15. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
| 15. Bericht - Band 1 (als PDF - 1.190KB) | 15. Bericht - Band 2 (al s PDF 1.093KB) |
5.Kapitel
Finanzausgleich zwischen den ARD-Anstalten
Tz. 261
Der Finanzausgleich zwischen den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten
soll gewährleisten, dass auch die kleinen, weniger ertragsstarken Anstalten in der Lage sind, die
übergeordneten Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Gemeinschaftsaufgaben
der Rundfunkanstalten zu erfüllen sowie ein ausreichendes Programm zu gestalten und zu senden
(§ 12 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag). Bei den kleinen Anstalten führt die nach Maßgabe
eines Gesamtbedarfs der ARD festgesetzte einheitliche Rundfunkgebühr wegen der geringen Zahl
der Teilnehmer in deren Sendegebiet nicht vollständig zur Abdeckung ihres Bedarfs. Wegen dieser
systembedingten Folge der Gesamtbedarfsermittlung und der Einheitsgebühr bezeichnet der Rundfunkstaatsvertrag
auch in seiner neuen Fassung den Finanzausgleich als "Bestandteil des Finanzierungssystems
der ARD", der den Zweck hat, "insbesondere eine funktionsgerechte Aufgabenerfüllung"
der Anstalten Saarländischer Rundfunk und Radio Bremen sicherzustellen (§ 12 Abs. 2 Satz 1).
Tz. 262
Für den Finanzausgleich bringt der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag folgende Änderungen:
- Durch den Zusammenschluss von ORB und SFB zum Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) besteht mit Ablauf des Jahres 2006 nicht mehr die Notwendigkeit, dass der RBB (als Rechtsnachfolger des SFB) noch Mittel aus dem Finanzausgleich erhält (so die Amtl. Begründung zu Artikel 6 Nummer 7 des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages). Dementsprechend sind Nehmer des Finanzausgleichs ab dem 1.1.2007 nur noch der Saarländische Rundfunk und Radio Bremen.
- Ab dem 1.1.2006 ist die Finanzausgleichsmasse auf eins vom Hundert des ARD-Nettogebührenaufkommens abgeschmolzen. Diese Finanzausgleichsmasse wird ab dem Jahre 2007 im Verhältnis 53,76 vom Hundert zu 46,24 vom Hundert auf den Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen aufgeteilt (§ 14 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag n. F.).
- Bis dahin (31.12.2006) nimmt der Rundfunk Berlin-Brandenburg mit seinem Vorab aus der Finanzausgleichsmasse nach § 14 Abs. 2 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag a. F. noch an dem Finanzausgleich teil (vgl. Artikel 9 Abs. 2 des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags).
Tz. 263
Die Kommission hat in ihrem 14. Bericht die Ansicht vertreten (vgl. Tz. 450), dass die Zahlungen aus
dem Finanzausgleich, zumal nach dessen Absenkung, allein nicht ausreichen, um die unterschiedliche Leistungs- und Finanzkraft der Landesrundfunkanstalten auszugleichen und eine funktionsgerechte
Aufgabenerfüllung von RB und SR sicherzustellen. Die schon damals festgestellte sehr angespannte
finanzielle Lage dieser beiden Anstalten wird sich weiter verschärfen, zum einen durch
die hinter der Bedarfsfeststellung der KEF zurückbleibende Gebührenerhöhung und zum zweiten
durch die damit einhergehende Reduzierung der Finanzausgleichsmasse über den von der KEF im
14. Bericht zu Grunde gelegten Betrag hinaus. Hinzu kommen noch nicht bezifferbare zusätzliche
Belastungen im Blick auf Gebührenbefreiungen (überdurchschnittlich hoher Anteil an Arbeitslosen
insbesondere im Land Bremen). Auch die rückläufige demographische Entwicklung wird man in
Rechnung zu stellen haben.
Tz. 264
Angesichts dieser Umstände und Entwicklungen sind die schon im 14. Bericht (Tz. 450) hervorgehobenen
Sparmaßnahmen durch Rationalisierung und verstärkte Kooperationen mit anderen Anstalten,
aber auch durch spürbare Einschnitte in das Programm und durch massiven Personalabbau,
auch in der Berichtsperiode intensiv fortgesetzt worden; auch in Zukunft wird auf sie nicht verzichtet
werden können. Insofern ist und bleibt der Finanzausgleich das existenzielle Minimum für die
beiden Anstalten, das zu ihrem Überleben allerdings allein nicht ausreicht. Für die Gesamtheit der
ARD und die einzelnen gebenden Rundfunkanstalten ist eine Finanzausgleichsmasse von einem
Prozent des ARD-Nettogebührenaufkommens weder system- noch existenzgefährdend.
Wegen der Einzelheiten der Kooperations- und Sparmaßnahmen wird auf die Ausführungen dieses
Berichts über die Maßnahmen zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Tzn. 234 ff.) verwiesen.
Tz. 265
Die Länder haben bei ihrer Gebührenentscheidung die Erwartung zu Grunde gelegt, dass die
ARD die bereits zugesagten Strukturhilfemaßnahmen zugunsten von Saarländischem Rundfunk
und Radio Bremen vereinbarungsgemäß gewähren wird (vgl. Protokollerklärung aller Länder zur
Strukturhilfe innerhalb der ARD im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag n. F.). Dieser Erwartung der
Länder haben die Landesrundfunkanstalten bereits Genüge getan: Die Strukturhilfen werden auf
der Grundlage eines einvernehmlich erstellten Aufbringungs- und Zahlungsplans, wie vereinbart,
geleistet.
Tz. 266
In der soeben erwähnten Protokollerklärung fordern alle Länder, dass "die ARD durch Leistungs-
und Gegenleistungsaustausch einen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der kleinen Sender zu leisten
hat". Darüber hinaus begrüßen die Länder "alle Maßnahmen intensivierter und erweiterter Zusammenarbeit
innerhalb der ARD. Damit soll auch den kleinen Anstalten ermöglicht werden, identitätswahrend
ihrem Programmauftrag für das Land und innerhalb der ARD nachzukommen."
Tz. 267
Die Landesrundfunkanstalten haben inzwischen die Vereinbarung über die Aufteilung der Finanzierungsbeiträge
für den Finanzausgleich (§ 15 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag) geschlossen, und
zwar dahingehend, die derzeitige Finanzausgleichsregelung mindestens bis Ende 2008 unverändert
beizubehalten.
Tz. 268
Die Landesrundfunkanstalten haben für die Jahre 2005-2008 folgende Zahlen über den Finanzausgleich
mitgeteilt, die zu Anpassungen durch die Kommission keinen Anlass geben:
| 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2005-2008 | |
|---|---|---|---|---|---|
| RB | |||||
| 14. Bericht | 25,414 | 21,620 | 21,649 | 21,674 | 90,357 |
| Anmeldung 15. Bericht | 26,145 | 22,417 | 23,983 | 24,043 | 96,588 |
| SR | |||||
| 14. Bericht | 29,547 | 25,136 | 25,170 | 25,199 | 105,052 |
| Anmeldung 15. Bericht | 30,396 | 26,063 | 27,884 | 27,954 | 112,297 |
| RBB | |||||
| 14. Bericht | 3,828 | 3,244 | 3,244 | 3,244 | 13,560 |
| Anmeldung 15. Bericht | 3,828 | 3,244 | 0 | 0 | 7,072 |
| Finanzausgleichsmasse | |||||
| 14. Bericht | 58,789 | 50,000 | 50,063 | 50,117 | 208,969 |
| Anmeldung 15. Bericht | 60,369 | 51,724 | 51,867 | 51,997 | 215,957 |
