15. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Zweites Kapitel
Ziel und Ergebnis des 15. Berichts
- Ziel des 15. Berichts ist es, im Wege einer Zwischenbilanz festzustellen, ob nach dem derzeitigen Stand die bis zum 31.12.2008 geltende Rundfunkgebuhr dem Finanzbedarf entspricht.
- ARD, ZDF und Deutschlandradio haben angekundigt, dass sie am Ende der Gebuhrenperiode 2005-2008 ein ausgeglichenes Ergebnis erzielen wollen. Die Kompensation der Kurzungen durch die KEF und der weiteren Absenkung der Gebuhrenerhohung durch die Lander sei aber nur durch erhebliche Einschnitte in den Finanzplanungen - vor allem beim Programm - moglich.
- Das von den Anstalten auf der Basis der Gebuhrenentscheidung angestrebte ausgeglichene Finanzergebnis zum Ende der Gebuhrenperiode macht umfangreiche zusatzliche Wirtschaftlichkeits- und Sparmasnahmen notwendig, die bisher erst teilweise konkretisiert werden konnten. Dies vorausgesetzt hat die Kommission nach Uberprufung der Anmeldungen zum 15. Bericht keinen Anlass, die Realisierung der Ankundigung durch die Anstalten in Zweifel zu ziehen.
1. Ziel des 15. Berichts
Tz. 17
Ziel des 15. Berichts ist es, im Wege einer Zwischenbilanz festzustellen, ob nach dem derzeitigen
Stand die bis zum 31.12.2008 geltende Rundfunkgebühr dem Finanzbedarf entspricht oder "ob und
in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt eine Änderung der Rundfunkgebühr erforderlich ist"
(§ 3 Abs. 5 Satz 4 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag). Zu diesem Zweck beschränkt sich die Kommission
im Allgemeinen darauf darzustellen, wie sich die den Anmeldungen zum 15. Bericht zugrunde
liegenden Bedarfsplanungen der Anstalten zu den Ansätzen verhalten, die dem 14. Bericht
bzw. der Gebührenentscheidung der Länder zugrunde gelegt wurden. Eine Ermittlung der vorhandenen
Eigenmittel war damit nicht geboten.
