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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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15. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

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Dreizehntes Kapitel
Erhebungen der KEF im Zusammenhang mit dem Vergleich einzelner Produktionen und Feststellungen zur Qualität der Kostendaten

6. Abschließende Anmerkungen der Kommission

Tz. 553
Ziel dieser Untersuchung ist es, die Anstalten dazu anzuregen, die Ursachen für den zum Teil sehr unterschiedlich hohen Finanzmittel- und Kapazitätseinsatz bei grundsätzlich vergleichbaren Produktionen zu erforschen und nicht, einzelne Anstalten an den Pranger zu stellen. Die Kommission stimmt mit den Anstalten darin überein, dass der Mitteleinsatz auch durch den Programminhalt und die Programmqualität sowie durch andere Einflüsse bestimmt wird. Sie sieht allerdings auch den Grad der wirtschaftlichen Umsetzung als weitere wesentliche Ursache für die unterschiedlichen Ergebnisse. Nach Ansicht der Kommission muss es für die Verantwortlichen in den Anstalten von erheblichem Interesse sein, wie sich programmliche Entscheidungen auf die Höhe der Kosten und den Kapazitätsbedarf auswirken. Sie fühlt sich durch den Hinweis des WDR auf die im Jahre 2004 bei fast allen Sendungstypen z.T. durch konzeptionelle Änderungen erreichten Kostensenkungen in dieser Ansicht bestätigt. Sie sieht aber nach wie vor Wirtschaftlichkeitspotenziale.

Tz. 554
Trotz gewisser Einschränkungen und Probleme in der Vergleichbarkeit der Zahlen (z.B. DLP-Kosten/ anteilige Betriebskosten) stellen die vorliegenden Ergebnisse nach Auffassung der Kommission eine geeignete Grundlage dar, Erkenntnisse für die von den Anstalten immer wieder bekundeten Bemühungen um eine weitere Steigerung der Wirtschaftlichkeit zu gewinnen. Die Vielzahl der gewonnenen Daten ermöglicht eine Analyse der aufgezeigten Unterschiede und einen Quervergleich mit anderen Anstalten. Inwieweit diese Vergleichsmöglichkeiten ausgeschöpft werden, hängt allerdings von der Bereitschaft der Anstalten ab, das Zahlenwerk eingehend zu analysieren. Dabei sollte sich die Analyse aber nicht auf die Suche nach Fehlern in den Meldungen der jeweils anderen Anstalten beschränken.

Tz. 555
Die auch vom ZDF angesprochenen Widersprüche und Unplausibilitäten (z.B. geringe Minutenkosten bei überdurchschnittlich hohem Personaleinsatz und umgekehrt) einzelner Ergebnisse der ARD-Anstalten mögen zum Teil in besonderen Bedingungen begründet sein. Nach Ansicht der Kommission sind diese aber zumindest teilweise auch auf die Qualität der von den ARD-Anstalten gelieferten Daten zurückzuführen. Die Kommission fordert die ARD-Anstalten deshalb auf, ihre Datenbasis zu verbessern, um künftig einen qualifizierteren Vergleich vornehmen zu können.

Tz. 556
Wie unter Tzn. 538 ff. ausgeführt, konnte der Vergleich bisher nur auf der Ebene von abgegrenzten Kosten erfolgen. Die Ermittlung dieser Teilkosten ist nicht nur zeitaufwändig, sondern auch mit nicht unerheblichen Ungenauigkeiten (z.B. Ermittlung eines Teils der Kosten auf der Grundlage von Mengengerüsten) verbunden. Dies zeigen auch die vorgenannten Unplausibilitäten. Die Kommission begrüßt die Bemühungen der ARD-Anstalten zur Weiterentwicklung des Berichtswesen bezüglich der Gemeinkostenzuordnung und zur weiteren Vereinheitlichung der Kostenrechnungen. Sie teilt allerdings nicht die Auffassung der ARD-Anstalten, dass nur die abgegrenzten Kosten unmittelbar beeinflussbar sind und eine Vollkostenrechnung auf Ebene von Produktionen wenig Aussagekraft hat. Die von den Anstalten bei einer Vollkostenrechnung gesehenen Schwierigkeiten bestehen beim Teilkostenmodell in gleichem Maße. Das Beispiel des ZDF zeigt, dass eine Vollkostenrechnung mit realitätsnahen Selbstkosten zu realisieren ist. Auch der BR hat auf diesem Gebiet bereits deutliche Fortschritte erzielt. Die Kommission fordert die Anstalten der ARD auf, durch eine sachgerechtere Kostenzuordnung die Kostentransparenz in den Kostenrechnungen und im ARD-Kostenvergleich zu erhöhen. Sie bittet die ARD-Anstalten darum, ihr Berichtswesen so weiterzuentwickeln, dass künftig eine Meldung von ausreichend belastbaren Selbstkosten auch heruntergebrochen für einzelne Sendungen möglich ist. Wesentliche Voraussetzung dafür ist eine verursachungsgerechtere Verteilung der Gemeinkosten, die zu realitätsnahen Selbstkosten führt.

Tz. 557
Die Kommission bittet die ARD-Anstalten bis Ende 2006 über die weiteren Entwicklungen im Bereich der Kostenrechnungen und des ARD-Kostenvergleichs sowie bei der Ermittlung aussagekräftiger Selbstkosten zu berichten.

Tz. 558
Dem Vorschlag der ARD, bei den Tatorten den Kostenvergleich auf Basis der Nettokosten vorzunehmen, ist die Kommission nicht gefolgt.

Tz. 559
Die Kommission beabsichtigt die Erhebung zum Vergleich einzelner Produktionen auch in Zukunft fortzuschreiben und ggf. auch andere Sendungen in die Untersuchung mit einzubeziehen.


Letzte Aktualisierung 23.01.2006