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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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15. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

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5.Kapitel
Finanzausgleich zwischen den ARD-Anstalten

Auch in Zukunft ist der Finanzausgleich für die Lebens- und Funktionsfähigkeit der kleinen Anstalten Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk unentbehrlich. Er allein kann sie indes nicht sicherstellen. Auch weiterhin sind Leistungs- und Gegenleistungsaustausch sowie Maßnahmen intensivierter und erweiterter Zusammenarbeit zugunsten der kleinen Anstalten erforderlich. Nach dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag soll mit diesen Kooperationen "auch den kleinen Anstalten ermöglicht werden, identitätsbewahrend ihrem Programmauftrag für das Land und innerhalb der ARD nachzukommen" (Protokollerklärung aller Länder).

Tz. 261
Der Finanzausgleich zwischen den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten soll gewährleisten, dass auch die kleinen, weniger ertragsstarken Anstalten in der Lage sind, die übergeordneten Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Gemeinschaftsaufgaben der Rundfunkanstalten zu erfüllen sowie ein ausreichendes Programm zu gestalten und zu senden (§ 12 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag). Bei den kleinen Anstalten führt die nach Maßgabe eines Gesamtbedarfs der ARD festgesetzte einheitliche Rundfunkgebühr wegen der geringen Zahl der Teilnehmer in deren Sendegebiet nicht vollständig zur Abdeckung ihres Bedarfs. Wegen dieser systembedingten Folge der Gesamtbedarfsermittlung und der Einheitsgebühr bezeichnet der Rundfunkstaatsvertrag auch in seiner neuen Fassung den Finanzausgleich als "Bestandteil des Finanzierungssystems der ARD", der den Zweck hat, "insbesondere eine funktionsgerechte Aufgabenerfüllung" der Anstalten Saarländischer Rundfunk und Radio Bremen sicherzustellen (§ 12 Abs. 2 Satz 1).

Tz. 262
Für den Finanzausgleich bringt der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag folgende Änderungen:

  • Durch den Zusammenschluss von ORB und SFB zum Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) besteht mit Ablauf des Jahres 2006 nicht mehr die Notwendigkeit, dass der RBB (als Rechtsnachfolger des SFB) noch Mittel aus dem Finanzausgleich erhält (so die Amtl. Begründung zu Artikel 6 Nummer 7 des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages). Dementsprechend sind Nehmer des Finanzausgleichs ab dem 1.1.2007 nur noch der Saarländische Rundfunk und Radio Bremen.
  • Ab dem 1.1.2006 ist die Finanzausgleichsmasse auf eins vom Hundert des ARD-Nettogebührenaufkommens abgeschmolzen. Diese Finanzausgleichsmasse wird ab dem Jahre 2007 im Verhältnis 53,76 vom Hundert zu 46,24 vom Hundert auf den Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen aufgeteilt (§ 14 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag n. F.).
  • Bis dahin (31.12.2006) nimmt der Rundfunk Berlin-Brandenburg mit seinem Vorab aus der Finanzausgleichsmasse nach § 14 Abs. 2 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag a. F. noch an dem Finanzausgleich teil (vgl. Artikel 9 Abs. 2 des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags).

Tz. 263
Die Kommission hat in ihrem 14. Bericht die Ansicht vertreten (vgl. Tz. 450), dass die Zahlungen aus dem Finanzausgleich, zumal nach dessen Absenkung, allein nicht ausreichen, um die unterschiedliche Leistungs- und Finanzkraft der Landesrundfunkanstalten auszugleichen und eine funktionsgerechte Aufgabenerfüllung von RB und SR sicherzustellen. Die schon damals festgestellte sehr angespannte finanzielle Lage dieser beiden Anstalten wird sich weiter verschärfen, zum einen durch die hinter der Bedarfsfeststellung der KEF zurückbleibende Gebührenerhöhung und zum zweiten durch die damit einhergehende Reduzierung der Finanzausgleichsmasse über den von der KEF im 14. Bericht zu Grunde gelegten Betrag hinaus. Hinzu kommen noch nicht bezifferbare zusätzliche Belastungen im Blick auf Gebührenbefreiungen (überdurchschnittlich hoher Anteil an Arbeitslosen insbesondere im Land Bremen). Auch die rückläufige demographische Entwicklung wird man in Rechnung zu stellen haben.

Tz. 264
Angesichts dieser Umstände und Entwicklungen sind die schon im 14. Bericht (Tz. 450) hervorgehobenen Sparmaßnahmen durch Rationalisierung und verstärkte Kooperationen mit anderen Anstalten, aber auch durch spürbare Einschnitte in das Programm und durch massiven Personalabbau, auch in der Berichtsperiode intensiv fortgesetzt worden; auch in Zukunft wird auf sie nicht verzichtet werden können. Insofern ist und bleibt der Finanzausgleich das existenzielle Minimum für die beiden Anstalten, das zu ihrem Überleben allerdings allein nicht ausreicht. Für die Gesamtheit der ARD und die einzelnen gebenden Rundfunkanstalten ist eine Finanzausgleichsmasse von einem Prozent des ARD-Nettogebührenaufkommens weder system- noch existenzgefährdend.

Wegen der Einzelheiten der Kooperations- und Sparmaßnahmen wird auf die Ausführungen dieses Berichts über die Maßnahmen zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Tzn. 234 ff.) verwiesen.

Tz. 265
Die Länder haben bei ihrer Gebührenentscheidung die Erwartung zu Grunde gelegt, dass die ARD die bereits zugesagten Strukturhilfemaßnahmen zugunsten von Saarländischem Rundfunk und Radio Bremen vereinbarungsgemäß gewähren wird (vgl. Protokollerklärung aller Länder zur Strukturhilfe innerhalb der ARD im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag n. F.). Dieser Erwartung der Länder haben die Landesrundfunkanstalten bereits Genüge getan: Die Strukturhilfen werden auf der Grundlage eines einvernehmlich erstellten Aufbringungs- und Zahlungsplans, wie vereinbart, geleistet.

Tz. 266
In der soeben erwähnten Protokollerklärung fordern alle Länder, dass "die ARD durch Leistungs- und Gegenleistungsaustausch einen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der kleinen Sender zu leisten hat". Darüber hinaus begrüßen die Länder "alle Maßnahmen intensivierter und erweiterter Zusammenarbeit innerhalb der ARD. Damit soll auch den kleinen Anstalten ermöglicht werden, identitätswahrend ihrem Programmauftrag für das Land und innerhalb der ARD nachzukommen."

Tz. 267
Die Landesrundfunkanstalten haben inzwischen die Vereinbarung über die Aufteilung der Finanzierungsbeiträge für den Finanzausgleich (§ 15 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag) geschlossen, und zwar dahingehend, die derzeitige Finanzausgleichsregelung mindestens bis Ende 2008 unverändert beizubehalten.

Tz. 268
Die Landesrundfunkanstalten haben für die Jahre 2005-2008 folgende Zahlen über den Finanzausgleich mitgeteilt, die zu Anpassungen durch die Kommission keinen Anlass geben:

Tab. 45 ARD-Finanzausgleich/Nehmende Anstalten (in Mio. Euro)
  2005 2006 2007 2008 2005-2008
RB
14. Bericht 25,414 21,620 21,649 21,674 90,357
Anmeldung 15. Bericht 26,145 22,417 23,983 24,043 96,588
SR
14. Bericht 29,547 25,136 25,170 25,199 105,052
Anmeldung 15. Bericht 30,396 26,063 27,884 27,954 112,297
RBB
14. Bericht 3,828 3,244 3,244 3,244 13,560
Anmeldung 15. Bericht 3,828 3,244 0 0 7,072
Finanzausgleichsmasse
14. Bericht 58,789 50,000 50,063 50,117 208,969
Anmeldung 15. Bericht 60,369 51,724 51,867 51,997 215,957


Letzte Aktualisierung 23.01.2006