15. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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6.Kapitel
Selbstbindungserklärungen der Anstalten für den Zeitraum bis 2008
Tz. 269
Im Zuge der Beratungen der Länder zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben sich ARD,
ZDF und Deutschlandradio zur Einhaltung einer Reihe von strukturellen Selbstbindungen verpflichtet
(vgl. Anlage 2). Nach § 3 Abs. 1 Satz 4 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag sind die finanzwirksamen
Selbstbindungen Bestandteil des Ermittlungsverfahrens der Kommission.
Dies sind zunächst die Erklärungen zur Begrenzung des Online-Aufwands, zur Begrenzung des Marketingaufwands
und zu Einsparungen im Personalbereich.
Darüber hinaus haben sich ARD und ZDF zu einer Erhöhung der Kostentransparenz bei den Gemeinschafts-
und Digitalprogrammen im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 5 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
verpflichtet.
1. Begrenzung des Online-Aufwands
Tz. 270
ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich verpflichtet, für ihre Online-Angebote nicht mehr als
0,75 % ihres Gesamtaufwands zu verausgaben.
Die Entwicklung der Online-Aufwendungen im Einzelnen wird in den Tzn. 117 ff., 134 ff. und 141
dargestellt. Die ARD erreicht für die Gebührenperiode 2005-2008 mit ihrem angemeldeten Online-
Aufwand von 172,5 Mio. Euro 0,72 % ihres Gesamtaufwands. Das ZDF meldet Aufwendungen für
Online in Höhe von 41,4 Mio. Euro an; dies sind 0,54 % seines Gesamtaufwands. Beim Deutschlandradio
machen die Online-Aufwendungen von 5,3 Mio. Euro 0,68 % des Gesamtaufwands aus.
ARD, ZDF und Deutschlandradio haben somit die von ihnen ausgesprochenen Selbstbindungen zur
Begrenzung ihres Online-Aufwands eingehalten.
Tz. 271
Aus Sicht der Kommission stellen diese Selbstbindungen aber lediglich eine Obergrenze dar. Die
Kommission hat in ihrem 14. Bericht geringere Beträge als nunmehr von den Anstalten angemeldet
als Finanzbedarf anerkannt. Sie sieht keine Veranlassung, von ihren Feststellungen im 14. Bericht,
Tzn. 234 ff. abzurücken. Der anerkannte Finanzbedarf für Online beträgt somit weiterhin
149,5 Mio. Euro für die ARD und 5,1 Mio. Euro für das Deutschlandradio. Beim ZDF werden 31,8
Mio. Euro anerkannt; dies sind 4 Mio. Euro mehr als im 14. Bericht, da zwischenzeitlich die Kooperation
mit T-Online eingestellt wurde und somit die daraus erzielten Erträge entfallen.
Die Anstalten sind allerdings ermächtigt, über die KEF-Feststellungen hinausgehende Bedarfe durch
Umschichtungen im Bestand bzw. Freisetzung zusätzlicher Mittel aus Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
zu finanzieren, sofern die Begrenzung auf 0,75 % des Gesamtaufwands nicht überschritten
wird. Beim ZDF würde diese Quote rechnerisch einen Ansatz von 57,7 Mio. Euro ermöglichen und
wäre von Anfang an unrealistisch gewesen. Das ZDF hat sie auch in seinen Anmeldungen, die sich
stärker an den Vorgaben der Kommission im 14. Bericht orientieren, weit unterschritten
(vgl. Tz. 134).
