15. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Anlage 8
Stellungnahme des Deutschlandradios zu dem in Textziffer 429 des 14. KEF-Berichtsgenannten Potential an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Betreff: 14. KEF-Bericht - Potential an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Tz. 429), Datum: 06.7.2005
Sehr geehrter Herr Dr. Wegner,
Sie hatten um ergänzende Angaben gebeten, ob und in welchem Umfang die Anstalten konkrete
Maßnahmen ergriffen haben, um die Wirtschaftlichkeitspotentiale, die der 14. KEF-Bericht in
Tz. 429 auflistet, zu realisieren.
Für Deutschlandradio kann ich Ihnen hierzu folgendes mitteilen:
Deutschlandradio hat durch die kontinuierliche Investition in digitale Produktions- und Sendesysteme
den größten Teil seiner Produktionsbetriebe auf den neuesten technischen Stand
gebracht. Ein neuerlicher Innovationsschub, wie er mit dem Systemwechsel von der analogen
zur digitalen Technik verbunden war, ist derzeit zwar nicht abzusehen, es werden aber alle
Neuentwicklungen innerhalb der digitalen Hörfunkwelt auf ihren Nutzen auch und gerade in
wirtschaftlicher Hinsicht geprüft. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den Landesrundfunkanstalten
der ARD in den entsprechenden Fachkommissionen und Arbeitsgruppen. Konkrete
Projekte zur Einführung grundlegend neuer Techniken existieren derzeit aber nicht.
Die Produktionsstrukturen und -abläufe bei Deutschlandradio sind Gegenstand der permanenten
Optimierung. Ich darf mich hier auf zwei Beispiele beschränken, die noch in diesem Jahr
greifbare Spareffekte bringen:
Im Funkhaus Köln wurden die sogenannten "Blockzeiten" abgeschafft. Es handelte sich
hierbei um feste tägliche Produktionszeiten in einem bestimmten Studio, das aber durch den
Schichtbetrieb jeden Tag mit einem anderen Techniker besetzt war. Dieses Blockzeitenmodell
wurde ersetzt durch die feste Zuordnung eines Technikers zu einer Abteilung bzw. Redaktion,
deren Produktionen er ganztägig betreut. Neben inhaltlichen Vorteilen (besserer Austausch
zwischen Programm und Technik, größere Identifikation der Techniker mit dem Produkt) führt
das System der Redaktionstechniker vor allem zu einer erheblichen personellen Entlastung der
Studio-Disposition, da das technische Personal seine eigene Arbeitsleistung wie auch die erforderlichen
Studiokapazitäten selbst disponiert. Im Ergebnis kann voraussichtlich eine Planstelle
in der Studio-Dispo, die durch Altersteilzeit frei wird, zukünftig entfallen.
Auch die Administratoren des digitalen Produktionssystems "Dira!" werden entlastet, da der
sogenannte "First Level Support" für die Redakteurinnen und Redakteure, die Beiträge mit
"Dira!" erstellen und bearbeiten, ebenfalls von den Redaktionstechnikern wahrgenommen
werden kann.
Entlastung - wenn auch in deutlich geringerem Umfang - bedeutet das Redaktionstechnikermodell
auch für die Personalverantwortlichen in der Technik, da sich die Dienstplangestaltung
in der Produktionstechnik deutlich vereinfacht hat.
Durch die Einrichtung von Docking-Units in den Funkhäusern, über welche die Ü-Wagen unmittelbar
an das digitale Audio-Netz angeschlossen werden können, besteht die Möglichkeit,
die Übertragungswagen in weitaus größerem Maße als bisher für die vollständige Produktion
von Konzerten und anderen Außenaufnahmen einzusetzen. Alle Arbeitsschritte bis zur Endmischung,
die bisher häufig in den Studios der Funkhäuser erfolgte, können nun im Ü-Wagen
erledigt werden, das fertige Werk wird über die Docking-Unit ins Audio-Netz eingespeist
und ist dort sofort verfügbar. Die in den Ü-Wagen vorhandenen technischen und personellen
Produktionskapazitäten werden damit besser ausgelastet.
Es ist selbstverständlich, dass - gerade bei aufwendigen Produktionen - geprüft wird, ob und
wie durch eine optimierte Nutzung der bei Deutschlandradio vorhandenen Produktionskapazitäten
und/oder durch eine Zusammenarbeit mit den ARD-Anstalten Synergiepotentiale erschlossen
werden können. Es handelt sich hierbei jedoch um die Prüfung einer Vielzahl von individuellen
Einzelfällen, die en détail darzustellen den Rahmen dieses Schreibens sprengen würde.
Die Anstalten haben sich am 15. Juni 2005 mit der AG 2 darauf verständigt, die erbeteten Nutzungs-
und Umsetzungsbeispiele im Zusammenhang mit dem Richtpositionenvergleich gesondert
zu übermitteln. Die entsprechende Zulieferung, die auch für Deutschlandradio gilt, wird
der KEF in den nächsten Tagen durch den Verwaltungsdirektor des SWR zugehen.
Deutschlandradio hat an in den Bereichen, in denen aufwandswirksame Regelungen analog
zum öffentlichen Dienst bestehen, die dort vorgenommenen Leistungskürzungen nachvollzogen,
soweit dies einseitig möglich war. Zu nennen sind hier insbesondere die Beihilfevorschriften,
deren Regelungen in den zurückliegenden Jahren mehrfach so verändert wurden, dass steigenden Selbstbeteiligungen der Beihilfeberechtigten sinkenden Beihilfeleistungen im
Einzelfall gegenüberstanden.
Weitere Maßnahmen des öffentlichen Dienstes zur Senkung der Personalaufwendungen, beispielsweise
das Einfrieren des 13. Monatsgehalts, wurden bei Deutschlandradio durch andere
geeignete Schritte substituiert. So sahen die Vergütungstarifverträge der Körperschaft seit dem
Jahr 2000 entweder längere Laufzeiten oder geringere Steigerungssätze vor als die des öffentlichen
Dienstes. Beides wirkt auf Dauer kostendämpfend.
Deutschlandradio hat sich gemeinsam mit den ARD-Anstalten, bei denen Gesamtversorgungszusagen
bestehen, mit den Gewerkschaften auf einen Grundsatztarifvertrag zur Altersversorgung
verständigt, der die von der Kommission problematisierten Altsysteme zur betrieblichen
Altersversorgung von externen Faktoren, wie Änderungen bei der gesetzlichen Rente, dauerhaft
abkoppelt . Die Gesamtversorgung ist damit faktisch beendet worden, erhebliche zusätzliche
Aufwendungen können zukünftig vermieden werden. Rückstellungen, die im Hinblick auf
bislang drohende Mehrbelastungen von uns bereits gebildet wurden, können im Umfang von
rd. 2 Mio. Euro kurzfristig aufgelöst werden. Die Einzelheiten des Grundsatztarifvertrags zur
Altersversorgung hat Deutschlandradio der KEF bereits im Rahmen seiner Finanzbedarfsanmeldung
zum 15. Bericht mitgeteilt.
Zu der Frage, ob und in welchem Umfang die Digitalisierung der Archive am Ende zu Personaleinsparungen
führt, hat Deutschlandradio mit Schreiben vom 25. Juli 2003 an Herrn Professor
Reimers Stellung genommen. Ich füge eine Kopie dieses Briefes bei.
An der damals beschriebenen Sachlage hat sich grundsätzlich nichts geändert, wir sehen uns
bislang nicht im Stande, die Auswirkung der Archivdigitalisierung auf den Personalbedarf letztgültig
zu bewerten. Im Moment allerdings benötigen wir noch eher mehr als weniger Personal
im Archivbereich und müssen feststellen, dass wir den Aufwand für den Übergang von der
analogen in die digitale Welt des Hörfunks zweifellos unterschätzt haben.
Vor diesem Hintergrund enthält der Personalteil des 14. KEF-Berichts - anders als zunächst vorgesehen
- ja auch keine Quantifizierung der personellen Einsparungen durch die Digitalisierung
der Archive . In diesem Zusammenhang hatte wir auch bereits früher vorgetragen, dass die von
der ARD angegebene Zahl von zwei einzusparenden Planstellen pro Anstalt allenfalls das Ergebnis
einer Durchschnittsbetrachtung der ARD-Anstalten sein kann, welches sich nicht 1:1 auf
Deutschlandradio übertragen lässt. Denn selbstverständlich würden auch Radio Bremen oder
der Saarländische Rundfunk nicht denselben Einsparbeitrag leisten können wie beispielsweise
der ungleich größere WDR. Gleiches gilt auch im Verhältnis ZDF und Deutschlandradio.
Die Verwaltungskostenquote von Deutschlandradio für das Jahr 2003 belief sich auf 4,7 % und
lag damit um 0,3 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Dabei muss allerdings berücksichtigt
werden, dass die Methode zur Erhebung der Verwaltungskosten in Übereinstimmung mit der
ARD modifiziert wurde, so dass eine unmittelbare Vergleichbarkeit mit den Vorjahren nicht
gegeben ist.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Verwaltungsaufwand nicht proportional zur Größe
eines Rundfunkunternehmens steigt, da bestimmte Grundstrukturen der Verwaltung unabhängig
von der Zahl der Beschäftigten und dem Umfang der Programmleistung vorgehalten
werden müssen. Die erheblich höheren Gesamtaufwendungen von großen Anstalten führen
stets dazu, dass diese einen geringeren Verwaltungskostenanteil ausweisen können als kleine
Anstalten. Hinzu kommt, dass der Hörfunk gegenüber dem Fernsehen kleinteiliger strukturiert
ist und über eine deutlich größere Fertigungstiefe mit einem höheren Anteil an Eigenproduktionen
verfügt. Dies bedingt bei Deutschlandradio als reinem Hörfunkveranstalter einen im
Verhältnis höheren Verwaltungsaufwand.
Deutschlandradio ist vollumfänglich in den Programmaustausch des ARD-Hörfunks eingebunden.
Jährlich werden mehr als 11.000 Beiträge zwischen dem Hörfunk der Landesrundfunkanstalten
und den Programmen der Körperschaft ausgetauscht. Die vorhandenen Ressourcen
werden umfassend synergetisch genutzt. Weitere Wirtschaftlichkeitseffekte sind aus unserer
Sicht nicht vorhanden.
Der Deutschlandradio-Staatsvertrag sieht zwei produktionstechnisch gleichgewichtige Funkhäuser
an den räumlich weit auseinander liegenden Standorten Köln und Berlin vor. Dessen ungeachtet
hat sich die Körperschaft bemüht, Zuständigkeiten nach Möglichkeit standortübergreifend
zusammenzufassen, um Synergieeffekte zu erzielen und Einsparpotenziale auszuschöpfen.
Die Intendanz und die Abteilungen der Verwaltungsdirektion arbeiten seit der Gründung des
Deutschlandradios standortübergreifend. Seit Mai 2004 stehen auch die Programmdirektionen
unter einer Leitung. Nachdem die staatsvertaglichen Voraussetzungen dafür geschaffen wurden
(s. unten), entfällt hierdurch eine von insgesamt vier Direktorenfunktionen. Wir sehen dieses als
Möglichkeit, in der Folge weitere Synergiepotentiale zu erschließen. So wurden im Zusammenhang
mit der Reorganisation des Berliner Programms bereits Strukturen an beiden Standorten
vereinheitlicht: Die Ü-Stelle und Teile der Disposition in Berlin wurden in die Programmdirektion
integriert. Die zuvor getrennt organisierten Hauptabteilungen Kultur und Musik wurden
nach dem Vorbild des Kölner Funkhauses zusammengelegt.
Ebenfalls zusammengelegt wurden am Standort Berlin die Abteilungen Hörfunkbetriebstechnik
und Senderbetrieb in der Technischen Direktion.
Deutschlandradio prüft kontinuierlich weitere Optimierungspotentiale und Einsparmöglichkeiten
und wird diese selbstverständlich umsetzen, sofern dies ertragreich und angemessen
erscheint.
Deutschlandradio erfüllt keine anstaltsfremden Aufgaben. Vielmehr wurden alle Aufgabengebiete,
die nicht im engeren Sinne der Herstellung und Ausstrahlung der beiden Programme
Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur dienen, überwiegend schon bei Gründung der
Körperschaft ausgegliedert und auf Dritte übertragen. Bei jeder neu hinzukommenden Aufgabe
wird geprüft, ob sie tatsächlich von der Körperschaft selbst wahrgenommen werden muss.
Ursprünglich bestimmte der Deutschlandradio-Staatsvertrag in § 27 Absatz 2:
"Der Intendant bestimmt im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat
und aus deren Mitte einen Stellvertreter für den Fall seiner Abwesenheit."
Diese Festlegung ist in der Zwischenzeit entfallen, nachdem am 01. April 2005 der 8. Rundfunkänderungs-
Staatsvertrag in Kraft getreten ist, der den Wortlaut des § 27 Absatz 2 des Deutschlandradio-
Staatsvertrags nunmehr so fasst:
"Der Intendant beruft im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat die Direktoren und aus deren
Mitte seine Stellvertretung." (Vgl. 8. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag, Artikel 4 Ziffer 5.)
Damit wurde es möglich, die beiden Programme dauerhaft unter die Leitung nur eines Direktors
zu stellen. Auch die Bildung einer Betriebsdirektion durch die Zusammenlegung von Verwaltungsdirektion
und Technischer Direktion wird damit grundsätzlich möglich. Diese Option
wird von Deutschlandradio derzeit geprüft.
Ich hoffe, der Kommission mit diesen Ausführungen die gewünschten Informationen gegeben zu
haben. Für Nachfragen stehen meine Mitarbeiter und ich selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Brieden
Anlage, Datum: 25.7.03
Sehr geehrter Herr Professor Reimers,
bitte erlauben Sie, dass ich mich an Sie mit einer kurzen Erläuterung zum KEF-Bericht, Punkt 3.4
Projekte des Deutschlandradios, Tz. Digitalisierung der Archive, wende.
In diesem Punkt wird festgestellt, "dass die Einführung digitaler Archive im Hörfunk eine Personaleinsparung
in Höhe von mindestens zwei Planstellen ermöglichen wird. Diese Einsparung muss auch
beim Deutschlandradio möglich sein ...".
Die Archiv-Bereiche von RIAS, DS Kultur und Deutschlandfunk hatten Ende 1993 insgesamt 91,5
Planstellen zur Verfügung. Bereits bei der Beauftragung der Unternehmensberatung McKinsey
durch Deutschlandradio im Jahr 1994 wurde explizit die Personalsituation in den Archivbereichen
und die Archivbestandssituation (Lagerhaltung) untersucht. Im Vorgriff auf die absehbare Digitalisierung
wurde ein Betriebskonzept mit 39,5 Planstellen in den Archiven aufgestellt und später
umgesetzt. Das heißt, es fand seit 1994 ein radikaler Stellenabbau und Umbau in den Archivstrukturen
statt.
Auch nach Ende des Projektes "Digitalisierung der Archive" ist der Übergang von der analogen zur
digitalen Welt keineswegs abgeschlossen. Da beide Welten nebeneinander auf längere Zeit betreut
werden müssen, ist zunächst sogar weiterhin mit einem Mehrbedarf an Personal zu rechnen.
Nach heutigen Erkenntnissen ist für die Vorbereitung und Abwicklung des Umspiel- und Einspielprozesses
ausgewählter Archivbestände in den Funkhäusern Köln und Berlin bis 2008 von einem
dauerhaften Einsatz von minimal 2,5 Planstellen zusätzlich auszugehen. Es hat sich in den zurückliegenden
Jahren gezeigt, auch im Informationsaustausch mit den ARD-Anstalten, dass die Aufwendungen
für das Sichten, Zusammenstellen und inhaltliche Erschließen von Altmaterial sowie die
Verwaltung des digitalen Materials im Massenspeicher selbst, die Entwicklung und Betreuung der
Datenbank-Schnittstellen wesentlich höher sind, als ursprünglich geschätzt. Wir versuchen, diesen
erhöhten Aufwand neben den Kernaufgaben im Wesentlichen über ABM-Kräfte und gelegentlich
mit studentischen Aushilfskräften zu erbringen.
Hinzu kommt, dass bisher aus Gründen der Kosten-Nutzen-Abwägung nur eine Umspielung von
ca. 15 % des gesamten Archivbestandes vorgesehen ist, wir also in dem skizzierten Zeitraum und
darüber hinaus noch analoge Tonträger physisch verwalten müssen.
Ich habe gesehen, dass im Text kein kurzfristiges Zeitziel festgelegt ist. Trotzdem wäre es hilfreich,
wenn die Forderung nach Stellenabbau in den Archiven auf einen späteren Bericht vertagt werden
könnte, wenn wir die Entwicklung noch genauer beurteilen können.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hollunder
