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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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15. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

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Viertes Kapitel
Vergleich zum 14. Bericht

III. Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

2. Empfehlungen der Kommission mit dem 14. Bericht und Achter Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Über das von der Kommission in der Gebührenempfehlung des 14. Berichts berücksichtigte finanzbedarfsmindernde Einsparvolumen hinaus, stand - mangels fehlender Konkretisierbarkeit nach Grund, Höhe und Verwendungszweck - berechenbares "weiteres Rationalisierungspotenzial" zur Absenkung der Gebühr nicht zur Verfügung.

Tz. 208
Die Kommission hatte im 14. Bericht festgestellt, dass über das von den Anstalten für 2005-2008 eingeplante den Finanzbedarf mindernde Wirtschaftlichkeitspotenzial der ARD von rd. 1,6 Mrd. Euro und des ZDF von rd. 498 Mio. Euro weitere Einsparungen möglich und notwendig sind. Sie verwies insbesondere darauf, dass die Einsparungen einer Reihe von Anstalten bei den Personalausgaben zu niedrig angesetzt seien. Sie erhöhte deshalb die angemeldeten, den Finanzbedarf mindernden Einsparungen um 0,5 % des Bestandsaufwandes, d. h. bei der ARD 125 Mio. Euro, beim ZDF 41 Mio. Euro und beim Deutschlandradio 4 Mio. Euro (Tz. 431).

In einer zukunftsorientierten Betrachtung sah die Kommission darüber hinaus im 14. Bericht die Möglichkeit, noch weiteres Einsparpotenzial zu mobilisieren, wenn es auch für den Finanzbedarf 2005-2008 noch nicht unmittelbar zu verwerten sein würde. Denn wegen erst einzuleitender anstaltsübergreifender und anstaltsinterner Untersuchungen (Tzn. 425-429) - und auch in Anbetracht möglicher Entscheidungen im politischen Raum und in den Gremien der Rundfunkanstalten über die Zahl der öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernsehprogramme (Tz. 422) - ließ es sich seinerzeit in keiner Weise seriös konkretisieren. Die Kommission benannte deshalb - wie in früheren Berichten auch (vgl. 12. Bericht, Tzn. 410 f., 13. Bericht, Tzn. 310-332) - verschiedene zukunftsorientierte Handlungsfelder (Tzn. 422-429), auf denen sie Wirtschaftlichkeitspotenziale sah, ohne daraus ohne nähere Untersuchungen durch die Anstalten schon konkrete Einsparungen ableiten zu können.

Um von vorneherein klarzustellen, dass diese im Verlauf der nächsten Jahre möglicherweise über die 0,5 % hinausgehende Mobilisierung weiteren Potenzials an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit von den Anstalten nicht dazu verwendet werden darf, das Leistungsangebot zu erweitern und um das Eigeninteresse der Anstalten an den zusätzlichen Einsparmaßnahmen zu fördern, hat die Kommission die Anstalten auf die Möglichkeit hingewiesen, mit den weiteren Rationalisierungsgewinnen nach ihrer Auffassung unterfinanzierte Projekte zu realisieren (vgl. 14. Bericht, Tzn. 216, 219, 235, 254, 256) und Prognoseunsicherheiten sowie Risiken im Zeitraum 2005-2008 aus eigener Kraft und ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Mittel abzudecken (14. Bericht, Tz. 431).

Die Anstalten wurden aufgefordert, zum 15. Bericht über die eingeleiteten Schritte und inzwischen erzielte oder absehbare Ergebnisse zu berichten (14. Bericht, Tz. 433).

Tz. 209
Die Länder haben im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag aus der Feststellung der Kommission, es gäbe über das mit der Finanzbedarfsanmeldung von den Anstalten angemeldete hinaus "weiteres Rationalisierungspotenzial", die Konsequenz einer geringeren Gebührenanhebung als von der Kommission vorgeschlagen gezogen, ohne allerdings das Volumen dieses "weiteren Rationalisierungspotenzials" konkret zu beziffern und dessen zeitliche Perspektiven zu bedenken.

In der Begründung zum Staatsvertrag ist ausgeführt, die Rundfunkanstalten hätten mit den im Laufe der Verhandlungen über den Staatsvertrag abgegebenen Selbstbindungserklärungen deutlich gemacht, "dass sie entschlossen sind, durch strukturelle und sonstige Maßnahmen jenseits der KEF Vorgaben solche Einsparpotenziale nutzbar zu machen" (Anlage 3 zu Nr. 4 b).

Offenbar liegt insofern ein Missverständnis vor.

Da die Kommission schon 0,5 % des Bestandsaufwandes als zusätzliche Quote der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in Abzug gebracht und in ihren Gebührenvorschlag eingerechnet hat, steht in dieser Höhe das "weitere Rationalisierungspotenzial" für eine Gebührenabsenkung nicht mehr zur Verfügung.

Soweit über diesen Abzug der 0,5 % des Bestandsaufwandes hinaus im Laufe der Jahre 2005-2008 weiteres Rationalisierungspotenzial anfallen sollte, was im Zeitpunkt des Gebührenvorschlages der Kommission weder nach Grund und Höhe noch im zeitlichen Ablauf ausreichend konkretisierbar war, hat die Kommission die Anstalten aufgefordert, zunächst die erforderlichen Untersuchungen anzustellen und zum 15. Bericht getroffene Maßnahmen und Ergebnisse mitzuteilen, um erst auf dieser Grundlage Feststellungen zur Höhe und zum zeitlichen Anfall der weiteren Wirtschaftlichkeitsergebnisse treffen zu können. Das gilt auch für die Frage, inwieweit die zusätzlichen Rationalisierungsergebnisse für die in Betracht gezogenen Zwecke (Tz. 431) in Anspruch genommen werden können oder müssen.

Mithin stand nach diesen Erwägungen der Kommission bei ihrer Gebührenempfehlung das konkret auferlegte "weitere Rationalisierungspotenzial" in Höhe von 0,5 % des Bestandsaufwandes für eine erneute Inanspruchnahme zu einer Gebührenabsenkung nicht zur Verfügung und das weitere Rationalisierungspotenzial "jenseits der KEF-Empfehlung" ebenfalls nicht, weil es weiterer Verfahrensschritte bedurfte, um es erst zu konkretisieren und dann zu ermitteln,

  • ob es noch in der Periode 2005-2008 erwirtschaftet werden kann und
  • festzustellen, inwieweit es erforderlich ist, es zur Finanzierung der o.a. Zwecke in Anspruch zu nehmen.


Was die von den Anstalten abgegebenen Selbstbindungen angeht, haben diese erklärt, für sie seien die als Selbstbindung zusammengefassten Maßnahmen zwingend, um die Differenz zwischen ihrer Bedarfsanmeldung und der Empfehlung der Kommission in ihrem 14. Berichts auszugleichen, ein darüber hinaus gehendes Einsparpotenzial "jenseits der KEF-Vorgaben" sei damit nicht verbunden.


Letzte Aktualisierung 23.01.2006