | 12.Kapitel - 3. Bewertung durch die Kommission
Wählen Sie hier direkt den gewünschten Kapitel aus:

15. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

| 15. Bericht - Band 1 (als PDF - 1.190KB) | 15. Bericht - Band 2 (al s PDF 1.093KB) |

Zwölftes Kapitel
Produktionsbetriebe Fernsehen und Hörfunk

3. Bewertung durch die Kommission

Tz. 479
Wegen der Vergleichbarkeit der Anstalten untereinander und den hierzu vertretenen unterschiedlichen Auffassungen der Anstalten einerseits und der Kommission auf der anderen Seite wird auf die vorhergehenden Berichte der Kommission (5.-7. Bericht) verwiesen. Die Kommission verkennt nicht, dass die Rundfunkanstalten aus verschiedenen Gründen nicht über exakt dieselbe Kostenstruktur verfügen können und dass ein reiner Zahlenvergleich zwischen den unterschiedlich kostengünstig produzierenden Anstalten zwangsläufig einzelne Gesichtspunkte außer Acht lassen muss, welche die Minutenkosten unterschiedlich beeinflussen können. Gleichwohl hält sie aber an der Auffassung fest, dass die Anforderungen, die an die Produktionsbetriebe gestellt werden, sich nicht grundsätzlich voneinander unterscheiden. Sie bedingen im Prinzip die Bereitstellung gleichartiger Potenziale, wenn auch die nötigen Vorhaltungen im Einzelnen von verschiedenen Gegebenheiten beeinflusst oder von bestimmten Mindestausstattungen bedingt sein mögen. Damit erscheinen der Kommission die Sendeminutenkosten der Produktionsbetriebe, auch bei Berücksichtigung der selbständigen Kostenverantwortung jeder Rundfunkanstalt, relativ gut vergleichbar. Dies gilt grundsätzlich auch in Hinblick auf die getrennte Ermittlung der Minutenkosten für das Erste Programm und die übrigen Programme der ARD.

Tz. 480
Die Indexwerte 2003 (Tz. 464) zeigen den Trend zu einer weiteren Verbesserung der Nutzung der anstaltseigenen Produktionsressourcen im Vergleich zum Basisjahr 1993 bei einer Reihe von Anstalten. Noch deutlicher wird dies bei der Betrachtung der Entwicklung seit 1983 (Grafik Tz. 463). Insoweit sind die Bemühungen der Anstalten offenkundig und anzuerkennen.

Tz. 481
Die Kommission geht davon aus, dass diese positive Entwicklung zu einem nicht unwesentlichen Teil auch durch ihre Erhebungen zu den Kosten und Leistungen der Produktionsbetriebe angestoßen und gefördert wurde. Die im Einzelnen noch feststellbaren Unterschiede bei den Minutenkosten sollten allerdings bei den betroffenen Anstalten auch in Zukunft Anlass sein, sich weiterhin um Verbesserungen zu bemühen. Im Übrigen ist die Kommission der Ansicht, dass die sich ständig verändernden Anforderungen an die Produktionsbetriebe es auch in Zukunft erforderlich machen, eine laufende Optimierung der wirtschaftlichen Abläufe anzustreben. Nicht zustimmen kann sie deshalb den Einwendungen der Anstalten, dass die Einsparpotenziale angesichts der erzielten Verbesserungen bei den durchschnittlichen Kosten je Sendeminute an ihre Grenzen stoßen. Die Kommission sieht - auch unter Hinblick auf die aktuelle Gebührensituation - nach wie vor die Notwendigkeit weiterer Rationalisierungen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit.

Tz. 482
Die getrennte Ermittlung der durchschnittlichen Minutenkosten für das Erste Programm und die übrigen Programme der ARD zeigt erhebliche Unterschiede in der Höhe der durchschnittlichen Kosten für Produktionen in diesen beiden Bereichen aber auch im Vergleich zwischen den einzelnen Anstalten. Die Kommission sieht hier die Basis für detailliertere Vergleiche und beabsichtigt deshalb, diese Werte auch weiterhin in ihren Erhebungen darzustellen. Auch unter Einbeziehung der vom ZDF vorgebrachten Einschränkungen hält sie den anstaltsübergreifenden Vergleich zwischen den Kosten für das Hauptprogramm des ZDF und den Kosten für das Erste Programm für aussagekräftig.

Sie bittet die Anstalten, die Daten für die Aufgliederung in Zukunft regelmäßig zu melden und auch weitere Aufgliederungen im Bereich der übrigen Programme zu ermöglichen.

Tz. 483
Die durch die langjährigen Erhebungen durch die Kommission möglich gewordenen Zeitreihenvergleiche werden auch von den Rundfunkanstalten als geeigneter Maßstab für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit beim Einsatz der Produktionskapazitäten angesehen. Die Kommission wird deshalb diese Kennzahlen auch zukünftig fortschreiben, da sie davon ausgeht, dass sie den Anstalten – gerade in ihrer gegenwärtigen Finanzsituation und angesichts der bei den einzelnen Anstalten durchaus unterschiedlichen Entwicklungen - gute Anhaltspunkte für ihre weiteren Bemühungen zur Stabilisierung geben können.


Letzte Aktualisierung 23.01.2006