15. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Viertes Kapitel
Vergleich zum 14. Bericht
III. Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
2. Empfehlungen der Kommission mit dem 14. Bericht und Achter Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Tz. 208
Die Kommission hatte im 14. Bericht festgestellt, dass über das von den Anstalten für 2005-2008
eingeplante den Finanzbedarf mindernde Wirtschaftlichkeitspotenzial der ARD von rd. 1,6 Mrd.
Euro und des ZDF von rd. 498 Mio. Euro weitere Einsparungen möglich und notwendig sind. Sie
verwies insbesondere darauf, dass die Einsparungen einer Reihe von Anstalten bei den Personalausgaben
zu niedrig angesetzt seien. Sie erhöhte deshalb die angemeldeten, den Finanzbedarf
mindernden Einsparungen um 0,5 % des Bestandsaufwandes, d. h. bei der ARD 125 Mio. Euro,
beim ZDF 41 Mio. Euro und beim Deutschlandradio 4 Mio. Euro (Tz. 431).
In einer zukunftsorientierten Betrachtung sah die Kommission darüber hinaus im 14. Bericht die
Möglichkeit, noch weiteres Einsparpotenzial zu mobilisieren, wenn es auch für den Finanzbedarf
2005-2008 noch nicht unmittelbar zu verwerten sein würde. Denn wegen erst einzuleitender anstaltsübergreifender
und anstaltsinterner Untersuchungen (Tzn. 425-429) - und auch in Anbetracht
möglicher Entscheidungen im politischen Raum und in den Gremien der Rundfunkanstalten über
die Zahl der öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernsehprogramme (Tz. 422) - ließ es sich seinerzeit
in keiner Weise seriös konkretisieren. Die Kommission benannte deshalb - wie in früheren
Berichten auch (vgl. 12. Bericht, Tzn. 410 f., 13. Bericht, Tzn. 310-332) - verschiedene zukunftsorientierte
Handlungsfelder (Tzn. 422-429), auf denen sie Wirtschaftlichkeitspotenziale sah, ohne
daraus ohne nähere Untersuchungen durch die Anstalten schon konkrete Einsparungen ableiten zu
können.
Um von vorneherein klarzustellen, dass diese im Verlauf der nächsten Jahre möglicherweise über
die 0,5 % hinausgehende Mobilisierung weiteren Potenzials an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
von den Anstalten nicht dazu verwendet werden darf, das Leistungsangebot zu erweitern und um
das Eigeninteresse der Anstalten an den zusätzlichen Einsparmaßnahmen zu fördern, hat die Kommission
die Anstalten auf die Möglichkeit hingewiesen, mit den weiteren Rationalisierungsgewinnen
nach ihrer Auffassung unterfinanzierte Projekte zu realisieren (vgl. 14. Bericht, Tzn. 216, 219,
235, 254, 256) und Prognoseunsicherheiten sowie Risiken im Zeitraum 2005-2008 aus eigener Kraft
und ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Mittel abzudecken (14. Bericht, Tz. 431).
Die Anstalten wurden aufgefordert, zum 15. Bericht über die eingeleiteten Schritte und inzwischen
erzielte oder absehbare Ergebnisse zu berichten (14. Bericht, Tz. 433).
Tz. 209
Die Länder haben im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag aus der Feststellung der Kommission,
es gäbe über das mit der Finanzbedarfsanmeldung von den Anstalten angemeldete hinaus "weiteres Rationalisierungspotenzial", die Konsequenz einer geringeren Gebührenanhebung als
von der Kommission vorgeschlagen gezogen, ohne allerdings das Volumen dieses "weiteren Rationalisierungspotenzials"
konkret zu beziffern und dessen zeitliche Perspektiven zu bedenken.
In der Begründung zum Staatsvertrag ist ausgeführt, die Rundfunkanstalten hätten mit den im Laufe
der Verhandlungen über den Staatsvertrag abgegebenen Selbstbindungserklärungen deutlich
gemacht, "dass sie entschlossen sind, durch strukturelle und sonstige Maßnahmen jenseits der KEF Vorgaben
solche Einsparpotenziale nutzbar zu machen" (Anlage 3 zu Nr. 4 b).
Offenbar liegt insofern ein Missverständnis vor.
Da die Kommission schon 0,5 % des Bestandsaufwandes als zusätzliche Quote der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit in Abzug gebracht und in ihren Gebührenvorschlag eingerechnet hat, steht in
dieser Höhe das "weitere Rationalisierungspotenzial" für eine Gebührenabsenkung nicht mehr zur
Verfügung.
Soweit über diesen Abzug der 0,5 % des Bestandsaufwandes hinaus im Laufe der Jahre 2005-2008
weiteres Rationalisierungspotenzial anfallen sollte, was im Zeitpunkt des Gebührenvorschlages der
Kommission weder nach Grund und Höhe noch im zeitlichen Ablauf ausreichend konkretisierbar
war, hat die Kommission die Anstalten aufgefordert, zunächst die erforderlichen Untersuchungen
anzustellen und zum 15. Bericht getroffene Maßnahmen und Ergebnisse mitzuteilen, um erst auf
dieser Grundlage Feststellungen zur Höhe und zum zeitlichen Anfall der weiteren Wirtschaftlichkeitsergebnisse
treffen zu können. Das gilt auch für die Frage, inwieweit die zusätzlichen Rationalisierungsergebnisse
für die in Betracht gezogenen Zwecke (Tz. 431) in Anspruch genommen werden
können oder müssen.
Mithin stand nach diesen Erwägungen der Kommission bei ihrer Gebührenempfehlung das konkret
auferlegte "weitere Rationalisierungspotenzial" in Höhe von 0,5 % des Bestandsaufwandes für
eine erneute Inanspruchnahme zu einer Gebührenabsenkung nicht zur Verfügung und das weitere
Rationalisierungspotenzial "jenseits der KEF-Empfehlung" ebenfalls nicht, weil es weiterer Verfahrensschritte
bedurfte, um es erst zu konkretisieren und dann zu ermitteln,
- ob es noch in der Periode 2005-2008 erwirtschaftet werden kann und
- festzustellen, inwieweit es erforderlich ist, es zur Finanzierung der o.a. Zwecke in Anspruch zu nehmen.
Was die von den Anstalten abgegebenen Selbstbindungen angeht, haben diese erklärt, für sie seien die als Selbstbindung zusammengefassten Maßnahmen zwingend, um die Differenz zwischen ihrer Bedarfsanmeldung und der Empfehlung der Kommission in ihrem 14. Berichts auszugleichen, ein darüber hinaus gehendes Einsparpotenzial "jenseits der KEF-Vorgaben" sei damit nicht verbunden.
