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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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15. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

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Sechszehntes Kapitel
Prüfungsschwerpunkte zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

I. Verwaltungskosten

  • Der Verwaltungskostenanteil der ARD-Anstalten beläuft sich im Zeitraum 2001-2004 auf durchschnittlich 4,0 % im Vergleich zu den Gesamtaufwendungen. Beim ZDF beträgt die Quote 3,5 %, beim Deutschlandradio 4,9 %. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Bemühungen der Anstalten um mehr Wirtschaftlichkeit bei den Verwaltungskosten erkennbar sind.
  • Die sachgerechte Erarbeitung der Zuordnungskriterien und die Herausgabe eines anstaltsübergreifenden Leitfadens erhöht die Transparenz im Verwaltungskostenbereich. Zukünftig sind anstaltsübergreifend Benchmarks möglich, aus denen die Anstalten die notwendigen Schlüsse ziehen müssen.

1. Darstellung der Anstalten

1.1 Verwaltungskosten allgemein

Tz. 598
Die Verwaltungskosten enthalten die Kosten für Intendanz, Justiziariat, Verwaltungsdirektion mit Finanzen, Personal, Honorare und Lizenzen, auf die Verwaltung entfallende Aufwendungen für Organisation und Datenverarbeitung, Verwaltung der Außenstellen (Inlandsstudios) sowie die Kosten für die Allgemeine Verwaltung.

Die ARD-Anstalten haben aufgrund der Analysen der Kommission im 14. Bericht die Erhebung der Verwaltungskosten überprüft und einen Leitfaden für die Ermittlung der Verwaltungskosten entwickelt. ZDF und Deutschlandradio wenden diesen Leitfaden mit Zuordnungskriterien für die Verwaltungskosten ebenfalls an.1

1 Die Zuordnungskriterien für die Verwaltungskosten und auch für die Gesamtaufwendungen haben sich gegenüber dem 14. Bericht (Tzn. 512 ff.) verändert. In Abstimmung mit der KEF wurde auch die Berechnung der Aufwendungen für die Altersversorgung vereinheitlicht, so dass sie ab 2003 für alle ARD-Anstalten und das Deutschlandradio aufgrund gleicher Vorgaben berechnet werden.

Im Einvernehmen mit der Kommission wurden die Gesamtaufwendungen der ARD zur Bereinigung von Doppelerfassungen neu abgegrenzt. Auch beim Deutschlandradio wurde die Methodik zur Ermittlung der Gesamtaufwendungen durch die Anwendung des ARD-Leitfadens geändert.

Der Anteil der Verwaltungskosten der Anstalten an den Gesamtaufwendungen zeigt für die Jahre 2001-2004 folgendes Bild:

Tab. 80 Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtaufwendungen 2001-2004
Jahr BR HR MDR NDR RB RBB SR SWR WDR ARD ZDF DLR
2001 4,3 % 4,1 % 3,6 % 4,4 % 5,2 % 4,9 %* 4,7 % 4,5 % 3,4 % 4,1 % 3,5 % 5,4 %
2002 4,0 % 3,9 % 3,6 % 4,3 % 6,0 % 5,3 %* 5,1 % 5,0 % 3,4 % 4,1 % 3,4 % 5,0 %
2003 3,8 % 4,2 % 3,6 % 3,9 % 5,7 % 4,1 % 5,4 % 3,9 % 3,6 % 3,9 % 3,6 % 4,7 %
2004 3,8 % 3,9 % 3,5 % 3,9 % 5,7 % 3,6 % 5,3 % 3,9 % 3,6 % 3,8 % 3,3 % 4,6 %
Ø 4,0 % 4,0 % 3,6 % 4,1 % 5,7 % 4,3 % 5,1 % 4,2 % 3,5 % 4,0 % 3,5 % 4,9 %

* Mittel aus SFB und ORB

ARD

Tz. 599
In der Gesamttendenz zeigt sich, dass die Verwaltungskostenquote im Zeitraum 2001-2004 bei der ARD zurückgegangen ist. Leichte Erhöhungen ergeben sich 2003/2004 nur bei RB, SR und WDR.

Der Personalkostenanteil an den Verwaltungskosten liegt nach der Darstellung aller ARD-Anstalten in den Jahren 2001-2004 bei durchschnittlich 67,6 %. Die Aufwendungen für die Altersversorgung sind bei der ARD von 10,2 % im Jahr 2001 (24,2 Mio. Euro) auf 3,4 % (7,7 Mio. Euro) im Jahr 2004 gesunken. Die gesamten Personalkosten inklusive Altersversorgung gingen von 160 Mio. Euro im Jahr 2001 auf 152,3 Mio. Euro im Jahr 2004 zurück.

ZDF

Tz. 600
Kostenreduzierungen ergeben sich im Jahr 2004 bei den Studio-Verwaltungen durch verursachungsgerechte Verrechnungen der Fahrdienstleistungen sowie bei der Organisation und Datenverarbeitung durch Abschluss von Sonderprojekten und Reduzierung der Wartungsleistungen. Auch im Bereich Personal und im Bereich Finanzen sind die Kosten gesunken. Die Kosten der Intendanz und des Justiziariates haben sich 2003 und 2004 nicht signifikant verändert.

Der Personalkostenanteil inklusive Altersversorgung betrug beim ZDF im Jahr 2001 57 % an den Verwaltungskosten und ist bis zum Jahr 2004 auf 62 % angestiegen.

Deutschlandradio

Tz. 601
Das Deutschlandradio ermittelt die Verwaltungskosten ab dem Jahr 2003 auch nach den Vorgaben des Leitfadens der ARD. Dadurch ist eine unmittelbare Vergleichbarkeit mit den Vorjahren nur eingeschränkt gegeben.

Der prozentuale Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtaufwendungen für den Zeitraum 2001-2004 beläuft sich auf durchschnittlich 4,9 %. In den Jahren 2003 und 2004 ist die Verwaltungskostenquote auf 4,6 % bei Berücksichtigung der Modifizierung der Gesamtkosten gesunken.

Der Personalkostenanteil an den Verwaltungskosten beim Deutschlandradio betrug im Jahr 2003 71,6 % und ist um 3,4 % (413.000 Euro) gegenüber dem Jahr 2002 gesunken. Nach Darstellung des Deutschlandradios ist dies auch auf die modifizierte Berechnung der Aufwendungen für die Altersversorgung zurückzuführen. Im Jahr 2004 verringerte sich der Personalaufwand erneut und erreicht 66,8 % an den Verwaltungskosten.

Tz. 602
Im Einzelnen setzt sich die Entwicklung der Verwaltungskosten der Jahre 2003 und 2004 wie folgt zusammen:

Tab. 81 Verwaltungskosten 2003 und 2004 (in Mio. Euro)
  ARD ZDF DLR
2003 2004 2003 2004 2003 2004
Intendanz 20,6 21,0 3,9 4,0 0,9 0,9
Justiziariat 10,7 10,3 2,4 2,6 0,3 0,3
Verwaltungsdirektion (Leitung) 5,7 5,3 0,8 0,8 0,4 0,4
Finanzverwaltung 28,7 28,3 8,1 7,9 1,8 1,8
Personal 33,4 33,7 7,5 7,2 1,9 1,9
Honorare und Lizenzen 22,9 23,3 8,1 8,2 1,4 1,4
Organisation und Datenverarbeitung 36,6 36,4 8,2 7,3 0,7 0,6
Verwaltung der Außenstellen 11,3 11,8 6,2 4,9 0,0 0,0
Allgemeine Verwaltung 55,4 55,7 16,8 16,7 1,3 1,3
Summe Verwaltungskosten 225,2 225,9 62,1 59,5 8,7 8,6
Gesamtaufwendungen 5.775,1 5.917,4 1.714,1 1.821,5 186,2 185,1
Anteil Verwaltungskosten 3,9 % 3,8 % 3,6 % 3,3 % 4,7 % 4,6 %

1.2 Intendanz

Tz. 603
Die Kosten der Intendanz beim WDR sind zwar im Jahr 2003 gegenüber 2002 zurückgegangen, haben sich aber im Jahr 2004 wieder erhöht. Der WDR teilt dazu mit, dass im Vergleich zu anderen großen Landesrundfunkanstalten der Bereich "HA Revision", der bei der Intendanz angesiedelt ist, höhere Personalkosten durch eine Vielzahl von Zusatzaufgaben (z.B. intere Beratungstätigkeit als Ersatz für externe Unternehmensberatungen) verursache.

Der BR begründet die gestiegenen Kosten der Intendanz in den Jahren 2003/2004 mit einem Umstrukturierungsprozess, der von Unternehmensberatern begleitet wurde. Im Jahr 2005 würden sich die Kosten wieder reduzieren.

Der Kostenanstieg des NDR in den Jahren 2003/2004 wird mit dem ARD-Vorsitz begründet.

1.3 Honorare und Lizenzen

Tz. 604
Nachdem von den ARD-Anstalten in den Jahren 2002/2003 bei den Kosten für Honorare und Lizenzen eine Reduzierung von 1,3 Mio. Euro ausgewiesen wurde, haben sich in den Jahren 2003/2004 die Kosten um 0,4 Mio. Euro erhöht.

Der Bereich Honorare und Lizenzen wurde zum 14. Bericht in einer vergleichenden Untersuchung zwischen WDR, BR und NDR auf weitere Möglichkeiten der Kosteneinsparung überprüft. Die Kommission empfahl den Anstalten, die Untersuchung unter Einbeziehung aller ARD-Anstalten fortzusetzen und mögliche Kosteneinsparungen zu realisieren.

Die Anstalten haben den neuen Untersuchungsbericht vorgelegt, der nun alle ARD-Anstalten mit einbezieht. Der interne Vergleich basiert auf den Zahlen des Jahres 2003.

Aus Sicht der ARD besteht derzeit Konsens nur hinsichtlich der Daten über die Kosten und Personalkapazitäten, die mit ca. 82,6 % den größten Kostenbestandteil ausmachen. Damit ergibt sich folgende Übersicht:

Tab. 82 Kosten und Personalkapazitäten für Honorare und Lizenzen im Jahre 2003
  Kosten 2003 (in Mio. Euro) Personal
BR 3.116,3 47,5
HR 1.738,0 34,4
MDR 2.588,0 43,0
NDR 2.579,5 41,5
RB 349,0 7,1
RBB 1.886,9 33,3
SR 640,4 11,3
SWR 3.395,0 53,7
WDR 6.596,2 80,0

Tz. 605
Der Gesamtvergleich zeigt, dass der WDR mit den höchsten ausgewiesenen Kosten auch einen entsprechend hohen Personalbestand hat. Dieser wird mit der Anzahl der Honorarverträge und der im Vergleich höchsten Anzahl an Lizenzverträgen begründet sowie mit dem Abrechnungssystem (Überwiegenheitsprinzip), das vom WDR angewandt wird.

Die Anstalten wenden bei der Abrechnung der Honorarverträge und bei den freien Mitarbeitern unterschiedliche Abrechnungsverfahren an: das Überwiegenheitsverfahren, die pauschale sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit und die Rahmenvereinbarung. Die Anwendung der Verfahren ist insbesondere abhängig von den jeweiligen Standortgegebenheiten, wobei das Angebot von und die Nachfrage nach Mediendienstleistungen an unterschiedlichen Standorten z.T. beträchtlich voneinander abweichen.

Zwar hat das Überwiegenheitsverfahren den höchsten personellen Aufwand, schließt aber Nachforderungen der Sozialversicherungsträger weitgehend aus und führt nach Angaben des WDR zu geringeren Arbeitgeberanteilen (z.B. BR 13,5 Mio. Euro, MDR 7,7 Mio. Euro, NDR 7,4 Mio. Euro, SWR 14,9 Mio. Euro, WDR 3,5 Mio. Euro). Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der Tätigkeit wird anhand der Kataloge der Versicherungsträger eine pauschale Festlegung getroffen. Die Rahmenvereinbarung ist personell mit geringeren Aufwendungen verbunden, kann aber bei Prüfungen im Einzelfall zu Nachforderungen führen. Der WDR ist durch die Sozialversicherungsträger angewiesen worden, das Überwiegenheitsverfahren anzuwenden.

Tz. 606
Beim ZDF sind die Kosten für Honorare und Lizenzen im Jahr 2003 gestiegen; dies wird mit einem leichten Anstieg der Personalkosten begründet, wogegen die Sachfremdkosten gesunken sind. Ursächlich für den Anstieg der Personalkosten sind gestiegene Anforderungen im Zusammenhang mit den neueren Programmen, Online- und Multimediadiensten.

1.4 Organisation und Datenverarbeitung

Tz. 607
Da die Kostenentwicklung der Position Organisation und Datenverarbeitung bei den Anstalten unterschiedlich verläuft, bat die Kommission für den 15. Bericht um eine Darstellung der weiteren Entwicklungsschritte der Arbeitsgruppe Informatik von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Ziel der anstaltsübergreifenden Zusammenarbeit ist die Bündelung der Aufgaben im Bereich Information und Kommunikation, der wirtschaftliche Einkauf und die gemeinsame Weiterentwicklung von Standards für die Rundfunkanstalten. Die Arbeitsgruppe unter der Federführung vom HR beschreibt in ihrem Bericht die Synergie- und Wirtschaftlichkeitseffekte, wodurch konkrete Einsparungen durch Kooperationen erreicht wurden und höhere Aufwendungen durch die Bündelung von anstaltsübergreifenden Aufgaben vermieden werden konnten.

Beispiele für Einsparungen durch die Arbeitsgruppe:

  • Hohe Rabatte beim Kauf von Software-Lizenzen;
  • Einsparungen bei den jährlichen Software-Wartungskosten;
  • Einsparungen über Rahmenverträge mit Lieferanten und den Einbau von Öffnungsklauseln in Einzelverträge, die anderen Anstalten den Einstieg in die Verträge zu günstigen Konditionen erlauben;
  • Einsparungen durch Bündelung und entsprechende Vertragsgestaltung für die Festnetzanschlüsse und für den Mobilfunk;
  • verstärkte Nutzung des Informations-Verarbeitungs-Zentrums Berlin (IVZ);
  • Kooperation bei den Archivdatenbanken.

Die Arbeitsgruppe beziffert die erzielten Einsparungen im IT-Bereich durch Kooperationen bei Entwicklungen und verbesserte Vertragsgestaltung für den Zeitraum 2000-2004 auf 20,3 Mio. Euro für Einzelprojekte, die jährlichen Einsparungen sollen sich zwischen 15,7 Mio. Euro und 17,6 Mio. Euro belaufen.

1.5 Verwaltungskostenvergleich Hörfunk und Fernsehen

Tz. 608
Die ARD hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um zu überprüfen, ob Hörfunk und Fernsehen unterschiedliche Verwaltungskosten verursachen. Am Beispiel der drei Anstalten NDR, SR und WDR wurde eine Trennung der Verwaltungskosten in Hörfunk und Fernsehen erarbeitet.

Ein Verwaltungskostenvergleich Hörfunk und Fernsehen am Beispiel von WDR, NDR und SR scheint die strukturellen Unterschiede zu bestätigen und damit auch die unterschiedlichen finanziellen Aufwendungen der Verwaltung zwischen Hörfunk und Fernsehen. Hörfunk ist durch seine Kleinteiligkeit aufwändiger als Fernsehen, dadurch ergibt sich ein höherer Personalbedarf. Es gibt fast keine Fremdproduktionen.

Da am Verwaltungskostenvergleich Hörfunk und Fernsehen nur drei von insgesamt neun ARD-Anstalten beteiligt waren, kann der Vergleich nicht als repräsentativ bewertet werden.


Letzte Aktualisierung 23.01.2006