15. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
| 15. Bericht - Band 1 (als PDF - 1.190KB) | 15. Bericht - Band 2 (al s PDF 1.093KB) |
Zwölftes Kapitel
Produktionsbetriebe Fernsehen und Hörfunk
3. Bewertung durch die Kommission
Tz. 479
Wegen der Vergleichbarkeit der Anstalten untereinander und den hierzu vertretenen unterschiedlichen
Auffassungen der Anstalten einerseits und der Kommission auf der anderen Seite wird auf
die vorhergehenden Berichte der Kommission (5.-7. Bericht) verwiesen. Die Kommission verkennt
nicht, dass die Rundfunkanstalten aus verschiedenen Gründen nicht über exakt dieselbe Kostenstruktur
verfügen können und dass ein reiner Zahlenvergleich zwischen den unterschiedlich kostengünstig
produzierenden Anstalten zwangsläufig einzelne Gesichtspunkte außer Acht lassen muss,
welche die Minutenkosten unterschiedlich beeinflussen können. Gleichwohl hält sie aber an der
Auffassung fest, dass die Anforderungen, die an die Produktionsbetriebe gestellt werden, sich nicht
grundsätzlich voneinander unterscheiden. Sie bedingen im Prinzip die Bereitstellung gleichartiger
Potenziale, wenn auch die nötigen Vorhaltungen im Einzelnen von verschiedenen Gegebenheiten
beeinflusst oder von bestimmten Mindestausstattungen bedingt sein mögen. Damit erscheinen der
Kommission die Sendeminutenkosten der Produktionsbetriebe, auch bei Berücksichtigung der selbständigen
Kostenverantwortung jeder Rundfunkanstalt, relativ gut vergleichbar. Dies gilt grundsätzlich
auch in Hinblick auf die getrennte Ermittlung der Minutenkosten für das Erste Programm
und die übrigen Programme der ARD.
Tz. 480
Die Indexwerte 2003 (Tz. 464) zeigen den Trend zu einer weiteren Verbesserung der Nutzung
der anstaltseigenen Produktionsressourcen im Vergleich zum Basisjahr 1993 bei einer Reihe von
Anstalten. Noch deutlicher wird dies bei der Betrachtung der Entwicklung seit 1983 (Grafik Tz. 463).
Insoweit sind die Bemühungen der Anstalten offenkundig und anzuerkennen.
Tz. 481
Die Kommission geht davon aus, dass diese positive Entwicklung zu einem nicht unwesentlichen Teil
auch durch ihre Erhebungen zu den Kosten und Leistungen der Produktionsbetriebe angestoßen
und gefördert wurde. Die im Einzelnen noch feststellbaren Unterschiede bei den Minutenkosten
sollten allerdings bei den betroffenen Anstalten auch in Zukunft Anlass sein, sich weiterhin um Verbesserungen
zu bemühen. Im Übrigen ist die Kommission der Ansicht, dass die sich ständig verändernden
Anforderungen an die Produktionsbetriebe es auch in Zukunft erforderlich machen, eine
laufende Optimierung der wirtschaftlichen Abläufe anzustreben. Nicht zustimmen kann sie deshalb
den Einwendungen der Anstalten, dass die Einsparpotenziale angesichts der erzielten Verbesserungen
bei den durchschnittlichen Kosten je Sendeminute an ihre Grenzen stoßen. Die Kommission
sieht - auch unter Hinblick auf die aktuelle Gebührensituation - nach wie vor die Notwendigkeit
weiterer Rationalisierungen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit.
Tz. 482
Die getrennte Ermittlung der durchschnittlichen Minutenkosten für das Erste Programm und die
übrigen Programme der ARD zeigt erhebliche Unterschiede in der Höhe der durchschnittlichen
Kosten für Produktionen in diesen beiden Bereichen aber auch im Vergleich zwischen den einzelnen
Anstalten. Die Kommission sieht hier die Basis für detailliertere Vergleiche und beabsichtigt deshalb,
diese Werte auch weiterhin in ihren Erhebungen darzustellen. Auch unter Einbeziehung der vom
ZDF vorgebrachten Einschränkungen hält sie den anstaltsübergreifenden Vergleich zwischen den
Kosten für das Hauptprogramm des ZDF und den Kosten für das Erste Programm für aussagekräftig.
Sie bittet die Anstalten, die Daten für die Aufgliederung in Zukunft regelmäßig zu melden und
auch weitere Aufgliederungen im Bereich der übrigen Programme zu ermöglichen.
Tz. 483
Die durch die langjährigen Erhebungen durch die Kommission möglich gewordenen Zeitreihenvergleiche
werden auch von den Rundfunkanstalten als geeigneter Maßstab für die Beurteilung der
Wirtschaftlichkeit beim Einsatz der Produktionskapazitäten angesehen. Die Kommission wird deshalb
diese Kennzahlen auch zukünftig fortschreiben, da sie davon ausgeht, dass sie den Anstalten
– gerade in ihrer gegenwärtigen Finanzsituation und angesichts der bei den einzelnen Anstalten
durchaus unterschiedlichen Entwicklungen - gute Anhaltspunkte für ihre weiteren Bemühungen
zur Stabilisierung geben können.
