15. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
| 15. Bericht - Band 1 (als PDF - 1.190KB) | 15. Bericht - Band 2 (al s PDF 1.093KB) |
Viertes Kapitel
Vergleich zum 14. Bericht
III. Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
1. Grundlagen des Berichts
- Der Wirtschaftlichkeitsnachweis der Anstalten dient der Ermittlung des Potenzials an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, das finanzbedarfsmindernd zugunsten der Gebührenzahler eingesetzt werden kann.
- Der entscheidende Maßstab für die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleibt das anhand konkret nachgewiesener Maßnahmen erzielte (Netto-)Einsparvolumen in der Periode.
Tz. 206
Der Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist als zusammengefasste Darstellung der Rationalisierungsbemühungen
und Produktivitätssteigerungen der Anstalten unentbehrlicher Bestandteil
für die Feststellung des Finanzbedarfs und die Höhe der Rundfunkgebühr.
Von den Anstalten wird erwartet, dass sie laufend Anstrengungen zur Verbesserung ihrer Wirtschaftlichkeit
unternehmen, die mit Aufwandsminderungen und/oder Produktivitätsfortschritten
einhergehen. Grundlage des vorgenannten Berichts sind daher die Nachweise der Rundfunkanstalten
zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Sie werden von der Kommission regelmäßig um einige
anstaltsübergreifende Benchmarks, z.B. für die Produktionsbetriebe, die Verwaltungsausgaben,
das Marketing, ergänzt (vgl. Bd. 2, Tzn. 453 ff., 598 ff., 613 ff.). Allerdings führt die Kommission von
ihrem Auftrag her, den Finanzbedarf der Gesamtveranstaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
zu ermitteln, keine anstaltsindividuellen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durch.
Das festgestellte Netto-Potenzial an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Bruttoeinsparungen
abzüglich Wiederverwendung von Einsparungen für Anpassungen oder Ausweitungen des Bestandes)
reduziert den Finanzbedarf, der sich - nach Abzug der Erträge - aus der Fortschreibung
des Bestandes, dem Aufwand für anerkannte Projekte der Fortentwicklung des Rundfunks sowie
der Auffüllung der Deckungsstöcke für die Altersversorgung der Mitarbeiter der ARD ergibt.
Tz. 207
Der Wirtschaftlichkeitsnachweis der Anstalten erfolgt grundsätzlich nach dem von ARD, ZDF und
Kommission gemeinsam entwickelten und zum 11. Bericht erstmals angewendeten Verfahren (vgl.
11. Bericht, Tz. 442). Auf der Grundlage des Indexgestützten Integrierten Prüfungs- und Berechnungsverfahren
(IIVF, vgl. 14. Bericht, Anlage 1) schreiben die Anstalten mittels überwiegend
indexgestützter Werte ihre Aufwendungen für den Bestand fort und stellen dieser Fortschreibung
die Ergebnisse der herkömmlichen Finanzplanung nach dem modifizierten liquiditätsorientierten
Verfahren gegenüber. Die sich regelmäßig ergebende Differenz aus der Summe der Planung nach
dem IIVF und der wegen berücksichtigter Rationalisierungserfolge und Einsparungen niedrigeren
Summe der herkömmlichen Planung hat die Funktion einer Orientierungsgröße für den Umfang der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Im 14. Bericht hat die Kommission darauf hingewiesen, dass diese Orientierungsgröße insbesondere
dann relativiert werden muss, wenn die im IIVF ermittelten Werte auf Grund aktueller Einschätzungen
nicht als repräsentativ für die kommenden Jahre angesehen werden können (vgl. Tz. 332).
Diese Situation war seinerzeit vor allem für die indexgestützt ermittelte Fortschreibungsrate der
jährlichen Preissteigerung des Programmaufwands gegeben. Sie entsprach auch nach Auffassung
der Anstalten nicht der aktuellen Entwicklung und wurde von der Kommission für die Periode
2005-2008 auf 2,5 % für die ARD und 3 % für das ZDF herabgesetzt (vgl. 14. Bericht, Tzn. 70, 75).
Der entscheidende Maßstab für die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleibt daher das anhand
konkret nachgewiesener Maßnahmen erzielte (Netto-)Einsparvolumen in der Periode. Es muss für
die Jahre 2005-2008 zumindest so hoch sein, dass zum Ende 2008 kein Fehlbedarf, sondern mindestens
ein ausgeglichenes Ergebnis vorliegt.
