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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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15. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

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Anlage 8
Stellungnahme des Deutschlandradios zu dem in Textziffer 429 des 14. KEF-Berichtsgenannten Potential an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Betreff: 14. KEF-Bericht - Potential an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Tz. 429), Datum: 06.7.2005

Sehr geehrter Herr Dr. Wegner,

Sie hatten um ergänzende Angaben gebeten, ob und in welchem Umfang die Anstalten konkrete Maßnahmen ergriffen haben, um die Wirtschaftlichkeitspotentiale, die der 14. KEF-Bericht in Tz. 429 auflistet, zu realisieren.

Für Deutschlandradio kann ich Ihnen hierzu folgendes mitteilen:

  • Optimierung von Produktionsbetrieben, insbesondere durch Einführung neuer Techniken:

    Deutschlandradio hat durch die kontinuierliche Investition in digitale Produktions- und Sendesysteme den größten Teil seiner Produktionsbetriebe auf den neuesten technischen Stand gebracht. Ein neuerlicher Innovationsschub, wie er mit dem Systemwechsel von der analogen zur digitalen Technik verbunden war, ist derzeit zwar nicht abzusehen, es werden aber alle Neuentwicklungen innerhalb der digitalen Hörfunkwelt auf ihren Nutzen auch und gerade in wirtschaftlicher Hinsicht geprüft. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den Landesrundfunkanstalten der ARD in den entsprechenden Fachkommissionen und Arbeitsgruppen. Konkrete Projekte zur Einführung grundlegend neuer Techniken existieren derzeit aber nicht.

  • Anpassung der Produktionsstrukturen und Produktionsabläufe:

    Die Produktionsstrukturen und -abläufe bei Deutschlandradio sind Gegenstand der permanenten Optimierung. Ich darf mich hier auf zwei Beispiele beschränken, die noch in diesem Jahr greifbare Spareffekte bringen:

  • Redaktionstechniker

    Im Funkhaus Köln wurden die sogenannten "Blockzeiten" abgeschafft. Es handelte sich hierbei um feste tägliche Produktionszeiten in einem bestimmten Studio, das aber durch den Schichtbetrieb jeden Tag mit einem anderen Techniker besetzt war. Dieses Blockzeitenmodell wurde ersetzt durch die feste Zuordnung eines Technikers zu einer Abteilung bzw. Redaktion, deren Produktionen er ganztägig betreut. Neben inhaltlichen Vorteilen (besserer Austausch zwischen Programm und Technik, größere Identifikation der Techniker mit dem Produkt) führt das System der Redaktionstechniker vor allem zu einer erheblichen personellen Entlastung der Studio-Disposition, da das technische Personal seine eigene Arbeitsleistung wie auch die erforderlichen Studiokapazitäten selbst disponiert. Im Ergebnis kann voraussichtlich eine Planstelle in der Studio-Dispo, die durch Altersteilzeit frei wird, zukünftig entfallen.

    Auch die Administratoren des digitalen Produktionssystems "Dira!" werden entlastet, da der sogenannte "First Level Support" für die Redakteurinnen und Redakteure, die Beiträge mit "Dira!" erstellen und bearbeiten, ebenfalls von den Redaktionstechnikern wahrgenommen werden kann.

    Entlastung - wenn auch in deutlich geringerem Umfang - bedeutet das Redaktionstechnikermodell auch für die Personalverantwortlichen in der Technik, da sich die Dienstplangestaltung in der Produktionstechnik deutlich vereinfacht hat.

  • Ü-Wagen als Produktionsstätte

    Durch die Einrichtung von Docking-Units in den Funkhäusern, über welche die Ü-Wagen unmittelbar an das digitale Audio-Netz angeschlossen werden können, besteht die Möglichkeit, die Übertragungswagen in weitaus größerem Maße als bisher für die vollständige Produktion von Konzerten und anderen Außenaufnahmen einzusetzen. Alle Arbeitsschritte bis zur Endmischung, die bisher häufig in den Studios der Funkhäuser erfolgte, können nun im Ü-Wagen erledigt werden, das fertige Werk wird über die Docking-Unit ins Audio-Netz eingespeist und ist dort sofort verfügbar. Die in den Ü-Wagen vorhandenen technischen und personellen Produktionskapazitäten werden damit besser ausgelastet.

  • Bei vergleichbaren Produktionen Berücksichtigung von Synergieeffekten bei der Kapazitätsplanung und der Produktion:

    Es ist selbstverständlich, dass - gerade bei aufwendigen Produktionen - geprüft wird, ob und wie durch eine optimierte Nutzung der bei Deutschlandradio vorhandenen Produktionskapazitäten und/oder durch eine Zusammenarbeit mit den ARD-Anstalten Synergiepotentiale erschlossen werden können. Es handelt sich hierbei jedoch um die Prüfung einer Vielzahl von individuellen Einzelfällen, die en détail darzustellen den Rahmen dieses Schreibens sprengen würde.

  • Realisierung des Potentials an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit aus dem Richtpositionenvergleich bei Strukturen und Tarifen:

    Die Anstalten haben sich am 15. Juni 2005 mit der AG 2 darauf verständigt, die erbeteten Nutzungs- und Umsetzungsbeispiele im Zusammenhang mit dem Richtpositionenvergleich gesondert zu übermitteln. Die entsprechende Zulieferung, die auch für Deutschlandradio gilt, wird der KEF in den nächsten Tagen durch den Verwaltungsdirektor des SWR zugehen.

  • Anpassung der Personalausgaben an schon durchgeführte oder zukünftige Veränderungen im Öffentlichen Dienst:

    Deutschlandradio hat an in den Bereichen, in denen aufwandswirksame Regelungen analog zum öffentlichen Dienst bestehen, die dort vorgenommenen Leistungskürzungen nachvollzogen, soweit dies einseitig möglich war. Zu nennen sind hier insbesondere die Beihilfevorschriften, deren Regelungen in den zurückliegenden Jahren mehrfach so verändert wurden, dass steigenden Selbstbeteiligungen der Beihilfeberechtigten sinkenden Beihilfeleistungen im Einzelfall gegenüberstanden.

    Weitere Maßnahmen des öffentlichen Dienstes zur Senkung der Personalaufwendungen, beispielsweise das Einfrieren des 13. Monatsgehalts, wurden bei Deutschlandradio durch andere geeignete Schritte substituiert. So sahen die Vergütungstarifverträge der Körperschaft seit dem Jahr 2000 entweder längere Laufzeiten oder geringere Steigerungssätze vor als die des öffentlichen Dienstes. Beides wirkt auf Dauer kostendämpfend.

  • Zurückführen der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen der noch fortwirkenden Gesamtversorgungszusagen:

    Deutschlandradio hat sich gemeinsam mit den ARD-Anstalten, bei denen Gesamtversorgungszusagen bestehen, mit den Gewerkschaften auf einen Grundsatztarifvertrag zur Altersversorgung verständigt, der die von der Kommission problematisierten Altsysteme zur betrieblichen Altersversorgung von externen Faktoren, wie Änderungen bei der gesetzlichen Rente, dauerhaft abkoppelt . Die Gesamtversorgung ist damit faktisch beendet worden, erhebliche zusätzliche Aufwendungen können zukünftig vermieden werden. Rückstellungen, die im Hinblick auf bislang drohende Mehrbelastungen von uns bereits gebildet wurden, können im Umfang von rd. 2 Mio. Euro kurzfristig aufgelöst werden. Die Einzelheiten des Grundsatztarifvertrags zur Altersversorgung hat Deutschlandradio der KEF bereits im Rahmen seiner Finanzbedarfsanmeldung zum 15. Bericht mitgeteilt.
  • Realisierung des Stellenabbaus im Rahmen der Digitalisierung der Archive und anderer technischer Entwicklungen:

    Zu der Frage, ob und in welchem Umfang die Digitalisierung der Archive am Ende zu Personaleinsparungen führt, hat Deutschlandradio mit Schreiben vom 25. Juli 2003 an Herrn Professor Reimers Stellung genommen. Ich füge eine Kopie dieses Briefes bei.

    An der damals beschriebenen Sachlage hat sich grundsätzlich nichts geändert, wir sehen uns bislang nicht im Stande, die Auswirkung der Archivdigitalisierung auf den Personalbedarf letztgültig zu bewerten. Im Moment allerdings benötigen wir noch eher mehr als weniger Personal im Archivbereich und müssen feststellen, dass wir den Aufwand für den Übergang von der analogen in die digitale Welt des Hörfunks zweifellos unterschätzt haben.

    Vor diesem Hintergrund enthält der Personalteil des 14. KEF-Berichts - anders als zunächst vorgesehen - ja auch keine Quantifizierung der personellen Einsparungen durch die Digitalisierung der Archive . In diesem Zusammenhang hatte wir auch bereits früher vorgetragen, dass die von der ARD angegebene Zahl von zwei einzusparenden Planstellen pro Anstalt allenfalls das Ergebnis einer Durchschnittsbetrachtung der ARD-Anstalten sein kann, welches sich nicht 1:1 auf Deutschlandradio übertragen lässt. Denn selbstverständlich würden auch Radio Bremen oder der Saarländische Rundfunk nicht denselben Einsparbeitrag leisten können wie beispielsweise der ungleich größere WDR. Gleiches gilt auch im Verhältnis ZDF und Deutschlandradio.

  • Anpassung der unterschiedlichen Quoten des Verwaltungsaufwandes:

    Die Verwaltungskostenquote von Deutschlandradio für das Jahr 2003 belief sich auf 4,7 % und lag damit um 0,3 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass die Methode zur Erhebung der Verwaltungskosten in Übereinstimmung mit der ARD modifiziert wurde, so dass eine unmittelbare Vergleichbarkeit mit den Vorjahren nicht gegeben ist.

    Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Verwaltungsaufwand nicht proportional zur Größe eines Rundfunkunternehmens steigt, da bestimmte Grundstrukturen der Verwaltung unabhängig von der Zahl der Beschäftigten und dem Umfang der Programmleistung vorgehalten werden müssen. Die erheblich höheren Gesamtaufwendungen von großen Anstalten führen stets dazu, dass diese einen geringeren Verwaltungskostenanteil ausweisen können als kleine Anstalten. Hinzu kommt, dass der Hörfunk gegenüber dem Fernsehen kleinteiliger strukturiert ist und über eine deutlich größere Fertigungstiefe mit einem höheren Anteil an Eigenproduktionen verfügt. Dies bedingt bei Deutschlandradio als reinem Hörfunkveranstalter einen im Verhältnis höheren Verwaltungsaufwand.

  • Erhöhung des Programmaustauschs der Dritten Programme im Fernsehen und Hörfunk:

    Deutschlandradio ist vollumfänglich in den Programmaustausch des ARD-Hörfunks eingebunden. Jährlich werden mehr als 11.000 Beiträge zwischen dem Hörfunk der Landesrundfunkanstalten und den Programmen der Körperschaft ausgetauscht. Die vorhandenen Ressourcen werden umfassend synergetisch genutzt. Weitere Wirtschaftlichkeitseffekte sind aus unserer Sicht nicht vorhanden.

  • Überprüfung von organisatorischen Doppelstrukturen beim Deutschlandradio und der gemeinsamen Trägerschaft von ARD und ZDF für ARTE, Kinderkanal, Phoenix und 3sat:

    Der Deutschlandradio-Staatsvertrag sieht zwei produktionstechnisch gleichgewichtige Funkhäuser an den räumlich weit auseinander liegenden Standorten Köln und Berlin vor. Dessen ungeachtet hat sich die Körperschaft bemüht, Zuständigkeiten nach Möglichkeit standortübergreifend zusammenzufassen, um Synergieeffekte zu erzielen und Einsparpotenziale auszuschöpfen. Die Intendanz und die Abteilungen der Verwaltungsdirektion arbeiten seit der Gründung des Deutschlandradios standortübergreifend. Seit Mai 2004 stehen auch die Programmdirektionen unter einer Leitung. Nachdem die staatsvertaglichen Voraussetzungen dafür geschaffen wurden (s. unten), entfällt hierdurch eine von insgesamt vier Direktorenfunktionen. Wir sehen dieses als Möglichkeit, in der Folge weitere Synergiepotentiale zu erschließen. So wurden im Zusammenhang mit der Reorganisation des Berliner Programms bereits Strukturen an beiden Standorten vereinheitlicht: Die Ü-Stelle und Teile der Disposition in Berlin wurden in die Programmdirektion integriert. Die zuvor getrennt organisierten Hauptabteilungen Kultur und Musik wurden nach dem Vorbild des Kölner Funkhauses zusammengelegt.

    Ebenfalls zusammengelegt wurden am Standort Berlin die Abteilungen Hörfunkbetriebstechnik und Senderbetrieb in der Technischen Direktion.

    Deutschlandradio prüft kontinuierlich weitere Optimierungspotentiale und Einsparmöglichkeiten und wird diese selbstverständlich umsetzen, sofern dies ertragreich und angemessen erscheint.

  • Trennung von anstaltsfremden Aufgaben und Vermögen:

    Deutschlandradio erfüllt keine anstaltsfremden Aufgaben. Vielmehr wurden alle Aufgabengebiete, die nicht im engeren Sinne der Herstellung und Ausstrahlung der beiden Programme Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur dienen, überwiegend schon bei Gründung der Körperschaft ausgegliedert und auf Dritte übertragen. Bei jeder neu hinzukommenden Aufgabe wird geprüft, ob sie tatsächlich von der Körperschaft selbst wahrgenommen werden muss.

  • Ausschöpfen sämtlicher Rationalisierungsreserven durch Überprüfen aller - auch staatsvertraglicher - Regelungen, die die wirtschaftliche Geschäftsorganisation beeinträchtigen:

    Ursprünglich bestimmte der Deutschlandradio-Staatsvertrag in § 27 Absatz 2:

    "Der Intendant bestimmt im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat
    1. die Programmdirektoren der beiden Funkhäuser,
    2. den Verwaltungsdirektor;
    3. den Technischen Direktor
    und aus deren Mitte einen Stellvertreter für den Fall seiner Abwesenheit."

    Diese Festlegung ist in der Zwischenzeit entfallen, nachdem am 01. April 2005 der 8. Rundfunkänderungs- Staatsvertrag in Kraft getreten ist, der den Wortlaut des § 27 Absatz 2 des Deutschlandradio- Staatsvertrags nunmehr so fasst:

    "Der Intendant beruft im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat die Direktoren und aus deren Mitte seine Stellvertretung." (Vgl. 8. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag, Artikel 4 Ziffer 5.)

    Damit wurde es möglich, die beiden Programme dauerhaft unter die Leitung nur eines Direktors zu stellen. Auch die Bildung einer Betriebsdirektion durch die Zusammenlegung von Verwaltungsdirektion und Technischer Direktion wird damit grundsätzlich möglich. Diese Option wird von Deutschlandradio derzeit geprüft.


Ich hoffe, der Kommission mit diesen Ausführungen die gewünschten Informationen gegeben zu haben. Für Nachfragen stehen meine Mitarbeiter und ich selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Brieden


Anlage, Datum: 25.7.03

Sehr geehrter Herr Professor Reimers,

bitte erlauben Sie, dass ich mich an Sie mit einer kurzen Erläuterung zum KEF-Bericht, Punkt 3.4 Projekte des Deutschlandradios, Tz. Digitalisierung der Archive, wende.
In diesem Punkt wird festgestellt, "dass die Einführung digitaler Archive im Hörfunk eine Personaleinsparung in Höhe von mindestens zwei Planstellen ermöglichen wird. Diese Einsparung muss auch beim Deutschlandradio möglich sein ...".

Die Archiv-Bereiche von RIAS, DS Kultur und Deutschlandfunk hatten Ende 1993 insgesamt 91,5 Planstellen zur Verfügung. Bereits bei der Beauftragung der Unternehmensberatung McKinsey durch Deutschlandradio im Jahr 1994 wurde explizit die Personalsituation in den Archivbereichen und die Archivbestandssituation (Lagerhaltung) untersucht. Im Vorgriff auf die absehbare Digitalisierung wurde ein Betriebskonzept mit 39,5 Planstellen in den Archiven aufgestellt und später umgesetzt. Das heißt, es fand seit 1994 ein radikaler Stellenabbau und Umbau in den Archivstrukturen statt.

Auch nach Ende des Projektes "Digitalisierung der Archive" ist der Übergang von der analogen zur digitalen Welt keineswegs abgeschlossen. Da beide Welten nebeneinander auf längere Zeit betreut werden müssen, ist zunächst sogar weiterhin mit einem Mehrbedarf an Personal zu rechnen.

Nach heutigen Erkenntnissen ist für die Vorbereitung und Abwicklung des Umspiel- und Einspielprozesses ausgewählter Archivbestände in den Funkhäusern Köln und Berlin bis 2008 von einem dauerhaften Einsatz von minimal 2,5 Planstellen zusätzlich auszugehen. Es hat sich in den zurückliegenden Jahren gezeigt, auch im Informationsaustausch mit den ARD-Anstalten, dass die Aufwendungen für das Sichten, Zusammenstellen und inhaltliche Erschließen von Altmaterial sowie die Verwaltung des digitalen Materials im Massenspeicher selbst, die Entwicklung und Betreuung der Datenbank-Schnittstellen wesentlich höher sind, als ursprünglich geschätzt. Wir versuchen, diesen erhöhten Aufwand neben den Kernaufgaben im Wesentlichen über ABM-Kräfte und gelegentlich mit studentischen Aushilfskräften zu erbringen.

Hinzu kommt, dass bisher aus Gründen der Kosten-Nutzen-Abwägung nur eine Umspielung von ca. 15 % des gesamten Archivbestandes vorgesehen ist, wir also in dem skizzierten Zeitraum und darüber hinaus noch analoge Tonträger physisch verwalten müssen.

Ich habe gesehen, dass im Text kein kurzfristiges Zeitziel festgelegt ist. Trotzdem wäre es hilfreich, wenn die Forderung nach Stellenabbau in den Archiven auf einen späteren Bericht vertagt werden könnte, wenn wir die Entwicklung noch genauer beurteilen können.

Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hollunder


Letzte Aktualisierung 23.01.2006