15. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Elftes Kapitel
Richtpositionenvergleich II
2. Bewertung durch die Kommission
Tz. 452
Die Anstalten sind in ihrer Stellungnahme und in ihren Nutzungs- und Umstrukturierungsbeispielen
nicht auf alle Punkte eingegangen, die die Kommission in ihrer Darstellung der Handlungsmöglichkeiten
aufgezeigt hat. Gleichwohl erkennt die Kommission an, dass die Anstalten am Veränderungs-
und Umstrukturierungsprozess bei den Vergütungssystemen weiterarbeiten.
Die Nutzung vorhandener tariflicher Handlungsspielräume, die Umgestaltung und Anpassung von
bestehenden Berufsbildern und die Entwicklung neuer Berufsbilder sind Maßnahmen, die eine
Vergleichbarkeit im Vergütungsbereich wie auch die Erhöhung der Einsparquoten auf dem Personalsektor
verbessern.
Die begonnenen Veränderungen auf dem Personalsektor über die stärkere Verknüpfung der Gehaltsstrukturen
mit leistungsbezogenen und flexibel einsetzbaren Vergütungselementen, die Überprüfung
der Einstiegstarife und das Abschmelzen (Angleichen) von signifikanten Abweichungen
der Durchschnittsgehälter, insbesondere bei den höherwertigen Funktionen, sind weiterführende
Ansätze zu höherer Transparenz und Wirtschaftlichkeit. Über den Einsatz zeitgemäßer Führungsinstrumente
sollte ein Erfahrungsaustausch stattfinden, um positive Ergebnisse auf alle Anstalten
entsprechend ihrer Struktur zu übertragen.
Weiter zu verfolgen ist die Entwicklung eines anstaltsübergreifenden Gesamtkonzepts, das die
Bündelung aller personalrelevanten Maßnahmen als Grundlage für die Verhandlungen mit den
Tarifpartnern festlegt. Die Kommission empfiehlt den Anstalten, Koordination und Abstimmung
insbesondere vor den dezentral zu führenden Tarifverhandlungen zu intensivieren, um den eingeschlagenen
Weg einer wirtschaftlich sinnvollen und vergleichbaren Personalpolitik erfolgreich
fortzusetzen. Sie erwartet einen Sachstandsbericht bis zum Ende des Jahres 2006.
