15. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Zweites Kapitel
Ziel und Ergebnis des 15. Berichts
2. Ergebnis des 15. Berichts
Tz. 18
ARD, ZDF und Deutschlandradio haben angekündigt, dass sie am Ende der Gebührenperiode 2005-2008 ein ausgeglichenes Ergebnis erzielen wollen. Die Kompensation der Kürzungen durch
die KEF und die weitere Absenkung der Gebührenerhöhung durch die Länder seien aber nur durch erhebliche Einschnitte in den Finanzplanungen - vor allem beim Programm - möglich. Sofern die notwendigen Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht vollständig konkretisiert werden konnten, umgesetzt werden, besteht für die Kommission nach Überprüfung der Anmeldungen zum 15. Bericht kein Anlass, die Realisierung der Ankündigung durch die Anstalten in Zweifel zu ziehen.
Tz. 19
Die Rundfunkanstalten sind bei den Programmaufwendungen in ihren Anmeldungen unter den
Ansätzen im 14. Bericht geblieben, und zwar die ARD um rd. 809 Mio. Euro, das ZDF um rd. 203
Mio. Euro, das Deutschlandradio um rd. 2 Mio. Euro und ARTE um rd. 36 Mio. Euro (vgl. Tz. 47).
Tz. 20
Die Steigerungsraten bei den Personalaufwendungen haben sich bei ARD und ZDF gegenüber dem
14. Bericht deutlich verringert. Reduzierungen der besetzten Stellen sind bei der ARD mit durchschnittlich 0,8 % p.a. und beim ZDF mit 2,4 % p.a. vorgesehen (vgl. Tzn. 56 f.).
Bei der Altersversorgung haben die Rundfunkanstalten auf eine langjährige Forderung der KEF reagiert
und mit ihren Tarifpartnern vereinbart, dass bei den alten Versorgungswerken eine Abkopplung
vom Gesamtversorgungssystem vorgenommen wird. Der Auffülleffekt tritt so nicht mehr ein.
Bei ZDF und HR gibt es weiterhin eine Gesamtversorgung (Anwartschaften); durch Verhandlungen
mit den Tarifpartnern sollen allerdings alle Auffülleffekte vermieden werden (vgl. Tzn. 72 ff.).
Tz. 21
Bei den übrigen betrieblichen Aufwendungen bzw. Geschäftsaufwendungen sind das ZDF mit rd.
4 Mio. Euro und das Deutschlandradio mit rd. 6 Mio. Euro unter den von der Kommission für den
Planungszeitraum 2005-2008 angesetzten Beträgen geblieben. Die ARD hat die im 14. Bericht von
der Kommission angesetzten übrigen betrieblichen Aufwendungen um rd. 86 Mio. Euro überschritten.
ARTE hat den von der Kommission angesetzten Betrag angemeldet (vgl. Tzn. 82 ff.).
Tz. 22
Die von ARD und ZDF angemeldeten Sachinvestitionen liegen unter den Vergleichsquoten für die
letzten acht Jahre. Das Deutschlandradio liegt um 3 Mio. Euro über dem im 14. Bericht angesetzten
Investitionsbedarf (vgl. Tzn. 98, 101, 107).
Tz. 23
Der MDR meldet für Ende 2008 erheblich höhere Restmittel aus der Anschubfinanzierung und begründet
dies mit erhöhten Zinszuführungen. Die von der Kommission gebilligte Sonderbehandlung
bezieht sich aber lediglich auf die noch nicht aufgelösten Restmittel aus den ursprünglich zugeflossenen
Mitteln zur Anschubfinanzierung und den Zuführungen der sich daraus ergebenden Zinserträge.
Weitere Zuführungen können nicht mehr als der Anschubfinanzierung dienend qualifiziert
werden; sie stellen vielmehr anrechenbare Eigenmittel dar (vgl. Tzn. 110 f.).
Tz. 24
Mit der im Vergleich zum 14. Bericht höheren Netto-Wirtschaftlichkeit (ARD rd. 981 Mio. Euro, ZDF
rd. 606 Mio. Euro, Deutschlandradio rd. 40 Mio. Euro) tragen die Anstalten den von der Kommission
im 14. Bericht vorgenommenen Kürzungen Rechnung. Um die zusätzlichen Kürzungen im Achten
Rundfunkänderungsstaatsvertrag abzudecken, müssen sie aber zusätzliche Einsparvolumina erschließen.
Dies haben sie angekündigt, aber noch nicht vollständig konkretisiert (vgl. Tz. 217).
Zu den im 14. Bericht benannten Handlungsfeldern für weitere Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
haben die Anstalten erste Maßnahmenkataloge erstellt und deren Fortführung angekündigt. Die
Zahl der öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernsehprogramme ist im Rahmen des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags
nicht reduziert, sondern als Obergrenze auf dem Status quo zum
1. April 2004 festgeschrieben worden (vgl. Tzn. 234 ff.).
Tz. 25
ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich im Zuge der Beratungen der Länder zum Achten
Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Einhaltung einer Reihe von strukturellen Selbstbindungen
verpflichtet. Die Kommission hat geprüft, ob die Begrenzungen des Online-Aufwands und des Marketing-
Aufwands sowie die angekündigten Einsparungen im Personalbereich eingehalten worden
sind. Sie stellt fest, dass die Anstalten in ihren Anmeldungen ihren selbstgesteckten Rahmen nicht
überschritten haben (vgl. Tzn. 269 ff.).
Tz. 26
Die Beteiligungserträge bewegen sich unverändert auf einem niedrigen Niveau. Eine Ursache liegt
darin, dass Erträge vielfach thesauriert und daher nicht an die Rundfunkanstalten ausgeschüttet werden. Die Kommission erwartet für die wesentlichen Beteiligungen eine angemessene Verzinsung
des eingesetzten Kapitals und wird daher die Thesaurierung berücksichtigen (vgl. Tz. 305).
Die Kommission hält im Einklang mit den Rechnungshöfen Maßnahmen zur Stärkung der Prüfungskompetenz
der Landesrechnungshöfe dort für erforderlich, wo keine uneingeschränkten Prüfungsrechte
bei den Beteiligungsgesellschaften bestehen, da deren Prüfungsergebnisse grundsätzlich
geeignet sind, Bemühungen der Anstalten und der Beteiligungsunternehmen zur Einhaltung der
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu unterstützen (vgl. Tz. 311).
Auf Bitten der Rundfunkkommission der Länder hat die Kommission die im 12. Bericht vorgelegte
Darstellung der Auswirkungen eines Verzichts der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf
Werbung und Sponsoring aktualisiert (vgl. Bd. 2, Tzn. 312 ff.). Für die Gebührenperiode 2005-2008
ergäbe sich die Notwendigkeit eines Ausgleichs durch einen Gebührenzuschlag von 1,42 Euro,
wovon 1,24 Euro auf Werbung und 0,18 Euro auf Sponsoring entfallen. Der Betrag von 1,42 Euro
verteilt sich auf 0,95 Euro bei der ARD und 0,47 Euro beim ZDF.
