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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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15. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

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Viertes Kapitel
Vergleich zum 14. Bericht

II. Erträge

  • Den Rundfunkanstalten stehen durch die Reduzierung der von der KEF vorgeschlagenen Gebührenerhöhung durch die Länder und durch die gesetzlichen Änderungen des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages geringere Gebührenerträge zur Verfügung als im 14. KEF-Bericht erwartet. Darüber hinaus haben sich die Gebührenerträge aufgrund niedrigerer Gerätebestände und höherer Forderungsausfälle ungünstiger entwickelt als von den Anstalten geplant.
  • Die Planungen der Werbeerträge von ARD und ZDF für die Jahre 2005-2008 wurden im Vergleich zum 14. Bericht von den Anstalten nochmals nach unten korrigiert. Die anhaltende Konjunkturschwäche lässt vermuten, dass auch in den nächsten Jahren mit keiner deutlichen Steigerung der Werbeerträge bei ARD und ZDF zu rechnen ist.
  • Sämtliche Anstalten planen im Vergleich zum 14. Bericht die Sonstigen betrieblichen Erträge auf einem niedrigeren Niveau.
  • Die KEF sieht durchaus noch Risiken (Befreiungen, Forderungsausfälle, Anmeldeverfahren) in der vorliegenden Ertragsprognose, jedoch auch Ertragschancen (Werbung, Sponsoring, Sonstige betriebliche Erträge), die es zu realisieren gilt.

1. Erträge aus Teilnehmergebühren

Tz. 151
Nach § 2 Abs. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag wird die Teilnehmergebühr geschuldet, wenn ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten wird (Grundgebühr). Die Fernsehgebühr ist bei Bereithalten eines Fernsehgerätes zusätzlich zu entrichten. Als Rundfunkempfangsgeräte gelten bis zum 31.12.2006 herkömmliche Hörfunk- und Fernsehgeräte. Ab dem 1.1.2007 ist die Rundfunkgebühr unter bestimmten Voraussetzungen auch für neuartige Rundfunkempfangsgeräte zu entrichten. Seit 1. April 2005 beträgt die monatliche Grundgebühr 5,52 Euro und die monatliche Fernsehgebühr 11,51 Euro, die monatliche Gesamtgebühr 17,03 Euro.

Die Darstellung der Erträge aus Teilnehmergebühren stützt sich auf den Bericht der Arbeitsgruppe "Gemeinsame Planung der Gebührenerträge ARD/ZDF und DLR” vom 11. März 2005 - im Weiteren: "Gemeinsame Arbeitsgruppe".

1.1 Prognoseverfahren

Tz. 152
Gegenüber dem im 14. Bericht der Kommission dargestellten bisherigen Prognoseverfahren hat es folgende Änderung gegeben (14. Bericht, Tzn. 268 ff.):

Tz. 153
Im 14. Bericht basierte das Prognoseverfahren primär auf der Einschätzung der Marktausschöpfungsquoten, d.h. auf der sogenannten Bevölkerungs-Haushaltsdichte. Das Verfahren wurde insofern modifiziert, als die Berechnungen nun primär auf den Planungen der Marktbearbeiter für die Meldearten "Mailing” und "Beauftragtendienst” beruhen, so dass sie im Wesentlichen abhängig vom erwarteten Teilnehmerverhalten sind. Zur Plausibilitätsprüfung wird im privaten Bereich zusätzlich die Entwicklung der Bevölkerungs-Haushaltsdichte berechnet und bewertet.

Tz. 154
Die Gemeinsame Arbeitsgruppe hat für die Prognose der nicht privaten Rundfunkgeräte mittlerweile eine differenzierte methodische Vorgehensweise entwickelt. Die Planung erfolgt getrennt nach privatem und nicht privatem Bereich. Die Kommission begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich und stimmt der Vermutung der Gemeinsamen Arbeitsgruppe zu, dass das noch nicht ausgeschöpfte Marktpotenzial im nicht privaten Bereich höher ist als im privaten Bereich.

1.2 Entwicklung der Erträge aus Teilnehmergebühren 2003/2004

Tz. 155
Gegenüber den Ansätzen der Kommission im 14. Bericht hat die ARD 2004 bei den Erträgen aus Teilnehmergebühren und ähnlichen Erträgen Mindererträge (ohne Rückflüsse der Landesmedienanstalten) von rd. 17,1 Mio. Euro erzielt. Während die Gebührenerträge aus der Geräteveränderung 2004 niedriger waren als im 14. Bericht angenommen, lagen vor allem die nacherhobenen Gebühren und die anderen Erträge höher als geschätzt. Im Jahr 2003 verbuchte die ARD einen Minderertrag von rd. 21,3 Mio. Euro gegenüber den Ansätzen der Kommission im 14. Bericht, was einer Abweichung von rd. 0,4 % entspricht.

Tz. 156
Das ZDF hat im Jahr 2004 aufgrund niedrigerer Zugänge an gebührenpflichtigen Fernsehgeräten und höherer Forderungsausfälle 18,6 Mio. Euro Mindererträge aus Teilnehmergebühren und ähnlichen Erträgen im Vergleich zum 14. Bericht zu verzeichnen. Im Jahr 2003 lag der Minderertrag bei rd. 16,1 Mio. Euro.

Tz. 157
Beim Deutschlandradio liegen die Erträge 2004 in Höhe des Ansatzes der Kommission im 14. Bericht. Den höheren Gebührenerträgen aufgrund der höheren Zugänge an gebührenpflichtigen Hörfunkgeräten standen in gleicher Höhe höhere Forderungsausfälle und niedrigere andere Erträge gegenüber. Für 2003 musste das Deutschlandradio einen Minderertrag von 1,4 Mio. Euro (rd. 0,7 %) hinnehmen.

1.3 Erträge aus Teilnehmergebühren bis 2008

Tz. 158
Die Anstalten haben die Ansätze aus dem Bericht der Gemeinsamen Arbeitsgruppe vom 11. März 2005 mit folgender Abweichung verwendet:

Tz. 159
Für das Sendegebiet des HR wurde der Kommission ein Mehrertrag (ohne LMA-Rückflüsse) im Bereich Fernsehen in Höhe von 1,5 Mio. Euro für den Zeitraum 2005-2008 nachgemeldet. Der Anteil für die ARD beträgt rd. 0,9 Mio. Euro und der des ZDF rd. 0,6 Mio. Euro.

Tz. 160
Die von den Anstalten angemeldeten Teilnehmergebühren (ohne LMA-Rückflüsse) inklusive der oben erwähnten Nachmeldungen des HR für den Zeitraum 2005-2008 übersteigen die angesetzten Erträge des 14. KEF-Berichts (in Mio. Euro):

Teilnehmergebühren 2005 2006 2007 2008 Summe 2005-2008
14. Bericht 6.757,1 6.783,7 6.798,3 6.809,6 27.148,7
Anmeldung 15. Bericht 6.962,8 7.048,5 7.065,4 7.081,4 28.158,1
Abweichung 205,7 264,8 267,1 271,8 1.009,4

Tz. 161
Maßgeblich für die Abweichungen sind vor allem die Änderungen des Achten Rundfunkfunkänderungsstaatsvertrages und die veränderten Planungen der Gemeinsamen Arbeitsgruppe.

1.3.1 Veränderungen durch den Achten Rundfunkfunkänderungsstaatsvertrag

Tz. 162
Folgende Sachverhalte des Achten Rundfunkfunkänderungsstaatsvertrages sind in der Finanzbedarfsanmeldung berücksichtigt, die im 14. Bericht noch nicht relevant waren:

Tz. 163
In den festgestellten Erträgen des 14. Berichts ist die Gebührenerhöhung, die seit dem 1. April 2005 gilt, noch nicht berücksichtigt. Seit 1. April 2005 beträgt die monatliche Erhöhung der Grundgebühr 0,20 Euro (3,8 %) und die der Fernsehgebühr monatlich 0,68 Euro (6,3 %), die monatliche Erhöhung der Gesamtgebühr 0,88 Euro (5,4 %). Der Anteil des ZDF an der Fernsehgebühr ist seit dem 1.4.2005 von 37,0079 % auf 38,1686 % gestiegen. Der Anteil des Deutschlandradios an der Grundgebühr dagegen ist von 7,5751 % auf 6,7304 % gesunken. Die Gebührenerhöhung führt insgesamt zu Mehrerträgen von 1.353,5 Mio. Euro für den Zeitraum 2005-2008.

Tz. 164
Die Gebührenbefreiung im privaten Bereich (§ 6 Abs. 1 RfGebStV) ist seit dem 1.4.2005 neu geregelt (vgl. Anlage 1). Die Gemeinsame Arbeitsgruppe erwartet insgesamt einen jährlichen Minderertrag von rd. 25 Mio. Euro.

Die Befreiungsmöglichkeiten für Personen mit geringem Einkommen und Bewohner von Altenwohnheimen, Altenheimen, Altenpflegeheimen oder sonstigen Pflegeheimen, die sich nach bisheriger Regelung von der Gebührenpflicht befreien lassen konnten, wurden überwiegend durch neue Regelungen ersetzt. Wurde für die Gebührenbefreiung früher eine Einkommensgrenze zugrunde gelegt, die sich aus dem Eineinhalbfachen des Regelsatzes der Sozialhilfe ergab, ist nunmehr der Sozialhilfebescheid maßgeblich. Dies soll die Anzahl der Befreiungsberechtigten reduzieren und bedeutet gleichzeitig eine Verminderung von Verwaltungsaufwand.

Seit dem 1.4.2005 sind zusätzlich folgende Personen von der Gebührenpflicht befreit:

  • Empfänger von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Personen, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beziehen und nicht bei den Eltern wohnen,
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.


Die Ministerpräsidenten der Länder begründeten die im Vergleich zum KEF-Vorschlag reduzierte Anhebung der Rundfunkgebühr u.a. mit einem Mehrertrag durch die oben beschriebene Vereinfachung des Gebührenbefreiungsverfahrens, der einem Gebührenanteil von 5 Cent entsprechen sollte. 5 Cent würden zu Mehrerträgen von rd. 20 Mio. Euro pro Jahr führen. Stattdessen erwartet die Gemeinsame Arbeitsgruppe einen jährlichen Minderertrag von rd. 25 Mio. Euro.

Abbildung 7: Entwicklung der Befreiungsquote Hörfunk 1998-2009 in %

1998 Ist: 7,8%, 1999 Ist: 7,6%, 2000 Ist: 7,5%, 2001 Ist: 7,5%, 2002 Ist: 7,6%, 2003 Ist: 8%, 2004 Ist: 8,2%, 2005: 9%, 2006: 9,2%, 2007: 9,4%, 2008: 9,6%, 2009: 9,8%

Abbildung 8: Entwicklung der Befreiungsquote Fernsehen 1998-2009 in %

1998 Ist: 7,6%, 1999 Ist: 7,7%, 2000 Ist: 7,75%, 2001 Ist: 7,8%, 2002 Ist: 7,9%, 2003 Ist: 8,2%, 2004 Ist: 8,6%, 2005: 9,4%, 2006: 9,6%, 2007: 9,8%, 2008: 10,1%, 2009: 10,4%

Die Kommission weist darauf hin, dass eine Abweichung der Befreiungsquote um 0,1 Prozent- Punkte ab 2006 eine jährliche Ertragsabweichung zur Planung der Gemeinsamen Arbeitsgruppe von rd. 8 Mio. Euro zur Folge hat.

Tz. 165
Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Rundfunkgebühren (§ 4 Abs. 4 RfGebStV) ist seit dem 1.4.2005 von 4 Jahren auf 3 Jahre reduziert worden. Die Gemeinsame Arbeitsgruppe erwartet dadurch jährliche Mindererträge von 4 Mio. Euro.

Tz. 166
Seit dem 1.4.2005 ist die Gebührenhöhe für Geräte in Gästezimmern des Beherbergungsgewerbes und in Ferienwohnungen (§ 5 Abs. 3 RfGebStV) neu geregelt. Die Gemeinsame Arbeitsgruppe erwartet aus der erweiterten Gebührenbefreiung von Geräten in Ferienwohnungen Mindererträge von 7 Mio. Euro pro Jahr und aus der Einschränkung des Hotelprivilegs (für Geräte in Betrieben mit bis zu 50 Zimmern sind wie bisher 50 % der Gebühr zu entrichten, für Geräte in Betrieben mit mehr Zimmern nunmehr 75 %) jährliche Mehrerträge in Höhe 10 Mio. Euro. Die Ministerpräsidenten haben diesen Effekt im Zusammenhang mit ihrer Beschlussfassung über die Erhöhung der Rundfunkgebühr auf 2 Cent geschätzt, was 8 Mio. Euro pro Jahr entspräche.

Tz. 167
Fur neuartige Rundfunkempfangsgerate (§5 Abs. 3 RfGebStV), dies sind insbesondere Rechner und Mobiltelefone, die Rundfunkprogramme ausschlieslich uber Angebote aus dem Internet wiedergeben konnen, ist im nicht ausschlieslich privaten Bereich ab dem 1.1.2007 die Fernsehgebuhr zu entrichten. Folgende Voraussetzungen befreien von der Entrichtung der Gebuhr:

  • Die Geräte sind ein- und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen,
  • andere Rundfunkempfangsgeräte werden dort zum Empfang bereitgehalten.


Die Gemeinsame Arbeitsgruppe schätzt die jährlichen Mehrerträge auf rd. 30 Mio. Euro erst ab dem Jahr 2009, weil die volle Wirkung mit zweijährigem Zeitverzug eintritt.

Tz. 168
Private Rundfunkveranstalter (§5 Abs. 5 RfGebStV) sind seit dem 1.4.2005 von der Gebührenpflicht befreit. Die Gemeinsame Arbeitsgruppe erwartet jährliche Mindererträge von 0,5 Mio. Euro.

Tz. 169
Die in den Tzn. 162 ff. angegebenen Werte zeigen die langfristig zu erwartenden Auswirkungen der Änderungen des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Diese Änderungen entwickeln ihre volle gebührenrelevante Wirkung jedoch erst im Zeitablauf. In der Gebührenertragsplanung bis 2008 sind die Anpassungen deshalb in der Form berücksichtigt, wie sie in ihrer dynamischen Wirksamkeit erwartet werden. Die Ertragsauswirkungen in den Jahren 2005-2008 werden wie folgt geschätzt:

(in Mio. Euro) 2005 2006 2007 2008 Summe 2005-2008
Gebührenerhöhung 270,5 360,2 361,0 361,8 1.353,5
Summe Änderungen RfGebStV
(ohne Gebührenerhöhung)
- 20,0 - 23,9 - 18,5 - 6,1 - 68,5
Ergebnis nach Änderungen RfGebStV 250,5 336,3 342,5 355,7 1.285,0

1.3.2 Veranderte Planung der Gemeinsamen Arbeitsgruppe

Tz. 170
Die veränderten Planungen der Gemeinsamen Arbeitsgruppe tragen durch folgende Faktoren zu den Abweichungen der Finanzbedarfsanmeldungen des 15. Berichts im Vergleich zum 14. Bericht bei:

Tz. 171
Der Gerätebestand, der der Gebührenertragsplanung zugrunde liegt, ist niedriger als im 14. Bericht prognostiziert. Vor allem der Bestand bei den Fernsehgeräten ist niedriger als im 14. Bericht geschätzt. Diesen Mindererträgen von 33,8 Mio. Euro stehen Mehrerträge von 18,9 Mio. Euro durch höhere nacherhobene Gebühren gegenüber.

Tz. 172
Die Gemeinsame Arbeitsgruppe hat in der Anmeldung zum 15. Bericht den individuellen Forderungsausfall für die Jahre 2005-2008 mit 47 Mio. Euro bis 67 Mio. Euro pro Jahr höher angesetzt als in der Anmeldung zum 14. Bericht. Der bisherige Verlauf der Ausfallquoten stützt die Prognose der steigenden Forderungsausfallquoten.

Die Kommission macht darauf aufmerksam, dass eine Abweichung der Forderungsausfallquote um 0,1 Prozentpunkte zu einer Abweichung bei den Erträgen von rd. 7,5 Mio. Euro führt. Vor diesem Hintergrund bestärkt die Kommission die Anstalten in ihrem Bemühen, künftig wirksamere Maßnahmen zu ergreifen, um die fortschreitende Erhöhung der Ausfallquote zu stoppen.

Abbildung 9: Entwicklung der Forderungsausfallquote 1998-2009 in %

1998 Ist: 1,2%, 1999 Ist: 1,25%, 2000 Ist: 1,05%, 2001 Ist: 1,1%, 2002 Ist: 1,3%, 2003 Ist: 1,7%, 2004 Ist: 1,85%, 2005: 2,05%, 2006: 2,3%, 2007: 2,35%, 2008: 2,4%, 2009: 2,45%

Tz. 173
Die Änderung des Sozialhilferechts vom 1.1.2005 (faktisch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sowie die Anhebung der Regelsätze) wurde in der Finanzbedarfsanmeldung mit einem Minderertrag von 6,7 Mio. Euro berücksichtigt. Dieser Minderertrag tritt nur für den Zeitraum Januar bis März 2005 ein, da ab 01.04.2005 durch die Neuregelung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Befreiungsmöglichkeiten für Personen mit geringen Einkommen entfallen sind.

Tz. 174
In der nachfolgenden Tabelle sind die Gründe für die Abweichungen anstaltsübergreifend zusammengefasst:

(in Mio. Euro) 2005 2006 2007 2008 Summe 2005-2008
Gebührenerhöhung 270,5 360,2 361,0 361,8 1.353,5
Summe Änderungen RfGebStV
(ohne Gebührenerhöhung)
- 20,0 - 23,9 - 18,5 - 6,1 - 68,5
Veränderte Planung - 44,8 - 71,5 - 75,4 - 83,9 - 275,6
Ergebnis nach Abweichungen 205,7 264,8 267,1 271,8 1.009,4

Tz. 175
Infolge der Anhebung der Rundfunkgebühr um 0,88 Euro statt der von der KEF im 14. Bericht empfohlenen 1,09 Euro im Zeitraum 2005-2008 werden den Anstalten voraussichtlich rd. 440 Mio. Euro (ARD: 275 Mio. Euro, ZDF: 158 Mio. Euro und Deutschlandradio: 7 Mio. Euro) weniger zufließen.

1.4 Rückflüsse (einschl. Vorabzuweisungen) aus dem Anteil der Landesmedienanstalten an der Rundfunkgebühr

Tz. 176
In ihrem 14. Bericht (Tz. 287 f.) ist die Kommission davon ausgegangen, dass die Länder ihre - im Rahmen des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrages abgegebene - gemeinsame Protokollerklärung realisieren würden, "mit Ablauf der nächsten Gebührenperiode zum 31. Dezember 2004 die automatische Teilhabe der Landesmedienanstalten an Rundfunkgebührenerhöhungen entfallen [zu lassen]". Diese politische Willensbekundung haben die Länder durch eine mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vollzogene Novellierung des § 40 Abs. 1 S. 1 Rundfunkstaatsvertrag und des § 10 Abs. 1 S. 1 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag rechtlich verbindlich gemacht: Danach beträgt mit Beginn der neuen Gebührenperiode am 1.4.2005 die Höhe des Anteils der Landesmedienanstalten nicht mehr wie bisher zwei vom Hundert des Gebührenaufkommens, sondern 1,9275 vom Hundert des Aufkommens aus der Grundgebühr und 1,8818 vom Hundert des Aufkommens aus der Fernsehgebühr.

Tz. 177
Darüber hinaus haben alle Länder in einer Protokollerklärung zur Struktur und zur Finanzierung der Landesmedienanstalten (§ 10 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag n. F.) ihre Absicht bekundet, "Strukturen und Finanzierung der Landesmedienanstalten gemeinsam zu überprüfen. Mit dem Ziel, eine Aufgabenerfüllung der Landesmedienanstalten über die am 31. Dezember 2008 endende Gebührenperiode hinaus finanziell zu sichern, werden die Landesmedienanstalten gebeten, von ihnen noch nicht genutzte Rationalisierungspotenziale zu erschließen. Die Länder bitten bis zur Mitte der Gebührenperiode um eine gemeinsame Information der Landesmedienanstalten, welche zusätzlichen Rationalisierungseffekte sie bis dahin erreicht haben und welche weiteren Effekte sie bis zum Ende der Gebührenperiode planen".

Tz. 178
Auf diese Bitten hin haben sich die Direktoren der Landesmedienanstalten und deren Gremienvorsitzende in einem ersten Schritt am 15.6.2005 auf "Eckpunkte für eine Strukturreform" geeinigt (sog. "Kieler Beschlüsse"), die "die gemeinsamen, überregionalen Aufgaben der Landesmedienanstalten in Zukunft noch effektiver bündeln soll". Die Gesamtkonferenz der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) erwartet sich davon eine Steigerung der Effizienz der Medienaufsicht und damit zugleich das Erschließen von Einsparungspotenzialen (vgl. ALM-/DLM-Pressemitteilung 11/2005 vom 20.6.2005). Diese Eckpunkte sind am 16.6.2005 der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz als der federführenden Staatskanzlei in der Rundfunkkommission der Länder zugeleitet worden. Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder hat in ihrer Sitzung vom 26.-28.9.2005 die Protokollerklärung Nr. 12 der Länder zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag begrüßt. Sie weist zudem darauf hin, "dass eine Reduzierung des Aufwands der Landesmedienanstalten eine Überprüfung ihrer Tätigkeitsfelder im Wege einer Aufgabenkritik voraussetzt."

Tz. 179
Aus dem Anteil der Landesmedienanstalten an der Rundfunkgebühr erfolgen Rückflüsse im weiteren Sinn an die Landesrundfunkanstalten. Diese Rückflüsse im weiteren Sinn setzen sich zusammen aus landesgesetzlich festgelegten Vorabzuweisungen sowie aus Rückflüssen im engeren Sinn, also aus Mitteln, die von den Landesmedienanstalten nicht verbraucht wurden.

Die Vorabzuweisungen an die Landesrundfunkanstalten variieren je nach Land weiterhin beträchtlich. Auf die sich daraus ergebenden Konsequenzen hat die Kommission im 14. Bericht (Tz. 289) aufmerksam gemacht. Daran hat sich nichts Grundsätzliches geändert.

Tz. 180
Die Anmeldungen für die Gebührenperiode 2005-2008 weichen nur minimal von den im 14. Bericht angesetzten Erträgen ab.

LMA-Rückflüsse i.w.S. (in Mio. Euro) 2001 Ist 2002 Ist 2003 Ist 2004 Plan 2001-2004 2005 Plan 2006 Vorschau 2007 Vorschau 2008 Vorschau 2005-2008
14. Bericht 38,9 37,6 36,7 36,9 150,1 37,0 37,0 37,0 37,0 148,0
Anmeldung 15. Bericht 38,9 37,6 35,9 36,7 149,2 36,7 37,8 37,9 37,9 150,3


Letzte Aktualisierung 23.01.2006