15. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Sechszehntes Kapitel
Prüfungsschwerpunkte zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
I. Verwaltungskosten
- Der Verwaltungskostenanteil der ARD-Anstalten beläuft sich im Zeitraum 2001-2004 auf durchschnittlich 4,0 % im Vergleich zu den Gesamtaufwendungen. Beim ZDF beträgt die Quote 3,5 %, beim Deutschlandradio 4,9 %. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Bemühungen der Anstalten um mehr Wirtschaftlichkeit bei den Verwaltungskosten erkennbar sind.
- Die sachgerechte Erarbeitung der Zuordnungskriterien und die Herausgabe eines anstaltsübergreifenden Leitfadens erhöht die Transparenz im Verwaltungskostenbereich. Zukünftig sind anstaltsübergreifend Benchmarks möglich, aus denen die Anstalten die notwendigen Schlüsse ziehen müssen.
1. Darstellung der Anstalten
1.1 Verwaltungskosten allgemein
Tz. 598
Die Verwaltungskosten enthalten die Kosten für Intendanz, Justiziariat, Verwaltungsdirektion mit
Finanzen, Personal, Honorare und Lizenzen, auf die Verwaltung entfallende Aufwendungen für Organisation
und Datenverarbeitung, Verwaltung der Außenstellen (Inlandsstudios) sowie die Kosten
für die Allgemeine Verwaltung.
Die ARD-Anstalten haben aufgrund der Analysen der Kommission im 14. Bericht die Erhebung der
Verwaltungskosten überprüft und einen Leitfaden für die Ermittlung der Verwaltungskosten entwickelt.
ZDF und Deutschlandradio wenden diesen Leitfaden mit Zuordnungskriterien für die Verwaltungskosten ebenfalls an.1
1 Die Zuordnungskriterien für die Verwaltungskosten und auch für die Gesamtaufwendungen haben sich gegenüber dem 14. Bericht (Tzn. 512 ff.)
verändert. In Abstimmung mit der KEF wurde auch die Berechnung der Aufwendungen für die Altersversorgung vereinheitlicht, so dass sie ab 2003 für
alle ARD-Anstalten und das Deutschlandradio aufgrund gleicher Vorgaben berechnet werden.
Im Einvernehmen mit der Kommission wurden die Gesamtaufwendungen der ARD zur Bereinigung
von Doppelerfassungen neu abgegrenzt. Auch beim Deutschlandradio wurde die Methodik zur
Ermittlung der Gesamtaufwendungen durch die Anwendung des ARD-Leitfadens geändert.
Der Anteil der Verwaltungskosten der Anstalten an den Gesamtaufwendungen zeigt für die Jahre
2001-2004 folgendes Bild:
| Jahr | BR | HR | MDR | NDR | RB | RBB | SR | SWR | WDR | ARD | ZDF | DLR |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2001 | 4,3 % | 4,1 % | 3,6 % | 4,4 % | 5,2 % | 4,9 %* | 4,7 % | 4,5 % | 3,4 % | 4,1 % | 3,5 % | 5,4 % |
| 2002 | 4,0 % | 3,9 % | 3,6 % | 4,3 % | 6,0 % | 5,3 %* | 5,1 % | 5,0 % | 3,4 % | 4,1 % | 3,4 % | 5,0 % |
| 2003 | 3,8 % | 4,2 % | 3,6 % | 3,9 % | 5,7 % | 4,1 % | 5,4 % | 3,9 % | 3,6 % | 3,9 % | 3,6 % | 4,7 % |
| 2004 | 3,8 % | 3,9 % | 3,5 % | 3,9 % | 5,7 % | 3,6 % | 5,3 % | 3,9 % | 3,6 % | 3,8 % | 3,3 % | 4,6 % |
| Ø | 4,0 % | 4,0 % | 3,6 % | 4,1 % | 5,7 % | 4,3 % | 5,1 % | 4,2 % | 3,5 % | 4,0 % | 3,5 % | 4,9 % |
* Mittel aus SFB und ORB
ARD
Tz. 599
In der Gesamttendenz zeigt sich, dass die Verwaltungskostenquote im Zeitraum 2001-2004 bei der
ARD zurückgegangen ist. Leichte Erhöhungen ergeben sich 2003/2004 nur bei RB, SR und WDR.
Der Personalkostenanteil an den Verwaltungskosten liegt nach der Darstellung aller ARD-Anstalten
in den Jahren 2001-2004 bei durchschnittlich 67,6 %. Die Aufwendungen für die Altersversorgung
sind bei der ARD von 10,2 % im Jahr 2001 (24,2 Mio. Euro) auf 3,4 % (7,7 Mio. Euro) im Jahr 2004
gesunken. Die gesamten Personalkosten inklusive Altersversorgung gingen von 160 Mio. Euro im
Jahr 2001 auf 152,3 Mio. Euro im Jahr 2004 zurück.
ZDF
Tz. 600
Kostenreduzierungen ergeben sich im Jahr 2004 bei den Studio-Verwaltungen durch verursachungsgerechte
Verrechnungen der Fahrdienstleistungen sowie bei der Organisation und Datenverarbeitung
durch Abschluss von Sonderprojekten und Reduzierung der Wartungsleistungen. Auch im
Bereich Personal und im Bereich Finanzen sind die Kosten gesunken. Die Kosten der Intendanz und
des Justiziariates haben sich 2003 und 2004 nicht signifikant verändert.
Der Personalkostenanteil inklusive Altersversorgung betrug beim ZDF im Jahr 2001 57 % an den
Verwaltungskosten und ist bis zum Jahr 2004 auf 62 % angestiegen.
Deutschlandradio
Tz. 601
Das Deutschlandradio ermittelt die Verwaltungskosten ab dem Jahr 2003 auch nach den Vorgaben
des Leitfadens der ARD. Dadurch ist eine unmittelbare Vergleichbarkeit mit den Vorjahren nur
eingeschränkt gegeben.
Der prozentuale Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtaufwendungen für den Zeitraum
2001-2004 beläuft sich auf durchschnittlich 4,9 %. In den Jahren 2003 und 2004 ist die Verwaltungskostenquote
auf 4,6 % bei Berücksichtigung der Modifizierung der Gesamtkosten gesunken.
Der Personalkostenanteil an den Verwaltungskosten beim Deutschlandradio betrug im Jahr 2003
71,6 % und ist um 3,4 % (413.000 Euro) gegenüber dem Jahr 2002 gesunken. Nach Darstellung des
Deutschlandradios ist dies auch auf die modifizierte Berechnung der Aufwendungen für die Altersversorgung
zurückzuführen. Im Jahr 2004 verringerte sich der Personalaufwand erneut und erreicht
66,8 % an den Verwaltungskosten.
Tz. 602
Im Einzelnen setzt sich die Entwicklung der Verwaltungskosten der Jahre 2003 und 2004 wie folgt
zusammen:
| ARD | ZDF | DLR | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2003 | 2004 | 2003 | 2004 | 2003 | 2004 | |
| Intendanz | 20,6 | 21,0 | 3,9 | 4,0 | 0,9 | 0,9 |
| Justiziariat | 10,7 | 10,3 | 2,4 | 2,6 | 0,3 | 0,3 |
| Verwaltungsdirektion (Leitung) | 5,7 | 5,3 | 0,8 | 0,8 | 0,4 | 0,4 |
| Finanzverwaltung | 28,7 | 28,3 | 8,1 | 7,9 | 1,8 | 1,8 |
| Personal | 33,4 | 33,7 | 7,5 | 7,2 | 1,9 | 1,9 |
| Honorare und Lizenzen | 22,9 | 23,3 | 8,1 | 8,2 | 1,4 | 1,4 |
| Organisation und Datenverarbeitung | 36,6 | 36,4 | 8,2 | 7,3 | 0,7 | 0,6 |
| Verwaltung der Außenstellen | 11,3 | 11,8 | 6,2 | 4,9 | 0,0 | 0,0 |
| Allgemeine Verwaltung | 55,4 | 55,7 | 16,8 | 16,7 | 1,3 | 1,3 |
| Summe Verwaltungskosten | 225,2 | 225,9 | 62,1 | 59,5 | 8,7 | 8,6 |
| Gesamtaufwendungen | 5.775,1 | 5.917,4 | 1.714,1 | 1.821,5 | 186,2 | 185,1 |
| Anteil Verwaltungskosten | 3,9 % | 3,8 % | 3,6 % | 3,3 % | 4,7 % | 4,6 % |
1.2 Intendanz
Tz. 603
Die Kosten der Intendanz beim WDR sind zwar im Jahr 2003 gegenüber 2002 zurückgegangen,
haben sich aber im Jahr 2004 wieder erhöht. Der WDR teilt dazu mit, dass im Vergleich zu anderen
großen Landesrundfunkanstalten der Bereich "HA Revision", der bei der Intendanz angesiedelt ist,
höhere Personalkosten durch eine Vielzahl von Zusatzaufgaben (z.B. intere Beratungstätigkeit als
Ersatz für externe Unternehmensberatungen) verursache.
Der BR begründet die gestiegenen Kosten der Intendanz in den Jahren 2003/2004 mit einem Umstrukturierungsprozess,
der von Unternehmensberatern begleitet wurde. Im Jahr 2005 würden sich
die Kosten wieder reduzieren.
Der Kostenanstieg des NDR in den Jahren 2003/2004 wird mit dem ARD-Vorsitz begründet.
1.3 Honorare und Lizenzen
Tz. 604
Nachdem von den ARD-Anstalten in den Jahren 2002/2003 bei den Kosten für Honorare und
Lizenzen eine Reduzierung von 1,3 Mio. Euro ausgewiesen wurde, haben sich in den Jahren
2003/2004 die Kosten um 0,4 Mio. Euro erhöht.
Der Bereich Honorare und Lizenzen wurde zum 14. Bericht in einer vergleichenden Untersuchung
zwischen WDR, BR und NDR auf weitere Möglichkeiten der Kosteneinsparung überprüft. Die Kommission
empfahl den Anstalten, die Untersuchung unter Einbeziehung aller ARD-Anstalten fortzusetzen
und mögliche Kosteneinsparungen zu realisieren.
Die Anstalten haben den neuen Untersuchungsbericht vorgelegt, der nun alle ARD-Anstalten mit
einbezieht. Der interne Vergleich basiert auf den Zahlen des Jahres 2003.
Aus Sicht der ARD besteht derzeit Konsens nur hinsichtlich der Daten über die Kosten und Personalkapazitäten,
die mit ca. 82,6 % den größten Kostenbestandteil ausmachen. Damit ergibt sich
folgende Übersicht:
| Kosten 2003 (in Mio. Euro) | Personal | |
|---|---|---|
| BR | 3.116,3 | 47,5 |
| HR | 1.738,0 | 34,4 |
| MDR | 2.588,0 | 43,0 |
| NDR | 2.579,5 | 41,5 |
| RB | 349,0 | 7,1 |
| RBB | 1.886,9 | 33,3 |
| SR | 640,4 | 11,3 |
| SWR | 3.395,0 | 53,7 |
| WDR | 6.596,2 | 80,0 |
Tz. 605
Der Gesamtvergleich zeigt, dass der WDR mit den höchsten ausgewiesenen Kosten auch einen
entsprechend hohen Personalbestand hat. Dieser wird mit der Anzahl der Honorarverträge und der
im Vergleich höchsten Anzahl an Lizenzverträgen begründet sowie mit dem Abrechnungssystem
(Überwiegenheitsprinzip), das vom WDR angewandt wird.
Die Anstalten wenden bei der Abrechnung der Honorarverträge und bei den freien Mitarbeitern
unterschiedliche Abrechnungsverfahren an: das Überwiegenheitsverfahren, die pauschale sozialversicherungsrechtliche
Beurteilung der Tätigkeit und die Rahmenvereinbarung. Die Anwendung
der Verfahren ist insbesondere abhängig von den jeweiligen Standortgegebenheiten, wobei das
Angebot von und die Nachfrage nach Mediendienstleistungen an unterschiedlichen Standorten
z.T. beträchtlich voneinander abweichen.
Zwar hat das Überwiegenheitsverfahren den höchsten personellen Aufwand, schließt aber Nachforderungen
der Sozialversicherungsträger weitgehend aus und führt nach Angaben des WDR zu
geringeren Arbeitgeberanteilen (z.B. BR 13,5 Mio. Euro, MDR 7,7 Mio. Euro, NDR 7,4 Mio. Euro,
SWR 14,9 Mio. Euro, WDR 3,5 Mio. Euro). Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der
Tätigkeit wird anhand der Kataloge der Versicherungsträger eine pauschale Festlegung getroffen.
Die Rahmenvereinbarung ist personell mit geringeren Aufwendungen verbunden, kann aber bei
Prüfungen im Einzelfall zu Nachforderungen führen. Der WDR ist durch die Sozialversicherungsträger
angewiesen worden, das Überwiegenheitsverfahren anzuwenden.
Tz. 606
Beim ZDF sind die Kosten für Honorare und Lizenzen im Jahr 2003 gestiegen; dies wird mit einem
leichten Anstieg der Personalkosten begründet, wogegen die Sachfremdkosten gesunken sind.
Ursächlich für den Anstieg der Personalkosten sind gestiegene Anforderungen im Zusammenhang
mit den neueren Programmen, Online- und Multimediadiensten.
1.4 Organisation und Datenverarbeitung
Tz. 607
Da die Kostenentwicklung der Position Organisation und Datenverarbeitung bei den Anstalten
unterschiedlich verläuft, bat die Kommission für den 15. Bericht um eine Darstellung der weiteren
Entwicklungsschritte der Arbeitsgruppe Informatik von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Ziel der
anstaltsübergreifenden Zusammenarbeit ist die Bündelung der Aufgaben im Bereich Information
und Kommunikation, der wirtschaftliche Einkauf und die gemeinsame Weiterentwicklung von
Standards für die Rundfunkanstalten. Die Arbeitsgruppe unter der Federführung vom HR beschreibt
in ihrem Bericht die Synergie- und Wirtschaftlichkeitseffekte, wodurch konkrete Einsparungen
durch Kooperationen erreicht wurden und höhere Aufwendungen durch die Bündelung
von anstaltsübergreifenden Aufgaben vermieden werden konnten.
Beispiele für Einsparungen durch die Arbeitsgruppe:
- Hohe Rabatte beim Kauf von Software-Lizenzen;
- Einsparungen bei den jährlichen Software-Wartungskosten;
- Einsparungen über Rahmenverträge mit Lieferanten und den Einbau von Öffnungsklauseln in Einzelverträge, die anderen Anstalten den Einstieg in die Verträge zu günstigen Konditionen erlauben;
- Einsparungen durch Bündelung und entsprechende Vertragsgestaltung für die Festnetzanschlüsse und für den Mobilfunk;
- verstärkte Nutzung des Informations-Verarbeitungs-Zentrums Berlin (IVZ);
- Kooperation bei den Archivdatenbanken.
Die Arbeitsgruppe beziffert die erzielten Einsparungen im IT-Bereich durch Kooperationen bei Entwicklungen und verbesserte Vertragsgestaltung für den Zeitraum 2000-2004 auf 20,3 Mio. Euro für Einzelprojekte, die jährlichen Einsparungen sollen sich zwischen 15,7 Mio. Euro und 17,6 Mio. Euro belaufen.
1.5 Verwaltungskostenvergleich Hörfunk und Fernsehen
Tz. 608
Die ARD hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um zu überprüfen, ob Hörfunk und Fernsehen unterschiedliche
Verwaltungskosten verursachen. Am Beispiel der drei Anstalten NDR, SR und WDR
wurde eine Trennung der Verwaltungskosten in Hörfunk und Fernsehen erarbeitet.
Ein Verwaltungskostenvergleich Hörfunk und Fernsehen am Beispiel von WDR, NDR und SR scheint
die strukturellen Unterschiede zu bestätigen und damit auch die unterschiedlichen finanziellen
Aufwendungen der Verwaltung zwischen Hörfunk und Fernsehen. Hörfunk ist durch seine Kleinteiligkeit
aufwändiger als Fernsehen, dadurch ergibt sich ein höherer Personalbedarf. Es gibt fast
keine Fremdproduktionen.
Da am Verwaltungskostenvergleich Hörfunk und Fernsehen nur drei von insgesamt neun ARD-Anstalten
beteiligt waren, kann der Vergleich nicht als repräsentativ bewertet werden.
