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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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15. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

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Viertes Kapitel
Vergleich zum 14. Bericht

I. Aufwendungen

2. Personalaufwendungen

2.1 Personalaufwendungen ohne Altersversorgung
  • Die Planungen der Personalkostensteigerungen der alten Bundesländer (2005: 4,0 %, 2006: 2,0 %, 2007: 2,2 %) sind nicht mehr wesentliche Grundlage der erwarteten Personalkostensteigerungen der Anstalten. Die Anstalten haben mit jährlichen Tarifsteigerungen zwischen 1,5 % und 2,0 % geplant und liegen damit in Höhe des letzten vorliegenden Tarifabschlusses des Öffentlichen Dienstes, der für das Jahr 2005 etwa 1,75 % beträgt.
  • Die jährlichen Steigerungsraten der Personalaufwendungen sollen nach den Anmeldungen im Planungszeitraum 2005-2008 im Durchschnitt + 0,5 % bei ARD, - 0,1 % beim ZDF und + 2,4 % beim Deutschlandradio betragen. Der deutlich höhere Anstieg beim Deutschlandradio beruht u.a. darauf, dass die Personalkosten 2004 im Ist um 1,2 % unter denen des Vorjahres lagen, woraus sich danach ein verhältnismäßig hoher Personalkostenanstieg ergab.
  • Die Personalaufwendungen haben sich gegenüber dem Ergebnis des 14. Berichts bei der ARD um 2,5 %, beim ZDF um 5,7 % und beim Deutschlandradio um 4,6 % deutlich verringert, worin auch die eingegangenen Selbstbindungen der Anstalten zum Ausdruck kommen.
  • Reduzierungen der Zahl der besetzten Stellen sind bei der ARD mit durchschnittlich 0,8 % p.a. und beim ZDF mit durchschnittlich 2,4 % p.a. vorgesehen. Beim Deutschlandradio bleibt die Zahl der besetzten Stellen bezogen auf das im Jahr 2004 um 3,8 % reduzierte Niveau nahezu konstant.
  • Die in den Jahren 2005-2008 vorgesehenen Planstellenreduzierungen im Bestand bei der ARD betreffen prozentual vor allem SR und RB (nicht zuletzt aufgrund der knappen zur Verfügung stehenden Mittel und der daraus resultierenden Sparzwänge) sowie RBB (fusionsbedingt). Die übrigen Anstalten weisen geringere prozentuale Verringerungen der Planstellen auf.
  • ARD, ZDF und Deutschlandradio wollen die in ihren Selbstbindungserklärungen festgelegten Stellenreduzierungen übertreffen und planen im 15. Bericht zusätzliche Reduzierungen gegenüber dem 14. Bericht.

Tz. 50
Die Rundfunkanstalten setzen zur Erbringung ihrer unterschiedlichen Leistungen verschiedene Personengruppen (fest angestellte Mitarbeiter, eigene Mitarbeiter mit Zeitverträgen, Aushilfen, Freie Mitarbeiter und Mitarbeiter bei GSEA1 und bei Beteiligungsunternehmen) - u. a. abhängig vom jeweiligen Geschäftsmodell - in unterschiedlicher Zusammensetzung ein. Die dadurch verursachten Aufwendungen sind nicht allein dem Personalaufwand, sondern auch dem Programm- (Freie Mitarbeiter) oder Sachaufwand (teilweise werden hier Aufwendungen für Mitarbeiter bei GSEA1 erfasst) zuzuordnen. Die Kommission hat die Fülle von Kriterien und Einflussfaktoren zum Anlass genommen, bereits in den letzten Berichten eine Gesamtbetrachtung Personal zu beginnen, die im vorliegenden 15. Bericht erweitert wird (vgl. Bd. 2, Tzn. 432 ff.).

1 GSEA = Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben

Tz. 51
In diesem Abschnitt "Personalaufwendungen" werden - der Systematik der Berichterstattung folgend - ausschließlich die Personalaufwendungen für fest angestellte Mitarbeiter und eigene Mitarbeiter mit Zeitverträgen und Aushilfen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio für Bestand und Entwicklung (anerkannte Projekte) sowie die entsprechende Stellenentwicklung (jeweils einschließlich Mitarbeiter bei GSEA, wenn im Personalaufwand ausgewiesen) dargestellt. Dieser Darstellung schließt sich ein Vergleich der Anmeldungen zum 15. gegenüber den angesetzten Beträgen im 14. Bericht an. In Abschnitt 2.1.3 werden die Aufwendungen für ARTE dargestellt; die Angaben in den Abschnitten 2.1.1 und 2.1.2 enthalten ARTE daher nicht.

Über die Altersversorgung wird gesondert in Abschnitt 2.2 berichtet, da die Besonderheiten der betrieblichen Altersversorgung (vgl. 7. Bericht, Tz. 245; 8. Bericht, Tz. 193) einen Vergleich und eine einheitliche Bewertung der Personalaufwendungen und Stellen erschweren.

Personalaufwendungen für rechtlich unselbständige Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben (GSEA) der ARD-Anstalten (z.B. Hauptstadtstudio) werden von der ARD teilweise im Sachaufwand ausgewiesen. Auf diese Mitarbeiter für GSEA, Mitarbeiter bei Beteiligungsunternehmen und Freie Mitarbeiter wird in den Kapiteln "Beteiligungen an Unternehmen" (Tzn. 297 ff.) und "Gesamtdarstellung Personal" (Bd. 2, Tzn. 432 ff.) eingegangen.

2.1.1 Personalaufwendungen

Tz. 52
In den folgenden Tabellen werden die Entwicklung der Aufwendungen für Personal von 2001-2008 sowie die Entwicklung vom 14. zum 15. Bericht von 2005-2008 dargestellt. Dabei umfassen die Aufwendungen für Personal den Bestands- und Entwicklungsbedarf ohne Altersversorgung und ohne Rückstellungen für Altersteilzeit.

Tab. 14 Personalaufwendungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio 2001-2008
  ARD ZDF DLR
  Aufwendungen
(in Mio. EUR)
Veränderung
(in %)
Aufwendungen
(in Mio. EUR)
Veränderung
(in %)
Aufwendungen
(in Mio. EUR)
Veränderung
(in %)
2000 (Ist) 1.135,7   248,4   45,6  
2001 (Ist) 1.345,0 0,7 256,5 3,3 46,0 0,9
2002 (Ist) 1.369,2 1,8 264,6 3,2 48,0 4,3
2003 (Ist) 1.394,1 1,8 261,6 -1,1 48,5 1,0
2004 (Plan) 1.420,6 1,9 263,6 0,8 47,9 -1,2
Summe 2001-2004 5.528,9   1.046,3   190,4  
Durschnitt   1,6   1,6   1,3
2005 (Vorschau) 1.418,1 -0,2 275,1 4,4 50,2 4,8
2006 (Vorschau) 1.427,4 0,7 270,9 -1,5 50,9 1,4
2007 (Vorschau) 1.435,0 0,5 268,5 -0,9 51,6 1,4
2008 (Vorschau) 1.448,1 0,9 262,1 -2,4 52,5 1,9
Summe 2005-2008 5.728,6   1.076,6   205,1  
Durschnitt   0,5   -0,1   2,4
Summe 2001-2008 11.257,5   2.122,9   395,5  
Durschnitt   1,0   0,7   1,8


Tab. 15 Anmeldungen der Anstalten zum 15. Bericht im Vergleich zu den anerkannten Beträgen im 14. Bericht (in Mio. Euro)
  ARD ZDF DLR
  14. Bericht Anmeldung 15. Bericht Abweichung 14. Bericht Anmeldung 15. Bericht Abweichung 14. Bericht Anmeldung 15. Bericht Abweichung
2005 1.426,8 1.418,1 -8,7 277,4 275,1 -2,3 52,0 50,2 -1,8
2006 1.454,2 1.427,4 -26,8 282,6 270,9 -11,7 53,2 50,9 -2,3
2007 1.482,7 1.435,0 -62,7 293,3 262,1 -31,2 55,3 52,5 -2,8
2008 1.510,8 1.448,1 -62,7 293,3 262,1 -31,2 55,3 52,5 -2,8
Summe 5.874,3 5.728,6 -145,7 1.141,3 1.076,6 -64,7 214,9 205,1 -9,8
Abweichung in %     -2,5     -5,7     -4,6

Tz. 53
Bei der ARD erhöhen sich die Personalaufwendungen im Zeitraum 2005-2008 um durchschnittlich 0,5 % p.a. Gegenüber den angesetzten Beträgen im 14. Bericht sollen sich die Aufwendungen um 2,5 % reduzieren.

Das ZDF reduziert die Personalaufwendungen im Zeitraum 2005-2008 um durchschnittlich 0,1 %, obwohl das Jahr 2005 eine Steigerung von 4,4 % aufweist. Diese Steigerung erklärt sich nach Angaben des ZDF im Wesentlichen aus erforderlichen Rückstellungen. Gegenüber den angesetzten Beträgen im 14. Bericht sollen sich die Aufwendungen um 5,7 % verringern.

Beim Deutschlandradio steigen die Personalaufwendungen im Zeitraum 2005-2008 um durchschnittlich 2,4 % an. Dieser im Vergleich zu ARD und ZDF hoch erscheinende Durchschnittswert beruht ganz wesentlich auf dem stark abgesenkten Personalbestand (besetzte Stellen) des Jahres 2004, der dazu führte, dass die Personalkosten 2004 im Ist um 1,2 % unter denen des Vorjahres lagen. Ausgehend von dem niedrigen Wert des Jahres 2004 ergibt sich im Jahr 2005 ein verhältnismäßig hoher Personalkostenanstieg, der den Durchschnittswert der gesamten Gebührenperiode beeinflusst. Daneben wird der hohe Steigerungswert im Jahr 2005 (4,8 %) vom Deutschlandradio mit Höhergruppierungen, Stufensteigerungen, der Bildung von Rückstellungen für Aufhebungsverträge sowie den Aufwendungen für fünf Mitarbeiter des Sondervorhabens "Frequenzmarketing" begründet. Den Personalkosten dieser fünf Mitarbeiter stehen niedrigere Kosten beim Sachaufwand gegenüber. Gegenüber den angesetzten Beträgen im 14. Bericht hat das Deutschlandradio zum 15. Bericht eine Reduzierung der Personalaufwendungen um 4,6 % angemeldet.

Tz. 54
Die o.g. Steigerungen der Personalaufwendungen beruhen auf jährlichen Tarifsteigerungen zwischen 1,5 % und 2,0 %, die in Höhe des vorliegenden Tarifabschlusses des Öffentlichen Dienstes liegen (für das Jahr 2005 etwa 1,75 %); Stellenreduzierungen und andere Faktoren wirken dem entgegen.

2.1.2 Stellenentwicklung und Entwicklung der Stellenbesetzung

Tz. 55
In den folgenden Tabellen werden die Entwicklung der Stellen von 2001-2008 sowie die Entwicklung vom 14. zum 15. Bericht von 2005-2008 dargestellt. Die Stellen umfassen Planstellen für fest angestellte Mitarbeiter und Sonstige Stellen für Mitarbeiter mit Zeitverträgen und Aushilfen bei den Anstalten.

Tab. 16 Entwicklung der Stellen und der besetzten Stellen 2001-2008
ARD ZDF DLR
Stellen Veränderung (%) Besetzte Stellen Veränderung (%) Stellen Veränderung (%) Besetzte Stellen Veränderung (%) Stellen Veränderung (%) Besetzte Stellen Veränderung (%)
2000 (Ist) 22.774   21.535   3.911   3.813   735   696
2001 (Ist) 22.695 - 0,3 21.430 - 0,5 3.905 - 0,2 3.783 - 0,8 733 - 0,3 697 - 0,1
2002 (Ist) 22.544 - 0,7 21.356 - 0,3 3.893 - 0,3 3.837 1,4 733 0,0 692 - 0,8
2003 (Ist) 22.339 - 0,9 21.205 - 0,7 3.927 0,9 3.856 0,5 733 0,0 692 0,0
2004 (Plan) 22.082 - 1,2 21.084 - 0,6 3.916 - 0,3 3.843 - 0,3 731 - 0,1 666 - 3,8
Veränderung 2004 gegenüber 2000 - 692 - 3,0 - 451 - 2,1 5 0,1 30 0,8 - 4 - 0,5 - 30 - 4,3
2005 (Vorschau) 21.835 - 1,1 20.900 - 0,9 3.859 - 1,5 3.782 - 1,6 736 0,7 671 0,8
2006 (Vorschau) 21.634 - 0,9 20.734 - 0,8 3.779 - 2,1 3.703 - 2,1 720 - 2,2 665 - 0,9
2007 (Vorschau) 21.493 - 0,7 20.586 - 0,7 3.699 - 2,1 3.625 - 2,1 711 - 1,3 668 0,5
2008 (Vorschau) 21.317 - 0,8 20.438 - 0,7 3.556 - 3,9 3.485 - 3,9 699 - 1,7 670 0,3
Veränderung 2008 gegenüber 2004 - 765 - 3,5 - 646 - 3,1 - 360 - 9,2 - 358 - 9,3 - 32 - 4,6 4,0 0,6
Veränderung 2008 gegenüber 2000 - 1.457 - 6,4 - 1.097 - 5,1 - 355 - 9,1 - 328 - 8,6 - 36 - 4,9 - 26 - 3,7
Veränderung 2005-2008 (Ø in %)   - 0,9   - 0,8   - 2,4   - 2,4   - 1,1   0,2




Tab. 17 Stellenentwicklung der Anstalten im 15. Bericht im Vergleich zum 14. Bericht
  ARD ZDF DLR
  14. Bericht Anmeldung 15. Bericht Abweichung 14. Bericht Anmeldung 15. Bericht Abweichung 14. Bericht Anmeldung 15. Bericht Abweichung
2005 21.934 21.835 - 99 3.879 3.859 - 20 732 736 4
2006 21.822 21.634 - 188 3.864 3.779 - 85 732 720 - 12
2007 21.774 21.493 - 281 3.849 3.699 - 150 732 711 - 21
2008 21.729 21.317 - 412 3.834 3.556 - 278 732 699 - 33
Veränderung 2008 gegenüber 2004 - 398 - 765 - 367 - 60 - 360 - 300 0 - 32 - 32


Tab. 18 Entwicklung der besetzten Stellen der Anstalten im 15. Bericht im Vergleich zum 14. Bericht
  ARD ZDF DLR
  14. Bericht Anmeldung 15. Bericht Abweichung 14. Bericht Anmeldung 15. Bericht Abweichung 14. Bericht Anmeldung 15. Bericht Abweichung
2005 21.029 20.900 - 129 3.793 3.782 - 11 697 671 - 26
2006 20.963 20.734 - 229 3.793 3.703 - 90 700 665 - 35
2007 20.916 20.586 - 330 3.793 3.625 - 168 700 668 - 32
2008 20.873 20.438 - 435 3.793 3.485 - 308 700 670 - 30
Veränderung 2008 gegenüber 2004 - 318 - 646 - 328 - 12 - 358 - 346 3 4 1

Tz. 56
Bei der ARD soll die Zahl der Stellen sowie der besetzten Stellen im Betrachtungszeitraum um durchschnittlich 0,9 % bzw. 0,8 % p.a. zurückgehen. Gegenüber den Anmeldungen zum 14. Bericht soll die Zahl der Stellen sowie der besetzten Stellen weiter reduziert werden (vgl. Tz. 286).

Tz. 57
Im Betrachtungszeitraum soll die Zahl der Stellen (Summe der Planstellen und Sonstigen Stellen) beim ZDF um durchschnittlich 2,4 % p.a. reduziert werden. Gegenüber den Anmeldungen zum 14. Bericht soll die Zahl der Stellen sowie die Zahl der besetzten Stellen weiter verringert werden.

Das Deutschlandradio beabsichtigt, die Zahl seiner Planstellen ab 2006 weiter abzubauen. Die Zahl der besetzten Stellen bleibt dagegen im Betrachtungszeitraum bezogen auf das im Jahr 2004 um 3,8 % reduzierte Niveau nahezu konstant. Im Gebührenzeitraum soll die Zahl der Stellen gegenüber den Anmeldungen zum 14. Bericht um 32 Stellen reduziert werden. Da entsprechende Reduzierungen bei den besetzten Stellen bereits im Jahr 2004 vorgenommen wurden, werden zum 15. Bericht geringere Stellenbesetzungen angemeldet; weitere Reduzierungen der Stellenbesetzungen sind im Berichtszeitraum nicht geplant.

2.1.3 Entwicklung der Planstellen und Personalaufwendungen bei ARTE

Tz. 59
ARTE Deutschland TV GmbH geht im Zeitraum 2005-2008 von einer gegenüber den Anmeldungen zum 14. Bericht unveränderten Planstellenzahl von 39,3 aus.

ARTE G.E.I.E. plant im gleichen Zeitraum eine Planstellenzahl von ca. 380. Gegenüber dem 14. Bericht wurde die Planstellenzahl ab 2004 bis 2008 um insgesamt 23 (6,4 %) erhöht. ARTE G.E.I.E. begründet dies im Wesentlichen mit der Umwandlung von 17 Stellen von Freien Mitarbeitern aufgrund von neuer französischer Rechtsprechung. Die Aufwendungen für diese Mitarbeiter wurden bisher im Programmaufwand erfasst.



Tab. 19 Entwicklung der Personalaufwendungen ohne Altersversorgung 2001-2008
  ARTE Deutschland TV GmbH ARTE G.E.I.E.
  Aufwendungen
(in Mio. EUR)
Veränderung gegenüber Vorjahr
(in %)
Aufwendungen
(in Mio. EUR)
Veränderung gegenüber Vorjahr
(in %)
2001 (Ist) 2,2   21,1  
2002 (Ist) 2,3 2,1 21,9 3,5
2003 (Ist) 2,4 6,0 23,2 6,3
2004 (Plan) 2,6 7,5 24,0 3,2
Summe 2001-2004 9,5   90,2  
Durschnitt   5,2   4,3
2005 (Vorschau) 2,5 -1,8 25,4 5,9
2006 (Vorschau) 2,6 1,9 26,0 2,5
2007 (Vorschau) 2,6 2,0 26,7 2,5
2008 (Vorschau) 2,7 1,9 27,3 2,5
Summe 2005-2008 10,5   105,4  
Durschnitt   1,0   3,3
Summe 2001-2008 19,9   195,6  
Durschnitt   3,1   3,8

Tz. 60

Tab. 20 Anmeldungen zum 15. Bericht im Vergleich zu den Feststellungen im 14. Bericht (in Mio. Euro)
  ARTE Deutschland TV GmbH ARTE G.E.I.E.
  14. Bericht Anmeldung 15. Bericht Abweichung 14. Bericht Anmeldung 15. Bericht Abweichung
2005 2,7 2,5 -0,2 25,1 25,4 0,3
2006 2,7 2,6 -0,1 25,7 26,0 0,3
2007 2,7 2,6 -0,1 26,4 26,7 0,3
2008 2,8 2,7 -0,1 27,0 27,3 0,3
Summe 10,9 10,4 -0,5 104,2 105,4 1,2
Abweichung in %     -3,6     1,1

Tz. 61
Bei ARTE Deutschland TV GmbH erhöhen sich die Personalaufwendungen im Gebührenzeitraum um durchschnittlich 1,0 %. Gegenüber den Anmeldungen zum 14. Bericht sollen um 3,6 % (in TEuro gerechnet) geringere Aufwendungen anfallen.

Tz. 62
ARTE G.E.I.E. plant für den Gebührenzeitraum eine Aufwandssteigerung um durchschnittlich 3,3%. Gegenüber dem 14. Bericht wird eine Aufwandserhöhung von 1,1% (in TEuro gerechnet) erwartet.

2.2 Betriebliche Altersversorgung
  • Sowohl die Versorgungsaufwendungen als auch die kassenwirksamen Versorgungsleistungen steigen wegen der Zunahme der Rentnerzahl weiter an. Dennoch zeigt sich eine verstärkte Abflachung der Versorgungsleistungen der Anstalten vor allem als Auswirkung des Versorgungstarifvertrags (VTV) neu und der bereits vorgenommenen Einschnitte in die alten Versorgungswerke. Die Kommission erwartet, dass diese Tendenz aufgrund der Abkehr von Gesamtversorgungssystemen bei den alten Versorgungswerken auch künftig anhalten wird.
  • Die Rundfunkanstalten haben auf eine langjährige Forderung der KEF reagiert und sind mit ihren Tarifpartnern zu dem Ergebnis gekommen, dass bei den alten Versorgungswerken eine Abkopplung vom Gesamtversorgungssystem vorgenommen wird, so dass der Auffülleffekt nicht mehr eintritt. Bei ZDF und HR gibt es weiterhin eine Gesamtversorgung (Anwartschaften); durch Verhandlungen mit den Tarifpartnern wollen ZDF und HR aber noch bestehende Auffülleffekte vermeiden.
  • Hinsichtlich der Schließung der Deckungslücke geht die Kommission davon aus, dass alle den Rundfunkanstalten zufließenden Mittel den Deckungsstöcken zugeführt werden. Sie hält Verrechnungen mit Übererfüllungen in den Vorjahren für inakzeptabel. Die Schließung der Deckungslücke wird nach den Ankündigungen der Anstalten 2015 erreicht sein.
2.2.1 Plandaten der betrieblichen Altersversorgung

Tz. 63
Wie aus der folgenden Tabelle hervorgeht haben die Aufwendungen der Anstalten für die betriebliche Altersversorgung wegen ihres Volumens nach wie vor große Bedeutung. Sowohl die Versorgungsaufwendungen als auch die kassenwirksamen Versorgungsleistungen steigen bedingt durch die Zunahme der Rentnerzahl weiter an. Allerdings sind die zum 15. Bericht angemeldeten Beträge insgesamt um 60,2 Mio. Euro niedriger als zum 14. Bericht angesetzt.

Tab. 21 Aufwendungen für die Altersversorgung der Rundfunkanstalten 2001-2008 (in Mio. Euro)
  2001-2004 20052 2006 2007 2008 2005-2008 2001-2008
ARD (14. Bericht)1 1.719,0 511,0 456,8 478,1 472,0 1.917,9 3.636,9
ARD (Anmeldung 15. Bericht)1 1.731,4 483,4 442,2 445,7 449,8 1.821,1 3.552,5
Abweichung 12,4 - 27,6 - 14,6 - 32,4 - 22,2 - 96,8 - 84,4
ZDF (14. Bericht) 193,3 63,4 63,2 64,5 64,7 255,8 449,1
ZDF (Anmeldung 15. Bericht) 199,4 55,7 70,5 72,3 74,4 272,9 472,3
Abweichung 6,1 - 7,7 7,3 7,8 9,7 17,1 23,2
DLR (14. Bericht) 58,3 14,1 13,4 13,7 13,9 55,1 113,4
DLR (Anmeldung 15. Bericht) 61,9 12,5 13,1 13,2 13,7 52,5 114,4
Abweichung 3,6 - 1,6 - 0,3 - 0,5 - 0,2 -2,6 1,0

1 Den Aufwendungen für die Altersversorgung stehen Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen gegenüber. Diese betragen zum 14. Bericht 113,2 Mio. Euro für den Zeitraum 2001-2004 und 32 Mio. Euro für den Zeitraum 2005-2008. Zum 15. Bericht lauten die entsprechenden Werte 132,5 Mio. Euro (2001-2004) und 5,5 Mio. Euro (2005-2008).
2 Der relativ hohe Betrag erklärt sich durch zusätzlichen Rückstellungsbedarf aufgrund der letzten Stufe der Steuerreform sowie durch Auswirkungen der 2003/2004 erfolgten Leistungseinschränkungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

Tz. 64
Wie aus der vorstehenden Tabelle hervorgeht sollen sich die Aufwendungen der Rundfunkanstalten gegenüber dem 14. Bericht per Saldo um 60,2 Mio. Euro reduzieren. Die ARD weist Minderaufwendungen in Höhe von 84,4 Mio. Euro aus. Das ZDF dagegen prognostiziert Mehraufwendungen in Höhe von 23,2 Mio. Euro, das Deutschlandradio in Höhe von 1 Mio. Euro. Die unterschiedliche Entwicklung liegt u.a. in der unterschiedlichen Personalstruktur begründet. Der in Tzn. 120 ff. des 14. Berichts angesprochene Anstieg der Versorgungsaufwendungen bleibt aber trotz Abflachungsmaßnahmen insgesamt gesehen bestehen. Die bevorstehende Fortschreibung der Deutschen Sterbetafel lässt nach Einschätzung der Anstalten nur einen leichten Anstieg erwarten.

Tz. 65
Die kassenwirksamen Versorgungsleistungen steigen, wie in Tz. 125 des 14. Berichts ausgeführt, weiter an. Es ergeben sich allerdings, wie aus der folgenden Tabelle hervorgeht, Minderausgaben in Höhe von 72,0 Mio. Euro bei der ARD, 5,7 Mio. Euro beim ZDF und 2,4 Mio. Euro beim Deutschlandradio. Insgesamt betragen die Minderausgaben 80,1 Mio. Euro im Berichtszeitraum.

Tab. 22 Kassenwirksame Versorgungsleistungen der Rundfunkanstalten 2001-2008 (in Mio. Euro)
  ARD ZDF (ohne Pensionskasse) DLR
  14. Bericht Anmeldung 15. Bericht 14. Bericht Anmeldung 15. Bericht 14. Bericht Anmeldung 15. Bericht
2001-2004 1.047,2 1.012,0 79,4 77,6 32,1 31,4
2005 291,5 280,0 24,4 24,1 9,5 9,1
2006 302,8 293,5 25,7 24,1 10,0 9,6
2007 315,8 304,6 26,9 25,7 10,5 10,1
2008 320,2 315,4 28,1 27,3 11,0 10,5
2005-2008 1.230,3 1.193,5 105,1 101,2 41,0 39,3
Gesamt 2.277,5 2.205,5 184,5 178,8 73,1 70,7
Abweichung in % -72,0   -5,7   -2,4  


Tab. 23 Versorgungsleistungen des ZDF und seiner Pensionskasse 2001-2008 (in Mio. Euro)
  14. Bericht Anmeldung 15. Bericht
  Zahlung des ZDF Zahlung der Pensionskasse Insgesamt Zahlung des ZDF Zahlung der Pensionskasse Insgesamt
2001-2004 79,4 117,2 196,6 77,6 117,1 194,6
2005 24,4 34,0 58,4 24,1 34,2 58,3
2006 25,7 36,5 62,2 24,1 36,7 60,8
2007 26,9 39,1 66,0 25,7 39,4 65,1
2008 28,1 42,0 70,1 27,3 42,2 69,5
2005-2008 105,1 151,6 256,7 101,2 152,5 253,7
2001-2008 184,5 268,8 453,3 178,7 269,6 448,3


Im Vergleich zum 14. Bericht ergibt sich eine Minderausgabe von 5 Mio. Euro.

Tz. 66
Trotz Minderausgaben gegenüber dem 14. Bericht steigen die kassenwirksamen Versorgungsleistungen von 2001-2008 bei der ARD um ca. 30 % (2001: 243,5 Mio. Euro), beim ZDF um 55 % (2001: 17,6 Mio. Euro) und beim Deutschlandradio um 44 % (2001: 7,3 Mio. Euro).

Wie schon im 14. Bericht festgestellt, ist der Anstieg beim ZDF wesentlich höher als bei der ARD. Zum einen steigen beim ZDF die Rentnerzahlen etwas stärker an (im Durchschnitt 5,0 %) als bei der ARD (im Durchschnitt 3,1 %), zum anderen wirkt sich bei der Altersstruktur der ARD die stärkere Reduzierung der Zahl der Rentner mit hoher Versorgung und teilweise Überversorgung der früheren Jahre kostenmindernd aus. Beim Deutschlandradio beträgt der Anstieg der Rentnerzahl im Durchschnitt 1,9 %.

Tz. 67
Die Prozentsätze für die einzelnen Jahre haben zwar nicht in jedem Jahr (weil auch von der Zahl der Versorgungsempfänger abhängig), aber insgesamt gesehen bei allen Anstalten eine sinkende Tendenz, was die im 14. Bericht angesprochenen Abflachung insgesamt (Tz. 125) untermauert. Dies wird auch an der Entwicklung der Leistungen pro Versorgungsempfänger deutlich, die nach den Angaben der Rundfunkanstalten kontinuierlich abgesunken ist. In den Jahren 2001-2003 geht die Leistung pro Versorgungsempfänger im ARD-Durchschnitt von 19.397,80 Euro auf 19.094,10 Euro zurück. Beim ZDF reduziert sich die durchschnittliche Versorgungsleistung pro Rentner im gleichen Zeitraum von 20.736,10 Euro auf 20.621,50 Euro. Beim Deutschlandradio allerdings steigt die Zahl von 13.808,70 Euro auf 14.553,50 Euro an; in den Beträgen sind die bereits versteuerten Leistungen der Viktoria-Versicherung für die ehemaligen Mitarbeiter von Rias Berlin enthalten. Der Durchschnittswert für ARD, ZDF und Deutschlandradio beträgt 19.111,10 Euro für das Jahr 2003.

2.2.2 Grundsatzfragen der betrieblichen Altersversorgung

Tz. 68
Die betriebliche Altersversorgung mit jährlichen Aufwendungen von über 500 Mio. Euro spielt beim Finanzbedarf der Rundfunkanstalten nach wie vor eine große Rolle. Die Kommission hat immer wieder darauf hingewirkt, dass die betriebliche Altersversorgung in etwa der des Öffentlichen Dienstes entspricht. Die Rundfunkanstalten haben dieser Forderung durch die Einführung eines einheitlich für alle Anstalten geltenden neuen Versorgungstarifs (VTV) Rechnung getragen. Auf Tzn. 127 f. des 14. Berichts wird Bezug genommen.

Tz. 69
Hinsichtlich der für 60 % der Mitarbeiter der ARD, 33 % der des ZDF und 80 % der des Deutschlandradios weitergeltenden alten Versorgungswerke blieb es hingegen bei den Gesamtversorgungen mit ihrem Auffülleffekt und einem überhöhten Versorgungsniveau bei einigen Anstalten (vgl. 14. Bericht, Tzn. 129 ff. und Anlage 2). Die Kommission hat deshalb erheblichen Handlungsbedarf bei den Rundfunkanstalten gesehen (14. Bericht, Tz.134).

Tz. 70
Die Rundfunkanstalten haben diesen Handlungsbedarf erkannt und mit ihren Tarifpartnern über Einschnitte in die alten Versorgungswerke verhandelt, weil die bestehenden Regelungen nicht mehr finanzierbar und nach außen nicht mehr vermittelbar waren. In bilateralen Verhandlungen der einzelnen Rundfunkanstalten mit den Gewerkschaften konnten die Mehrbelastungen durch die seit 1992 verabschiedeten Änderungen der Sozialgesetze weitgehend eliminiert werden. Ein wichtiger gemeinsamer Schritt waren die Abschlüsse von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu dem im 14. Bericht, Tz. 130 erwähnten Grundsatztarifvertrag, der am 1.12.2002 in Kraft trat und die Anstalten von den Mehraufwendungen durch die Riester-Rentenreform freistellt.

Tz. 71
In den Jahren 2003 und 2004 wurden weitere Gesetze verabschiedet, die von großer Bedeutung für den Finanzbedarf bei der betrieblichen Altersversorgung der Rundfunkanstalten sind. Es handelt sich um

  • das Alterseinkunftegesetz, das den Abzug von Vorsorgeaufwendungen und die Besteuerung der gesetzlichen Renten vollig neu regelt;
  • das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das die Belastung von Krankenversicherungsbeitragen aus Betriebsrenten verdoppelt;
  • die Abschaffung des Zuschusses zum Pflegeversicherungsbeitrag;
  • das Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz, durch das aufgrund der Einfuhrung eines Nachhaltigkeitsfaktors und der Streichung von Ausbildungszeiten erhebliche Einschnitte in die gesetzliche Rente vorgenommen werden.

Tz. 72
Die ARD und das Deutschlandradio haben ermittelt, dass die Auswirkungen der vorgenannten Änderungen allein bis 2008 Mehraufwendungen für die Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung in Höhe von rd. 340 Mio. Euro zur Folge hätten. Nach umfangreichen Verhandlungen mit ihren Tarifpartnern haben BR, NDR, RB, RBB, SWR und WDR sowie Deutschlandradio am 21. März 2005 einen neuen Grundsatztarifvertrag mit einer weitreichenden Neuordnung der alten Versorgungswerke erreicht.

Die vorgenannten Rundfunkanstalten erklären, dass damit die Gesamtversorgung zwar dem Namen nach aufrechterhalten bleibe, aber der für eine Gesamtversorgung typische Auffülleffekt dauerhaft eliminiert werde. Es sei dauerhaft eine Abkopplung von den gesetzgeberischen externen Faktoren erreicht.

Tz. 73
Der zum 1.5.2005 in Kraft getretene neue Grundsatztarifvertrag sieht folgende Regelungen vor:

  • den Übergang von der Nettobegrenzung bei der Gesamtversorgung bei BR, NDR, RB, RBB und WDR sowie Deutschlandradio auf eine Bruttobegrenzung (HR und SWR hatten bereits eine Brutto-Gesamtversorgung). Hierdurch wird eine Abkopplung von Änderungen der Steuergesetze sowie Sozialabgaben erreicht. Soweit in den Versorgungswerken bisher Neuberechnungen bei Rentenanpassungen vorgesehen waren, erfolgt letztmalig zum 1.1.2005 (beim NDR zum 1.5.2005) eine Neuberechnung nach der bisherigen Regelung.
  • die Einführung eines den Auffülleffekt vermeidenden Korrekturfaktors (Erweiterung des Riester-Renten-Korrekturfaktors), der eine Abkopplung von Leistungsminderungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung bewirkt.
  • Die sich aus den eingangs genannten, in den Jahren 2003 und 2004 getroffenen gesetzlichen Neuregelungen ergebenden Mehrbelastungen werden durch eine Übergangsregelung etwa hälftig von den Rundfunkanstalten und den Berechtigten getragen. Es handelt sich hierbei um einen Betrag in der Größenordnung von je rd. 170 Mio. Euro im laufenden Gebührenzeitraum.
Als Gegenleistung gegenüber ihren Tarifpartnern haben sich die vorgenannten Rundfunkanstalten dazu verpflichtet, dass im Falle einer Kündigung des Versorgungstarifvertrags (VTV) durch eine Rundfunkanstalt vor dem Jahr 2015 für diese Anstalt der bis zu diesem Zeitpunkt erreichte Grad der Entlastung von der Abkopplung der gesetzlichen Rentenversicherung fortgeschrieben wird. Außerdem haben sie eine Erklärung zur Beschäftigungssicherung abgegeben (keine betriebsbedingten Kündigungen bis 2008).

Tz. 74
Der HR hat sich an dem Grundsatztarifvertrag nicht beteiligt, weil er mit seinen Tarifpartnern allein verhandelt und nicht bereit war, eine Bestandssicherung für den VTV HR sowie einen Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen zu erklären. Er hat hierzu am 12.7.2005 eine Stellungnahme dahingehend abgegeben, dass er seine Altersversorgungsregelung schon von externen Faktoren abgekoppelt und die Gesamtversorgung für Versorgungsempfänger abgeschafft hat (beginnend 1994). Soweit sich künftige Änderungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung auf die noch nicht im Ruhestand befindlichen Mitarbeiter auswirken, bestehe eine tarifvertraglich vereinbarte Verhandlungspflicht.

Anders als bei den anderen ARD-Anstalten bleibt beim HR damit zumindest die Abkopplung von der Gesamtversorgung für die noch nicht in Ruhestand befindlichen Mitarbeiter offen (sog. Anwartschaften). Der HR will durch Tarifverhandlungen sicherstellen, dass durch Änderungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung verursachte erhebliche Mehraufwendungen bei seiner betrieblichen Altersversorgung de facto vermieden werden. Veränderungen des Lohn-/Einkommensteuergesetzes lösen bei einer Bruttogesamtversorgung, wie sie beim HR besteht, keinen Auffülleffekt aus. Mittelfristig will auch der HR wie die anderen ARD-Anstalten mit seinen Tarifpartnern eine grundsätzliche Abkehr von der Gesamtversorgung erreichen.

Diese bereits 1994 eingeleiteten Maßnahmen zum Abbau von Auffülleffekten bei einer Gesamtversorgung müssten beim HR gegenüber den anderen ARD-Anstalten zu erheblichen Kostenreduzierungen geführt haben. Die Kennzahlen des HR für die Leistung pro Rentenempfänger liegen aber über dem ARD-Durchschnitt. Auch aus den kassenwirksamen Versorgungsleistungen ist keine deutliche Abweichung nach unten erkennbar. In dieser Frage besteht infolgedessen weiterer Klärungsbedarf.

Tz. 75
Der MDR und der SR sind nicht beteiligt, weil es bei beiden Anstalten keine Gesamtversorgungssysteme gibt.

Tz. 76
Wie bei der ARD besteht auch beim ZDF nominell weiter eine Gesamtversorgung. Das ZDF erklärt aber, schon früher als die vorgenannten Rundfunkanstalten in Verhandlungen mit seinen Tarifpartnern erreicht zu haben, dass der Auffülleffekt nicht eintritt. Das ZDF hat außer der Abkopplung von der Riester-Rentenreform durch vier Versorgungstarifverträge in den Jahren 2003 und 2004 Kostenreduzierungen durch Ausschluss des Auffülleffekts bei der Gesamtversorgung in der Größenordnung von rd. 99 Mio. Euro (14. Bericht, Tz. 121) erreicht. Es hat durch einen Abschlag von 2 % auf das Vergleichseinkommen vermieden, dass ihm Mehraufwendungen durch geringere Bewertung von Schul- und Ausbildungszeiten nach dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) entstehen. Außerdem wurde ein Verzicht auf Nachbesserungen aufgrund von Änderungen des Einkommensteuergesetzes vereinbart.

Im Gegensatz zur ARD (vgl. 14. Bericht, Anlage II, Tz. 12) ist beim ZDF allerdings keine in die Zukunft gerichtete dauerhafte Abkopplung von der Gesamtversorgung, die nach wie vor weiter besteht, vorgenommen worden. Das ZDF muss folglich bei jeder neuen, einen Auffülleffekt auslösenden gesetzlichen Regelung für Steuern oder Altersversorgung diesen Effekt mit seinen Tarifpartnern wegverhandeln, was nicht ohne Risiken ist. Da das dem ZDF bisher aber immer gelungen ist, hält das ZDF diesen Weg für richtiger, zumal er bisher nicht mit fortwirkenden, kostenträchtigen Übergangsregelungen verbunden war. Das ZDF weist ferner darauf hin, dass die Zahl der Mitarbeiter, für die noch die alte Versorgungsregelung gilt, wesentlich kleiner ist als bei ARD und Deutschlandradio und von Jahr zu Jahr immer kleiner wird, so dass sich die Risiken relativieren. Das ZDF erklärt, es werde auch in Zukunft durch Verhandlungen sicherstellen, dass der Auffülleffekt bei ihm nicht eintritt.

Bewertung

Tz. 77
Die Kommission erkennt an, dass die Rundfunkanstalten auf die langjährige Forderung der KEF, auch bei den alten Versorgungswerken eine Abkopplung von Gesamtversorgungssystemen vorzunehmen, reagiert haben. Sie hält aber aufgrund des erst zum 1.5.2005 in Kraft getretenen Grundsatztarifvertrages im Augenblick - auch hinsichtlich der vereinbarten Übergangslösung - eine Würdigung der wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Vertrages noch nicht für möglich. Das ZDF hat bisher noch keinen vollen Wegfall des Auffülleffektes der Gesamtversorgung bei seinen alten Versorgungswerken sichergestellt. Es besteht beim ZDF weiterhin ein Verhandlungsrisiko verbunden mit finanziellen Risiken. Das gleiche gilt für den HR, der sich am Grundsatztarifvertrag der ARD nicht beteiligt hat.

Hinsichtlich des Versorgungsniveaus bleibt abzuwarten, ob und inwieweit sich bei der ARD die Umstellung von einer Nettobegrenzung auf eine Bruttobegrenzung der Gesamtversorgung auch auf das Versorgungsniveau auswirkt.

Tz. 78
Nach den Mitteilungen der Anstalten wird im Jahr 2008 noch eine Deckungslücke in Höhe von 709,4 Mio. Euro bestehen. Dieser Fehlbetrag ist um 86,3 Mio. Euro höher als im 14. Bericht prognostiziert. Dementsprechend reduziert sich auch der im 14. Bericht angegebene Deckungsgrad von 86,8 % auf 84,9 %. Diese Veränderung hängt mit dem von den Rundfunkanstalten aufgrund der Zunahme der Gebührenbefreiungsfälle erwarteten Rückgang der Gebührenerträge zusammen, der natürlich auch die zweckgebundenen rd. 25 Cent betrifft. Die ARD rechnet jetzt mit einer Schließung der Deckungslücke im Jahr 2015 statt laut 14. Bericht bereits im Jahr 2014.

Die Kommission erwartet, dass alle den Rundfunkanstalten über den zweckgebundenen Gebührenanteil zufließenden Mittel den Deckungsstöcken zugeführt werden.

Tab. 24 Übersicht über die Entwicklung des Deckungsgrades sowie die Schließung der Deckungslücke in der Altersversorgung der ARD-Anstalten in den Jahren 1997-2008 laut Anmeldung zum 15. KEF-Bericht (in Mio. Euro)
  1997-2000
Zwischensumme
2001-2004
Zwischensumme
2005
Vorschau
2006
Vorschau
2007
Vorschau
2008
Vorschau
2005-2008
Zwischensumme
1997-2008
Summe
Ruhegeldrückstellung
TVA/VO incl. Beihilfe
Stand 31.12. Vorjahr     4.338,489 4.474,839 4.561,699 4.637,398    
+ Veränderung
Rückstellung
428,431 278,007 136,350 86,860 75,699 66,008 364,917 1.071,355
Stand 31.12. = Summe A     4.474,839 4.561,699 4.637,398 4.703,406    
Sondervermögen
Altersversorgung
Stand 31.12. Vorjahr     3.351,996 3.470,347 3.633,213 3.810,936    
+ Zuführung zum Sondervermögen AV (saldiert mit Entnahmen) 865,202 783,512 118,351 162,866 177,723 183,069 642,009 2.290,723
Stand 31.12. = Summe B     3.470,347 3.633,213 3.810,936 3.994,005    
Deckungsgrad/-lücke
Deckungsgrad 31.12. in % (Summe B im Verhältnis zu Summe A)     77,6 % 79,6 % 82,2 % 84,9 %    
Fehlbetrag 31.12. zur 100%igen Deckung (Summe B ./. Summe A)     - 1.004,492 - 928,486 - 826,462 - 709,401    
Soll-Zuführungen zum
Sondervermögen AV
Erträge aus dem zweckgebundenen Gebührenanteil AV (25 Cent) 393,075 414,630 104,846 104,782 105,044 105,289 419,961 1.227,666
+ Veränderung Ruhegeldrückstellung TVA/VO incl. Beihilfe 428,431 278,007 136,350 86,860 75,699 66,008 364,917 1.071,355
= Soll-Zuführung zum Sondervermögen AV 821,506 692,638 241,196 191,642 180,743 171,297 784,878 2.299,022
Übererfüllung/ Untererfüllung
Zuführung zum Sondervermögen AV (saldiert mit Entnahmen) 865,202 783,512 118,351 162,866 177,723 183,069 642,009 2.290,723
./. Soll-Zuführung zum Sondervermögen AV 821,506 692,638 241,196 191,642 180,743 171,297 784,878 2.299,022
="Übererfüllung"(+)/ "Untererfüllung"(-) 43,696 90,874 - 122,845 - 28,776 - 3,020 11,772 - 142,869 - 8,298

Tz. 79
In der letzten Zeile der Tabelle fällt auf, dass die ARD-Anstalten im Zeitraum 2005-2008 142,869 Mio. Euro aus den ihnen zweckgebunden zur Schließung der Deckungslücke zufließenden Mitteln nicht den Deckungsstöcken zuführen, sondern z.T. mit Übererfüllungen in den Vorjahren verrechnen wollen. Dies ist für die Kommission inakzeptabel. Obwohl die ARD-Anstalten erklären, dass sie den fehlenden Betrag bis Ende der Gebührenperiode ausgleichen wollen, besteht in dieser Frage dringender Klärungsbedarf. Die Kommission erwartet mindestens, dass der Nachweis über den Ausgleich in den Anmeldungen zum 16. Bericht erbracht wird.


Letzte Aktualisierung 23.01.2006