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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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15. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

| 15. Bericht - Band 1 (als PDF - 1.190KB) | 15. Bericht - Band 2 (al s PDF 1.093KB) |

Neuntes Kapitel
Leistungsbericht

  • Das quantitative Leistungsangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat sich in den Jahren 2003 und 2004 gegenüber dem Jahr 2002 kaum verändert, im Kernbereich des Fernsehens ist es leicht rückläufig. Gründe liegen im inzwischen fast durchgängigen 24-stündigen Sendebetrieb aller Programme und in der Fusion von SFB und ORB. Insgesamt haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Jahr 2004 im Fernsehen rd. 9,85 Mio. Sendeminuten in 20 Programmen angeboten.
  • Die Gesamtsendeleistung des Ersten Fernsehprogramms der ARD betrug im Jahr 2004 rd. 518.500 Sendeminuten. Der Erstsendeanteil von 66,2 % entspricht dabei der Sendeleistung von ca. 337.300 Erstsendeminuten. Das Ressort "Sport" stellte im Jahr 2004 nach Selbstkosten das bedeutendste Ressort dar, wohingegen bei den Erstsendeminuten das Ressort "Politik und Gesellschaft" dominierte.
  • Das ZDF weist im Jahr 2004 eine Sendeleistung von rd. 487.600 Sendeminuten aus. 318.700 Erstsendeminuten entsprechen hier einem Erstsendeanteil von 65,4 %. Nach den Selbstkosten ist beim ZDF "Sport" der bedeutendste Programmbereich, danach folgt "Unterhaltung", bei den Erstsendeminuten dominiert der Programmbereich "Aktuelles".
  • Bei den Dritten Programmen der ARD mit einer Gesamtsendeleistung von rd. 4,09 Mio. Sendeminuten und einem Erstsendeanteil von 34,7 % (1,42 Mio. Erstsendeminuten) ist "Politik und Gesellschaft" sowohl nach Erstsendeminuten als auch nach Selbstkosten mit Abstand das bedeutendste Ressort.
  • Neben fünf analogen Spartenkanälen boten ARD und ZDF im Jahr 2004 zudem jeweils drei digitale Fernsehprogramme an.
  • Im Hörfunkbereich hat sich der Trend zum langfristigen Leistungsausbau fortgesetzt, aber in den digitalen Bereich verlagert. Trotz der Fusion von SFB und ORB zum RBB ist das Angebot der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten im Jahr 2004 auf 66 Hörfunkprogramme gestiegen, neun Hörfunkprogramme sind digitale Angebote. Im analogen Hörfunk boten die Anstalten insgesamt rd. 31,84 Mio. Sendeminuten und damit rd. 9,5 % weniger an als im Jahr 2002. Im öffentlichrechtlichen Hörfunk sowohl der ARD als auch des Deutschlandradios stellt "Information und Service" nach Selbstkosten und Sendeminuten die bedeutendste Programmgattung dar.
  • Alle Anstalten unterhalten umfangreiche und differenzierte Online-Angebote, die in diesem Leistungsbericht erstmals systematisch dokumentiert werden. Gemessen an der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Online-Angebotes erscheint dieses konkurrenzfähig, ohne andere Anbieter zu marginalisieren. Alle Anstalten bieten thematische und auf Programmmarken bezogene Zugänge zu ihren Online-Angeboten und bemühen sich um eine interaktive Zuschaueransprache über interaktive Angebote wie Foren, Chats, Newsletter und Communities. Der weitaus überwiegende Teil der regelmäßigen Fernsehsendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie alle Hörfunkprogramme werden durch Webauftritte, zum Teil in Form einer eigenständigen Homepage, begleitet. Zudem veranstalten alle Anstalten Online-Programmschwerpunkte und Webspecials zu bestimmten Themen und Ereignissen. Die Anstalten bieten in erheblichem Maße On-Demand-Streams an. Der weitaus größte Teil des öffentlich-rechtlichen Hörfunkangebots wird live gestreamt, d.h. ist parallel im Internet zu empfangen. Die Webauftritte der beiden öffentlich- rechtlichen Fernseh-Hauptprogramme weisen die größte technische Eloquenz und Funktionalität auf, wobei die Online-Bereitstellung von Programmangeboten (Richmedia), interaktive Kommunikationsformen und Online-Spiele essentielle Bestandteile sind. Der Webauftritt des Deutschlandradios ist davon geprägt, dass er der Begleitung zweier Hörfunkprogramme dient und sich daher durch den medienbedingten Verzicht auf aufwändige audiovisuelle Gestaltungselemente und Animationen auszeichnet.

1. Vorbemerkung

Tz. 329
Die folgende Übersicht über die Leistungsdaten der Rundfunkanstalten dokumentiert Struktur und Entwicklung des umfangreichen Leistungsangebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Es ist nicht Sache der Kommission, diese Programmangebote zu kommentieren. Die Kommission fordert jedoch die verantwortlichen Gremien auf, die hier aufgezeigten Entwicklungen zur Kenntnis zu nehmen und bei zukünftigen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Tz. 330
Die folgende Leistungsdarstellung stützt sich auf Daten, die der Kommission von den Rundfunkanstalten zur Verfügung gestellt worden sind. Der überwiegende Teil dieser Daten wird auch in den Jahrbüchern der Rundfunkanstalten ausgewiesen.

Dieser Leistungsbericht schreibt die Leistungsdarstellung des 14. Berichts weitgehend fort und behält daher das Jahr 1992 als Vergleichsbasis bei. Für künftige Berichte plant die Kommission eine Aktualisierung der Vergleichsbasis, um Angebotsveränderungen zeitnäher zu dokumentierten und um auf Veränderungen in den Genrekategorien der Anstalten zu reagieren.

Auch in diesem Bericht werden Prioritätensetzungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf der Basis der Erstsendeminuten und der von den Anstalten gelieferten Kostendaten dokumentiert, auch wenn die Erhebungen der Kommission gezeigt haben, dass die Kostenrechnungssysteme der Anstalten zum Teil eine sehr unterschiedliche Schlüsselung von Gemeinkosten vornehmen, die die reale Ressourcenwidmung nicht adäquat wiedergeben. Die Kommission ist sich bewusst, dass die Aussagekraft der von den Anstalten zugelieferten Kostendaten problematisch und die Vergleichbarkeit der ausgewiesenen Selbstkosten selbst innerhalb der ARD nicht gegeben ist. Sie sieht den Rückgriff auf diese Daten aber als unerlässlich an, um die notwendige Transparenz über Leistungen und Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herzustellen. Die Kommission hat die Anstalten wiederholt aufgefordert, eine größere Zuverlässigkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit ihrer Kostendaten sicherzustellen. Tatsächlich haben sich die Anstalten um Verbesserungen bemüht. So haben sie ihre unterschiedlichen Kostenrechnungssysteme dokumentiert; die ARD hat Anstrengungen zur Vereinheitlichung ihrer Kostenrechnungssysteme unternommen und das ZDF seine Kostenträgerrechnung deutlich verbessert. Ungeachtet dessen sind die vorgelegten Kostendaten noch weit davon entfernt, verlässliche Kostenvergleiche zu ermöglichen.

Beide Anstaltssysteme erklären in ihren Stellungnahmen, dass die Vergleichbarkeit der an internen Steuerungszwecken ausgerichteten Kostenrechnungssysteme an ihre Grenzen stoße. Die ARD macht geltend, die Kritik an der Zuverlässigkeit und Transparenz der Ergebnisse der Kostenrechnungen sei nicht nachvollziehbar. Die von den ARD-Anstalten verwendeten Methoden der Gemeinkostenzuweisung seien durchaus in Theorie und Praxis bekannte und gängige Verfahren. Darüber hinaus sei bereits eine Vereinheitlichung der Kostenrechnungen erreicht worden. Die Forderung der KEF nach einer weiteren Vereinheitlichung der Kostenrechnungssysteme würde eine unrealistische "Gleichschaltung" der Zieldefinition und der Wege zur Zielerreichung in den Landesrundfunkanstalten voraussetzen.

Die Kommission möchte die Anstalten weder "gleichschalten" noch den Aufwand für die Erhebung von Kostendaten unnötig erhöhen. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass die Anstalten sich besonderen Erwartungen an die Transparenz und die Wirtschaftlichkeit ihrer Leistungserbringung gegenübersehen. Eine höhere Transparenz von Kostendaten muss daher im eigenen Interesse der Anstalten sein.


Letzte Aktualisierung 23.01.2006