15. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Elftes Kapitel
Richtpositionenvergleich II
Tz. 446
Die Kommission hat auf der Grundlage des Gutachtens zum Vergleich des Gehaltsgefüges der Anstalten
aus dem Jahr 2002 (Richtpositionenvergleich II) im 14. Bericht den Anstalten eine Reihe von
Handlungsmöglichkeiten (14. Bericht, Tz. 118) aufgezeigt. Sie sollen bei den Anstalten den notwendigen,
strukturellen Veränderungsprozess der Vergütungssysteme unterstützen, beschleunigen, und
eine bessere Vergleichbarkeit der Gehalts- und Personalstrukturen herstellen.
Tz. 447
Empfehlungen der Kommission:
- Herstellung der Vergleichbarkeit zwischen Gehaltsgefuge und Funktion
- Prufung von Auffalligkeiten uber Abweichungen der Durchschnittsgehalter
- Flexibilisierung der Vergutungselemente bei hoherwertigen Funktionen
- Einsatz zeitgemaser Fuhrungsinstrumente
1. Darstellung der Anstalten
Tz. 448
Die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio haben hierzu gemeinsam Stellung genommen.
Die Stellungnahme wurde durch konkrete Nutzungs- und Umsetzungsbeispiele ergänzt. Die
Anstalten sehen den Richtpositionenvergleich II über das Gehaltsgefüge als Standortbestimmung
und als Unterstützung bei personalpolitischen Überlegungen. Alle Anstalten arbeiten aktiv an der
Umsetzung der Erkenntnisse aus dem Richtpositionenvergleich II, die sich auf die Kernaussagen
"Flexibilisierung" und "Umstrukturierung der Vergütungssysteme" sowie die "Einbeziehung leistungsorientierter
Vergütungsbestandteile" beziehen. Auch in den nachfolgenden Beispielen nicht
genannte Anstalten einschließlich des Deutschlandradios entwickeln nach eigenen Angaben mit
unterschiedlichen Schwerpunkten gleichwertige Aktivitäten.
Die konkreten Bemühungen fassen sie in den nachfolgenden drei Punkten zusammen.
1.1 Nutzung vorhandener bzw. sich ergebender Handlungsspielräume durch Fluktuation, Organisationsänderungen oder Freiräume im Tarifgefüge
Tz. 449
Um eine bessere Vergleichbarkeit zwischen Gehaltsgefüge und Funktionen zu erreichen, arbeiten
die Anstalten daran, verschiedene Berufsbilder mit ihren Funktionen zu überprüfen und zu
überarbeiten. Die im Richtpositionenvergleich II aufgezeigten Erkenntnisse aufgrund der Eingruppierungsbeispiele
führten in einigen Fällen zu einer Änderung der Stellenstruktur oder auch zur
Stellenabwertung. Bei nachweisbarer Zunahme der Kernaufgaben werden Zulagenmodelle anstelle
von Höhergruppierungen praktiziert.
Die Abweichungen von mehr als 5 % bei den Durchschnittsgehältern gegenüber anderen Anstalten
könnten sich somit durch neue bzw. veränderte Funktionen langfristig angleichen. Aufwendungen
für Vertretungen und Aushilfen können durch die Ausschöpfung der vorhandenen Mitarbeiterkapazität
deutlich verringert werden.
Beispiele einzelner Anstalten:
-
BR: Die Verpflichtung der Mitarbeiter ab Gehaltsgruppe 16, die neue Leitungsaufgaben
übernehmen, ist seit 2003 nur noch befristet und wird nur mit Funktionszulagen vergütet,
die wieder wegfallen können. Ein neues Leistungssystem, für das keine tarifvertragliche
Regelung notwendig ist, wird mit dem Personalrat erörtert.
-
HR: Die Erkenntnisse aus dem Richtpositionenvergleich II führten u. a. zu neuen Regelungen
bei den Cutterinnen. Betrug das Verhältnis der höheren Ausprägungsstufe zur
mittleren Ausprägungsstufe vor ca. 10 Jahren noch 1,2 :1, beträgt es derzeit nur noch
0,7:1.
-
WDR: Bei Wiederbesetzungen vakanter Planstellen wird geprüft, ob ggf. eine niedrigere
Eingruppierung möglich ist. Bei Arbeitsplatzbewertungen werden die Ergebnisse des
Richtpositionenvergleichs II mit einbezogen. Zulagenmodelle verschiedenster Art
ersetzen die dauerhaften Höhergruppierungen. Die Ergebnisse des Vergleichs werden
auch bei innerbetrieblichen Organisationsmaßnahmen herangezogen. So werden
Doppelfunktionen vermieden, die bimediale (Einsatz bei Fernsehen und Hörfunk) und
trimediale (Einsatz bei Fernsehen, Hörfunk und Online) Arbeitsweise wurde in den
Redaktions- und Technikbereichen eingeführt.
- ZDF: Das Potenzial zur besseren Wirtschaftlichkeit, das sich aus dem Richtpositionenvergleich II bei den Leitungsfunktionen ergibt, wird umgesetzt. Für die Tarifmitarbeiter in Leitungsfunktionen erfolgte eine 15-monatige Nullrunde ohne Einmalzahlung, im AT/ÜT-Bereich eine 24-monatige Nullrunde mit jeweils uneingeschränkter Fortwirkung.
1.2 Umgestaltung bei technischen Entwicklungen/neuen Berufsbildern
Tz. 450
Mit der Einführung der digitalen Hörfunk- und Fernsehtechnik und der zunehmenden technischen
Entwicklungen in der Verwaltung haben sich die Aufgabenstellungen und Arbeitsverfahren rundfunkspezifischer
Berufsbilder verändert. Bei diesem Prozess wurden die Ergebnisse des Richtpositionenvergleichs
II berücksichtigt.
Beispiele einzelner Anstalten:
- BR: Der BR hat für den Bereich Ton ein Gutachten zum Thema Auswirkung der digitalen
Tonbearbeitung im Hörfunk auf die Stellenstruktur und die Personalkosten in Auftrag
gegeben. Ziel des BR ist eine Neustrukturierung des Bereiches Ton, der Funktionen und
eine angemessene Eingruppierung. Die bisher im oberen Bereich vergüteten Technikerfunktionen
der Richtposition "Senderegie" sind in die übrigen Tontechnikerberufsbilder
integriert und seit mehreren Jahren nicht mehr besetzt.
-
SWR: Beim SWR laufen derzeit Untersuchungen hinsichtlich der Auswirkung neuer Berufsbilder,
wie z. B. dem des Video-Journalisten. Neue Berufsbilder spiegeln sich auch in
den Ausbildungsgängen wider, die beim SWR angeboten werden. Eine Änderung der
bestehenden oder die Einführung neuer Vergütungsmerkmale ist nicht erforderlich, da
diese sehr flexibel sind.
-
WDR: Beim WDR werden umfassende Funktionskoppelungen bei geeigneten Berufsbildern
vorgenommen. Tontechniker übernehmen zusätzlich fernsehtechnische Aufgaben.
Integrierte Arbeitsabläufe im Bereich Hörfunk-Technik wie die Übernahme von ingenieurspezifischen
Tätigkeiten durch Tontechniker verdichten die Berufsbilder und führen
zu Einsparungen.
-
WDR/ZDF: Beide Anstalten überprüfen die Sekretariatsbereiche. Herkömmlich waren ca. 10 %
der Mitarbeiter im Sekretariatsbereich tätig. Aufgrund der technologischen Veränderungen
und der damit verbundenen Neuausrichtung des Berufsbildes werden Sekretariate
abgebaut und ein Teil dieser Funktionen hin zur höherwertigen Redaktionsassistenz
und Sachbearbeitung weiterentwickelt.
- ZDF: Veränderungen erfolgen auch im Kamera- und Schnittbereich. Hier ergaben sich noch vor einigen Jahren hohe Vergütungsgruppen durch die starken künstlerischen Anforderungen an diese Berufsgruppe. Die technische Anpassung in den Produktionsbereichen macht einen sukzessiven Abbau der höchsten Vergütungsgruppen in diesem Berufsbild möglich. Derzeit gilt eine Sperre für die obersten, dort angesiedelten Vergütungsgruppen.
1.3 Gestaltung im Rahmen von Tarifverhandlungen
Tz. 451
Schwerpunkte im PersonaIbereich bei den Anstalten bilden die Weiterentwicklung der flexiblen
Vergütungsinstrumente sowie die Leistungsorientierung und die befristete Vergabe bei den höherwertigen
Funktionen. Die meisten Anstalten haben die erforderlichen tarifvertraglichen Rahmenbedingungen
für eine zeitlich befristete Übertragung von Leitungsfunktionen geschaffen. Die dem
Flexibilisierungsgedanken entgegenstehenden Regelaufstiege sind weitestgehend abgeschafft worden.
Die Schaffung tarifvertraglicher Rahmenbedingungen für einen flexibleren und an Leistung
orientierten Personaleinsatz wird bei den Tarifgesprächen der nächsten Jahre ein wichtiger Punkt
sein. Sind Tarifpositionen anzupassen, werden die Anstalten die Ergebnisse des Richtpositionenvergleichs
II einbeziehen.
Zum Einsatz zeitgemäßer Führungsinstrumente führen die Anstalten ergänzend aus, dass seit
Jahren ein bedarfsgerechter Mix verschiedener Führungsinstrumente eingesetzt und auch genutzt
wird. Mit den Tarifpartnern sollen Vereinbarungen über den Einsatz moderner Instrumente bei der
Personalsteuerung wie z.B. die befristete Besetzung von Führungspositionen und der Abschluss von
Zeitverträgen geschlossen werden.
